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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.06.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-06-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191706010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-06
- Tag1917-06-01
- Monat1917-06
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.06.1917
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««d Anzeiger Mcktta «» JoBsa- Amtsblatt -LV für die Kdnigl. AmtShauptnramlschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 124. Freitag, 1. Jnni 1917, abends. 70. Jahrs. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag aoends L,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, burcy unsere Trstger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter irr Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,La Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige» für die Nummer be» AuSgadetageü sind di« 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 44 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend Hüber. Nachweisung«» und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in KonürrS gerät. Zahlungs» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen bcS Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Besördcrung-cinnchtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraste 8-. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. GS wird in Erinnerung gekrackt, datz nack der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. April 191« (Sächsische Staatszeitung Nr. 92 vom 20. April 1916) in Verbindung mit der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 20. Mai 1918 (R.-G.-Bl. 2. 287) »rüner Roggen und grüner Weizen nur mit Genehmigung der zuständigen AmtShauptmannschaft oder in Städten mit revidierter Städtcordnung des Staotrates ab- avuä-t oder verfüttert werden darf. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Dresden, den 30. Mai 1917. 91111811 — Ministerium deS Tunern. 2543 Nahrnngsmittelzttrasten für Kranke. Ueber die Bewilligung von NabrungSmittelzulaaen für Kranke werden für den Be zirk des Kommunaloerbands einschließlich der Städte Großenhain und Riesa folgende Be stimmungen erlassen. 1. Kranke, die auf Nahrungsmittelzulage antragen wollen, haben sich an den sie behandelnden Arzt zn wenden, welcher ein entsprechendes Zeugnis an die Königliche AmtS- hauptmannschaft einsenden wird. 2. Ueber den Antrag, insbesondere ob die Anforderung überhaupt in vollem Um fange und auf die gewünschte Zeitdauer zu bewilligen, oder ob sie abzulehnen oder nach Menge und Zeitdauer zu beschränken, oder durch Bewilligung anderer, gerade in reichlicher Menge vorhandener Nahrungsmittel zu ersetzen ist, entscheidet die beim Kommunalverband errichtete ärztliche Prüfungsstelle. Ein Anspruch ans den beantragten Mehrbezug besteht nicht. Ein etwa abschlägiger Bescheid bedeutet keincn Zweifel an der Nichtigkeit des ein gereichten ärztlichen Zeugnisses, da sich die Entscheidung über den Antrag nach den ver fügbaren Vorräten richten mutz. 3. Alle, für die Zulagen erforderlichen Karten insbesondere auch zum Bezüge von Butter, Milch und Grieß werden für Kranke künftig « n r vom Kommnnalverband ausgestellt. Die dieser Bestimmung entgegenstchenden.Vorschriften in 8 6 Absatz 6 der Be kanntmachung über den Verkehr mit Milch vom 20. Oktober 1916 und Ziffer 3 der Be kanntmachung über Grießverkauf vom 24. Oktober 1916 werde« außK»*»««. 4. Die Bescheide gehen mit den erforderlich«, mit besonderem Stempel versehenen Karten au die Gemeindebehörden, welche die Aushändigung an den Antragsteller bewirkt. 5. Die Zulagen werden nur auf bestimmte Zeit und nur während des Aufenthaltes ,m hiesigen Bezirke bewilligt. Beim Verlassen des Bezirkes sind die etwa noch laufenden Karten an die Gemeindebehörde zurückzugeben. Großenhain, am 30. Mai 1917. 1139 o i? 11 Der Kommnualverband. Montag, den 1. Juni 1i»1V, nachmittags Lk Uhr wird die Grasnntzung des Stadtparkes parzcllcnweise und gegen sofortige Barzahlung versteigert. Tie näheren Bedingungen werden vorher bekannt gegeben. * Die Ablehnung einzelner oder aller Angebote behalten wir uns vor. Sammelort: Festplatz im Stadtpark. Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Mai 1917. Gßm. Kartosfelausgabe. Da zur Zeit genügende Kartoffelmengen zur Verfügung stehen, wird hiermit gestattet, daß auf die Zeit vom 4. Juni bis mit 1. Juli, d. i. auf 4 Wochen, Kartoffeln auf einmal entnommen werden. Die Händler haben die auf die Zeit von, 4. 6. bis 1> 7. lautenden Abschnitte von den Kartoffelkarten abzutrennen. Der Rat der Stadt Riesa, am 1. Juni 1917. Fnd. WBk inWMck» M WiikMMrit» in Wdü. Sonnabend, de» 2. Juni 1V17, nachmittags « bis 8 Uhr werden Brotkarten, Fleischkartcn und Fleischkontrollkarten in den bekannten Markenaus gabestellen ausgegeben. Die Marken sind möglichst durch Erwachsene abzuholen und bei Empfang nachzu- zählcn. Eine spätere Abholung der Karten im Gemeindeamts kann nickt erfolgen. Die Fleischkontrollkartcn 11 und X sind dis Mittwoch, den 6. Juni, mittags 12 Uhr beim Fleischer ab. uliefern. Gröba, am 1. Juni 1917. Der Gemeindevvrftaud. Kirschenverpachtrilkg.^ Sonnabend, den 2. Juni d. I.» nachm. 6 Uhr sollen in Hennigs Gasthof hierselbst die an den hiesigen Straßen anstehenden Kirschen meistbietend und bedingungsweise ver pachtet werden. Poppitz, am 28. Mai 1917. Der Gemeindevorstand. Die Gemeinde Zeithain sucht zum baldigen Antritt einen tüchtigen Gemeindebe» amten. Derselbe mutz mit allen Zweigen der Gemeindeverwaltmra^ vollständig vertraut sein, muß ganz selbständig arbeiten können und imstande sein, den Gemcindevorstand bei Abwesenheit jM vertreten. Geeignete Bewerber wollen Gesuche unter Angabe von Gehalts anspruchen b,S 5. d. M. beim Unterzeichneten einreichen. Zeithain, am 1. Juni 1917. Der Gemeindevorstand. Die diesjährigen Kirscheunutzungen an den Staatsstrasten des unterzeichneten Bau amtes sollen in diesem Jahre in kleinen Strecken nicht öffentlich, sondern auf Grund schriftlicher Angebote verkauft werden. Auf die Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917, S. 807 des Neichsgesetzblattes wird besonders hingewiesen. Angebotsvordrucke, Streckenverzeichnisse und die Berkanssbedingungen sind beim unterzeichneten Bauamte und bei den Amtsstraßenmeistereien in Döbeln, Leisnig, Hainicken (Grumbach), Mügeln und Oschatz zu erhalten. Die Angebote sind schriftlich, verschlossen und postfrei bis spätestens 12. Juni d. I. beim Bauamte einzureichen. Die Auswahl unter den Bietern und die Ablehnung der Gebote bleiben Vorbehalten. Königliches Strasten- und Wasserbauamt Döbel». .... OerMches rind Sächsisches. Riesa, den 1. Juni 1917. —* Das 25jährige G e s ch ä ftsj n bi läu m konnte heute die Firma Gebrüder DeSpang, Kaiser Wilhelm-Platz, begehen. —* Heftige Gewittererscheinungen, von starkem Regen begleitet, tratest auch «ei,a,lOme Nacht hier wieder auf. Der Regen der letzten Nächte kam noch zur rechten Zeit, und da es tagsüber an Sonne'und Wärme nicht mangelt, dürfte die gegenwärtige Witterung für die Garten- und Fekdbesitzcr cm wahrer Segen sein. Hoffent lich zeigt sich auch weiterhin das Wetter günstig, wir können eine gute Ernte gebrauchen. —* Geldsendungen anMilitür-und Zivil gefangene, die sich m rumänischer Gefangenschaft befinden. — Geldsendungen an diese Gefangene tonnten bis her mittels Postanweisung an das Königl. Schwedische Postamt in Malmö erfolgen. Nachdem in letzter Zeit einzelne auf diesem Wege abgegangene Geldsendungen von Schweden als unzulässig zurückgekommen sind, obwohl die diesbezüglichen Bestimmungen bisher nickt geändert nnrrden, wird daher vorläufig abgerateu, diesen Weg weiter hin zu benutzen. Geldübsrmittlungen an Gefangene in Rumänien können aber wie bisher durch Vermittlung der Berliner Diskonto-Gesellschaft Abt. K. R. Berlin W. 3 er- folgen; alles Nähere ist an den Kaffen dieser (Gesellschaft zu erfahren. —* Adressierung vonPojtsachenanKriegs- gefangene. Der LandeSausschuß dec Vereine vom Ro ten Kreuz schreibt uns: Außer den beiden großen unter englischer Heeresleitung stehenden Grsaugcüenlugecu in Rouen und le Havre gibt cs noch 80 andere Kriegsaefan- genen-Kompagnien, die der englischen Regierung unterstehen. Alle Postsachen für Kriegsgefangene in diesen englischen Gefangenen-Koinpagnien müssen wie nachstehend angegeben adressiert werden: „Prisonec of War Rr N. R. c o General Post Office Str. .... PrisonerS of war Company in France London (England.) —"Auslosung Sächsischer Staatpapiere. Am 21. dieses Monats und folgende Tage hat eine aber malige Auslosung Königlich sächsischer StaaLLpapiere stattgefundcn, von welcher die auf 3'/,°,. herabgesetzten, vor- mals 4°/, Staatsschulden-Kassenscheme von den Jahren 1852/55/58 59/62/66 und /S8 und die durch Abstempelung in 3V//o und 4"/,. Staatspapiere nmgewandelten Löbau- Zittauer Ersenbahnaktien Lit. A und B betroffen worden sind. Die Inhaber der genannten Staatspapiere werden hierauf noch besonder« u»t dem Hinzufügen aufmerksam ge macht, daß die Liften der gqogenen Rmmne», in der Luv ziger Zeitung, der Säsischen «taatszeiiuna und dem Dresd ner Anzeiger veröffentlicht, auch bei sämtlichen Bezirks- steuereinnahmen, sowie bei allen StadtrSten, Bürgermeistern und Gemeindevorständen des Landes »n jedermanns Ein sicht ausgelegt werden. Mit diesen Listen werden zugleich die in früheren Terminen ansgelosten bcz. gekündigten, aber noch nicht abgehobenen Nummern wieder aufgerusen, deren große Zahl leider beweist, wie viele Interessenten zn ihrem Schaden die Auslosung übersehen. Es können dieselben nicht genug davor gewarnt werden, sich dem Jrr- tnme hinßugaben, daß, so lange sie Zinsscheine haben und diese nnmaaftandet eingelöst werden, ihr Kapital unge- kündigt sei. Die EinlösungSstellen können eine Prüfung der ihnen zur Zahlung präsentierten ZinSschcine nicht vor nehmen nnö lösen jeden echten Zinsschein ein. Ta nun aber eme Verzinsung auSqeloster oder gekündigter Kapitale über deren FalligkeltSkermitt hinaus in keinem Falle statt findet, so werden die von den Beteiligten infolge Unkennt nis der Auslosung zu viel erhobenen Zinsen seinerzeit nm Kapitale gekürzt, vor welchem oft empfindlichen Nachteile sich die Inhaber von StaatSpavieren nur durch regelmäßige Einsicht der Zr«hungSlist»n (der gezogenen wie der restieren- dcn Nummern) schützen tonnen. — Lagerung von Me h l. Die Knappheit der bis zur kommenden Ecnte verfügbaren Mehlvorräte macht deren sorgfältigste L«aerun§ und Wartung zur dringenden Pflicht. Mit der fortschreitend en wärmeren Jahreszeit wächst er fahrungsgemäß die Gefahr des Verderbens; sie ist besonders groß bei der seit kurzem emgesührten Ausmahlung zu 94 Prozent. Es ist deshalb allen Besitzern von Mehlvorräten, besonders allen Bäckereiketrirben, die Befolgung nachstehen der, von sachverständiger Sette gegebener Ratschläge dringend anempfohlen: Las Mehl ist sofort bei der Ablie- sernng aus seinen Wärmezustand zu prüfen; die Prüfung ist, falls der Enrpsänger das Mehl einlagect, alle 4 bis 5 Ta ge zu wiederholen. Die Lagerung ist nur in luftigen, küh len und trockenen Rämnen zulässig. Nach Möglichkeit find die Säcke nebeneinander anfrechrstehend zu speichern. Das ilebereinanderstellen von Säcken ist zn vermeiden. Für Lustzirüllation ist Sorge zu tragen und die Lagerung jo eimMcktsn, d«tz die Veüfnng jedes einzelnen Sackes wäh- rmd der LiWemtn« leicht möglich ist. Ist eine Lagerung über eine Woche unvermeidlich, so muß das Mehl wöchent lich umgesetzt werden. Kommt das Mehl warm an oder er wärmt es sich mährend der Lagerung, so muffen die Säcke sofort entleert, das Mehl dünn geschichtet, gekühlt und um- gearbeitet werden, bis eS vollständig erkaltet ist. —MI. Knaben« ufs Land! Der Ruf klingt rrngewohnt, hört man doch sonst nur die Mahnung „Stadt kinder aufs Land". Und doch, er hat seine volle Berech tigung. Bei den Anmeldungen der Landleute 'zur Aus nahme von Stadtkindern hat sich die etwas überraschende Tatsache heoauSgeftrllt, datz überall, in Sechsen wie sonst im Reiche, um 3—4 mal mehr Mädchen begehrt werden al» Snädr». Uederlegt man sich den Grund dieser Erschein mmg, so kommt man schnell hinter das Geheimnis bet Devorzu -ng des weiblichen Geschlechts. Mädchen gelten als folgsamer, und Mädchen sind besonders im Haushalte besser anzustcllen. Das letztere ist unbestreitbar, das erstere ist insoweit zu widerlegen, als die aufs Land gesandten Knaben sorgfältig ans ihr Wohlvechcüten geprüft und der Vergünstigung eines Landaufenthalts für würdig befunden worden sind Alle Kinder aber wissen, daß sic der väter lichen und mütterlichen Zucht der Pflegecltern unterstehen. Warum sollten die Knaben sich asio weniger bewußt sein als die Mädchen, das; ihr Betragen vorbildlich sein mutz, wenn anders sie nicht die Opferwilligkcit der Landleute mit Undank lohnen und verschulden wollen, das; sie wie der zurückgesandt werden? Den Landwirten aber sei eine weitere Ueberlcgung angeraten: Bilden Knaben im Al ter von über 10 Jahren nicht eine wirkungsvollere Hilfe bei der Ernte als Mädchen? Ist ein Junge bei Acbren- lcsen, Heuunnvcndcn usw. nickt ausdauernder als ein Mäd chen? Es sind Fälle bekannt geworden, das; grötzei-e Gü ter sich bereits jetzt schon Kiiabentrupps von 50 und mehr tagtäglich für die Erntezeit gesichert haben. Kann cs einen besseren Beweis für die Brauchbarkeit der Knaben bei den Erntearbeiten geben? Knaben und Mädchen müssen hinaus aufs Land! Unser künftiges Geschlecht beruht auf der Gesundheit beider. ES hieße kurzsichtig gehandelt, sollten dir Vatcrlaudsverteidiger von morgen, unsere männliche Jugend, heute in weitem Umfange von der Wohltat cin->s kräftigenden Landaufenthalts ausgeschlossen fein. Das kann unser volksbcwntztcr Bauernstand, dec aus den männlichen Nachwuchs besonders stolz ist, nicht wollen! Ter Landesaussckus; „Stadtkinder aufs Land" ist überzeugt, daß es nur dieser Anregung bedarf, um unsere Landwirte zu bestimmen, mehr als bisher Knaben bei sich culfzunchluen und auf den Wunsch der Städte ein-ugehen, anstelle der angcmcldetrn Mädchen in diesem öder jenem Fülle Jungen zu nehmen. Unsere Stadtjungen werden es ihnen danken und sie durch die Tat überzeugen, daß Anabensinn und Knabenfäuste in dieser Zeit der Hilfsdienst- pflickt nicht nach losen Streichen, sondern nach dec Arbeit nn Dienste des Vaterlandes stellen. Ihr Landwirte, scheut nicht die Probe aufs Exempcl! Die Knaben aufs Landt — Stärkere Verwertung der Pilze. Der Prändent des Kriegsernährungsamtes hat in einem Rund schreiben an sämtliche Bundesregierungen u. a. die folgen den Anregungen zu einer größeren Verwertung der Pilz ernte gegeben. Bei der Lebcnsmittclkuavphcit muß an gestrebt werden, daß die wildwachsenden Beeren und Pilze für die menschliche Ernährung sMcit als möglich Ver wendung finden. Im Vorjahre U die Beerenernte fast restlos, die Pilzernte hingegen nur in denjenigen Gegen den in etwas stärkerem Maße verwertet worden, wo die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden waren. Letzteres wird auch eine Vorbedingung sein müsse», wenn die Pilze in weiteren Kreisen als bisher als Nahrungs mittel Aufnahme finden sollen. Daher muß eine weit gehende Ankllärung erstrebt werden, die die Zahl der Pilz kenner vermehrt. Als besonders, zweckmäßig haben sich
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