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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-03-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191703295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170329
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-03
- Tag1917-03-29
- Monat1917-03
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.03.1917
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Riesaer O Tageblatt und A«k»iger <EU>MaU «l» ZwMz«». Amtsblatt -rr* filr die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa. sowie den Gemeinderai Gröda 78. Tmmcrstag, S'->. März 1617 avenos. 70 Zadra. ----- <30) ll Ul Liste U 5 (80) 6 (40) t u Ic I m v o r> 1. 2. 3. 4. 5. 6. v 0 l) L § 6 U 5 L l. Ll ll o v, L. k', 0, ll I, ll. V. V; k' 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. GrieMrtenansrirwe. Die Ausgabe der Gricsskartcn für die nächsten 4 Wochen crsolat cnn Freitag, den 39. März 1917, nachmittags von 2—6 Uhr in der Polizeiwache. Tie Ausweiskarte» sind bei Entnahme der neuen Karte« unbedingt ruitzubriugen Der Rat der Stadt Niem, am 29. Mürz 1917.Erdm. Liste Ul 8 4 (40) « IS (20) ll Bekanntmachimg zur Aendernng der Bekanntmachnng über Saatgut Von Buchweizen und Hirse, Hülsenfrüchten, Wilken und Lupinen vom 6. Januar 1917. " «Neichs-Gcsetzbl. S. 14.) Vom 23. März 1917. Ruf Grund des 8 10 der Verordnungen über Httlsenfrüchte vom 29. Juni und 14. Dezember 1916 <ReichS-Gesetzbl. S. 846, 1360) in Verbindung mit 8 1 der Bekannt machung über die Errichtung eines Kriegsernährnngsamts vom 22. Mai 1916 (gküchs- Gesetzbll S. 402) wird bestimmt: Artikel l. Der8 12 der Vekauntmachuna über Saatgut von Buchweizen und Hirse, Hülsen fruchten, Wicken und Lupinen vom 6. Januar 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 14) erhält folgende Fassung: Saatgut von Hülsenfrüchten, das zum Gemüseanbau bestimmt ist, darf nur nbgcsctzt werde», wenn cs von der Reicbshiilsenfruchtstelle, G. m. b. H. in Berlin zum Geinüseänban freigegeben ist. Auf solches Saatgut (Gemiisesaatqut) finden die Bestimmungen dieser Be kanntmachung mit folgender Massgabe Anwendung: 1. Der Handel mit Gemiisesnatgut ist äusser den im 8 2 genannten Personen nnd Stellen gestaltet «) Personen, denen gemäss 8 1 der Verordnung über den Handel mit Sämereien vom 15. November 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1277) eine Erlaubnis zum Be triebe des Handels mit Sämereien erteilt ist: l>) Inhabern von Kleinhandclsgescbäften, die Sämereien ausschliesslich im Klein verkauf in Mengen bis zn 50 Kilogramm an Verbraucher abfeken. Die Ausstellung der Säatkarten für Händler, die nicht nach 8 2 zngelassen find, erfolgt durch den Kommunalverband des Ortes ihrer gewerblichen Niederlassung oder die Stells, welcher der Koniinunalverband die Ausstellung gemäß 8 5 Abs. 3 übertragen hat. 2. Erzeuger bedürfen zum Absatz von Gemiisesaatqut an Verbraucher nicht der im 8 ,3 vorgesehenen besonderen Ermächtigung. 3. Die Bestimmungen übet Saatkarten (88 5, 6) finden auf Gemüsesaatgut leine An wendung, soweit es sich um Meuaen von nicht mehr als 125 Gramm handelt. 4. Die Höchstpreise <88 8, 9) gelten für Grmüsesaatgut nicht. Artikel u. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. März 1917. Der Präsident deS Äriegsernährungsamts von Batocki. Das der Wahlordnung für die Mrbeiterausschüsse und Anaeftelltenausschüffe nach 8 11 des Reichsgesetzes über den vaterländische» Hilfsdienst beigegebene 4. Muster zur Berechnung deS Wahlergebnisses und für die Niederschrift (8 19 Ab satz 1 und 3 der Wahlordnung) — vergl. Nr. 46 der Sächsischen StaatSzeituna nnd der Leipziger Zeitung — wird wegen der hinsichtlich der Berechnung des Wahlergebnisses nach 8 16 der Wahlordnung mehrfach hervorgetretenen Zweifel durch das nachstehende Muster ersetzt. Dresden, am 26. März 1917. 173 III v n Ministerium des Inner«. 1432 4. Muster zur Berechnung des Wahlergebnisses nnd für hi« Ni-derschrift <8 19 Abs. 1 nnd S der Wahlordnung) den 1917. Von vem unterzeichneten Wahlleiter (Wablvorstande) für die Wahl des Arbeiter- lAngestellten-s Ausschusses für (Bezeichnung des Betriebs oder der Betriebsabteilung) wurde heute nack Oeffnung des StimmzettelkasteuS (durch den Vorsitzenden und den Beisitzer X) auf Grund der aus den Wablumschliigen entnommenen Stimmzettel folgendes festgestellt: Es sind insgesamt 240 gültige Stimmzettel abgegeben worden. 20 Stimmzettel wurden für ungültig erklärt. Von den 240 gültigen Stimmen sind 120 auf Liste l, 80 auf Liste ll und 40 auf Liste lll entfallen. Zu wählen sind 5 Ausschussmitglieder und 10 Er- satzmännner. Als Bewerber sind benannt auf: Liste l 1 (120)*) 8 (60) 5 (40) 7 9 <24) 16 (20) 13 >17V,) 15 (15) Mang Str HmMrzMnrße m FiaMMk Dela bck. Im Anschluss an die Bekanntmachung des unterzeichneten Stadtrates vom 8. März 1917 «Riesaer Tageblatt Nr. 55) ordnen wir zur weiteren Durchführung der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 20. Februar 1917 (Riesaer Tageblatt vom 24. Februar 1917, Nr. 48) die Verwendung der Prcisanshangzettel zur Nachprüfung der Kleinverkaufspreise betreffend, hiermit noch folgendes an: 1. Von der Forderung der Neueinreichung der Preisverzeichnisse innerhalb einer bestimmten Frist soll zunächst noch abgesehen werden. Die amtlich abgestempelten Preis aushänge sind jedoch stets dann sofort ernent zur Abstempelung mit 2 Abschriften cin- -ureicben, sobald die auf den alten Verzeichnissen benannten Preise sich geändert haben. Eigenmächtige Abänderungen auf den Preisverzeichnissen sind nnznlässig und strafbar. Die neuen Preisaushänge sind sofort nach der Abstempelung in der Nähe jedes für die Käufer bestimmten Einganges, am besten an der Innenseite des neben der Ladcntür gelegenen Schaufensters anszubängen. 2. Bom 1. Avril 1917 ab sind im Stadtbezirk Niesa von alle» Händlern die für den Bezirk des KommunalverbandcS einheitlich bestimmten Vordrucke sür die Preisaus hänge, die in der Buchdrucker«! des Riefaer Tageblattes käuflich zu erhalten sind, zu verwenden. Bis dahin fiüd daher die Preisverzeichnisse zur erneuten Abstempelung in der Polizeiwache einzureichen. 3. Mit der Urschrift des Preisverzeichnisses, das abgestempelt zurückgegeben wird, sind 2 Abschriften einznreichen, auf welchen anher den Verkaufspreise» auch die Ein kaufspreise der Waren anzugeben sind, wie sie sich aus den Rechnungen PP. ohne Hin zurechnung irgend welcher Unkosten ergeben. Wenn die Waren vom Kommnnalverband bez. durch dessen Beauftragte geliefert worden sind, so ist ausserdem vor der Bezeichnung der Ware ein „ll" einzusetzen. 4. Der Preisaushang und die Abschriften davon sind in deutlich lesbarer und haltbarer Schrift auf gutem, reinlichem Papier herzustellen und mit Datum sowie Namen der Gewerbetreibenden zu versehen. 5. Im übrigen gellen allenthalben die Vorschriften der Bekanntmachung des unter zeichneten Stadtrates vom 8. März 1917. Es sei nochmals herooraehoben, dass darnach Preisaushänge zu erfolgen haben in allen Geschäften, in welchen Fleischwaren, Bntter, Schmalz, Speisefette, Eier, Quark, Käse, Milch, frisches oder getrocknetes Gemüse, Obst, Konserven aller Art, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Zucker oder Fische nnd Fisch, Ware« aller Art (auch Fifchwurst) im Kleinhandel verkauft werden. 6. Mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung am 1. April 1917 wird die Ver pflichtung, die Preise von Waren auf den voraeschriebenen Preisaushängen zn verzeichnen, ausgedehnt auf alle Geschäfte, in welchen Wild und Geflügel aller Art, Wasch- und Brennstoffe (Seife, Seisenvulver, Waschmittel aller Art, Soda, Petroleum, Spiritus, Streich hölzer), Kaffee oder Kaffeeersatzmittel, Marmeladen aller Art, Tee, Süssstoff, Natur- und Kunsthonig, Rübe« aller Art, Zwiebeln, Sauerkraut, Gerftengraupen Mollgcrste) und Gerstengrütze, Weizengriess, Buchweizen, Hirse, Hafernährmittel, Wafferteigwaren, Mehl und Backwaren verkauft werden. Auch ans diese Warengattungen finden vor stehende Vorschriften unter 1—5 und diejenigen der Bekanntmachung vom 8. dieses Monats (Nr. 55 des Riesaer Tageblattes) Anwendung. 7. Es wird besonders darauf hingewieien, dass die Vorschriften über den Aushang von Preisverzeichnissen auch für Verkäufer von Waren auf den Wochcnmärkten und im Ttrassenhandel gelten. Dabei sind die Preisverzeichnisse so auHulegen, dass sie ohne weiteres vom Käufer leicht zu übersehen sind. 8. Bei allen Gegenständen des notwendigen LcbenSbedarfS, für die der Preisaushang voraeschrieben ist oder noch wird, darf die Abgabe der im Kleinverkauf üblichen Menge» an Verbraucher zu dem «»gekündigten Preise gegen Bezahlung nicht verweigert werden. Wer vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt oder als Verkäufer die im Preis verzeichnis angegebenen Preise überschreitet, wird — soweit nicht 8 19 der Bekanntmachnng über die Errichtung von Preisorüsungsstellen nnd die VrrsorgungSregelnna vom 25. Sep tember 1915 (R. G. PI. S. 607) Anwendung zn finden hat, ober Höcmtvreisüberschrcituttg oder Preiswucher vorlieqt — „cinäss 8 2 der Bekanntmachung über den Aushang von Preisen in Verkaufsräumen des Kleinhandels vom 24. Juni 1915 (R, (A. Bl. SLi1e 353) .1 ll 8 I v 8(26'/,) V 11 (20) IV 14 (16) X X 2 L b v 4 « Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Le- avrnd« -/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag,. VezugSpreiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Tröger srel Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2.5 - Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige« für di» Nummer oeS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzuqebcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für Has Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 an» breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend Höker. Nachweisung«- und BermittclungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werde» muh oder der Auitragaeber in Konkurs« gerät. ZahIungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrrchMngen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lle;eruna oder Nachlieferu-z der Zeitung oder auf Rückzahlung der Bezugswcifes. Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. -teschiiftSftelle. Goethestrasze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. . Die auf die einzelnen Listen enfallenen Stimmcnzahlen werden durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. ((Die Teilung ist fortzusetzcn, bis anzunehmen ist, dass höhere Zahlen, als aus den früheren Reihen für die Stellcnverteilung in Betracht kommen, nicht mehr entstehen.))**) Das Ergebnis zeigt folgende Tafel. In ihr sind die für die Stellenverteilung in Betracht kommenden 15 Hdchstzahlen mit kleinen ihre Reibefolge bezeichnenden Ziffern versehen. Liste Ul 40 4 20 13 13 V, 10 8 6V» k>°/7 5 Die Reihenfolge der auf allen Vorschlagslisten vorhandenen Höchstzahlen 40 und 20 ist durch das Los (zu vergl. 8 16 Abs. 1 Satz 3 der Wahlordnung) bestimmt worden. Zn diesem Zwecke sind gleiche Zettel mit den Aufschriften I, iss >U geschnitten, vermischt und dann verdeckt gezogen morden. Bei Auslosung der Reihenfolge der Höchstzahl 40 wurde zuerst der Zettel mit der Zahl Uss dann dec mit der Zahl I und schliesslich der mit der Zahl U gezogen. Bei Auslosung der Reihenfolge der Höchstzahl 20 wurde zuerst Zettel I, dann Zettel ll und zuletzt Zettel lll gezogen. ((Die an zweiter oder dritter stelle ausgeloste Liste fällt mit der auf mehrere Listen entfallenen gleichen Höchstzahl nicht ohne weiteres aus, sondern tritt nur hinter die zuvor ausgeloste Liste. Die später ausgeloste Liste fällt uur dann aus, wenn alle Mitglieder- und Ersatzmännerstellen verteilt find.))**) Der auf den Listen 1 und ll benannte L. gilt nach 8 17 Satz 2, 3 der Wahlordnung als gewählt auf Grund der Liste l, auf der ihm die grösste Höchstzahl zugefallen ist. «Liste U wird so behandelt, als ob L- überhaupt nicht aus ihr gestanden hätte. Die erste Hochstzahl (80) der Liste ll entfällt demnach auf den nächsten Bewerber, also auf lss))**). Der auf den Listen ll und lll benannte 8 gilt als gewühlt auf Grund der Liste lll. «Auf die Listen ll und lll sind zwar die gleichen noch nicht für die Stellenbesetzuna ver brauchten Höchftzahlen 40 entfallen. Ihre Reihenfolge ist aber bereits.durch das ÜoS so festgesetzt, dass die Höckstzahl 40 aus Liste lll dec Höchstzahl 40 aus Liste ll vorgeht (8 16 Abs. 1 Satz 3, 8 17 Satz 2 der Wahlordnung). Liste ll wird so behandelt, als ob 8 (ebenso wie 4) gar nicht auf dieser Liste gestanden hätte. Die Höchstzahl 40 der Liste ll entfällt daher nunmehr auf den nächstfolgenden Bewerber, also auf r.))**). Hiernach sind gewählt: aus Liste I 3 Ausschussmitglieder, nämlich 4, s, 6, 5 Ersatzmänner, " " " 1 Ausschussmitglied. 4 Ersatzmänner, 1 Ausschussmitglied, 1 Ersatzmann, .... den. Der Wahlleiter Der Wahl Vorstand ' ' Vorsitzender Beil er. 1 — Nachstehende Bekanntmachung (NcichSgcfetzblatt Seite 267) wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Durch die neue Fassung des 8 IS sind die Bestimmungen unter IV der Ausführungs verordnung vom 23. Januar 1917 <Nr. 19 der Sächsischen StaatSzeitung vom 24. Januar 1917) gegenstandslos geworden und werden hiermit äusser Kraft gefetzt. Dresden, den 27. März 1917. 378llvvl. Ministerium de- Innern. 1444 *) In der Ausanmrenstellung der Vorschlagslisten sollen die neben die Namen der Gewählten gesetzten kleinen Ziffern da« Ergebnis der Höchst,ahlenberechnung 'unv der Auslosun, anschaulicher »achen. Die eingeklammerten Ziffern sind die auf die einzelnen Litzen entfallenen für de Stellen- Besetzung in Betracht kommenden Höchstzah.en, die davorstehenden, nicht eingenommenen Ziffern «eben die Reil «niolge der Höchstzablen wieder. **) Dir doppelt eingeklammerten Worte sind durchweg uur als Erläuterung des Musters t gedacht. Liste 1 Liste ll 1 120 1 80 A 2 60 3 40 6 3 40 5 26'/- 8 4 30 7 20 11 ö 24 S 16 14 6 20 16 13V» 7 17-/7 13 11V- 8 15 15 10
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