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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.10.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-10-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191710026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171002
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171002
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-10
- Tag1917-10-02
- Monat1917-10
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.10.1917
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Riesaer G Tageblatt Dienstag, I. Oktober 1917, abends. 22S. 7«. Jahr«. . ««d A«r»igrr (LlbedlM «nd AryrigM. für die Künigl. AmtShauptmcmnschast Großenhain, das Königl. LmtSgeriLt «nd den Rat der Stadt Riesa» sowie den Gemeinderat GrSLa. § A Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Las avends Uhr mit Äu-nahme der Sonn- und Festrage. veANgSpret-, gegen Vorauszahlung, durch unsere Tröger frei Haus oder Lei Abholung am Schalter *-t der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,5i> Mars, monatlich 85 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sino bis LV Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: «ine Gewähr für s L das Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 wm breite Grundschrift«Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtsvrerS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. « 2 sprechend höher. Nachweisung-- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn oer Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in L Konkurs gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: Rresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler ack der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des § Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferu*^, der Zeitung oder auf Rückzahlung üeS Bezugspreises. K Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethektraste Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verordn«»!, Über die Versorgung der sächsischen Tierhalter mtt Heu und mit Stroh. Auf Grund der Verordnungen des Bundesrats über den Verkehr mit Heu aus der Ernte 1917 von, 12. Juli 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 599) und über den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 2. August 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 685) wird folgendes bestimmt: l. Allgemeine Bestimmungen. 8 1. Soweit das Heu oder Stroh nicht für Heeresliefernngen sichergestellt worden ist, unterliegt der freie Handel mit Heu und mit Stroh keinerlei Beschränkungen, als den jenigen, welche im nachstehenden angegeben sind. Insbesondere dürfen die Kommunal verbände die freie Ansfnhr von Heu und von Stroh aus ihrem Bezirke unter keinen Um standen verhindern. 8 2. Tierhalter, welche auf den Zukauf von Heu oder Stroh angewiesen sind, er halten von ihrem Kommunalverbande eine Landessperrkarte, welche im ganzen Lande gültig ist. Gegen Abgabe dieser Landessperrkarte sind sie berechtigt, von jedem Erzeuger das Heu oder das Stroh aufzukaufen, auf welches die Sperrkarte lautet. Der Verkäufer hat die Abschnitte der Sperrkarte je nach der gelieferten Menge abzutrennen und als Ausweis für sich aufzubewahren. Die Abgabe von Heu oder Stroh ohne Marken ist verboten. 8 3. Wenn ein Tierhalter seinen Bedarf an Heu oder Stroh ganz oder teilweise durch Selbsterzeugung oder Ankauf tauch ans alter Ernte) bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gedeckt hat, so ist ihm bei Ausstellung der Landessperrkarte dieses Heu oder Stroh anzurechneu und entsprechend weniger an Sperrkartcn znznwcisen. Nötigenfalls ist eine entsprechende Anzahl der Abschnitte von der Landessperrkarte abzuschneidcn. n. Kleinverkauf. 8 4. Als Kleinverkauf gilt der Verkauf in Mengen von täglich insgesamt nicht mehr als 30 Zentnern, wenn das Heu oder Stroh unmittelbar an den Verbraucher abqe- setzt, und zur Beförderung bis zum Verbrauchsort weder die Eisenbahn noch der Wasser weg benutzt wird. 8 5. Wird im Kleinverkauf das Heu oder das Stroh vom Erzeuger frei Betriebs stätte des Erwerbers geliefert, so können die in den BundeSratsverordnnngen festgesetzten Höchstpreise gefordert werden, andernfalls ermäßigen sich die Preise um 20 M. für die Tonne. 8 6. Dem Händler, der das Heu oder das Stroh im Kleinverkauf an den Ver braucher abgibt, darf abgesehen von. den in den Bundesratsverordnnngen festgesetzten Handelszuschlägen ein besonderer Kleinhandelszuschlaq gewährt werden. Die Höhe dieses Zuschlags Ist von den Kommunalverbänden festzusetzcn, sie darf in den Städten von mehr als LOOOO Einwohnern für Heu 1,70 M., für Stroh 1,50 M. für den Zentner und in de» anderen Kommunalverbänden 1 M. für den Zentner Heu und 0,90 M. für den Zent- uer lsueoh ab Laaer oder Eisenbahnwagen nicht übersteigen. . Dieser Zuschlag umfaßt KommissionS-, Vermittelungs- und ähnliche Gebühren, sa une alle Arten von Aufwendungen, nicht aber die Auslagen für die Fracht einschließlich der durch Zusammenstellung kleinerer Lieferungen zu Sammelladungen nachweislich ent standenen Vorfrachtkosten. - Straf- und Uebergangsbeftimmungen. 5 7- Wer den voMehestden Anordnungen zuwiderhandelt, wer insbesondere Heu oder Stroh erwirbt, ohne nn Besitz einer Sperrkarte zu sein, oder Hen oder Stroh ohne Marken abgibt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied ob sie dem Täter gehöre» oder nicht. 8 8. Als Heu im Sinne dieser Verordnung gilt auch Grummet. Für Häcksel gelten dieselben Bestimmungen wie für Stroh. 8 9. Nach dem Erlaß des Präsidenten des KriegSernährnngSamtS vom 28. August 1917 gelten die Bestimmungen der BundeSratsvcrordnnng vom 2. August 1917 auch für Stroh ans alter Ernte. Das gilt vor allem auch für die Höchstpreise, die an Stelle der bisherigen Höchstpreise getreten sind. 8 10. Die 88 9 und 11—14 der Ausführungsverordnung vom 14. August 1917 zur BundeSratsverordnnng über den Verkehr mit Heu und die AbänderungSvcrordnung dazr vom 17. August 1917 treten außer Kraft. 8 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, am 22. September 1917. 1620Hüll Ministerium deS Innern. 4649 Brennspiritns-Beznflsmarkett werden Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. Oktober in unserer Polizeiwache anSge- geben. Es können nur die Inhaber der Ausweise Nr. 1—«50 eine BezugSmarkc er» halten. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. Oktober 1917. Fnd. Erhebung über die Hervsttnrtoffelernte 1S17 betr. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen AmtShanvtmannschaft Großenhain vom 28. September 1917 — Nicsaer Tageblatt Nr. 228 vom 1. Oktober 1917 — fordern mir hiermit alle Kartoffelerzenger in der Stadt Niesa auf, die Anfzeickmunaen der täglichen Kartoffelernteergebnisse erstmalig am 5. Oktober aufznrechne« nnd das Ergebnis spätestens bis zum «. Oktober 1017 vorm. O Uhr ii» Rathause hier — Zimmer Nr. 4 — zu melde». Von Säumigen werden die Angaben gegen Zahlung einer Gebühr von 1 Mark bei- gezogen. Die Listeri sind von den Kartoffelerzeugern bis zum Schluß der Ernte weiter zu führen. Der Rat der Stadt Rieja, cnn 2. Oktober 1917. Nr. 157 bis 168 des ReichSgesetzblatteS vom Jghre 1917 sind hier eingegangen und können in der Ratshauptkanzlci eingesehen werden. Der Inhalt der Blätter ist ans dem Anschläge im Flur des Rathauses ersichtlich. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. Oktober 1917. Fnd. Nntzholzversteiftermtg ans Marbacher Staatsforstrevier. Gasthof »zum Sachsenhof Nossen, Mittwoch, den 10. Oktober 1017 vorm, '/« 10 Uhr: 1443 fi. Stämme', 58 st. u. 2 bu. Klötzer vom Kahlschlag in Abt. 85. Kgl. Forstrevierverwaltnng Marbach u. Kgl. Forstreutamt Augustusburg. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 2. Oktober 1917. Das Schicksal des Volkes ist dein eigenes, , Von Robert Schmidt, Mitglied des Reichstages, Sekretär der Gencralkommission der Gewerkschaften Deutschlands. Di« siebente Kriegsanleihe wirbt um die Gunst der Geldgeber, sie wendet sich an den kleinen Sparer, wie an den großen Kapitalisten; sic verschmäht keine Gabe, aus allen Volkskreisen will sie die Mittel znsammentragen, um daheim und draußen die Kräfte des Widerstandes zn be leben. Wir bringen ihr keine freudige Zuneigung entgegen, denn sie vergrößert die Last der Schuldknechtschaft, in die uns der unglückliche Krieg hineintricü. Aber gegenwärtig gibt es kein Zagen und Bangen, an der Grenze steht der Feind, der jede Schwäche unseres Volkes rücksichtslos auS- nütz.t, der mit seinen Millionenheercn, wenn er über die deutschen Fluren dahinrasen lvürde, Werte vernichtete, die höher stehen würden, als die' Schuld, die wir uns auf laden. Bor uns steht das düstere Bild, wie es in den deutschen Landen ausschen würde, wenn die großen Industriestädte zertrümmert, das Land in eine Einöde verwandelt, Han del und Verkehr kraftlos daniederlägen. Wäre cs nicht tiestraurig für uns und unsere Nachkommen, wenn wir aus einer solchen Trüinmcrstätte das neue Deutschland auf bauen müßten? Solange wir noch den Schutz aufrichtcn können gegen die Gelvalten, die Deutschland wirtschaft lich und kulturell vernichten wollen, soll eS geschehen. Das Schicksal des Volkes ist dein eigenes! Mit der Vernichtung der Industrie und des Handels, mit der Verwüstung des deutschen Ackers würde die deutsche Ar beiterschaft tief in ihrer sozialen Stellung sinken. Ar beitslosigkeit und niedere Löhne würden die deutsche Arbeiterschaft in ihrer Lebenshaltung hinabschleudern auf das Niveau der rückständigsten Völkerschaften, die heute in buntem Gemisch den Heerbann unserer Feinde gestärkt haben. Davor wollen wir das deutsche Volk bewahren, es wird die Güter, die es in Fleiß und harter Arbeit schuf, nicht denen 'überlassen, die mit gierigem Verlangen nach dem Besitz deutscher Lande trachten. Wer es vermag, wird der Kriegsanleihe seinen An teil überweisen; es lvird von ihm kein Opfer verlangt, denn die Vergünstigung, die ihm für seine Spargroschen geboten wird, ist höher, als ihm von irgendeiner anderen Stelle für sichere Anlage in Aussicht steht. Da unsere Feinde den Friedensermahnungen unzugänglich sind, je des Friedensangebot mit lautem Kriegsgeschrei beantwor ten, müssen die Mittel herbeigeschafst werden, die zur Verteidigung des Landes, zur Hilfe für notleidende Fa milien, zur UntrrMtzung der Witwen, Waisen und In validen erforderlich Nnd. Wer nickt die KriegSstimmuns unserer Feinde stärken will, der muß zum Erfolg der Kriegsanleihe beitragen. * * * —* Verleihungen. Es wurden verliehen: das Ritterkreuz des Militär-St. Heinrichs-Ordens dem Haupt mann Deißner (Feldart.-Regt. 32) im Feldart.-Regt 78, dem Oberltnt. d. R. Weißbach (Feldart.-Regt. 32) in einem Res.-Feldart.-Regt., dem Oberarzt d. R. Müller im Pion.- Bat. 22; die silberne Militär-St. Heinrichs-Medaille dem Vizewachtm. Vogel im Feldart.-Regt. 68. —* HindenburgSgeburtStag. Ihre Anteil nahme an dem heutigen 70. Geburtstage Hindenburgs gab unsere Bewohnerschaft durch reiche Flagguug der Häuser zu erkennen. Ans dem Kaiscr-Wilhelm-Platz und auf dem Albertplatz fand Platzmusik statt. Auch in den Kasernen wurde der Bedeutung des Tages gedacht, der Nachmittag war dienstfrei. —* Ferttsprechanschluß erhielten: Däweritz, Akar, Gutsbes., Prausitz, 225; Kniffe, Otto, Gänse-Großbdlg., Neugröba b. Niesa, 565; Landsturm-Jnftr.-Bataillon Riesa XIX 32, an der Gasan stalt 9, 40; Soldatenbeim, Friedr.-Augnststr. 9, 110. Der Fernsprechanschluß für das Hotel Kaiserhof hat jetzt die Anschlnßnummer 663. —* Sächsischer KünstlerhilfSbund. Mit Ge nehmigung des Kgl. Atinisteriums des Innern plant der Bund zur Stärkung seiner bereits von vielen Seiten in Anspruch genommenen UntersttttznngSkassen die Veranstal tung einer Sächsischen KüttstlerhilfSwocbe und zwar voraus sichtlich im Anfang des nächsten Jahres. Im Mittelpunkte dieser Woche sollen in allen sächsischen Theatern sorgfältig vorbereitete «nd künstlerisch vollendete Fcstanfführungen stehen. In Orten, die keine Bühne haben, sollen große Konzerte und Vortragsabende stattfinden, bei denen her vorragende Kräfte der drei sächsischen Kunstzentrcn Dres den, Leipzig und Chemnitz Mitwirken werden. Daneben wird aber die Verwertung einer neuen und fruchtbaren Idee, die sckon in Dänemark mit bestem Erfolg erprobt worden ist, der Veranstaltung einen besonderen Reiz geben und sicherlich starke Anziehungskraft ausüben. Es sollen nämlich sogenannte Umschautage bestimmt werden, mit der Aufgabe, weiteren Kreisen eine Fülle von sonst kaum zu gänglichen Sehenswürdigkeiten aller Art zu erschließen. Zu diesem Zweck gelangt für einen billigen Preis ein Gut- scheinheft zum Verkauf, das auch sonst noch mancherlei wertvolle Gaben in sich birgt. Bei dem letzten Umschau tag. der vor wenigen Wochen in Kopenhagen stattfand, sind 50000 solcher Gutstveinhefte innerhalb 48 Stunden verkauft worden! Schon dieser Erfolg beweist, da» es sich bei der geplanten KünstleryilfSwoche nicht um eine der üblichen WobltätigkeitSverairKxltnngen handelt, bet denen in der Regel die Leistung der Gegenleistung nicht entspricht. Vielmehr liegt es in der Siaenart der Gutschnntzefte . daß sie dem Besitzer wirklich« «reichrrung bieten. Näber»» aus Grund eines amtlich« ««stäket. die geeintsten »leiden die getrickneten WMüV ' wird der Sächsische KünstlerhilfSbund demnächst bekannt geben. —* Warnung vor voreiligem Verkauf von Kriegsanleihe. Immer wieder wird berichtet; daß ge- wiffenlose Wucherer unerfahrenen Besitzern von Kriegs anleihen, insbesondere auf dem Lande, die Stücke meist unter Wert herauSzulocken versuchten, um sie zu höheren Preisen wieder zu verkaufen. Vor solchen Ankäufen wird dringend gewarnt. Es sei darauf hingciviesen, daß die RcichSbankanstalten jederzeit, wo ein wirtschaftliches Be dürfnis zum Verkauf vorliegt, unmittelbar vom Zeichner KriegSanleihcstücke bis zu 1000 Mark zum Ausgabekurs von 98 Prozent abzüglich der üblichen Verkaufsgebühre» ankaufen. —* Hin deuburgaab e. Der 2. Oktober, der Ge burtstag unseres Hindenburg, ist heute und wird zukünftig vom deutschen Volke als ein Nationalehrentag freudig ge feiert werden. Wenn wir uns Hindenburg vorstellen, sehen wir ihn stets inmitten seiner Truppen, mit denen er durch harte, blutige, doch siegreiche Schlackten zu einem unlös lichen Bande zusammengeschweißt ist. Wollen wie also unfern Hindenburg ehren, ibm danken, so nMcn wir, ihn kann nur erfreuen. was auch seinen tapferen Kainpfgenoffen mit zuteil wird. Darum ist uns in der Hindenburg-Gabe eine erwünschte Gelegenheit geboten, den Geburtstag unseres größten Feldherr» in einem Sinne zu begehen, der ganz seinem edlen Gemüte entspricht. Alle Gaben sollen als Volkes Tank- und Ehrengabe in die Hände des Ge burtstagskindes gelegt werben, damit er nach seinem Er- messen darüber, zum Besten seiner Feldgrauen verfügt Wir haben die feste Zuversicht, daß wir unser» Hindenburg nicht höher ehren können, als, indem wir ihm mit der Ge- burtStagSgade zu-lcktd unser unbegrenztes Vertrauen zu seiner väterlichen Gesinnung für das Heer ausdrückcn- (Siehe auch de» Aufruf in ««»liegender Nummer.) —KM. Nesselbew irtschäftun g. Da die Frage der Verwert«»»« der Brenneffelfaser für die Textilindustrie als gelöst angesehen werden kann, ist die Neffelvewirtschas- tung jetzt auf eine neue Grünblaue ««stellt worden. Eine am 2. Oktober 1917 verifstntMNe BMinntMachung ii. 1900 9. 17 K.N.A. beschlagnahmt sämtliche geernteten Neffelstenoel, sämtliche Neffelfasern und Nefsekaespinste so wie die Abfalle dieser Gegenstände. Gestattet ist die Ver äußerung und Lieferung der beschlagnahmten Gegenstände an die NcssclfaservermertungSgesellschaft. Berlin, Schützen straße 65/66, oder deren Beauftragte. Ferner ist die Ver äußerung, Lieferung und DerarBeikung der beschlagnahmten Gegenstände crläubt zur Erfüllung van Aufträgen von Leeres- oder Marinebehörden, für die ein von der Kriegs- Nohstoff-Abteilung genehmiatcr Belraschein vorliegt, oder —" ' " 7.östlichen JreiaabefcheineS. Endlich ist es gseflelstengel zu trocknen, jedoch «Kneten Stengel beschlagnahmt. Die Bc- Hnck ferner di« Lestandderhebuua von Neßelgefpinsten sonn« »on derrn Avfiillen
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