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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-10-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191710033
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171003
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-10
- Tag1917-10-03
- Monat1917-10
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1917
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Riesaer O Tageblatt m»l» Mittwoch, S. Oktober 1S17, abends SS» 7». Fahrg 35 30 35 17 «el je Zentner 12. 1. 12. 17 ab 7.85 - 8.90 - 10.50 - 40 45 20 - 28 - 3 - 30 . 10 . 20 . 7.35 . 5.25 4 11.50 - 12.- - 12.50 - 13.50 - .15.50 - 17.50 10 12 14 40 50 1.75 2.50 20. 21. 22. 23. 24. 30.- 11.- 11.50 12^- 13.- 15.- 17.- 40 45 50 55 7.50 8.50 10.- 1.50 trage«: 4.20 M. 5.25 - 7.85 - 9.45 - 7.35 - 8.90 - 35 40 45 20 25 Obstvcrkauf. Auf Grund einer Ermächtigung durch die Landesstelle für Gemüse und Obst wird die Beschränkung der nach 8 10 der Verordnung vom 29. August 1917 zulässigen Abgabe von Birnen seitens der Erzeuger auf die Zeit von 6—8 Uhr morgens aufgehoben. Der Verkauf ist demnach jetzt jederzeit zulässig. Im übrigen bleiben aber die Be stimmungen der genannten Verordnung bestehen: der Erzeuger darf also die Birnen nach wie vor nur unmittelbar an der Erzeugnngsstelle am Tage der Ernte in Mengen von nicht mehr als einem Pfund für die Person znm Sclbstverbrauch an die Einwohner der betr. Gemeinde abgeben. Großenhain, am 27. September 1917. 78 »VI. Der Kommunalverband. ««d A«r»ig»r (Llbedlatt m» Äryügrrtz Amtsblatt für die KüniÄ. AmtShauptmarmschast Großenhain, das Künigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesas sowie den Gemeinderat Gröba. 2» Pfg. ie Pfund 25 - - 10 . 12 - . schewollewM« - Geling« dl»,5krl«O»anletbe. Enteignung von Kartoffeln. Auf Gründ der Reickskartoffelordnung vom 28. Juni 1917 ist jedem Kartoffelcr- zeuger, der Kartoffeln abliefcrn muß, von seiner Gemeindebehörde eine Auflaaeversügung zugcstellt worden. Diese enthält die Angabe der von ihm aufzubringendcn Menge und die Bestimmung, daß die an einen Zuschutzverband zu liefernden Kartoffeln in 4 gleichen Raten zn verladen sind. Die Frist für die erste Rate läufkbis 5. Oktober 1917, für die zweite bis 15. Oktober 1917, für die dritte bis 25. Oktober 1917 und für die vierte bis 10. November 1917. Die auferlegten Mengen, die bis zn einem dec 4 Endtermine nicht rechtzeitig abgc- liefert worden sind, werden hiermit für enteignet erklärt. Die Enteignung hat nach der Reichskartoffelordnmig (8 12) zur Folge, daß dec Uebcrnahmeprcis um 3 Mark für den Zentner gekürzt werben kann. NcberdieS ist Vorsorge getroffen, daß die im Rückstände befindlichen Mengen unverzüglich zwangsweise beigetrieben werden. Es hat deshalb jeder Kartoffelerzeuger ein Interesse daran, seine Lieferungspflicht rechtzeitig zu erfüllen. Für die I. Rate wird mit Rücksicht auf das spätere Reifwcrden der Kartoffeln in diesem Jahre die Lieferungsfrist gleichfalls bis znm 15. Oktober verlängert, an welchen» Tage also die I- und ll- Nate fällig werden. Dresdcn-N., am 28. September 1917. 4692 Ministerium des Innern. 11. Weißkohl 12. Dauerweißkohl vom 1. 12. 17 ab 13. Rotkohl 14. Dauerrotkohl vom 1. 12. 17 ab 15. Wirsingkohl 16. Dauer-Wirsingkohl v. 1.12.17 ab 17. Rote Speisemohren und längl. Karotten 18. Gelbe Speiseinöhren 49. Kleine runde Karotten 20. Junge kl. runde Karotten mit ge kürztem Kraut zum Bündeln (Som- . meraussaat) 21. Zwiebeln, lose, bis 31. 10. 17 vom 1. 11. 17 ab vom . I -I vom 1. Jan. 18 ab vom 1. Febr. 18 ab vom 1. März 18 ab 22. Zweijähr. Bornaer Zwiebeln: bis 31. 12. 1917 - Ende Januar 1918 - - Februar 1918 - - März 1918 - - April 1918 - - Mai 1918 23. Grünkohl bis 30. November 1917 vom 1. 12. 1917 ab - 1. 1. 1918 ab 24. Futterrüben 25. Wruken (Kohlrüben, Boden kohlrabi, Steckrüben) 26. Futter-Möhren MWiMm, W im WWchkNi klttsstiiS. Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 4. Februar 1915 (neuerdings abge druckt im Riesaer Tageblatt vom 19. Juni 1917), worauf wir verweisen pnd wonach der Verkehr auf der Speicherstraße zwischen der Klötzer- und Kirchbachstraße von abends 7 Uhr bis morgens V.6 Uhr für alle nicht mit Ausweiskarten des unterzeichneten Rates ver scheuen Personen verboten ist, geben wir hiermit bekannt, daß wir im Einvernehmen mit dem Königlichen Garnisonkommando Riesa beschlossen haben, das Betrete« der beide» die Speicherstratze entlang führende» Fußsteige gänzlich z» verbieten.. Die Fußsteige dürfen nur insoweit betreten werden, als dazu Berechtigte den Zugang zu den Speichern zu nehmen haben: im übrigen ist jedoch das Betreten der Fußsteige sowohl des nachts wie am Dage verboten. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden, soweit nicht Bestrafung nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen hat, mit Geldstrafe bis zn 150 Mark öder Haftstrafe bis zu 14 Tagen geahndet. Der Rat der Stadt Riesa, nm 2. Oktober 1917. F. - Kartoffclversorgnng i« Riesa. Unsere Einwohnerschaft weisen wir nochmals daraufhin, daß diejenigen Personen, die von dem Rechte des zentnerweise« Bezugs der Kartoffeln auf die Landeskartoffelkarte keinen Gebrauch machen wollen und diejenigen» die zwar von dem Rechte des zentnerweise« Bezugs Gebrauch machen wollen, dies jedoch mangels der nötige« Bcziehu«qe« zu Kar toffelerzeugern nicht ausführen können und deshalb durch die Händler beliefert werde« möchten, die Landeskartosfclkarten bis spätestens den 5. Oktober 1017 im Rathanse, Zimmer Nr. 17, zurückzugeben haben. Wer diese Frist verstreichen läßt, von dem wird angenommen, daß er versorgt ist, Ter Rat der Stadt Riesa, am 3. Oktober 1917. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Abänderungen gegenüber den bisher gelten den Erzeugerhöchstpreisen nur bei Kohlrabi, Mairüben, Sellerie und Schwarzwurzeln vor genommen worden sind. Neu festgesetzt worden sind Erzcngerhöchstpreise für junge kleine runde Karotten (Sommer-Aussaat), jungen Kohlrabi mit Laub (Sommer-Aussaat) und Strunkkohlrabi. Saatzwiebeln bis zum Gewicht von 3 Gramm für das Stück fallen nicht unter die zu 21 und 22 genannten Höchstpreise. Stach wie vor verboten bleibt der Verkauf von Möhren und Karotten mit Kraut (Verordnung des Ministeriums des Innern vom 1. August 1917 — Sächsische Staats zeitung vom 2. August 1917 — Nr. 177 —) mit Ausnahme von den in Punkt 20 aufge führten jungen Karotten. » Die unter 1 bis 6, 20 und 22 genannten Erzeugerhöchstpreise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachse», die übrigen für das Gebiet des Deutschen Reiches. Die Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich ein Termin bestimmt ist, bis aus weiteres. Die von den Kreisstellcn für Gemüse und Obst festgesetzten Erzeugerhöchstpreise bleiben unberührt. Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 1917 in Kraft. 4693 Dresden, am 2. Oktober 1917. 1584IILVlll * Ministerium des Innern. s S Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta» avendS */,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- rmd Festrag«. VemtzSpretS, gegen Barauszahlung, durq unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatuch 85 Pf. Anzeige« für di« Nummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugebcn und im voraus zu bezahle«? «ine Gewähr für «L das Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Preis für die «3 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprecS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- «« sprechend höher. NachweisungS- und AermUtelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarcfe. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werde» muß oder der Auftraggeber in L« Konkurs gerat. Zahlung»- pnd Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunäSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlicferu"-, der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. SL Rotationsdruck und Verlag: Langert Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestraße 58. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähncl, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ---------------i zeigcpflichtigcn versehenen Aktenbriefumscülnges ciuzufordcrn. Tas Unterlassen der Anzeige zieht die in dec Bekannt machung angcdrohtcu Strafen nach sich und kann weitere erhebliche geschäftliche Nachteile für den Säumigen zur Folge haben. Wald mast. Bei der herrschenden Futterknapp- hcit wird der Waldmast als Füttermmsmvglichkeit noch nicht genügend Beachtung geschenkt. Der Eintricb von Schweinen und Rindvieh in die Staatsmaldungen ist von einer Genehmigung des Königlichen Finanzministeriums abhängig. Die Anträge sind bei den Forstrcviervcrwaltun- gcij zn stellen. Auch die Besitzer von Privatwaldungcn und die Gemeinden hinsichtlich ihrer Gemcindewaldungen werden gewiß auf Antrag gern nach Möglichkeit den Ein trieb von Schweinen und Rindern in ihre Waldungen nntcr wohlwollenden Bedingungen gestatten, wenn anderer seits -die Gewähr dasür besteht, daß die Viehhaltee für tun- . ltchste Schonung insbesondere der iungen Waldbestände sorgen, 4- 5.-^ 7.50 9.— - 7- 8.50 7 — —* Diett.stiubi läum. Auf eine 25 jährige Tätig keit als Lagermekster bei der Speicheret- und Speditions- Ätt.-Ges. in Riesa konnte am 1. Oktober d. I. Herr Lager meister Herm. S ch a a l zurückblicken. / —"Bestandsaufnahme über Papier.Kar- tonundPappe. Es wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß mit der Bekanntmachung vom 20. Sept. 1917 für den 8. Okt. 1917 eine allgemeine Bestands- u. Verbrauchs aufnahme von Papier, Karton u. Pappe angeordnet worden ist. Die vorgeschriebenen Anzeigen sind nicht nur von den an der Papierdrrstellnng, dem Papierhandel und der Papicrvcr- arbeitung beteiljgten Gewerbetreibenden, sondern von allen Verbrauchern zn erstatten, deren Bezug im Jahre mehr als IWO Kilogramm betragen hat. Es wird nochmals emp fohlen , die für die Meldung vorgeschriebenen Fragebogen unverzüglich von der Kricaswirtsebaftsstelle für das Deut sche ZeitungSgewerbe, Berlin C 2, Breite Straße 8 9, gegen Einsendung von 30 Pfg. für S Fragebogen, 25 Pfg. für deren Neberlenduna und eine» mit der Anschrift des A" Vertliches und Sächsisches. __ Riesa, den 3. Oktober 1917. Ci« Wort zur Neuorientierung. Neuorientierung, dieses Wort ist zu einem Schlagwort geworden. Neuorientierung der Verfassung l Was verstehen wir darunter? Ein Ziel schwebt uns da vor Augen: eine gemeinsame Arbeit, ein Handinhandarbeiten von Volk, und Regierung zum Wohle des Staates. Nun wohl, ein solches Handinhandarbeiten wird jetzt verlangt. Es ist die Zeit, in der das Volk seine Pflicht begreifen muß. Es wUl seinen Anteil an der Staatsarbeit haben. Und es soll ihn haben. Die Pflicht der Zeichnung zur Kriegsanleihe ruft. Von dem Gelingen dieser 7. Anleihe hängt das Wohl unseres deutschen Reiches, ja hängt vielleicht der endgültige Frieden ab. Sollte da «in Deutscher seine Pflicht nicht begreifen? Sollte er zöger», fein Geld dem Vaterlands zu leihen? Wir Deut sche wolleweineMitarbrit und wir werden Mitarbeiten znm Gelingender KrlegSanletbe. Höchstpreise für Gemüse. Nachstehend werden sämtliche für das Königreich Sachsen geltenden Erzeugerhöchst- preise Mr Gemüse zur Kenntnis gebracht: Der ErzengerhöchftpreiS beträgt für: 1. Bohnen: grüne Bohnen Wachs- nnd Perlbohnen 2. Strunk-Kohlrabi Kohlrabi Kohlrabi, jung mit Laub (Sommer Aussaat) 3. Spinat (nicht Spinatersatz) 4. Mairüben ohne Kraut 5. Tomaten 6. Kürbis 7. Sellerie bis 14.10. 17 m. Kraut - v. 15. 10. bis 30. 11. 17 ohne Kraut - v. 1. 12. bis 31. 12. 17 ohne Kraut - v. 1. 1. bis 14. 2. 18 ohne Kraut - später 8. Meerrettich: ») wenn IW Stangen mindestens 60 Pfd. wiegen, bis 31. 12. 17 vom 1. 1. bis 28. 2. 18 - 1. 3. - 30.4.18 . später o) wenn IW Stangen mindestens 40 Pfd. wiegen, bi« 81. 12. 17 vom 1. 1. btz 28. 2. 18 - 1. 3. bis 30. 4. 18 später c) für leichtere Ware bis 31.12. später b. Rote Rüben (Rote Beete) bis 31. 10. 17 vom 1. 11. bis 31. 12. 17 später 10. Schwarzwurzel bis 31. 12, 17 sväter ... Licserun» auf Brund eine» von der Reichestelle sllr Kemiisc und Obst abge schlossenen oder van ibr ge nehmigten Lkfcrung-Vcr- M.
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