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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-10-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191710127
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171012
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171012
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-10
- Tag1917-10-12
- Monat1917-10
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.10.1917
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und Airrrrger sMedlarrEMchM. Amtsötatt 'r-r- Mr tl» iilnlgl. ilmtrhimptmmmschast Großenhain, dar Königl. LmUgeriLt ml» t« Rat der Statt Mck«, sowie den Vemekndsat Grlba. ss8: Freitag, IS. Oktober 1917, abends. 79. Jahr«. - Abgabe bau Speisekartoffelii vetr. In der Woche vom 18—S1. Oktober 1917 erhalten kartoffelversorguugSberech- ttgte Personen auf den grünen Kartoffelkartenabschnttt V Psnnd Kartoffeln. Schwer« «nd Schwerstarbeiter erhalten auf die rote Zusatzkarte weitere 8 Pfund Kartoffeln. Kartoffelerzeuger können in der obigen Woche aus ihren Vorräten wöchentlich pro Kopf der von ihnen zu versorgenden Personen 1V'/, Pfund verbrauchen. . ' Wegen der Gast«, Schank« und Speisewirtschäften verbleibt es der den Anordnungen in Ziffer 1« der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 7. August 1917. Die Kartoffeln dürfen nur gegen Abgabe der Kartoffelmarken an die Verbraucher verabreicht werden. Mit Gefängnis bis zu S Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. wird bestraft, wer sich unrechtmäßigerweise mehr Kartoffeln verschafft, äls ihm zuftehen oder wer den versuch hierzu macht. Großenhain, am 12. Oktober 1917. 177l>ll. Der Kommuualverband. . Da» Riesaer Tageblatt erscheint iebr» Teo aoenb« >/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn« und Festraa«. PegUDSPwi», «»««» Aorausaahlung, durq unser« Träger stet Hau» ober bet Abholung nm Schalt« ZZ ter Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,K Mark, monatlich SS Pf. Anzeigen für di« Nummer de« «uSaabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag« aufzug-ben und im »orau« ,u bezahlen-, «in« Gewahr für rr L da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Brundschrist-Zeil, (7 Silben) 20 Pf., Ort«««,» IS Pf.; zeitraubender uno tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung», und BermittelungSgebühr 2» Pf. Feste Taris,. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klag« «tngezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», usid Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe». - Hm Fall« höherer Gewalt - Krieg oder fonsttg.r irgrndw.lchec Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinnchtungen — hat der Bezieher «inen Anspruch buf Lieferung oder Nachlief,ru.-;, der Zeitung oder auf RUckzahlung de« Be,ug«pttlse». K« Rotattonsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. «eMSktSftelle: «oetvekttafie 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur H-ihnel. Riesa; für Anzeigen«»!: Wilhelm Dlttrich, Riesa. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den 13. Oktober, von vormittags 8 Uhr'ab gelangt auf der Freibank deS städtischen Schlachthofes Rinhfleifch zum Preise von 1.25 Mark für das Pfund gegen Fleischmarken an die Inhaber der weißen Freibankmarken von Nr. 2801 bis 2400 zum Verkauf. Riesa, am 12. Oktober 1917. Die Direktion deS stiidt. SchlachthofeS. Die Kartoffelerzenger im Bezirke der Stadt Riesa »verden hiermit aufgefordert, alle bi- »um 18. Oktober diese- Jahres belieferten Zentnerabschnitte A* und B* sofort und spätesten- dis »um 16. Oktober 1917 vormittag- 10 Uhr im Rathause, Zimmer Nr. 4 abzultefern. Hierbei weisen wir daraufhin, daß im Falle der nichtrechtzeitlgen Ablieferung der Zentnerabschnitte die Anrechnung der auf diese Zentnerabschnitte bis zum 15. Oktober 1917 gelieferten Mengen gefährdet werden kann. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Oktober 1917.— Schwer« und Schwerstorbeiter bett. Las Direktorium der Reichsgetreideftelle hat zur Beseitigung wiederholt laut ge- wordener Klagen über Unzuträglicbkeiten in der Brotversorguna solcher Arbeiter, inSbe- ändere Monteure, die von ihrem Werke zu vorübergehender Tätigkeit austerhalb des Kommunalverbands, in dem das Werk seinen Sitz hat, verwendet werden, folgendes bestimmt: Die Grnndbrotratiou ist derartigen Arbeitern (Außenarbeitern) von dem Kommunal verband, in dem das sie beschäftigende Werk seinen Sitz hat, in Reisebrotmarken zuzuteilen. Der Bezug der Brotzulagen ist in folgender Weise geregelt morden: , 1) Für die Anerkennung eines Außenarbeiters als Schwer« oder Schwerstarbeiter bleibt der Kommunalverband, in dem das den betr. Arbeiter ständig beschäftigende Werk seinen Sitz hat, auch während der auswärtigen Beschäftigung zuständig. Dieser Kommunalverband also und nicht der der vorübergehenden Arbeitsstätte hat zu entscheiden, velche Zulagen, in welcher Höhe und für welche Zeitdauer den Außenarbeitern rtt ge wahren stich. 2) Von dem Kommunalverband, der die Entscheidung gemäß Ziffer 1 getroffen bat bez. Len von diesen beauftragten Stellen ist eine der festgesetzten Zulagemenge entsprechende Anzahl Reisebrotmarken unmittelbar den Außenarbeitern auszubändigen oder dem Werke zur Nachsendung an sie zu übergeben. Im ersteren Falle ist dem Werke von dem Kommunalverband bez. der Ausgabestelle mitzuteilen, für welche Zeitdauer der einzelne Slußenarbeiter mit Reisebrotmarken versehen ist. - 3) Wenn eine Aenderung in der Beschäftigung des Außenarbeiters eintritt, z. B. (hm leichtere Arbeit zugewiesen werdeu sollte, Ueberftunden und Nachtschichten wegfallen und dergleichen, wenn also die Grundlagen für die Entscheidung über die Höhe der Zu- lagen sich ändern, ferner, wenn die Außenarbeit vor Ablauf der Zeit, für die Reisebrot marken ausgehändigt sind, endet, endlich, wenn der Außenarbeiter vor dieser Zeit aus dem ArbertSverbältniS ausscheidet, hat das Werk dem Kommunalverband, der die Ent- scheidung über die Zulagen getroffen und die Reisebrotmarken ausaehändigt hat, bez. hat ausgeben lassen, unverzüglich Mitteilung zu machen. In diesem Falle bat der Kommu- aalverband bez. die betr. Ausgabestelle festzusetzen, für welche Zeitdauer der Arbeiter auf Grund der ihm ausgehändigten Reisebrotmarken nunmehr als mit Brotmarken versorgt anzusehen ist. Schwewerwifchenzählimg. Nach Beschluß des Bundesrats findet am 15. Oktober dieses Jahres eine Zählung der Schweine statt. Die Zählung erfolgt durch Umfrage bei den einzelnen Viehbesttzern und wird durch die hiesige Schutzmannschaft voraenommen werden. Den Zählern sind die erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu zu machen. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund der über die Vornahme einer Schweinezwischenzähluna erlassenen Verordnungen aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Schweine erkannt werden, deren Vor handensein verschwiegen worden ist, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. Oktober 1917.Gbm. Vorstehendes wird hiermit mit dem Bemerken zur Kenntnis der beteiligten Kreise gebracht, daß zur Ausgabe der Reisebrotmarken im hiesigen Bezirke, soweit Schwerarbeiter in Frage kommen, die Gemeindebehörden, soweit es sich um Schwerstarbeiter handelt, der Kommunalverband zuständig ist. Großenhain, am 5. Oktober 1917. . 147dl Der Kommuualverband. „ Die Unterlagen der gewerblichen Betriebszählung vom 18. August 1017 sind bei der Königlichen AmtShauptmannschgft wiedergefunden worden. Eine Wiedereinsamm lung der bereits nochmals auSaetragenen Fragebogen, deren Ausfüllung nun nicht mehr erforderlich ist, wird deshalb nicht erfolgen. Grbba, am 11. Oktober 1917. _ Der Gemeindevorftand. > 'B* —— > — ........ - Kriegsauleihezeichnsnze« i« «rölm. Die unterzeichnete Sparkasse nimmt LwioknunP»» «N« 7. auch am Sonntag, den 14. Oktober 1917, vormittags V.11 bis^/,12 Uhr entgegen. --Die Svarkassenverwaltnng Gröba. . j s mischen und nicht schwätzen. Hindenburgs Aufforderung zum Kampf gegen die Flauen sek gegen den Reichstag gerichtet. Unterstaatssekretär Wallraf verteidigt den Generalseld- marschall, während Abg. Fehrenbach vom Zentrum erklärt, daß auch ein Mann von der ungeheuren Stellung Hinden burgs sich Kritik gefallen lassen müsse. Abg. Fehreubach und Gothei« äußern noch Bedenken gegen die Handhabung der Schutzhaft. Abg. Westarp nimmt Hindenburg gegen den Abg. Heine in Schutz. Letzterer erklärt, es habe ihm eine Verletzung Hindenburgs fern gelegen. Nach Schluß der Aussprache wird die vorliegende Resolution in ihrem ersten Teil (alsbaldige Beseitigung der Zensur) abgelehnt, im übrigen (Grundsätze für Handhabung der Zensur und Beseitigung der Konzessionspflicht der Lichtspiele) ange nommen. Die Interpellation Gröber (Ztr.) über wirt schaftliche Verhältnisse des Mittelstandes wird später be antwortet werden. Die Gesetzentwürfe über Vereinfachung der Rechtspflege und über Ergänzung der Beisitzer der Ge werbegerichte werden in zweiter und dritter Lesung erledigt. Mehrere Rechnungssachen passieren ohne Aussprache. ES folgt Fortsetzung der Aussprache über soziale Frage«. Damit war die Tagesordnung erledigt. Präsident Dr. Kämpf entbietet den Truppen draußen kn allen Erdteilen, der Obersten Heeresleitung und den Soldaten in der Heimat den Gruß des Reichstages, dem, Volke aber ruft er zu: Nicht die Nerven verlieren! — Nächste Sitzung: 5. Dezem ber. Tagesordnung unbestimmt. Sächsischer Landtag. wsl. Dresden. 11. Oktober. . Zweite Kammer. * Am Regierungstische Staatsministee vr Beck zum ersten Male nach feiner Genesung, ferner Graf Vitzthum v. Eckftädt, v. Seydewitz und o- Nagel. Beginn der Sitzung 11'/, Uhr. Außerhalb der Tagesordnung wird zunächst über den Antrag Göpfert betreffend die wirnchastlicheTTtelluav Sachse«- im Reiche beraten. Das Haus beschließt ohne Aussprache, den Be- schlüffen der Ersten Kammer, soweit sie von denen der Zweiten Kammer abweichen, nicht beizutreten. Sodann be schließt das Haus, den Gesetzentwurf über die anderwette Gewährung eiuer außerordentlichen Asfwandsent« schädig»«« fssr die Mitglieder der Stände» ersammluug nach der Vorlage anzunehmen, Nach einer kurzen Begrün dung durch den Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckftädt. Ferner wird der Gesetzentwurf, durch den die Gelt««--« dauer deS Kohle«fperr,efetzeS bis »um »8. Februar 1018 verlängert wird, ohne Aussprache angenommen. ES folgt die gemeinsame Beratung über den Antrag Castän betr. die freiheitliche «ad volkstümliche Neuorduuug im Retthe sowie über die Anträge Bär u. Gen. und Htttner - "° Uef»r« »er». Hmmeer. RilchStagsschluß. Stimmungsbild. Der stattlichen Tagesordnung dieser abschließenden Sitzung war auf den ersten Blick anzusehen, daß sie sich nicht in abgekürztem Verfahren würde erledigen lassen. Ebenso ließen sich gelegentliche Temperamentsausbrüche tnter der Nachwirkung der Gemütsbewegungen der letzten Tage ahnen. Einen Akt gesetzgeberischen Schaffens aber batte die Sitzung gleich am Beginn zu verzeichnen: die An nahme Les Gesetzentwurfs über den Wiederaufbau der deutschen Handelsflotte mit einem Antrag Bell (Ztr.) auf andere Abgrenzung der Prozentsätze der Zuschläge zu den Reichsbeihllfen. Nur die sozialdemokratischen Parteien timmten gegen die Vorlage, deren nationale Bedeutung Staatssekretär Dr. Helfferich in einem anerkennenden Schlußwort würdigte. Ihm selbst galt der dann folgende kurze Kampf um endailtige Bewilligung des Vizekanzler postens, gegen den drei sozialdemokratische Redner, die Abgeordneten Ledebour, Stadthagen (U. S.) und Dr. David (Soz.) nochmals Sturm liefen, wobei ersterer die geflissentlich anaestrebten Ordnungsrufe behaglich ein heimste. Ueber eine Liirmszene hinweg wurde schließlich der Vizekanzler — Dr. Helfferich — bewilligt. De» Anstoß zu einer umfassenden Debatte über Zensur und Belagerungs zustand nebst Schutzhaft uud Versammlung-recht gab danach eine mit Verdruß gesättigte Rede des Abg. Dr. Müller-Meiningen (Fortschr.). Bitteren Tones wies er darauf hin, daß es sich um die 25. Zeusurdebatte in dieser schweren Kriegszeit handelt. Die Eindringlichkeit seiner Magen rief zwei Regierungsvertreter auf den Plan: den Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich und den ÜnrerstaatSsekretär Wallraf, der die Materie gründlich beleuchtete und auf di« Unzweckmäßigkeit der Entschließung LeS Ausschusses auf Beseitigung der politischen Zensur unter Heranziehung ausländischer Verhältnisse verwies, «ährend Dr. Helfferich den Reichstag in Schutz nahm gegen Vorwürfe, als habe er in der HeereSfürsorge vor Kriegsausbruch nicht seine Schuldigkeit getan. Vom Stand punk .der Heeresverwaltung aus legte außerdem Oberst ». WrieSberg eine Lanze sowohl für das Kriegspreffeamt als späterhin gegenüber dem Abg. Dittman« (il. S.) für die Praxis der Schutzhaftverhängung rin. Abg. Jckler (nl.) gab die verärgernde Wirkung einer bürokratischen Gesetzes- au-legung in Arbetterkretsen zu bedenken. Je mehr Redner sich in die heikle Materie vertieften, umso schärf« wurden die Tadelsworte. Ueber 2000 ÄuSweisunaSfälle elsaß- lothringischer Bürger führte allein Abg. HaNst (els. Zentr.) Beschwerde. Einen ansehnlichen Beitrag steuerte auch Abg. Heine (soz^Ibet, den polnischen Einschlag vermittelte Abg. Pospiech. Der Abg. Helu« muh einen Ordnungsruf ein stecken, da er, wie « selbst zugibt, sich im Ausdruck gegen Zum Anträge Caftan beantragt die außerordentliche De- putation für die Neuordnung gegenüber den abweichenden Beschlüssen der 1. Kammer aus ihren Beschlüssen vom 8. Juli 1917 bestehen zu bleiben. Zu den Anträgen auf Reform der 1. Kammer liegt ein MehrheitS- und ein Minderheitsantrag der Deputation vor, die durch die Be richterstatter Abg. Brodauf (Fortschr.) und Nttzfche Moz.) begründet werden. Mitberichterstatter Abg. Schmidt (Kons.) legt den Standpunkt der konservativen Fraktion zu den Deontationsanträgen dar. Minister des Inneren Graf Vitzthum v. Eckftädt: Wenn das Ziel des Antrages Castan über die Neuordnung das sei, in oen Einzelstaaten zwangsweise durch den Bundesrat das allgemeine und gleiche Wahlrecht einzuführen, so müsse die Regierung er- klären, daß sie nicht in der Lage sei, in diesem Sinne ihren Bundesratsbevollmächtigten in Berlin anzuweise». Redner wendet sich dann den Anträgen auf Reform der Ersten Kammer zu und bemerkt, die Vorschläge, die die Regierung dem nächsten Landtage über die Reform der Ersten Kamm« zu unterbreiten gedenke, würden in manchen Punkten von den Richtlinien nicht unwesentlich abweichen, die mit den heutigen Anträgen voraelegt würden. Vor allem müsse die Regierung jede Minderung der verfassungsmäßigen Rechte und der staatsrechtlichen Stellung der Ersten Kam mer grundsätzlich ablehne» (Bravo-Rufe rechts). Worin im übrigen die Abweichung der Regierung von den Depu- tationsanträgen bestehen würden.vermöge er heute noch nicht zu sagen. Wenn auch die Regierung die freien Be rufe von der Erste» Kammer nicht ausschließen werde, so denke sie doch nicht daran, den Charakter der Ersten Kam mer in einen berufsständischen umzuwandeln. Diejenigen Kräfte und Schichten des Volkes, die im LebenSorgarntS- mus des Staates die führenden und tragenden seien, sollten in der Ersten Kammer zur Mitarbeit herangezogrn werden. Die Regierung sei sich bewußt, daß sie mit ihren kommen den Vorschlägen eS nicht allen recht machen könne. Abg. vr Aöphel (Natl.): Seine Parteifreunde hätten die Berufs- ständiäkeit der Erster» Kammer in den Vordergrund gerückt. Die Erste Kammer sei in ihrer jetzigen Zusammerisetzung der Niederschlag der früher herrschenden Stände. Deutsch land werde künftig eine führende Rolle in einer großen Staatengruppe spielen. Dann müsse nicht nur sein politi scher Unterbau, sondern auch die politische Struktur der Einzelstaaten eine ganz andere werden. Bor allem müsse das Parlament mHr Einfluß gewinnen. Vizepräsident Fräftdorf (Soz.): Wenn die sozialdemo- kratische Fraktion den Anträgen der Deputation zur Re- form-der Ersten Kammer zustimme, so tue sie das au- formalen Gründen, um der Regierung und den Konser vativen nicht die willkommene Gelegenheit zu geben, zu sagen: Es ist überhaupt keine Zweidrittelmehrheit für ein« Reform-er Ersten Kammer in der Zweiten Kamm« zu «langen. Die: Negierung lehne unter d«r Zustimmung der Konservativen., jede Einschränkung L« Inm« h«b ...
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