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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.04.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-04-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191704171
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170417
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170417
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-04
- Tag1917-04-17
- Monat1917-04
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.04.1917
- Autor
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Riesaer O Tageblatt Dienstag, 17. April 1817. aveiiss 78. Aaprg 87 »a 7 Bei Dosen, deren Erzeugerpreis bis M. als 55 Pf. ge 60 70 80 90 1 1,35 1,70 2,10 2,50 3 Warengattung: Karotten: extra kleine .... kleine junge geschnittene .... Weißkohl Rotkohl und Wirsingkohl Braunkohl Rosenkohl Blumenkohl Kohlrabi Kohlrabi ganze Köpfe . Sellerie Spinat ....... Steinpilze Steckrüben. ..... Diese. Preise^sind"^öchstpceise.' Slrin-andels- HöchstpreiS: sur die V» Dose M. 1.25 1. - -.88 -.82 -.78 -.95 -.80 1.55 1.65 -.90 I. 13 II. 20 -.90 2. - -.80 1.60 Höchstpreise für Her-stgemüseronserve«. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 12. April 1917. 432 lisvi» Ministerium des Innern. 1800 Bekanntmachung. Dom Bevollmächtigten des Reichskanzlers sind nachstehende Preise für Herostgemüse in lustdicht verschlossenen Behältnissen festgesetzt worden. Erzeuger- H chstpreiS: für die V, Dose ««d Meblatt twö Atyriger). Amtsblatt für die König!. ArntShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesas sowie den Gemeinderat Gröba. Berorvnrmg über den Absatz von Schlachttittverir. Auf Grund von 8 12 der Verordnung des Bundesrats vom 4. November 1915 (ReichS-Gesetz-Blatt Seite 728) zur Ergänzung der Bekanntmachung über die Errichtung von PreisprufungSstellen und die Versorgungsregeluna, vor» 25. September 191S (Reichs- Gesetzblatt Seite 607) wird zwecks Ersparnis an Milch angeordnet, daß Kälber, die zu Schlachtswecken bestimmt sind, spätestens im Alter von 14 Tagen zur Abschlachtnng zu bringen sind. Wer dieser Anordnunazuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 1801 Dresden, den 12. April 1917. 929IILIII . Ministerium deS Innern. — Auf Rittergut Knauthain (Amtsh. Leipzig) ist die Maul- Und Klauenseuche aus- gebrochen. Dresden, den 14. April 1917. . 211tHV - Ministerium de» Innern. 1802 , Die Miln« km VkmMM W M, M> »8 8Wm»i (2. Obergeschoß im Königlichen Amtsgerichte) ist von letzt ab nur noch geöffnet: Wochentags vorn». 8 Ubr bis 1 »md uachm. S biS 4 Uhr Sonntags vorn«. ,11 bis V,1S Uhr. Außer dieser Zeit werden Bezugsscheine nicht ausgegeben. Großenhain, am 14. April 1917. Königliche Amtsbauptmanuschast. Hat auch der Verein bisher immer nur in bescheidenen Grenzen gewirkt, so hat er doch seine Bestrebungen nach haltig betrieben und dabei Anregung genug gegeben, die äußerst nützliche Erzeugung von Honig und Obst gewissen haft zu !brtreiben und dazu beizntragen, daß Bienenzucht und Obstbaumpflege immer mehr zur SegenSgnelle unseres gesamten Volkes werde». Möge der Verein in diesem Sinne auch künftighin wciterwirken. —* Das Zeichnungsergebnis der 6. Kriegsan leihe beziffert sich bei der Reichsbank Riesa und ihren Ver- mittlmwsstellen auf 8 785 000 M-, gegen 6 960000 M. bei der 5. Kriegsanleihe. —* Aufnahmeprüfungen in der Handels schule. Sonnabend, den 14., und Montag, den 16. April, fanden in der Handelsschule die Aufnahmeprüfungen statt. Don de» 84 ongemeldeten Schülern wurden ausgenommen Oertliches mid Sächsisches. Riesa, den 17. April 1917. —Einstellung derTampfschiffahrt. We sen Hochwasser und deS noch zu erwartenden Wuchses hat die Sächsisch-Böhmische TampfschifsahrtS-Gescll,chaft ihren Betrieb von heute an bis auf weiteres eingestellt. —* Jubiläum. Mit dem gestrigen Tage erfüllten sich fünfundzwanzig Jahre, seit die Riesaer Dünger-Abfuhr- Äktien-Gesellschaft besteht. Herr Stadtrat Pietschmann konnte an diesem Tage auf eine fünfundzwanzigjährige Tätigkeit als Direktor dieser Gesellschast zurückblicken. Es wurde ihm von der Gesellschaft eine goldene Taschenuhr als Anerkennung überreicht. Der Jubilarin und dem Ju- bilar gingen von verschiedenen Seiten, insbesondere auch vam Rat« der Stadt Riesa, Glückwünsche Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Lag avendS V»? Uhr mit VuSnahme der Tonn- und Festtage. Vei»g»preiS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» over bei Abholung am Schalter ter Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige» für die Nummer de» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprei« 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. Nachweisung«, und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung-- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinr,chtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefcru?-;, der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Wintttlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gockheitraße 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 1.- -.80 -.68 -.64 -.61 -.75 -.62 1.25 1.85 -.70 -.90 —.95 -.71 1.72 -.62 1.30 Fabrikanten und sändlet, die in der Lage sind, bei einem angemessenen Gewinn zü Se^n^eren als den hier angegebenen Preisen ihre Waren zu verkaufen, sind hierzu ver- Wegeu der größeren und kleineren Packungen gelten folgende Bestimmungen: -») Ezcu g er - H ö ch stp reis e. Bei den Waren, für die der Erzeugerhöchstpreis nicht mehr als 75 Pf. beträgt, kostet die V' Dose die Hälfte der V» Dose zuzüglich 7 Pf., die 17-1 Dose das I V, fache der */, Dose weniger 1 Pf., die 7, Dose das Doppelte der 7r Dose weniger 3 Psi, die 2'71 Dose das 2'/, fache der 7, Dose weniger 5 Pf. Bei den Waren, bei denen der Erzeugerhöchstpreis mehr als 75 Pf. beträgt, kostet die 7, Dose die Hälfte der 7» Dose zuzüglich 7 Pf., die 17-/1 Dose das 17, fache der '/. Dose weniger 2 Pf., die 7, Dose das Doppelte der '7 Dose weniger 5 Pf^. die 27-/1 Dose das 2V, fache der 7, Dose weniger 8 Pf. b) Kleinhandels-Höchstpreise. Auf die größeren und kleineren Packungen dürfen folgende festen Zuschläge gemacht «erden: einschl. 50 Pf. beträgt 12 Pf. 15 17 20 22 25 28 35 40 45 50 darf ein fester Zuschlag von nicht mehr Ber den Dosen über 3 M. Kommen werden. Die Gewerbetreibenden, die Gemüsekonserven und Faßbohnen im Kleinhandel ver treiben, find verpflichtet, in ihren Geschäftsräumen die Preise der Gemüsekonserven zum Aushang zu bringen. Vordrucke hierfür können von uns bezogen werden. Braunschweig, den 9. April 1917. Geumsekonserven-KriegsgeseMchast mit beschränkter Haftung < vr. Kanter. —* Bienen- und Baumzuchtve^ein. Seiner alten, nunmehr seit 40 Jahren geübten Gepflogenheit ge mäß hat der Verein für Bienen- und Baumzucht für Riesa und Umgegend in einer Versammlung, die am 15. d. MtS. im Gasthofe „Zum Anker" stattgefunden bat unter seine» Mitgliedern, z. Zt. 78 an der Zahl, eins Verlosung von Honiganteilen, jtmgen Obftbänmen, Beerensträuchern und Rosen zum sofortigen Pflanzen voracnommcn, wobei auch die 19 Mitglieder berücksichtigt wurde», die jetzt im Heeres dienste stcqen, obwohl sie durch VercinSbcschluß von der Zahlung ihres jährlichen Mitgliedsbeitrags entbunden worden sind, solange sie in der jetzigen ernsten und schweren Zeit im Dienste für das Vaterland zu verhleiben haben. Herr Stadtgärtner Kintzel zeigte an einem der zur Ver losung gebrachten Hvchftamme, wie das Beschneiden der Obstbäume in zweckentsprechender Weise vorzunehmen ist, — Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und ErganzunaSsteuerein- schätznng bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungssteuerprsetzes vom 2. Juli 190I die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, ausgefordert, sich der der OrtSöehörde zu melden. Promnitz mit Rittergut, Moritz und Grödel mit Rittergut, am 17. April 1917. Die Gemeinhevorftände. Gemüsekonserven- nnv Sanerkrautverteilniig. Von Freitag, den 20. laufenden Monats ab kommen in den einschlagenden Ge schäften Gemüsekonserven bez. in den von den Gemeinden eingerichteten Lebensmittel- abgabestellen Sauerkraut zur Verteilung und zwar auf Abschnitt 1 der Warenbezugs karte II über Sauerkraut und Dörrgemüse. Es können auf jeden Kopf entweder 7- Pfund Konserven oder 1 Pfund Sauerkraut abgegeben werden. Die Entnahme hat bis zum SV. laufenden Monats zu erfolgen. Die Äestandsanzeigen gemäß 8 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 19. Oktober bez. 8 10 Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 26. Februar sind bis zum 3. Mai 1917 an die Königliche Amtshauvtmannschaft einzusenden. Vordrucke für die Bestandsanzeigen sind bei den Gemeindebehörden zu entnehmen. Großenhain, am 17. April 1917. 1O28»l?li ä. Der Kommunalverband. Freitag, den SV. und Sonnabend, den S1. April 1V17 finden bei uns wegen Reinigung sämtlicher Geschäftsräume (diesmal auch der Spar kasse) nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamte werden an beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten und Sterbtfälle vormittags von 8—9 Uhr angenommen. Der Rat der Stadt Riesa, am 17. April 1917. Fnd. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und ErgänzungSsteuerein- schätzuna bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungüsteueraesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordcrt, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Poppitz und Mergendorf, am 14. April 1917. Die Gemeindevorstände. Ablieferung von Milch nnv Butter vetr. Von den Gemeindebehörden wird in Verfolg einer Anordnung des Landeslebens- Mittelamtes sestaestellt, welche Mengen an Milch bez. Butter jeder Milchviehbesitzer als lleberschuß abzuliesern hat. Jeder Milchviehbesitzer hat die Pflicht, die zu diesen Feststellungen seitens der Ge meindebehörde von ihm geforderten Angaben wahrheitsgemäß zu bewirken und die Durchführung dieser Maßnahmen in jedweder Richtung zu fördern. Gegen diejenigen, die wahrheitswidrige oder unvollständige Angaben machen bez. gegen Säumige, wird auf Grund von 8 16 der Bekanntmachung des BezirkSverbands dec Königlichen Ämtshauptmannschaft vom 5. Oktober vorigen Jahres das Strafverfahren eingeleitct werden. Sollte ein Milchviehbesitzer den auf ihn entfallenden und ibn von der Gemeinde behörde mitgeteiltcn lleberschuß nicht voll abliefer», ohne daß ihm beachtliche Gründe hierfür zur Seite stehen, so kommen für diesen Fall die vorgesehenen Maßnahmen (Her absetzung des Milch- und Butterverbrauchs in der Wirtschaft bez. Untersagung deS BerbutternS der Milch überhaupt und Zwangsablieferung sämtlicher Milch an ein« Molkerei zu ermäßigten Preisen) zur Anwendung. Die Königliche Amtshauptmannschaft daxf erwarte», daß jeder Milchviehbesitzer seiner Pflicht voll und ganz genügt und daß sie de» letzten Wvg zu beschreiten nicht gezwungen ist.* Grotzenha i n, am 16. April. 1917. , II S. Die Königliche Amtshauptmauuschaft. , . . Zu der am 1. Mai dieses Jahres vorzunehmenden Arbeiterzählung werden den Ortsbehörden die Vordrucke rechtzeitig zur Verteilung an die auf diesen be zeichneten Gewerbeunternchmcr von hieraus zu gehen. Die Unternehmer haben diese Vor drucke am 1. Mai dieses Jahres ordnungsgemäß auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und hierauf ungesäumt an die Ortsbehörde zurückzugeben. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß Anlagen, auf welche die Gewerbeordnung keine Anwendung findet und die nicht unter Ziffer 1—4 des Vordruckes fallen (z. B. landwirtschaftliche Neben betriebe, wie Branntweinbrennerei), auch wenn bei ihnen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, bei der Zählung nicht zu berücksichtigen sind. Von den Ortsbehörden sind die ausgefüllten Zählbogen unerinnert längstens bis zum 1V. Mai dieses Jahres hierher einznsenden. Großenhain, am 14. Avril 1917. 294o^l Königliche Amtshauptmauuschaft.
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