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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.03.1916
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19160301017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1916030101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1916030101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-01
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 01.03.1916
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so. Jahrgang. ^ so. Mittwoch, I. Mürz ISIS. Asg^Lrrröet I8TS DttchkNschrift. «.chrisi«, Lr«»»««. F»»>prrch«-Su«melmlmmer: LSXLl. -klir sür RachtgesprSch»: L00U. v«,u«»,GÄ*hr »ierttlpl-rltch in Dresden bet p-etmaliger Zutragung ianEonn- »»d Montagen nur ein. mal) 2,SS M.. i« den Vororten »,b0 M. vet einmaliger Zustellung durch die Post » M. <ohne veftrllgstb). «njetgeer- Vroise. Dteetntpalltge Zelle (etwa »Silben) M Pf,, Vorzug,plStze und Anzeigen i» N«n,mrm nach Sonn- und giet«rta»«n lau« Tarif.—AurwiiritgeAuftritg« nur gegen Lorau-dez-hlun,. — Belegblot tlüPs. Lchriftleitung und Hauptgeschästssteiie: Marienstratze 38 w. Truck u. Verlag von Virpsch L Stcichardt in Dresden. 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Srfterreichiich-uugarischer Kriegsbericht. Wie». Amtlich wird «erlavtbart den LS. Februar: Russischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Italienischer Kriegsschauplatz. Gestern nachmittag war das italienische Geschükseuer gegen Teile de« Görzer Brückenkopfes und der Hpchsläche v»n Doberdo wieder lebhafter. Der Stellvertreter des Chefs des Gcueralstabs: W. T. v.s v. HSser. Feldmarschall-Leutnant. Sie Löschung voll Borftrafea. Der zum 37. Januar^ dieses Jahres ergangene kaiser liche Erlab über dis Löschung von Vorstrafen, der für die gesamte Bevölkerung, nicht bloß für die Kriegsteilnehmer gilt und zu dem inhaltlich gleiche Erlasse in alle» äußer- preußischen Bundesstaaten veröffentlicht worden sind, ist weit über den Kreis der von seiner Wohltat betroffenen Personen hinaus von hervorragendem Interesse, weil er eine längst von der öffentlichen Meinung geforderte straf rechtliche Reform verwirklicht »nd sich insofern als ein Vor läufer der künftigen allgemeinen Neuordnung unseres Strafrechts erweist. Vor dem Kriege war bekanntlich eine umfassende organische Revision unseres gesamten Straf rechtes »nd Strafprozesses im Zuge. Die Strafprozetzrefvrm war bereits in Gestalt eines fertigen Entwurfes an den Reichstag gelangt, scheiterte dort aber, weil über gewisse grundlegende Fragen, darunter namentlich die Berufung gegen erstinstanzliche Urteile der Strafkammern, keine Eini gung erzielt werden konnte. Ter Gegenstand wurde dann zurückgestellt und sollte zugleich mit der Reform des Straf rechts, deren Vorcntwurf inzwischen zur Veröffentlich»»« gelangt war. erledigt werden. Im Jahre lS17 hoffte die Re gierung das grobe, im besten Sinne moderne Gesctz- gevungswerk. das ein Kirltnrwcrk ersten Ranges darstellt, dem Reichstage vorlegen zu können. Die Verwirklichung dieser Absicht wurde aber durch den Ausbruch des Welt krieges auf unbestimmte Zeit verschoben. Darüber kann indessen kein Zweifel obwalten, daß sofort nach dem Frieden die Reform des Strafrechts und Strafprozesses wieder mit verdoppelter Energie in Angriff genommen werden wird, und r» ist dann auch zu erwarten, daß «an die Erfahrun gen. die der Krieg «ns gebracht hat, soweit als möglich mit verwertet. Der Krieg hat nämlich in mancher Hinsicht ohne Frage als Verbesserer der Rechtspflege gewirkt, wie cs die BundcSratsverorünungen über die Beschleunigung und Ver einfachung des Verfahrens in leichteren Strafsachen be weisen. Hiervon läßt sich mancherlei auch im Frieden bei behalten, ohne die unumgänglichen Grundlage», die einen gerechte», gründlichen und unparteiischen Prozeß gewähr leisten. zu erschüttern. ' ' Eine Ser segensreichste» und vom Geiste wahrer Humanität beherrschten Reformen, die der bereits er wähnte Borentwurf zum neuen Reichsstrafgesetzbuch in Aussicht nimmt, ist die Löschung der erlittenen Vorbestrafnngcn im Strafregister, die ohne Unter scheidung zwischen Jugendliche» und Erwachsenen erfolgen soll, wenn der Verurteilte sich zchn Jahre lang ehrenhaft geführt und sich besonderer Berücksichtigung würdig gezeigt hat; erweist er sich später als unwürdig, so kann innerhalb! zehn Jahre» nach vollzogener Löschung diese wieder rück gängig gemacht werden. Die Löschung hat zur Folge, daß Auskunft.lther die gelöschten Strafen nur nqchdc» Ge-! richten, Staatsanwaltschaften und höheren Verwaltungs behörden gegeben werden bars,- die Ltrafrechtskommtssivn hat überdies noch die Aufnahme einer ausdrücklichen Bestim mung beschlossen, wonach auch im gerichtlichen Verfahren eine derartige Auskunft der Regel nach geheim zu halten ist und nur. im.äußo.rsW Notfälle verwertet, werden darf. Ausgeschlossen ist dagegen, daß über gelöschte Strafen einer Prozebpartei oder sonst interessierten Personen Auskunft erteilt wird. Der Entwurf geht sogar noch einen Schritt weiter, indem er die sogenannte Rehabilitation des Verurteilten einführt, d. h. die völlige Wiederherstellung eines straffreien Zustandes. Wenn nämlich der Verurteilte sich zwanzig Jahre lang ehrenhast geführt hat, so kann das Gericht auordnen, dab die Vorstrafen als überhaupt nicht geschehen z» behandeln sind. Alsdann sind alle amtlichen Auszeichnungen über erlittene Vorstrafen vollständig zu vernichten, die bftrcssendcn Vermerke in den Registern also cntwcdcr airpzttvadicren oder zu überkleben oder derartig dükchznftWchen-chatz sich nichts mehr erkennen labt, wäh rend btzi.der^siiisachci, Löschung die Strafe selbst steh»-» bMt »ttö nnrttnik roter Tinte der Lüschungsvermerk hiil- zuyefügt wird.' Tic Rehabilitation tilgt die Strafe so voll kommen, dab der ehemals Verurteilte auch unter Eid nichts davon zu erwähnen braucht, was für bloß gelöschte Strafen nicht gilt. Die jetzt vollzogenen Gnadenerlasse des Kaisers und der übrigen Vundcssnrsten, sowie der Senate der Freien und -Hansestädte aeheu in zwei Punkten noch über Sie Bestimmungen des Vorentwurfs hinaus, indem sic ein mal von dem Erfordernis der besonderen Würdigkeit des Verurteilten absehen. sofern er nur überhaupt innerhalb zehn Jahren nicht wiederum wegen eines Vergehens oder Verbrechens bestraft worden ist, und indem sie zum andern an Stelle der einzelnen Löschung auf Antrag durch das Gericht die Massenbcgnadigung setzen, krast deren die Löschung allgemein von Amts wegen durch die Polizei behörden zu erfolgen hat, sofern die gesetzlichen Voraus setzungen vorliegcn. Eine Benachrichtigung des Bestraften über die Löschung ergeht von Amts wegen nicht, wohl aber muß ihm auf Anfrage Auskunft erteilt werden. In einem anderen Punkte enthalten die Gnadenerlasse eine Beschrän kung gegenüber Sem Vorcntwurf. insofern sic nur Gefäng nisstrafe bis zu einem Jahre berücksichtigen, während der ^Entwurf hier keine Grenze festsctzt, sondern alle Ver urteilungen. mit der einzigen Ausnahme der Zuchthaus strafe, schlechtweg umfaßt. Durch die Gnadenerlasse über die Löschung von Vor strafen ist eine Forderung der Humanität und der Billig test erfüllt worden, die. in erster Linie aus der Rücksicht aus das Wohl der Kriegsteilnehmer hcrvorgcgangen, ihre segensreiche Wirkung weit über diese Kreise hinaus er streckt- Der preußische Lbcrverwaltnngsgerichtsrat Schisser, natiöhaHibcralcs Mitglied öcS Reichstages und des preu ßischen Abgeordnetenhauses, war bereits im September vorigen Jahres in der Presse auf das wärmste dafür ci»- getretcp, Saß von den Millionen unserer Krieger auch die jenigen, die nicht rein und fleckenlos, nicht unbestraft und nnbaschvijstei, ins Feld gezogen seien, ein Recht daraus be säßen, nach einem so gewaltigen Erleben die Vergangenheit ausgelöscht zu sehen, damit sie erhobenen Hauptes in ihre neue bürgerliche Zukunft clntrctcn und mit vernichtetem Schuld- buch ein neues Sein beginnen könnten. Dabei geißelte der bekannte bedeutende Jurist den „groben und grausamen Unfug", der mit den Vorstrafen jetzt vielfach nvch getrieben wird, und „gtzgen den sich einhellig und in immer stärkerem Maße die öffentliche Meinung aufgebaumt und ihrer Empörung in Zeder Form Ausdruck gegeben hat". Um kv dankbarer ist iZtzt die nationale Ocffentlichkcit dafür, daß die leitenden Sollen wenigstens auf dem Gnadenwege vor läufig das zur Tat gemacht haben, was endgültig erst nach dem Kriege als pin nach den Worten des Noreiilwnrses selbst dem BeöiiiZeilten zustehender Villigteitsanspriiär ans gesetzlichem Wege geregelt werden kann. Dabei muß aller dings der Erwartung Ansdrnck gegeben werden, daß in Prozeßen die gerichtliche Verwertung von Anstnilfteil über gelöschte Strafen im Geiste des vorerwähnten Beschlusses der Strafrechtskommtssion gebanöhabt wird, weil sonst die Gefahr besteht, haß die NechtSwohltat der Löschung dnrch ein -ungeeignetes Verhalten der Gerichtsbehörde» im ein zelnen Falle verlören geht. Amerika und der neue Uuterseekrieg. 1>. Der Berliner Vertreter der „United Preß" Acker mann kabelte von Berlin seinem Ncrniorker Bureau eine auf den Beginn des Unterseeboot-Krieges be zügliche Information, der folgendes zu entnehmen ist: Nun der Tag naht, sür den Deutschland den Beginn des neuen Unterseeboot-Krieges nngcsctzt hat, von dem an jedes be waffnete Handelsschiff als Kriegsschiff behandelt werden soll, glaube ich ans ein Mißverständnis bezüglich der Aus snjsung von Deutschlands letzten Erklärungen aufmerksam machen zu müssen. Man hat mir gegenüber amtlich aui drei Punkte ein Schwergewicht gelegt: 1. Es beginnt keine neue Unterseeblockade gegen die Schiffe der Verbündeten. Es ist ieine Verschärfung des Unterseeboot-Krieges, wie die Preise behauptet: deutsche Unterseeboote beabsichtigen nicht, ohne Warnung jedes ihnen begegnende Schiss zu torpedieren: solange man sich nicht von vornherein von seiner Bewaffnung überzeugt hat. Es ist wahr, dal, Dentschlänö neue Untcrsecböotc besitzt, daß diese imstande sind, bis näch Ncunork zu gelangen und ohne Ergänzung ihrer Triebkraft wieder hcimznkehrcn. Es ist ferner wahr, baß die Kommandanten der Unterseeboote viel gelernt haben, wie Netze und Rammungcn zu vermeiden sind, wie man schnell verschwinden kann usw. Ans Grund vorausgegan- gcncr Versuche wissen sic englischen Drahtnetzen und anderen unterseeischen Vorkehrungen aus dem Wege zu gehen. An der Hand von an Bord des „Woodfteld" am- gcfnnücncil Papieren haben sic in Erfahrung gebracht, das; bewaffnete Dampfer die Feindseligkeiten eröffnen werden. Es geht also daraus hervor, daß die deutschen Untersee boote die ihrer wartenden Gefahren kennen. Es muß auch förmlich sestgestellt werden, daß die Kvmmandanten der Unterseeboote die bezüglich der Warnung von Passa gierschifsen erlassenen Instruktionen nicht durchkreuzen oder Menschenleben nicht in Gefahr bringen werden, so lange das feindliche Schiff nicht zu entfliehen, zu rammen oder zn feuern versucht. Ter Beschluß des neuen Unter seeboot-Krieges braucht daher in keinem neutralen Lande übertriebene Besorgnisse hervorznrufett. mit Ausnahme bei denjenigen Leuten, die vorsätzlich aus bewasfnctcn Handels schiffen zu reisen entschlossen sind. Ter einzige Unterschied zwischen dem künftigen und dem bisherigen Unterseeboot- Kriege besteht darin, daß für die Folge bewnsfnctc Dampfer nicht mehr als friedliche Handelsschissc angesehen werden. Es müsse schließlich sestgestellt werden, daß Deutschland durch diese Neuordnung seines Seekrieges in keinerlei Zwistigkeiten mit Sen Vereinigten Staaten geraten will. Deutschland verlangt nicht danc.-.h, Amerika Schwierig ketten zu verursachen, fühlt sich aber betreffs des neuen Unterseeboot-Krieges i n s eine m Rechte. Wenn durch einen Zufall später Amerikaner zu Schaden kommen oder Amerika Verluste erwachsen sollten, so bleibt Deutschland vollkommen davon überzeugt, daß die Verantwortung hierfür weder den deutschen Unterseebooten noch Ser deutschen Regierung zur Last fallen kann, da cs ausgiebig die Amerikaner öffentlich und die amerikanische Negierung amtlich gewarnt hat.... Schließlich, und dies ist vielleicht die interessanteste Seite der Lage: Deutsch land ist entschlossen, den Krieg zu beende». Mehr als eine amtliche Persönlichkeit hat sich erst kürzlich dahin geäußert, der Krieg müsse beendet werden, nnd daß es zwei Wege gibt, auf die sich die deutschen Anstrengungen daraufhin lonzcnti irren müssen. Ter eine Wca führt über das Meer mit Hilfe von Unterseebooten und der „Möwe", der andere längs der deutschen Fronten. Das „heilige Reiserccht". I>. Am 21. v. M. Hallen die Parteiführer der a m e r i t a n i sch e n Demokraten eine Konferenz mit dem Präsidenten Wilson über die Frage, wie sich Amerika zum Handelskrieg verhalten solle. Besonders wurde darüber beraten, ob mau die amerikanischen Bürger vor Reise» ans bewaffneten feindlichen .Handelsschissc» warnen solle. Diese Besprechung nahm einen äußerst lebhaft?» Verlauf. Ter „Köln. Ztg." ist darüber eine Drahtung aus Washington zngegangcn. Es heißt darnn Seit., Dienstag ist der Kongreß überzeugt, daß Wil.ivns Haltung zum Krieg führen muß Dieser Eindruck vertiefte sich, als die drei demokratische» Fnhxer am Montag eine höchst dramatische Kon- s e re » z mit d e >» P r nsidentc n hatte», Wils v n iiiilerrichtete seine Besucher, er würde nahezu zn jedem äußersten Schritt gehe», um das Recht amcrilanischei Bürger zn stützen, auf bewaffneten Haiidelsschissen zu reift». Senator Stune schlug daraus mit der Faust aus den Tisch und fragte erregt den Präsidenten: „Wollen Stt mir eine Binde über die Augen und den Verstand ziehe»? Sie haben kein Recht, von mir zu verlangen, daß ich Ihnen aus einem derartige» Wege folge, der den Krieg bedeutet' Fch »»,ß meinem Gewissen solgc»." Die Partcileitcr im Repräftntaittcnbanie benachrichtigte» den Präsidenten da hin, daß das Hans mit überwältigender Mehrheit eine
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