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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-07-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191707206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170720
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-07
- Tag1917-07-20
- Monat1917-07
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.07.1917
- Autor
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Mesaer G Tageblatt tt«d A«r»rg»r MtdlM m» Züycheff. MckskW ^rs- str die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das Mnigl. AmttgeriLt mW den Rat der Stadt Riesa. sowie den Gemeinderat GrVba. 166. Freitag, 26. Juli 1917, abenvs. 76. Ja-rg. DaH Riesaer Tageblatt erscheint lebe« Le» avends Uhr mit Ausnahme der Gönn- und Festrag». VeiusSpretS, aeaeu Äorauszahluug, dura) unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter »er Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen flir di« Nuinmer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr filr das Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeils (7 Silben) 20 Pf.: OrtSprei» 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. NachweisungS- und Vermittelungsaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Liaüatt erlischt, wenn der Betrau verfällt, dürch Klage eingezogen werde» mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlungs» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jin Falls höherer Gemalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Lau g er L ifllin te rlich, Rie s a. Geschäftsstelle: Goethektraste äst. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. s ch -- Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den IS. Juli 1S17. 513 L. 6. o. Ministerium de- Innern. 3403 Gemäß 8 2 der Verordnung über die «Verarbeitung von Gemüse vom 8. August ISIS (Reichs-Gesetzbl. S. 914) und der Ergänzuugsverordnung über Salzgemüse und Gurken vom LS. März 1917 (Reichsanzeiger 74) wird mit Zustimmung des Bevollmäch tigten des Reichskanzlers folgendes bestimmt: 8 1. Der Absatz sowohl wie auch der Versand von Gemüsekonserven und Faßaemüse auS der Ernte des Jahres 1917 ist nur mit Genehmigung der Gemüsekonserven-KriegS- gesellschaft m. b. H. in Braunschweig gestattet. . .82. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu eitlem Jahre und mit Geld strafe bis zu 10000 Mark oder mit eitler dieser Strafen belegt. , 8 3. Diese Verordnung tritt in Kraft mit dem Tage ihrer Verkündung im Reichs- Anzeiger. Braunschweig, den 21. Juni 1917. Gemiisekouserven-Kriegsgestzllschaft m. b. H. in Braunschweig. v? Kanter. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 19. Juli 1917. 285I--6.O. Ministerium des Innern. . 3404 Auf Grund der Verordnung vom 5. August 1910 über die Verarbeitung von Semüse (ReichSgesetzolatt S. 914) wird bestimmt: 8 1. Die gewerbsmäßige Verarbeitung reifer Erbsen zu Gemüsekonserven sowie die gewerbsmäßige Herstellung von Gemüsekonserve» mit Fettzusatz ist Verbote». 8 2. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen belegt. 8 3. Diese Bestimmungen treten zwei Wochen nach ihrer Verkündung im „ReichS- -nzeiger" in Kraft. Berli n, den 28. Juni 1917. RetchssteUe für Gemüse gud Obst, Verwaltuugsabteilung. vou Tilly. 1. Divbterie-Lera mit den Kontrollnummeru: 1726 bis 1752 einschließlich aus den sechster Farbwerken, 339 „ 341 „ „ der Merckschen Fabrik in Darmstadt, 418 „ 426 „ „ dem werümlaboratorium Ruete-Euoch in Hamburg und 137 „ 140 „ „ „ Sijchsischen Serumwerk in Dresden sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom I.Juli d. I. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt worden. 2. Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 309 bis 316, 319 und 320 aus den Höchster Farbwerken. , 107, 108 und 110 aus den Behringwerken in Marburg sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdaner vom 1. Juli d. I. ab zur Einziehung bestimmt worden. 3. Die Tetauus-Sera mit den Kontrollnummern 306, 307» 308, 317 aus den Höchster Farbwerken und mit der Kontrollnummer 109 aus den Bchringwerken in Mar burg find Trockensera und unterliegen daher nicht der Einziehung. 4. Das flüssige Tetanus-Serum mit der Kontrollnummer 318 aus den Höchster Farbwerken ist bereits durch Erlaß des Königlich Preußischen Ministeriums des Innern vom 20. Juli 1916 — K12115 — wegen Mangels an Keimfreiheit eingezogeu worden. 862,864 Il li Ministerium des Innern. 3393 (Herman»), Hoffmann des Feldart.-Reats. 32 zu OberltntS befördert. Der Oberltnt. d. Res. a. L. Reuter, zuletzt in der Reserve des Feldart.-RatS 68 zum Hauptmann, der Qberltilt der Landw.-Jnf. a. D. Diebe, zuletzt L.-B. Große». Hain zum Hauptmann befördert. Die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmelster (OffizierSaspiranten) Stein des L.-B. Gro ßenhain, Fiedler des L-^Ä. Großenhain zu LtntS. der Res., Pohl des L.-B- Chemnitz zum Ltnt. der Res. des Feldart.- Reats. 32, Teubuer des L.-B. Großenhain zum Ltut. dör. Res. des Feldart- Regts 48, Weigel des L.-B. ChA Beyer des L.-B. Döbeln zu LtntS. der Res. des Fett, Rests. 68, Stresow des L.-B. Großenhain znm Ltrtl Res. befördert. Assistenzarzt Dt. Müller im L.-B. Plauen' bei der 5. Komp. Pto^-Batl. 22 zum Oberarzt, der nicht* approbierte Unterarzt (Feldunterar-t) Moritz im L.>B. Gro ßenhain für die Dauer feiner Verivendung im KricgSsani- tätS-icnst zum FeldhtlfSarzt ernannt. Deutscher Tee. Jetzt, wo die Preise der nur noch winzigen Bottllte fremder Teesorten kaum mehr zu Lcrttiches nnv Sächsisches. Riesa, den 20. Juli 1917. —* KirchlicheS. Während der Ferienzeit finden alle Gottesdienste, auch der Kinocrgottesdienst nächsten Sonn- tag, in der Klosterkirche statt- Lcral. die Kirchennachrichten in dieser Nummer des Blattes. Gleichzeitig machen wir auf die Bekanntmachung des Pfarramts im amtlichen Teil (Adressen von Kriegsgefangenen) aufmerksam. —* Persvnalverändcrungen. Der König hat nachstehende Personalverändcrungen in dqr Armee verfügt: Fähnrich Körner im Feldart. Regt. 68 ziun Ltnt. befördert imter Vorbehalt der Patentierung. Fahnenjunker Brehms im Pion.-Bat. 22 zum Fähnrich ernannt. Die OberltntS. der Res. Grosch, Neumann des Felhart.-RkgtS 82, Oschatz des Feldart.-Regts. 68 zu Hauptleuten, der Oberltnt. der Landw.-Jnf. 1. Aufgebots Sipvel des L.,B. Großenhain zum Hauptmann, der Oberltnt. des Landw.-TrainS 1. Auf- aebot» Sommer zum Rittmeister, die LtntS. der Res. Singer erschwingen sind, kommen auch die vernachlässigten ein heimischen Teepflanzen als Gcnußmittel wieder zu den Ehren, die ihnen eigentlich zu jeder Zeit gebührten. Junge Erdbccrülattcr, in siedendes Wasser getaucht, aus heißem Eisenblech getrocknet, noch heiß mit den Händen gerollt und dann mit wenigen Tropfen dazu passender ätherischer Oelc, Teerosen usw. wohlttechend gemacht, also etiva so behan delt, wie der fremde Leebauer die geernteten Blätter auch Dichter, unterscheiden sich äußerlich kaum vom sogenann- grünen chinesischen Tee, der ja aber gar nicht nachge- sU werden braucht. Alan nehme daher getxost die . tcn Blätter von Erdbeeren, Himbeer- und Brombeer- aüchern, lasse sie rasch trocknen und gebe ein wenig der würzigen, maaenstärkcndcn Pfeffermünzblätter, viel wohlriechenden Waldmeister nebst wärmenden, anregenden Lindenblüten hinzu. Der Aufguß dieser bewährten, wohl schmeckenden Mischung iann sowohl rein, als auch mit Milch oder Zitrone getrunken werden. Sind traubenzuckerhal- tige Feigen zur Hand, so kann man sie zerkleinert zum Gummibereifung betreffend. Alle diejenigen, die sich noch im Besitze von Gummibereifungen befinden, ohne selbst die Genehmigung zur Benutzung derselben zu haben, werde» hiermit angewiesen, diese Be reifung nunmehr > binnen ^s»g«n an eine der Lammeistelle» in Großenhain. Riesa oder Radeburg und zwar zu den in der Bekanntmachung voin 2. Juli 1917, Beschlagnahme von Einrichtungsgegenstäuden aus Kupfer betreffend, — abgedruckt in Nr. löö des Großenhainer Tageblattes vom 8. Juli 1917, Nr. 155 des Riesaer Tageblattes yom 7. Juli 1917 und Nr. 78 des Rade burger Anzeigers vom 10. Juli 1917 — festgesetzten Tagen uud Stunden abzuliefern und zwar auch dann, wenn der Betreffende ein Gesuch uni Belassung der Bereifung eingereicht ga^ auf das noch keine Entschließung gefaßt worden ist. Nach Ablauf der 14tägigen Frist wird unnachsichtlich gegen diejenigen, die dieser Aufforderung nicht Nachkommen, strafrechtlich voraegangen werden und die zwangs weise Wegnahme der Bereifung auf Kosten de- Besitzers erfolgen. Die Polizeiorgane des Bezirks werden bei dieser Gelegenheit erneut angewiesen, die jenigen unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen, die, ohne die Genehmigung dazu zu habe», sich jetzt noch eines Fahrrades mit Gummibereifung bedienen. ES sind in dieser Richtung Wahrnehmungen gemacht worden, die ein unbefugtes Fahren mit Fahrrädern vermuten lassen. Großenhain, am 13. Juli 1917. » 747 a v. Königliche Amtshauptmannschast. Bei Len Pferden des Kurt Däweritz in Röderau ist Rotzansteckungsverdacht fcstge- stellt worden. Großenhain, am 18. Juli 1917. 2117 o L Königliche Anllshauptmannschaft. NIMU Geldbetrag ist gefunden und anher abgegeben worden. Gemeindeamt Glaubitz. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den 21. Juli, von vormittags V-8 Uhr ad, gelangt aus der Freibank des städischen L-chlachthofcs Rindfleisch zum Preise von 50 Pfg. für das Pfund gegen Flerschmarken an die Nummern 1601—1900 zum Verkauf. Riesa, am 20. Juli 1917. Die Direktion des städt. Schlachthofes. Kriegsgefangene betr. Damit dis Kriegsgefangenen der Kirchgemeinde Riesa weiterhin mit Schriften sicher versorgt werde» tonnen, bittet das unterzeichnete Pfarramt um Angabe ihrer gegen wärtigen Adresse». Die Adressen wolle man bis zum 25. Juli d. I. in der Pfarramts- kanzlei abgeben. ° Tas ev. luth, Stadtpfarramt. Ktrchstrahe, Gartenweg und Dammweg in Gröba werden am 21. Juli mit Ein/ guarlieruna bdlegt. Gröba, am 19. Juli 1917 — Der Gemeindevorstand. Die für die Gemeinde Gröba aufgestellte'Heberolle der landwirtschaftlichen Berufs- genoffenschaft für das Königreich Sachsen für das Jahr 1916 liegt Vock S1. Juli bis mit «. August 1»17 im Gemeindeamte — Zimmer Nr. 4 — zur Einsichtnahme dec Beteiligten aus. Grobn^ Elbe, am 20. Juli 1917.Der Gemeindevorstand. Beschlagnahme der Frühkartoffeln betr. Um die Versorgung des Bezirks mit Frühkartoffel»» sicher zu stellen und um die dem Bezirk auferlegten Lieferungen an die Zuschußverbände erfüllen zu könne», wird hierdurch die gesamte Frübkartoffelernte des Bezirks, das sind alle bis zum 18. September 1V17 geerntete» Kartoffeln, beschlagnahmt. Die unmittelbare Abgabe von Kartoffel» seitens der Erzeuger an die Verbraucher ist verboten. Die Kartoffeln sind von den Erzeugern lediglich dem Kommunalverbaud — auf kürzestem Wege ev. telefonisch — anzubieten, der sofort darüber verfüge» wird. Die Erzeuger sind verpflichtet, sich über die abgegebenen Mengen von den Stellen, an die sie dre Kartoffeln auf Weisung des Kommunaloerdands abzuliesern haben, eine Quittung au-ftellen zu lassen und diese sorgsam aufzubewahren. Wege» der Abgabe der Kartoffeln seitens der Gemeinden bez. seitens der von den Gemeinden mit dec Abgabe betrauten Händler an die Verbraucher ergeht noch weitere Verfügung. Jede Ausfuhr von Frühkartoffeln aus de« Bezirke des Kommunalverbaud- Grotzenkain ist verböte«. Es ist weiter verboten, Svätkartoffcln unzulässiger Weise in halbreifem Zustand, als Frühkartoffeln zn liefern. Kartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknereieu dürfen nicht verfüttert werden. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser sMfe» wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen zmviderhandelt. Neben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, einge- zogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder mcht. Großenhain, am 19. Juli 1917. » 1683 o 11l 4 Der Kommunalverbaud. Entnahme den Haferflocke« de;. Hafergrütze. Die auf Ab ttt S der Lebensmittelkarte I angemeldeten Haferflocken bez. Hafer grütze lpynerr ttaa, den L». dieses Monats ab gegen Abgabe der Quittung über den Bezugs allen KlcinbäNdrern entnommen werden. . auf dtL «bschlKtt 6 MOO tzr. Großen Hain, am 19. Juli 1917. l670sk 114. Der Kommunalverbaud, Auf Blatt 580 des hiesigen Handelsregisters, die Baumwollspinnerei Riesa a. d^ Elbe Aktiengesellschaft in Gröba betr-, ist heute eingetragen worden: Der Gtsellschaftüverträg vom 18. Juni ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Juni 1917 lt. Notariatsprotokoll von demselben Tage in den 88 27 und,31 ab geändert worden. Die Bestimmung, wunach, falls der Vorstand aus einer Person besteht, diese zur Vertretung der Gesellschaft allein berechtigt ist, kommt in Wegfall. Prokura ist erteilt dem Kaufmann Franz Edmund Friedmann in Gröba. Riesa, den IS. Juki 1917. , Königliches Amtsgericht. GrtetzkarterrailSgabe. Die Ausgabe dec Grietzkarten uuf die nächsten 4 Wochen erfolgt am Dienstag, den 24> Juli 1V47, nachmittags von ' 4—8 Uhr in Lee PolUeiwache, Dir Ausweiskarten sind bei Entnahme der neue» Karten unbedingt mitzubringen, . Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Juli 1917. E. Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß der Schneidermeister Herr Christian Friedrich Louis Könitzer in Riesa von uns als Desinfektor der Stadt Riesa ungestellt und in Pflicht genommen worden ist. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Juli 1947. F.
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