Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191703015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-03
- Tag1917-03-01
- Monat1917-03
- Jahr1917
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1917
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Donnerstag, 1. März 1917. abends. 70 Aadkg. >. Die Zähle« sind 2 zu Ziffer 2» sowohl Personen, die mit den vorhandenen Kartoffel- jl werden können, als auch die . Zellen, dis insgesamt in der Wirt- Kartoffeln zu versorgen sind. Es wird gebeten. 8panA«s«« 8nSn«. Unter Garantie der Gemeinde. Einlagcnzinsfuß 3'/, 7. Tägliche Verzinsung Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Nebertraguna auswärts angelegter Gelder. IlrreMgeltttche Anf-ewnhruuq «vv Lrsrwattuug von Wertpapieren, Einlagebücher gebührenfrei. Aontrollvavken zur Sicherung gegen unberechtigte Abhebungen unentgeltlich. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—5 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. Mit in vn m ?nnt»ki«dMn«. Nachstehende VekanntmachttNg wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 27. Februar 1617. 257H2Vk. Ministerium deS Innern. 938 Bekanntmachung. Auf Grund des 8 1 der Verordnung iibcr die Verarbeitung von Obst vom 5. August 1916 (Reicksgesetzblatt Seite 911) wird in Ergänzung dec Bekanntmachungen vom 2. und 9. September 1916 sowie vom 2. Februar 1917 bestimmt: 8 1. Die Verwendung von Obstwein jeder Art in Gewerbebetrieben zur Brannt- weinherstellnng ist verboten. 8 2. Die Strafbestimmungen deS 8 3 der Bekanntmachung vom 2. September 1916 finden auf Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des 8 1 entsprechende Anwendung. 8 3. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Februar 1917. Reichsttclle für Gemüse und Obst, Berwaltunasabteilung. von Lilly. Holzversteigerrmst im Gasthof zur Königslinde in Wülknitz am 8. März 1917 vorm. 10 Uhr 6 rm Lbh.» Rollen und 32 rm Lbh. Aeste, aufbereitet in Abt. 18 (Cottewitzer Teich), 2589 rm Ltengel- reihig aus den Durchforstungen in Abt. 34, 38, 39 (Steinsbreite und Hirschlecken au Schneise 14 und 15 c-Flügel). Kgl. Garnisonverwaltung Tr. P. Zeithain. —* Der Lenzmonat führte sich an . seinem heutigen ersten Tage mit neuem Schneefall ern. Dre dadurch erneut geschossene Schneedecke schmolz in den Mittagsstunden unter den Strahlen der Sonne aber schnell weg. Der Frost bat zwar seit Eintritt der milderen Witterung vor etwa drei Wochen immer wieder versucht, die Oberhand zu gewiynen, wir wollen aber doch hoffen, daß aus den heutigen neuen Schneefall nicht wieder neue Kälte folgt. Dor allzu starkem Frost schützt uns jetzt auch die täglich höher steigende Sonne. Die teilweisen Kältervckschläge der letzten Zeit hatten üb rigens das Gute, daß ein starkes Anschwellen der Elbe ver mieden wurde. Deshalb steht auch zwischen'der böhmischen Grenze und den Gebieten der Sächsischen Schweiz die Eis decke noch fest. Es wäre jedoch im Hinblick auf die Kohlenknappheit sehr zu wünschen, wenn der Schiffsverkehr bald wieder ausgenommen werden könnte. In den böh mischen Häfen liegen bereits verschiedentlich mrt Kohlen be ladene Zillen und Elbkähne zur Abfahrt bereit. Hoffen wir, daß der März die Erwartungen erfüllt, die auf ihn als den Friedensmonat gesetzt werden. —Gemeinsames Proben der hiesigen Gesangvereine. Ein mir großer Freude zu begrü ßender Beschluß wurde in der letzthin stattgefundenen Vor standssitzung der Ortsgruppe Riesa vom Deutschen Sänger bund gefaßt. Die in der Ortsgruppe zusammengeschlosse- nen Vereine „Amphion", „Sängerkranz", „Orpheus" und Doppelguartett „Schubertbund" werden von nun an, um eine größere Ausführung vorzubereiten, und einer Kräfte zersplitterung zu begegnen, bis aus weiteres gemein sam Proben. Di« erste Probe findet Montag, den 5. März abends 8 Uhr (Elbterrasse), statt, die folgenden wer den vom 14. Mär- an stets Mittwochs um dieselbe Zeit ebenda abgehalten. GangeSkundige Herren, die einem der genannten Verein« nicht angehören, oder auch solche, die für längere Zeit in Riesa ihrer HeereSpflicht genügen, und schon leistungsfähigen Vereinen ihrer Heimat ange- hörten, sind willkommen. Sie wollen sich im UebungS- faale beim Vorsitzenden Herrn Juwelier Georg Schümann rn eine Liste eintragen. Wenn natürlich die Beteiligung solcher Herren gänzlich unverbindlich und kostenlos ist, so ist doch ein möglichst regelmäßiger Besuch der Proben von vornherein sehr erwünscht. Für die singenden Mit glieder der Vereine werden Anwesenheitslisten geführt. Die Droben werden von den Herren Kirchenmusikdirektor Fischer, Kirchschullehrer Schönebaum und Obermusikmeister Himmler geleitet. —* 'Futtermittelverteilung. Je weniger Verbrauch, ie mehr Futtermittel! Den Kreisen ist von der preußischen LandeSsuttermittelgesellschaft Kraftfutter überwiesen worden, welches -ur Prämiierung der von den Landwirten in der öffentlichen Bewirtschaftung abgeführten Vollmilch oder Butter "bestimmt ist. Die Verteilung wird im allgemeinen in der Weise vorgenommen, daß für die abgelieferte Vollmilch oder Butter eine bestimmte Menge Futtermittel, in der Hauptsache Kleie, zu den gesetzlichen Preisen zunächst vorschußweise abgegeben wird. Die Höh« der Futtermittelprämie, welche ein Milchablieferer erhalten bann, und die Futtermittelmenge, die dem Kreise insge samt zur Verfügung gestellt wird, richtet sich nach dem System, welches der Kreis "für die Verteilung der ver fügbaren Futtermittel gewählt hat. Die Futtermittel prämie beträgt zwischen zwei und drei Pfund Futter für 18 Liter abgelieferte Milch und bis zu zwei Pfund Futter für ein Pfund abgelieserte Butter. Der Nachweis über tne Ablieferung ist durch die empfangende Stelle zu er bringen. . —KM. Beschlagnahme usw. von Alu Mi ni um-Gebrauchsgegenständen. Ami. März M7 ist «ineneue Bekanntmachung in Kraft getreten, die neKen einer Meldepflicht «ine Beschlagnahme. Enteignung mid Einziehung von aus Aluminium bestehenden GebrnuckSae- genständen und im Gärgewerbe üblichen Kellerei gerälen vorsieht, Alle Einzelheiten ergeben sich aus dem Wortlaut der Bekanntmachung «nd den AuSfühningSbestimmungen, welche die mit der Durchführung beauftragten Behörden erlaßen. Die Veröffentlichung erfolgt in der üblichen Weise durch Anschlag und Abdruck in den Tageszeitungen; außerdem ist der Wortlaut der Bekanntmachung bei den Polizeibehörden einzuseben. Soweit durch die Beschlag nahme HauShaltnngSgeräte betroffen werden, handelt es sich durchweg um Gegenstände, deren Ersatz in emalliertem Eisen, feuerfestem Porzellan und Ton ohne weiteres niog- Nch ist. —KM. Beschlagnahme von Aronzeglocken. Am 1. März 1917 ist eine neue Bekanntmachung in Kraft getreten, die neben einer freiwilligen Ablieferung von Bronze- glocken auch eine Beschlagnahme, Enteignung und Einziehung von Bronzeglocken vorsieht. Alle Einzelheiten ergeben sich auS dem Wortlaut der Bekanntmachung und aus den Aus- führungsbestimmungen, welche die mit der Durchführung beauftragten Kommunalbebörden erlassen. Die Veröffent lichung erfolgt in der üblichen Weise durch Anschlag und Abdruck in den Tageszeitungen; außerdem ist der Wortlaut der Bekanntmachung bei den Polizeibehörden einzuseben^ Um den Bedürfnissen des Gottesdienstes gerecht zu werden, sieht die Bekanntmachung vor, daß hierfür vorerst Ze eure Glocke im Geläut"erhalten bleiben soll. Auf kunstgewerb lichen oder kunstgeschichtlicken Wert, der durch behördlicher seits für diese Bekanntmachung besonders namhaft gemachte Sachverständige festznstcllen ist, oder unmittelbar durch die Aufsichtsbehörde anerkannt wird, wird die erforderliche Rücksicht genommen werden. —KM. Korkholz - BestandSsrhebnng. Mrt dem 1. März 1917 ist eine Bekanntmachung (Sir. 3300,1. 17 Z.K. Illa) in Kraft getreten, durch die eine Bestands erhebung und Beschlagnahme von Korkholz, Korkabfällen und den daraus hergestellten Halb- und Fertigsaürikaten angeordnet wird. Die Bekanntmachung umfaßt Korkholz, Zierkorkholz, Korkbrocken, Korkabfälle, Korkschrot, Korkmehl sowie alle sonstigen bei der Korkverwertung sich ergebenden Korkrückstande; neue und gebrauchte Korkstopfcn (Pfropfen), Korkspunde und Korkscheiben; neue und gebrauchte Kork ringe und Korkfender; sowie alle übrigen Fabrikate auS Kork, soweit in ihnen der Kork in unverändertem Zustande enthalten und nicht mit anderen Stoffen fest verbunden ist (also z. B. nicht Korksteine, Linolenm, Jsoliei mittel usw.). Bestimmte, in der Bekanntmachung näher bezeichnete Min- dxstmenaen find jedoch von den Anordnungen ausgenommen. Ebenso rst die Verarbeitung, Verwendung und Veräußerung der beschlagnahmten Gegenstände in bestimmtem Umfange erlaubt geblieben. Die Meldung über die einer Meldepflicht unterliegenden Bestände hat in der in der Bekanntmachung näher anaeordneten Weise bis zum 10. März 1917 zu er- Zwlgen. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. —KM. Nachtragsbekanntmachung. Zu der Bekannt- machung Nr. IV LI 57/4. 16. K. R. A. vom 31. Mai 1916, betreffend Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen (Wolle, Baumwolle, Flachs, Ramie, Jute, Seide) und daraus hergestellten Garnen und Seilfädeu, ist am 1. März 1917 eine kurze Nachtragungsbekanntmachung erschienen. Durch diese werden die einzelnen Bestimmungen der Bekanntmachung vom 31. Mai 1917 mit den Anord nungen verschiedener, in der Zwischenzeit erschienener neuerer Bekanntmachungen über Spinnstoffe in Einklang gebracht. Der Wortlaut des Nachtrages ist bei den Polizeibehörden einzuseben. —KM. Erhö 8 te Höchstpreise für Baumwoll spinnstoffe. Mit dem 1. März 1917 tritt eine kurze NachtragSbekanntmachnna zu der Bekanntmachung ll. 1800/2. 18 L. 8. «... betreffend Höchstpreise für Baumwoll spinnstoffe und Baumwollgespinnste, in Kraft. Durch sie werden die Höchstpreise für rohe und einfache Baumwoll- aarne auf Kops, die nach dem System der Lrciznlinder- Spinnerei brrgrftellt sind, erhöht, sofern sie auf Grund von »ach dem 34. Januar 1917 ausgestellten SpinnerlaubniS- scheinen gesponnen sind. Der Wortlaut der vlachrrags- dekanntmachung ist bei den Polizeibehörden cuizusehen. —* Spende. Der Oberleutnant der Rcs Meiscl bat dem F«ldart.-Reät. Nr. 32 den Betrag von 1000 Akk. mit der Bestimmung überwiesen, ihn seiner Spende -nm 25 jähri gen Bestehen des Regiments — der Friedrich-Angnst-Lttf- tung des Regiment« — hinzuzufüaen. Das Schulgeld für die mittlere «nd höhere Schule sowie für -ie Fortbildungs schule auf das 1. Vierteljahr 1917 wird am 1. Mär, fällig. Es ist binnen 14 Tagen an unsere Steucrkaffe abzuführen. Gröba (Elbe), am 27. Februar 1917. Der Gemeindevorstaud. , - , - DerMHes rmd Sächsisches. Riesa, den 1. März 1917. Zur Kartosfilbestandsaufuahme. Zn der heute stattsindenden KartoffclbestandSausnahme wnd uns vom Stadtrat noch folgendes mitgeteilt: Unter «wer 2» des AnzeigeoordrnckS ist anzugeben, welche Mengen »on den vorhandenen Karloffelvorräten zum Ver brauche für den Anzeigepflichtigen und seine Wirtschafts angehörigen für 140 Tage erforderlich sind. Die 140 Tage berechnen sich auf die Zeit vom 1. März bis Mitte Juli 1917, den Zeitpunkt, zn dem die Kartoffeln der neuen Ernte zu erwarten sind. Bei der Berechnunq dieser VerbrauckSinenge ist, soweit Kartoffelerzeugcr (Landwirte) in Frage komme», für jede Person täglich 1 Pfund, soweit Verbraucher in Frage kommen, V, Pfund und bei schmerarbeitenden Ver brauchern IV, Pfund zugrunde zu legen. Das ergibt auf 140 Tage insgesamt für Erzeuger 140 Pfund, für nicht schwerarbeitende Verbraucher 105 Pfund, für schwer arbeitende Verbraucher 210 Pfund. Diese Sätze stellen die vom Reiche zugelaffeneu Höchstverbrauchsmengen dar. Der für die Verbraucher jetzt zugclassene VerbrauckSsatz von 3 Pfund und bei Schwerarbeitern 6 Pfund auf die Woche wird hierdurch nickt berührt. Unter Wirtschaftsanaehörigen sind die von HauShaltungSvorständcn voll zu beköstigenden Personen zu verstellen. Reicht der Kartoffelvorrat, der unter Ziffer 1 deS Anzeigevordrucks einzustellen ist, zur Deckung des nach vorstehendem zn berechnenden Bedarfs für 140 Tage nicht aus, so ist unter Zister S» des An- seisevordruckeS nur dir na« Ziffer 1 höchsten- vor handene Kartostelmeng« ananoeSe«. außerdem angewiesen, unter Absatz 2 die Zahl der Personen, ... mengen mindestens versorg Zahl der Personen sestzustc schäft mit Kartoffeln zu ve „ den Zählern alle gewünschten Auskünfte zur eventuellen Vervollständigung oder Berichtigung der Anzeigevordrucke zu geben. —HDzZur Heimatdank-Sammlung am 2. und 3. März. Der Heimatdank, dessen heiligste Pflicht es bedeutet, allen Kriegsverletzten und den Hinterbliebenen gefallener Krieger mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, braucht neue, große Mittel. Durch die lange Kriegsdauer «erden derer leider immer mehr, die im Kampfe gegen unsere Feinde dauernden Schaden an ihrer Gesundheit ge nommen haben, wie auch die Zahl der Beklagenswerten ständig zunimmt, denen der Krieg den Ernährer geraubt hat. Ionen allen gilt es neuen Lebensmut zu spenden. Den hetmgekehrten Kampfern, die nicht mehr im Vollbesitze ihrer Kräfte und denen liebgewordene Berufe verschlossen sind, müssen durch sachgemäße Berufsberatung und Unter- stützung die Wege geebnet werden, um wieder schaffende Menschen zu werden, die ihren Platz im Leben ausfüllen, und die dadurch in den Stand gesetzt sind, ihre Familie zu ernähren. Den Krieaer-Wftwen und -Waisen aber muß, soweit Menschenkraft die« vermag, ein Ersatz für den Ner- Mt ihres Ernährers und Führers geschaffen werden. So ist es eine allgemeine Pflicht des gesamten Volkes, denen, die für uns geblutet, ein Gegenopfer zu bringen. Dar tue jeder mit frohem, offenem Herzen und mit willigen, gebe bereiten Händen. Dazu bietet die bevorstehende Landes sammlung Heimatdank Gelegenheit. Am 2. und 8. Mär» soll diese im ganze» Königreiche Sachsen stattfinden, und unser erlauchter König, der den Bestrebungen des Heimat danks seine wärmste Teilnahme zuwendet, hat die Schirm herrschaft über dies« Sammlung übernommen. Auch di« kleinste Gabe ist willkommen. Mögen die Mittel reichlich oingehen, auf daß denen, deren Weg ein schwerer «nd dor aenvoller geworden ist, die Lebensbahn durch hilfreiche Lat geebnet, durch Liebe ve-kliirt wird. Arm und reich und groß und klein. Jedes spende in die Büchse: Kupfer. Nickel, bunten Schein Uno, wenn« sein kann, goltm« Füchse! Da« Messer Tageblatt erscheiut jede» Lag abend« V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vezug-prei«, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei -au« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für dis Nummer des Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzug?. i und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht Übernommen. Preis für dir 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiL 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent brechend höher. Nachweisung-- und BrrmittelunaSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn ver Betrag verfällt, durch Klag« eingezoaen werden mich oder der Auitraggcber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Nresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Bcforderung«einrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Derlag: Langers Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Keet-estraße5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur HSHnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Nlei» Riesaer G Tageblatt ««d (LldedlM «d Zsiyrigaf. Udrelkii MW A» ll* für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht mm den Rat der Stadt Ntek, sowie den Gemeinderat Grvba.
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