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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 06.01.1910
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1910-01-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19100106015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1910010601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1910010601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1910
- Monat1910-01
- Tag1910-01-06
- Monat1910-01
- Jahr1910
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 06.01.1910
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S4. Jahrgang, S. ve»n»»gebü-r ">«rt»I>wrl wr Dr««- i>«„ d«> ta^lild „uei- m»Ug«r Awro,»», >Lonn- u»d Mv„wa«„ uur «Inmali L.«a Mk, durch auai^n,,« Kom ma,,»,>ür« S,Ä> Ml. cc«, rtnnialiger Z„- „rlliuig durch die bost »Ä,,oM>e«ri>k„g»>»i. T >c de» Leiern va:r Lreddeu », Umuedunz »»> rag« vorder ,u- gri,«UI«» Sidc„d-Aus> tzudruerdallrndieau«- u-arllg«n «e,jeder mit der Morgen-diu»>i<>de rnjamrnen >ugesteUt. diochdrnitnur »,» deut» Inder Quedenougod« i„r,e»d. Nochr."» »ne Idlsig. — Unnerlongre Muunskrioie werde» nicht rrujvewahrt. Donnerstag, 6. Januar 1910. 18LS Druck und Verlag von Liepsch L Reichardt in Dresden. Telcgramm-Adr,fse: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: II » 208<I » 2001. lLodeek L vo. 1 Lollleksrauteu 8r. Asj. >l. llöuiAS v. haeb^eu. vre!rill8-vsoL0. lhprslverlircuk: ltreii^eu.jliMLrU;. Anzeigen-Tarif ?^nnahttie von Lnkun digm^en dir, „ochnl. 3 Uhr. Lonnia«'' nm Mari^n'lra^ 38 von N di«, '/xl Nhr D.s «inipolliqe l^lunib kiic ,co. 8 Lieben» 2i. . Familien Nach, , ,u-1 «u«- Drrodcu 20 - (Arichajt- Lndeige: o>, t^r Prwünrit«' .-.cilr 30 Ps.; die in-enpnlu,;c Zeile a.rexlieilc 60^-. — In Nurmueru u.i-h Sonn u.^eicnoiieu. die em,pnluv< uo- zeile 30Ps.,aufHt.^n. jene <0 A.. Familie... Nockrickte, a. T lt -ce.i die Grundzeile'25 L, Vliisnrorülje A»iuo»ie nur gegen Dora,- l,o zahlunq. — Ied:. . leghlar: koM 10 4':. Hauptgeschäftsstelle: Maricnstrahe 28 10. Raumkunst Orsscisn-^., Vieloeiasteaks 5/7. - Kpvk-lMi'l vsv l>s!ml»Iiüc!i8i> lepplvliei,.: kslelillslligtte üu^slil InISmiinelssr Ispulelis. SPutheker Pcterr gcikuu,»»!, rrronnilischer NorLsdortrsn mit kiSIinsIrm. aus frischen Eiern und »»M^»W8L!»ll>WM>WWW»WIWWW>W» Kcyerschem Medizinalrran.ohne schlechten rranpefchmack. Knocken u. Gewebe bildend. Unitber. ttoften.:- Heil. vp1,uiLjv!,kjp1,a ltinkjon u Erwachsene bei Drüsen, düngen, na rn.Ut^l für nvUWllu>MvIlv Nittuvt leiden. HanLULschla«, Magerkeit Flasche 0.7L, 1,L0, 2,b0Mt. Alleinverkauf u. 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Die Höhe des Lchndens bei dem Eisenbahnunglück vanllhersku wird auf 1 >» M i l l io n en Kronen geschätzt. Die Verujung Lucacs zum ungarischen Mi nisterpräsidenten wird von den Organen sämtlicher Par ieren abfällig beurteilt. Die Leiche des G r o h f n r st c u M i ch a c l v o n R u st l a n d ist gestern in Petersburg in Anwesenheit des Kaiserhauses und der fremden Fürstlichkeiten beigesetzt worden. vie ilrrsniwsttlicktzeil «Irr Wcbrlkanrler; durch genauere Bestimmungen vcrsast'iingomästig sestzu- srellen und zu umgrenzen, bezwecken zwei vom Zentrum und der freisinnigen Fraktionsgemciiischast im Reichstage gleich zeitig ei »gebrachte Anträge, die mit ihrem eigentlichen An last in der Novemberkrise des Jahres 1908 wurzeln und die damaligen erregten Vorgänge in die Erinnerung zurück- rufen. Heute herrscht wieder Ruhe unter den in jener kritischen .-feit so scharf aufeinander geulatcken Eieisicrn, wenn auch nicht parteipalitiich, so dach iedensalls insoweit, als das Verhältnis des Volles zum Ziaiser in Frage kommt. Kaiser Wilhelm H. entschloss sich in den denkwürdigen Noventbertageu zu einem nicht genug anerkennenswerten Akte der höchsten persönlichen Ueberwindung. indem er die feierliche Erklärung crbgav, dast es fortan iein höchstes Bestreben sein werde, die Stabilität der Reichspaütik unter Wahrung der versannngsmästigeu Verantwortlich keiten zu gewährleisten. Dieses cdte Kaiierivvrt. an dem nicht gerüttelt und gedeutelt werden Varl, bildet die (Grund lage des neugescstetcn Vertraiiensverhältim'ses zwi'chcn dcnr Monarchen und seinem getreuen 'Volle: eine (Grund lage, die es den zur Teilnahme an der (öeseizaebiing im Reiche berufenen Faktoren ermöglicht, die Frage des ver- sassiingSmästigen Ausbaues der Kaiizlerverantwurtlichkeii in aller Ruhe gründlich zu prüfen und sie, jenseits von parteipolitischer Tendenz und Einseikigkeil. in rein sach licher Form der Erledigung eutgegenznführen. Eine solche ganz objektive Betrachtung dcS Gegen standes wird sich zunächst nicht der Erkenntnis verschliesten können, dast an sich gewisse Eründe zugunsten einer ein gehenderen gesetzgeberische» Behandlung der einschlägigen Gesichtspunkte sprechen, .'fürzeit enthält die Reicksversassung über die Verantwortlichkeit des höchsten Beamten dcS Reiches weiter nichts als die lakonische Vorschrift dcS Artikels 17: „Die Anordnungen und Verfügungen des gaiscrS werden im Namen des Reiches erlassen und be dürfen zu ihrer «Mltigkeit der Gegenzeichnung des ReichS- lanzlcrS, der dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt." Dic-er Bestimmung fehlt der notwendige gesetzliche Rück halt im einzelnen, weil es an jedem genaueren Hinweise mangelt, welchen Faktoren gegenüber die Verantwortlichkeit Platz greift, in welche» Handlungen des Kanzlers ei» Mi st brauch seiner Verantwortlichkeit zu erblicken ist und welche Rechtssolgcn sür den Fall eines solchen MistbrauchS in Wirksamkeit zu treten haben. Angesichts dieser Unbe stimmtheit des Artikels >7 hol Professor La band die Ver antwortlichkeit des Reichskanzlers als ein „bloßes politi sches Prinzip" bezeichnet: noch schärfer drückt sich Professor Sepdel aus. der sic eine „leere Phrase" nennt. Es ist also etu LurchauS lverständlicheS und keinesfalls von der Schwelle aus abznweiscndcs Bemühen, wenn der Versuch unternomMen wird, einer so allgemein gehaltenen Ber- sassnngÄbestiminnng einen ihrer Tragweite und Bedeut- iamkeit entsprechenden genaueren Inhalt zu verleihen. Wer möchte »erkennen, dast scdcm Träger des schweren Kanzleramtes, und zumal einem persönlich weniger mit Individualität und energischer Initiative Be gabten. wesentlich seine Ausgabe erleichtert wird, wenn er sich im Rücken gedeckt und gestärkt weiß durch «ine positive, klare BersassungSbostiurmung, di«, er i» Konflikts. fällen dem Monarchen gegenüber geltend machen kann? Die gengnerc gesetzliche Regelung der Berantwortlichkeits frage würde zweifellos eine günstige Wirkung im vor beugenden Sinne haben, und gerade daraus kommt eS in erster Linie an. Wenn erst einmal durch eine Pslichlwidrig- teit eines deutschen Reichskanzlers ein ernstlicher Schaden !ür unsere »alionalen Interessen eiugetreten wäre, so konnte sie auch durch bin. staatSgerichtliches Verfahren gegen den Schuldigen »ich! wieder gut gemocht werden, ebenso wenig. wie das iigchrraglichc triegsgerichtliche. Einschreiten gegen einen Heerführer die Folgen einer verlorene» Schlacht einszumerzen vermag. Es must daher in erster Linie auf den springenden Punkt einer genügend 'charscn Ausbildung des selbständigen V.rankwvrtuugSbewustt- seins dcS Reichskanzlers und aus die größtmögliche Siche rung seiner amtlichen Stellung gegenüber dem Monarchen Wert gelegt werden, um alle Bedingungen der tauzlerische» Geschäftsführung so zu gestalten, dast »ach menschlichem Ermessen eine psiichlwidrige Vernachlässigung dev Verant wortlichkeit des Reichskanzlers znm Nachteile des Reiches überhaupt in den Bereich der Unmöglichkeit oder doch der allergrößten Un-wahrschcinlichkeit verwiesen wird. Jur Erreichung dieses .-Zweckes aber bann eine Ergänzung der Verfassung aus der vorgedachten Grundlage ganz ohne Frage ein erhebliches Teil beitragen, nicht zum wenigsten auch dadurch, daß dem Kaiser selbst auf solchem Wege der Ausgleich einer ernsten Meinungsverschiedenheit mit ,einem Kanzler wesentlich erleichtert würde, weil sein ober ster Beamter jedem Verdachte, als handle eS sich um eine persönliche Aktion gegen den Monarchen, durch den ruhigen und festen Hinweis auf Len zwingenden Charakter der BersasinngSbLstiMiunngeu die Spitze abzubrcchen vermöchte. Soweit ist also ein sachlicher Kern der ans die präzisere Ausgestaltung der -Kanzlerverantwortlichkeit gerichteten Be strebungen vorhanden. In der Praxis kommt nun alles daraus an, daß die einzelnen Vorschläge sich innerhalb der durch den streng monarchüchen Charakter unseres Staates gezogenen Schranken halten, wenn sich eine nationale Mehr heit dafür zn.-sgunnensntdcn soll. Bon diesem Standpunkt" gins wird mau den Forderungen zusrimmen dürfen, daß der Reichskanzler oder dessen Stellvertreter für ihre Amts führung dem Reichstage verantwortlich sein sollen und daß die Verantwortlichkeit sich aus alle -Handlungen des Kaisers zu erstrecken hat, welch« die innere oder äußere Politik des Reiches zu beeinflussen geeignet sind: ferner, daß dem Reichstage ein Recht zur Erhebung der Anklage geaen den Reichskanzler oder dessen Stellvertreter ans Be schluß einer Zwe'idrittc! Mehrheit eingeränmt wird, daß über die Anklage von einem besonderen SbaatSgcrichtshofe zu entscheiden ist und daß sic begründet sein soll wegen Verletzung der RcichSversassnng oder der Reichsgesetze sowie wegen schwerer Gefährdung der Sicherheit oder der Wohlfahrt des Reiches durch pflichtwidrige Handlungen oder Unterlassungen. Wenn dagegen weiter »erlangt wird, daß die Begnadigung eines verurteilte» Reichskanzlers nur mit Zustimmung des Reichstages erfolgen dürfe, so er scheint damit sür andere polit'schc Kreise bereits die Grenze überschritten, bis zu welcher daS monarchische Bewußtsein den Antragstellern nachzii- solgen vermag. Bereits während der Novcmbcrkrisc be gegnete dieser Vorschlag dem nachdrücklichsten Widerspruche ans konservativer Seite. ES wurde betont, daß darin nicht nur die Vorbereitung, sonder« bereits die praktische Durch führung des Uebcrganges zu einem parlamentarische» Re gicrnngssiistcm liege, und daß daher in die'em Punkte die zielbewussten Verteidiger der moinnchischen Autorität keinerlei Nachgiebigkeit zeigen dürsten. Wenn trotzdem der freisinnige Antrag, der ebenso wie der allgemein gehaltene des Zentrums nur eine Wiederholung des frühere», im An schluß an die Novcmbertrise eingebrachten Antrages bildet, unverändert an der Forderung betr. der Begnadigung fcst- hält, so beweisen seine Urheber damit wenig rcalpolitischeS Verständnis und fordern zu der Vermutung heraus, daß sie selbst keine» besonderen Wert ans die Erzielung eines posi tiven Ergebnisses legen. Solche zu weit gehenden Tendenzen müssen ans monarchisch acsinistcr «eite notgedrungen um ,o mehr Verstimmung und Verdruß erregen, als der Ltnks- tiberalismus auch sonst auS seiner Neigung zur Einfüh- rnntz der ParlamcntShcrrschgst kein Hehl macht, wie bei spielsweise durch die jüngst mit großer Leidenschaft er örterte Frage der RcichStagseröffniuig. die nach der Aus- sassttNS der Herren von der „unentwegten" radikalen Rich tung nicht im Königlichen Schloß, sondern im Reichshauic sek-sr vollzogen werden soll, wohin sich -er Kaiser ge wissermaßen zum Zeichen seiner Unterordnung unter da-.' Parlament zu begeben hätte. Wenn die Bewegung zu ner sasiung-mäßigcr Ausgestaltung der Kanzlerverantwortluh keit gerade non solchen Elementen hauptsächlich gefühn und gefördert wird, so kann dieser Umstand natürlich iiicöi dazu beitragen, die ganze Sache den wahrhaft monarchinh gesinnten Kreisen unseres Voltes schmackhaft zu machen. Man wittert unwillkürlich wcuergehenüe Absichten dahinten und wird verstimmt. Jedenfalls ist es auch bezeichnend, daß der gemäßigte Liberalismus seinen früheren, aut den selben Gegenstand bezüglichen Antrag bis jetzt nickt miede, eingeüracht hat. Offenbar hält man aus dieser Seite Len gegenwärtigen Augenblick überhaupr sür nicht besonders glücklich gewählt zu der Aktion und ist der zweifellos rich, tigen Ansicht, daß die Sache auf seden Fall keine Eile hat. Selbst wenn aber in absehbares: Zen, eine passende Formel für die Kanzlcrvcrantwortlichleit gesunden werden ichllste, so wird doch immer in Geltung bleiben, ums im Vorjahre der Heidelberger Staatsrechtslehre: Prost Iellinet, in einem in der Gehestisrnng zu Dresden gehaltenen Vor träge hervorgchvben hat, daß Institutionen allein niemals imstande sind, die Geschicke eines Volles zum Bösen oder zum Guten zu lenken: vielmehr kommt es stets aus die Personen an. die von den Einrichtungen getragen weiden. Die iülirendcn Persönlichkeiten können nicht durch Ver- fassungsbestimmnngen irgendwelcher Art erzeugt werden: sic sind immer die Frucht der gesamten sozialen Kräfte der Nation. Das deutsche konstitutionelle Lu st cm setzt mehr als jedes andere eine stetige, unab hängige. in sich ruhende Autorität voraus und ist daher mehr als jedes andere auf das ununterbrochene Taieiu non Männern augcwicfen, denen die kostbare Gabe verliehen ist, das öffentliche Vertrauen ununter brochen zu genießen und den Staat dabei selbständig teilen zu können Neuerte vraktmeltiungen vom 5 Januar. Aus dem Bundrsrat, Berlin. tPriv.-Tel.l Der Buudesrat wird in seiner morgigen Sitzung zu dem Vcrsassungsantrag der mecklenburgischen Regierung Stellung nehmen. Die chinesische Marine-Ltndicnkommission in Berlin R erli u. tPriv.-Tel.l Der Kaiser hat dem P rin z e i, Tsai H s ü n das Großkrenz deS Roten Adlervrdens verliehen. Der Admiral Sah erhielt den Kronenordeu l. K lasse und der Großsekretär L (haut eng, der frühere Geiandtc i» Waihiiigio», ebenfalls den Kronenordeu 1. Klasse. Der Prinz überreichte dem Kaiser drei Vasen von hohem Wert- — Der hiesige chinesische Legativnssekretäi Wang feierte die Ankunft des chinesischen Prinzen Tiai Hsün in Berlin Lurch ein frohes Faustlienercignis. Seine Gattin hatte ihn mit einem Töchterchci, beschenkt, das zur Erinnerung daran, daß es in Deutschland geboren ist. mster anderem den Namen G crmania erhält. Zum Fall Rudolf Heß. Berlin. «Priv.-Tel.i Gegenüber den Darstellungen mehrerer Blätter über den Fall Heß wird ball» amt lich folgendes mitgcteilt: „Die zahlreiche» ebenst' nustang reichen wie verwirrten Eingaben dcS Herrn Heß an Las Auswärtige Amt und die Kaiserliche Ministerrefidentur in Caracas hatten schon lange zu Zweifeln an seiner vollen geistigen Gesundheit geführt. Eine Zuschrift des Ge nannten, die ungewöhnliche Vorwürfe und schwere Be leidigungen enthielt, veranlaßt,: schließlich das Auswärtige Amt, über seinen Geisteszustand eine gutachtlicbe Acuße- r»ng von ärztlicher Seite einzüjordern. Das Ergebnis ging dahin, daß Herr Heß an topischem Oiicriilantcinvabn- sin» leide und als gemeingefährlich z» erachten sei. Aus das Verfahren, das hiernach von der zustäudiaen preußi schen Stelle eingcleitet worden ist, hat das Auswärtige Amt selbstverständlich in keiner Weise cinaeivirkt. Von einer gewaltsamen und gesetzwidrigen Beseitigung des Herr» Heß kann daher keine Rede sein. Unzutreffend ist icrncr. daß Herr Hetz weder bei der Mniisterresidentur. noch beim Auswärtigen Amte den ihm aebührenden Schutz gesunden habe. Seine zahllosen Beschwerden und viel mehr sämtlich geprüft und. soweit begründet, was aller dings nur in wenigen Fällen zutraf, auch vertreten worden. Falsch ist die Angabe, daß ein für Hetz günstiaes Recht» gutachtc» von der Mintskerrcsidentur zurüctachalten wvr de» sei, unrichtig ist die Behauptung, daß Herr Heß aus eine Bitte um Vorladung ein Jahr lang ohne Bescheid ge blieben ist. Der Bescheid ist ihm in Monatsfrist geworden. Unzutreffend ist auch die Angabe, daß man ihn. im Aus- ivärtigen Amte nicht empfangen habe, nur von dem zu letzt in Aussicht genommenen Empfang ist aus dringendes Raken dcS ärztliche» Sachverständigen Abstand aemominen morden. Den tatsächlichen Vorgängen entspricht vs nicht, Lriultt klulläsl Mied!
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