Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191705212
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-21
- Monat1917-05
- Jahr1917
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1917
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Riesaer W Tageblatt I- IIS nnd Zivilgesangenen ivird durch die vorstehenden Be- 8. Tic Zuckernmtanschkaric soll in erster Linie die Ziickerversorgung derjenigen tzstmemve-Emkommenftenerzettel vetr. In ?lbsatz 1 unserer Bekanntmachung vom 18. Mai mich es liechen, dcch sich nur diejenigen Beitragspflichtigen zu melden Naben, die am 81. Dezember 1916 hier gewohnt haben, denen aber rin Gemeindcstencrzcttcl nicht znqcstellt worden ist. Gröba, am 21. Mai INI7. Ter Gemeindcvorstand. 7». Jahr«. " Schiittablavcplatz in Gröva. Die Vorschriften siir die Benutzung des an der Steinstrage gelegenen LteinbrnchS als öffentlichen Schuttabladeplatz werden hieruiit erneut irr Erinnerung gebracht. Jeder Grundstücksbesitzer oder Einwohner von Gröba darf Lchntt und Asche an- sei.ncnr Haushalte ohne weiteres und unentgeltlich ablagcru. Schutt und Asche darf nur an der v-.n- der Stciu.straste au» ;n erreichende» ein- geebnetcn und innsricdigtc» sowie durch Tafel mir der Aufschrift „Schuttabladeplatz" kenntlich gemachten Stelle des Steinst» nchs abgelade» werden und ist nach dem Ad« laden sofort «ach der Tiefe zn schaufeln. Tie eingrebnetc und «mfricdiate Abladestelle must stets frei von Schutt und Asche bleiben. Die Znfabrt zum Schuttabladeplätze darf, soweit sie in bespannten Fuhrwerken geschieht, nur auf der Steinstraße erfolgen, auf dkl» Wasserwege ist sie nur in Handwagen gestattet. Zuwiderhandlungen'gegen diese Vorschristen werden mit (Geldstrafe bis zq 75 Mark geahndet. Grob n, Elbe, am 19. Mai 1917. Der Gemcindevorstand. Schonreld näheren Ausschlug. Sie soll in erster Linie der Errichtung von Erholungsheimen und alsdann der Waisen hilfe dienen. Bei den vorznnchmenden Wahlen legte Herr Merker infolge vorgeschrittenen Alters sein Amt als Be- zirkSvorsteber nieder. Als solcher wurde mittelst Stimm, zettel Herr Bürgerschullchrcr Körner in Großenhain ge wählt, der mit begeisternden Worten sich zur Annahme des Amtes bereit erklärte. Aus Dankbarkeit nir sein ersprieß liches Wirken während der 15 jährigen Tätigkeit als Bezirks leiter ernannte die Versammlung Herrn Merker zum Ehren- bezirkSvorstehcr. Herr Schönfeld sprach dem scheidenden firn allseitiger Hoch-und Wertschätzung erfreuenden Bezirks- Vorsteher den wärmsten Tank des Präsidiums und beste Wünsche für die Zukunft aus, dem Ncnaewählten aber versichert« er Entaegenbringcn vollsten Vertrauens und Unterstützung in den schweren nach dem Kriege seiner harrenden Arbeiten im MilitiirvcreiuSwescu. Als Bezirks- Vorstandsmitglieder wurden die Herren Seidel, Frebia, Hennig und Burghard wiedergewäblt. Damit erreichte die Bezirksveriammlung ihr Ende. —* Erne weitere Erhöhung der Drucksachen preise ist soeben von dem Hanvtvorstand des Deutschen Buchdrucker Vereins und dem Tarifamt der Deutschen Buch drucker bekanutgegebeu worden. Ter Aufschlag a«ts die in der FticdcnSzeit berechneten Satz- und Druckpreise beträgt nunmehr 50 Prozent. Tas zu den Trucknrbeiten verwen dete Papier muß entsprechend den um das Doppelte und Dreifache gestiegenen Papiercinkaufsprciscn berechnet und die Buchbinderarbeit unter Berücksichtigung ihrer Mehrkosten in Rechnung gestellt werde». Hiernach erhöbt sich der Preis bei den verschiedenen Drucksachen für de» täglichen Bedarf, für Behörden, Vereine und andere Druckaustraggeber' je nach Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers über Zollfreiheit für Erdbeeren nnd Karpfen vom 10. Mai 1917 (R. G. Bl. S. 405) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 18. Mai 1917. lO3llvlä Ministerium -cs Innern. 2860 Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit für Erdbeeren «nd Karpfen. Vom 10. Mai 1917. Der Bundesrat hat auf Gründ des 8 3 des Gesetzes, betreffend die Ermächtig»»« des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen ust". vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetz blatt S. 327) folgende Verordnung erlassen^ Erdbeeren der Nummer 47 des Zolltarifs und Karpfen der Nummer 115 des Zoll tarifs bleiben bis auf weiteres bei der Einfuhr zollfrei. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Ter Reichskanzler bestimmt den Zeitpnntt des AußcrkrasttrctcnS. Berlin, den 10. Mai 1917. Der Reichskanzler. . In Vertretung: Graf von Roedern. Entwendung von Saattartoffeku. Auf Gruild von 8 12 i. P. m. 8 17 Ziffer 4 der Bekanntmachungen über die Er richtung von Preisprüfunqsstellen und die Versorgungsregeluug vom 25. September 1915 'R. G. Bl. S. 607), 4. November 1915 (R. G. Bl. S. 728) und 5. Juni 1916 (R. G. Bl. L. 439) wird verordnet: _,Wer von bestellten kleckern oder Gärten Saatkartoffeln entwendet, wird, wenn nicht die Gesetze eine schwerere Strafe audrohen, mit Gefängnis bis zu 6 Monate» bestraft. Der Versuch ist strafbar. . Sind mildernde Umstände vorhanden, so kau» auf Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark erkannt werden. Dresden, den-18. Mai 1917. 1279HK1V ,Ministerium des Inner». 2359 Abgabe vo« Anslaabsrier». ". "" Dem KommuNalvcrüand find in de» letzte» Wochen eine große Anzahl Auslands» eier zuqewicsen worden,. Ta diese etwas kleiner ulS die JulaudScier sind und zum Preise von 31 Pfg. für das Stück abgegeben werden müssen, sollen, soweit der Vorrat reicht, auf die Wochcnabfchuittc der Eierkarte vom 21. Mai- bis 27. Mai und vom 28. Mai bis zum 3. Juni je 3 Stück dieser Eier abgegeben werde» können. - Verkaufsstellen sind nur in Großenhain bei Iran Hille, Schloßstraße, Konsumverein für Großen» Hain und Umgegend, DrcSdnerstraße, in Riesa, Molkereigenossenschaft, in Gröditz, Händler B. Bernhardt. WaS die JulaudSeier »»längt, so darf aber nur je L Stück auf zwei Wochen» abschnitte abgegeben werden. Großenhain, am 21. Mai 1917. * 1307 L l'N.Z. Ter Kommnualverband. I sind. — Von der Polizei wurde ein aus der Anstalt Moritz- ! bürg entwichener Fürsorgezögling anfaegriffen, dem auch ei» Einbruch zur Last fällt. — Vermutlich von Diebstahls» rühren eine Zelluloid-Puppe und eine rotgesprengelte Hisse her, die sich bei der Polizei in Verwahrung befinden. - Mi l itä rv e r e iuS -B ez ir kSv crsam m l ung. Im Sachscilhos zu Großenhain tagte gestern unter Leitung des Herrn BczirkSvorsteher Merker die 43. Beztrksversamm- lung der Militüroereine des BundeSbezirkS Großenhain. Als Ehrengäste waren anwesend die Herren Major Frhr. v. Hodenbcrg, Assessor v. Gehe, Bürgermeister Hotop und als Vertreter des BundeSpräsidiums Schuldirektor Schönfeld aus Dresden. Herzliche und lämeradschastliche Begrüßungen des Bezirksvorstehers und der Ehrengäste leiteten die Versammlung ein. Nach dem vom Bezirks. Vorsteher erstatteten Jahresberichte zählte der Bezirk Ende April 60 Vereine mit 4465 Mitgliedern, wovon 1972 zum Heeresdienste einberufen sind. 79 Kameraden fanden den Heldentod. 5 Kameraden, darunter 3 Riesaer, erhielten Bundes-Ehrentafeln für 25 jährig« Tätigkeit als Vorstands mitglieder. . Auf ein 50 (übriges Bestehen konnte der Mili tärverein Zeithain znrückbltckeu. Für Unterstützungen ver wendeten die Vereine-im letzten Jabrc nahezu 4 000 Mi, seit ihrem Bestehen insgesamt 170292 M. Aus Bundes stiftungen erhielt der Bezirk 700 M. iiüeriviescn. Die Jahresrechnung verzeichnete an Einnahmen 3012,92 M, an Ausgaben 2881.31 M: An die Stelle des verstorbene» Vorstehers Kanu Richter von» Militärverein 1, Riesa, ist Kam. -scheibe getreten, der als nenarwäbltcr Vcreinsvor- sicher verpflichtet wurde. Neber Zweck und Ziel der vom Bundespräsidium geplanten Windisch-Stlftung, die dem Andenken des verstorbenen tzrästdrnten gUs, gab Herr Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta« avends ' ,7 Mr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Ttllger frei Haus oder bei Abholung am Schatte» »er Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Ps. Anzeige» für die Nummer veS Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzngeben nnd im voraus zu bezahlen: eine (tzewühr flir das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite (llrundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., LrtöpreiS 15 Pf.- zeitraubender und tabellarischer Satz «ut- sprechend höher. NachweisungS- und BcrmitlelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag vernillt, durch Klage eingezogeu werden muß oder ber Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Jin Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichiuilgeu — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nnchliesenn'-,- der Zeitung oder ans Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L angerL Win terlich, Nics a. Geschäftsstelle: Gocthestraße 5V. Verantwortlich siir Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wil He lm Dittrich, Riesa. jeden volle» Kalendermouat der Abwesenheit le eine Znckermntanschkarte im Voraus beziehen. ,, 6. Betragt die Dauer der Abwesenheit weniger als eine» Kälendermonat, so hat fick, der Vcrsorgungsberecbtigte im Bedarfsfälle auf Grund seiner Kommunalverbands- znckcrkarte mit Zucker ans die Dauer der Abwesenheit zu versehen. Ziickernintanschkarten werden in diesem Falle nicht «usaehändiat. 7. Die Regelung der Znckerversorgnng der Militärpersonen äußer militärischer Verpflegung sowie der Kriegs nnd Zivilgeiangenen wird durch die vorstehenden Be stimmungen nicht berührt. 8. Die Znckernmtanschkarie soll in erster Linie die Znckerversorgnng derjenigen Personen sicher stellen, die aus besonderen Gründen für längere Zeit einen Aufenthalts wechsel vvruebmen: cs ist dabei unter anderen au HilfSdicnstpstichtige, Sachsengänaer,' Saisonpcrsonal aller Art und Angehörige von Kriegern, die sich zu Verwandten begeben, gedacht. Für den bei weit aus größere» Teil des SommerreisrverkebrS wird daher die Zuckerversorgung in der bisherigen Weise, durch Weiterbezug des Zuckers auf die in den Händen des Verbrauchers befindliche Znckcrkarte am Wohnorte, erfolgen können. 9. Ter VcrsorgnttgSberecht-gre erbält gegen Abgabe der Umtanschkarle in jedem Kommnnalverbaude des deutschen Reiches die für den KalcnderMonat, ans welchen die ilmtauschkarte lautet, in dem Zrommunalverband des neuen Aufenthalts gültige Zuckerkartc. 10. Ter Antrag aus Ausstellung einer Umtauschkarte ist unter Angabe der Zeit, ans welche und der Zahl der Personen, für welche die Entfernung aus dem hiesigen Be zirke erfolgen soll, bei der Olcmcindebelwrde des Wohnortes einznreichen nnd von dieser an den Kommunalverband zur Ausstellung der Umtauschkarte weiter zu geben. Dem Antrag sind die für die zur Zeit lnnfende VcrsorgnngSperiode giiltiaen Znckerkarten der in Frage kommenden Personen beizusügen. Großenhain, am 14. Mai 1917. 54»1'UV. Der Kommunalverbaud. Dertliches «nS Sächsisches. Riesa, den 21. Mai 1917. —* Keine Anleihe der Stadt. Die auch von uns übernommene Mitteilung eines Dresdner Blattes über die Aufnahme einer 'Anleihe von 810000 Mark durch die Stadt Riesaist unzutreffend. Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, ist durch unsere Stadt die Aufnahme einer Anleihe nicht ge plant. Tie Mitteilung war in einem Bericht über die letzte Sitzung des Krcisansschusscs der Königl. Kreishauptmann- schaft Dresden enthalten. Wahrscheinlich betrifft die An leihe-Angelegenheit eine andere Stadtgemeinde, an deren Stelle in dem Bericht irrtümlicherweise unsere Stadt ge- nannt worden ist. —* Titelverleihuna. Se. Mas. der König hat dem Direktor des hiesigen Realvrognmngsiums mit Real schule, Herrn Prof, vc pllil. Göhl, den Titel und Rang als Studienrat in der 4. Klasse der Hofrangordnung zn ver leihen geruht. —* DasaoldneEhejubilänm feierte am gestrigen Sonntage im Kreise zahlreicher Kinder, Enkel,md Urenkel der Altersrentner Carl Friedrich Böttcher, hier, Mathildenstr. 1. Au* Nachmittage fand in der Wohnung eine Einsegnung des Jubelpaares durch H. Pastor Römer statt. Möge dem noch verhältnismäßig rüstigen Paare ein weiterer freund licher Lebensabend beschicken sein. * Vcrschiedenes. Ta hier abermals ei» Einbruch verübt worden ist, sei der Bewohnerschaft immer wieder dringend angeratcn, möglichste 'Vorsicht wallen zu lassen. Man achte beim Verlassen der Behausungen stets darauf, daß die Wohnungen und alle Be-ältptsse gut verschlossen ««d MldtM tMd AqchH. Amtsötatt "rs* M die Königl. AmtShauptmannschast Grobenhain, dar Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt «i-p, sowie den Gemeinderat Gröba. . Montag, ZI. Mai 1S17, avends AMiMW W MM Mö M MM ÄMi. Tie Königliche Amtshnuptmannschaft weist hiermit auf die nachstehende Verord nung des Königlichen Ministeriums des Innern mit dem Bemerken hin, daß Znwidcr- bandlnngen gegen dieselbe gemäß 8 3 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1915 mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft werden. Großenhain, am 19. Mai 1917. 14L8_1t11^. Königliche AmtShauptmannschast. AusführmigsverorSnung zur- Betänntmachung des Reichskanzlers über das Verfüttern von grünem Roggen nnd grünem Weizen vom 30. Mai 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 287«. Grüner Roggen und grüner Weizen darf nur mit Genehmigung der zuständigen AmtShauptmannschast oder in Städten mit reu. Slädteordnung des Stadtrats abgemäht oder verfüttert werden. Dresden, den 15. April 1916. Ministerium deS Innern. 'Ans Grund der von der Rcichsznckerstelle erlassenen Bestimmungen über die Ausgabe von Zuckernmtanschkartcn wird für den Bezirk des Kommnnalverbandeü Großenhain einschließlich ber Städte Großenhain nnd Mesa folgendes bestimmt: 1. Die Znckerversorgnng von Zivilpersonen erfolgt grundsätzlich durch den Koni- munalverband nur, wenn diese ihren danerndcn Wohnsitz im Bezirke haben. 2. Bei dauernder Verlegung des Wohnsitzes nach Orten außerhalb deS Bezirks er lischt die Versorgungspflicbt des KommunalvcrbnndcS. 3. Als dancrndc Verlegung des Wohnsitzes gilt eine Entfernung aus dem Bezirk deS Konminnalvcrbandes ssir einen Zeitraum von über Monaten hinaus. 4. In den Fällen von 2 und 3 wird dem VersorgnngSbcrcchtigten eine Bescheini gung über das Ausscheiden ans der Znckcrvcrsorgung durch die Gemeinde bez. durch die von dieser mit der Ausgabe beauftragte Stelle erteilt. Durch die Vorlage dieser Be scheinigung tritt der Versorgungsbercchtigte in die Versorgung durch'den Kommnualver- band des neuen Wohnsitzes über. , 5.. Entfernt sich ein Versorgungsberechtigter für länger als eine» Monat, jedoch für kürzere Zeit als «Monate aus dem Bezirke des KommunalverbandcS, so kann er für
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