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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191708147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-08
- Tag1917-08-14
- Monat1917-08
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1917
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für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt RKK. sowie den Gemeinderat Gröba. 187. Dienstag. 11. August 1917, -ve»vs. 7». Juhrg. § « Das Riesaer Tageblatt erscheint teste« Tag avenbst '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. vezugsstretS, gegen Äorauszahiung, durch unsere TrSger frei Haus »der Lei Abholung am Schalter >Z der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S.5S Mark, monatlich SS Pf. Anzeige« für di« Nummer de» Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 23 Pf., OrtSprel» lS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent« « Z> sprechend höher. Nachweisung»- und Brrmittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wen« der Bettag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in 'L L Konrur» gerät. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» S § Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichtunge« — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäft»stelle: Goethettratze SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Beim Verkaufe durch den Kartoffelerzeuger wird der Höchstpreis für den Zentner Frühkartoffeln im Königreich Sachsen ab 16. August 1917 zunächst auf 9 Mart herab- S-fetzt. Dresden, am 14. August 1917. 2106LVIV. Ministerium des Innern. Landeslebensmittelamt. , ES ist wahrzunehmen gewesen, daß unter den Frühkartoffeln Kartoffeln zur Ab lieferung gekommen find, die nicht als Frühkartoffeln anzusprechen waren und deren Ver bleib im Felde unbedingt für ihre Reife und Wachstum geboten war. - Das unterm 9. Juli 1917 bereits erlassene Verbot wird hiermit einaeschärft. Zuwiderhandlungen gegen dasselbe werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Grossenhain, am 14. August 1917. 1817 o k I. L. Der Kommuualverband. Bestand an Brotgetreide usw. aus früherer Ernte. Wer im Gebiet des Kommunalverbands Großenhain mit Beginn des IS. August 1917 Vorräte «) an Früchten im Sinne der Reichsgetreideordnung vom 21. Juni, d. i. Roggen Weizen, Spelz (Dinkel,. Fesen), Emev, Einkorn, Gerste, Hafer, Erbsen, einschließlich Futtererbsen aller Art (Peluschten), Bohnen, einschließlich Ackerbohnen, Linsen, Wicken,. Buchweizen, Hirse oder b) an Mehl aus Brotgetreide und Gerste, allein oder mit anderem Mehle gemischt, sowie < an Schrot, Graupen, Grütze, Flocken, allein oder mit anderen NahrungS- oder Futtermitteln gemischt, aus der vorjährigen Ernte in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, sie bis zum 2V. August 1917 bei der Ortsbehörde (Stadtrat. Gemeindevorstand) getrennt nach Arten anzuzeigen. Die Ortsbehörden haben die Anzeige» biS zum SS. Arr g ust bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen. Vorräte, die zu dieser Zeit unterwegs sind, sind vom Empfänger unverzüglich nach bem Empfange dem Kommunalverbande anzuzeigen. Vorräte, die bei einem Besitzer an 1. Brotgetreide, 2. anderem Getreide, 3. Hülsenfrüchten, 4. Buchweizen und Hirse einschließlich der aus der betreffenden Fruchtart hergestellten Erzeugnisse je 25 Kilogramm -- 50 Pfund nicht übersteigen, sind nicht mit anzuzeigen. Mühlenbesitzer, Bäcker und Metzlkleinhändler brauchen über Mehl und Getreide keine besonderen Anzeigen zu erstatten. Es wird vielmehr ihre Bestandsanzeige vom 12. August als Unterlage benützt. Soweit sie aber sonst noch über anzeigepflichtige Vor räte verfügen sollten, haben sie Anzeige zu erstatten. Mit dem Beginn des 16. August 1917 sind die anzeigepflichtigen Vorräte für den Kommunalverband beschlagnahmt. Auf die Vorräte finden die Vorschriften der Reichsge- tretdeordnung vom 21. Juli 1917 Anwendung. Derjenige, der die Anzeige nicht in der festgesetzten Frist erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird nach 8 79 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geld strafe bis zu 50000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Großenhain, am 11. August 1917. rill. Der Kommunalverband. Kricgsnachrichten. Bo« de« Fronten. Nach den verlustreich gescheiterten Angriffen vom 10. und 11. August flaute in Flandern am 12. August die Kamvftätiakeit ab. Erst im Laufe des Nachmittags und abends nahm das Artilleriefeuer von Merckem bis zur LyS zu und steigerte sich an einzelnen Stellen bis zum plan mäßigen Zerstörungsfeuer. In der Gegend östlich Messines steltten die Engländer Infanterie zum Sturm bereit. Die Ansammlungen wurden jedoch rechtzeitig erkannt und durch Vernichtungsfeuer zersprengt. Deutsche Patrouillen stießen erfolgreich in dem Trichtergelände vor. Aus einem vor der Front liegenden Tank wurde Beute eingebracht. A« der Küste nahm nach weiteren gescheiterteu Pa trouillenvorstößen in der Nacht vom 11. zum 12. August da englische Artilleriefeuer an Stärke und Planmäßigkeit zu. Es war besonders lebhaft am Nachmittag des 12. August und hielt in dieser Starke bi« Mitternacht an. Englische Zerstörer wurden von deutschen Seeflugzeugen am 12. August um 1 Uhr mittags mit Bomben angegriffen und vertrieben. Auf einem der Zerstörer wurde mit Sicherheit ettr Treffer festgeftellt. Die Jliegertatigkeit war bel gutem Wetter beiderseits rege. Deutsche Flieger schossen einen englisch«« Ballon ab. Fragebogen für gesamten den Betrieb aus. < . , _ Die Ausfüllung der Fragebogen hat durch oder deren Vertreter am Orte der Betriebe zu erfolgen. Die Fragebogen werden den gewerblichen Betrieben bis zum 15. August zugeftellt. Am 20. August sind die ausgefüllten Bogen zur Abholung bereitzuhalten. Zählpflichtige Betriebe, denen bis zum 15. August ein Fragebogen nicht zugestellt worden ist, sind verpflichtet, unverzüglich einen solchen im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 10, abzuholen. Die Zählung dient kriegswirtschaftlichen Zwecken von höchster Wichtigkeit, keines wegs aber Steuerzwecken. Es ist daher eines jeden vaterländische Pflicht, die Zählung nach Möglichkeit zu fördern und das größte Entgegenkommen zu zeigen. Wer die verlangte Auskunft innerhalb der festgesetzten Frist nicht erteilt oder bei der Auskunfterteilung wissentlich unwahre oder unvollständige Angaben macht, wird nach 8 18 des Hilfsdienstgesetzes mit Gefängnis dis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark ober mit einer dieser Strafen oder mit Haft bestraft. Gröba, Elbe, am 13. August 1917. Der Gemeindevorftand. Frühweifikohl züm Preise von 30 Pfennig für 1 Pfund wird in den Verkaufsstellen von Schmidt Georgplatz 3, Consumverein Georgplatz 5 und Postrach Georgplatz 6 »erkauft. Opeisemöhre« zu 36 Pf. für 1 Pfund und Mairüdk» zu 15 Pf. für 1 Pfund werden Mittwoch, den 15. August vyn vormittags. 8 Uhr an im neuen Hafen ab Waggon verkauft. Gröba, am 13. August 1917. Der Gemeiadevorstand. Schlachtvervot für SchaflSmmer. Das mit Bekanntmachung vom 16. Februar 1917 — 199 » II8 UI — in Nr. 40 der Sächsischen Staatszeitung vom 17. Februar 1917 erlassene Verbot der Abschlachtung aller Schaflämmer bis zu 6 Monaten wird für Bocklämmer und Hammellämmer mit dem 1. Oktober ds. Js. aufgehoben. Ausnahmen von dem für weibliche Schaflämmer aufrecht erhaltenen Verbot dürfen, soweit deren Schlachtung infolge Krankheit oder anderer ungewöhnlicher Umstände not wendig wrrd, vom Kommunalverband zugelaffen. werden. Dresden, am 10. August 1917. 1773»II8IH Ministerium des Inner«.3806 In der Gegend von St. Quentin griffen in der Nacht vom 12. zum 13. August um Mitternacht zwei starke feind liche Patrouillen die deutschen Gräben nordwestlich Bell» eglise qn. Der Vorstoß scheiterte bereits, im Abwehrfeuer. Die Franzosen und Engländer scheinen zu beabsichtigen, den unersetzlichen Bau der Kathedrale von st. Quentin vollends zu zerstören. Im Laufe des Nachmittags und Abends des 12. August erhielt die Kathedrale 23 Volltreffer. An der Aisne Front holten sich die Franzosen eine neue Reihe blutiger Schlappen. Der grotzangelegte Angriff beidersetts der Straße SoissonS-Laon brach im Abwehrfeuer und im Nahkampfe zusammen. Ein Teilangriff südwestlich AilleS wurde im Maschinengewehrfeuer und mit Hand granaten abgewiesen. Ferner scheiterte'ein französischer Handgranatenangriff gegen die neugewonnenen deutschen Stellungen am Cornillet. Die Berichte des Eifelturms über einen französischen Erfolg am Keilberg am 11. August sind ebenso unzutreffend, wie die über erfolglose deutsche Angriffe am Luginsland- und Hochberg am 12. August. Ja der westliche« Moldau machten Russen und Ru mänen verzweifelte Versuche, die Verbündeten zurückzu werfen. Immer wieder versuchten sie, idie.blutgedrängten Hange des Mgr. Casinului zu . stürmest., ,Ebensp, erbittert und erfolglos waren ihre Mgriffe 'westlich'der Slanic- Auf Grund der Verordnung vom 12. Juli 1917 über den Verkehr mit Getreide, Külseufrüchte», Buchweizen und Hirse aus der Ernte 191V zu Saatzwecken und den vom Direktorium der Reichsgetreidestelle hierzu erlassenen Bestimmungen werden für den Mündung, bei der Glasfabrik sowie nördlich des Klosters Lepsa. Alle diese Angriffe konnten das stetige Vordringen der Verbündeten nicht aufhalten, die in dem Flußwinkcl zwischen Oitoz und TrotuS weitere Fortschritte machten und mit stürmender Hand sich in den Besitz der das Trotus- Tal beherrschenden Höhe südlich Tirgul-Ocna setzten. Auch nördlich von Focsani blieb der Angriff im Fluß. Die Verbündeten stürmten das Dorf Clipiccsti zwischen Susita und Putna und setzten sich in den Besitz des di« Verteidigung in hohem Matze begünstigenden Dörferkomple- reS auf dem Nordufer der Susita, das die Ortschaft«» Valeni, Pancui und Crucea umfaßt. Alle ihre Versuche, durch wüteude Gegenstöße von Maracefti aus nach Süden und Westen das Vordringen der Verbündeten aufzuhalten, scheiterten unter schwersten Verlusten. Durch Gefangene konnte festgestellt werden, daß nicht weniger als zehn russische Regimenter au diesen Angriffen beteiligt waren. Mit dem gleichen Erfolg wurden Entlastungsangriffe zwi schen Buzaul-Mündung und Donau -urückgewiesen. Die Belgier wollen angreise«. Nach au- Lä Panne ««getroffenen Meldungen vollziehen sicha» der belgischen Front bedeutsame.Verschiebungen. EL heißt,, daß sich di« belgische Armee mit zumindest fünf.Divisionen, an., der in ihre zweite Phase tretende Jssandernschlacht beteiligen wird. Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschast Großenhain einschließlich der Städte Großen hain und Riesa folgende Vorschriften erlassen. l. Den Anträgen auf Ausstellung von Saatkarten selten der Landwirte ist eine Be scheinigung der Gem'eindebebürde über die Größe der Anbaufläche und den hierzu erforder lichen Saatgutbedarf beizufugen. li. Die Gemeindebehörden haben darüber zu wachen, daß auf Saatkarte erworbene Saatgutmengen auch tatsächlich zur Saat verwendet werden. Geschieht dies nicht, so ist dafür zu sorgen, daß die nicht verbrauchten Mengen ordnungsgemäß zur Ablieferung kommen. HI. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, die Antrag nach 8 8 der obenange- zogenen Verordnung stellen, haben den Nachweis darüber beizubrinaen, datz sie sich in den Jahren 1913/14 bereits mit den« Verkaufe von Saatgetreide befaßt haben und welche Mengen der einzelnen Getreidearten in jedem der beiden Jahre umgesetzt worden sind. Großenhain, am 10. August 1917. 1402 »k'IIL. Königliche Amtshauptmannschast. Nr. 9 bis 13 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1917, sowie Nr. lj.3 bis 142 des Reichsgesetzblattes vöm Jähre 1917 sind hier eingegangen und können in der Ratshauptkanzlet eingesehen werden. Der Inhalt der Blatter ist aus dem Anschläge im Flur de- Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, den-14. August 1917. FnL , Der noch rückständige Wasserzins auf das 2. Vierteljahr 1917 ist längstens bis zum SO. August 1917 an unsere Stadthauptkaffe abzuführen. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. August 1S17. - N. Gewerbliche BettiebszShlnng am IS. August 1917. Auf Grund des 8 17 des Hilfsdienstgesetzes hat da- KrtegSamt Mr de« 15. August eine gewerbliche Betriebszählung angeordnet. Die Erhebung umfaßt: ») Handwerk, d) Industrie (auch Hausgewerbe und Heimarbeit), o) Baugewerbe, ck) Handel jeder Arr, «) Bergbau, Hütten, Salinen, k) Gast- und Schankwirtschaften, Hotels, Pensionen u. deral., ebenso Sanatorien und ähnliche Einrichtungen, soweit sie vorwiegend Erwerbszwecken des Inhabers dienen, nicht aber Krankenhäuser, Lazarette und ähnliche, ganz oder überwiegend Wohlfahrtszwecken dienende Einrichtungen, x) Versicherungsgewerbe (einschl. derKrankeakaffen und Berussgenöffenschatten), ö) Verkehrs- und Tränsportuntev- nehmüngen, jedoch ausschließlich der Eisenbahn., Post-, Telegraphen- und Fernsprechbetriebe, jedoch find die Werkstättenbetriebe dieser Verkehrsanftalten zu zahlen, >) Theater-, Musik- und Schaustellungsgewerbe, 1) Fischerei, Y Gärtneret, soweit sie gewerblich nicht ackermäßig betrieben wird, m) militärische Gewerbebetriebe. Jeder, selbst der kleinste Betrieb hat einen Fragebogen auSzufülle«, auch wen» der Betriedsinhaber allein ohne irgend welche Gchilsen oder Motoren arbeitet, üenso jeder Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende. Unberücksichtigt bleibt die Landwirtschaft, jedoch find die der Landwirtschaft ana«. gliederten gewerblichen Unternehmungen (Brennereien, Bäckereien usw.) al« Gewerbs betriebe mit zu zählen. Aus Anlaß des Krieges oder aus sonstigem Grunde zeitweise ruhende, auch nur während der Saison ruhende Betriebe sind mit zu zählen ; aus der Ausfüllung des Frage bogens (Frage 6 und 7) muß unbedingt hervorgehen, daß der Betrieb zur Zeit ruht, oder daß nur zeitweise gearbeitet wird. Zur Durchführung der Erhebung dienen Fragebogen, von denen für jeden Betrieb einer bestimmt ist. Jeder Filialbetrieb ist dabei als besonderer Betrieb zu zählen, erhält daher einen eigenen Fragebogen, genau wie das Hauptgeschäft, daß die Angaben über Personal usw^ wiederum nur Mr seinen Bereich, nicht etwa noch für die Zweiggeschäfte zu machen hat. - Betriebe mit mehreren Gewerbearten (zusammengesetzte Betriebe) füllen nur eine« > die Inhaber oder Leiter der Betriebe Betrieben bis zum 15. August zugestellt.
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