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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-04-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191704146
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170414
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170414
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-04
- Tag1917-04-14
- Monat1917-04
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.04.1917
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T-L8 f I k »LS Si L iS 4IS Riesaer DTllgMM Sonnabend, 14. April 1917 aoenas 79. ^airra 85 ^° k-»— Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag avends >/,? Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Vems-pret», gegen Vorauszahlung, durq unsere Träger srei der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Ps. Anzeigen für di» Stummer des Ausgabetage« sind bis 10 Uhr vormittags aufzuacbcn und im daS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Grund,chrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtspreiS lä Pf.; zci sprechend höher. RachweisungS- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabat Konkurs gerät. Zahlungs- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler Betriebes der Druckerei,'der Licsernnten oder der Bcsörderungseinrichlungen — hat der Bezieher kein KurS: 98.00 97.80 98.00 SEM. Lackaffe StreAa. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu K-Orimhnitlin'i statutarisch verbürgt. * Unter Garantie der Gemeinde. Einlagenzinsfiitz Tägliche Verzinsung Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Unerttgcltliuse Ausvcw lirunq avs vun Wertpapiere! Einlagebücher gebührenfrei. , Aoutrvll staken zur Sicherung gegen unberechtigte Abhebungen unentgeltlich Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—5 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. Die Sparkasse i« Gröba ist am Sonntag, den 15. April 1917, vormittags von ' .11 bis 12 Uhr zur Entgegew nähme vo» Zeichnungen aus dis 6. Kriegsanleihe geöffnet. Der Gemeindcvorftand zu Gröba. Städtische Aortbildrings- und Fachschule Mesa I. Der Unterricht findet vorläufig weiter in der Karolaschule statt. Er beginnt Montag, de» 1«. Avril nachm. 3 Ukr. Die Schüler haben sich an den ihnen vor den Ferien angegebenen Tagen zur angegebenen Zeit in der Knrolaschule einzu finden. II. Alle von auswärts zugezogenen Fortbildungsschüler haben sich am Montag, den 1k. Avril 1V17, nachm. 3 Uhr im Amtszimmer der Karolaschule anzumclden. Ul. Alle Ostern 1917 aus der Volksschule entlassenen Knaben haben sich zu gleicher Zeit, Montag, 16. April IVIT', «achm. 3 Uhr in der Karolaschule mit ihrem Schul zeugnis und Schreibsachcn einzufinden, ebenso auswärts wohnende junge Leute, die die hiesige Fortbildungsschule besuchen wollen. Verzögerte Anmeldung wird wie ungerecht fertigte Versäumnis behandelt. 7. April 1917. Der Direktor der Fortbilduugs- und Fachschule. , Dankwarth. Die Bezahlung der Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1917 wird hiermit in Erinnerung gebracht. Gröba, am 14. April 1917. Der Gemeindevorftand. ««- Anzeiger lLlbtblaU oor Anzeiger». Amtsblatt sLr die König!. Amtshauptmarmschast Großenhain, das Köntgl. Amtsgericht und den Kat der Stadt Stiess sowie den Gemeinderal Gröba Von dem V.'neo.hui' Oer Teilnehmer au den Jernspcechnetzen im Ober-Postdircktions- bezlrl Dresden «mit Au. :.ihme der Teiinehurer in den, Oberlausistrr Bezirks-Ferniprecb» netze) «vird in u ichster Ze.t eine Nenguilage verau taltct. Aeuverungeu in den Ein tragungen, die Becücksichligu ia finden sollen, sind spätestens bis zum 25. April schriftlich und frankiert hierher an uzeigen. ! Rieia, den li.Ap.il 1917 Kaiserliche- Postamt. Schwtinehöchftprcise. Durch ReichSkanzlerverordnung vom 5. April 1917 (Neichsgesctzblatt Seite 319) sind für die Zeit vom 1. Mai dieses JahrcS ab für das Königreich Sachsen folgende Schweine höchstpreise festgesetzt worden: für Schweine im Gewichte bis zu 70 Kg 63 M. für Schweine im Gewichte über 70 bis 85 i-e 73 M. für Schweine im Gewichte über 85 l-s 78 M. für den Zentner (50 kg) Lebendgewicht. Dresden, den 11. April 1917. 840uH6lll Ministerium des Innern. 1751 - Volksküche Grödtt Anmeldungen zur Volksküche werden Montags vormittags 11—1 und nachmittags 5—7 Uhr in der Volksküche angenommen. Mitzubringen sind Lebensmittelkontrollkarte sowie Fleisch-, Warenbezugs- und Kartvsfelkarten oder Kartoffeln. Die Bezahlung hat auf eine Woche ün voraus zu erfolgen. Gröba, am 15. Februar 1917. Der Grmeindevorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesiäbrigeu Einkommen- und Ergün,ungssteuerein- schätzüng bekannt gemacht morden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Eiiliömmen- steucrgesctzeS vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abi. 2 des ErgSnzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgesordert, sich bei der OrtSbevörde zu melden. Weida, Merzdorf, Vochra, den 14. April 1917. Die Gemeindevorstände. FleLschzulaye im .Aommmmmcrlmlro Grotzenyam» 8 1. Vom 16. Avril 1917 ab erhält bis aus weiteres jede Person neben der Neichsfleisch- karte eine Fleischkarte des Komnnrnalverban'ses (Fleischzulagekarte), die gleichfalls über 250 gr (bei Kindern bis zu 6 Jahren 125 s') lautet und nur im Bezirke des Kommunal verbandes Großenhain gilt. In Gastwirtschaften gilt sic jedoch nicht. Jeder kann an Stelle dieser Karte auf Antrag eine zweite Reichsfleischkarte erhalten. Selbstversorger, die auf alle Fleischmarken verzichtet haben, erhalten keine Zulage karte. Fajls sie nur auf einen Teil verzichtet haben, geht ihnen die Fleischzulage in der jenigen Hohe zu, in der sie Marken beziehen. Der Reit der Abschnitte ist ebenso wie auf der Reichsfleiichkartc auch auf dec Zulagcko-te von Ser Gemeindebehörde abzutreunen. 8 2. Wer innerhalb der Geltungsdauer der Fleischzulagekarte in den hiesigen Bezirk zu zieht, kann gegen Abgabe seiner bisherigen Flcischzulagekarte eine solche für den hiesigen Bezirk von der Gemeindebehörde des Aufenthaltsortes anSgehündigt erhalten; von dieser Karte sind jedoch bei der Ausgabe soviel Abschnitte zu entfernen, als auf der ausge- tauschten schon abgetrennt sind. 8 3. Für jede Person dürfen von jetzt ab an Fleisch usw. 500 gr pro Kopf und Woche (Kinder bis zu 6 Jahren 250 xr) bei einem Fleischer augcmeldet werden. Der Fleischer hat sie, soweit der Vorrat reicht, zu liefern. Sollte das ausnahmsweise einmal nicht j möglich sein, so hat er zunächst die Zulagekarte zu beliefern, also das billigere Fleisch zu verkaufen. Die Teilselbstversorger haben jedoch wie bisher nur Anspruch auf Lieferung der ! Hälfte dessen durch den Fleischer, was sie an Marken besitzen. 8 4. Zu dem Fleisch, welches auf die Fleischzulagekarte geliefert wird, wird für jeden Ab- schnitt von 25 eine Preisvergünstigunq von 7 Pfennigen, auf die gesamte Karte also 70 Pfennige gewährt. Die Markenadfchnitte haben GeldeSwert; denn jeder Fleischer erhält für sämtliche von ihm au die Gemeinde adgelieferte Markenabschnitte der Fleisch- znlagckarte einen Betrag von 7 Pfennige für jeden Abschnitt aus der Kasse der Gemeinde behörde vergütet. Noch immer ist zu beobachten, dast Fleischer den Käufern mehr Marke« oder Kontrollmarken abnehmen, als sie dafür Fleisch abgeben. Das ist schon jetzt strafbar. Bon jetzt an würde ein Fleischer, der mit den Marke» der Fleischzulagekarte so ver fährt, sich überdies des Betruges schuldig machen; er würde überdies die sofortige Schließung des Fleischerladens zu gewärtige» haben. 8 5. Auf die Bezugsscheine der Gastwirtschaft wird eine PreiSvergünstignng nichr ge währt. Dageoen werden für die ständigen Tischgäste pro Kook und Woche 250 gr sicher gestellt. 8 6. Die Gemeindebehörden haben am Anfang jedes Monats für den vergangenen Monat die verausgabten Summen dec Amtshauptmannschaft einzuberichten, welche sie ihnen zurück erstatten wird. Gleichzeitig ist einzuberichten, wieviel Personen bei einem Fleischer des Ortes die Fleischzulage bezogen haben. Die cntgegengenomm-uen Fleischzulagekarten sind an die Königliche Amtshauptmannschast mit einzusenden. 8 7. Militärurlauber erhalten keine Fleischzulagekarten. Ihnen ist auf die einzelnen Fleischmarkenabschnitte der Militärurlauderkarte die dovvelte Menge Fleisch usw. abzu geben. 8 8. Die Fleischer haben ihre Läden nicht nur Sonnabends, sondern auch Mittwoch vormittags von 8—LS Uhr und nachmittags von S—8 Uhr für die Abgabe des ange- melveten Fleisches geöffnet zu halten. 8 0. Im übrigen finden die bisher für die Fleischversorgung geltenden Bestimmungen, insbesondere die Strafvorschriften entsprechende Anwendung. Nach diesen Vorschriften > wird auch derjenige bestraft, der der vorliegenden Bekanntmachung zuwiderhandelt, soweit er keine höhere Strafe verwirkt har. Großenhain, am 12. April 1917. 1001 b?llL. Der Kommunalverband. Nachdem die Aufbringung der den Kommunaloerbänden aufgelegten Viehumlagen neu geregelt worden ist, wird die Bekanntmachung des unterzeichneten KommunalvcrVandes vom 10. d. Mon., Ausfuhr von Vieh betr., weiteres außer Kraft gefetzt. Dagegen bleibt die Vorschrift bestehen, daß die Viehhändler das von ihnen im hie sigen Bezirke ausgekauste Vieh dem Viehhändler Paul Thiele, Lamvertswalde oder dem Viehhändler Bruno Schneider, Riesa zu melden und nach deren näheren Anweisung zu verladen haben. Großenhain, am 12. April 1917. 925 okll Der Kommunalverband. Ans Blatt 2 des hiesigen Genoffenschaftsregiiters, den Creditoerein zu Riesa, eingetr. Gen. m. beschr. Haftpflicht betr„ ist heute einaetraqen worden: Emil Gaschütz und Hermann Gustav Mießner sind nicht mehr Mitglieder des Vorstandes. Vorstandsmitglieder sind ». Rechtsanwalt vr jar. Friedrich Gustav Mende m Riesa, Direktor, d. Kalffmann August Antön Albrecht in Riem, Kassierer, o. Stellmachermeister Georg Möbius in Rieia, Stellvertreter des Direktors. 6. Kaufmann Clemens Bürger in Riesa, Stellvertreter des Kassierers. Riesa, den 10. April 1917. Königliches Amtsgericht. Moutag, de« 16. April ti» 17, vvrm. IO Uhr soll in Riesa ein Grabdenkmal von schwarzem Granit mit geschliffenem Kceuz verstehet . «erden. Sammelort für die Bieter: Gastwirtschaft Germania, Povpitzer Straße. Der Gericht-vollzteder des Kgl. Amtsgerichts Riesa. 1 Kartosfellartenlttlsftabe. Die Ausgabe der auf die Zeit vom 16. April bis mit 12. Juli 1917 gültigen neue» Kartoffelkarten erfolgt Montag, den L«. Avril 1V17 von 8 Uhr vormittags hiS 13 Uhr mittags in den bekannten Lebensmittelkarten Ausgabestellen. Bei der Entnahme der neuen Karten ist das nach Abtrennung des letzten Abschnitts der bisherigen Kartoffelkarte verbliebene Reststiick abzngcben. An Personen, d;c dieses Rest stück nicht besitzen, kann eine ne.ue Karte nicht abgegeben werden. Diejenigen Schwerarbeiter, die nach 8 3 der Bekanntmachung des Kommnnal- verbandes Großenhain vom 7. April 1917 (Nr. 84 des Riesaer Tageblattes vom 13. 4. 1917) — d. s. diejenigen Schwerarbeiter, die ihren Kartoffelbcdarf im Herbst vorigen Jahres auf Kartoffelbezugskarte in Höhe von 2 Ztr. 80 Pfd. bezogen haben, — Anspruch ! auf Zuweisung von Kartoffel vom 28. Mai 1917 ab haben, haben den Antrag auf Aus stellung einer vom 28. Mai ab gültigen Kartosfclkartc bis zum 20. April 1917 in unserem Lebensmittelkartcnamt (Rathaus, Zimmer Nr. 1") zu stellen. Tie Inhaber von Gast-, Schank- und Sveiscmirtschaften haben den Antrag auf Ausstellung eines KartosfelbczugsschcincS (8 6 obengenannter Bekanntmachung) gleichfalls bis zum 20. April 1917 im Rathanse (Zimmer Nr. 4) zu stellen. § Ter Rat der Stadt Riesa, am 14. April 1917. Wir vermitteln kostenlos . Zeichnungen auf die bis Montag, den 1«. April, mittags 1 Ühr aufliegende 6. Kriegsanleihe v. H. für 5°/»ige Reichsanleihe — freie Stücke —, „ „ „ „ Reichsschuldbuchforderungen, „ 4'/,°/»ige Reichsschatzanweisungen. Die Verwahr«»« und Verwaltung von Kriegsanleihen und a Wertpapieren übernehmen wir ebenfalls vollständig kostenfrei. Sparkasse der Stadt Riesa. I Haus over bei Abholung am Schalter --,-v , . , — - - „ im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für daS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht Übernommen. Preis für die 43 wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortsprcis 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent- ' - Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eiugezogeii werden muß oder der Auftraggeber in Sbeilage „Erzähler an der Elbe . — Hm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Licsernnten oder der Bcförderunaseinrichlungen — hat der Bezieher keinen Anlpruch auf Lieferung oder Nachtieferu",-, der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezug jp-eiseS. Rotationsdruck und Verlag: Lan g er L Win terlich, R i« sa. tzleschöstüstelle: Vloethestraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Äilhe lm Dittrich, Riesa.
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