Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191708130
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-08
- Tag1917-08-13
- Monat1917-08
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
186. Montag, IS. August 1817, alieuss. 76. Jahrs. Riesaer agcbW ««d Anzeiger MrdlM m» ZkyrtzH. AmLsötatt für die Mnlgl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Niet», ,sowie den Gememderat Grvba. E « Das Riesaer Tageblatt erschelut seden Tag avends >/,7 Uhr mit Ausnahme der Lonn- und Frscraq«. Bezugspreis, geaen Äorauszahlung, durch unsere Trager frei Hau» oder bei Abholung am Schalter »er Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,so Mark, monatlich SS Pf. Anzeigen für di« Nummcr ds« Ausgabetage» sind -iS 1V Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: eine Gewähr für —§ das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zelle (7 Silben) 2« Pf., Ortsprec» 12 Pf.: zeitraubender und tabellarischer Satz ent- 8 » sprechend höher. Nachweisung!- und VermittelunaSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber iiz -§<§ Kyrwtr» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Kritg oder sonstiger irgendwelcher Störungen deL S § Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 58. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnsl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Fleischversorgmig. Für die Zeit »mir 12. d. Mts. werden bis auf weiteres wöchentlich für die Person TSV gr Fleisch usw. für Kinder bis zu « Jabre« und für Tischgäste je ISS gr sicher gestellt und können, soweit die Vorräte reichen, abgefordert werden. Die einzelnen Fleischmarkenabschnitte der Nrlanberlebensmittelkarte sind auch nur noch mit SS irr zu beliefern. Die Bekanntmachung über die Fleischzulage vom 12. April 1917 wird hiermit auf gehoben. Großenhain, am 10. August 1917. 2Sok1. Der Kommunalverband. Berkaus von Feintalg 2-urcb .Herrn Fleischcrmcifter Karl Reichest, Hauptstraste 4V, gelangt wiederum ein Posten Jeintalg zum Preise von 2 M. 90 Pfg. für das Pfund znm Verkauf, und zwar: DienStag, den 14. August an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten in der Sckankwirtsckaft „Dampfbad" abholen, . Mittwoch, den IS. August an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten im Gast haus „Stadt Dresden" abholen, Donnerstag, den 1«. Auaust an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten im Gasthaus „Deutsches HauS" abholen und Jreitaa, den IV. August an Diejenigen, die ihre Lebensmittelkarten im Gasthaus „Stern" abholen. Jede brotkartcnbezugsberechtigte Person erhält 50 e>- Feintalg. Die Brotausmeis karte ist vorzulegen. Das Geld ist möglichst abgezählt mitzubringen. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. August 1917. Gßm. werden müsse, wird von unterrichteter Seite ausdrücklich erklärt, daß eine solche nicht geplant ist. —88 AuS der sächsiscken Iustizstatistik für das Jahr 1919. Daß die jetzige Kriegszeit auch auf das Recktsleben ihren Einfluß ausübt, namentlich im Be zug auf die bei den Land- und Amtsgerichten zur Verhand lung kommenden Zivil» und Strafsachen, erhellt aus einer im sächsischen Justizministerium bearbeiteten Jnstizstatistik für das Kriegsjahr 1910. Hiernach fielen bei den sächsischen Amtsgerichten die Zahl der Zivilsachen von 9109:!» im Jahre 191-5 auf 212 010 im Jahre 1910, der KonknrSsachcn von 1414 auf 758, während die Zahl der Strafsachen voll 89 488 auf 39 874 stieg. Bei den sächsischen Landgerichten sank die Zahl der Zivilsachen von 20 092 auf 15 033, die der Strafsachen von 7140 auf 0081. Bei den Staatsan waltschaften hob sich die Zahl der Anzcigcsachen von 34 538 auf 39180. Beim Oberstock ergericht ging die Zahl der Zivilsachen von 2048 auf 189n zurück, oie der Strafsachen stieg von 126 auf 141. — An dieser Statistik ist der Rück- ganK. der Zivil- und Strafsachen bei den Landgerichten von sehr erheblichem Umfange und besonderem Interesse. Die Zahl der Strafsachen ist trotz der zahlreichen Wucher- und Preissteigcrungsprozcsse um fast 1100 zurückgegangen. Be zeichnend und nicht unerfreulich ist ferner die Tatsache, daß auch die Zahl der Konkurse eine ganz wesentliche Ein schränkung erfahren hat, ein Beweis des guten Standes unseres Wirtschaftslebens. Welche bedeutende Arbeit die Staatsanwaltschaften zu bewältigen haben, ersieht man aus der großen Zunahme der Anzeigesachcn, die fast 5000 be trägt. Las Kapitel der Wuchcranzeigen spielt hierbei eine bedeutende Rolle. —" Die Bewirtschaftung der Oelfrüchtc. Mit Rücksicht auf die vom Kriegsamt im Interesse der Ersparung von Kohlen und Arbeitspersonal versuche Zu sammenlegung der Oelmühlen ist das Ausschlagen von Oelfrüchtcn für den Erzeuger mit derartigen Erschwer nissen verbunden, daß künftig die gesamte Oelfruchternte mit Ausnahme der für die Aussaat benötigten Mengen sowie der den Anbaucrn zu befassenden bis zu fünf Top- pel?enrncr Leinsamen abliefcrnngspflichtig gemacht wor den ist. An die Stelle des Rechts auf Zurnübehaliuttg von 30 Kilogramm Oelfrüchtcn tritt für den Abüescrcr ein Anspruch auf Rücklieferung von Oel durch den Kriegs ausschuß. Dieser Anspruch ist abgestust nach Maßgabe der abgeliescrteu Mengen. Ter Preis für Las an die Landwirte, zu liefernde Oel ist ein sehr gerülger. Er beträgt frei Ausgabestelle des zuständigen Kömmunalver bandes für ein Kilogramm Leinöl 1,50 Marl, Mohnöl 2,30 M„ Rüböl 1,60 M. Tie gewerbsmäßige Verarbeit tung Pflanzlicher Stoffe zu Oel ist an die Genehmigung des Präsidenten des Ariegsernährmigsamtes geknüpft worden. Lcinsamcuaubauer, die die ihnen Anstehenden bis zu fünf Dovpelzentner Leinsamen nicht unverarbeitet ver werten wollen, ist die Möglichkeit gegeben, unter Verzicht auf das Rückbehaltungsrecht, den Samen ganz oder zum Teil an den Kriegsausschuß gegen Vergütung des Höchst preises abzuliefern. Nach ihrer Wahl erhalten sic dann zu den festgesetzten Preisen für je 100 Kilogramm Lein samen 25 Kilogramm Oel und 70 Kilogramm Oeltuchen oder eine Sondervergütung von 18 Mark über den nor malen Preis hinaus. Um stets frische Ware zur Verfügung zü haben, ist den Ablieferern der Leinsaat die Möglich keit eines ratenlveisen Bezuges von Oel gegeben. Tie Bedingungen für die Abnahme von Oelfrüchtcn durch den KriegSausschuß haben einige Aeuderuugcu zu Dunsten der Landwirte erfahren. Die Gewichtsfeststellung rann be reits am Verladeort nach besonderen in den Kaufverträ gen des Kriegsausschusses wiedergegebenen Vorschriften er folgen. Zur weiteren Förderung des Oelfrnchtanbaues werden die für die Ernte 1918 um durchschnittlich 15 Mark für 100 Kilogramm erhöhten Oelsruchtpreise sowie die gesteigerte Rücklieferung von Oeltuchen für die aus der Ernte 1918 abgelieferten Oelfrüchtc erheblich beitra gen. Das aus den Oelfrilchten gewonnene Oel wird im kommenden Winter bei dem zu erwartenden Rückgang der Butterzeugung in weit größerem Umfange als bisher in Gestalt von Margarine zur Durchführung der allgemeinen Fettversorgung beitragen müssen. Tie Erfassung der ge samten Oelfruchternte ist dazu unbedingt notwendig. Es ist vaterländische Pflicht-eines, jeden, den gesetzlichen Be stimmungen .nachzukommen und der Ablieferungspflicht voll und ganz zu genügt«. - iZ i.tzt a u. Ein völliger Ausfall der Pilzcrnte in unseren Lergwaldern und in dew benachbarten böhmischen Forsten dvcht dieses Jahr. Nach AuSsage bewährter Pilzkenner daß cmc solche Absicht bisher nickt besteht. Man wird den heutigen Verkehr aufrecht zu erhalten suchen vorausae- setzt, daß nicht besondere Umstände eintreten. Etwaige Be schränkungen würden sich dann nicht auf den Bundesstaat, sondern auf das ganze deutsche Verkehrsgebiet erstrecken. —MI. Frühkartoffelernte. Bis 15. August d. I. darf der Kartoffelerzeuger im Königreich SachsenHur den Zentner Frühkartoffeln 10 M. fordern. Von diesem Zeitvunktc ab wird der Höchstpreis durch eine bei der Landeskartoffelstcllc gebildete Kommission allmählich ge lenkt werden. Dieser gehören an je zwei Vertreter der Kömmunalverbände (die Herren Geh. Reg.-Rat Amtshaupt- mann Or Uhlemann. Großenhain, und AmtShauptmann l)r Grille, Meißen), der Landwirtschaft (die Herren Stadt gutsbesitzer Kaiser, Dreüdeu-Naußtitz, und RUterantspächter Meudte, Hirschfeld, Bezirk Meißen», deckKartoffelbLädelS (die Herren Ochmichen, Stauchitz, Bezirk Oschatz, und Otto in Leuben bei Riesa) und der Verbraucher chie Herren Landtagsabgcordneten Lange, Leipzig, und Uhlig, Dresden). Es empfiehlt sich daher, zur Vermeidung von Verlusten für- alle Landwirte, die Frühkartoffeln abqeben müssen, in den näcksten Tage» die reifen Frühkartoffeln zn ernten. Mittel frühe Sorten, die noch nicht völlig ausgereift sind, dürfen natürlick noch nicht ausgenommen werden: andernfalls würde sich der Erzeuger strenger Bestrafung nach Para graphen 11, 17 Ziffer 2 der Rcichskanzlerbekanntmachung vom 28. Juni d. I. aussetzen. — Aus der Brandversicherungskammer. Am 8. d. M. fand in dem großen Sitzungssaale des KL- niglichen Ministeriums des Innern eine gemeinsame Sitzung beider Verwaltungsausschüsse der Landes-Brandversichc- rnngsanstalt statt. Die vorgetraaenen Jahresrechnungen für 1916 wurden einstimmig richtiggesprochen und mit Ge nugtuung wurde von dem gün tigen Stande dec Kassen Kenntnis genommen, der vorauss chtlich im nächsten Jahre, entsprechend der Absicht des Vorsitzenden und der Anregung der Rechnungsprüfer, zum Erlaß des einen Halbjahres termins 1918 bei der Abteilung für Gebäudeversicherung führen wird. Bezüglich der nächsten Kriegsanleihe wurde beschlossen, die Landcs-BrandversicherungSanstalt wieder mit 3300000 Mark zu beteiligen. Außer anderen Gegen ständen wurde vom Vorsitzenden auch noch das Ergebnis der Vorstellungen der ÄrandversicherungSkammer beim Kriegsamt wegen bedingungsloser Entfernung der kupfernen Blitzschutzanlagen besprochen und auf das den Kömmunal verbänden von der Metall-Mobilmacknngsstelle zugegangene, diese Angelegenheit behandelnde Merkblatt bingewiesen. Die Abteilung für Mobiliarversicherung beschäftigte sich am Schluffe noch mit dem Abschluß eines neuen Rückversiche- runqsvertrages für die Einbruchsdiebstahl- und Beraubungs versicherung und genehmigte die von der Brandversicherungs kammer getroffene Vereinbarung. — Gesundheitliche Beschwerden durch das Kriegsbrot, werden vermieden, wenn man sich daran gewöhnt, vor allem Brot nur in altbackenem, d. h. etwa 3—4 Tage altem Zustande, zu genießen. Eine gründliche Trocknung erreicht man auch dadurch, daß man einen oder mehrere Tage vor dem Genuß schon die Brotscheiben ab schneidet und offen nebeneinander liegen läßt. Ist die Brot» krume klebrig, so kann man die Brotschnitten auf der warmen Herdplatte oder auf einem Bleck oder Röst über einer Klamme auf beiden Seiten leicht anrösten. Das Brot wird dadurch leichter verdaulich und schmackhafter. Gutes Kauen, was man sich überhaupt zur Regel machen soll, ist beim jetzigen Brote unerläßlich. Das Brot soll trocken und luftig, am besten in einem luftigen Raum auf einem Latten rost/ wo es von allen Seiten von Luft umgeben ist, aufbe wahrt werden. Unbedingt abzuraten ist, das jetzige Brot in eine lustdicht abgeschlossene Brotkapsel zu legen. — Der vorstehende Rat, den das Kriegsernährungsamt gibt, ist vollständig zutreffend; leider ist eine große Zahl von Ver brauchern nicht in der Lage, das Brot alt werden zu lassen, weil cS an genügenden Nahrungsvorräten fehlt. — Papierbriketts. Als guter Ersatz lür Brenn material gilt das Zeitunas- und Altpapier. Wen» jedes Stückchen Papier gesammelt wird und man einen größeren Borrrat beisammen hat, weicht man das Papier mehrere Tage in Wasser ein und formt und preßt aus der weichen Masse brikettgroße Stücke, die an der Luft, jedoch nicht an der Sonne getrocknet werden. Die Heizkrast dieser „Ersatz briketts" soll sehr groß sein. Stoch ist bis Eintritt des Winters genüqend Zeit zum Sammeln. Die angewandte Mühe wird eine warme Stube im Winter lohnen. —tu. Keine Beschlagnahme von Privat- kleidung. Gegenüber verschiedenen GeMchten, daß mit. einer Beschlagnahme von Kleidern und Wasche gerechnet Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 13. August 1917. —^Tagesordnung zur Sitzung des Stadtverord- .leten-Kollegwms am Dienstag, den 14. August 1917, nach mittags 6 Uhr. 1. Ratsbesckluß, Annahme einer Stiftung betr. 2. Ratsbeschluß, Entschließung wegen Ablehnung des Stadtratsmandats seitens des Herrn Bernhard Müller. — Nichtöffentliche Sitzung. —* Auszeichnu n a. Gesr. Friedrich Leusckner von hier wurde mit der Militär-St.-Heinrichsmedaille in Silber ausgezeichnet. —* Verlustli st e. Eingeaangen ist die am 11. August 1917 ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 434, die in unserer Geschäftsstelle zue Einsichtuahme ausliegt. —^Einfuhr frischer Lackis^ n-ud-Forellen verboten. Da es wünschenswert ist, daß anstelle von Nahrungsmitteln, die für weite Volfskroise wegen ihres Preises unerreichbar sind, andere Waren zur Einfuhr ge langen, werden frische Lachse und Forellen aus dem Aus lande vom 1. September 1917 ab nicht mehr zur Einfuhr zugelassen werden. — Belob nu-n gen für langjährige Dienst zeit. Die Generaldirektion der sächsischen Staatseisenbahn hat im L. Vierteljahr 1917 an eine große Zahl von im Arbeitsverhältnis stehende Bedienstete der Eisenbahnen für langjährige Dienstzeit Geldbelohnungen gewährt, und zwar an 273 Arbeiter nach 20 jähriger, an 145 nach 25 jähriger, an 34 nach ZOMriger, an 14 nach 35 jähriger, an 10 nach 40jähriger und an 4 nach 45 jähriger Dienstzeit. — Lchuhhandelsgesellschaften für Sach- s e n. Der Reichsanzeiger veröffentlicht eine Liste der Schuh- handelsgesellschaften mit Angabe ihres örtlichen Bereiches. Danach entfallen auf das Königreich Sachsen zwei, und zwar für die Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen mit dem Sitz in Dresden, für die Kreishauptmannschaften ' Leipzig, Chemnitz und Zwickau mit den» Sitz in Leipzig. —* Sainmelt P l atinbrennstifte. An alle Be sitzer von platinhaltigen Brennstiften (für Brandmalerei) ergebt die dringende Aufforderung, diese jetzt unbenutzten Stifte im Reichsinteresse abzuliefern. Die Ablieferung kann, sofern nicht durch Schulen Sammlungen veranstaltet werden, durch Einsendung an die Kriegsmetall-Aktienaesellschast in Berlin W. 9, Potzbamerstr. 10/11, erfolgen. Nach Fest stellung des Platiuinhaltes vergütet die KriegSmetall-Aktien- gesellschaft für jedes Gramm Reinplatin Mark 8,—. Alle frühere» Veröffentlichungen über das Sammeln der Platin - bremlstifte werden durch den vorstehenden Aufruf ersetzt und habe» keine Gültigkeit mehr. -Milch- und Butterpreise. In einer dieser Tage in Berlin abg/haltens» Besprechung zwischen den Vertretern der Reichsfettstelle, der Landesfettstellen und Vertretern von Landwirtschaft und Kommunalverbänden aus ganz Deutschland hielt der Vertreter der Reicksfettstelle ein aus führliches Referat. Danach strebt bie Reichsfettstelle eine einheitliche Beziehung zwischen Butter- und Milchpreisen an, die für das ganze Reich 1 : 8V« betragen sollet^: das heißt, der Butterpreis soll überall das 8"h fache des Milcb- vrelses betragen. Die verschiedene Höhe der jeweils den Landesverhältnissen angepaßten Milchpreise soll keine Aenderung erfahren. — Zum schütze unserer Ernte. Durch Verfügung der stellvertretende» Generalkommandos 12. und 19. Ar meekorps vom 17. August 1S16 ist jedes, sei es vorsätzliche oder auch fahrlässige Verhalten (Tun oder Unterlassen) ver boten, das eine Gefährdung, Beschädigung oder Zerstörung der Ernte, der zu ihrer Aufbewahrung bestimmten Räume oder d«,r zu ihrer Einbringung und Verarbeitung dienenden Geräte oder Maschinen zur Folge hgt. Zuwiderhandlungen sollen niit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden. ES liegt Veranlassung vor, darauf hinzuweisen, daß diese Verfügung noch jetzt in Kraft steht. Auch Entwendungen von Früchten auf dem Felde sind nach Befinden nach dieser Verfügung zu bestrafen und nicht nach dem minder strengen allgemeinen Strafgesetz. Es kann daher auch au- diesem Grunde nicht genug vor Felddiebftählen gewarnt werden. Aber auch derjenige ist strafbar, der Früchte durch ungÜn- stige Lagerung oder durch Unterlassung rechtzeitigen Ver kaufs schlecht werden läßt. Ein jeder hat sich ohne Rück sicht auf seinen persönlichen Vorteil so zu verhalten, daß so wenig Nahrungsstoffe als nur irgend möglich dem be- stimmungsgemäßen Gebrauch verloren gehen. —tu. KeineEinschränkungdesEisenbahn« Verkehrs. Auf die Befürchtungen, daß eine weitere Be- schrqukMg des Eisenbahnverkehrs mit dem Beginn des Wut«» bevor siebe, wird von zuständig«: Seite mitgrteilt,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite