Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191706141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170614
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-06
- Tag1917-06-14
- Monat1917-06
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.06.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer W Tageblatt i t Zi f Dounersta«, 14. Juni 1917 avenss 70. Fl ISS K. - «e» r- t >r ie t 1 l 1 eld m- ln- m- dis ruf etzr ;en M ar m h- rk n- en er en m im en nd 0- r 8 t. tz- en -er m. K- uf es lg- ue el« eS, ;e- ak- nd Üe die ert nd -en >Pf> h«) n r- st 's 'ff M n d n st g e lt L »- ft 4, e- i- te >n it b- ls cd ck »n ln re u- 8- id n n- «nd Anzeiger «klbedlsv mü> Äozeiger» .eNT^Ä'.. Amtsötatt für die König!. AmtShairptmannschast Großenhain, das Königs AmtSgeriLt und den Rat der Stadt Mesa. sowie den Gemeinderat Gröba 1. Jeder der im Kleinhandel Seife abgibt, hat ein Lagerbuch anzulege», in welches er am 1. jeden MonatS seknen Bestand an Seife, Seifcnpulver nnd anderen fetthaltigen Waschmittel» einzutraaen hat. 2. Jede im Laufe des Monats stattfiudende Anschaffung von Seife usw. ist von dem Seifenhändler in ein Verzeichnis einzutragen. Die bei der Anschaffung ausgestellten und erhaltenen Rechnnnaen und sonstigen Unterlagen sind in übersichtlicher Weise zu 'nm nc!i'. und zur Einfi'Lmahme der Ueberwachnngsbeamten jederzeit zur Verfügung zu halten. 3. Die bei der Abgabe von Seife usw. erhaltenen Abschnitte der Seifenkarteu sind surgfollig zu iantineln, nivnati'L auizurechnen und der Gemeindebehörde des Nieder- laksunasar^es einznreichen. 4. Für die Abgabe von Seife usw. geoen Vorlegung von Teifenbezugsscheinen ist eiil Nachtdeisbuch zu fahren, das über jede Abgabe sowie über den Aussteller deä Bezugs scheines und Len Namen des BezugSinbabcrü Aufschluß zu geben hat. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach 8 13 der Bekannt machung vom 4. August 1916 bestraft. Großenhain und Riesa, am 13. Juni 1917. Die Königliche Amtstzauvtmandschaft Großenhain und 694 o? U ä. dis Ztadtrate in Grostenhain und Riesa, 0.20 M. 0.55 „ 0.30 „ l.oU „ 0.30 „ 0.40 „ 0.30 „ fang es die Hanpner nicht, billigen, das; bei der Bekämpfung des. KriegswücherS vwlfoch noch von Grundsätzen ausge gangen wird, die allen, bewährten, auf Treue und Glau ben sich gründenden Gepflogenheiten des Handeln und Ge werbes und deren berechtigten Interessen nicht genügend Rechnung tragen, vielmehr geeignet sind. Handel und Ge werbe die Aufrechterhaltung ihrer b iMenz zu erschweren, wenn nicht gar zu gefährde^. Als - Kriegsgeivinn könne nicht, nur lediglich der im Frieden erzielte reine Stück nutzen. gelten. Unter Hinweis hieraus, bittet die Kammer das Ministerium des Innern, sich in Lerbinduug mit dem Fnstizmir'steriu.n dafür cinzusexen. daß die WeiSprüfungs-- stellctz. und Gdrichr«, bei der Preisprüiung eingehend die gesamten einschlägigen Berliälrnisie der Handel- und Ge werbetreibenden. würdigen, mehr den Grundsätzen des ehr baren kaufmännischen Verkehrs Rechnung tragen und sich nicht von theoretischen Gcjetzcsauslcgungen l'iten lassen. Im anderen Falle läuft Sachsens Handel und Gewerbe Gesabr. schweren Schaden zu leiden. Weiter wünscht die Kammer noch dach vor der Ginleiinng von Strafverfahren und vor. der Entscheidung der Gerichte von dcu amtlichen Handels- und Gewerbeveruetungeu zu ernennende sach verständige Berater gehört werden. Obwohl die Kammer nach wie vor die sür die Anete man g der Wuchevvervrd- trungerr amfgefteltlcn Richtlinien des Reichsgerichts al-s voll ständig abwegig unbedingt verwerfen mutz, empfiehlt sie bis zu der hoffentlich bald cintretenden A ndernng der Rechisprechnng ihren B-ezirtSeingcsessenen. sich ch-.r Ver meidung von Strafen bei ihren tcheisausstw langen an die Grundsätze des obersten deutschen Gerichtshofes, des Reichs-' gcrichies, zu halten. —KM. Ausnutzung der Wasserstraßen. Die Stellv. Generalkommandos des 12. und 19. Armeekorps haben folgende Verfügung erlassen: Zur unbehinderten Ab wicklung des Verkehrs muß eine möglichst volle Ausnutzung aller Verkehrsmittel und demeuisvrechcnd eine richtige Ver teilung der Güter auf Eisenbahnen und Wasserstraßen nach ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit angestrebt werden. Da zu ist erforderlich, daß über die tatsächlichen und möglichen Leistungen der Wasserstraßen und der Schisfahrts- und Ismschlagebetriebc, sowie über die Voraussetzungen für Liese Leisttmgen fortlaufend und schnell einwandfreie Angaben beigebracht werden. Der Schiffahrtsabteilung beim Ches LcS, Feldeiseubahnwesens, der die Durchführung Lieser Auf gaben obliegt, sind daher auf Anforderung durch die Ha fenverwaltungen, wirtschaftlichen Verbände, Verlaufsver einigungen, durch die Inhaber von SckiffahrtS- und Ilm schlagbetrieben, sowie durch alle mit dem Wasserverkcbr in Verbindung steheirden Personen und Firmen die hierfür erforderlichen Angaben in der von der Schiffahrtsabtei- lvna festgesetzten Zeit und Form unmittelbar zu machen. Richtbefolgungen werden auf Grund des 8 9b des preu ßischen Gesetzes über den Belagerungszustand und des Reichsgesetzes vom 11. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu einem Jahre, Haft oder Geldstrafe bis zu 500 Mark bestraft. — Bierersatz-oder Bierzusatz-Mittel wer- seit einiger Zert in Verkehr gebracht. Mannigfache len werden dafür gewählt, und häufig wird die Be ttung „nahezu alkoholfreies Erfrischungsgetränk" hin fügt. Hersteller sowie Gastwirte werden darauf hin- iviesen, daß solche Mittel unzweifelhaft im Sinne der erordnung vom 24. März 1917 der Genehmigung des ^egSwucheramteS, Er a m t el-Abteilung, bedürfen, bevor ! in Verkehr gebracht werden dürfen. Auch das Publikum wrxd -n fernem eigenen Litteresse aufgefordert. auf obige Verordnung zu achten, und insbesondere die Behörde auf her von manchen Seiten gehegten Befürchtungen die Mög lichkeit gesichert, die derzeitige Brotration Ins zur neuen Ernte unverkiirzt zu lassen. An -Zpeisetartofseln find zur Versorgung der nichtlandwirtschaftlicheu Bevölkerung mit 5 Pfund wöchentlich bis gegen Mitte Juli, wo auf ein volles Einsetzen der neuen Frühkartoffeln zu hoffen ist, noch etlva 12 Millionen-Zentner notig. Nach den im Frühjahr ausgestellten Berechnungen war mit Bestimmtheit zu er warten, , da^^dies^^Menga„v^rhärzd^n. Hin, würde. ^Der hat aber mehr Schaden hervorgcrufen, als man nach den zunächst eingehenden Berichten erwarten mußte. In vielen Bezirken ist die Fäulnis der Kartoffeln infolge der Frost schaden des Winters in den letzten Wochen sehr groß ge wesen. Jnfotgedesten hat schon bisher die 5-Pfundration in manchen Orten nicht aufrecht erhalten werden können und es hat Mehlersatz geliefert werden müssen. Mit dem weiteren Schwinden des Restes der alten Vorräte wird die Aufrechterhaltung der bisherigen Kartosfelration auch in den übrigen Bezirken vielfach nicht mehr möglich sein. An dem Grundsatz, daß sür fehlende Kartoffeln Mehl oder Brot zu liefern ist, wird festgehalten werden, die Lage der Brot- getreiüebestäude macht eS aber nötig, die Ersatzmeugc vor sichtig zu bemessen. . — Ko l> le nv erh a ndlun g e n zwischen SaH - s en und Oesterre i ch. Montag haben zwischen Vertre tern Sachsens und Oesterreichs Verhandlungen über die Erhöhung der böhmischen Brauntohlcnausfuhr nach Sach sen ftattgesunden. Die Beratungen waren vertraulich. Das Ergebnis sollte auch Gegenstand der Beratung sein, die am gestrigen Mittwoch in; sächsischen Ministerium des Inner» über die Kohlenfrage, insbesondere über Ine Orga nisation der Verteilung der Hausbrandkohle, stattsanden. — Die Gründung eine-s sächsischen In ge n d d a n k e S hat unter dem Vorsitz des Kultusministers Dr. Beck im Sitzungssaals des Kultusministeriums in Dresden stattgefunden. An der Gründung beteiligten sich Vertreter des Ministeriums des Innern, dar-Stiftung Hei- matdarrk, der AmtSbauptmannscoasten, Bmrksschulinspek- tionen, Städte und Landgemeinden usw., sowie zahlreiche Lehrer und Lehrerinnen und der Vorsitzende des Landes ausschusses für Jugendpflege im Königreich Sachsen- Die Versammlung wurde mit einer Ansprache des Kultusmini sters Dr. Beck eröffnet, worauf Geheimer Regierunasrat Dr. Michel über die Vorarbeiten der Gründung berichtete. Die Versammlung stimmte sodann einmütig der Gründung des sächsischen Juaenddankes zu. — Keine Beschlagnahme der Obsternte. Die jüngst aus Frankfurt am Main verbreitete Nachricht, wonach die Reichsstelle für Gemüse und Obst die gesamte Obsternte zu beschlagnahmen beabsichtigte, jst, wie das „B. T." mitteilt, nach einer Erklärung der Reichsstelle nicht zutreffend. Eine solche Maßnahme ist nur als äußerstes Notslandsmittel für den Fall in Aussicht genommen, daß es nicht gelingen sollte, das für die Obstmusherstellung er- forderliche Obst im Wege von Lieferungsverträgen zu hc- — Mit her Bekämpfung t»,os Kriegs- wucherä har sich die L».esdner Hanoelchammer in evD vertraulichen Gesamt,itzuna beschäf.igt uns . nach langerU Aussprache eine Entschließung angenommen, in her dW Kammer entschieden wucherische Pceistreib refcil und un lautere Machenschaften verurteilt, die geeignet sind, die Waren zu verteuern. Zur Wahrung des A» ehens des ehr baren Kaufmannsstandes hält es die Kammer daher auch MU M Ml 7 2 Aisk, Mmulm M Mm jl'tthkitiltt WMrrittk! brir. Unter Aufhebung von Z 5 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Seife, Seifen- vulver und anderen fetthaltigen Waschmittel« vom 4. August 1916 wird für den Bezirk der Auitshanpkmannschaft Grotzeuhaiu...Liuschließlich der Städte Großenhain und Rfiffn folgendes bestimmt: . Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag avendS V,7 Uhr mlt Ausnahme der Sonn- und Fr,'nage. VezugdpreiS, gegen Barauszahlung, durq unsere Träger frei Hau» oder bei Abholwig an» Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. .Anzeigen für di« Nummer oeS Ausgabetages sind bis IÜ Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wiu breite Grundschrtft-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprelS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachweisungS- und VsrmittelungSgcbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogeir werden must oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der LieseraiUen öder der LesörderungSeinrichlrmgcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nächlieferun-, der Zeitung vder auf Rückzahlung des Bezugspieises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich. Riesa. Geschäftsstelle: Üloethesttaße 5N. Pcrantwortlich sür Redaktion: Arthur Hahnel, Riesa; sür Anzeigenteil; Wilhelm D ittricy, Riesa. Bestandsanzeigett! Die Vordrucke zu den von den Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren und Klein händlern am 17. Juni 1917 nach tz 22 der Bekanntmachung dcS Kommunaloerbandes von« 2. September 1915 zu erstattcuoen Bcstandsanzcigen sind hier cingcgangen und im Rathaus Zimmer Nr. 4, abzuholcn. Zur Ersparung von Vortokosten sind wir bereit, die auSgesülltcu Bcstandsanzeigen zu sammeln rind weiterzugeben, wenn iie uns bi-> Montag, den L8. Juni LSI 7 nachmittags 5 Nbr zurückgWiLen.:w«rdew Der Rat der stadt Riesa, am 13. Jliui 1917 "1 Höchstpreise sür Obst. In Ergänzung der Verordnung der vom 6. Juni 1917 wird weiterhin zur Aus führung der Verordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 3. Juni 1917 — ver öffentlicht in der Sächsischen Staatszektung vom 6. Juni 1917 Nr. 128 — folgendes ungeordnet^ - nachstehenden Sätze je Wund nicht üveus-'brei Fatz-Erdbeeren Erdbeeren ».Wahl vom 17.Ju>n ab Erdbeeren 2. Wahl Monats-Erdbeeren «Walderdbeeren) Johannisbeeren, weiße und rote Johannisbeeren, schwarz Stachelbeeren, reif und unreif „ Bis zum 16. Juni 1917 beträgt entsprechend der Verordnung vom 6. Jrun 1917 der Breis für die Erdbeeren 1. Wahl je Pfund 0,83 M., für die Erdbeeren 2. Wahl 0,45 Ak. Für JohanneSbeeren, Stachelbeeren, Blaubeeren, Preißelbeeren sind die in der Verordnung der Reichsstelle sür Gemüse und Obst vom 3. Juni. 1917 festgesetzten Höchstvreise unver ändert geblieben. Die Preise für unreife Stachelbeeren gelten nur für den Bezug seitens der Marmeladenfabriken, da der Verkauf auf dem Markt verboten ist. Die Ueberschreitung dieser Höchstpreise zieht Strafbarkeit und die Möglichkeit der Beschlagnahme der betreffenden Ware nach sich. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft, 2759 Dresden, den 11. Juni 1917. 103I--6-O. Ministerium deS Innern. Der Preis kur die sükacuden Obstwrser: darf Leim Verkauf durch den Erzeuger die ' "" " " i»sn: . Himbeeren 0.55 M. Biaubeere:! 0.25 „ Preißelbeeren 0.35 „ Breßkttscheu O.20 „ Scbattenniorellen (Saure Kirschen) 0.40 „ Alle übrigen Kirschen 0.35 „ OerMches nnö Sächsisches. Riesa, den 14. Juni 1917. —* Verlustliste. Eingegangen ist die am 13. Juni 1917 ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 417, die in unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ansliegt. —* D i e U e be r s chreituu g der Höchstpreise. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst sieht sich durch zahl reiche, bei ihr aus den Nachgeordneten Stellen täglich ein- — -- r sehenden Beschwerden über Nichteinhaltung der Höchstvreise schwere, mr Osten bis in den April hmelndauernde Frost erneut zu dem Hinweis veranlaßt, daß derartige Ei-.ciaben """" """ nur dann ihren Zweck erreichen können, wenn sie die Einzel heiten, vor allem die Namen der Personen, die die Preise überschritten haben sollen, und die geforderten Preise mög lichst genau angeben, so daß ein Einschreiten erfolgen kann. Allgemein gehaltene Klagen und Beschwerden ohne Angabe solcher Einzelheiten sind ohne jeden Wert. - —MI. Her ste l l u n g von Tro ck n u n g L a n l age n fürGemüse undObst in Verbindung mir Elektrizitäts werken. Tie Stadt Duisburg hat in ihrem Elert.izilätswerk eine von dem dortigen Betriebsingenieur Fietz entworfene Anlage für Trocknunqszwecke einbauen lassen. Mittels her- selben haben Beamte und Arbeiter des Werkes einen großen Teil von Gemüse und Obst für ihren Wintcrvorrgt trocknen können, lieber die Anlage selbst werden folgende Angaben gemacht: An der Stelle, an der die aus Turbodunamos ausgetretene warme Luft ins Freie entweicht, ist ein ge schlossener eiserner Schrank eingebaut, 'Dec etagcuweisc Drahtnetzhordeu besitzt. Die Luft wird unten in del« Schrank eingesührt, vassiert sämtliche Horden, trocknet das aus diesen befindliche Obst oder Gemüse und entweicht aus dem Schrank, der oben offen und zum Schutz gegen Regen usw. durch ein im Abstand von 1 m angebrachtes Dach geschützt ist. ES empfiehlt sich, bei Anfertigung der Netzhorden verzinkten Draht zu verwenden, um Rostbildung bei der Trocknung zu verhindern. Die TrocknungSdauer für Gemüse- und Obst schnitzel , die nach dem Törrverfahren vorbereitet sind, be trügt etwa 4—5 Stunden. Auf einen Quadratmeter Horden lassen sich ungefähr 20 Pfund Gemüse bei einmaliger Be schickung trocknen.-Tas Vorgehen des Duisburger Elektrizi tätswerks verdient Nachahmung, da hierdurch die Möglich keit geboten ist, ohne wesentlich neue Anlagen und ohne Aufwendung für Brennmaterial beträchtliche Menge»« von Trockengut herzustellen. (Mitteilungen der Rohmatekial- stelle des preußischen LandwirtfchastsministeriumS.) —* Früh druschprämie nurfür Getreide neuer Ernte. Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird darauf bingewiesen, daß die durch 8 Z der Bekanntmachung über Frühdrusch vom 2. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 443) ausgesetzten Druscbvrämien für frühzeitige Ablieferung von Getreide nur für Getreide aus der Ernte des Jahre« 1917 gewährt werden. Aus der früheren Ernte stammende- Ge treide, das noch nach Beginn des Frühdrusches abaeliefert wird, gewährt keinen Anspruch guf Zahlung der Drusch- Prämien. Im Gegenteil tritt bei schuldhaft verzögerter Ablieferung des Getreides alter Ernte Enteignung ein. —"Zur.Brot- und Kavtoffelve rsota u ng. Nachdem die Frühjahrsbestellung in, wesentlichen beendet ist und erfreulicherweise trotz der immer schwieriger werden den Verhältnisse und des ungewöhnlich späte» Frühjahrs wieder zu einer restlosen Bestellung des deutschen Ackers gesührt hat, läßt sich der nach Abzug der Saat verbliebene Stand an Bodenerzcugniffen der alten Ernte genauer als biHer übersehen/ Die dieser Laae stattgehadten Beratungen über die-Getreideeinfuhr aus Rumänien haben auch über . die in dieser Hinsicht bestehenden Aussichten die früher für ihre Pflicht, die ihr bekannt werdenxyiFälle ottensicht- seiende Klarheit geschaffen. Danach ist entgegen den bis- lichen Kriegswuchers zur Anzeige -u bringen. Dagegen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite