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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191705093
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170509
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170509
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-09
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.05.1917
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RiesaerOTageblatt ««d A«r»tger MedlM md A-MgM. ' Kmlsötatt PK die Künial. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. LmtS^ertcht und dm Rat der Stadt Riek, sowie den Gemeinderat Gröba. , 1YH. Mittwoch, 9. Mai 1917, aveads. 79. Aahrq. La« Riesaer Tageblatt rrscheiut jede« Tag avrnd» '/,? Uhr mir Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Be,»s«»retS. argen «orauszahlung, durch unsere TrSger stet Hau« oder bet Abholung am Schall« -er Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. 8«,eigen Mr di« Nummer de« Ausgabetage« sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen: ein« Gewähr fiir da« Erscheine» an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis fiir die 43 wm breite Grundfchrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreu» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. Wrechend höher. Nachweisung«- und VermittelungSgebühr 2V Pf. Fest« Taris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Nustraggeber iu Konkur« gerat. Zahlung»» und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezng»picts«S. Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Roetbeftraste SS. Verantwortlich für Redamon: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wrlhelm Dittrich, Riesa. Mts >SI 8cht M 8mm swie ßesMnlM Md tttchMe ABk « milnkmllklit Mm. Bon Freitag, den 11. dieses Monats ab werden in den Lebensmittelgeschäften bez. in den von den einzelnen Gemeinden siir die Lebensmittelabgabe einqerichteten Ausgabe stellen gegen Abschnitt v der grünen Warenvezugskarte Grübe oder Graupen sowie Hafer' fabrikate abgegeben. Auf die Person entfallen 100 «r Grübe oder Graupen und 100 gr Haferfabrikate. Die Entnahme hat bis »um 17. Mai 1V17 zu erfolgen. Die VcstandSanzeigen gemäß 3 6 Ziffer 2 der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 19. Oktober 1916 sind bis »nm LV. Mai 1V17 an die Königliche Amtsbauptmannschast c-tnzureichen. Vordrucke zu den Bestandsanzeigen sind bei den Gemeindebehörden zu entnehmen. Der Preis für Grütze sowie Graupen-beträgt 30 Pfg. für das Pfund, also 6 Pfg. für 100 «r, für Hafcrfabrikate 44 Pfg. für das Pfund, also 9 Pfg. für 100 x:. Für die Stadt Radeburg und die zu dem amtshauptmannschaftlichen Bezirk ge- hörigen Landgemeinden hat die Königliche Amtshauptmannschaft nach Gehör ihres Er- nährungS» und Bezirksausschusses folgendes bestimmt: Grütze oder Graupen und Haker- fabrikate werden an die minderbemittelte Bevölkerung in der Stadt Radeburg, sowie in den Landgemeinden des Bezirks unentgeltlich abgegeben. Zur minderbemittelten Bevölkerung sind im vorliegenden Falle lediglich die Per sonen zu rechnen, deren Einkommen nicht mehr als 2500 M. beträgt. Jeder Haushaltungsvorstand mit einem Einkommen von weniger als 2500 M. kann soviel mal 100 gr Grütze oder Graupen und Haferfabrikate unentgeltlich gegen Abschnitts der grünen Warenbezuaskarte beziehen, als er Personen in seinem Haushalte zu beköstigen bat. Wer sich zu den Minderbemittelten im vorstehenden Sinne rechnet und Grütze oder Graupen und Haferfabrikate unentgeltlich beziehen will, hat sich vorher bei der Gemeinde behörde seines Wohnortes die grüne Warenbezugskarte 0 auf der Rückseite mit dem Gc- metndeftemvel abstempeln zu lassen. Die Verkaufsstellen wollen auf die so abaestempelten grünen Warenbezugskarte» v je 100 «r Grütze oder Graupen und Haferfabrikate unentgeltlich verabfolaen, die abge stempelten Marken 0 besonders sammeln und der Gemeindebehörde vorlcgcn, die über die Anzahl der nbgelieferten Marken eine Bescheinigung ausznstcllen bat. Diese Bescheinigung wollen die Geschäftsinhaber der Königlichen Amtshauptmannschaft einsenden, auf Grund deren alsbald der Preisunterschied von 6 bez. 9 Pfennigen für jede abgcstempelte Karte 0 erstattet werden wird. Großenhain, am 7. Mai 1917. 1241°Hl». Königliche Amtshauptmannschaft. Abgabe von Speisefirnp. ' Don Freitag, den 11. laufenden Mts. ab wird in den Lebensmittelgeschäften bez. in den von den einzelnen Gemeinden eingerichteten Abgabestellen auf Abschnitt 4 der Waren bezugskarte ll (gelb) über Marmelade nsw. Sveisefirup abgegeben. Es entfallen 50 gr auf die Person. Die Entnahme hat bis zum 17. Mai 1S17 zu erfolgen. Die BestandSanzeiaen gemäß 8 10 Ziffer 2 der Bekanntmachung vom 26. Februar 1917 und bis zum SV. Mat 1V17 an die Königliche Amtshauptmannschaft cinzusenden. Vor drucke für die Bestandsanzeigen sind bei den Gemeindebehörden zu entnehmen. Großenhain, am 8. Mai 1917. 584chskll». Der Kommunalverband Brotversorgnng. Infolge einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden die Inhaber von Bäckereien und Brotverkaufsstellen auf strengste Beachtung der Vorschrift im Abschnitt lll Absatz 2 der Bekanntmachuna des Kommunalverbands vom 20. März 1917, Brot- und Mehlversorgnng betr., «ach welcher Wetzenbrot ebenso wie daS Roggenbrot erst S4 Stunde« «ach der Herstellung an die Verbraucher abgegeben werden darf, hingcwicse». Zuwiderhandlungen werden unnachsichtlich auf Grund von Abschnitt IX der vorge« dachten Bekanntmachung bestraft. Großenhain, am 4. Mai 1917. 829 >>l? II». Königliche Amtshanvtmannschast. Von Freitag, den 11. dieses Monats ab wird in den LebensmikkekgesNafien bez. in den von den einzelnen Gemeinden für die Lcbensmittelabgabe eingerichteten Ausgabe stellen KriegSkasfce in Paketen zur Ausgabe gelangen. Anf den Haushalt entfällt 1 Paket. Die Abgabe darf nur gegen Vorlegung der Brotansweiskarte erfolgen und ist auf dieser zu vermerken. Großenhaiü, am 7. Mai 1917. 585 b kil». Der Kommnnalverband. Betautttrnachmril. Fleischzulage der Selbstversorger bcir. § 1 Absatz 2 der Bekanntmachung vom 12. April 1917 erhält folgende Fassung: Selbstversorger, die auf alle Flcischinarken verzichtet haben, können Reichssleischkarte und Flcischzulagekarte bis zur Hälfte, also bis zu je 125, zusammen 250 Gramm gegen entsprechende Verlängerung ihrer Selbstversorgcrzeit erhalten. Falls sie nur auf einen Teil verzichtet habe», steht ihnen die Fleischzulage in derjenigen Höhe zu, in der sie Marken beziehen. Der Rest* der Abschnitte ist ebenso wie ans der Rcichsflcischkartc auch auf der Zu lagekarte von der Gemeindebehörde abzntrcnnen. Großenhain, am 2. Mäi 1917. 1206 ä^il». Der Kommnnalverband. MLlchkmten vcrrefferrv. Die erneuten Anträge auf Ausstellung von Milchkarten werden Freitag, den 11. Mat 1V17 nachm. von « Uhr m den bekannten Ausgabestellen im Natbause entgegengenommen. Soweit Milchkarten bereits erteilt worden sind, ist die jetzige Milcki'tammkarte mit- zubringcn; ebenso sind ärztliche Zengniffe, soweit sie nicht bereits innebehalten worden sind, wieder vorzulegen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei dieser Ausgabe sämtliche Anträge zu stellen sind. Spätere» Anträgen wird nnr in dringenden Ausnahmefällen ent sprochen. Der Rat der Stadt Riesa, am 9. Mai 1917. Sehr. Tie Lieferung verschiedener Kasernengeräte aus Holz, Eisen usw., sowie von gläs. und steingut. Geschirr soll öffentlich verdungen werden. Die Bedingungen nsw. sind im Geschäftszimmer — Pionierkaserne, Srabsgebäude Zimmer 61 — emznsehen und Ange bote bis 23. Mai d. I. 10 Uhr vorm. verschlossen einzusenden. Verdingungsunterlagen werden nicht versandt. Bewerber, welche die Bedingungen nicht eingesehen haben, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagssrist 2 Wochen. Königliche tSqrnisonverwaltnng Riesa. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 9. Mai 1917. —* .Landessammlung des Roten Kreuzes- Nur wenige Tage trennen uns noch von der diesjährigen großen Landes-Sammlung des Roten Kreuzes im ganzen Königreiche Sachsen, die diesmal in der Form als Roter- Kreuz-Opfertag am 11. und 12. Mai stattfinden soll. Den gewaltigen Opfern, die der Krieg an den Fronten täg lich von jedem unserer Feldgrauen fordert, die diese bringen müssen an Gesundheit und Leben, sollen auch die Opfer entsprechen, mit denen die Heimat ihrer gedenkt, soll die Dankesgabe derer sich anpassen, die fern von dem grausigen Kriegsringen friedlicher Arbeit nachgehen kön nen. Auch diesmal ruft das Note Kreuz, das bisher für feine Vaterlands« rbeit in Sachsen schon mehr als 27 Mil lionen aufgewendet hat, wieder zu solchen Opfern auf. Auch diesmal gilt es, den Verwundeten zu helfen, den Erkrankten die Gesundheit wiederzugeben, daneben den un ter schwierigen Verhältnissen im fernen Lande Kämpfen den Soldatenheime zu schaffen. Schwerer als je zuvor ist das Ringen um die Freiheit des deutschen Vater landes; unvermeidlich steigerten sich mit der Zunahme der Leere und ihrer Kämpfer die Aufgaben des Roten Kreuzes. Deshalb spende jeder nach Kräften, wenn die Sammler und Sammlerinnen mit der Roten-Kreuz-Büchse am 11. und 12. Mai eine Spend» erbitten, keiner ver säume, die heilige Dankesschuld auch an seinem Teile ab zutragen, die jeder den tapferen Kriegern, die für uns iämpfen, schuldet. Nur durch die Opferfreudigkeit aller, im Feld und in der Heimat, kann der Krieg gewonnen werden. Darum bringe auch jeder sein Opfer am 11. und 12. Mai? — MI. Die Verkäufer von Zucker hatten bisher bei der Abgabe der Ware an die Verbraucher den entsprechenden Abschnitt der Zuckerkarte abzutrennen, oder zu entwerten. Diese Entwertung ist vielfach in sehr nachlässiger Weise, etwa durch einfaches Turchstreichen mit Bleistift, geschehen. Es war daher ein Leichtes, die ur sprüngliche oberflächliche Entwertung wieder zu beseitigen , «nd ven Abschnitt zu nochmaliger Belieferung vorzmvei- tzn, zumal tn gröberen Geschäften, die nicht bei jedem Kunden fcststellcn können, ob er die ihm zustehende Menge bereit- erhalten hat. Die Folge hiervon war, daß dem Händler später der bei der Tovpelbelieferung zuviel auS- aegebene Zucker fehlte. ES ist deshalb neuerdings be stimmt worden, daß m allen Fällen der dürch Entnahme von Zucker verbrauchte Abschnitt ab zu trennen ist. Eine bloße Entwertung genügt nicht mehr. Die vorstehenden Ausführungen zeigen, das; die Kleinhändler nur ihr eigenes Interesse wahrnehrncn, wenn sie sich streng an .'diese Be stimmung holten. —Nene List unserer Feinde. Amtlich wird mitgeteilt: In letzter Zeit sind häufig auffallende Briefe angeblich deutscher Kriegsgefangener aus dem feindlichen Ausland nach Deutschland gelangt, bei denen nähere Nach forschung ergab, daß sie gefälscht, d. h. daß sie nickt von dem wirklich in feindlicher Kriegsgefangenschaft befindlichen Deutschen geschrieben waren, oder daß der Name des Ab senders frei erfunden tvar. Solcke Briese kommen meisten teils ans England, aber auck aus Kriegsgefangenenlagern in anderen Staaten der Entente. Es ist anzunchmcn, daß sie vom feindlichen Spionagedienst veranlaßt worden sind, um für unsere Feinde militärisch oder wirtschaftlich wich tige Nachrichten zu gewinnen. So sind z. B. Maschinen fabriken oder Werften um Mustersendungen- Skizzen oder Zeichnungen ihrer Erzeugnisse oder um Mitteilung über Herstellungsverfahren oder über die Leistungsfähig keit des Werkes gebeten Worten, auch an optische Anstalten und Spielwarenfabriken sind solche verdächtige Briefe ge langt. In anderen Fällen sind Buchhandlungen, Verlags anstalten, Behörden oder Privatpersonen, angeblich zum Zwecke des Selbstunterrichts deutscher Kriegsgefangener um Zusendung von militärischen oder technischen Zeitschriften und Büchern ersucht worden, deren Ausfuhr im Kriege verboten ist, weil sie unseren Feinden wichtige Finger zeige geben können. Weiler sind Versuche gemacht worden, durch Wohlfahrtsanftalten und Vereine oder durch Zei- tungS-Redaktionen einen Br.icfverkehr zwischen solchen an geblichen deutschen Kriegsgefangenen und ihnen unbekann ten deutschen Mädchen anzubahnen, wahrscheinlich um tm Laufe des BriesverkehrS Mitteilungen über militärisch« und wirtschaftliche Verhältnisse aus Deutschland zu erhalten. Deutsche im Anlande haben von ihnen gänzlich unbekannten deutschen Kriegsgefangenen Bitten um Zusendung von Lie besgaben erhalten, tn denen hauptsächlich solche Nahrung--- oder Genußmittel gewünscht wurden, von denen bekannt ist, daß sie zur Zeit in Deutschland schwer zu haben sind; die Briese haben sich gleichfalls sofort als Fälschungen er geben, sie sollten offenbar Klagen über die Knappheit derartiger Waren herauslocken, um solche Klagen dann im feindlichen Ausland« veröffentlichen und damit den sinken den Mut der feindlichen Bevölkerung wieder einmal etwa- über militäri -land zu ihnen gänzlich unbekannten fenen Bitten um Zusendung von Lie- vesgaoen crycuren, in denen hauptsächlich solche NabrungS- oder Genußmittel gewünscht wurden, von denen bekannt sind; ie Briefe haben sich gleichfalls sofort als Fälschungen er geben, sie sollten offenbar Klagen über die Knappheit derartig "" ' " " " ' "" ' ' ^en Mut der feindlich«» Bevölkerung wieder einmal etwa- beleben zu könne». Schließlich haben unsere Feinde ver- sucht, durch solche gefälschte Briefe deutscher Kriegsge fangener deutsche Standesamtsurkunden zu erlangen, die sie dann für die Zwecke ihrer Spionage mißbrauchen woll ten, oder Ansichtspostkarten und Karten von Gegenden Deutschlands, die das Ziel feindlicher Fliegerangriffe bil den können, nach England zu bekommen. In einzelnen Fällen, in denen solche verdächtige Briefe deutscher Kriegs» gefangener sich als echt erwiesen haben, muß leider ange nommen werden, daß die Absender in dem feindlichen GefangenenlckGer durch List oder Zwang zu solchen Briesen nach der Heimat veranlaßt worden sind. Um diese feind lichen Ränke ans Licht zu ziehen und Schaden abznwenden, muß gegenüber solchen verdächtigen Bitten von Kriegsge» fangeuen Vorsicht beobachtet werden. ES ist deshalb not wendig, das; Behörden und Vereine, Zeitungsredaltionen, Geschäftsleute und Privatpersonen, die ein solches verdäch tiges Ersuchen von Kriegsgefangenen erhalten, den Brief zu weiterer Prüfung den zuständigen Stellvertretenden Ge neralkommandos eiuscnden. —LK. Landeskulturrat. In der Sitzung dcS Ständigen Ausschusses des Landeskulturrates vom 4. die ses Monats wurden u. a. folgend« Beschlüsse gefaßt: TaS Königliche Ministerium des Innern soll gebeten werden, Anweisung zu geben, daß bet einer etwcngen Verteilung von Kvhlen durch die Behörden die landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Belieferung der Landwirtschaft her angezogen werden, damit sich die zahlreichen Beschwerden des letzten Winters über ungenügende Zufuhr für die landwirtschaftlichen Betriebe in Zukunft nicht -wiederholen. — Der Antrag eines landwirtschaftlichen Verein-, die Preis« für verendete Tier«, die in den Kadaververwertnngsan- stalten verarbeitet werden, zu erhöhen, weil sie im Ver hältnis zu den zurzeit herrschenden Preisen für lebendes Vieh, Häute und Erzeugnisse der Kadaververwertungsan stalten zu niedrig sind, soll befürwortend an das Königliche Mntstertum de- Innern weitergegeben werden, weil die Landwirte durch das Umstehen von Vieh bei den herrschen den Verhältnissen einen außerordentlich hohen Schaden er leiden. — Das LandcSlebenSmittelamt soll gebeten wer den, anznordnen, daß die landwirtschaftlichen Ä-beiter über all als Schwerarbeiter angesehen werden und daß auch die Selbstversorger die gleiche Brotmenge wie diese erfüllten. —LK. Abgabe von Kartoffeln und Saat kart osfelm enge. Es herrscht vielfach noch Unklar heit über die Abgabe von Kartoffeln auf Grund der Be kanntmachung vom 24. März 1917. Wir möchten deshalb darauf Hinweisen, daß jedem LüLtalletereeuüLr anker
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