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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191704031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170403
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170403
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-04
- Tag1917-04-03
- Monat1917-04
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1917
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Riesaer O Tageblatt «ud A«r»iger <Lldel>lall m»d Ls-eizen. Amtsötatt "r-?- für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riet«, - sowie den Gemeinderat Gröba. 77. Dienstag, 3. April 1S17, avenvs. 7V. Iaörg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag avends '/«? Uhr mir Ausnahme der Tonn- und Festtag«. VezngSpret», gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Ps. Anzeigen fiir Li« Nummer ocS Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eins Gewähr fiir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 mm breit« Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS lü Pf.; zeitraubender utto tabello 'Her Satz ent- brechend höher. Nachweisung«» und VermittelungSaedühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Bettag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muh oder der . utraggeber in KonkutS gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Goethettrahe ÜV. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrtch, Riesa. Ar. He. Knechte! die Teilnahme an dem vaterländischen Werk ermöglichte. Die Liquidation der Bestände hat es selbst den Firmen, welcher hiermit besannt gemacht wird. Zu den bisher entnommenen GemeindestenerokdnunHttr werden Druckstücke in unserer Steuerkasse kostenlos abgegeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. März 1917. K. OerMches und Sächsisches Riesa, den 3. April 1917. Industrie und Kriegsanleihe. Die „Sächsische Industrie", Organ des Verbundes säch sischer Industrieller, schreibt an der Spitze ihrer neuesten Nummer zur sechsten Kriegsanleihe: „Zum sechsten Male ergeht der Aufruf an da' deutsche Volk, dem Reiche die Mittel für den Kampf um seine Existenz und seine Lebens» und Entwicklungsmöglichkeiten der Zukunft zur Verfügung zu stellen. Von Anfang ist der Weltkrieg, in dem wir um unsere Existenz kämpfen, nicht nur ein Kampf der Waffen, sondern gleichzeitig ein Kampf der Wirtschaften der Völker und ihrer Hinanzkräste ge- tvesen. Deutschland kann mit Stolz von sich sagen, daß «S auch in diesem Kampf seinen Mann so kraftvoll und erfolgreich gestanden hat, wie in dem Kampf der Heere und der Flotten. Wie unsere Armeen siegreich in feindlichen Landen stehen, wie unser« Marine ihrem Lorbeerkranz täglich neue unverwelkliche Mütter einfügt, wie die neuen Waffen der Lust und unter Wasser der staunenden Welt ungeahnte Kräfte von Deutschlands militärischem Können Vor Augen führen, jo ist auch die wirtschaftliche und fi nanzielle Kraft deS deutschen Volkes ein Gegenstand der Ueberxaschnng für die große Zahl der Feinde, wie für die wenigen unserer Freunde. Fünf Kriegsanleihen hat das deutsche Volk in seiner durch den Krieg nicht erschütterten Volkswirtschaft fest verankert, und auch die sechste Kriegs» anleihe wird sich, wie man bestimmt hoffen darf, den Erfolgen der früheren würdig anreihen. Tie' sächsische Industrie hat bei den Zeichnungen zu den frühe en An leihen^ ihre vaterländische Pflicht voll erfüllt, indem sie nicht'nur selbst hohe Beträge zur Verfügung stellte, sondern Luch den Angestellten und Arbeitern m wertem Umfange Der von den städtischen Kollegien beschlossene und von der Königlichen Kreishaupt- Mannschaft Dresden mit Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern ge nehmigte ».Nachtrag znM Ortsgesctz zur Durchführung der reichs- und landesrechtlichen Vorschriften für die Schlachtvieh- und Fleischbeschau in Riesa vom 5. Dezember 1903 wird nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. März 1917. Kr. vr. Scheider. II. Nachtrag zum Ortsgesetz zur Durchführung der reichs- nud lande-rechtlichen Vorschriften für die Schlachtvieh- und Fleischbeschau in Riesa vom S. Dezember 1VVS. 8 17 erhält folgende Fassung: An Gebühren für den Verkauf des Fleisches oder Fettes auf der Freibank werden erhoben für Erlöse bis zu 100 M. 10 vom Hundert des Erlöses und für Erlöse, die 100 M. übersteigen, 5 vom Hundert des Erlöses über 100 M. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. Riesa, am 22. März 1917. Der Rat der Stadt Riesa. Die Stadtverordneten. 8.) vr. Scheider, Bürgermeister. (V. 8.) Beruh. Müller, Vorsteher. Kr. Nr. 109 vv. Mit Ermächtigung des Königlichen Ministeriums des Innern genehmigt. Dresden, am 24. März 1917. Königliche Kreishauptmannschaft (1-.8.) v. Gruben. finanziellen Bedücfniise zu leihen, verankert. ' Zeichne darum jeder die sechste Kriegs anleihe!" ^ehrstchende Wohnungen i» Sachsen. Nach den auf Anordung des sächsischen Ministeriums des Inner» durch das Sächsische Statistische LandcSamt angeitclltcn Erhebungen über die Zahl der leerstehenden Wohnungen in den größeren Gemeinden Sachsens betrug am 12. Oktober 1916 die LeerwohnungSziffer, d. h. die Zahl der leerstehenden unter je 100 überhaupt vorhandenen Wohnungen über 10,0 in 6 Gemeinden, 6,0—9,9 in 21 Ge meinde», 5,0—5,9 in 20 Gemeinden, 4,0—4,9°,„ in 37 Ge meinden, 3,0—2,9 in 42 Gemeinden, 2,0—2,9 in 24 Ge meinden, und unter 2,0 in 9 Gemeinden. In der Hälfte der Gemeinden bewegte sich also die Leermohnungszifser zwischen 3,0 und 5,0 Prozent aller Wohnungen. Am größten war der LrerwohnungSvorrät in der Stadt Falken stein mit 13.11'/, und am geringsten in der Landgemeinde PnlSnitz, die baulich im Ortsteil der gleichnamigen Stadt ist, mit 1,05°-, aller vorhandenen Wohnungen. In den Gemeinden mit über 10000 Gemeinden standen unter je 100 Wohnungen leer: in Leipzig 4,35, in Dresden 2,45 in ÄWnnitz 3,17, in Plauen 10,13, in Zwickau 3,06 in Meißen 8,7^, in Zittau 6,66, in Freiberg 4,65, in Reichenbach 5,04, in Tiimitschau 5,00, in Meerane 5,03, in Glauchau 4,56, in Döbeln, 3,79, in Pirna 2,37, in Aue 4,67, in Annaberg 7,60, in Wurzen 4,41, in Mittweida 8,86, im Limdach 4,85, in OelSnitz i. S. 1,67, in Hohenstem-Ernstthal 4,15, in Falkenstein 13,1 l, in Auerbach 11,60. in Riesa 1F8, m Waldheim 3,93, in Sebnitz 5,24, in Oschatz 5,25. In, die aus HeereSlieferungcn feinen großen Gewinn ziehen zender Entwicklung des Reiches, und in der Opserwtlligkeit konnten, ermöglicht, daheim sich an dem Kampf der Wirt- der Erwerbsstände, dem Reiche die nötigen Mittel für seine schaftSkräfte der Weltmächte gegeneinander zu beteiligen und dem Reiche die goldenen Waffen zu schmieden, mit denen im Dirtschaftsrampf so hartnäckig gefochten wird, wie auf dem Schlachtfeld«! Wir richten auch diesmal an di- sächsische Industrie die Ditte, nicht zu erlahmen und mir aller Kraft in dem Kampf ihren Mann zu stellen, den die Heimat durch rege Betei ligung zu den Zeichnungen zur Kriegsanleihe führen mutz, damit Heer untr Marine kämpfen und siegen können. Zeichne jeder, was in seinen Kräften steht, und gebe jeder seinen Angestellten und Arbeitern auch diesmal Gelegenheit, in weitestgehendem Maße sich an der Aufbringung dec An leihe zu beteiligen! Er braucht nicht bange zu sein, daß er dadurch für die Zukunft seine sürsvätere Zeiten nötigen flüssigen Mittel dauernd ohne die Möglichkeit rechtzeitiger Liquidierung fcstlegt. Wiederholte Acußerungen der zu- ständigen Stellen Haden ausdrücklich zu erkennen gegeben, daß eS nach dem K iege, wenn flüssige Kapitalien gebraucht werden, den Besitzern von Kriegsanleihen ohne Verluste ermöglicht werden wird, die notwendige» Mittel flü.sig zu machen. Ter Kredit eines siegreichen Deutschlands wird auch aus dem Bestände der Milliarden, die in sechs Anleihen aus dem .Geldmärkte liegen, neue Mittel -um Kampf um die Zukunft der deutschen We tmachtstellung bere tstetl-n. Wer daher dazu beiträgt,' Deutschland finanziell siegreich zu machen, hilft mit, die Bausteine zu dem künftigen welt- -rtschaftlichen Deutschland zu legen. England ipielt nm bcrnen Kugeln" und mit „Schecks", die nach den -nqützengräben lausen. T-eutsch and baut f st- O.uadern auf dem Grunde l-ines Vocksivo.Mandes, wenn e^ seine Keicgs- Fleisch- und GierkartenanSgatre in Gröba. Die auf die Zeit vom 16. April bis 13. Mai 1917 gültigen Fleischkarten nebst Kontrollmarken, sowre die vom 9. April 1917 ab fälligen Eierkarten werde» Donnerstag, den S. April 1V17, nachmittags von « bis 7 Uhr in den bekannten Martenausgabestellen ausgegeben. Gröba, am 2. April 1917. Der Gemeindevorstand. , anleihen in der wirtschaftlichen und finanziellen 'Kraft deS gesamten Volkes, gewonnen in früheren Perioden Aän- Zu der Gemeindestcucrordnung für die Stadt Riesa vom 20. September 1915 ist ein 1. Nachtrag ausgestellt worden, welcher hiermit besannt gemacht wird, Steuerkaffe kostenlos abgegeben. ' Der Rat der Stadt Riesa, am 31. März 1917. I. Nachtrag zur Gemeindefteuerordnung für die Stadt Riesa vom 20. September 1915. tz 8 der Gemeindesteuerordnung für die Stadt Riesa vom 20. Septeniber 1915 wird zufolge Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 1916, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 173 flgd., auf gehoben. Er erhält folgende Fassung: 8 8. Bezüglich der Znsammenrechnung des Einkommens der Ehegatten gelten vom 1. Januar 1917 ab die durch das Gesetz vom 20. Oktober 1916 über die Znsammenrecd- nung des Einkommens und Vermögens der Ehegatten bei den direkten Staats- und Ge meindesteuern gegebenen Bestimmungen. Riesa, am 19. Dezember s916. Der Rat der Stadt Riesa. Die Stadtverordneten. (V8.)(gez.)l)r Scbeider, Bürgermeister. (V8.)(gez.) Bernh. Müller, Stadtv.-Vorsteher Nr. 1431 11/16 Z Der vorstehende l- Nachtrag znr GcmeindcftcNer-Ordnung für die Stadt Riesa vom rO. September 1915 ist von der Königlichen Kreishauptmannschaft mit dem KreiSaus- fchusse genehmigt worden. Dresden, am 19. Januar 1917. Köuigliche Kreishauptmannschaft. sV-8.) (gez.) vr Krug v. Nidda und v. Falkenstein. Den von den städtischen Kollegien beschlossenen V. Nachtrag zur Ordnung für den städtischen Schlachtbof zu Riesa vom 29. Jnlt 1909 und der dieser angefügten Gebühren- Ordnung gebe» wir'hiermit nachstehend bekannt. Riesa, am 31. März 1917. Der Rat der Stadt Riesa. ' vr Scheider. V. Nachttag zur Ordnung für de« städtischen Schlachthof zu Riesa vom LV. Juli 1VVV und der dieser angefügten Gebührcn-Ordnnng. Ziffer Xllk der Gebührenordnung erhält folgende Fassung: An Gebühren für den Verkauf des Fleisches oder Fettes ans der Freibank werden erhoben für Erlöse bis zu 100 M. 10 vom Hundert des Erlöses und für Erlöse, die 100 M. übersteigen, 5 vom Hundert des Erlöses über 100 M. Neberdies werden die etwa entstandenen besonderen Auslagen von dem Erlöse in Abzug gebracht lveral. 88 16 und 17 des OrtSgesetzes zue Durchführung der reichs- und landesrechtlichcn Vorschriften für die Schlachtvieh- und Fleischbeschau in Riesa vom 5. De» zember 1903 und Nachtrag ll hierzu. II. Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft. Riesa, nm 22. März 1917. Der Rat der Stadt Riesa. Die Stadtverordneten. (V. 8.) Vr Scheider, Bürgermeister. (V. 8.) Beruh. Müller, Vorsteher. Kr. Die Dipkteriebeilsera mit den Kontrollnummern: 1668 bis 1725 auS den Höchster Farbwerken, 131 sowie 133 bis 136 aus dem Sächsischen Serum Werk in Dresden, 407 bis 417 aus dem Serumlabatorium Ruete-Enoch in Hamburg, 852 und 253 aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin find, soweit sie nicht bereits früber wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1. April diese- Jahres ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer znr Einziehung bestimmt worden. Dresden, den 31. März 1917. 492 lIK Ministerium des Innern. 1533 Von jetzt ab befinden fick die Abteilung für Bezugsschcine von Web- «nd Wirkwaren, die Fleischftelle sowie die Meldestelle fiir Hilfsdienstpstichtige IrnS. ObergeschostdeshtefigenKöniglichen Amtsgerichtes. Großenhain, am 2. April 1917. Königliche Amtshanvtmanuschast. Bekanntmachung. Wir geben hiermit bekannt, daß nach § 2 der Bekanntmachung deS Stellvertreters deS Reichskanzlers vom 11. Dezember 1916, betreffend die Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmittcln, alle offenen Verkaufsstelle», mit Ausnahme derjenigen, in welchen der Verkauf von Lebensmitteln oder von Zeitungen als Haupterwerbszwrig be trieben wird, um 7 llhr, Sonnabends nm 8 Uhr abends zu schließen sind. Das hat zur Folge, daß bis auf Weiteres die in unserer Bekanntmachung vom 21. Februar 1912 unter v. ausgesprochenen Ausnahmen, von dem durch die Bekannt machungen der Königlichen Kreishaupkrtihnnsckafi Dresden vom 16. April 1909 und 19. Juli 1911 angrordnetcn Nchtnhrladcnscklilß nur fiir die Verkaufsstellen ist Wirkung bleiben, die dem in der vorgenannten Bekanntmachung des Stello. des Reichskanzlers ver fügten zeitigen Ladenschluß nicht unterliegen; das sind also die offenen Verkaufsstellen, in deuen der Verkauf von Lebensmitteln oder von Zeitungen als Haupterwerbszweig betrieben wird. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. April 1917.Sckdr.
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