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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191704284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170428
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170428
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-04
- Tag1917-04-28
- Monat1917-04
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1917
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und Anzeiger «EldeülM Lud AvMgert. »tss«, Sonnabend, 28. April 1817, abends 78 Aaprq 1513 »D. jetzt überall, um Diejenigen Haushaltungen, die Koblennorräte nickt mehr haben, können nur dann Kohlenzettel erhalten, wenn sie eine Bescheinigung des Hauswirts beibringen, daß Kohlenvorrate nicht mehr vorhanden sind. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. April 1817.Erdm. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Meid, sowie den Gemeinderat GrVba. Montag, den 14. Mai 1017, vormittag 1v Uhr wird die Lieferung von Kasernengerät aus Holz, Eisen und Blech verdungen. Die Be dingungen, Proben und Beschreibungen liegen im Geschäftszimmer 10 aus. Verdingungs unterlagen werden nicht übersandt. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen haben, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagsfcist: 3 Wochen. > * Königliche Garuisonverwaltung Tr. P. Z-ichaiv» dann festzusetzen, wenn sich die Ernte einigermaßen über sehen läßt. Die von ihr für die Frühgemuse veröffentlich ten Preise sind keine Höchstpreise, sondern nur Richtittpise, die unter der Annahme einer normalen Ernte festgesetzt worden sind. Anfolge einer noch immer anhaltenden unge wöhnlichen Kältcperiode werden die Bestelluugsarbeiten unter sehr erschwerenden Umständen stattfinden, sodaß auch mit einem normalen Verlauf der Ernte schon jetzt nicht mehr gerechnet werden kann. Die Neichsstelle betrachtet daher die von ihr veröffentlichten Richtpreise für Frühgc- müse unter allen Umständen als Mindestpreise und rechnet mit der Notwendigkeit, das; sie die Höchstpreise, deren Fest setzung erfolgen soll, sobald das irgend möglich ist, nicht unerheblich höher werde bemessen müssen. Die Neichsstelle wünscht, datz dies tunlichst allgemein bald bekannt wird, damit die Anbaufreudigkeit in den Erzeugerkreisen unter den jetzigen widrigen BestellungSoerbältnissen nickt leide. Aehnlich liegen die Verhältnisse in Bezug auf die zu er wartende Obstenite. —* Geschlossene Betriebe. Der Mühlenbetrieb von Bruno Boeltzig in Großenhain-Mülbitz und der Bäk- kereibetrieb von Richard Rentzsch in Großenhain sind wegen mehrfachen Verstößen gegen die bestehenden gesetzlichen Be stimmungen bis auf weiteres geschloffen worden. —y Landgericht. Die dritte Strafkammer des DresdnerKgl-LandgerichteS oerhandelteals Berufungsinstanz gegen den in Mehltheuer bet Riesa wohnenden Gutsbesitzer H. wegen Kriegsvergehens. Dem Angeklagten war ein auf 80 Mark oder 8 Tage Gefängnis lautender Strafbefehl zu stellt worden, da er bei der VorratSerhebnng von Getreide Oerttiches «»s Sächsisches. Riesa, den 28. Avril 1917. —* Verleihung. Seine Majestät der König haben geruht, dem Zollrat Uhlmann das Kriegsverdienstkreuz zu verleihen. —* D ie Frachtschiffahrt ist auf der Elbe seit vorgestern tal- wie bergwärts wieder im Gange. Die Personenschiffahrt ruht noch. —* Konzert. Das von den hiesigen Männergesang vereine» des Deutschen Sängerbundes geplante Konzert zum Besten des „Heimatdank" Riesa findet bestimmt am 10. Mai (Donnerstag) statt. Durch die Mitwirkung des berühmten Kammersängers Herrn Alfred Käse aus Leipzig erhält das Konzert eine besondere Anziehungskraft. —''Wichtige Bekanntmachung. Es sei hiermit auf die im amtlichen Teil vorliegende Nummer befindliche Bekanntmachung des Stellv. Generalkommando XU. L .L. betreffend „Verordnung über Arbeitshilse in der Land- und Forstwirtschaft", besonders aufmerksam gemacht. —* Gemüse pflanzen! Gemüse pflanzen heißt es I, —i bald das erste frische Grüngemüse ernten zu können. Bezugsquellen für — Gemüsepflanzen »aller Art — weist die „Gemüsepflanzen-NachwelSlifte" des Aus- kchuffeS für Kleinaarienbau der Zentralstelle für Wohnungs fürsorge im LandeSverrin Sächsischer Heimatickutz, DreS- oeu.'«-, Schießgaffe 24,2 nach, di« unentgeltlich an alle Beteiligten über das ganze Königreich Sachsen verbreitet wird. Dieselbe wird von allen Pflanzengärtnereien für ihr« Angebote benutzt. Andererseits ist in einer Suchliste" Kohlenzettelansgave; Die Ausgabe der Kohlenzrttel an diejenigen Haushaltungen, die bisher Kohlenzettel erhalten haben, erfolgt am Montag, den SV. Avril 1V LV, nachmittags von » bis « Uhr, in der Polizeiwache und zwar nur gegen Rückgabe des Kontrollabschnittes der letzte» Kohlenzettel. Die Kohlenzettel selbst sind nur Sperrmarken gegen UeLerverbrauch. Der Inhaber Lat keinen Anspruch auf Lieferung von Kohle. sr Handrlsschiiie Riesa. Zu der Freitag, den 11. Mai 1017, abends V-9 Nhr im Gasthaus «Elbterrasse* stattfindenden werden die Mitglieder des Vereins „Handelsschule" hierdurch eingeladen. . Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Recknungsablcgung. , 3. Erledigung etwaiger Anträge. (LntznngZgemäß vorher schriftlich einzureicheruf Niesa, den 28. April 1917. Der Äorftand der Handelsschule. . , _ - Kommerzienrat C. Braune, Vorsitzender. Der 1. Termin Staatseinkonimcusteüer und der 1. Termin Ergänzunassteuer sowie die Stempelsteuer für die am 12. Oktober 1916 in Geltung gewesenen Miet- und Pachtverträge werden am SV. Avril dieses Jahres fällig. Diese Steuern sind spätestens bis zum 21. Mai dieses JahreS an die hiesige Steuerkaffe, Gemeindeamt — Zimmer Nr. 4 — abzufübren. Grdba, Elbe, nm 26. April 1917. Der Gemeindevorstand. Vereinen, Krieasausschttflen usf. Gelegenheit geboten, bei größerem Bedarf durch Gesuche die nötigen Pflanzenmengen herbeizuziehen, soweit sich dies am Platze als nicht möglich erweist. —* Landessammluna des Roten Kreuzes. In kurzer Zeit wird das Rote Kreuz seine diesjährige Landessammlung veranstalten und am 11. und 12. Mai an alle Türen im ganzen Sachsenlande erneut mit der Bitte klopfen, in dem gewaltigen Entsck-idnngskampfe, in dem gerade in dieser Zeit das dentsche Volk steht, auch das Rote Kreuz nicht zu vergessen. Mehr als je in den voraus gegangenen Krieasjahren gilt es heute Leid und Schmerz zu lindern, Wunden zu heilen, Gesundheit zurückzugeben! Daneben soll di« jetzige Landessammlung aber auch Drittel zur Schaffung und Unterhaltung von Soldatenheimen auf den südlichen und südöstlichen Kriegsschauplätzen erbringen, auf denen diese social-ethische Fürsorgetatigkeit sächsischen LandeSorgantsationen anvertraut ist. Möge an den Sam- meltagen die Heimat sich erneut bewußt werdeu, waS sie alles deck' braven Kämpfern an allen Fronten verdankt, möge sich dieser Dank umsetzen in opferfreudige Spenden für unsere verwundeten und erkrankten Krieger. Sie alle haben es um einen jeden in der Heimat wahrlich verdient. Wer größere Spenden den Sammelbüchsen nicht anvertrauen will, kann solche schon jetzt an die Geschäftsstelle des Roten Kreuzes, Zinzendorsttraße 17, l oder den örtlichen Zweig- vereinen vom Roten Kreuz darbringen. —* Höchstpreise für Gemüse und Obst. Die Neichsstelle wird für Gemüse und Obst, wie sie un» mit teilt, an ihrer Entschließung festhaltrn, Höchstpreise erst Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag avends '/,7 Uhr mir Ausnahme der Sonn- und Festrage. «„qgSpreiS, gegen BorauSzaylung, durch unser- Trllgrr srei Hau« oder bei Abholung am Schalt« der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen lilr die Nummer des Ausgabetages find bis 10 Uhr vormittags aufzuneben und im voraus zu bezahlen-» eine Gewähr für faZ Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 40 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- wrechend höher. NachweisungS- und VcrmittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in StiiSt. Sparkasse Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu ' Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerein schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nack 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettel nicht behändigt werden konnten, anfgefordert, sich bei der OrtSbehdrde zu melden. Die Gemeindevorstünde von Radewitz und Marksiedlitz. Nachdem die Ergebnisse der diesjährige» Einkommen- und Ergänzungssteueretn- schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettcl nicht behändigt werden konnten, ausgefordert, fick bei der Ortsbehörde zu melden. Glaubitz, den 27. April 1917.Der Gemeindevorstand» Makermttchkartenarrsgkwe in Griwa. Die Magermilchkarten auf die Monate Mai bis Juli werden im Gemeindeamt* Zimmer Nr. 6 ? Montag, den 3V. Avril 1017 vormittags 8—1 Uhr an die Bewohner deS OrtsteilS uördlich des Hafens, nachmittags 3—7 Uhr an die Bewohner des OrtsteilS südlich des Hafens ausgegsben. Die bisherigen Magermilchkarten und die Lebensmittelkontrollkarten find mitzuvringen. Magermilchkarten werden nur an solche Personen und Haushaltungen ausgegeben, die keine Vollmilchkarten besitzen. Gröba. am 28. April 1917. Der Gemeindevorstand. Volksküche GrSba. Anmeldungen zur Volksküche werden Montags vormittags 11—1 und nachmittag» 5—7 Uhr in der Volksküche angenommen. Mitzubringen sind Lebensmittelkontrollkarte sowie Fleisch-, Warenbezugs- und Kartoffelkartcn oder Kartoffeln. Die Bezahlung hat auf eine Woche im voraus zu erfolgen. Gröba, am 15. Februar 19l7. Der Gemeindevorstand. Verordmmft über ArbeitShilfe in der Land- und Forstwirtschaft. Auf Grund des 89b des Preuß. Gesetzes von« 4. Juni 1851 in Verbindung mit »em Reichsgesetze vom 11. Dezember 1915 wird «»geordnet: - 8 I Männlichen und weiblichen Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft beschäf tigt find, ist verboten, ohne schriftliche Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde Ihres derzeitigen BeschäftigungsorteS (Stadtrat in Städten mit revidierter Stüdteordnung, sonst Amtshauptmannschaft) in eine andere als land- oder forstwirtschaftliche Beschäftigung Vberzntreten. Ebenso dürfen in Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirken minderjährige Personen, die in einem Arbeitsverhältnis bisher überhaupt noch ruckt gestanden haben, ohne schriftliche Genehmigung der ArntShauptmannschaft eins andere als land- oder forst wirtschaftliche Beschäftigung nickt nunehnien. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, sofern durch Annahme einer anderen Arbeit das vaterländische Interesse an der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung nicht beeinträchtigt wird. 8 2- Jede männliche oder weibliche Person ist verpflichtet, auf Aufforderung der unteren Verwaltungsbehörde ihres Wohnsitzes oder dauernden Aufenthaltsortes im Bezirke der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder ihres dauernden Aufenthaltsortes oder im Bezirke einer Nachbargemeinde (Gutsbrzirk) gegen den jeweils am Orte üblichen Lohn eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende land- oder forstwirtschaftliche Arbeit insoweit zu übernehmen, als cs ohne wesentliche Schädigung ihrer eigenen Verhältnisse geschehen kann. Die Festsetzung des Lohnes erfolgt, soweit keine vertragsmäßige Vereinbarung erfolgt, durch die untere Verwaltungsbehörde des BeschäftigungsorteS. Der Erlaß des Reichskanzlers vom 6. März 1917 — lL 1753 —, wonach „den ar- beitenden Frauen die Familienunterstiitzung mit Rücksicht auf den Arbeitslohn nicht ohne weiteres entzogen oder gekürzt werden darf", bat auch hierbei volle Geltung. 8 3. Die Aufforderungen dürfen nur ergehen, wenn fie unbedingt erforderlich sind, um den Ertrag des Bodens insbesondere die Bestellung der Felder oder die Einbringung der Ernte sicherzustellen. Unter dieser VorauSsetzuna ist eine Heranziehuna auch an Sonn- und Feiertagen zulässig. 8 4. Zeugnisse von Bezirks- oder anderen beamteten Aerzten befreien, soweit sie die Un fähigkeit zu der aufgetragenen Arbeit bescheinigen, ohne weiteres von der Verpflichtung sur Arbeitshilfe. 8 5. Gegen die Verweigerung der Genehmigung (8 1) sowie gegen die Heranziehuna zur Arbeit und gegen die Festsetzung der Entlohnung (8 2) steht die Beschwerde an die Kreis hauptmannschaft offen. Dis Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die Entschei dung der Kreishauptmannschaft ist endgültig. 8 6 Wer dem Verbote des 8 1 zuwiderhandelt, oder einer auf Grund des 8 2 erlassenen Aufforderung ohne ausreichenden Grund nicht nachkommt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Beim Vorliegcn mildernder Umstände kann auf Haft oder Geld strafe bis zu fünfzehnhundert Mark erkannt werden. ' 8 7. Die Verordnung tritt sofort in Kraft und am IS. Oktober 1917 außer Kraft. Dresden, an, 16. April 1917. Stellv. Generalkommando XII. A.-K. , Der kommandierende General. o. Broizem. Mittwoch, den 2. Mai d. I., vorm. IS Uhr * sollen in Riesa verschiedene Grabdenkmäler (Granit und Sandstein), 1 Marmorkreuz, 1 Kopfstein mit Platte und 1 Yelseustsiu mit Einfassung versteigert werden. Sammelort für die Bieter: Schankwirtschaft Germania, Popmtzer Straße. ,Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Riesa. haS Erscheinen < , .. .. , , , . «rechend höher. NachweisungS- und VcrmittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogeu i Konkurs gerät. ZohlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich- Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Liefecanteil oder der BcsörbcrungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Stachlieseru-z der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezug Ameise». Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Ni e sa. Geschäftsstelle: Goethektraße ZS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Ni-sa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa.
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