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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-03-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191703097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-03
- Tag1917-03-09
- Monat1917-03
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.03.1917
- Autor
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G ' Riesaer G Tageblatt «nd A«-»ig»r MtdlM «» A^rtztü. ,-^«x:,. Amtsblatt -rr* für dle Könlgl. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riet«, sowie den Gemeinderat Grvba. SS. Freitag, 9. März 1SL7, aveiws. <s. Aatzrg. Da» Miesau Tageblau erscheint je»eu La, abend» '/,7 Ubr mit AuSnahnre der Sonn» und Festtage. vez»o«prei», gegen Dorau»zahlung, durch unser« Tröger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Katserl. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Prei» für die 43 mm breit« Ärundschrift-Keil« (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. Nachweisung»» und VerrntttelunaSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konmr» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Hm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrlchtungcn — hat der Bez,eher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung oe» Bezugspreises.. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraste SV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich,Ri-sg. Anmeldung von Rübensanerkrant. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 6. März 1917. 289llvlVa Ministerium des Innern. 1070 Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der ReickSftelle für Gemüse und Obst vom 8. Dezember 1916 (Reichsanzeiger 290 vom 9. Dezember 1916), nach welcher das aus eingeschnittcnen Rüben aller Art durch Gärung gewonnene Sauerkraut der Bewirt- sckaftnng der KrieaSgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin 57 unterliegt, fordern wir hiermit alle Betriebe, die sich mit der Herstellung von Rübensauerkraut für eigene oder fremde Rechnung befassen und im Jahr 10 Doppelzentner nnd mehr solches Kraut Herstellen, auf, unverzüglich ihre Betriebe der unterzeichneten Gesellschaft anznmelden und 1. die bisher verarbeiteten Mengen an Rüben, 2. die bisher hergestellten Menge» an Riibensauerkraut. 8. die am 10. März 1917 vorhandenen Bestände an Rübensauerkraut der KriegSacsellschaft anzumelden. Gemäß Bekanntmachung der KriegSgescllschaft vom 2. Dezember 1916 (ReichSanzei- ger Nr. 284 vom 2. Dezember 1916) ist der Absatz auch dieses Rübenkrautes ohne Geneh migung der Kriegsgesellschaft verboten. Berlin, den 3. März 1917. KriesSgesellschast für Sauerkraut m. b. H. Köhler, Brot- rmd Mehlversorgung betreffend Nach Gehör des Ernährungsausschusses wird für den Bezirk der Königlichen Amts hauptmannschaft Großenhain einschließlich der rev. Städte Großenhain und Riesa folgen des bestimmt: 1. Kinder von 6 bis einschließlich 12 Jahren, sowie alle Personen über 17 Jahre mit einem Einkommen von mehr als 2500 Mark einschließlich deren über 17 Jahre alten Familienangehörigen erhalten mit Wirkung vom 2«. Februar 1617 ab auf Antrag Zusatzmarken für wöchentlich Brok bez. die entsprechende Menge Weißbrot oder Mehl bez. Zwieback. 2. ES haben demnach vom 26. Februar 1617 ab zu erholten auf je 1 Woche Kinder unter 1 Jahre 1 Pfund > Kinder von 1—6 Jahren 3 Pfund l Brot alle übrigen Personen 4 Pfund I auf je 4 Wochen Kinder bis zu 1 Jahre 1 Brotkarte (über 4 Pfund), Kinder von 1—6 Jahren 3 Brotkarten (über 12 Pfund), alle übrigen Personen 4 Brotkarten (über 16 Pfund). Auf Antrag erhalten Personen über 12 Jahre, die nicht mehr alS 2»06 Mark Jahreseinkommen Haben, Zusatzmarken über 1 Pfund Brot wöchentlich, also auf 4 Wochen 1 Brotkarte. Kinder von 6 bis einschließlich 12 Jahre«, sowie alle über 17 Jahre alten Per sonen, die mehr als SSVV Mark Jahreseinkommen habe«, Zusatzmarke» über'/. Pfund wöchentlich, also auf 4 Wochen eine halbe Brotkarte gewährt. Kinder unter 6 Jahre» sowie alle Selbstverkoraer liud rum Antrag auf diese Zu satzkarten nicht berechtigt. Wie bisher erhalten weiter ») schwerarbeitende über 14 Jahre alte Personen mit einem Jahreseinkommen bis zu 2500 Mark und -war lediglich für ihre Person und nicht etwa auch für ihre Familienangehörigen d) alle jugendliche» Personen vom vollendeten 12. bis einschließlich 17. Le bensjahre. soweit sie nicht bereits als Schwerarbeiter Zusatzkarten crbalten, auf Antrag für jede Woche Zusatzmarken über 1 Pfund Brot bez. - Weißbrot oder Mehl. „Neber dle Gewährung der vorstehend unter» nnd b erwähnten Zusatzmarken bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1916, die Ausgabe für Zusatz marken an schwcrarbeitende Personen, in Geltung. 3. Die vorstehend «ach Ziffer 1 bewilligten Zusatzmarken sind aus Antrag für die gegenwärtige vom 26. Februar bis 22. März laufende Brotscheinreihe nachzu gewähren und Anfang nächster Woche auszugeben. Hierüber ergeht nöch besondere Verfügung an die Gemeindebehörden. 4. Weizenmehl darf von Montag, den 12. dieses Monats ab nur noch in 64/, iger Ausinahlung verbacken werde». DaS Verbacken von 8 v /„ igc m Weizenmehl wird hiermit ausdrücklich untersagt. 5. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten nnd mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. In gleicher Weise wird bestraft, wer sich mehr Brotkarten als ihm zukommen verschafft oder den Versuch hierzv macht. Gro ßenhain, am 8. März 1917. 687 a k ll Königliche AmtShauptmannschaft. Schneeantzwerfen. Mit Rücksicht auf den neuen Schneefall werden die Wegebaupflichtige« des Bezirks unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Januar 1917 erneut angewiesen, dir öffentlichen Verkehrswege fahrbar zu erhalten. Großenhain, am 9. März 1917. 36 o ll. Königliche AmtShauptmannschaft. Milchbezng betreffend. 8 4 der Bekanntmachung vom 20. Oktober 1916 wird in folgender Weise ab geändert. Zum Bezüge von Vollmilch sind nachstehende Klassen der Bevölkerung berechtigt: ») Kinder im 1. und 2. Lebensjahre, soweit sie nicht gestillt werden, täglich 1 Liter, b) Kinder vom 3. bis zum 6. Lebensjahre täglich V, Liter, ->) Kinder im 7. und 8. Lebensjahre täglich V, Liter, ck) Hllend« Frauen für jeden Säugling täglich 1 Liter, e) schwangere Frauen m den letzten 3 Monaten vor der Entbindung täglich V« Liter, l) Kranke auf Grund ärztlicher Bescheinigung täglich höchstens '/« Liter. In Familien mit mehr als zwei Kindern hat vom dritten Kinde an (vom jüngsten an gerechnet) jedes Kind nur die Hälfte dessen zu beziehen, was ihm nach Absatz 1 an und für sich zukommt. In 8 5 der Bekanntmachung wird Satz 1 aufgehoben. Großenhain, am 8. März 1917. 132 okll 8. Der Kommnnalverband. Ho zverfteigernng. — LS. März 1617, nachmittags 1 Uhr, Gasthof zu Gröditz — 365 w. Stämme bis 29 om, 250 w. Klötze 16/34 am, 150 rm w. Nutzscheite, 50 rm w. Nutz knüppel, 215 rm w. Brennscheite, Knüppel und Aeste, 375 rm Brcnnreisig. Kahlschlag io Abt. 98. Kgl. Forftrevierverwaltung Weißig a. N., 8. März 1917. Kgl. Forftrentamt Dresden. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den 10. Mär-, von vormittags '/,9 Uhr ab gelangt auf der Freibank im ftädt. Schlachthof Rindfleisch zum Preise von M. 1.25 pro V, Kg gegen ! Fleischmarken an die Inhaber der violetten Freibankmarken von 650—1000, und an die I der hellroten Freibankmarken von 1—50 zum Verkauf. Kleingeld mitbringen. ! Die Abgabe von Fleisch erfolgt an die Nummern von 650 bis 730 in der Zeit ! von '/,9 Uhr bis '/-IO, von 731 bis 810 von '/.IO Uhr bis '/.II, von 811 bis 890 von ' ,11 Uhr bis '/,12, von 891 bis 970 von '/,12 Uhr bis '/,1. von 971 bis 1000 von '/,1 ' Uhr bis 1, hellrot von 1 bis 50 von 1 Uhr bis '/, 2. Riesa, den 9. März 1917. Die Direktion des städt. Schlachthofes. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 9. März 1917. Die sechste deutsche Kriegsanleihe. Die sechste deutsche Kriegsanleihe, auf die Zeichnungen in der Zeit vom »15. März bis 16. April angenommen werden, wird, wie wir schon angekürrdigt haben, aus fünf prozentigen Schuldverschreibungen und aus viereinhalb prozentigen mit 110 bis 120 Prozent auslosbaren Reichs schatzanweisungen bestehen, di« beid« zum Preise von 98 für 100 Mark Nennwert zur Ausgabe gelangen. Wer in- deß die fünfprozentigen Schuldverschreibungen ins Reichs schuldbuch eintragen läßt und sich gleichzeitig verpflichtet, die AuSfolgung der Anlcihestücke nicht vor d«m 15. April 1918 zu fordern,, braucht nur 97,80 Mark anzulaaen. ReichSschatzanwcisungen können nicht ins Reichsschuldbuch eingetragen werden, bet ihnen beträgt mithin der Zeich- «ungSkurS Einheitlich 98, wobei daran erinnert sei, daß die kleinsten Stücke der neuen Gchatzanweisungen über 1000 Mark, die kleinsten Stück« der fünfprozentigen Schuldverschreibungen über 100 Mark lauten. Der beiden Unleihearten findet die übliche Stückzinsenverrechnung statt, und da der erste ZinSschein am 2. Januar 1918 sät- lig ist, werden vom EmzahlungStage ab auf den ringe- »ahlten Anleihebetrag bis zum 1. Juli 1917 5 Prozent »der 4Vr Prozent Stückzinsen vergütet. Bei Zahlungen, die «ach dem 1. Juli stattfinden, gebt die Berechnung der Stückzinsen zu Lasten des Einzahlenden. M« in früheren Fällen sind auch diesmal zur Erleichterung für die Zeich ner vier PflichtzahlungStcrmine festgesetzt für Teilzah lungen, deren erster der 27. April und deren letzter der 18. Juli ist. Solche Zeichner, die indctz schon früher in de« Genuß der hohen Zinsen gelangen wollen, können'vom 81. März ab Doll- oder Teilzahlungen leisten, wobei der Vorbehalt gemacht ist, daß Teilzahlungen nnr in rund.-n, tmrch hundert teilbaren Beträgen des Nennwertes zulässig ZeichnungS- und Vermittlungsstellen sind dieselben wie bei den vorangcgangcnen Krieg'anleil-en. Tie Postanstal ten nehmen wieder nur Zeichnungen aus dis fnnjv.ozenUgen Schuldverschreibungen ad, und die dort zur Anmeldung kommenden Beträge müssen bis zum 27. April voll be zahlt werden. Erfolgt die Dollzahlung bei der Post am 31. März, so werben 90 Tage Zinsen gleich Prozent, vergütet, erfolgt die Einzahlung in der Zeit vom 1. bis 27. April, so umfaßt die Zinsenvergütung einheitlich 63 Tage und beläuft sich auf '/, Prozent. Dementsprechend sind die Ntttozeichnungspreisc für Anmeldungen bei der Host OK»/« oder 97 '/, Prozent. Neu gegenüber den Zeichnungsbedingnngen für die früheren Kriegsanleihen ist die Bestimmung, daß den Zeich nern der viereinhalbprozentigen mit 110 bis 120 Proz nt auslösbaren Reichsschatzanwelsungen das Rech! eingeräumt ist, Schuldverschreibungen und Schatz amveisungen der früheren K:i.'gZLn7e.h:n in neue viereinhalbvrozentige mit 110 bis 120 Prozent auslösbare Schatzanweisungen umzu tauschen. Damit wird der Zweck verfolgt, den Besitzern älterer Anleihen, die diese in die neuen Schahaniveisungen umwandeln möchten, die Notwendigkeit des Verkaufs zu ersparen. Dieses Recht ist jedoch begrenzt:: Jeder Zeich ner kann nämlich höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) umtauschen, wie er neue Schah anweisungen gezeichnet hat. Wer also beispielsweise 5060 Mark neue Schatzanweisungen gezeichnet hat, gewinnt einen Anspruch auf weitere 10000 Mark neue Schatzanweisungen gegen Auslieferung eines gleichen Betrages Schuleverschrci- bungen oder Schatzanweisungen der frittieren Kriegsan leihen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 1917; demgemäß sind die mit Januar-Juli-Z nsen auSge- stattetcn Stücke mit Zinsscheinen fällig am 2. Januar I9l8 einzurcichen, die mit Hlpril-Oktol-er-Zinsen auSacstatteten Sthcke mtt Zinsscheincn fällig am 1. Oktober 1917. » Die Einlieferer von April—Olrober-S'ücken e.l-ai en jedoch aus ib ' alten Anleihen Stückzinsen für ein Diecte.jahr Ver gil !. Wer sich über irgend eine weitere Frage unterrichten will, wird alles Wissenswecle aus dec demnächst erschei nenden Zeichnungrauf'orderung ersehen können, im übrigen bei ailen ZcichuungSstetten und Zeichnungsvermitt.uiigs-- stellen jede Auskunft erhalten. —* Auf die Versammlung von Landfrauen, die amMittwoch nachmittag '/,3 Uhr in der „Elb- terrasse" zu Riesa stattfindet machen wir ganz bcionders aufmerksam. Zahlreicher Besuch aus Stadt und Land er wünscht. Wichtig für jede Fra«! Zutritt frei. —* Der Winter, dessen Macht wir schon gebrochen wähnten, hat wieder mit aller Kraft eingesetzt. Die scharfe trockene Kälte am Bußtag ist zwar einer etwas höheren Temperatur gewichen, dafür aber hält nun schon seit Donnerstag Nacht starker Schneefall fast ununterbrochen an. Am unangenehmsten aber wird der seit Tagen herrschende starke Wind empfunden, der jetzt die Scbncemassen an un geschützten Stellen zu hohen Wehen anyänft. Der März hat bisher seinem Ruf als Frühlingsmonat wenig Ehre gemacht. Und doch ließen die Verhältnisse gerade für dieses Jahr ein zeitiges Frühjahr willkommen erscheinen. Hoffent lich hält die neue Kraftprobe des Winters nicht lange an. Der gestrige Mondwechsel — Vollmond — dürfte auch von Einfluß auf die Witterung sein. —"Die Brot- und Mehlversorgung betrifft eine Bekanntmachung der Königl. AmtShauptmannschaft Großenhain in vorliegender Nummer, auf die hiermit auf merksam gemacht sei. —* Die Versorgung mit Kleid una. Die An meldungen einzelner Gemeinden bei der Acberterkleidung können von der Reichsbekleidungsstelle zur Zeit nur zu einem geringen Teile befriedigt werden, solange oer Gesamt bedarf der Bekleidung im Reiche anf einen bestimmten Zeit raum nicht fcstgeltellt ist. Die Nrichsbekleidungsstelle wird in der nächsten Nummer ihrer Mitreilnngen Aufforderungen an die Kommunalverbände erlassen, ihren Bedarf an sol chen Kleidungsstücken schleunigst anzumelden, damit die Versorgung nach Maßgabe der vorhandenen und beschaff- baren Stoffe im ganzen Reiche möglichst gleichmäßig erfol gen kann.
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