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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191705265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170526
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170526
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-26
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.05.1917
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Sonnave«», 26. Mai 1917, abends. 7V. Aahrg. 12«. StSSt. Sparkasse Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenontmen und alltäglich verzinst zu Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * Militärpcrsonen vom Feldwebel abwärts erhalten in der Zeit vom 24. bis 30. Mai 1917 Militärfahrkarten und Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs nur gegen Urlaubs schein. Der Urlanbschein ist am Fahrkartenschalter und an der Bahnsteigsperre mit der Fahrkarte offen vorzu zeigen. * Gröba. Dem Soldat Max Kreis, Sohn des Spedi teurs Franz Kreis, hier, wurde das Eiserne Kreuz 2. Klaffe verliehen. * Bobersen. Am ersten Pfingstfeiertag wird im hiesigen Gasthof zum Admiral die Direktion Willy Kräh- mann zwei Theater- und Künstlervorstellungen geben, hier zu Anzeige in heutiger Nummer d. Bl. * Röderau. Dem Eisenbahnassistenten Erdmann wurde das Albrechtskreuz verliehen. * Ragewitz. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe wurde der Soldat Mar Boxler von hier ausgezeichnet. Gr ist Inhaber der Fricdrrch-Äugust-Medaille. Zsch öllau. An Herzschlag verschied plötzlich der Handelsfleischer Ernst Grundmann im Wartesaal 8. Kl- des Oschatzer Bahnhofes. Er war mit dem Zuge 12,89 Uhr von Strehla her einaetroffen und begab sich nach dem Wartesaal. Im Begriff sich zu setzen, wurde er vom Tode ereilt. Die Leiche wurde von der Ortspolizei aufgehoben. Dresden. Gestern mittag 12 Uhr sand rn herge brachter Weise auf dem Theaterplatze Paroleausgabc für die Garnison Dresden statt. Um 12 Uhr erschien Sc. Ma jestät der König, der das blau-gelbe Band des Militär-St.- Heinrich-Ordens angelegt hatte, in Begleitung des Prinzen Johann Georg, des Kriegsministcrs sowie der königlichen Generale und der Flügeladjutanten. Der Monarch wurde durch ein dreimaliges Hurra begrüßt. Nachdem Sc. Ma jestät die Front der Aufstellung abgeschritte» batte, hielt der kommandierende General des 12. stellv. Armeekorps General d. Kav. v. Broizem eine kurze Ansprache, in wel cher derselbe das Gelöbnis treuester Pflichterfüllung zum Ausdruck brachte und mit einem dreifachen Hurra auf Se. Majestät den König schloß. in welches auch die zahlreich anwesende Menge mit einstimmte. Das Musikkorps spielte die Nationalhyme. Dann gab der kommandierende Gene ral die Parole. Während das Musikkorps noch einige Stücke spielte, nahm der König noch die Glückwünsche der Herren Generale sowie militärische Meldungen entgegen. Plauen i. V. Einem Ingenieur in Plauen sind außer verschiedenen Apparaten usw. auch mehrere Würste gestohlen worden. Diese können den Dieben recht gefährlich werden, denn unter ihnen befand sich eine mit Strychnin vergiftete, die für Jagdzwccke bestimmt war, um Füchse unschädlich zu machen. tu. Leipzig. Ein erschütterndes Drama l-at sich dieier Tage im Osten Leipzigs abgespielt. Eine Hausfrau in Leipztg-Stün- hatts schon öfters »«dachtet, dak an Hreitz Beklmiltmachmlsi.' Auf Gr^nd von 8 8 der GaSbezugSordnung der Stadt Riesa vom 24. Mai 1912 und in Abänderung des in 8 9 der Bedingungen für die Abgabe von Gas durch Auto maten vom 1. Januar 1911 festgesetzten Preises wird folgendes bekanntgemacht: Mit Wirkung vom 1. Juli 1S17 ab wird bis auf weiteres der Bezugspreis für Leuchtgas aller Art (auch sür das zur Beleuchtung der Hausfluren und Treppen verwen dete Gas), für Koch- und Heizgas sowie für das zu Kraft- und gewerblichen Zwecken ver wendete Gas auf »1 Pfg. für den Kubikmeter — Einheitspreis — bei Wegfall aller bisher zugestandenen Rabatte, und der Bezugspreis für Äutomatengas auf SS Pfg. für den Kubikmeter unter Wegfall der bisher berechneten Leuchtflammengebühren festgesetzt. Die Gasmesser werden le nach Bedarf auf Kosten des Gaswerkes ausgebant werden. Das wird geschehen in der Reihenfolge der Anmeldungen und nach Maßgabe der seitens des Gaswerkes verfügbaren Arbeitskräfte. Wird jedoch sofortige Wegnahme der Gas messer angefordert, so kann dem nur auf Kosten des Antragstellers stattgegcben werden. Vom 1. Juli 1917 ab wird für eine Anlage Miete für nur einen Gasmesser berechnet werden. Die festgesetzten Preise gelten ohne weiteres für alle Gasabnehmer, die nicht beim Eintritt der Preiserhöhung den Gasverbrauch einstellcn und das vorher, behufs Absper rung der Privatgasleituna, bei der Gaswerksleitung schriftlich angezeigt haben. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. Mai 1917., Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 26. Mai 1917. —* Verleihung. Herrn Pfarrer May in Zeithain wurde das Kriegsverdienstkreuz verliehen, welches ihm durch Herrn Superintendent Fiebig in Großenhain zu Königsge- burtStag ausgehändigt wurde. —* Dampferfahrten. Das nachm. 2 Uhr 30 Mi». in Niesa abgehende Schiff wird als Konzertschisf am ersten Feiertage bis Nünchritz und am zweiten Feiertag bis Diesbar fahren. Es wird darauf hingewiesen, daß Fahrtteilnehmer nur durch rechtzeitiges Eintreffen am Landeplatze auf gute Verstauung auf dem Schiff rechnen können. —* Sommerfahrplan. Der Eilzug 75, nach mittags 2.18 Uhr von Riesa nach Elsterwerda, wird ab 1. Juni in einen zuschlagspflichtigen Schnellzug umgewan delt. —* Vorsicht vor Einbrechern. Da gegenwärtig die Einbrüche überhand nehmen, seien aus Anlaß der be vorstehenden Pfingstfeiertage alle Wohnungs- und Laden inhaber davor gewarnt, ihre Räume ^nährend der beiden Feiertage mangelhaft verschlossen oder unbeaufsichtigt zu lassen. —MI. UmfalschenGernchtenvorzu beugen, wird darauf hingewiesen, daß im laufenden Jahre der Abschuß von Rehböcken im Königreich Sachsen erst vom 1. Juls au gestattet ist. —kf. Kriegsanleihe. Nack Abschluß der Zeich. nunaSfrist der 6. Kriegsanleihe für das Heer am 16. Mai 1917 betrug das Endergebnis der Zeichnungen im Bezirke des stellv. Generalkommandos XU 12989981 Mark. Der höchste von einem Truppenteil erreichte Zeichnungsbctrag ist 1359162 Mark. —* Dankerlaß des Königs. Das „Sachs. Mili- tär-Berordnungsblatt" veröffentlicht folgenden Dank König Friedrich Augusts an den sächsischen Kriegsminister. „Wie ich schon oft Gelegenheit batte, durch Erlasse und au der Front persönlich, meine und des Sachsenlandes unauslösch liche Dankbarkeit unseren todesmutigen Kriegern ausznspre- chrn, so ist es mir ein Bedürfnis, am heutige» Tage auch äller derer zü gedenken, die daheim in treuem opferwilligem Schaffen den uns aufgezwungenen Verteidigungskrieg gegen eine Welt von Feinden zum siegreichen Ende zu führen be müht find. Ich beauftrage Sie daher, meinen wärmsten Dank allen denen zu Übermitteln, Männern wie Frauen, die in unermüdlicher Geistestätigkeit oder in schwerer Arbeit — im Fabriksaal und in Werkstätten, daheim und in den Tie- ien der Erde — bestrebt waren, alle Kräfte für das Heil o« teuren Vaterlandes einzusetzen. Dank auch allen sächsi sch« -«««ange-öÄgen im Lande, die in nimmer rastend« Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft nimmt erneut Veranlassung vor der Beschädigung von Bäumen durch Abbrechen von Zweigen und Aesten, sowie vor dem unbefugten Betreten von Steckern und Wiesen zu warnen und an das Publikum die Bitte zü richten, etwaigen Ausschreitungen in dieser Richtung nach Kräften entgegenzu treten, insbesondere auch den bestellten Aufsichtsorganen und Fluraufsehern die wünschens- werte Unterstützung zu teil werden zu lassen. Insbesondere wird Eltern und Erziehern empfohlen, die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß Beschädigung von Bäumen und Sträuchern durch Abbrechen von Zweigen usw., soweit nicht schärfere Strafbestimmungen Platz greisen, nach 88 7, 15, 16 des Forst- und Feldstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 300 Mark oder mit Haft bestraft wird, sowie das unbefugte Betreten von Gärten und Weinbergen oder von Wiesen und bestellten Neckern vor beendeter Ernte oder solcher Aecker, Wiesen, Weiden und Schonungen, welche mit einer Einfriedigung versehen sind oder deren Betreten durch Warnungszeichen untersagt ist, nach 8 368° des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht ist. Großenhain, am 26. Mai 1917. 1816 »L. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die behördlich festgesetzten Richt- und Höchstpreise haben nur den Zweck, einer zu weitgehenden Preissteigerung für die in Betracht kommenden Waren entgegenzuwirken, stellen aber nicht Normalpreise dar, an welche die Preisbildung unter allen Umständen gebunden ist. Bis zu der durch die Höchst- und Richtpreise gezogenen Grenze soll sich viel mehr die Preisbildung in den gewohnten Bahnen von Angebot und Nachfrage entwickeln, soweit die Marktlage dies zuläßt. Die Fortschritte der Sparaelernte haben zu einem reichlichen Angebot auf dem Markt geführt, das eine angemessene Preisbildung in diesem Rahmen im freien Verkehr ermög licht. Die für Spargel festgesetzten Preise werden jedoch an einigen Stellen dazu miß- braucht, um die durch das reichliche Marktangebot bedingte Preissenkung hintanzubalten. Die behördlich festgesetzten Höchst- und Richtpreise sür Spargel werde» daher bis auf weiteres aufgehoben. 686 il k vi» Dresden, den 24. Mai 1917. 2433 Ministerium deS Innern. Tätigkeit treuester Pflichterfüllung dafür mitgesorgt haben, l unsere Rüstung unüberwindbar und stahlhart, unser Schwerts scharf KU erhalten. Ich bi» der festen Ueberzeugung, daß R alle diese sächsische» Männer und Frauen auch jetzt im schwersten Ringen den tapferen Brüdern im Felde an Pflichttreue nicht nachstehen werden, so daß es uns mit Gottes gnädiger Hilfe in nicht zu ferner Zeit gelingen wird, unserem teueren Vaterlande die Segnungen eines dauerhaften, ehrenvollen Friedens zu erringen. Dresden, den 25. Mai 1917. Friedrich August." — A mn esti e - Er l a ß. Aus Anlaß seines Geburts tages hat der König 45 bürgerliche» Strafgefangenen den Rest ihrer Strafen erlassen. Außerdem ist eine militärische Amnestie erfolgt für Militärgerichts- und Disziplinarstrafen, soweit sie nicht für besonders bezeichnete schwere Vergehen verhängt worden sind. Zu diesen Ausnahmen gehört auch die Mißhandlung re. Untergebener. —* Keine Seife ohne Karte. Bon zuständiger Stelle erfahren wir: Trotzdem die Rationierung der Seife auf Seifenkarten seit länger als Jahresfrist erfolgt, so zeigt sich doch, daß im Handel noch vielfach unter Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen Seife ohne Karte abgegeben wird. Es wird daher in Bälde von den zuständigen Stel len Anweisung dahin erlassen werden, daß der einzelne Händler vom Fabrikanten Seifen und Seisenpulver nur gegen Auslieferung einer entsprechenden Zahl von Seifen abschnitten erhält. Durch strenge Kontrolle der Fabrikanten wird wiederum erreicht werden, daß von diesen tatsächlich auch nur gegen Einlieferung von Sammelbezugsscheinen Ware abgegeben wird. — ZurLageder Elbeschiffahrt wird geschrie ben: Der Wasserstand der Elbe ist auch im Oberlauf noch über Vollschifsigkeit. Das Berladungsgeschäft in Böh, men hält sich in engen Grenzen, namentlich ist die Andie nung von Braunkohlen zum Umschlag äußerst beschränkt und so sind die Notierungen der Aussiger Börse hierfür meist nur nominell; Magdeburg zuletzt 350 Pf., Unterelbe <470 Pf. für die Tonne. Das Geschäft an der Mittelelbe ist auch nicht sehr belebt und gleiches gilt vom Hamburger Berggeschäft, in dem sich die Fracht für Massengut nach Magdeburg auf 35 Pfg, nach Dresden auf 66 Pfg. hielt, während für Kohlen nach Berlin etwa 40 Pfg. für 100 Kilogramm gezahlt werden. * Psingst» er kehr. Di- Staatseisenbahnverlval- tung läßt auf allen Bahnhöfen folgendes anschlagcn: Pfingstreisen und Ausflüge müssen in diesem Jahre unter bleiben, weil die Lokomoriven und Wagen für Zwecke deS Heeres, der Kriegswirtschaft und Volksernährung ge- braucht werden. Sonderzügc für den Ausflugsverkchr wer den nicht gefalm . Mit Zurückbleiben beim Rciseantritt oder unterwegs ist daher zu reckmen. Die Eisenbahn be- mHe über Pfingsten nur. iver notgedrungen reisen Muß.' Nach Aufhebung der Erzengerhöchstprrise für Spargel durch das Königliche Ministerium des Innern werden auch die durch Bekanntmachung vom 23. Mai 1917 fest gesetzten Groß- und Kleinhandelshöchstpreise für Spargel aufgehoben; die für Rhabarber und Spinat bleiben in Kraft. Großenhain, am 26. Mai 1917. 17»§ll0. Der Kommunalverband. Da» Riesaer Tageblatt erscheintje-ea Ta« avendS '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, argen ÄorauSzaylung, durch unser« LrSger fiel Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige» iiir die Nummer oc» Ausgabetages smo bi» 1t) Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeil« <7 Silben) 20 Pf., OrtSpreis IS Pf.; zeitraubender uno tabellarischer Satz «nt- «rechend höher. Nachweisung«» und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderunäseinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung, der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gocthestraße 59. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Mit Rücksicht auf verschiedene Anfragen gibt die Königliche Amtshauptmannschaft bekannt, daß zur Zeit Höchstpreise für Gänse in Sachsen nicht bestehen, daß aber offenbare Ueberteuerungen als übermäßige Preissteigerungen oder auch Wucher im Sinne des Straf gesetzbuches zur Strafverfolgung gebracht werden können. Großenhain, am 19. Mai 1917. 917 d § ilX. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Durch Vermittelung des Königlichen Garnisonkommandos Riesa sind für die Fluren des Rittergutes Riesa-GöhliS und der Flurgenossenschaft Riesa Militärpersonen, die mit Waffen versehen sind, als Flurschütz en angestellt worden. Diese werden jede Zuwiderhandlung gegen das Forst- und Feldstrafaesetzbuch vom 26. Februar 1909 zur Anzeige bringen. Nach diesem Gesetz ist nicht nur Felvdiebftahl, sondern auch jedes unbefugte Betreten der Felder, Wiesen, Raine, Grabenränder und Wirtschaftswege verboten. Diftelsteche« dürfen nur solche erwachsene Personen, welche im Besitze eines Erlaubnis scheines des betr. Flurbesitzers sind. Auch dann darf das Distelstechen nur vormittags von «—11 Uhr und nachmittags von S—6 Uhr stattfinden. Kinder dürfen nur in Begleitung der Eltern Disteln stechen. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung hat Anzeigeerstattung und Bestrafung zur Folge. Für den Bezirk des Rittergutes Riesa-Göhlis werden die Erlaubnisscheine zum Distelstechen auf Antrag von der RittergutSverwaltung ausgestellt. Riesa, am 26. Mai 1917. Die Rittergutsverwaltung. Die Flurgenoffenschaft. Der Rat der Stadt Riesa.Gßm. Messer W Tageblatt «trdvA«r*igrr Meblatt m» AMigerj. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mela, sowie den Gemeinderat Grvba.
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