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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191705036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170503
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-03
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1917
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101 Donnerstag, S. Mat 1817, avenvs 78 Fatzra Einlagenbe >«n. N ML- Betriebes der Drirckere», ... .. Rotationsdruck und Berlag: Langer^ Winter 'M -'uÄ Frewank Grö!m. Freitag, den 4. Mai 1V17, vormittags Ü Uhr wird rohes Rindfleisch verkauft. Das Fleisch wird an die Einwohner Gröbas und der umliegenden Gemeinden gegen Fleischmarken abgegeben. Preis 1.50 Mark für lg. Der Gemeindevorstand. HÄ -W einen Waldbrand oder' einen Brand von Feldfrüchten herbeiführt, mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mk. und nach 8 368 Zsf. 6 desselben Gesetzbuches derjenige, der aik gefährlichen Stellen in Wäldern oder in Heiden Feuer anzündet, mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Hast bis zu 14 Taget» bestraft. Zur Bekämpfung von Watdvränden haben nicht nur die Feuerwehren, sondern auch das Publikum Hilfe zu leisten. Die sich Weigernden können nach 8 360 Zff. 10 des Strafgesetzbuches bezw. nach 8 32 des Forst- und FeldstrafgesetzbucheS bestraft werden. Großenhain, am 3. Mai 1917. 1382 »8. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden , , Freitag und Sonnabend, de« 11. und 12. Mai 1V17, bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Großenhain, am 2. Mai 1917. Königliche Amtshauptmannschaft. an der Gefangenenfürsorge durch die Gemeinden, Vereine und Privatpersonen stets sehr erwünscht ist, datz abet drin gend darum gebeten wird, daß alle diejenigen, welche Ge fangene, die nicht ihre Angehörigen sind, in regelmäßige Fürsorge nehmen, dies unter Angabe von Namen und ge nauer Adresse des Gefangenen dein Landesausschutz vom Roten Kreuz mitteilten oder, soweit sie die Absicht haben, solche Gefangene in Fürsorge zu nehmen, sich an den Lan- desauSfchutz um Ueberweimng vou Gefangenen wenden, weil dieser zur Vermeidung von Dovpetversoraungen ein zelner Gefangener von mehreren Stellen, die dies von ein ander nicht wissen, nachprüfen möchte, ob der eine oder andere Gefangene nicht Ichon regelmäßig versorgt wird. Eine Doppelversorgung Einzelner bei der großen Anzahl bedürftiger Gefangener und bei der Schwierigkeit, für sie alle etwas zu tun, mutz dringend vermieden werden. Die Roten Kreuz-Vereine verstehen unter „regelmäßiger Für sorge" eine Unterstützung des Gefangenen mindestens aller 3 Monate init einem Geldaufwand von etwa 80 Mk. im Jahre. Für Paketsendungen an Gefangene sind aus volks wirtschaftlichen Gründen, die im neutralen Auslande aus geführt werden, zu bevorzugen. Solche Bestellungen können beim Landesausschuß des Roten Kreuzes, Dresden, Zinsen- dorfftratze 17 oder durch die in allen Teilen des Landes befindlichen Auskunfts- und Ortsstellen vom Roten Kreuz bewirkt werden. Von diesen Stellen sind auch Merkblätter und Vordrucke für solche Bestellungen zu haben. — Eine nachahmenswerte Einrichtung. In den Mitteilungen der ReichsbetleidungSstelle wird ge schrieben: Mit einer Einrichtung, deren Einführung auch andere» Städte», nur dringend geraten werden kann, hat München den Anfang gemacht. Dort bat man vor kurzem eine sogenannte Aenderfiube eingerichtet, d. h. eine Werk- statt, in der Frauen aller Stände Gelegenheit gegeben wird, unter sachverständiger Leitung alte Kleider, an deren Ge brauchsfähigkeit sie schon gezweifelt haben, wieder in Stand zu setzen oder auch als Kinderkleider zu verarbeiten. 165 Frauen verschiedenster Stände haben sich zum Besuch der Aenderftube anqem-idet. — Bezüglich der Ausfuhr von Druckschrif ten in das verbündete und neutrale Ausland sowie in die besetzten Gebiete, ist angeordnet worden, daß alle Druck- schriften (mit Ausnahme der Tageszeitungen und Musita- lien), die kein Erscheinungsjahr oder ein späteres Erschei nungsjahr als 1913 tragen, nur auf Grund einer besonderen Erlaubnis des stellvertretenden Generalkommandos, Gouver nement usw. aUSgefi hrt werden dürfen. Ohne Rücksicht auf das Erscheinungsjahr bedürfen einer besonderen Aus fuhrerlaubnis, alle Werke, die als chemische oder technisch« ohne weiteres erkennbar sind, sowie Werte und Druckschris ten mit kartographischem Inhalt (z. B. Atlanteich Reisefüh rer, Adreßbücher mit Gtadtplänen usw), Uttisormbücher und Militärdienstvorschriften. — Erhöhung der lieber nah mepreise für Aluminium. Der Berliner Lokalanzeiaer teilt mit: Das Krieg-Ministerium hat sich entschlossen, die Uebernahme- preise für enteignete fertige, gebrauchte und ungebrauchte Gegenstände aus Aluminium zu erhöhen. Nach der am 1V. d. M. zur Veröffentlichung kommenden Bekanntmachung werde», die Uebcrnahmepreise betragen: 12,00 Mark für jedes Kilogramm Aluminium ohne Beschläge, 9,60 Mark' für jedes Kilogramm Aluminium mit Beschlägen. Da diese Preise erst nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, durch die Samnielstellen gezahlt werden können, empfiehlt sich für das Publikum, die bei Ablieferung der Gegenstände, erhaltene», Anerkcnntnisscheine erst nach dieser Verösfent- lichnng znr Auszahlung des Betrages vorznlegen. Die Ab lieferung darf keineswegs verzögert werden, da dir Heeres verwaltung die beschlagnahmten Aluminiummengen dringend benötigt. Die Sammelstellen sind verpflichtet, außer den beschlagnahmten Gegenständen sowie Aluminium Alt- material znm Preise von 2,50 Mark für jedes Kilogramm anzunehmen. — Reib ui, gen zwischen Geschäftsinhabern und Käufern. Vom Nate der Stadt Leipzig wird fol-' oendeS veröffentlicht: „Die bei der öffentliche», Bewirt» jchafiung unserer Nahrungsmittel für die Organisation not wendigen Beschränknngen und Vorschriften auf dem Lebens- nritteimarkt stellen an jeden Einzelnen ungewohnte An forderungen. Geschäftsinhaber und Verbraucher müsse», sich in gleicher Weise den veränderten Verhältnissen anpassen. Da erfordert eine leichte Abwicklung des Verkehrs möglichstes Entgegenkommen auf beiden Seiten. Leider wolle», die Klagen über unangemessene Behandlung beiderseits nicht aufbören. Beide Teile, Geschäftsinhaber wie Käufer, seien daher ermahnt, den Schwierigkeiten Rechnung zu tragen und nicht durch unangebrachtes Benehmen diese noch zu vermehren. Etwas Verständnis auch für die Schmierig keiten des anderen Teils und etwas Nachsicht beiderseits würden zur lallgemeinen Zufriedenheit viel beitragen und manche unnötigen Reibereien ersparen." * Röderau. Bericht über die Gemeinderatssitznng am 30. April 1917. Es wurde beschlossen, 175"/„ Gemeinde anlagen nach Abschätzung der staatlichen Einkommensteuer SN erheben. Die Entrichtnug hat an drei Terminen zu er folgen. Da Schwierigkeiten zur Beschaffung des barten Klarschlages vorliegen, wurde beschlossen, die Beschotterung der Straße Röderau-Riesa zu vertagen. Das Gesuch des Herrn Matowiak, um Entlassung ans dem SiecbenhanS Großenhain, wurde unter Bedingungen genehmigt. Das Gesuch der Frau Zeiler, Riesa, wurde abgelehnt. Es wurde beschlossen, den, Kolonialwarengeschäft des Herrn Otto Jlgner für Abholen der Lebensmittel vom Kommunal verband eine Gebühr von 10 Pfg. für den Zentner zu gc-, währen. Die Wafferabsührnngsschleuse am Dorfeingange soll verlängert und Zementrohre dazu verwendet werden. Zur Mithilfe an der Fürsorge für die durch die Äuffen- einfälle in Ostpreußen Geschädigten wird eine Hanssamm» lung stattfinden. Die GraSnutzungen sollen an, 13. Mai verpachtet werden. * Lommatzsch. Die feierliche Einweisung des neuen Pfarrers Handmann soll am Himmelfahrtstage stattfinden. Herr Pfarrer Sandmann wird mit seiner Gattin an, Don- nerstag, den 10. Mai seinen Einzug ins Pfarrhaus halten. DreS de ».Der Rat zu Dresden hat zualcich im Auf- trage des sächsischen Gemeindetaaes das sächsische Finanz- Ministerium uw irille HtlfL hinsichtlich der Belieferung der Das bereits früher ausgesprochene Verbot des Ziaarrenranchens und des Rauchens ««-offenen Pfeifen in Waldungen (Bekanntmachung vom 20. Juni 1884) wird erneut m Erinnerung gebracht und gleichzeitig auf folgendes hingewiesen: Nach 8 31 des Forst- und Feldstrafgesctzbuches vom 26. Februar 1909 wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 2 Wochen bestraft, wer in gefahrbringen- der Weise mit unverwabrtem Feuer oder Licht einen Wald betritt oder sich ihm nähert, »m Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirst, oder unvorsichtig handhabt oder unbefugt Feuer anzündet oder un befugter Weise angezündetes Feuer zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt. Nach 8 309 des Reichsstrafgesetzbuches wird derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit Den in großen Städten und Jnduftriegemeinden aufwachsenden Kindern drohen in ihrer Entwickluug durch die vom Kriege verursachten Ernährungsschwierigketten ernste Gefahren. Um diese abzuwenden, sollen Kinder im Alter von 10—14 Jahren, die er- aoluggSbedürstig, aber gesund und sittlich einwandfrei sind, ans der Stadt auf dem Lande untergebracht werden. Dort werden sie in der frischen Lüft bei der gesunden Be- wegung erstarken, auch wenn ihnen nicht erheblich mehr Nahrung als in der Stadt ge boren werden kann. An die Landbewobner de- Bezirks ergebt die dringende Bitte, wenn sie ein oder mehrere Stadtkinder wenigstens 4 Wochen bei sich aufuehznen können, sich recht bald durch eine kurze schriftliche Mitteilung dem Unterzeichneten gegenüber hierzu bereit zu erkläre«. Ersatz der entstehenden Aufwendungen kann auf Wunsch in mäßiger Höhe gewährt werden. Durch die Unterbringung der Kinder etwa erwachsende Schwierigkeiten in Er- uäbruna Haftung oder anderen Richtungen sollen durch behördliche Maßnahmen nach Möglichkeit beseitigt werden. „ Jeder, der diese dringende Bitte erfüllt, übt gerade in der Jetztzeit ein hoch anzu- schlagendes Werk der Nächstenliebe aus, daß der Allgemeinheit zu Gute kommt. Der Dank der froh und gekräftigt in die Stadt suruckkehrenden Kinder und des um die Heranwach sende Jugend besorgten Vaterlandes ist ibn, gewiß. Alle diesen,gen, welche die Wichtigkeit dieser wertvollen Betätigung opferfreudiger Hilfsbereitschaft erkennen, insbesondere die Herren Rittergutsbesitzer, Geistlichen, Lehrer und Gemeiudeborstäude werben ersucht, ,n ihrem Wirkungskreise diese Erkenntnis zu verbreite« uud Zustimmungserklärungen zu sammeln und an den Unterzeichneten ein» »«senden. Großenhain, am 1. Mai 1917. 135518. Der Königliche Auttsbanptman«. La» Riesaer Tageblatt ersBttut lebe» L« avend» V,7 Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Bez»»»pr«iS, gegen Boraunzahlung, durch unser, Trüg« frei Hau» »der bei Abholung am Schalte, »er Saikerl. Postanstalttn vierteljährlich 2,LS Mark, monatlich 8S Pf. Anzeigen für di« Nummer de« Ausgabetages sind bi» 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeil, (7 Silben) 20 Pf., OrtSpre»» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» tzrechend höher. Nachweisung»- und BermittelunaSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage etngezoaen werden mutz oder der Auftraggeber tu Konkurs gerät. Zahlung«» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinruhtungen — hat der Bezieh« keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferu.-- der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezug-pietse«. ' - - — lag; Längerer Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Boet-estratze 59. Berantwortmtz für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ««st Attzrkgor Mtdlatt na Aqchrch. AwISVuM für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. Oertliches mrd Sächsisches. Riesa, den 3. Mai 1917. —* A uSzeichuung. Dem Feldintendantur Sekretär Hugo Berger von Riesa, Sohn des verstorbenen Ober postschaffners Franz Berger, wurde das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen. Er ,st bereits in, Besitz des Kriegs verdienstkreuzes. — Dein Jäger d. L. Franz Wolf (Con ditor) aus Riesa wurde die Friedrich August-Medaille in Bronze verliehen. — Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Soldat Eurt Schaut schick in einem Art.-Regt., Sohn des Lokomotivheizers Johann Schautschick hier. . —* Zur Kartoffelversoraung. I», dem Be- richte aus dem Ernährungsausschutz des Reichstages ist alS Zeitpunkt, bis zu den» die Kartoffelversorqung sicher ge stellt ist, in verschiedenen Zeitungen irrtümlicher Weise teils Mitte Juni teils bis Juli angegeben morden. Der Präsi dent des Kriegs-Ernährungs-Amtes hat aber in seinen Ausführungen mitgeteilt, daß die Belieferung mit Kartoffeln bis zum 12. Juli gesichert ist. -* Elektrizitäts-Werke Riesa. Die Elektri zitätswerke Betriebs-Aktien-Gesellschast Riefa bringen, wie aus dem Berichte über das 17. Geschäftsjahr zu ersehen ist, die Verteilung einer Dividende von wiederum L°/o in Vor schlag. Der Anschlußwert des Elektrizitätswerkes Riesa er höhte sich irn Berichtsjahr von 1193 Kilowatt (t>V) mit 445 Anschlüssen und 648 Konsumenten auf 1291 mit 456 Anschlüssen und 731 Konsumenten. Die Stromabgabe betrug 430499^ Kilowattstunden (kIVStä) gegen 361835 —»Die Meisterprüfung nach 8 133 der Ge- Werbeordnung hat vor den im Bezirke der Gewerbekammer Dresden bestehenden Prüfungskommissionen im April 1917 abgelegt und bestanden: Vor der Prüfungskommission für Elektroinstallateure: Oswin Martin LieSke in Grödel bei —* Verlustliste. Eingeaangen ist die am 2. Mai 1917 ausgegebene Sächsische Verlustliste Nr. 406, die in Unserer Geschäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. — Zucker zum Etnmachen soll, wie wir i» einer preußischen Zeitung lesen, in diesem Jahre frühzeitig ver teilt werden. Es sollen auch größere Mengen verabfolgt werden als im vorigen Jahre; immerhin für viele Haus haltungen nicht genug, um da« bewährte Rezept de« Ein- machenS ohne Zucker in Vergessenheit verfallen zu lassen. —kf. Briefoerkehr mit Kriegsgefangenen. Trotz wiederholter Warnungen kommt es immer wieder vor, daß in Briefen an Gefangene in» feindlichen Auslande Übertriebene, znm Teil sogar unwahre Mitteilungen über , die wirtschaftlichen Zustände in Deutschland gemacht werden. SS wird erneut darauf hingewiesen, datz derartige Aeuße- tüngen. deren Tragweite der Einzelne oft gar nicht zu übersehen vermag, nicht nur geeignet sind, den vaterlän- ptswen Interessen großen Schaden znfügen, sondern unter Umstanden auch strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könne»». ^^Beteiligung an der Gekangenenfür- sorge. Es wird darauf hingewiesen, dar «ine Beteiligung Biss». Rathaus. Fernruf Nr. SV. tand: 15 Millionen Mark. . Verzinsung der Einlage» von» 3'2 UVstikllt. Tage -er Einzahlung ab bis " zum Tage der Rückzahlung. Mündelsichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen „ haftenden Stadtgemeinde. Vermietung von Stahlschliesifächern. — Einlösung von Zinsscheineu. Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung !! Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftsvor- schriftlicher Aufträge. ! kommnisse sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. I Montags bis mit Freitags: 10—12 und 2—4 Uhr »anenuunoen. , Sonnabends: 10-2 Uhr. Gemsindeverbands-Girokafft. Kostenlose Geldüberweisungen. Nachdem die Ergebnisie der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteueretn- schatzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen steuergesetzes von» 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des ErgänzungssteucrgesetzeS vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Stcncrzettel nicht behändigt werden konnten, aufgefordert, sich bei der Ortsbehörde zu melden. Nünchritz und Zschaiten, am 2. Ma» 1917.Die Gemeindevorstäude.
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