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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191705153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19170515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19170515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-05
- Tag1917-05-15
- Monat1917-05
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1917
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Riesaer G Tageblatt SS. geschriebenem Muster, daß dieser noch übersandt werden wird, zu führen. zu 6. Diejenigen Personen, deren Versorgung init Eiern auf solche Bezugskarten erfolgt, sch haben bis Lahn» keinen Anspruch auf Einzelbelicferung durch die Gemeinde oder den na Kommunalverband, so können sie dann von der Gemeinde oder dem Kommunalverband 7«. Jahrg'^ Die Siesjiihrigc Diözesan-Bersammluiig der Ephorie Großenhain findet Montag, den S1. Mai, vorm. 11 Ubr ini Saale des Sachsenhofes in Großenhain statt und werden die Herren Kirchenpatrone, die Kirchgemeinden, ihre Herren Geistlichen und Kirchenvorstehcr auch noch hierdurch zu derselben ringelnden. Königliche Snperintendentur Großenhain, den 15. Mai 1917. -Ficbig, S. Oertliches «i»s Sächsisches. Riesa, den 15. Mai 1917. —* Konzert-Reinertrag. Das am lebten Donnerstag im Gasthof zum Stern von den vereinigten Riesaer Männergesangvereinen vom Deutschen Sänger bund ^Amphion", „Sängerkranz", „Orpheus" und „Schubertbund" abgehaltene Wohltätigkeitskonzert hat trotz der hohen Unkosten und des geriimcn Besuches einen Rein ertrag von M. 189,68 für den Verein „Heimatdank" der Stadt Riesa ergeben. —* Ein Gewitter trat vergangene Nacht in der zwölften Stunde hier auf. Es ging ohne stärkere elek trische Entladungen vorüber, brachte den Fluren aber einen ergiebigen Regen. - —MI.. Zur Lebensmittelversorgung. In letzter Zeit: ist vielfach über eine angeblich zu reichliche Lebensmittelversorgung Groß-Berlins geklagt worden. Die Ankündigungen der Magistrate über die zu verteilenden Wochenrationen traben außerhalb Berlins zum Teil ge radezu Erbitterungen hervorgerufen, tveil sie den An schein erweckten, daß die Zuweisungen für Groß-Berlin, ganz unverhältnismäßig größer seien als in anderen Groß städten und Jndustrrebezirken. Es ist deshalb von In teresse, aus einem „Versprechen und Halten" überschriebe nen Artikel der Berliner Volkszeitung vom 3. Mai/- zu sehen, daß diese Ankündigungen nicht nur außerhalb Ber lins, sondern sonderbarerweise auch in Berlin selbst stark beanstandet worden sind und zwar nicht deshalb, weit sie ein Geheimnis der guten Berliner Versorgung verraten könnten, sondern deshalb, tveil sie auch in Berlin Enttäu schung in weiteren Kreisen der Bevölkerung hervorgerusen haben. Der Verfasser weist linier anderem darauf hin, daß nicht selten in der zweiten 'Woche nur nochmals «»ge kündigt wurde, was in der ersten bereits versprochen war. Als Beispicl'sührt er zwei Ankündigungen für die Zeit vom tk. bis 8. und vom, 9. bis,15^ Avril an, in denen beiden die Belieferung'genau der gleiche» Abschnitte der Rabrnngsmittelkarten flngelündigt wird. .Wenn dies ge schieht, ohne einen ausdrücklichen Hintveis darauf, daß es nur eine Wiederholung ist, erklärt sich daraus, daß die in den einzelnen Stadtteilen die für eine Woche angckün- Eier auf keine» Fall erhalte»», wem» sie unter lieberschreitung des wöchentlichen Bedarfs ihre Vorräte vorzeitig anfgczehrt haben. 7. Bezugskarten, aus die keine Eier oder »licht der volle Ne»»ttbetrag an Eier»» bei Erzeugern oder Händlern erlangt oder sichergestellt werden kann, könnt» der Gemeinde behörde bis zum 1. Juli 1917 zurückgegeben werden. Soweit Deckung des Bedarfs nicht erlangt ist, nehmen die VcrsorgungLberechtiaten an der Einzelbelicferung durch den Kom- munatverband teil und erhalten insoweit wieder Eierkarten. 8. Die Abgabe der Eier seitens der Hiihnerhaltcr, Händler odev Sammelstellen an die in Ziffer 5, dieser Bekanntmachung genannte»» Persone», darf nur gegen Abtrennung eines entsprechenden Abschnittes der Bezugskarte erfolgen. Die Kartcnabschnitte sind von den Empfänger», zu sammeln und sorgfältig nnfzubcwabrcn: sie dienen der Gemeinde gegenüber als Nachweis über dis von dem Besitzer gelieferte Eiermenge. 9. Die Vorschriften der Bekanntmachung vom 19. September 1916 --1481 ä il — abgedruckt in Nr. 220 des Großenhainer Tageblattes, Nr. 219 des Riesaer Tageblattes und Nr. 110 des Radeburger Anzeigers, werden, iysoivcit sie mit Vorstehendem in Wider- spruch stehen, aufgehoben. 10. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden nach 8 17 Ziffer 4 der BundesratSverordnung vom 12. August 1916 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen belegt. Großenhain, am 14. Mai 1917. 189 kV il n Ter Bczirksverband der Königlichen Amtsbanvimnnnschaft. digte Belieferung sich läufig stark lnnausschiebt, »veil die, Zufuhr an die Kleinhändler nicht rechtzeitig durchgesührt werden kann. Die Volkszeitung macht daraus den Stadt- verwaltungen Groß-Berlins sogar den Borwurf, Konkur- rciiznlanüver zu treiben, um den Anschein zu erwecken, daß ihre Gemeinde besonders reichlich beliefert sei. Wenn auch diese Angabe sicher unzutreffend ist, so sieht man doch, mit welcher Vorsicht derartige Bekanntmachungen ge lesen oder gar zum Vergleich mit auswärtigen Verhält nissen herangezogen werden müssen. —MI. Lebensmittelkarten-Paß. Seit Ein führung des Kartenspstcms zur Verteilung der Nahrungs mittel' gibt es eine große Anzahl Leute, die auf jede Art Ersuchen, kick, mehr Kürten und so mehr Nahrungsmittel zß verschaffen, als ihnen zustehen. Die Zeil und jetzt wohl auch die Not Haben in dieser Beziehung erfinderisch gemacht, und so ivcrden hie verschiedensten Kniffe anae- wendet, um zum Ziele zu kommen. Tie Behörden bemühen »ich seit langem,, diesem Unfilg zu steuern nnd die zu' Nurecht im Verkehr befindlichen Karten nnschädlich zu wachen. Die bisher eingeschlagenen Wege haben aber nichts Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« La» avendS V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Trager srek Haus »der bei Abholung am Schalter her Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen kür di» Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Ubr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «ine «Äcnuihr fiir . da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite Ärundschrifi-Hrile (7 Silben) 20 Pf., vrtsprei» 1ö Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz rnt- spr«chend höher. Nachweisung»- und AermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werde» »nutz ober der Auftraggeber in Kontur» gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Niesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des dec Zoitnng oder auf Rückzahlung des Bezugspreises, l, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich,Niesa. Bekanntmachung. Abgabe von Fleisch auS ^anÄschlachtungen. Fletsch und Fleischware», die ans Hanssäilachtungcii sicwomieu und dem Scidftvee- sorger zur Selbstversorgung überlasse» sind, dürfen gegen Entgelt nur an de» Kommunal verband oder mit dessen Gettchmiüuug abgegeben werde»». Die Preise für Fleisch, das aus Hausschlachtnngen stammt und von de», HanSschlach- tendcn gegen Marke», verkauft wird, dürfen um nicht mehr als 10" „ hinter den, Klein handelspreis für Li- betreffende Fleischgattung zneuckbleibei». Andererseits wird darauf hingerviese», daß auch beim Verlauf solche», Fleisches streng die Höchstpreise zu beachten sind. Großenhain, an, 11. Mai 1917. 1209cklcil,z.Königliche AmtSha»iPt>na«»»schaft. Bei der an, 14. Mai d. I. vorgenommeneil Auslosnng von Schuldscheine», der An leihe der Kirchgemeinde Riesa vom Jahre 1894 sind nachstehende Nummern gezogen worden: 2 Stück i.it. L. Nr. 53 und 58, 1 „ „ 9. Nr. 163, 1 „ „ 0. Nr. 33. Die Auszahlung der betr. Kapitalbeträge (veröl. die aus der Rückseite der Schuld scheine abgedrnckten Bestimmungen) erfolgt vom 31. Dezember a. c. ab durch die Kirchkaffe : Riesa gegen Rückgabe der Schuldscheine, Zinsleisten und der noch nicht fälligen ZinS- kleine. Die Verzinsung bürt mit diesen, Tage auf. Anf Punkt 5 und 6 der obenge nannten Bestimmungen wird noch besonders aufmerksam gemacht. Riesa, am 15. Mai1917. Der Kirchenvorstand. Friedrich. ' Bei einem Pferde des Gutsbesitzers und HaudclsflcischcrS Reinhold Nicol in Mehl theuer ist der Roy festgestellt worden. Großenhain, am 15. Mai 1917. , 1643» u. Die Königs. Amtsbanvtmannschaft. Wenn auch seitens der Behörde weitere Maßnahmen ergriffen worden'sind, um Eigentumsdelikten, so insbesondere nncb Kärtvffeldiebstählcn, die doch vor allen, auch mit Rücksicht auf den künftigen Ernteausfall höchst bedenklich sind, entgegenzutrcten, so soll doch auch darauf hingewiescn werden, daß die Besitzer selbst das Nötige mit zum Schutze ihrer Fluren beizutragcn und vor allein etwaige Diebstähle sofort der Gendarmerie an- znzeigen haben. Großenhain, am 14. Mai 1917. Die König!» Amtsbauvttnannschaft« Sparsamer Verbrauch voi» Berbaudstoffei». Alle Krankenanstalten, Krankenkassen und Aerzte werde», unter Bezugnahme auf die »urchstehende Verordnung des Preußischen Krieasministeriums vom 14. Februar 1917 hier durch erneut eindringlichst ermahnt, mit den Verbandstoffen sparsam umu,gehen. Wo es die Behandlung der Kranken gestattet, find Ersatzstoffe (Krepp-Papierbmden, Zellulose-, Holzstoffwatte usw.) zu verwenden, damit die Verbandstoffe aus Baumwolle und anderen, Spinnstoff für solche Fälle ausreichen, bei denen Ersatzstoffe nicht verwendet werden rönnen. Dresden, an, 11. Mai 1917. iJsiv^i Ministerium deS Innern. 2268 Kriegsn.iEerm,».^ Med^inalabteilung. Berlin n 66, de» 14. Februar 1917. I. Infolge von Transportschivierigkeiten mutz mit einer erheblichen Verzögerung in der Ablieferung der von den Sanitätsdepots für die SanitätSdienststellcn des Feld- und Heimataebietes dein» HauptsanitätSdepot als Zentralbeschafflingsstelle angcmeldetei, Ver bandstoffe gerechnet werden. II. Um für den Feldsanitätsdienst die erforderlichen Verbandstoffe in erster Linie bereitstellen zu können, ist im Heimatgebiete der Verbrauch an Verbandstoffen auf das nn- umgäiwlich Notwendige herabzusetzcu. Die genaue Beachtung der Bestimmungen über das Wiederbrauchbarmachen der ge brauchten Verbandstoffe im Lazaretthaushalt usw. wird deir Sanitätsdienststellen daher erneut zur strengen Pflicht gemacht, desgleichen die Anwendung von Ersatzstoffen, wie Papierbinden, Zcllstosswatte usw. Für den Revierbedarf dürfen in erster Linie nur Ersatz- vcrbaudstoffe und »nieder brauchbar gemachte Verbandstoffe abgegeben werden. Beim An fordern anderer Verbandstoffe ist die Notwendigkeit besonders zu begründen. Auch im Lazaretthaushalt muffe», die Ersatzverbandstoffe und wieder brauchbar gemachten Verband stoffe ausgiebig verwendet werden. Anforderungen in den VcrordnungSbüchern find von den Stativ,»sleitern zu zeichne». Durch ditS Verfahren der offenen Wundbehandlung »vir- in geeigneten Füllen eine weitere Ersparnis im Verbrauch von Verbandstoffen erzielt werden können. Hk. Es ist hier bekannt geworden, daß in den Bereinslazaretten trotz aller Ermah nungen der Landcszentralbehörde», die erforderliche Sparsamkeit in der Verwendung von Verbandstoffen bis jetzt nicht überall hat erreicht ivcrden können. Die Königlichen Sani tätsämter usw. werden daher ersucht, auch die Vcreinslazarette zur größten Sparsamkeit in, Verbrauch von Verbandmittelu, besonders auch der etiva vorhandenen alten Bestünde, anzuhalten. Ferner sind die Vcreinslazarette auf das Wiederbrauchbarmachen gebrauchter Verbandstoffe und auf die Anwendung von Ersatzstoffen aufs eindringlichste hinzuweisen und nachdrücklichst darauf aufmerksam zu machen, daß diese Maßnahmen durchaus im vaterländischen Interesse liegen. Die Ansführung der angeordneten Maßnahmen ist in gesrsnetec Weise zu überwachen. I. A. aez. Niehues. An sämtliche Königlichen Sanitätsämter (ausgenommen XVI, A. K.), der, Herrn Garnisonarzt Metz und Straßburg, HauptsanitätSdepot Berlin. Versorgung mit Eiern betr. 1. In den nächsten Monaten soll der Bedarf der Bevölkerung an Hühnereiern für die Zeit bis zum 14. März 1918, soweit überhaupt möglich, sichergestellt werden, »vobei nach den Bestimmungen der Reichsvcrteilnngsstelle für Nährmittel und Eier auf den Kopf der Bevölkerung und 2 Wochen je ei», Ei entfällt. 2. Diese Sicherstellung soll in, Bezirk des unterzeichnete», KommnnalverbandeS ein schließlich der Städte Großenhain und Riesa dergestalt erfolgen, daß einmal denjenigen Personen, die sich das Zutrauen, selbst überlasse», wird, den Bedarf für sich und ihre Familie und die Versorgungsperiode selbst einzulegeir. 3. Insoweit dies nicht geschehen kann, wird der Kommunalverband dafür Sorge tragen, daß die Eier im Bezirke gesammelt und soweit nötig, eingelegt werden. Hierüber bleiben noch besondere Bestimmungen Vorbehalten. 4. ES wird darauf hingcwiesen, daß diejenigen Personen, die das Sclbsteinlege» übernehme»,, die Verantwortung für die Aufbewahrung und Haltbarkeit der Eier selbst tragen und daß der Kommunalverband für in, Laufe der Versorgungsperiode zum mensch lichen Gemme unbrauchbar gewordene Eier keinen Ersatz leistet. 5. Personen, welche hiernach ihren Jahresbcdarf an Eiern selbst einlegen wollen, wird empfohlen, sich der» ihnen bis zum 14. März 1918 zustehenden Porrat selbst zu be schaffen. In diesem Falle hat die Gemeindebehörde für jede Person auf Antrag eine Eierbezugskarte anSznstellen, die auf den für die Person auf die Zeit vom 25. Mai 1917 bis 14. Marz 1918 zulässigen Bedarf von 21 Eiern lautet. < Antragsteller hat diesen Antrag bis zürn 21. dieses Monats bei der Gemeinde behörde zn stelle»» und hierbei die Anzahl der bereits in seinem Haushalt befindlichen Eier wahrheitsgemäß anzugeben. , « Vor Aushändigung der Karte hat die Gemeindebehörde die in» Besitz des Gesuch stellers befindlichen Eierkarten abzunehinen sowie von der Bezuaskarte soviel Abschnitte abzutrennen, yls auf die in» Haushalt des Antragstellers befindlichen Eier entfallen. lieber d,e Ausgabe der Bezugskarten hat die Gemeindebehörde eine Liste nach vor- Schreibkraft, männlich oder weiblich, mit guter Handschrift und im Maschineschreiben geübt, zu sofor tigem Antritt gesucht. Königs. Amtsgericht Riesa. Spargelverkauf. Der uns vom Kommunalverband zugewiesene Spargel kommt von morgen ab ii» den einschlägige»» Geschäften' zum Verkauf. Der Rat de»' Stadt Riesa, am 15. Mai 1917. Fnd. ««d («dedtau md AWktzey. Amtsblatt für dld König!. AmtShauptmarmschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Rieß». sowie den Gemeinderat Grvba. Dienstag, IS. Mai 1S17, abends da» Erscheinen an bestinunten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. "Preis für die 43 mm breite sprechend höher. Nachweisung»- und Vermittel! ' " " " - - - „»»»,».. ^oöcheutliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinnchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefern'»:, dec Zeitung oder auf Rib Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. btrschäslSstelle: ltzoethestratzc öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Niesa; für Anzeigenteil:
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