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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191710050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-10
- Tag1917-10-05
- Monat1917-10
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1917
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Freit««, S. Oktv-er 1817, avrn»S 7». Jahr« SSS. nntet ihr eure Kämp- muS und Nacht, Herz Nachstehende Bekanntmachung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 1688 II 8 ld Dresden, den 2. Oktober 1917. 4726 _ Ministerium des Innern. Verordn««» zur »euderung der Verordn««» über de« Verkehr mit Getreide, Hülsen früchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1017 ,« Saatzwecken. Vom 25. September 1917. Auf Grund des 8 8 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 507) wird bestimmt: Artikel l. . Hinter 8 7 der. Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buch, weizen und Hirse aüs der Ernte 1917 zu Saatzwecken vom 12. Juli 1917 (Reichsgesetzbl. S. 609) wird als 8 7« folgende Vorschrift eivgefügt: Das nach Maßgabe dieser Verordnung erworbene Saatgut darf in denselben Mengen zur Bestellung verwendet werden, die auf Grund des 8 7 der Reichsgetreideordnung für selbstgebautes Saatgut festgesetzt sind. Artikel ll- Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 25. September 1917. Der Staatssekretär des KriegSernährungSamtS. von Waldow. Nachstehende Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers wird zur ösfent- lichen Kenntnis gebracht. 1605 cllisib Dresden, den 2. Oktober 1917. 4727 Ministerium des Inner«. , Verordn««» über die de« Unternehmer« landwirtschaftlicher Betriebe kür die Ernährung der Selbstversorger und für die Saat »n belassenden Früchte. Vom 27. September 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des 8 7 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juul 1917 (Reichs-Gesetzbl.'S. 507) folgendes verordnet: 8 1. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbltaebauten Früchten verwenden: zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf ») an Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten (Erbsen einschließlich Peluschken, Bohnen einschließlich Ackerbohnen, Linsen und Saatwicken sVioia ssüvaj) für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. November 1917 einschließlich insgesamt sechs Kilo gramm, jedoch mit der Maßgabe, daß höchstens eineinhalb Kilogramm Hülsen früchte ^verwendet werden dürfen. Gemenge, in dem sich Hülsenfrüchte befinden, gilt altz Hülsenfrüchte; i) an Buchweizen für das ganze Wirtschaftsjahr insgesamt fünfundzwanzig Kilo gramm, an Hirse insgesamt zehn Kilogramm; , . 2. au Saatwicken Moi» sativ») zur Bestellung der zum Betriebe gehörenden Grund stücke bis zu einhundert Kilogramm auf das Hektar. 8 1 Abs. 2 der Verordnung vom 20. Juli 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 636) findet ent brechende Anwendung. >8.2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft, > Berl in, den 27. September 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. . vr. H<lfferich. Nach 8 22 des EraänzungSsteuergesetzes erfolgt die Veranlagung zur Ergä»z««gs- steuer durch die zur Einschätzung des steuerpflichtigen Einkommens berufenen Einschätzungs- kommissioneu, dafern nicht der Antrag auf Veranlagung durch die besonderen EraänzunaS- steuerkommissione» gestellt wird. Ein solcher Antrag ist bis zum 1. November 1017 schriftlich hier anzubringen. Ec muß die Erklärung enthalten, daß der Beitragspflichtige bereit sei, mindestens 40 M. Ergänznngsstener zu entrichten. Wohnort und Wohnung des Antragstellers sind anzugcben. Großenhain, am 4. Oktober 1917. Die Königliche Bezirkssteuereinnahme. Amtsblatt Ar bre'ASnlgL AmtShau-tmannschast Großenhain, das König!. SmtSgeMt'imd dm Rat Ler'e«»»t 5Ne^ sowie den Gemeinderat Grvba. Avgave von Speisrkartoffeln vetr. In der Woche vom 8.—14. Oktober 1017 erhalten kartoffelversorgungsberech tigte Personen auf den grünen Kartoffelkartenabschnitt V Pfund Kartoffeln. Schwer- und Schwerstarbeiter erhalten auf die rote Zusatzkarte weitere 8 Pfund Kartoffel«. Kartoffelerzeuger können in der obiger) Woche aus ihren Vorräten wöchentlich pro Kopf der vvn ihnen zu versorgenden Personen 10V, Pfund verbrauchend Wegen der Gast-, Schank- und Speisewirtschaften verbleibt es bei den Anordnungen in Ziffer I o der Bekanntmachung des Kommünalverbands vom 7. August 1917. Die Kartoffeln dürfe» nur gegen Abgabe der Kartoffelmarken an die Verbraucher verabreicht werden. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. wird bestraft, wer sich unrechtmäßigerweise mehr Kartoffeln verschafft, als ihm zustehen oder wer den Versuch hierzu macht. Großenhain, am 4. Oktober 1917. 128 »ll die Kraft ihrer Glieder ausgepumpt bis zum letzten Schweißtropfen, um uns zu helfen im gemeinsamen Riesen kampf. Aber wenn wir auf Urlaub kamen, dann — haben wie . manchmal zweifeln müssen an euch. Ihr starrtet uns frostig an und stelltet sie immer wieder, die häßliche, gedankenlose Frage: wann geht's denn endlich zu Ende?! Als ob's an uns läge, wenn's noch immer weiter geht!! Und wenn wir von dem erzählen, des unser Herz bis zum Bersten voll war, von unsrem Kampf und Sieg, von Wunden und Sterben, von grimmiger Not und herrlicher Kameradschaft, dann hörtet ihr nur mit halbem Ohre hin und erzähltet von euren Brot- und Kartoffelnöten, euren Kleider- und Stiefelnöte», euren Metall- und Papiernöten. Von euren Entzweiungen und Parteiungen, von Scharren und Schieben, von Wucheret und Hamsterei, von Kriegsge- winnrn und Kriegssteuern, von Alltagskram und ÄlltagS- dreck ... Und dann kam ein Gefühl ungeheurer Entfrem dung über uns, und manch braver Soldat hat im Kreise seiner Stammtischbrüder von einst in sich hknelngeflucht: Verdammt! Wär ich erst wieder in meinem Schützengraben! ES ist nicht mehr wie im Anfang zwischen uns und euch. Wir haben den Krieg so weit von euch htnweagescheucht, daß ihr den ganzen Ernst unserer Kämpfe nicht mehr fühlt. Wir sind verwandelt durch das furchtbatfte Erleben, das je mals über Menscheck verhängt war — ihr seid die Alten ge blieben. Söll s so sein? Wollt ihr, daß ihr, die Heimat, und wir, eure Krieger, wenn wir einst Heimkommen, einander, nicht mehr verstehen?! Das könnt ihr nicht wollen, da» Nachstehende Bekanntmachung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 530 ll S l <r Dresden, den 2. Oktober 1917. 4728 Ministerium deS Inner». Verordnung über vorläufige Regelung des Verkehrs mit Zucker im Betriebsjahr 1017718. Vom 28. September 1917. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmatznahmen zur Sicherung der VolkSernäh, 22. Mai 1916 1916 S.401, . »UNS vom 1g August "loi?" (Reichs-Gesetzbl. 1917182z) wird verordnet: i 8 1. Die Vorschriften der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebs- iahk 1916/17 vom 14. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1032) und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen gelten bis auf weiteres auch für den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1917/18 mit der Maßgabe, daß Verbrauchszucker, der von den Fabriken nach Inkrafttreten dieser Verordnung zum Verbrauche nach dem 30. September 1917, bei Kommunalverbanden zum Verbrauche nach dem 31. Oktober 1917 geliefert wird, nach dem Preise für das Betriebsjahr 1917/18 zu bezahlen ist. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast. Berlin, den 28. September 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow. Bekanntmachung. Bestandsaufnahme der Bett-, Haus- und Tischwäsche. Laut Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 21. September 1917 kabae» druckt im Großenhainer Tageblatt vom 23. September 1917 Nr. 221, im Riesaer Tage blatt vom 22, September 1917 Nr. 221, im Radeburger Anzeiger vom 25. September 1917 Nr. 111) hatten Inhaber von Gewerbe- und gemeinnützigen Betrieben im Äezflke des unterzeichneten Kommunalverbandes einschließlich der Städte Großenhain und Riesa Vordrucke zur Anzeige ihres Bestandes an Bett-, Haus- und Tischwäsche bis Freitag, den 88. September 1017 bei der Königlichen Amtshauptmannschaft — BekleidungSftelle — anzufordern und die nach dem Bestände vom 1. Oktober 1017 vorschriftsmäßig ausgefüll- ten Meldekarten sodann frankiert bis spätestens Montag, den 18. Oktober 1017 unmittelbar a« die Reichsbekleidungsstelle — Verwaltungsabteilung — Berlin 17 SO, Nürnberger Platz 1 einzusenden. Da Meldekarten bisher nur zum geringen Teil beantragt worden sind, so werden die Bestimmungen der genannten Bekanntmachung unter Hinweis auf die Strafdrohung in 8 9 hiermit m Erinnerung gebracht. Großenhain, am 3. Oktober 1917. 1014 sL DerKommunalverbaud. Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede« Laa avend» »/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vez»a»prei»,G«g«n BoraulzahUmg, durch uns«« Träger snl Hau« oder Lei Abholung am Schatte, der Kaiser!. Postanstalten merteljäyrlich 2,SS Mark, monatlich 8S Pf. Anzeige« für di«.Nummer oe» Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzugebrn und im voraus zu bezahlen; «in« Gewähr für -Z da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Grundschrift-Z«il« (7 Gilben) 20 Pf* OrtSprei» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz «nt» «Z. Iprechend höher. Nachweisung«- und VermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eingrzogen werden muß oder der Auftraggeber in Zo» Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elb«". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Irgendwelcher Störungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BcsörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«« Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Rie sa. Geschäftsstelle: Goethestratze 5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa.) i Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 5. Oktober 1917. - Glauben um Geld — Geld um Glaube«. EinMahnrufvonderFront. Bon Hauptmann Walter Bloem. Front und Heimat—wir und ihr. Sind die.zwei, noch eins? d Gebt uns Waffen! In unser aller Namen hab ich'S euch zugerufen vor einem halben Jahr- Millionen unter euch sind dem Rufe gefolgt. Alle — noch längst nicht! Wie weise die Millionen taten, die gegeben haben — die Geschichte des dritten Kriegsjahrs bat^ erwiesen. Aisne, Champagne, Arras, Verdun von 1917, Flandern — hei, das war ein ander Ding, als da sie uns anhielten 1916 vor Berdun — da sie anbiffen an der Somme! Die Ueber- Materialschlacht — sie hat'S nicht geschafft!»Denn auch wir hatten jetzt, was wir brauchten. Und hunderttausende Immer und alter deutscher Krieger danken s euch, daß sie heut noch Gewehr und Handgranate schwingen, in den Glühenden Lauf di« Kartusche schieben, euch zum Schutze, statt daß die feindlichen Kriegsmaschinen sie zu Brei zer stampft hätten. Sie haben gefühlt, wie'S ist, wenn die zwei eins find — Heimat und Front — ihr und wir! Sind wir Immer noch eins?! ( Wenn die Munitionszüge beranrollten, bis zum Platzen gefüllt mit all d«m gräßlichen Zeug, das wir so bitter notig brauchen, um uw» die da drüben vom Leibe zu halten — dann haben Musketier und Kanonier es freudig-stolz E unden: ja, fi« findrmttuns und bet uns, die daheim — ihre ^schen bahen^fie mrrpeleert bis -um letzten Kaffenschein, Abgabe vo« Heringen Von Sonnabend, den 0. dieses Monat- ab werden in den Lebensmittelgeschäften Heringe abgegeben. Da bei der geringen Menge es entfällt auf 3 Personen ungefähr 1 Hering — eine allgemeine Rationierung nicht vorgenommen werden kann, werden die Verkaufsstellen an gewiesen, die Heringe nur gegen Vorlegung der Brotausweiskarte abzugeben. Die erfolgte Abgabe ist auf der Rückseite der Brotausweiskarte zu vermerken. Der Preis stellt sich für das Pfund auf 1,50 M. Großenhain, am 4. Oktober 1917. 73°lll. DerKommunalverband. MslwrG Tageblatt Geschäftszeit vom 8. Oktober ab 8—V-4 Uhr. » Die Königliche Bezirkssteuereinnahme Großenhain. Auf Blatt 465 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Ernst Schröber in Prausitz betr., ist heute eingetragen worden: Der Inhaber Ernst Moritz Schröber ist auSgeschieden. Der Kaufmann Ernst Paul Schröber in Mehltheuer ist Inhaber. Riesa, den 3. Oktober 1917. Königliches Amtsgericht. Also geht mit uns — den letzten, schweren Rest des Leidensweges, den wir noch zu wandeln haben. Beweist — beweist uns, daß euer Herz noch immer bei uns ist. Ihr könnt's: indem ihr gebt, immer und immer wieder gebt! Liebesgabenpakete verlangen wir nicht mehr von euch. Das war einmal — als ihr daheim noch Ueberfluß hattet. So etwas könnt ihr nicht mehr geben, — wir wissen s. Aber Geld — das habt ihr. Ihr verdient — gar mancher unter ench überreich, dieweil wir seit drei Jahren auf Kommiß- löhnung stehen. Ihr könnt auf die hohe Kante legen, indes unser Erspartes zusammenschmolz. Ihr habt Boden unter den Füßen, indes wir über'm Abgrund hangen. Gebt — ihr könnt's, und so müßt ihr! Laßt uns tausche«. Gebt uns euer Geld — und nehmt ««seren Glauben! Unserenwilden, knorrigen, opferstolzen Glauben an den Sieg, der um so härter und heiliger ist in uns, je näher wir dem Feinde, dein Tode stehen., Könntet ihr eure Kämp fer sehen, wie sie hinausstarren in Grans und Nacht, Herz und Auge nur auf das Ziel gerichtet- den Frieden durch den Sieg! Wir wissen, er muß kommen, er ist nah, er ist schon da — wir wissen s und setzen unser alles daran. Gebt, wie wir geben — und nehmt, wie wir nehmen wollen: Glaube« «« Geld — Geld um Glaube«! -MI. Durchgehende GesLLftSzeit veim stellv. Generalkommando. Die Prefleabtciluna des stellv. Generalkommandos XlX hat vom l.10.17 ab durchgehende Geschäftszeit bis Nachmittags 4 Uhr einge führt. Der Militär-knjor Hauptmann Minschmmm wird
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