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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-09-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191709074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170907
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170907
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-09
- Tag1917-09-07
- Monat1917-09
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.09.1917
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Riesaer G Tageblatt 7». Jahr« Freitag, 7. September 1817, abeadS S08 ««d Medlatt m» Zsiwtzrff. D'aEockv»a,i«MM M MM M- iM- D MAW^WOMMMG für bke König!. Amtshauptmannschast Großenhain, da- König!. AmtSgeriLt und dm Rat der Stadt RiBa, sowie dm Gemeinderat Gröba. ne Kohlenbeschaffung gefordert uns ver fichergestellt werde. Oberbürgermeister auf die grobe Nachfrage des Aur en auf der diesjährigen Leipziger -L«sv- aut.ejm.Wnftijv' reae.Tgtia- gen, ist dies durch den KoMmunalverband bei der Landesstelle beantragen. 917. 12421-0.0. Irrtum des Innern. 4214 Bekanntmachung. - Bestellung von Saatkartoffeln in Grölm. Die Königliche Amtshauptmannschast Großenhain beabsichtigt, einen größeren Posten Saatkartoffeln in den östlichen Provinzen Deutschlands zu kaufen und bereits im Herbst dieses Jahres hereinzunehmen. Diejenigen Kartoffelerzeuger, die Saatkartoffeln für nächstes Jahr durch den Kvnimunalverband geliefert haben wollen, werden aufgefordert, ihren Bedarf getrennt nach Früh, »und Spiitkartoffcln bis spätestens 10. September im Gemeindeamt, Zimmer 10, anzumelden. Gröba, Elbe, am 7. September 1917. Der Gemeindevorstand. keit unserer Exportindustrie, die gefördert werden müsse. Die Wasserverbindungen müßten ausgebaut und die Kohlenförderung gehoben werden. Die große Beunruhigung, die die Bestimmungen über die Einschränkung des Gas verbrauchs in die Bevölkerung getragen hätten, stünden in keinem Verhältnis zu dec damit erzielten Ersparnis. Voraussetzung für den Erfolg der Anträge sei ein starker Frieden, auf de» wir angesichts der militärischen Lage hoffen dürfen. Finanzminister v. Sepdewitz erklärt, daß auf den dein Staate gehörigen Kohlengruben schon alles getan werde, um die Forderungen zu heben. Dec Kanal frage werde die Regierung künftig eine noch größere Auf- merksamkeit zuwenden. Die Regierung werde vor keiner Aufgabe zurückschrecken, sondern alles tun. um die Friedens arbeit unseres Landes nach Möglichkeit zu fördern. Ein ehrenvoller Frieden mit Entschädigung der erlittenen Unbill sei uns gewiss. Kommerzienrat Lehnhardt-Tresdeu gab dem Wunsche Ausdruck, daß bei der Demobilisierung nicht nur militärische Gesichtspunkte maßgebend sein möch ten, sondern daß vor allem auch die wirtschaftliche» Be dürfnisse berücksichtigt würden. Darauf sanden die An- träge der Deputation einstimmige Annahme. Schließlich bewilligte die Kammer ohne Aussprache und einstimmig 1443000 M. für die Vermehrung der Lokomotiven und Tender, 6476000 M. für die Vermehrung der Personen-, Gepäck- und Güterwagen, 750000 M. für den zweigleisigen Ausbau der Strecke Eibau—Taubenbetm, 71tz00 M. für die Fortsetzung der schmalspurigen Nebenbahn Hetzdorf— Eppendorf bis Großwalthersdors und 200000 M. für den Bau des zweiten Gleises der elektrischen Straßenbahn nach Klotzsche -wischen dem Arsenal und der Ueberführung der Königsbrücker Staatsstraße über die Görlitz—Dresdner Eisenbahn. Nächste Sitzung Montag, den 10. September vormittags '/,12 Uhr. Kriegsnachrichte». Bo« den Fronten. Vom 6. September wird berichtet: In der neuen, seit einige» Tagen tobenden Artilleriefchlacht in Flandern vermochte» die Engländer bisher trotz größter Massierung von Batterien nicht die Feuerüberlegenheit zu erringen. Die ersten Jnfanterieangriffe, welche sie am Abend des 5. September der Artillerieschlacht folgen ließen, führten zu einer schwere« englische« Niederlage. In der Gegend öst lich Iper» hatte die britische Artillerie ihr Feuer dreimal Der in dem Gehöft des Fleischermeisters Feodor Pietzsch in Riesa, Kaiser Franz- Joseph-Straße 3, am 8. Mai 1917 amtstierärztlich festgestellte Ausbruch der Räude bei Pferden ist erloschen. Die über das genannte Gehöft verhängte Sperre wird deshalb hiermit aufgehoben. Der Rat der Stadt Rief«, am 7. September 1917.F. § A Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« La« avend» '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vez«,»preis, geaen Borauszahlung, durch unser« Tröger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 8S Pf. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetage» sind bi« 10 Uhr vormittags aufzugeben und iin voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir «Z da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreü» IS Pf.; zeitraubender uns tabellarischer Satz ent- LK sprechend höher. Nachweisung», und BermittelungSaebiihr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in «L Konmr« gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderung«einrlchtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise». xtL Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. M lassen bat. Die Gemeindebehörde kann hierbei die Vorlegung der eingenommenen Kartoffelmarken verlangen. Der Versand auf einem nicht auf diese Weise abgestempelten Frachtbrief ist unzulässig. 8. Bersnnv durch Selbstversorger. - Selbstversorger, die ihren Wohnsitz nicht am Orte ihres landwirtschaftlichen Betriebes haben, dürfen gleichfalls ihren zulässigen Kartoffeloedarf von 5.5 Ztr. pro Person nur auf emen von der Ortsbehörde (Gemeindevorstand oder Gutsoorsteber) abgestempelten Fracht brief versenden. 9. Wegen GasthanSkartostelmarken ergeht besondere Verordnung. 10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnis bis z« 1 Jahr und mit Geldstrafe bis 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft, Dresden, den 1. September 1917. 2510llSlV Ministerium des Inner«. 4213 Flcischversorguug. Für die Zeit vom 3. laufenden Monats ab werden bis auf weiteres wöchentlich für die Person 200 Gramm Fleich, Wurst und dergleichen, für ständige Tischgäste 100 Gramm und für Kinder bis zu 6 Jahren 125 Gramm sichergestellt und können, soweit die Vorräte reichen, abgefordert werden. Die einzelnen Fleischmarkenabschnitte der Militärurlauberlebensmittelkarte sind auch weiterhin mit 25 Gramm zu beliefern. Großenhain, am 3. September 1917. 44 b v Der Kommunalverband. Butter betreffend. Zufolge Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist vom 10. September ab bis auf weiteres auf den einzelnen Abschnitt der Sveisefettkarte 50 Zr Butter abzugeben. Zuwiderhandlungen werden nach 8 16 der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1916 bestraft. Großenhain, am 7. September 1917. 6b IV Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Saatkartoffeln. Alle Kartoffelerzeuger werden ersucht, ihren Bedarf an Saatkartoffeln, unter An gabe der Grösse der ihnen züm Anbau zur Verfügung stehenden Fläche, bis zum 10. September mittags 12 Uhr schriftlich bei uns anzumelden. Es ist dabei anzugeben, wieviel Früh- und wieviel Svätkartoffcln gewünscht werden. Angabe der Sorte ist erwünscht. Gewähr für Lieferung bestimmter Sorten kann jedoch nicht überndmmen werden. Neber die Preise kann zur Zeit ebenfalls noch keine Angabe gemacht werden. Die Besteller bleiben an die ausgegebene Bestellung gebunden. Nach dem oben angegebenen Zeitpunkte eingehende Bestellungen können keines falls Berücksichtigung finden. Der Rat der Stadt Riesa, am 7. September 1917. Fnd. Sonderzuteilung von Kartoffeln. Ein kleiner Teil der von der Königlichen Amtshauptmannschast bezogenen Kartoffeln ist nunmehr einaegangen. Diese sind zunächst der Firma Herm. Grüble, dem Konsumverein Riesa, dem Handelsmann Kern und den Handelsfrauen Zaschke, Lischke und Löffler zum Verkauf überwiesen worden. Da mit der bis jetzt eingangenen Menge bei weitem noch nicht alle Einwohner befriedigt'werden können, so kann, um unnötige» Andrang zu ver meiden, die Abgabe nur bezirksweise erfolgen. Es können deshalb zunächst nur die Ein wohner der Brotkartenansgabebezirke „Stern", „Polizeiwache" und „Ratskeller" die Kar toffeln entnehmen. Der Verkauf beginnt am Sonnabend, den 8. September 1917. Auf den Kopf der kartoffelversorgunasbercchtigten Bevölkerung können bis 25 Pfund bezogen werden. Der Preis beträgt 9 M. für den Zentner. Die Kartoffelkarten sind bei der Entnahme der Kartoffeln vorzulegen. Die Belieferung der übrigen Einwohner wird sofort nach Eingang weiterer Mengen, voraussichtlich in den nächsten Tagen, erfolgen. Der Rat ver Stadt Riesa, den 7. September 1917.Kr. Nachstehende Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst wird zur allge meinen Kenntnis gebracht. Soll die Aberntung vor dem im 8 6 der Normalverträge vor- aesebenen Zeitpunkt erfolg, , " ' ..I ' ' " - - . . . . „ Mr Gemüse und Obst zu beantragen. Dresden, am 4. September 1i Ministl , . Auf Grund des 8 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1S17 (ReichS-Gesetzbl. S. 307) wird bestimmt: ", 8 1. Für Herbstweisskohl, Rotkohl, Wirsingkohl und Sveisemöhren, die durch Lieferungsverträge für Herbstgemüse gebunden, aber schon vor dem im 8 6 der Normal verträge vorgesehenen Zeitpunkt reif sind und zur Aberntung gelangen müssen, gilt der von der Preiskommission des betreffenden Wirtschaftsgebietes für die entsprechende Früh- aemüsesorte festgesetzte Preis zuzüglich eines Zuschlages von 0,30 M. je Zentner als Erzeuaerhöchstpreis. Darüber, ob die Aberntung erfolgen muß, entscheidet die zuständige Landesstelle (in Preußen die zuständige Provinzial-, Bezirks- oder Kreisstelle). f 2. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 31. August 1917. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende rvon Tilly. Kartoffelversorgnng. 1. Herbftversorgung. Bis zum 21. Oktober 1917 findet die Kartoffelversorgung in der bisherigen Weise auf Wochenkarten der Kommnnalverbände statt. Die allwöchentlich zu gebende Ration rvirh nach Maßgabe der Vorräte durch die Kommunalverbände selbst bestimmt. 2. Winterversorgung. Vom 21. Oktober ab besinnt -ie eigentliche Winterversoraung. Die Ration wird auf 7 Pfund auf den Kopf und die Woche festgesetzt. Kinder, die bis zum 15. September 1917 DaS-4. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Wöchentlich nur S Pfund. Von den für sie bestimmten Landeskartoffelkarten ist deshalb bet der Abgabe der Abschnitt 1/1* abzutrennen. Die so ersparten Kartoffelmengen sollen für Maflenspeisungen und etwaige Anschläge vorbehalten bleiben, worüber noch Näheres bestimmt wird. 3. Laudeskartoffelkarte. Für die Versorgung ab 21. Oktober 1917 werden durch die Kommunalverbände und zwar bis zum 15. September Landeskartoffelkarten ausgegeben. Diese Karten haben 2 Zentnerabschnitte und einen dritten Abschnitt, dessen Wert später noch besonders festge setzt werden soll (voraussichtlich gleichfalls auf mindestens 1 Ztr.). Die Landeskartoffel karten berechtigen zum zentnerwersen Einkauf von Kartoffeln bei jedem Kartoffelerzeuger tnr ganzen Lande. Die Landeskartoffelkarten sind vor der Ausgabe mit dem Namen der ausgehende« Gemeinde auf jedem Zeutnerabfchnitt abzustempeln. Die Freizügigkeit dieser Landeskartoffelkarte darf durch keinerlei Ausfuhrverbote oder andere Beschrän kungen irgendwelcher Art seitens der Kommunalverbände beschränkt werde». Jede andere Veräusserung von Kartoffeln als auf Kartoffelmarke ist streng verboten. Zunächst werden die Zentnerabschnilte l/i* und L/ll* zum Einkauf fr,eigegeben. Der Termin für die Freigabe des 3. Abschnittes 0/0» wird noch bestimmt werden. 4. Personen, welche nicht die Absicht oder keine Gelegenheit zum zentnerweisen Einkauf vott Kartoffeln haben, können die einzelnen Zentnerabscknitte ihrer Landeskartoffelkarte «egen Wochenmarken ihres Kommunalverbandes Umtauschen und zwar auf 1 Zentner karte 14 Wochenmarken zu 7 Pfund. ES soll zunächst immer nur eine Zentnerkarte ans einmal umgetauscht werden, damit der Inhaber der Landeskartoffelkarte die Möglichkeit behält, die übrigen Zentnerabschnitte noch durch zentnerweise» Einkauf zu verwerten. 5. Kleinhandelshöchstvreise für den Einkauf beim Erzeuger. Mit Rücksicht darauf, daß der Großhandelspreis von Reichs wegen auf 6 M. pro Ztr. festgesetzt ist, wird der Kleinhandelspreis für den Einkauf unmittelbar beim Er zeuger auf OSO M. festgesetzt. Hierzu darf bis zum 15. Dezember die reichsgesetzliche Schnelltgkeitsprämie von SO Pfg. und die reichsgesetzliche Anfuhrprämte von S Pfg. für jeden angefanaenen luo, jedoch unter Abrechnung des ersten Ic--> gezahlt werden. Erfolgt die Lieferung in Leihsäcken, so darf der Kartoffelerzeuger SO Pfg. Aufschlag fordern. Uebernimmt der Käufer den Transport der Kartoffeln vom Gehöft des Erzeugers ab, so fällt dir Kw-Zuschlag weg. Wird zwischen dem Kartoffelerzeuger und dem Käufer vereinbart, daß letzterer die Kartoffeln selbst aus dem Acker herausnimmt, so mindert sich der Kaufpreis, der ge- fordert werden darf, um 50 Pfg. pro Ztr. 6. Die Preise für den pfundweisen Kleinverkauf und für den zentnerweisen Verkauf beim Händler werden durch die Kommunalverbände oder in deren Auftrage durch die OrtS- Lehörde festgesetzt. 7. Abstempelung Ver Frachtbriefe. Um zu verhindern, daß unrechtmäßig z. B. ohne Kartoffelmarken erworbene Kartoffeln versandt werden, wird bestimmt, daß der Verlader den Frachtbrief nach Eintragung des Gewichts von der Gemeindebehörde des Ortes, aus dem die Kartoffeln stammen, abstempeln Siichslscher Landtag. wtb. Dresden, 6. September. Erste Kammer. Am Regierunastisch Staatsminister des Innern Graf Vitzthum v. Eckstädt und Finanzmtntster v. Seydewitz. Zur Beratung steht zunächst der Antrag Göpfert und Geir., die Ergreifung von Massnahmen znr Stärkung der wirt schaftliche« Stell««« Sachsens im Reiche und zur Vor- bereituug deS nach dem Kriege zu erwartenden Auf schwunges der Volkswirtschaft betr. Exz. vr Mehnert empfahl als Berichterstatter die Annah,ne der Beschlüsse der U. Kammer und legte außerdem eine Reihe Anträge der Deputation vor. Die dringendste Aufgabe werde darin bestehen, die Ernährung des Volkes sicher zu stelle». Dazu bedürfe es eines vollen landwirtschaftlichen Betriebes mit in tensiver Bewirtschaftung. Die Industrie müsse nach Mög lichkeit unterstützt, der Valutaregulierung volle Aufmerk, ^mkett ^eschetrkt, die Kohlenbeschaffung gefördert und der btLHffd.
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