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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191705020
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170502
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170502
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-02
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.05.1917
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NiestnOTaM« «0 Ja-r«. 10» 77 -Ä D<i» Riesaer Tageblatt erschttpt lebe» Ttz» avrnd« v,7 ubr mit VuSnahm« der Sonn- und Festtag». veza««pret-, gram «oraurzahtung, durch unser« Trüget ftek Hau« oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S,b5 Mark, monatlich 8S Pf. Auzeige« für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bi» 10 Uhr vormittags aufzugcben und im voraus zu bezahlen; ein« Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite Grundschrift-Zeil« (7 Tilven) 20 Pf., OrtSpreiL 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent, sprechend Häher. Nachweisung«- und Bermittelüng«aebühr SO Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Km Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebes dir Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferu-z der Zeitung oder auf Rückzahlung oe« Bezugspreise«, Rotationsdruckwld Verlag: Langer« Winterlich» Riesa. Geschäftsstelle: Goethettraste öS. Verantwortlich für Redamon: Arthur Hähnel, Riesa; fürAnzeigentell: Wilhelm Dittrich, Riesa. ««d A«r»tS«r MrdMod ABchech. Mr -de Mniql. AmtShauvtmannschast Großenhain, das Künigl. Amtsgericht und den Rat -er Stadt Ntch^ sowie den Gemeinderat GrSba. . Mittwoch, 2. Mai 1SL7, avends. 1 M - Riesa an 7,27» 7,25 Aon Riesa vis Roderau und zurück find Arbeiterwochenkarte» ««forderlich, flle t» Röder«-» Einsteigende nur Bahnsteig karten, weil Strecke Röderau—Lager Zeithain Frei fahrt, i, Arttlleriedevot. fNachm. »,12 «,20 «,35 Nachm, 7,03 7,15 portieren ließen, obwohl sie eine Genehmigung dazu nicht eingeholt hatten. Da die beiden Händler wegen gleicher Zuwiderhandlungen bereits mit 200 Mark bezw. 250 Mark Geldstrafe bestraft worden sind, so erkannte das Gericht jetzt gegen sie auf Gefängnisstrafen. Ter Angeklagte Sulz berger wurde zu sechs Wochen und der Llngeklagte Katsche zu vier Wochen Gefängnis verurteilt, der Koppelknecht Mande 'wurde Wege» Beihilfe mit einer Woche Gefängnis bestraft. Ter Geschäftsführer einer Pferdehandlung, ein Stallbursche und ein Kavillec kamen mit Geldstrafen von 300 Mark bis zu 30 Mark davon. )l( Döbeln. Größere Fleischdiebstähle verübten die beide» Lehrlinge eines hiesigen FleischermcisterS ynf dem hiesigen Scklachtbof. Ihr Abnehmer war der Pächter eines größeren Gasthofes in der nächsten Umgebung, der das Fleisch ohne Marken an seine Gäste abgab und dadurch einen größeren Speiseverkchr erzielte. — Einen schwung hafte» unerlaubten Handel mit Schweinefleisch betrieben . auch mehrere, zum Teil schon schwer bestrafte Personen von hier. Sie kauften in der Umgebung grötzere Ferkel an geblich zur Weiterfütterung auf, schlachteten diese aber als bald im geheimen und verkauften das Fleisch. Eine Anzahl Einwohner sowie ein Gasthofspächter in der nächsten Um gebung sind deshalb ebenfalls straffällig geworden. Bautzen. Um dringlichen Anforderungen für die Volksernährung zu genügen, hat sich die Amtshanptmann- schaft entschließen müssen, durch Bekanntmachung vom 25. April 1917 sämtliche Gerstenvorräte des Bezirks zu enteignen. Olbernhau. Zu dem angeblichen Naubüberfall in Oberneuschönberg auf einen 11jährigen Schulknaben wird gemeldet, daß der Bursche den Uederfall vorgetäuscht hat. Dies Geständnis hat er bei einem Verhör durch den Gen- darmen abgelegt. Glauchau. Acht Söhne im Felde hat auch ein Glauchauer Einwohner, der Bohrer Wilhelm Eifert, Färber straße 15. Vier vvir ihnen sind bereits seit Kriegsbeginn im Felde, drei sind als Laudstnrmleute 1915 bzw. 1916 eingezogen worden, während der letzte als aktiver Soldat am 1. Mai 1916 zur Fahne einüerufen wurde. Zwei dec wackeren Krieger, die auf fast allen Kriegsschauplätzen mit gefochten haben, erwarben sich bereits oas Eiserne Kreuz. lung abzuhalten. Dieselbe soll am 3. Juni in Chemnitz stattfinden. —* Sächsisches StaatZschuldbuch. Eingetra- gen waren Ende April 1917: 3176 Konten im Gesamt betrag« von 216410900 Mark. —* Beglaubigung von Unterschriften Kriegsgefangener. Es wurde bisher immer als ein Mangel empfunden, daß Rechtsvcrändecmiocn unterbleiben mußten, zu denen gerichtlich oder notariell beglaubigte Un terschriften der Gefangenen notwendig waren, weil es nicht möglich war, diese Unterschriften in der gesetzlich vorgeschric- bcnen Form beizuziehen. Diesem Mangel hat eine neuere Bekanntmachung des Bundesrats abgetzolstur Hiernach steht e§ der öffentlichen BeglauNtzung der Unterschrift eines deutschen Kriegsgefangenen gleich, wenn 2 weitere Kriegsgefangene, die deutsche MilNärpersouen sind und mindestens im Range eines Unteroffiziers stehen, schriftlich bezeugen, daß die Unterschrift des Gefangenen tatsächlich von diesem herrtthrt. Zum Beweis der Echtheit einer sol chen Urkunde genügt ein schriftliches, mit dem Dienstsiegel oder -stempel versehenes Zeugnis einer ausländischen Dienststelle, der die beiden Unterschristszengen unterstehen. Es ist also jetzt möglich, sich Urkunden, derer: Unterschrift gerichtlich oder notariell beglaubigt sein müssen, wie z B. Vollmachten für Grundbuchzwecke, Anträge an die Handels register. in rechtsverbindlicher Form auch mit den Unter schriften von Kriegsgefangenen zu beschaffen. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht nunmehr das Gesetz über Herabsetzung von Mindeststrafen des Militärstrafgesetzbuckes, das vom Bundesrat und Reichstag beschlossen und durch kaiserliches Siegel Gesetzeskraft erlangt bat. Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung m Kraft. —* Verfahren nach Verfall von unbenutzt gebliebenen Bezugsscheinen. Nicht nur unbenutzt gebliebene Bezugsscheine ^l und Li können nach dem Ver merk Ziffer 3 auf ihrer Rückseite bis 3 Tage nach Ablauf der einmonatigen Gültigkeitsdauer an die Ausfertigungs stellen zur Berichtigung der Personalkarte zurückgegeben werden, sondern auch die im März 1917 auSgesertigten und unbenutzt gebliebenen Bezugsscheine L und L alten Musters dürfen zu diesem Zwecke der AuSfertigungLstclle zurückgereickt werden. Diese Rückgabe hat jedoch b:S spätestens zum 3. Mai 1917 zu erfolgen. Darüber hinaus find Anträge, mit denen unter Rückgabe verfallener Bezugsscheine eine Berich tigung der Personalkarte nachgesncht wird, von den Aus- sertigungsstellen mit dem Hinweis abzulehnen, daß neue Bezugsscheine anstelle der verfallenen nur unter strengster Berücksichtigung der irr Nr. 9 der Mitteilungen bekannt gegebenen „Neuen Richtlinien" und in der Regel nach Aus füllung eines Bestandsfragebogens ausgefertigt werden dürfen. Auf der Personalkarte ist diese neue Ausfertigung als solche zu vermerken. Die Forderung der Ausfüllung eines Bestandsfragebogens rechtfertigt sich zumeist aus oem Grukidc, weil bei nicht rechtzeitiger Verwendung eines Be zugsscheines zunächst daraus geschloffen werden kann, daß das behauptete dringende Bedürfnis für seine Erteilung in Wirklichkeit nicht vorgelegen hat. Zur Frage der Errichtung von KriegS- denkmälern veröffentlicht die „Sächsische Staatszeitung" folgende Mitteilung: Wie das Ministerium des Innern nach dem Vorgänge anderer Bundesstaaten, zum Beispiel Preußens, ausdrücklich heroorheben möchte, muß die Errich tung von Denkmäler» und Erinnerungszeichen für den jetzigen Krieg und die Bearbeitung von Planungen hierfür, namentlich wenn es sich »m größere und erhöhte Auf wendungen erfordernde Anlagen bandelt, der Zeit nach dem Friedensschluh vorbehalten bleiben. Solange das deutsche Volt ttoch im Kriege stebt, können derartige Bestrebungen nicht gefördert werden. Namentlich ist auch die Bewilligung von Geldmittelsammlunaen für solche Zwecke bis aus weiteres schon um deswillen ausgeschloffen, weil während des Krieges alle Anstrengungen ausschließlich auf die Er ringung des Sieges gerichtet und alle verfügbaren Mittel den große» Aufgaben der Gegenwart zugesührt werden müssen. - ; 88 Oschatz. Dor dem Leipziger Landgericht hatten sich die Pferdehändler Johann Attred Sulzberger und Max Richard Katsche in Oschatz,-» .verantwortest,-weil sie gegen datz 'Verbot der. Ausfuhr von Pferden an» den Armee- korps bezirken ohne. Erlaubnis der' KrtegSiolumandanteir. in sofern verstoßen hatte»,, als sie 128 Pferde aus. dem Bezirke, des-19. Armeekorps nach Tresven und Liebenwerda tränS> ... . '. . .1. . Tagrsgeschichte. Deutsches Reich. Tte vrltte KriegSmaifeier. Die beroen ersten Kriegs- jähre sahen den Einzug des Mai ohne jede zu Friedens zeiten sonst übliche Feier oder Arbeitspause. Anders stan- den die Erwartungen in diesen: Jahre, da es ja immerhin einigen Heißspornen gelungen war, eine gewisse mit einer teilweisen Arbeitsniederlegung verbundene Unruhe in die deutsche Arbeiterschaft zu tragen. Aber nun bat Hindenburg gesprochen, von Bethmann Hollweg gemahnt und Generalleutnant Groener gewarnt. Dazu kamen die Weisungen und Belehrungen aus dem eigenen Lager. In dem Aufruf der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands und des Vorstandes der sozialdemokratischen Partei Deutschlands hieß es, „daß die deutschen Arbeiter auch in diesem Jahre wie in den beiden vorherigen ans die ArbeitSruhe am 1. Mai Verzicht leisten werden, ebenso wie eS die englischen und französischen Arbeiter tust." Das alles zusammen hat selbst Irregeleiteten die Augen geöffnet und sie hellhörig gemacht, die ruhigen Elemente hatten wieder die Oberhand gewonnen, und so war auch dieser dritte KriegSmai in der Reichshauptstadt, der er übrigens das erste wundervoll warme und sonnige Frühlingswetter schenkte, ein Arbeitstag wie alle. Auch i» den übrigen deut- scken Fabrikzentren ist es zu keinen Feiern, geschweige denn zu Kuudaebungen gekommen. Bezeichnend ist es vielleicht, daß selbst auf den: Berliner Friedhof der Märzgefallenen, früher ein beliebter Demonstrationsort, diesmal nirgends eine Kranzspende oder ein Erinnerungszeichen niedergelegt wurden. La- vreustische Abgeordnetenhaus hat am Montag und Dienstag da« Wohnunasaesetz und das BürgschastS- sicherungSgesetz in zweiter Lesung mit den Aenderungen . der. Kommission ohne weitere Zusätze und Abstriche ange nommen. Beide Gesetzentwürfe werden Mittwoch in dritter Losung verabschiedet" und dastn den: Herrenhaus -»geführt werden, wosich die Oberbürgermeisterpartei bereit« aus nh'gegen die Einschränkungen der Selbst- MM ui Miten'ue« «ecki iiir UW Arbeiterzüge verkehren ab 2. 5. 17. wie folgt: Hinfahrt. Früh Riesa ab K.15 Röderau an u. ab «,23 Lager Zeithain an 6,38 Rückfahrt, Sruh Lager Zenüain ab 7,03 Röderau an u. ab 7,15 Müe in «i in ziMnirMM. Freitag, de« 4. Mai 1V17, vormittag- von 0—irr Ubr, stndet in den bekannten Ausgabestellen die Ausgabe der Reichsfleischkarten und der Fletsch- kontrollmarken (weihe und gelbe) aus die Zeit vom 14. Mai—10. Juni 1917 statt. Eine spatere AnSgabe der benannte« Kartest an Ratsstclle kan« nur auSnahmS- Mttse erfolge«. Gleichzeitig weisen wir besonders darauf hin, daß die Kontrollmarken L und l bis spätestens Mittwoch, den 9. Mai 1917, mittags 12 Uhr beim Fleischer zwecks Eintragung in die Kundenliste abzugeben sind. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. Mai 1917. Gßm. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerein- schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen- sttuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungssteuergesetzcs vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Steuerzettcl nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Röderau, am 2. Mai 1917. Der Gemeindevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 2. Mai 1917 —-Auszeichnung. Der Jäger Ernst Maser, Sohn des Speichereiarbeiters Ernst Mäser, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet. —* Nufere Ka c to f s e l v er s or guu g. Aus Berlin wird uns geschrieben: In: Ernährungsausschüß des Reichstages konnte der Präsident des RetchSernährungSam- tes von Balocki bereits die überaus erfreuliche Tatsackn: berichten, daß unsere Kartöfjelvorräte größer sind, als allgemein und auch Vvu dem amkifltzr» Ernährungs stellen erwartet .wurde. Sein Ral7 wo gute Saätkartofseln nicht zur Verfügung stehen, lieber den Anbau von anderen Gemüsen vorzunehmcn, dürfte allgemeine Beachtung fin den, so daß wir neben günstiger Kartoffclversorgung mit guter Gemüsekost rechnen können. Sparsamkeit wird natürlich niemals außer Acht gelassen werden dürfen. Aber die gute Ueberwiu- terung unserer Kartoffelvorräte läßt die Aussicht, bis Mite Juli auszukommen, gut erscheinen. Die bekannte sehr ungünstige Ernte wirb durch die gute Ueberwinteruug einigermaßen wett gemacht, auch wenn, um die Gegen wart sicher zu stellen, mit harter Hand in. die Saatgut- dorräte gegriffen werden müßte. Deshalb ist auch die Vorschrift, nur 16 Doppelzentner Saatgut auf den Hektar zu wenden, erlassen worden und der Pflanzungsausschuß für Saatkartosfeln in Berlin wird dis Aufsicht darüber führen, daß dieses Gebot nicht übertreten wird. Natürlich werden auch die Frühkartoffeln, die imr etwa Mitte Juli auf dem Markt erwarten dürfen, zwangsweise bewirtschaf tet werden müssen, uni eine richtige Verteilung zu ge währleisten. Bei der Versorgung m:t Hcrbstkartosfeln soll in der üblichen Form, doch unter begrüßenswerter stärkerer Heranziehung des sachverständigen Handels vecsahr'en wer den; man rechnet mit seiner Einschaltung zwischen den: 15. September bis 1. Oktober. In der Preisfestsetzung dürste sich weniger oder nichts ändern. Stehen wmit die Aus sichten für unsere Kartofselvcrsorgung im lausenden Jahr bis zur Ernte im allgemeinen nicht ungünstig, so wissen -Wir ja, was wir votz der Fleischvcrsorgung zu gewärtigen haben. Außerdem dürfte die Versicherung des preußischen Staatskommissars für Ernährungsfragen Dr. Michaelis, daß, soweit bisher die Zahlen aus den Nachprüfungen zu übersehen seien, ein Ueberschutz vorhanden sei, der All gemeinheit zur Beruhigung dienen. Das abschließende Ur teil hierüber ist Mitte Mai zu erwarten. Jluch die Obst und Gcmüscversorgung erscheint im großen Ganzen ge sichert. Bei Gemüse und Obst wird man in Zukunft von jeder Beschlagnahme und Rationierung absehcn. .Die Ware wird ans dem Markte und beim Kleinhändler zu haben fein. Sehr vorteilhaft scheinen die Lieferungsverträge auf Frühgemüse eingewirkl zu haben. Man darf damit rech nen, daß wir eine doppelt so große Gemüseernte haben wie im.Vorjahre. Durch Lieferungsberträgc ist fast die Hülste des Friedensanbaues erfaßt worden. Fast alle Groß städte, u. a. Berlin, Charlottcnburg, LeiMg, Dresden, Düsseldorf usw , haben sich in erfreulichem Maße an diesen Lirferungsverträgen- beteiligt, über auch kleine Städte und die Heeresverwaltung. In Zukunft soll zwischen Tafel- und Wirtschastsobst nicht mehr unterschieden iverden. —* Fe ft genommen wurden von der hiesigen Polizei eine Logisschwindlerin und eine Kellnerin, die sich des Diebstahls schuldig gemacht bat. ' —v Landgericht. Die fünfte Strafkammer des Dresdner Landgericht« beschäftigte eine UntersuchnngSsache -egen den 29 Jahre alten schwer vorbestraften Arbeiter L. aus Gröba wegen Diebstahls und die Arbeiterin A. geb. P. aus Mehlten e'r Sei Riesa wegen Hehlerei. L- stahl unter erschwerenden Umständen während der Nackt »um 26. Dezember v. I. in Forberge dem Gutsbesitzer K. zwei Gänse und einige Hühner im Gesamtwerte von 180 Mark, sowie am 16. und 18. Februar d. I. auf cin- sacke Weise aus einen: Fetmen des Gutsbesitzers Kr. in Gröba eine Menge Kartoffeln im Werte von mindeste-« jünf Mark. Die Diebesbeute brachte L. in die Wohnung Mtwr Geliebten, der MitMtzeklagten F. Das Urteil lautete Är L. auf 10"MonateMtmng»iS und 5 jährigen Ehren- iechtsoerluft, für die F.i auf eine S wöchige Gefängnisstrafe. - —HS KrieuStagüng der HattSbvsitzer. Dör verband der sSMschen^HauSbesitzer-VerM« hat beschlossen, üt dieüm^Jabr«' «in« auckerördeatljchr Berbandspe^m.«-
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