Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.09.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-09-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191709192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170919
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170919
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-09
- Tag1917-09-19
- Monat1917-09
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.09.1917
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
rv. AM«. 218. ««d Arrxrigrr Mrblav Amtsötatt für bk Mnigl. «mtthauptmarmschast Großenhain, das König!. AmtSgeriLt und dm Rat der Stadt RKK, > sowie den Gemeinderat Grvba. Mittwoch, IS. September 1917, obeiiss. § A Da» Riesaer TageLkatt erscheint jede« Da» avenbs */,? Uhr mit Äu-nahmr der Sonn, und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder del Abholung am Schalter der Kaiserl. Postanstalten merteljahrlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeige« Mr die Nummer de« Ausgabetage« sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr fiir da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeil, (7 Silben) SO Pf-, OrtSprei» 15 Pf.x zeitraubender und tabellarischer Satz ent. AK sprechend höher. Nachweisung»- und VermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn oer Bettag verfällt, durch Klage cingezoäen werden muß oder der Auftraggeber in «M Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« K-» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinrrchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefenv»;, der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. KL Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Aoethestratze LS. Verantwortlich für Redaknon: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. SS Wgüe in WMIe» mi in WWMckmkn. Freitag, den 21. September 1817, vormittags 8—12 Uhr findet in den bekannten Ausgabestellen die Ausgabe der Reichsfleischkarten und der Fleisch kontrollmarken auf die Zeit vom 1. bis 28. Oktober 1917 statt. Eine spätere Ausgabe der benannten Karten an Ratsstelle kann nur ansnahmd- weise erfolgen. Gleichzeitig weisen mir besonders darauf hin, daß die Kontrollmarken 6 und v bis spätestens Dienstag, den 25. September 1917, abends, beim Fleischer zwecks Eintragung m die Kundenliftc abzuaebe» sind. Der Rat der Stadt Riesa, am 19. September 1917. Gßm. Erhöhung der Wassrrpreise. Mit Rücksicht auf die in letzter 'Zeit bedeutend erhöhten Betriebskosten haben die städtischen Kollegien beschlossen, den in 8 8 Abs. 2 der Wasserwerksordnung vom 16. Dezem ber 1895 festgesetzten Preis für einen vbw Wasser vom 1. Oktober ds. IS. ab auf 25 Pfg. zu erhöhen. Der Preis für Bauwasser und Wasser für gewerbliche Zwecke beträgt vom gleiche» Zeitpunkt ab 18 Pfg. für 1 Cubikmeter. Riesa, am 17. September 1917. Der Rat der Stadt Riesa. Fnd. Wer sich zu den Minderbemittelten im vorstehenden Sinne rechnet und Kaffeezusatz mehl unentgeltlich beziehen will, hat sich vorher bei der Gemeindebehörde seines Wohn orts den Abschnitt 6 auf der Rückseite mit dem Gemeindestempel abstcmveln zu lassen. Die Verkaufsstellen wollen auf den so abgestempclten-.Abschnitt 6 Kasfeezusatzmehl unentgeltlich verabfolgen, die abgestempelten Abschnitte besonders sammeln und der Ge- meindcbehörds vorlegcn, die über die Anzahl der abgelieferten Abschnitte eine Bescheinigung ausznstellen bat. Die Bescheinigung wolle» die Geschäftsinhaber der Königlichen Amts- bauptmannschast einsenden, auf Grund deren alsbald der Preisunterschied von je 20 Pfg, für jeden abgestempelten Abschnitt erstattet werden wird. Die Entnahme hat bis rum 24. lausende» Monats zu erfolge«. Bestandsanzeigen sind bis zum 2«. laufe »den Monatsfrüb au die Königliche Amtshauvtmannschast einzureichen. Großenhain, am 17. September 1917. 87 s III Der Kommunalverband. kunftswohl des Vaterlandes. Das gilt es, zu erobern, mit Schwert, Arbeit und Geld. Wohl müssen wir als mutige Männer unentwegt an der Besserung der Zustände arbeiten, die uns besserungsbedürftig erscheinen. .Aber wenn cs gilt, dem Lande die Zukunft zu sichern, gibt es keine Wahl. Es gibt dann nur eine Pflicht, nämlich darzu bringen, was in unseren Kräften steht. DaS kann niis nicht schwer werden, sind wir uns doch unserer großen Kraft bewußt. Bereitet Euch also auf die siebente Kriegs anleihe vor, tut Geld in Eure Beutel, damit der Erfolg wieder so glänzend oder gär noch glänzender wird als die bisherigen KricgSanleiheerfolge. * » * —* Auszeichnung. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Kl. ausgezeichnet wurde der Gefreite Richard Weinert von hier, der bereits im Besitze der Friedrich - August - Me daille ist. —* Kriegsanleihezeichnung. Die Riesaer Bank hat auf die siebente Kriegsanleihe für eigene Rech nung den Betrag von 300000 Mark gezeichnet. 1. bis 6. Kriegsanleihe sind bei dem genannten Institute insgesamt fast 10 Millionen Mark gezeichnet worden. —* Hinweis. Auf die Bitte des Pfarramts um die Adressen unserer lieben Kampfer im amtlichen Teil dieser Nummer machen wir noch besonders aufmerksam. —KM. Beschlagnahme verdeutsche «Schaf schur usw. Am 20. September 1917 tritt eine Bekannt- machung iv. i. 1492/8. 17. L. 8. 1. — betreffend Ausfüh runasbestimmungen gemäß 8 12 der Bekanntmachung Nr. 5V. I. 1771/5. 17. L. st. vom 1. Juli 1917 —, betreffend Beschlagnahme und Beftandserhebung der deutschen Schaf schur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien, in Kraft. Danach erhalten Schafhalter, welche ihren gesamten. Slnfall an Wolle von eigenen Schafen entsprechend den Be schlagnahmebestimmungen zur Ablieferung gebracht haben, auf Antrag jeweils einmal im Jahre von der KriegSwoll- bedarf-Aktienaesellschaft, Berlin viv 48^Berl. Hedemannstr. 3, gutes Strickgarn -um Preise von 6 Mark für das Pfund gegen Nachnahme des Verkaufspreises geliefert. Die Menge des zu liefernden Strickgarnes ist nach dem Bestand an Schafen abgestuft. Anträge auf Lieferung des Garnes werden von der zuständigen Ortspolizeibehörde schriftlich oder mündlich entgegenaenommen und sind von ihr auf Sammelvordrucken nach Prüfung und Richtigbefund an die zuständigen Kriegsamtstellen einzureichen. Die Anträge sind von Schafhaltern entweder auf Sarnlieferung für den eigenen Gebrauch oder arck Lieferung für ihre Angestellte» zu richten. In letzterem Falle jedoch nur, falls die Ange stellten selbst Besitzer von Schafen sind oder aus dem Dienst- Verhältnis einen Anspruch auf Wollieferung an den Schaf- balter haben. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. —* Zum Absatzverbot für Obstkonserven. Die KriegSgesellschaft für Obftkonserven und Marmeladen gibt folgendes bekannt: Infolge der neuen Fällung des 8 8 der Verordnung Über die Verarbeitung von Obst vom 6. Augst ISIS erstreckt sich das Absatzverbot für Obst konserven nicht nur auf solche Hersteller, deren Erzeugung MM m MnMmk M SM», sw« jkHezMMI mi mchelMe Wüt les lettem n MWeMIte. . .Dom Donnerstag, den 2V. September laufenden JahreS ab werden in den Lebens- mittelverteilungsstellen auf Abschnitt 5 der grüne« Lebensmittelkarte Morgentrank oder Suppen, auf Abschnitt 6 der grünen Lebensmittelkarte Knffseznsatzmehl «Sgegeben. Es enfallen je SV gr auf den Kopf. Der Preis für den Morgentrank beträgt 70 Pfg., für die Suppen 1,— M. und das Kafleezmatzmehl 2,- M. je für das Pfund. Für die Stadt Radeburg und die zum amtshauptmannschastlichen Bezirk gehörigen Landgemeinden hat die Königliche Amtshauptmannschaft bestimmt, daß das Kaffeezusatz mehl an die minderbemittelte Bevölkerung in der Stadt Radeburg sowie in den Land gemeinden des Bezirks unentgeltlich abgegeben wird. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind im vorliegenden Falle lediglich die Personen zu rechnen, deren Einkommen nicht mehr als 2500 M. beträgt. , .Jeder Haushaltungsvorstand mit einem Einkommen von weniger als 2500 M. kann sovrel mal 50 «r Kaffeezusatzmehl unentgeltlich gegen Abgabe des Abschnittes Nr. 6 der grunenLebensmittelkarte beziehen, als er Personen in seinen: Haushalte zu beköstigen hat. OerMches und Sächsisches. Riesa, den 19. September 1917. Die siebente Kriegsanleihe. Ms, im Juli dieses JahreS, der Reichstag den neuen Kredit von 15 Milliarden angenommen hatte, äußerte der Präsident in.seiner Schlutzanfrage: „Mit einer an Ein stimmigkeit, grenzenden Mehrheit hat der Reichstag die neue Kreditvorlage bewilligt. Gewiß sind diesem Be schluß lebhafte Auseinandersetzungen voraufgegangen. Aber all» diese Gegensätze entsprangen nur einer verschiedenen Beurteilung der Mttcl, wie man dem Vaterlands am besten nützen kann. Uns alle beseelt die gleiche Vaterlands liebe uud in uns allen lebt der unerschütterliche Entschluß, allev hinzugeben, bis zu dem großen Tage, an dem ein unse». Leoensinteresse sichernder Friede möglich ist." Dieser Tag ist noch nicht gekommen, und wir wissen auch nicht, waim er da sein wird. Mr wissen nur, daß Mr ihn alle inbrünstig ersehnen und daß wir, gerade weil Mr iyn inbrünstig ersehnen, über alle Memungsverschiedeu- l>eiten hinweg das Wohl des Vaterlandes wollen. Diesen Willen gilt es jetzt wieder zum Ausdruck zu bringen. Wie der gilt es, dem Reiche Milliarden-Mittel zur Verfügung zu stellen. Meder gilt cs, nicht nur Millionen aus ge füllten Taschen zu geben, sondern jeden Taler, der irgend erübrigt werden kann, dem Reiche- darzubieten. Lieder muß oie Anleihe eine Dollsanleihe werden, ei» Leichen, baß das gesamte deutsche Voll nach wie vor nnt allen Fasorn an dem'Glücke des Landes hängt. Ter Bode« für die siebente Kriegsanleihe ist außer- ordentlrch günstig. Das ««geschwächte Kraft des deutschen Heeres ist erwwsen. Kein Deutscher, der das nicht freudig fühlte mch rncht dankbar unseren Truppen Hilfe bringen möchte. In dieser Hmsicht gibt es keine Parteiunterschiöre, keine Gegensätze. Dre wirtschaftliche tLitwicklung Deutsch- lawds rst fett der letzten Kriegsanleihe, der Frühlings anleihe des Jahres 1917, unvermindert gut gewesen. Wohl haben wir unter Knappheit gelitten, wohl sind Organisa tionsfehler gemacht worden, aber an deutscher Ärbeits- und deutscher Arbeitslust hat es nicht gefehlt. Mr fühlen die schweren Lasten, aber wir stemmen unS trotzig gegen sie.und brechen nicht zusammen. Deutschland ist nach wie vor auf sich selbst angewiesen. Las hat sich, je länger der Krieg dauerte, um so mehr als ein Glück gezeigt. Mr sind nicht abhängig vom ÄuSlande und wenn jetzt der Präsident dec Vereinigten Staaten die neutrale Ausfuhr nach Deutschland unterbinden »vill, so haben unsere Waffen mrd die unserer Verbündeten in Ga lizien und der Bukowina dafür gesorgt, daß Mr auch noch diesen Ausfall, wenn es sein muß, ertragen können. Die Ernbe deS Jahres 1917 enttäuscht nicht. Sie ist so um fangreich, daß uns keine Gefahr der Not bedroht, Mr können leben, und das ist in dieser schweren Zeit die Haupt sache. Ueber die Mißlichkeit der Zett hinweg, über alle Gier, über alles Schwere, blicken wir immer wieder auf das Zu- .Der ViehKandelSverband des Königreichs Sachsen in Leipzig ist bereit durch Ver mittelung der Preußischen Ziegrn-VermittelnngS- und Beratungsstelle Ziegen aus der Schweiz zu beziehen. Die Preise stellen sich frei Station des Bestellers etwa wie folgt: 1) reine Raffeziegen, Sannen, Toggenburger, Appenzeller, Brienzer, hornlose gemsfarbiae Gebirgsziegen M. 125.— 2) gehörnte aemssarbige Raffeziegeu und hornlose Milchziegen ohne bestimmte Raffe » 191.— 8) gehörnte Mllchziegen ohne bestimmte Raffe „ 175.— 4) Böcke zu den Ziegeupreisen, 5) Gitzi (starke Lämmer) „ 125.— Die Empfänger müssen sich verpflichten, die Tiere unter allen Umständen abzunehmen, sowie auf jeden Einspruch bez. Güte, Gesundheit, Milchmenge, Trächtigkeit, Alter, sowie Breis usw. zu verzichten. Die Besteller sind 6 Monate an ihre Bestellungen gebunden. Die Ziegen werden durch Aufkaufskommissionen der ZieaenVeratungSstelle in der Schweiz abgenommen; eine scharfe Auswahl ist zugesichert. Ebenso soll auf die Anlieferung besten Zuchtmaterials gedrungen werden. Bestellungen sind bis zum 22. September 1V17 früh bei der Königlichen Amtshaupt mannschaft elnzureichen. .^Großenhain, am 18. September 1917. , 102 o v Der Kommunaiverband. Kirchliche Bekanntmachung. Die Kirchgemeinde Riesa mit Poppitz und Mergendorf möchte zum ReformätionS- fest an die im Felde stehenden Gemeindeglieder einen Festgrutz aus der Heimat senden. Ihre Angehörige» werden ersucht, ihre Adressen möglichst bald in der Pfarramtskanzlei anzugeben. Tas ev.-luth. Stadtpfarramt. Friedrich. im Jahre mehr als 100 Doppelzentner beträgt, sondern auf sämtliche gewerbsmäßige Hersteller von Obstkonscrvcn, sowie auf solche uichtgewerbsmiitzige Hersteller, die im Jahre mehr als 20 Doppelzentner verstelle«. AlsObstkonserocn gel ten: Kompottfrüchte, Dunstobst, Obstmus, Obstmark, Beleg früchte, kandierte Früchte, Gelees, Frnchtsäfte, Fruchtsirupe, Obstkraut, Dörrobst und Marmeladen, die aus Obst oder unter Zusatz von Obst oder Fruchtsäften hergcstellt sind. Die genannten Hersteller unterstehen daher sämtlich der Aufsicht der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Mar- meladen, Berlin 8W. 68, Kochstratze 6. Sie werden aufae- fordert, ihre» Betrieb und ihre vorhandenen Vorräte bei der genannten Gesellschaft umgehend anzumelden, —* Ersparte Malzmengen. In Brauerkreisen sind Befürchtungen darüber aufgetaucht, daß die aus dem Kontingentsjahr 1916/17 ersparten Malzmengen allgemein aus die Gerstenzuteilungen oder die Malzkontingente für das Wirtschaftsjahr 1917/18 angerechnet werden könnten. Da diese Befürchtungen dazu führen könnten, daß Bier brauereien nunmehr ihre ersparten Malzbestände in un wirtschaftlicher Weise schneller als nötig aufarbeiten, weist das Kriegsernährnngsamt darauf hin, daß die Verordnung über die Malz- und Gerstenkontingente der Bierbraue reien sowie den Malzhandel vom 7. Oktober 1916 die Frage in dem Sinne regelt, daß die Bierbrauereien alle in dec Zeit bis 1. Juli 1917 ersparten Malzmengen noch in der Zeit bis 30. September 1917 und alle von der für das Vierteljahr Juli-September festgesetzten Malzmenge erspar- ten Mengen noch in der Zeit bis 31. Dezember 1917 ver wenden dürfen. Es ist nicht beabsichtigt, hierin zu un- gunsten der Bierbrauereien eine Aenderung, als welche auch die Anrechnung auf das neue Kontingent angesehen werden müßte, eintretcn zu lassen. Auf unverarbeitete Gersten vorräte bezieht sich aber die genannte Verordnung nicht. Für diese gelten die Vorschriften der Reichsgetreideordnung vom 21. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S 507). —* Preise von Schlachtschweinen. Nach einer neuen Verordnung des Herrn Stellvertreters des Reichs- kanzlers können bei der Abnahme aller Schlachtschweino stets die Grundpreise für je 50 Lebendgewicht gefordert werden, die bisher als Höchstpreise für Schweine im Lebend gewicht von über 85 kg galten. Damit werden für geringer gewichtige Schweine die niedrigeren Höchstpreissätze aufge hoben. Diese Regelung tritt jedoch nur vorübergehend bis znm 30. November 1917 in Kraft. DerZweck der Vorschrift ist, daß die Landwirtschaft baldigst alle Schweine ohne Rück sicht auf die Höbe des erreichten Mastzustandes abstoßen kann, wenn ihr erlaubtes Mastfutter nicht zur Verfügung steht. Dieser Fall wird, da die Gerste beschlagnahmt ist und zur Schweinemast nicht freigegeben werden kann, viel fach eintreten. Die Freigabe von Gerste zur Mast ist nicht möglich, weil der geringe Ertrag der Ernte für menschliche Ernäbrungszwecke, für den HeereSbedarf und die Fütterung der ArbeitS- und Zuchttiere Vorbehalten bleiben »nutz. —"Der Führer durch die wirtschaftlichen Kriegsnotgesetze, auf den wir bereits in Nr. 215 unseres Blattes ausführlich hingewiesen haben, ist »u dem apHeroewöbnlich billigen Brei» von »0 Bfg. auch bei der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite