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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191708013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-08
- Tag1917-08-01
- Monat1917-08
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1917
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für die Kövlal. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt SNeka, sowie den Gemeinderat Gröha. H17«. ' Mittwoch, 1. August 1S17, adeilvs. - 7«. Jahrg. F« Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag aoends V,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, «gen Barauszahlung, durch unsere Träger srel Hau« oder bei Abholung am Schalter Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen für di« Nummer des Ausgabetages H»d his 10 Uhr vormittags auszugeven und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für 'S baS Erscheine» an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtspreiS IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- L'U sprechend höher. Nachweisung«- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezoge» werden mutz oder der Auftraggeber in -§<§ Konkurs gerat. Zahlungs- und Erfüllungsort: Nresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Jin Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinr,chtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gorthestratzc 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich,Riesa. den Erzeugcrhüchstpreis als Erwerbsv.reis zahlt oder nur Älciiihaiidelshöchstpreisc für Obst. Zur Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 26. Juli 1917 oe- merkt der Kommuualverband, daß für die Kleinhandelspreise nach wie vor die Bestim mungen der Bekanntmachung vom 11. Juli 1917 gelten. . Danach darf der Kleinhändler seinen Erwerbspreis um folgende Zuschläge erhöhen; beträgt. Wenn der Kleinhändler .... der Erzeuger seine Ware auf eigene Rechnung und Gefahr weiter als bis zur nächste» Verladestelle versendet und am Bestimmungsort munittelbar an Verbraucher veräußert, so darf er nur den Erzeugerpreis mit den bezeichneten KleinhandelSzuschlag vermehren, um seinen Verkaufspreis zu bilden. Ten Anspruch auf den Grotzhandelsnutzen hat ec nicht; wer diesen einrechnet, seht sich einer Bestrafung wegen Höchstpreisüberschreitung aus. Der srouimunalverband. Nach Mitteilung des Kricgsamtes Berlin soll auf Grund des 8 17 des Hilfsdienst- aesetzes eine gewerbliche Betriebszählung stattfindeu, die den Stand des deutschen Gewerbes am 15. August dieses Jahres erfassen soll. Zu diesem Zwecke werden Fragebogen an die Betriebsinhaber verteilt werden. die diese vollständig ausgefüllt spätestens 2 Wochen nach deut Tage der Erhebung an den Gemeindeoorstand zurückzugeben haben. Großenhain, am 28. Juli 1917. 2249 a L Königliche Amtshauptmannschast. Brotzulage für landwirtschaftliche Crntearbeiter vetr. Zufolge Anordnung des Königliche»; Ministeriums des Innern sollen alle land wirtschaftlichen Erntearbeiter, sowett Ke nicht zu den Selbstversorgern gehören, unter Anrechnung der etwa bisher schon zugebilligten Schwerarbeiterznlage eine Mehlznlage von 100 gr pro Kopf und Tag gewährt erhalten. . . Den landwirtschaftlichen Erntearbertern steht demnach außer der Wocheuration von S Pfund Brot und 50 go Mehl noch eine Gesamtmehlzulage von 760 xr wöchentlich zu. Der Kommunalverband hat beschlossen, die mit der Wocheuration verbundene Mehl zulage von SO gr wegfallen zu lassen und anstelle der demnach dann zur Verfügung stehenden' insgesamt TSO gr Mehl Ä Pf d. Brot wöchentlich zu gewähren, sodaß landwirtschaftliche Erntearbeiter mit Ausnahme der Selbstversorger S Pfund Brot wöchentlich ohne jede Mehlzulage zu erkalten haben. Tie als Ersatz für Kar toffeln zugeteilten Brot- bez. Mehlmengen werden hiervon nicht berührt. Diele Brotzulage wirb vom 6. August ab gewährt. Auf die Zeit vom 1.—5. August wird die Zulage in Form von Mehl gegeben werden. Unter Anrechnung der bereits zu gebilligten Schwerarbeiterzulage von 1 Pfund Brot und 1L5 Zr Mechl entfallen auf den Kopf auf diese 5 Lage 150 er M e h l. Der Antrag auf Gewährung der Zulage ist bei den Gemeindebehörden zu stellen. Zur Stellung des Antrags sind nur über 11 Jahre alte Personen berechtigt. Die Antragsteller haben auf Erfordern der Gemeindebehörde den Nachweis zu er bringen, daß sie zu den landwirtschaftlichen Erntearheitern gehören. Der Nachweis" ist erforderlichenfalls durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu Zu den landwirtschaftlichen Erntearbeitern sind nur diejenigen Personen zu rechne«, die ständig, also nicht nur tage- oder stundenweise Erntearbciten verrichten. "Die Arbeitgeber haben bei der Ausstellung der Bescheinigungen über die Zugehörigkeit 5» den Erntearbeitern sich streng hiernach zu richten. Wegen der Zeit der Wiedereiustellung dec Zulage ergeht noch weitere Verfügung. Wer sich unrechtmäßigerweise die vorstehende Zulage verschafft bez. wer den Versuch hierzu macht oder Beihilfe hierzu leistet, wird mit Gefängnis bis zu t» Monate» oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Grotzenhäin, am 30. Juli 1917. 1724 s kAi L. Königliche Amtshauptmannschast. Entnahme von Graupen. Die nilf Abschnitt 7 der grünen Lebensmittelkarte 1 angemeldeten Teigwaren könne» zurzeit nichtzur Verteilung kommen. An ihrer Stelle werden von Freitag, den S. August 10IV ab gegen Abgabe der Quittung über den Bezugsabschnitt 7 bei de» Kleinhändler»; Graupen abgegeben. Es entfallen aus den Abschnitt 200 Gramm. Großenhain, am 1. August 1917. 1675«l?ilL . Der Kommunalverbaud. Milchkarten vetr. Die erneuten Anträge auf Ausstellung von Milchkarten werden Freitag, den k. August 1017, nachm. von , 4—6 Uhr in den bekannten Ausgabestellen im Ratbause entqegenqenommen. Soweit Milchkarten bereits erteilt worden sind, ist die jetzige Milchstammkarte mit- zubringen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei dieser Ausgabe sämtliche Anträge zu stellen find. Späteren Anträgen wird nur in dringende» Ausnahmefällen ent sprochen. Der Rat der Stadt Riesa, am 1. August 1917. F. a) 0,30 M. wem; der ErwerbSpreis mehr als 1,- b) 0,25 „ „ „ 0,70 bis 1,— u) 0,20 „ „ „ 0,50 „ 0,69 6> 0,15 „ „ „ 0,40 „ 0,49 0,11 „ „ „ .. 0,30 , 0,39 0 0,08 „ „ „ 0,20 . 0,29 Ä 0,07 .. 0,15 „ 0,19 k) 0,05 0,10 „ 0,14 '> 0,04 0,07 „ 0,09 0,03 „ unter „ 0,07 Oertliches imd Sächsisches. Rieja, den 1. August 1917. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 6 Uhr ab in der Aula des Realprogymnasiums abgehaltene öffentliche Sitzung'der Stadtverordneten. Das Kollegium war vollzählig anwesend. Als Vertreter des Rats wohnten die Herren Bürgermeister Dr. Scheider und Stadtrat Dr. Dietzel der Sitzung bei. 1. Uebernahme von Baulichkeiten dec DampfziegeleiRiesa. Um ein« Wertminderung unse res Rittergutes zu verhüten, war im Jahre 1916 von den städtischen Kollegien beschlossen worden, den Vertrag mit der Firma Dachsteinwerke und Dampfziegelei Riesa nicht mehr zu verlängern. Die Gesellschaft ist darauf in Liqui dation getreten, die sie im Februar ds. Js. geschlossen hat. Auf die Anfrage der Gesellschaft, ob die Stadt bereit sei, die zur Ziegelei gehörigen Baulichkeiten- (Wohn-, Stall-, Scheunengebäude usw.) ganz oder teilweise zu übernehmen, bat der Rat beschlossen, die Gebäude zum Preise von 10000 Mk. LU erwerben und die Gesellschaft hat sich mit diesem Angebot einverstanden erklärt. In der Aussprache wurde erklärt, daß der Preis für die Stadt ein annehm barer sei. Das Rittergut könne Idie Gebäude für Wohn» und Wirtschaftszwecke sehr gut gebrauchen. Der Vertrag mit der Gesellschaft sei mit Rücksicht auf die Erhaltung des landwirtschaftlichen Wertes unseres Rittergutes aufge löst worden und aus diesem Grunde auch der Weiterbetrieb der Ziegelei unter städtischer Regie nicht empfehlenswert gewesen. Das Kollegium stimmte dem Ratsbeschluß ein stimmig zu. 2. Einbebuna der städtischen Schlachtsteuer letr. Nachdem dre staatliche Schlachtsteuereinnahme auf dem hiesigen Schlachthof, die auch die städtische Schlacht steuer m»t erhoben hat, aufgelöst worden ist, hat der Rat beschlossen, bis auf weiteres die Einhebung der städtischen Schlachtbofgebühren dem 1. und bet dessen Behinderung dem 2. Trichinenbeschauer zu übertragen. Es soll ihm als Zählgeld ein Betrag von 5 Mk. monatlich vergütet werden. Diese Regelung der Schlachtsteuereinhebung ist nur eine vorübergehende. Da die staatliche Schlachtsteuer jetzt im Zollamt entrichtet werden muß, sprach Herr Stadtv. Otto Müller den Wunsch auH, die Stadt solle auch die staat liche« Gebühren mit erheben, um den Fleischern den Weg nach dem Zollamt zu ersparen. Herr Bürgermeister Dr. Scheider legte die Gründe dar, die dem Wunsche der Flei schermeister jetzt entgegenftehen und wies darauf hin, daß die Regelung ja nur eine vorübergebende sei. Nachdem noch Herr Stadtv. Bergmann den Vorschlag des Herrn Stadtv. Müller unterstützt hatte, wurde dem RatSbeschluß gegen S Stimmen brigetreten. 3. Verteiluna eines Buches zur Rtsorma- tionSfeier. Die Herren Direktoren der hiesigen Bürger- schulen habe», um den Eindruck de« Iubiläumsjahres der Reformation bet den Kindern zu einem dauernde» werden zu lassen, die Beschaffung und Verteilung de« Büchleins .Ein teste Burg-. Kedenrbuch für die deutkche Schule und stimmte der Vorlage gtaen einzuwenden haben. Zu wünschen ist nur. daß mit dem Siamachrn Auvartet wird, bi» die Kartoffelversorgung —* Nochmalige Warnung vor der Versen dung von Lebensmitteln an Kriegsgefan gene. Die vielfachen Veröffentlichungen, in denen von der Versendung von Lebensmitteln an Kriegsgefangene abge- raten wurde, scheinen leider immer nach nicht die volle Wirkung gehabt zu haben. Wenigstens mutz man das aus dem Umstand schließen, daß neuerdings sogar seitens der Kriegsgefangenen selbst gebeten wird, die unwirtschaftliche Versendung von Butter, Schinken, Speck und Wurst doch endlich einzustellen und diese Nahrungsmittel lieber in der Heimat zu verwerten. Die Gefangene»; wissen eben, daß nurin den seltensten Fällen diese schönen Dinge sie erreichen, und daß dre Mehrzahl solcher Pakete lediglich unser»; Fein den zugute kommt, die sich daran auf Koste»; der deutsche»; Bevölkerung bereichern, wen»; diese Lebensmittel nicht schon durch den langen Transport verdorben sind. Wer ohne Schädigung der deutschen Volkswirtschaft haltbare Lebens mittel auf gesichertem Wege unter dem Zeichen des Roten Kreuzes versenden will, wende sich«;; die örtlichen Hilfs stellen für Kriegsgefangene, die ihm die notwendige Aus kunft erteilen werden. —KM. Bestandserhebung von Papierroh- stoffen. Am 1. August 1917 erscheint eine Bekanntma chung (Nr. IV. U. 800 6. 17. K. R. A >, betreffend Bestands» erhebugg von Papierrohstoffei;, nach welcher dse Bestände an ive;ßem und braunem Holzschliff (mechanisch bereitete Holzmasse), Sulfitzellstoff, Strohzellstoff und Altpapier zu melde»; sind, lofern sie eine bestimmte Höhe erreichen. Die Meldungen haben auf amtlichen Meldescheinen a»; das Websto^Meldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Kgl. Preußischen Kriegsministeriums, Berlin Liv 48, Verl. Hedc- mannstraße 10, zu erfolgen. Die erste Meldung ist für die mV 1. August vorhandenen Vorräte bis zum 10. August 1917 zu erstatten. Ueber die meldepflichtigen Gegenstände ist ein Lagerbuch zu führen. Der Wortlaut der Bekannt machung, aus der sich die näheren Bestimmungen über die Meldung ergeben, ist bei den Polizeibehörde»; einzusehen. —"Keine Beschlagnahme der Gemüse im Haushalt. Das Kriegsernähcunasamt teilt mit: Einige Berliner Blätter bringe»; eine Nachncht. maß gebende Kreise trügen sich mit dem Gedanke»;, eine Beschlagnahme sämt lichen Gemüses, das in diesem Jahre in den Haushaltungen eingemacht worden ist, vorzunehmen. Das Kriegsernährungs- amt steht dieser Veröffentlichung fern. Wenn auch An regungen nach dieser Richtung hin im Interesse einer gleich mäßigen Versorgung verschiedentlich gemacht morde»; sind, so wird doch eine derartige Maßnahme, die ebenso zwecklos wäre, wie s;e verbitternd wirken würde, nicht angeordnet werden. Hiermit soll nicht den übertriebenen Hamstern von Gemüse fur.den Winterbedarf dqs Wort geredet sein. Es ist Mn Zweifel, daß ein Grund mit für die schlechte Be- schickWg des Marktes, die allzureiche Eindeckung vieler, besonders vieler wohlhabenden Haushalte durch direkten Verkehr mit dem Erzeuger bildet. Wenn das Einmachen in vernünftigen Grenzen bleibt, wird niemand etwas da» das deutsche Haus, empfohlen. Der Schulausschutz hat be schlossen, daß Buch an die oberen 3 Klaffen der Volksschule zur Verteilung zu bringe», und zwar in der höheren und mittleren Schule gegen Bezahlung, in der einfachen Schule unentgeltlich. Der Aufwand wird sich auf 350 Mk. be laufen. Es soll versucht werden, für die benötigten 900 Stück eine»; noch billigeren Preis zu erzielen. Der Rat ist dem Beschluß des Schulausschuffes beigetreten, das Kollegiuiy beschloß in gleichem Sinne. 4. Stadtratswahl. Da Herr Stadtv. Richter die Wahl als unbesoldetes Ratsmitglied bekanntlich abgelehnt hat, machte sich für das Kollegium die Vornahme einer anderweiten Wahl notwendig. Herr Stadtv. Bergmann schlug Herrn Bäckermeister Röhrborn als Vertreter des Mittelstandes vor. Es erhielten Stimmen: Herr Röhr born 5, Herr Stadto.-Vorst. Bernh. Müller 4, Herr Herm. Riedel 1, Herr Scherffig 1 und Herr Stadtv. Bergmann 1; drei Stimmzettel waren unbeschrieben. Da für eine gültige Wahl nach der Revidierten Städteordnung die absolute Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist, war der Wahlgang ergebnislos. Dem von Herrn Stadtv.-Vizevorst. Ketzer und Herrn Stadtv. Hugo gemach ten Vorschlag, die Wahl auszusetzen, da die Neubesetzung des Amtes nicht eile, und auch der Rat jedenfalls nicht darauf dringe, konnte nicht entsprochen werden, da nach der Revid. Städteordnung die einmal begonnene Wahl handlung fortgesetzt werden mußte. Herr Stadtv. Berg mann empfahl nochmals Herrn Bäckermeister Rökrboru, während Herr Vorsteher Bernh. Müller darauf hmwies, daß er bei einer eventl. Wahl seiner Person unbedingt die Wahl wegen Ueberbürdugg ablehnen müsse. Der hierauf vorgenommene zweite Wahlganaergab folgendes Ergebnis: Herr Röhrborn 5, Herr Bernh. Müller 3, Herr Scherffig 2, Herr Stadtv. Roßberg 1, Herr Bergmann 1 und Herr Herm. Riedel 1 Stimme; drei Stimmzettel waren unbeschr;eben. Es batte nunmehr eine engere Wähl zwischen Herrn Röhr born und Herr» Bernh. Müller stattzufinden. Hierbei er hielt Herr Bernh. Müller 7 Stimmen und Herr Röhrborn 6 Stimmen; zwei Stimmzettel waren unbeschrieben. Herr Stadtv.-Borst. Bernh. Müller war somit zum unbesoldeten Ratsmitglied gewählt. Er machte schon von vornherein darauf aufmerksam, daß er die Wahl ablehnen werde. (Soweit von uns aus die Stimmuug im Kollegium über sehen werden konnte, scheint man im Kollegium, falls Herr Bernh. Müller wirklich ablehnt, einer Verlegung der Wahl bis zum Jahresende nicht abgeneigt zu sein. D. Red.) 5. Kesselbeschaffung für Has Krankenhaus. Die Kocheinrichtung im Krankenhaus vermag den Anfor derungen nicht mehr zu genügen. Der KrankenhauSaus- fchuh, der sich mit der Angelegenheit beschäftigt und eine Abknlfe für notwendig erachtet hat, um für den Winter den Betrieb im Krankenhaus sicher zu stellen, ist zu dem Beschluß gekommen, vorläufig einen kippbaren Kessel von 85 Litern Inhalt aufzustellen, der etwa 450 Mk. Kosten verursachen wird. Las Kollegium einstimmig zu. Schluß der Sitzung 8 Uh»
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