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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-07-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191707144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170714
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170714
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-07
- Tag1917-07-14
- Monat1917-07
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.07.1917
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Z? 161. Sonnabend, 14. Juli 1917, abends. 70 Jahr«. Riesaer G Tageblatt ««d A«r»rs*r <EUM«»»A»Bs«». ^lrrrlöökirll " für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, da- König!. LmLSgertLt und den Rat der Slar-i LNei«, sowie den Gemeinderat Gröba. ' . Korümunalverband. Litjeni^e L D« Vorständen odi der Landwirts« t,r, je nach Größe, und zwar; Nicht unter 4 Zentimeter 2 Pfg. je Stück I. Alle üri»g»ng der Ernte voü der mit dem SS. neben ihrem allgemeinen Fleischbezugsrechte Anspruch ans eine Fleischzulaw wöchentlich. Ausgenommen hiervon find schulpflichtige Kinder, Kriegsqesi diejenigen Personen, die «rr auf Tage oder Stundens der Ernte beschält " " ' «gung derLulaMweüten besont ' ' LMM ans Hewadrrnbg der Ale ffttrn der landwüÄchaktlichen Ä tätigen PersoneN-bei der Temel .. adeburg bei dem SHw-at, im üdr^ers («mä> in denGuttbfzirkew 7bei ignd — sofort «nzimedgen. Dec Lntrotzfkeller hat dw Anrqhl der bei. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» avrnd«'/,? Uhr mir Ausnahme L« Sonn- und Festtag«. Veingsprets, gegen Sorauszahdmg, durch unser» Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalt«, brr Kaiser!. Postanstalten merteljayrlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige« für die Nummer des Ausgabetages sind bi» lü Ubr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewahr für ha« Erscheinest an bestimmten Lagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 45 mm b;«ite Grundschrift-Zeile (7 Gilben) 20 Pf., Orisprei» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent- sprechend höher. Nachweisung«» und Vermittelungsgebühr Lü Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Petra» verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konlurs gerät. ZahlungS» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elb«"» 7- Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe- der Druckerei, der Lieferanten oder der Befördrrungseinruhtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthettratze LS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähncl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrtch, Riesa. Nachftehende Ausführungs-Verordnung über Voranmeldung der Aastbeftände wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 11. Juli 1917. 270lllLr.i Ministerium des Innern. 3304 AuSfübrungsBerordnung, betreffend Voranmeldung der Aastbeftände, vom S Juli 1917. Unbeschadet der umfassenden Bestandserhebnng, die demnächst durch Vermittlung der Landesbehörde» veranstaltet werden soll, wird, in Gemäßheit von 8 1 der Bekannt machung über die Einrichtung einer Reichsstelle für FaßbewirtschaftunE «Reichsfaßstelle) vom 28. Juni 1917 (R. G. Bl. S. 575), uur eine Stockung in der Faßversorgung zu ver meiden und den Weg für ankaufsweise Erfassung etwa vorhandener Bestände durch die im VertragSverhältmffe zur Kriegswirtschaft-Aktiengesellschaft stehende« Händler zu ebnen, zum Zwecke der Gewinnung einer vorläufigen Uebersicht größerer Fahbeftände angeordnet: 1. Wer innerhalb des Deutschen Reiches gewerbsmäßig Fässer verstellt, an» oder verkauft oder verleibt, ist verpflichtet, soweit er am 15. Juli 1917 Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde in Gewahrsam bat, dec Kriegswirt schafts-Aktiengesellschaft, Geschästsabteilung der Reichsbekleidungsstelle, Ab teilung für Fässer, Berlin W 50, Nürnberger Platz 1, bis zum 2 t. Juli 1917 schriftlich anzuzeigcn ») die Anzahl der Gebinde, d) den Rauminhalt in Literu jedes einzelnen Gebindes, 0) den Zweck, zu dem die Gebinde dienen oder zuletzt gedient Haven, ch den Ort, wo sich die Gebinde befinden, 0- den Eigentümer der Gebinde. Dieser Anzeigepflicht unterliege» auch alle Kriegsgefellschaften und Kriegs» stellen, die zur Versendung der ihrer Bewirtschaftung unterliegenden Gegen stände, Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde verwenden, alle Kömmu- nalverwaltungen und Kommunalverbände. -. Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebiude, die sich am 15. Juli 1917 auf dem Transport befinden, sind unmittelbar nach ihrer Ankunft anzuzeigen, so weit eine der nach 1 und 2 anzeiaepflichtiaen Personen ode- Stellen den Ge- wabrsam an ihnen erlangt. .. Berlin, 0. Juli 1917. -- D«p ReichSkSWMiffar der Aastbewirtschaftung. Geheimer Rat Di- Beutler. Erzeugerrichtpreise für Gurten. - Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht DreSden, den 12. Juli 1917. 511I-S.O. Ministerium des Innern. 3305 .. Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat für nachfolgende Gurken Erzeuger Richt preise aufgestellt. Für prima handelsübliche Einlegc-Gurken, von denen 60 Stück etwa 16 Pfund wiegen: vom 1. bis 7. Juli 10 Pfg. je Stück „ 8. „ 14. 8 „ » 15. „21. 7 „ » 22. 28. 6 „ spater, 0 „ Für Ware, wie in Hüddeutschland handelsüblich ist, Für Krüppel sollen die Provinzial- und Bezirksstellen die Preise feststellen. Diese Richtpreise gelten für den Abschluß von LieferungsvertiLigen als Vertragspreise, bis die - zuständigen Preiskommissionen mit Genehmigung der Reichsstelle andere Preise beschlossen haben. Wir ersuchen demgemäß, die Preiskommissionen zur baldigen Festsetzung der Ver tragspreise zu veranlassen. Für Meerrettich , Schwarzwurzel, Rote Beete und Sellerie sollen ebenfalls in näch ster Zeit Richtpreise aufgestellt werden. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Fleischvcrsorgimg. Gemäß eine, Verordnung Les Könia^chen Ministeriums des Innern wird mit der am IS. Jan 1917 beginnenden Woche die sichergestellte wöchentliche Fleischration auf LVV »r pro Kopf — für Kinder bis zu 6 Jahren auf 200 gr — herabgesetzt. Die Kürzung um 100 bez. 50 N? erfolgt an der fichergeftellten Stammratiou, die wie bisher auf die Reichsfleifchkarte bezogen wird. Die verbilligte Aleischzulage von 250 gr (für Kinder 125 xr) wird bis aus weiteres in voller Höbe weiter gewährt. Es ist daher erforderlich, daß die Zusatzmarken in der ersten Wochenhälfte (Mittwochs), die Stamm-(ReichSfleisch-) kalten aber erst in der zweiten Wochenhälfte beliefert werden. Für die ständigeü Tischgäste in den ^astzvirtschaften werden pro Kopf und Woche SV0 xr sichergeftellt. 8 3- Die einzelnen Abschnitte der Mtlitärmrlauberkarte«, welche bisher uiit je 50 er zu beliefern waren, sind bis auf weiteres nur noch mit 4V rr zu beliefern. , 8 4. Im Uebrigen behalten die Fleischmarken vorläufig in der vollen Höhe ihre Gültig» keit. Die von dec Sicherstellung ausgeschlossenen 100 Marken können zum Ankauf von Konserven, Wild, Geflügel »ad dergl., sowie in Gastwirtschaften auch weiterhin noch ver wendet werden. > Großenhain, amlll. Juli 1S17. 28 »71. Der Kp>mmwalverba»d. " "st in den bekannten Ausgabestellen gleichzeitig mit der Ausgabe der Brotkarten und -marken auf die Woche vom 16.-22. Juli 1917 die Ausgabe der Eierbezugstnrrcn auf die Zeit vom 16. Juli bis 21. Oktober 1917. Hühnertzalter «ad Diejenigen, welche ihre Eierkartcn seiner Zeit gegen rote Gier karte» »um tWeftnnttzezu, der Eier bis 14. März IS 18 umgettzuscht haben, erhalten keine Ei erkürten. - von Mehlkarteu zum Bezug« von Mehl anstelle Nr » Kar» Mgchmrg erfolgen. Stadt Riesa, den 14. Juli 1917 ^tzm. -8panKa»sv kinüko. Garantie der Gemeinde. Ei«lage»zi«MUH'/-/- Tägliche BcrziWmg strengste Geheimhaltung. Kostenlose ttehertragung answarts angelegter Gelder. U«r«t-elUtche P«s»rwr>hrrr«a uvd Verwais««- von Wertpapieren V Einlagebücher gebührenfrei. Aä«tPOLM«vfev zur Lichenin, «ege« unberechtigte Abheb»n»ci, «ncntgelttich. GelchWsieit: L^et/taäs 8—1. Nlld 3—5 Lb». D»»LpüL2ds. ü—4 llb'- Aleischzulage für Erulearbeiier be»r. in der Landwirtschaft tättgen, »um überwie,e»d«r Teile mit der Ein- " Frauen und Militärurlauber haben e ab a»f die Dauer von L Woche« a»f eine Aleischzulage von 175 rr ' »ngene^ sowie e Aleischb«,ug»a»Aweise auSgegeben.; Krrla^ ist von den HarwhaltungS-x lebe, nicht aber von den etwtölnen in «bevorde — in den Städten Protzen» ihm in dem nach 8 1 Absatz 1 in Frage kommenden Zeitabschnitte beschäftigten zulaae- berechtigte» Persluren anzugeben. Die Gemeindebehörde trägt diese Zahl in den von ihr auszustellenden »sonderen FleischbezugSanSweiS ein und händigt diesen darauf dem Antragsteller aus. Die Gemeindebehörden haben über die auSgegebcnen FleischbezggsanSweise und Fleischkarten ein besonderes Verzeichnis zn führen. 4. Als Fleischkarten sind die Reichsfletschkarte« zu verwende«. Zunächst ist für je «ine in der Landwirtschaft tätige zulageberechtrgrr Person eines Betriebes eine bis zum 5. August 1S17 geltende Reichsfleifchkarte auszugeben. Vor ihrer Ausgabe sind: . 1. sämtliche Abschnitte mit dem Aufdruck tz und «, sowie je t Abschnitte mit dem Aufdruck 8 und T abzutrennen. 2. di« Karten mit unverwischbarer Schrift mit dem Vermerk „Ernte" und 3. mit dem Gemeindeftrmpel zu versehen. Später erhält jede zulaäeberechtigte Person noch eine vom 5. August ab gültige Rcichsfleischkarte. Bon dieser sind neben dec Befolgung der vorstehenden Anordnungen unter 2 und 8 noch sämtliche Abschnitte mit dem Aufdrucke V, V und X und S Abschnitte mit dem Aufdrucke v abzutrennen und zu vernichten. An jeder für die Erntezulage ausgegebenen Reichsfleifchkarte haben mithin pro Woche nur V Abschnitte zu verbleiben. 5. Der Inhaber des FleischbezngsauSweises hat unter Vorlegung des letzteren bei einem im Bezirk wohnhaften Fleischer de» Fleischbedarf anzumslden. Für die ersten 2 Wochen vom Dlk. J«lt bis mit 4. August hat die Anmeldung bis DouuerStag, de» 1V. Juli, und für die letzte Woche (5.-11. August) spätestens am 31. Juli zu erfolgen. Die Fleischer haben die Anmeldung mit kn die Kundenliste 1 einzutragen, die Ein tragungen haben aber nicht in der Reihe der übrigen Kunden» sonder« besonders, hinter diesen nach Berechnung des ungefähr für diese in der Knndenliste benötigten Raumes zu erfolgen. Die Zahl der zulageberechtigten Personen ist in die Spalte für die Personen über 6 Jahr einzutragen. „Der! FleisWezuaSgusweis.ist voll dem Fleischer an der vorgesehenen schriftlich zu dMäiehe« oder mtt dem Namensstempel zn versehen. Der Fleischer hat bei der Ausgabe der Waren auf dem Ausweis di« bett. Wochen» ziffer in unverwischbarer Weise mit Tinte oder Tintenstift zu durchstreichen. lieber die erstmalige, am 19. Juli erfolgende Anmeldung der Erntezulagen hat sich der Fleischer «ine besondere Bescheinigung von der Gemeindebehörde über die Zahl der bei ihm anaemeldeten zulageberechtigten Personen ausstellen zu lassen und diese Bescheini gung spätestens bis Sonnabend, den Sl. Juli 1917, bei dec Königlichen Amtshaupt mannschaft einzureichen. Die von den Fleischern his zum 2. August einzureichende allgemeine Bescheinigung hat sich auch auf die am ZI. Juli angcincldcte Fleischzulage für Erntearbeiter zu erstrecken. Die Bescheinigung hat deshalb noch den ebenfalls von der Gemeindebehörde mit zu be scheinigendell Vermerk zu enthalten 7,Außerdem Erntearbeiter". 6. Die vorstehenden Bestimmungen finden auch auf diejenige». Haushaltungen oder landwirtschaftlichen Betriebe Attwendung, die ihren übrige« Fleischbedars durch Haus» schlachtungen decken. Diese haben also die Fleischzulage für die Erntearbeiter nicht aus den aus der Hausschlachtung gewonnene« Flcischvorräten zu entnehmen, sondern auf dem vorstehend voraeschriebenen Wege ebenfalls von einem Fleischer mit zu beziehen. Sie er halte« insoweit ebenfalls Fleischbezugsausiveisc ausgestellt. 7. Die Aleischbczngsauswetfe für die Erntezulage sind nach Ablauf der 3 Wochen von deren Inhabern an die. Gemeindebehörde zurückzugeben. Die Gemeindebehörden haben darüber zu wachen, daß alle Ausweise zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebene sind einzufordern. 8. Fallen im Verlaufe der 3 Wochen bei einer Person die Voraussetzungen für di« Gewährung der Fleischzulagen weg, so haben die HauShaltnngSvorftände oder landwirt schaftlichen Betriebsleiter dies sofgrt unter Vorzeigung des Flerschbezuasausweises der zu ständigen Gemeindebehörde zu melden, die darauf auf dem Ausweis die Zahl der zulage berechtigten Person entsprechend berichtigen wird. 9. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Mopsten oder mit Geldstrafe dis zu 1500 Mark bestraft. Großenhain, am 11. Juli 1917. 271 Kl Der KorNmunalverband. Berkans von Feintalg Durch Horrn Aleischermeister Karl Strichelt, Hauptstraste 4V. gelangt Dienstag, de« 1?. Juli 1917, von vormittags 8 Uhr ad wiederum ein kleiner Posten Feintalg »um Preise von 2 M. 30 Pfg. für das Pfund zum Verkauf. « Feintalg erhalten diesmal nur Diejenigen, welche ihre Lebensmittelkarten in der Karolaschule mnd in dem Realvrogymuastum abbolen. Jede brotkartenbezugsberechtigte Person erhält 50 Zr Feintalg. Lie Lrolausmeis- karte ist vorzulcgen. Das Geld ist möglichst abgezählt mitzubringeu. D«r Rat der Stadt Rieft», am 12^ Juli 1917. Gßm. Brot- und Glerkarteuausaave. Montag, de» 19. Juli 1917, vormittags 8—12 Uhr erfolgt in den bekannten Ausgabestellen gleichzeitig mit der Ausgabe der Brotkarten und Mehs, - > - — - - - - - - auf die Herr vom iv. Juu v»s 21. ^noocr Hubnertzalter u»d Diejenigen, welche ihre Eierkartcn seiner Z karte» zum Goftnnttzezu, der Eier bis 14. Mär» 1918 umgettzufi keine «ierkarten. Wegen der Aus toffel« wird später ve
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