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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191710061
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171006
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-10
- Tag1917-10-06
- Monat1917-10
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1917
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Sonnabend, S. Oktober 1-17, abends. SSS 70. Jahrg. - »«d»A«r»rg»r MrdlM M Aryckzerj SV.. Awtsölatt 1 für die Mnigl. AmtShauptmannschast Großenhain, da- Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rieia, sowie den Gemeinderat Grvba. RE F A Da» Messer ragebkatt ersstetnt jeden r« aoend« '/^ Uhr mtt du«nahm« der Sowl- lmd Festra«. vr,n,«preis, aeaen .Vorauszahlung, durch unser« Lrüger frei Hau, oder bei Abholung am Schall« du Aqjferl. Postanstalten vierteljährlich 2,o5 Mark, monatlich SS Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetage« sind bi, 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: «ine Gewähr fllr -L da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fllr die 43 mm breit« Grundschrift-Zeilr (7 Gilben) 20 Pf., OrtSprei» IS Pf.: zeitraubender und tabellarischer Satz ent- tz» sprechend höher. Nachweisung»-und AermittelungSgebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in -L-L Konkir» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Km Falle hoberer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» ««trieb,» drr Druckerei, der Lieferanten oder du Brsörderung»einr,chtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferun-, der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. AL RotattonSdruckund Verlag: LangerL Winterlich, Riesa, «efchilft-sttlle: «oethestraste S». Verantwortlich für Redaktton: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich,Riesa. 1. Diphtsterie-Sera mit den Kontrollnummern:, 842 348 äüs der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, >85. . .. „ aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, Nr. 1753 bis 1784 einschließlich, aus den Höchster Farbwerken, Nr. 842 „ 345 , - . Nr. 427 „ 48o „ u»» «».«» 3tr. -254 aus der Fabrik vormal» G. Schering in Berlirr, Nr. 141 bis 147 einschließlich, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden und Ztr. 1,4 „ aus den Behringwerken in Marburg sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. einaezogen sind, vom 1. Oktober dieses JabreS ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewahrdauer zur Ein- ziehnng bestimmt worden. 2. LetannS-Sera mit den Kontrollnummern: Nr. 821 bis 323 einschließlich l Nr. 825 , 345 „ s au« den Höchster Farbwerken und Nr. 84S , 873 „ j Nr. 111 , 116 „ 118, 120 und 121 aus den Behringwerken in Marburg stud wegen Ablaufs der staatlichen Gewübrdauer vom 1. Oktober dieses Jahres ab zur Einziehung bestimmt worden. 3. Die TdtannS-Tera mit den Kontrollnummern 346 bis 348 aus den Höchster Farbwerken sowie mit den Kontrollnummern 11V aus den Behringwerken in Marburg sind Trockensera und unterliegen daher nicht der Einziehung. 4. Das flüssige Tetanus-Serum Mit der Kontrollnummer 324 aus den Farbwerken m Höchst a. M. ist bereits wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung gelangt. Dresden, am 2. Oktober 1917. 1133, 1134HU Ministerium des Innern. 4749 Höchstpreise für Ziegenmilch. Auf Grund der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. August 1V17 werden die Höchstpreise für Ziegenmilch für den Bezirk der Königlichen Amts- bauptwannschaft Grostenhain einschließlich der Stadt Riesa festgesetzt auf: 38 Wg. für den Liter bei Abgabe dürch den Erzeuger an den Händler oder an den Verbraucher ab Stall. 40 Pfg. für den Liter bei Abgabe durch den Händler an den Verbraucher ab Laden. Die vorstehend festgesetzten Höchstpreise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 in Verfassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und nut Geldstrafe US zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Großenhain, am 3. Oktober 1917. ' 10» IV Königliche Aintshauptmannschaft. Abgabe vo« Kaffeeznsatzmehl nab Suppe«. j Die von den letzten Verteilungen in den Verkaufsstellen etwa übrig gebliebenen Bestände an Kasfeezusatzmehl und Suppen können von fetzt ab frei — ohne Marken — ab gegeben werden. > Großenhain, den 5. Oktober 1917. - 16 »III Der Kommunalverband. Die Bestandsanzeigen sind blS spätestens den 17. Oktober 1V17 früh der König lichen AmtShauptmannschast einzusenden. Großenhain, am 6. Oktober 1917. IQblll Der Kommunalverband» tzinkommenstener-Hansliften detr. - Im Laufe der nächsten Tage werden del: Hausbesitzern oder ihren Stellvertretern die Hauslisten für die Einschätzung zur Einkommensteuer und zur Ergänzungssteuer im Jahre 1918 »»gestellt werden. Die Listen sind nach dem Staude vom IS. Oktober d. I. den auf der Vorderseite ersichtlichen Vorbemerkungen entsprechend auszufüllen, wobei die WohnungSangabe des Hausbesitzers auf der Vorderseite nicht zu übersehen ist. Im Kriegsdienste befindliche Personen, einschließlich der Untermieter und Schlaf« stellemnbaber, find in die Hausliste aufznnehme«, wenn sie die Wobnnng beibehalten haben. Die Einberufung zum Kriegsdienst ist in Spalte 2 der Hausliste durch den Ver merk „im Kriegsdienste" oder abgekürzt „i. K." kenntlich zu machen. Die Listen sind innerhalb 1« Lagen, von der Behändigung au gerechnet, jedoch nicht vor dem IS. d. M., im Ratbaus, Pozeiwache, vormittags zwischen 8 u. 1 Uhr, wieder abzngebeu. Die Rückgabe der HauSliste» hat durch die Hausbesitzer oder deren Vertreter oder durch zuverlässige Personen, welche etwa noch nötige Auskünfte erteilen können, zu erfolgen. Die Abgabe durch Kinder ist unzulässig. Die Versäumung der Frist zieht unnachsichtlich eine Geldstrafe bis zu SV M. nach sich, ebenso wird unrichtiges und unvollständiges Ausfüllru der Hauslisten mit einer Geldstrafe bis zu SV M. geahndet werden. -Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Oktober 1917.Kr. Saalkartoffeln. Da uns bekannt geworden ist, daß seinerzeit manche Feld- und Gartenbesitzer mit der Beftelluuavon Saaikartoffeln noch zuriickgehalten haben, setzt aber bereit fein würden, »och weitere Mengen zu bestellen, ersuchen wir etwa noch beabsichtigte Bestellungen bis spätestens Dienstag, den 9. dieses Monats, mittags 12 Uhr schriftlich hier einzuretchen. Angabe der Sorte und ob Früh- oder Spätkartoffeln gewünscht werden, ist erforderlich. Die bereits erfolgten Bestellungen behalten ihre Gültigkeit und find nicht zu wiederholen. Wer diese letzte Frist versäumt, verliert jeden Anspruch auf Lieferung von Saat kartoffeln durch den Kommunalverband. Der Rat der Stadt Riesa, den 6. Oktober 1917. die heutige militärische Lage, über die unsere Heerführer daS'Bolk voll aufgeklärt haben, die Unüberwinduchkeit des deutschen Volkes l. ringen der unverwu,- VolkeS ausgeschloffen ist. trotzenden ... getreten, das, wie wir das letzte fein, wenn „ überftebeuden feindliche» Koalition, das in Stolz über die ihm ohne Grew aufmerksam und sprechen auch an dieser Stelle die Bitte aus, die Sammlerinnen freundlich anfzunchmen und nach besten Kräften und Vermögen mitzuhelfen, unseren tapfere« Feldgrauen den Weihnachtstisch zu bereiten. —* Keine Extravergütung in Gestalt von Kartoffeln. Es herrscht in den beteiligten Kreisen vielfach noch Unklarheit darüber, ob es zulässig ist, den von den Landwirten zum Kartoffelnausmachen und Kar toffellesen angenommenen Personen außer der baren Geld- entschädigung noch eine Extravergütung in Gestalt von Kartoffeln zu gewähre». Wie uns von zuständiger Seite mitgeteilt wird, ist letzteres nicht zulässig. Die bei dem Kartosselansrnachen bezw. Kartosfellesen beschäftigten Per sonen könne» lediglich diejenigen Kartoffelmengen beanspru chen, di» ihnen auf die Kartoffelkarte zustehen. Dort, wo es Gepflogenheit war, de» Kartoffelversorgern außer Lohn noch eine bestimmte Menge Kartoffeln zu gewähren, wird ein Ausgleich in Geld zu erfolgen haben. — VieI; ankanfsvriinmen. Vom 15. Oktober an werden die sächsischen Landwirte, die Milchvieh neu anschaffen, eine Geldentschädignng von 20 Prozent des für das Vieh bezahlten Preises rückvergütet bekommen. Es sind daran folgende Bedingungen geknüpft: I» Frage kommen Kühe und hochtragende Färsen, die von außerhalb Sachsens ein geführt werden. Es wird nur für so viel Vieh Entschädi gung gezahlt, als der Landwirt vorher an den ViehhandelS- vcrband zu Scklachtzwcckcn abgegeben hat. Wer z. B. drei Stück Milchvieh neu anschafft, aber vorher nur zwei Stück zum Schlachten abgegeben hat, bekommt auch nur für zwei Stück die Prämie, nicht aber für drei. Die Entschädigung gilt nur für Pich, das in: Einkauf mindestens 800 M. das Stück kostete; die Prämie darf 300 M. nicht übersteige». Die Einfuhr hat entweder durch den Landwirt selbst oder durch einen Händler zu erfolgen, der sich einer besonderen Ueberwachung des Viehhandelsoerbandes für das König reich Sachsen unterzieht. Man will damit verhüten, daß die Händler den Verdienst ciustccken. —MI. Neuregelung des BiehverkehrL. Dje neue Verordnung über den Verkehr mit Nutz- und Zuchtvieh wird allen beteiligten Kreisen zur besonderen Beachtung empfohlen. Danach »nutz künftig jedxr, der ein Rind, Kqlv, Schaf, Schwein oder Ferkel erwerbe»'will, mit alleiniger Ausnahme der Zwangsmitglieder des VichhandelSverbaude« und der ans Bezugsschein Schlachtvieh kaufenden Fleischer, sich bei feinem Kommnnalverband oder feiner OrtSbehSrd« auf dem Schlachtfelde, neben den kühnen blauer» Junge» unserer Marine, insbesondere auf den Englands unum schränkte Seegewalt stürzenden U-Booten, neben der alles zum Kriege Nötige schaffenden unermüdlichen Heimats front, auch der deutsche Bürger, vor allein der Kaufmann und Industrielle, dessen künftige erfolgreiche Tätigkeit von einem siegreichen Ausgana des Krieges in vollem Umfange abhängt, die finanziellen Mittel schafft, die zur Beendigung des Krieges notwendig find. Zeichne daher jeder d,e 7. Kriegsanleihe nach Kräften und Vermögen! Werbe jeder im Kontor, irr der Fabrik, in feinem Kreise für einen glänzenden Erfolq der 7. Kriegsanleihe! Tue jeder das Seine, um auch die letzte Milliarde berbeizuschaffen, deren das Reich für seine, wie wir hoffen nicht mehr lange dauernde Kriegsführung noch bedarf. Dann wird die 7. Kriegsanleihe die Sieaesanleihe sein! * * * —* Die Allgemeine Ortskrankenkasse zu Riesa zählte am 1. Oktober d. Js. 6194 Mitglieder, da von 2967 männl, und 3227 weibl. (Im Vorjahre um die selbe Zeit 4286 Mitglieder, davon 2017 männl., 2269 weibl.) Die Zunahme von ca. 2000 Mitgliedern ist auf die Ver- sicherunader Munitionsarbeiter von Zeithain zurückzufübren. Im 3. Vierteljahr 1917 wurden vereinnahmt an Kaffen beiträgen : 83 600 Mk. (im Vorjahre 36 820 Mk.). Gezahlte Unterstützungen irn 3. Vierteljahr 1917: Ktankengeld 44924,77Mk., Wochonhilfe ohne Reichswochenhilfe 3870Mk., Arztkosten 17 300 Mk., Apotüekerkostcn 7200 Mk., Kur kosten an Krankenhäuser 4393 Mk. Krankheitsfälle von Mitgliedern und Angehörigen wurde« '2511 notiert. (Im Vorfahre im selben Zeiträume 1318.) —* Auszeichnung. Der Utffz. d. Ldw. Paul Michel aus Riesa (Sedanstr. 38) wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet. —* Predigtvortrag. Dienstag, den 9. d. M., abends V,8 Uhr, findet in der Trinitatiskirche ein Predigt vortrag „Das Evangelium im Felde" von dem zn einer BortragSreise ans dep, Felde.beurlaubten Feld-Divisions pfarrer Barchemitz der 40. Jnf.-Div. statt. * Opfertage. Dec hiesige - Arbeitsausschuß für den „Kaiser- und Volksdank für Heer und Flotte, Weih nachten 1917" gibt in einem in vorliegender Nummer an unsere Einwohnerschaft gerichteten Ausrufe bekannt, daß der heutige Opfertag am morgigen Sonnt«» fort gesetzt werden wird. Wir machen hierauf ganz besonders Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 6. Oktober 1917. Industrie und Kriegsanleihe. Der Verband Sächsischer Industrieller richtet an seine Mitglieder zur 7. Kriegsanleihe nachstehenden Aufruf: ES bedarf kaum vieler Worte, um dem deutschen Volke die hohe Bedeutung einer regen Beteiligung an der 7. Kriegsanleihe vor Augen zu führen. Das Wort vom Durchhalten hat, wie auf dem Gebiete der Ernährung und dsr militärischen Machtentfaltung, so insbesondere ans dem sjLLnziellen Gebiete einen ganz besonderen Srnn. Es soll sagen, daß auch in der Aufbringung der finanziellen Be- vLfnisse dieses ungeheuren Weltkrieges die letzten Kräfte angespannt werden müssen. Die sächsische Industrie hat, ihrer Baterlandspflicht eingedenk, an den bisherigen Kriegs- »«leiherr sich in dem Matze beteiligt, das ihren Kräften >nid ihrer Leistungsfähigkeit entspricht, und wir sind der festen Ueberzeuguug. daß auch bei der 7. Kriegsanleihe trotz der inzwischen schmieriger gewordenen Verhältnisse jeder sächsische Industrielle alle Mittel ausbieteir wird, um auch der 7. Kriegsanleihe zu einem vollen Erfolg zu ver- WaS kommt in dieser Kriegsanleihe zum Ausdruck, wem» sie sich den vorhergeaangenen mit gleichem Erfolg an die Seite stellen kann? Es kommt zunr Ausdruck der un beugsame Wille zum Sieg, allen Aufbietungen der Feinde, uns Liesen zu entwinden, zum Trotz, die zähe Kraft, alle cntgegenstehenden Schwierigkeiten zu überwinden und auch den schwersten Lasten des Krieges die Ausdauer entgegen- »usetzen. die nie ermüdet, das stolze Bewußtsein, daß schor: die heutige militärische Lage, über dieunsere Heerführer gezeigt und erwiesen hat." da^ wüstlichrn Kraft nrrseres 70 Missionen- kesausaeschloffenist. In diesem Bewußtsein unserer einer Welt von Feinden lende» Stärke sind wir in das vierte KriegSjabr ein hoffen, das letzte sein wird. ES wird England, die Seele den uns gegen- " lition, das in hochmütigem »eu zur Verfügung stehenden r seine finanzielle Ueoermacktz über ldlich einschen muß, daß »«Sen den » Soldaten im Schütztngrabrn und Aögave vo« Speisesirup. r Äon DisnStag, den 9. laufenden Monats ad wird in den Lebensmittelgeschäften bez. in den von den einzelnen Gemeinden eingerichteten Abgabestellen auf Abschnitt I der selten WareubezugSkarte Hl über Marmelade «sw. Tpetsefirup abgegeben. ES entfallen SV gr auf die Person. Der Preis stellt sich auf IS Pfg. für das Pfund. Die Entnahme bat bis zum IS. Oktober 1917 zu erfolgen. Arrsgavr der Muse- uns Hasenkarten. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes Großenbam und der Stadträte zu Großenhain und Riesa vom 8. September 1917, Handel und Ver kehr mit Gänsen betr. — Riesaer Tageblatt Nr. 225 vom 27. September 1917 —, und der Bekanntmachung des Kommunalverbandes Großenhain vom 27. September 1917, Verkehr mit Wild betr. — Riesaer Tageblatt Nr. 228 vom 1. Oktober 1917 —, geben wir bekannt, daß die Ausgabe der Gänse- und Hasenkarten gegen Vorlegung der Brot- auSwetSkarte in der Zeit von Dienstag, den 9. bis Donnerstag, den 11. Oktober 1V17, und zwar nur vormittags 8 bis mittags 1 Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 17, Lebeusmittelkartenzentrale, erfolgt. Wer die Gänse- oder Hafenkarten während der vorgenannten Zeit nicht abhott, geht dieser Karten verlustig. Seitens der Gast-, Schank- und Sveifewirtschasten ist der Antrag auf Ausstellung von Gänse- und Hasenkarten schriftlich dis zum 11. Oktober 1917 ,« stellen. In dem Anträge ist die Zahl der ständigen und die Zahl drr nichtständigen Tisch, gälte, welche täglich beköstigt werden, anzugeben. Der Rat der Stadt Rrefa, den 6. Oktober 1917. Gßm. Verkehr mit Wild betr. — Riesaer Taar wir bekannt, daß die Ausgabe der Gänse- und Haseukarten gegen Vorlegung auSwetSkarte in der Zeit von Dienstag, den 9. bis Donnerstag, den 11. Oktol Lebeasmittelkartenzentrale, erfolgt, geht dieser Karten verlustig.
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