01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 27.07.1904
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1904-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19040727016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1904072701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1904072701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1904
- Monat1904-07
- Tag1904-07-27
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- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 27.07.1904
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A» tiindlaunaen aul der Brivalieile Zeile so Bla « die Llvaltiae Zeile aul Lerl leiie bü Pl,.. al» Einaelandi Zelle to Bla In Rümmer» nach San», und lseieriaae» i lvaliiac Grundreilc so Bla. aul Brivaileile «o Bla. slpalnac »eile aul Lerlleite und al» Einaelandi so Bla Auawäriioe Am. Nage nur aeaen Vorau»de«al>liin,. BeleabläUer werde« »Mt »o Bla. berechnet. NernlvrechanlchluL: A»>i 1 Sir. U und Sir. LOS«. Ls^snHssoksn Xenlinilyn koruxsäours QUr^slscrknsUsn »itrach»« »s. H»»VLIVLIV, klvlr« d'si-ckln»ir<t,tr»«>o. » Kk.LtraPL5 e ä feinÄs Klacke ru 2Vr-1Vff. pst.8lllck. . LSiHHHHLvrnAs»!»!» K ^ 17 pirnLiseli» 8ir. N vmMolili. ru 8 pftnalsclw 81n. 17 H F^pvr«^Iü«ep ^ K mir «M',>r°. t.—»^1 U »««-".»«»«b ^ ^ vor<1 Zorz(f1»l1i»rrit unsst-puritit. VI>SI^II>OIRL6lS> ^ Mllfllkelw k8IMNl«SI'6N 8,'ivjo sÄmtlielis ^rtlkol rnr llranlcon- pttoee. Irsr^ostollt n.reti «Mnen bo- nlllulon, von ilor irsMiiwineu 4lnn<>c>>»- rruro »bvveielionäen liloäollgn, viuplivklt v srl VVenüZeduekr LtAblirsemsnt §1l'M8l!'S888 U. Ltlisn«!' Königsberger Hvchverials- und Gebeimbundprozeß. Das verschwundene Kruzifix. v»4» ^eV«» Tpltslkt. Fäkallenbeseillguiig. Sächs. Radfabrerbirnd, Gerichtsverhandlungen. Hererv-AnsNand. Mntniaßlicbe Witteinng: Schwül» veränderlich. Mittwoch, 27. Juli 1UV4. Der Königsberger Hochverrat- und Geheimbund- Prozch. Tie Sozialdemokratie lebt von den Fehlern ihrer Gegner. Wenn das nicht der Fall wäre, so müßte sie längst an ihren eigenen Sünden zusammengebrochen sein. Ueber die Folgen der Fehler und Frevel, die sie selbst begeht, wird sie immer wieder mit Hilfe derjenigen hinweggebracht, die sie zu bekämpfen suchen. Aus der fatalen Situation, die ihr der vorjährige Dresdner Parteitag bereitet hatte, ist sie durch den Verlauf des Prozesses, der sich länger als zwei Wochen hindurch in Königsberg ab gespielt hat,, mit einem Schlage gerettet worden. Dieser Prozeß hat den Niedergang der Sozialdemokratie, der in letzter Zeit durch schwere Niederlage erwiesen wurde, nicht bloß aufgehalten, sondern Ungeschick und Uebereiser von Polizei, Staatsantvoltschast und Justiz haben ihr sogar einen Erfolg bereitet, der ihre Ge schäfte fördert. Mit dem Material, das ihr das Königsberger Gerichlsdrama geliefert hat, wird sie bis zum nächsten Partei tage und darüber hinaus hausieren gehen: cs wird in Bremen voraussichtlich das Paradestück bilden. Ten staatserhaltenden Interessen, um deren willen ein Straf gericht gegen revolutionäre Sozialisten inszeniert werden sollte, wäre besser gedient wordezr, wenn der ganze Prozeß unter blieben wäre. Zwar sind sechs der Angeklagten wegen Teilnahme an einer geheimen Verbindung zu zwei bis drei Monaten Ge fängnis verurteilt worden, aber was will dieses geringfügige positive Ergebnis angesichts der Tatsache besagen, daß die An klage in ihren wesentlichen Grundlagen völlig zusammengebrochen ^ist? Der von Rußland gestellte Antrag, die Angeklagten wegen Hochverrats und Beleidigung des Zaren zu bestrafen, hat zu einem kläglichen Fiasko geführt, daS sich die Justizbehörden zu gezogen haben, während die sozialdemokratische Verteidigung triumphiert und mit ihr natürlich die Partei, zu der sich die Ange klagten bekennen. Bisher konnte kein Fall ermittelt werden, in dem ebenso verfahren worden ist, wie in dem Königäberger, daß nämlich Staatsanwalt und Untersuchungsbehördc es unter lassen hatten, sorgfältig zu prüfen, ob die formal juristischen Vorbedin gungen der Anklage in ihren Hauptteilen iHochverrat und Zarcn- beleidigungs gegeben sind. Erst auf Betreiben der Verteidigung ist im Haufe der Prozeßverhandlnngen diese Prüfung, die vor Einleitung der Untersuchung zu erfolgen hatte, vorgcnom- men worden: sie ergab ein negatives Resultat: der Anklage wegen Hochverrats und Zarenbeleidigung fehlte die erste Voraussetzung, die formelle Berechtigung. Die Anklage wegen Beleidigung des Kaisers von Rußland hat der Staatsanwalt fallen lassen, und die andere, wegen Hochverrats, wurde vom Gerichtshof zurück- gewiesen, sodaß die neun Angeklagten freigesprochen werden mußten. Bei der Vorfrage, die hätte beantwortet werden müssen, bevor im vorliegenden Falle labgeschcn von der Anklage wegen Teilnahme an einer geheimen Verbindung! eine Strafverfolgung überhaupt als zulässig erkannt werden durfte, handelte cs sich darum, fcstzustcllen, ob die preußische Justiz aus Grund der Gegenseitigkeit gesetzlich berechtigt ist, dem russischen Strafantrage aus Hochverrat und Zarenbeleidigung Folge zu leisten. Nach den 88 102 und 103 des deutschen Strafgesetzbuches l„Jcindliche Hand lungen gegen befreundete Staaten") werden Hochverrat gegen einen nicht zum Deutschen Reiche gehörigen Staat und Beleidigung des Landeshcrrn eines solchen Staates nur dann bestraft, falls in diesem Staate dem Deutschen Reiche die Gegenseitigkeit verbürgt ist und die auswärtige Regierung Straf antrag gestellt hat. Nun ist zwar in dem Strafantrage des rus sischen Botschafters in Berlin vom 22. November vorigen Jahres die Gegenseitigkeit ausdrücklich gewährleistet worden. Das ge nügt aber keineswegs: denn zur Gewährleistung der Gegenseitig- keit bedarf es eines Reziprozitätsvertrages und eines tatsächlich vorhandenen Gesetzes auf beiden Seiten. Die Anklage hatte allerdings behauptet, daß in dem § 260 des russischen Straf gesetzbuches, der von den Strafen für die gegen fremde Staaten und deren Oberhäupter gerichteten Verbrechen handelt, die bei uns unter den Begriff des Hochverrats fallen, die Gegenseitig keit verbürgt sei. Aber der genannte Paragraph besagt aus drücklich, daß die Gegenseitigkeit „durch einen Staatsvertrag oder durch ein besonderes, ordnungsmäßig veröffentlichtes Staats gesetz" verbürgt sein muß. Seltsamerweise fehlte in der Uebersetzung des 8 260 des russischen Strafgesetzbuches, die dem russischen Straf antrage zur Begründung beigefügt war, der wesentliche Punkt, auf den es in erster Linie ankam: der Uebcrsetzer, der russische General konsul in Königsberg, hatte in seiner von der Berliner russischen Botschaft beglaubigten Uebersetzung sortgelassen, daß nach 8 260 die Gegenseitigkeit durch Staatsvertrag oder ausdrücklich publiziertes Gesetz verbürgt sein muß. Als dieser „Irrtum" des Uebcrsctzers nachgewiesen wurde, beschloß der Königsberger Gerichtshof, durch Vermittlung des Justizministeriums in Berlin vom dortigen Auswärtigen Amte Auskunft einzuholen, ob ein Staatsvertrag oder ein besonderes, in Rußland publiziertes Gesetz existiert, durch das für die in dem Königsberger Hochverrat - Prozesse in Betracht kommenden Verbrechen Gegenseitigkeit verbürgt ist. Die Antwort lautete, daß ein Staatsvertrag zwischen Deutsch land und Rußland im Sinne des 8 260 des russischen Straf gesetzbuches nicht besteht. Bezüglich der Frage, ob in Rußland ein publiziertes Gesetz im Sinne desselben Paragraphen existiert, wurde die russische Negierung durch Vermittlung der deutschen Botschaft in Petersburg um Auskunft angegangen: die Antwort lautete ebenfalls verneinend. Doch ist der russische Justizminister, so heißt es in der russischen Auskunft, der Ansicht, daß durch den 8 260 des zur Zeit geltenden Strafgesetzes, und daß durch die Bestimmungen des von dem Kaiser von Rußland am 22. März v. I. bestätigten neuen Strafgesetzbuches dem Deutschen Reiche die Gegenseitigkeit in einem solchen Falle gewährleistet worden ist. Die Zusicherung der Gegenseitigkeit sei in dem Schreiben enthalten, worin der russische Botschafter in Berlin den Straf antrag im Namen der russischen Regierung gestellt hat. Ter Staatsanwalt Hut sich in seinem Plaidouer aus den Standpunkt gestellt. eS komm» uup vie russische» Gelctze gar nicht an; durch den Strasantrag des russischen Botschafters sei bereits die Gegenseitigkeit verbürgt. Diese Ansicht des StaatSnnwalts ist I in den Plaidopers der Verteidiger scharf bekämpft worden. Ins- ^ besondere >ei es zweifellos, daß die Gegenseitigkeit zur Zeit der > Straftat verbürgt sein müsse. Ter Botschafter vertrete seine Regierung nach außen hin nur staatsrechtlich, die Stellung eines > Strafantrags aber sei doch keine staatsrechtliche Handlung und' liege außerbalb des Rahmens der Befugnisse, die das Völkerrecht für die Gesandtschaft vorichreibt. Das russische innere Staatsrecht verlange in einem solchen Falle eine besondere Ordre der Negie rung. Der Königsberg« Gerichtshof hat die Ausfassung des Staatsanwalts, wie nicht anders zu erwarten war. als unbegrün det verworfen, da russischerseits dem Deutschen Reiche die Gegen seitigkeit weder durch Staatsvcrtrag noch durch Gesetz verbürgt sei. Die Gewährleistung im Strafantrag des russiichen Botschafters sei nicht ausreichend, da die Gegenseitigkeit bei der Begehung der Tat verbürgt stin müsse. Fenier ist durch Sachverständige fcstge- stellt worden, daß auch die Anklage wegen Zarcnbeleidigung hin fällig ist, weil auf die Maiestäksbeleidigungen die angezogenen Paragraphen des russischen Strafgesetzbuches gar nicht Miessen, sondern daß hier vielmehr nach der russischen Rcchtspraxis andere Paragraphen in Betracht kommen, die die Gegenseitigkeit aus- schlicßen. Das russische Strafgesetzbuch enthält keinen Paragraphen, der wörtliche Beleidigungen, die in Rußland von Russen gegen den Deutschen Kaiser oder den preußischen König begangen werden, mit Straft bedroht. Die sozialdemokratischen Verteidiger, vornehmlich der NeichStags- abgeordnete Haase und Genosse Tr. Liebknecht, haben nach Kräften dafür gesorgt, daß die politischen Erörterungen in den Verhandlungen i» den Vordergrund gerückt wurden. Auch wenn man in Rechnung zieht, daß sich der leidenschaftliche Haß der Vertreter der Sozial demokratie bei der Schilderung der russischen Zustände ungeheuer liche Uebertreibungen geleistet hat, läßt sich doch nicht bestreiten, daß der politische Hauptefselt der Prozcßverhandlungcn eine schwere Bloßstellung des in Rußland benschenden Shstems des Absolutis mus bedeutet. Tr. Liebknecht hat daher nicht ganz Unrecht, wenn er in seinem Plaidopcr bemerkte: .Ich habe die Ucber- zcugttng, Rußland wird sagen: Gott schütze mich vor meinen Freunden!" Bon welcher Leite man auch den Prozeß betrachte» und beurteilen mag. von der juübmyen oder von der politischen Seite, rin Ruhmesblatt in den Annalen der preußischen Justiz bildet er jedenfalls nicht. Neueste Dralitnieldnnqen v»m 20 Juli. Zum russisch-japanischen Krica. Berli n. <Priv.-Tcl.) Aus Liaujang meldet der dortige Berichterstatter des „Lok.-Anz.": Die Japaner eröstnctcn am Sonn abend unerwartet Art>llcrftsc»er aus die russischen Stellungen, südlich von Taschitscliiao. Am Sonntag fand ein Ilstündlger Ar- trllcriekamps statt. Die russischen Batterien zeigten eine vorzügliche Haltung, die javanische Artillerie schoß weniger gut, doch mußten die russischen Infanterie-Steilungen vor dem linken Flügel mittags wegen des feindlichen Geichützfeuers geräumt werden. Im Osten machten die Russen späterhin crsvlgreiche Bajonett-Angriffe: im Westen nrisf die Infanterie fast gar nicht ein. Abends hatten die Russen ihre Hauptstellnngcn überall behauptet. Die Verluste der Japaner sind wahrscheinlich groß. Einige ihrer Batterien waren zeitweise zum Schweigen gebracht. Nachts erhielten die Russen unerwartet den Befehl zum Rück züge, der in vollster Ordnung nngetreten wurde. Montag vor mittag wurde die Bahnstation Taschitschiao geräumt, das beweg liche Inventar entfernt und die Vorräte verbrannt, sonst aber nichts zerstört. Bei den Russen wurden bisher an beiden Tagen 202 Verwundete gezählt, vielleicht sind cs jedoch mehr. Die Zahl der Toten ist noch unbekannt. Die Verbindung mit Inkan ist jetzt abgcschnittcn. Ich reifte am Sonntag nach Taschitschiao und kehrte am Montag mit dem letzten abyclassenen Zuge zurück. Bei der Abreise 10 Ubr morgens hielt noch eine russische Arriörcaarde den Ort Taschitschiao besetzt. — Nach einer Petersburger Meldung beißt cs in Mnkdcii, es seien wäb- rend der Schlacht bei Taschitschiao zwei russische Generale, einige Offiziere und 250 Soldaten verwundet worden. Mukden. Nach hier cingegangcncn Meldungen nahmen an dem Artillcriekampf bei Taschitschiao am 24. auf Aufstellung gingen die Japaner znm Angriff vor, wurden jedoch zurückgeschiagen. Am 25. wurde den russischen Truppen besohlen, zurückzngchcn und die Höhen 7 ^Verst nördlich von Taschitschiao zu besitzen, was auch in voller Ordnung geschah. Tie russischen Verluste im Kampse am 24. beziffern sich nicht über 50 Mann. London. Nach einer bei Lloyds eingegangenen Depesche aus Nintichwang von heute sind 50 Mann von der japanischen Kavallerie dort eingerückt. Aus den russischen Gebäuden weht die französische Flagge. Die Vorhut der Japaner ist heute früh eingclrossen. In der Stadt ist alles ruhig. Petersburg. Der Nuss. TelegrMgentur wird« aus Mukden von heute gemeldet: In Sicht von Inkan kreuzt ein japanisches Gcichwader, das 20 Truppentransportschifse eskortiert. K onstantinopel. Infolge der Schritte Englands bei der Pforte bezüglich der Durchfahrt der Schifft der russischen Freiwilligen-Flotte Lurch die Meerenge besuchte der Minister des Aeußern den englsichen und den französischen Bot schafter und bat sie, ihre Regierungen zu ersuchen, sie möchten sich diesbezüglich mit einander verständigen. In Dildiz- und Pforte- kreisen wünscht man sichtlich, daß der Konflikt beigelcgt und die Mecrengcnfrage nicht ausgcrollt werde. London. Unterhaus. Düke fragt an, ob eS wahr sei, daß dos britische Schiff „Kliight Commander" von den Russen in den Grund geschossen sei. Premierminister Balsour erwidert, der Regierung seien entsprechende Gerüchte zu Ohren gekommen, doch habe sie bis jetzt nicht die Möglich keit, die Wahrheit sesiznstellen. Er brauche kaum zu sagen, daß alle möglichen Nachforschungen angestellt würden. Ehe diese aber ein Ergebnis gezeitigt hätten, sei es äußerst unzweckmäßig, irgend etwas Weiteres zu sagen. Paris. lPciv -Tel.) Nach Petersburger Privatmeldungen will man in dortigen Regierungskreisen wissen, daß Japan wegen Oraanüntion einer Hilfskrenzerslotte mit der Türkei und Schweden unterhandle, ferner daß Japan mit Hilft Euglands die Bewegung der baltischen Flotte durch funkentelegraphische Statio nen übe,wache» lassen wolle. — Die russischen Kreuzer „Don" und „Uiel", ehedem „Kaiser Wilhelm" und „Fürst Bis marck", sind unterwegs nach dem Roten Meere zum Ersatz der „Smolensk" und „Petersburg". Fünf andere Kreuzer, die aus Privatmilteln deS Zaren angetanst wurden, sollen demnächst ab- damvftn. Diese sieben Schiffe erhalten neue Instruktionen zwecks Aufhaltung vcidächligcr Dampfer. Berlin. (Prip-Tel.) Tie heute erfolgte Rückkehr des Reichskanzlers nach Berlin wild dahin gedeutet, daß im Anschluß an die Verhandlungen in Norderney in Berlin Be- soiecbnngcn mit de» beteiligten Ministerien und eventuell weitere Verhandlungen mil de» ruisüchen Unterhändlern stattfinden sollen. Die Meldung eines Berliner Blattes, daß diese Rückkehr einen liochbcdeuicndcn politische» El)a>nller habe, ist der „Post" zufolge sailch. Jedenfalls bedeutet die Rückkehr, daß die Verhandlungen nickt abgebrochen sind, wenngleich ein endgültiger Abschluß schon wegen der damit verbundenen zeitraubenden Formalitäten »ich! jo bald zu erwarte» sein dürste. — Die „Nowoie Wremja" läßt sich aus Norderney melden, daß die zweiwöchige» dortigen Verhandlungen nur zur Klärung einiger Hauptfragen geführt haben. Einzelheiten seien nicht berührt worden. Es würde crsi in Berlin scstgcstellt werden können, ob und unter welchen Bedingungen der Abschluß möglich sei. — Zu den deutsch-rumän > schcn Handelsvertra gsv e r hand- lungen wird der „Vossischcn Zeitung" aus Bukarest ge schrieben, daß bereits das ganze Material zwischen den beider seitigen Unterhändlern durchgesprochen wurde, und daß sich keiner lei unüberwindliche oder grundsätzliche Schwierigkeiten ergeben haben. Es sei voranszuseycn, daß sich in naher Zeit ein voll ständiges, beide Teile befriedigendes Einverständnis ergeben werde. Berlin. IPriv.-Tcl.) Pater Nachtwcy sandte ans Owi- kokoreo nach Osnabrück eine Nachricht, in der es heißt: Tcr Typhus steht im Bunde mit der List und Tücke des Feindes. Der Krieg wird noch lange dauern und wird mil jedem Tage schwerer. Berti n. (Priv.-Tel.) Zu der unlängst erfolgten Neube setzung der K a m in c r ge ri ch ts - P rä s id e nt en ste l l c wird offiziös mitgeteilt: Richtig ist, das; wegen Ucbernahme der Stelle znnächst mit dem Oberlandesgcrichlspräsidcntcn Dr. Hägens- Frankfurt a. M verhandelt worden ist. Dieser erklärte sich auch unter gewisse» Bedingungen bereit, zog jedoch, bevor über die Anncbmbaiftit seiner Bedingungen eine Verständigung erzielt war. diele Erklärung unter Berufung aus sein Aller und leinen Gcsund- britszuslaiid in der beslinimicsten Weise zurück. Erst hieraus winde mit dem van vornherein in zweiter Reibe für die Stelle in Aussicht genommenen Präsidenten Dr. v. Schmidt in Halle i» Verhandlungen getreten, der nach anfänglichem Zögern unter Zurück stellung seiner persönlichen Wünsche sich zur Ucbernabine der Stelle bereit fand, alsdann unter Zustimmung des Staatsminislc- riums Sr. Majestät zum Vorschläge gebracht nud dann diesem Vorschläge gemäß zum Kammergerichlspräsidentcn ernannt wurde. Dntz bei der Besetzung der Stellen von Oberlandes- gerichlsvräsidenten das RcichSiustizaml in keiner Weift beteiligt und daß dabei das Dienslalter ebenso wenig ausschlaggebend ist, wie bei der Besetzung von Oberpräsidicn. bedarf für den Kundigen keiner Ausführung. — Der Geh. Oberbanrat und Vortragende Rat im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten Wichert ist zum Oberbaudirektvr mit dem Range eines Rates erster Klasse in diesem Ministerium ernannt worden. Die „Nordd. Allgem. Zta." bemerkt dazu: In dieser Ernennung, die einem Maschinen- technischen Beamten zum erstenmal zu teil wird, ist gleichzeitig die verdiente Anerkennung für das gesamte maschinentcchnische Fach zu erblicken, daS im Laufe der Jahre nicht nur aus dem Gebiete der Industrie, sondern auch im Verkehrswesen die heutige achtunggebie tende Stellung erlangt bat. — Die Anssühluiigsvorschlfflen zum Gesetz über die Beseitigung von Änsteckungsslosfen bei Virhbeförderung auf Eisenbahnen haben vielfach Abänderungen erfahre», die durch Bckantilmachung des Reichskanzlers veröffent licht werden. Berlin. (Prlv.-Tel.) Der König der Belgier ist an Bord seiner Jacht „Alberta" in Hamburg angrkommcn und besich tigte vormittags die Stadt
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