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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.11.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-11-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191711106
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19171110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19171110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1917
- Monat1917-11
- Tag1917-11-10
- Monat1917-11
- Jahr1917
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.11.1917
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7 WtfatrHCageblM >tfi StSvt. Sparkaffe Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu S,8°/°* Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * Oertliches nnS Sächsisches. Riesa, den 10. November 1917. —* Lutherab «nd. Wir werden gebeten. Nochmals auf den morgen stattfindcndcn Lutherabend in der Trini- tatiStirche aufmerksam zu machen und besonders darauf hiu- zuweisen, das« es drinaend im Interesse der Besucher liegt, wenn Kinder unter allen Umständen zu der Feier nicht Nnt- gebrächt werden, da bei der Veranstaltung des Kirchen konzertes am Reformationsfeste viele Erwachsene infolge der Anivesenheit vieler Kinder keinen Platz fanden. —* Auszeichn u n g. Dem Soldat Kurt Kriege!, Sohn der Henriette Weichert ocrw. gew. Kriege!, ist die Friedrich Angust-Medaille in Bronze verliehen worden. —"Zweiter Lieder- Und RezitatiouSabeud Helga Petri — Marie Recknagel. Nicht jeder Künstler darf das Risiko eingehen, nach einem ersten Auftreten schon drei Wyche» später vor fast ein und derselben Zuhörerschaft zu finge». Helga Petri scheint das Geheimnis zur Ueber- windnng dieses Wagnisses zu besitzen. Trotz angenehmer Vermeidung aller marktschreierische» Reklame bewies das der gestern -um zweiten Mals überfüllte Vortragssaal. Obwohl die Künstlerin, wie angekündigt so auch spürbar stark indisponiert war, sang sie alle in der VortraaSfolge verzeichneten, ost in das hohe Sopranregistyr hinaufsübren- den Lieder, unter denen besonders die Klenau'schen Liedchen z» alten Texten durch ihre künstlerische Dollwertigkeit, die meisten andere» durch die der Sängerin eigene liebenswürdige und famose GestaltungSkrafthervorzuhrben sind, wieder völlig reln intoniert und von apqrtem, grösstenteils selbst bear beiteten Lautensatz begleitet. Marie Recknagel sprach in ungezwungener und ungekünstelter Frische ernst« und beiter« Dichtungen. Mit der sehr pointierten Wiedergabe Lesstng'scher anderthalb Jahrhundert« alter und doch immer Erzählungen führte st« In die Höhen der Vor- ver Beifall für die beiden Interpretinnen tief- wurzelnder, edler Volkskunst steigerte sich und durfte als Zeichen herzlichen und aufrichtigen Dankes entgegengenommen «erden. . > I. S. —* „Bunter Abend". Weil infolge Spielplan- Lnderung im Leipziger Stadttheater das Ballettkorps am Donnerstag beschäftigt ist. wird obige Veranstaltung, wie K kÄW'K LW'ZL'MWL' Fworgsrll angenehm bwinffnffend« Dachen versprochen. Vor der feierlichen Eröffnung.des Landtages wird Se. Maje stät der König die Verpflichtung des Präsidiums im Resi- denzschloffe zu Dresden durch Handschlag vornehmen. —MI. Keine voreiligen Friedenshoff nungen! Infolge der neueren Vorgänge in Rußland dringen, z. B. durch die neutrale Presse, allerhand unk»«- trolllerbare Gerüchte in die Oeffentlichkeit. Die Bevölkerung wird dringend gewarnt, aus solchen Meldungen, soweit sie nicht deutscherseits amtlich bestätigt sind, voreilige und übertriebene Schlüffe zu ziehen. -^Landkarten als Jackenfutter. Die Ver wendung von aufgezogenen Landkarten zu Bekleidungs werken ist jetzt von der Reichsbekleidungsstelle in Vie Wege geleitet worden. In Preußen hat der UnterrichtS- mimster die Provtnzial-Schulkollegien und die Regierungen beauftragt zu veranlassen, daß die aufgezogenen Land- und Seekarten möglichst bald abgeliefert werden, soweit Ne nicht mehr brauchbar sind. Versuche haben ergeben, daß die Leinewand der Karten zu Bekleidungszwecken, insbesondere m Futterstoffen, verwendet werden kann, wenn man den Stoff loslöst und reinigt. Derartige nicht mehr brauchbare alte Landkarten findet man bei den Behörden vielfach. Dor allem gibt es in den Schulen häufig solche Karten. — Zur Lage der Elbeschiffahrt wird ge schrieben: In der Elbeschiffahrt hgt der Kohlenversand «US Böhmen etwas zugenommen. Aenderungen in den Grundfrachten sind nicht eingetreten, sie stehen nach wie vor Nach Mtttelelbe 7,80 M.. nach Unterelbe S M. für die Lonne, neben Wasserstandsstaffelzuschlägen. — Im Berg- verkehr ab Hamburg ist die Haltung trotz des flauen Süteranaebots weiter fest. Die Elbefrachten haben sich nicht geändert: für Kohlen nach Berlin wurden etwa 7,20 M. für die Tonne gezahlt. — Zur PreiSaestaltuug von Fetten und Oelen wirdaeschrieben: I» der letzten Zeit ist mehrfach Ä einzelne» Mngaben, sowie auch in Erörterungen in der Oeffentlichkeit Klage darüber geführt worden, daß. der KriegSauSschub für pflanzliche und tierische Oele und Fett bet den Oel-und Fettzuteilungen Preise verlange, die in keinem Verhältnis zu dem Wert der Ware stünden. Dabei wird häufig hervorgehoben, daß der Kriegsausschuß selbst Wr Fette gleicher Art verhältnismäßig aerinae llebernahme- preist zahle.ur" fi, dann zu wesentlich Höheren Preisen den Verbrauchern zuzufahren. Ohne weitere» ist zuzugeben, » —* „Möwe"-Vortrag. In einem Vortragsabend des hiesige» FechtschulvereittS wird am 25. November d.Js. Herr Oberleutnant P. F. Kuhl eine» Lichtbildervortrag über seine Erlebnisse als Minen-, Spreng-und Gefangenen offizier auf der ersten „Möwe' -Fahrt halten. ES sei schon heute auf de» Vortrag aufmerksam gemacht. (Siehe auch de» Anzeigenteil.) —* Mitbenutzung von Privat« nschluß- g leis en. Die Handelskammer hat wiederholt darauf dingewiesen, daß zwecks Erleichterung des allgemeinen BahngüterverkehrS die Mitbenutzung von Privatanschluß- gleise» durch Dritte dringend erwünscht ist. Hierauf seien die Firmen, welch« ein Anschlußgleis nicht besitzen, noch mals aufmerksam gemacht und ersucht, sich mit den benach barten Anschluhgleisbesitzern zwecks Mitbenutzung des An schlusses in Verbindung zu setzen und gleichzeitig der Handelskammer die Adressen der benachbarten Anschluß- besitzer zur Vermittlung von Vereinbarungen mitzuteilen, für deren Zustandekommen Neben der KriegSamtSstelle Leipzig auch sie KriegSamtSstelle Dresden die weitgehendste Unterstützung in Aussicht gestellt hat. —KM. Verordnung über AUSkunftSertei- lung. Die stellv. Generalkommandos 12. und 19. Ä.-K. haben unter dem 5. Stovcmber 1917 eine Verordnung über AuSkunfterteilung auf Grund von 8 9b des preußischen Ge setzes über den Belagerungszustand erlassen. Danach wird verboten, in Gewerbebetrieben, die die Erteilung von Aus- künften über DermögeuSverhältnisse oder persönliche Ange- lebenheiten »um Gegenstand haben, den deutschen Interessen zuwiderlaufende Auskünfte zu erteilen. — DiefeierlicheGrösfnunades 87. ardent- lichen Landtages findet Mittwoch, den 14. November, mittags V,1 Uhr im Residenzschlosse zu Dresden durch Se. Majestät den König in der üblichen Wesse statt. - An demselben Tage wird auch der StaatShauShaltSetat in Der- bindung mft einigen Regierungsvorlagen durch Vie Land- tagSkanzlei au-gegeben. - Am Montag abend 6 Uhr tritt die Zweite Kammer zu ihrer 1. Praliminarsitzung zusammen, in der die Teilung der Kammer 1» 5 Abteilungen, sowie die Konstituierung Attfinde^. — Am Dienstag schließt sich hieran voraussichtlich die 2. Praliminarsitzung. in der die Wahl de» Präsidium» vorgenommen wird. Voraussichtlich dürfte in der Zusammensetzung des Direktorium» der Zwei ten Kammer keinerlei Aenhrruna elntretr». — Die Erst« Sammerhiilt am Di«n»taa ein« Präliminarsitzung ab, in d« di-Al d.S DWAm» »^DenPrLstdenten der Kammer ernennt oeranntliw S«. Majestät Dtk König, — Amtsblatt irr- für die Königs. Amtrhaupttnannschast Großenhain, da- König!. AmtSgerlLt und den Rat der Stadt Rkfa, sowie den Gemeinderat Gröka. Sonnabend, lil. November iHlh, avendS. 70 Aadra>E Da» Riesarr Lagettatt erscheiut jede» La« «end«'/,? Uhr mit «»»nahm« d«r Sonn- und Aestra«. «eingtprei«. a«ae» «orau»zahl»ng, duwf b!»abkn^«in« ZL d-- «aisttl. Postanstalten vierteljährlich SM Mark, monatlich 85 Pf. Anzei,«» für di« «uiLner de« Autzabetaa- sind bt» l0 Uhr vormittag« aufzuaebe» und bezah^n eme wevahr^sSr q L da» Erscheinen an besttmmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 mm breit« Grundsthrlft-Zell« (7 Silben) LV Pf., Orttprel» Pk » b*ittaubendrr und ab l» va» ZZ sprechend höher. Slachweisung«. und Bermitt-lu..g«°-büh-20 Pf. Feste Tarife. 'Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag ver ällt, durch «lag. werden muß -der der 'S.« «°nkur» gerat. Zahlung«, und ErMung«ort: Nlefa. Wöchentliche Unt.rhaltung«b.ilaa. „Crzähl.r an d« Elb«". - 3m S-ll« höherer Gewalt - sonstiger^endw^^ Storu^n ve« SL Betriebe« der Druckerei, der Liefrrantrn oder der BrsSrdrrunaSrinrichtungen — hat der Beziehrr keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlreferun., der ZeiLmg oder auf^Ruik h a «Mg«p s. S« N°tation«dr„ck und Berlaa: 8ang«r» Wint.rlick. Riefa. «es»itt»ste»«: «oet,ettrol,e5V. Verantwortlich fürN-Haktwn: Arthur Hähne!, R,esa; für Anzeigenteil. Wtlh-lm »ittrrch.Rl-fa. z > > gestellt, feilaebalten, verkauft oder sonst in Verkehr gebracht werden, wenn ihr Gehalt-an Stickstoff (als Bestandteil der den Genußwert bedingten Stoffe) mindestens 2 vom Hundert beträgt, ihr Kochsalzgebalt 70 vom Hundert nicht über eigt, Zucker und «irup jeder Art zu ihrer Herstellung nicht verwendet worden find und sie auf^er Packung odtt bältnis, in denen sie qn den Verbraucher abgegeben werden, in Äerbindling mit der Handels, üblichen Bezeichnung in einer für den Verbraucher lekcht erkennbaren Weise das Wort «Ersatz ^"^"i^Grzeuanissen der in den 88 1. 2 genannten Art, die kleinen Packungen an den Verbraucher abgegeben zn werden, darf der Inhalt ohne vte Packung nicbt weniger als 4 Gramm wiegen. .. , . 8 4. Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung »»lassen.^ Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu fünfzehn- hundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, , . 1. wer der Vorschrift im 8 1 zuwider Erzeugnisse mit emer unuilassigen Bezeich- nuna versieht oder solche mit unzulässiger Bezeichnung versehenen Erzeugnisse feilhiilt, verkauft oder sonst in Verkehr bringt; 2. wer der Vorschrift im 8 2 zuwiderbandelt; , 3. wer der Vorschrift des 8 3 zuwider Erzeugnisse gewerbsmäßig herstellt, seil- hält, verkauft oder sonst rn Verkehr bringt. , ... Neben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf ,die sich die strafbare.Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Tater gebören oder nicht. Im Urteil kann ferner angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekanntzumachell ist. .... — ,. - 8 6. Die Vorschriften der Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 18. Mai 1916 Meichs-Gesetzbl. S. 380) bleiben unberührt. 8' 7. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1917 rn Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 25. Oktober 1917. , - Der Stellvertreter deS Reichskanzler-. vr. Helfferich. Mridiuitzsftiicke sür e«tl,ffe»e Krieger. Auf Gründ der Bekanntmachung der ReichSbckleidunaSstelle vom 25. AumE 1017 über die Versorgung der ariS dem Heere und der Marine entlassenen Krieger nnt ärger licher Kleidung ut mit dem Verkauf von Kleidungsstücke» an bedürftige entlassene Krieger nach Maßgabe der vorhandenen Vorräte am 1. Oktober 1917 in dem vom Kommunal verband Großenhain eingerichteten Annahmestellen in ' Großenhain, Auenstratze 1, ' , Riesa, Ratshof, Altes Brauerei-Wohnhaus, Radeburg Albertstraße 169 (Geschäftszeit Mittwochs und Sonnabends von 9—12 Uhr vor- und 2—4 nachmittags, Riesa, Sonnabends nur bis 3 Uhr) begonnen worden. , , Die Veräußerung ist nur zulässig, wenn der Entlassene die notwendigsten Kleidungs stücke nicht besitzt, derart unbemittelt ist, daß er sich Kleidungsstücke zu dem im Hanoel üblichen Preisen nicht kaufe«» kann und hierüber eine amtliche Äeschemiguna des unter- zeichneten Kommunalverbandes sowie einen ordnungsmäßig ausgefertigten Bezugsschein vorlegt. Anträge auf Erlangung einer amtlichen Bescheinigung dieser Art sind an die König- liche Amtshauptmannschaft — Bekteidungsstelle — zu richten. Gro ßenh ain, am 10. November 1917. 1013 xll Der Kommunalverband. verordn»«», N»r Ergänzung der Verordnung über die Errichtung eines Kriegswucheramtes für da- Königreich Sachse« vom 11. Oktober 1916. Die Verordlmng über d,e Errichtung eines KriegSwncheramteS für das Königreich Sachsen vom 11. Oktober 1916 (Sächsische Staatszeituna Nr. 237) wird wie folgt ergänzt: 1. Dem KriegSwuchcramt wird mit dem 10. Novenwer 1917 eine «ollrngsabtenung angegliedert. . 2- Ihr liegt es ob, in Ergänzung der bisherigen Tätigkeit des KriegSwucheramteS dem Schleichhandel und den» Kriegswucher auf jede Weise nachzugeben und für Verfolgung aller zu ihrer Kenntnis gelangenden Falle zu sorgen, auch den Sachverhalt soweit wie möglich aufzuklare». 8. ZU diesem Zwecke hat sie die unteren Verwaltungsbehörden, die OrtSpoli-eibe- hörde» und dre Gendarmerie zur Verfolgung des Schleichhandels und Kriegswuchers nach gleichmäßigen Grundsätze» anzurege» und sie darin durch Entsendung von Hilfsbcamten oder Sachverständigen, auch ohne Antrag zu unterstützen. 4. Zur Vornahme von Erörterungen werden der Vollzugsabteilung Hilfsbeamte zur Verfügung gestellt, die mit Ausweisen über ihre amtliche Befugnis zu versehen sind. Die Hilfsbeamten haben in erster Linie auf Anweisung der Vollzugsabteilung oder auf Ersuchen der Ortspolizeibehörden einzuschreiten ; sie sind aber auch zu den in ihrer Zuständigkeit gehörigen Sache», soweit es sich um Verfolgung von Vergeben handelt, mit denen die örtlichen Polizciorgaue noch nicht befaßt sind, zu selbständigem Vorgehen befugt und verpflichtet. In solchen Fällen haben sie die Polizeiverwaltungen vorher zu benach richtigen aind sich ihres Einverständnisses zu weiteren Maßnahmen zu vergewissern. 5. Die unteren Verwaltungsbehörden, Ortspolizeibehörden und Preisprüfungsstellen haben dein Ersuchen der Vqllzugsabteiluna zu entsprechen. 6. Die Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörden und Ortspolizeibehörden bleibt unberührt. Sie sind für die nachdrückliche Bekämpfung des Schleichhandels und Wuchers nach wie vor verantwortlich. Die Dicnsträmne der Vollzugsabteilung befinden sich Dresden-Altstadt, Amalieu- straße 13, U. Jerniv^echanschluß Nr. 1304t. Dresden, den 7. November 1917. 352aIILVl» _ MfilMeriüm des Inner«. 5379 und deren Ersatz mittel vom 25. Oktober 1917 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 7. November 1917. f 386I-H8VI« Ministerium des Innern. 5389 Verordnung über Fleischbrnhwnrfcl und deren Ersatzmittel. Vom 25. Oktober 1917. Der Bnndesrat hat ans Gründ des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. Angust 1914 (Reichs-Gesetzbl. S- 327) folgeiche Verordnung erlassen: 8 1. Erzeugnisse in fester oder loser Form (Würfel, Tafeln, Kapseln, Körner, Pulver), Sie bestimmt sind, eine der Fleischbrühe ähnliche Zubereitung zum unmittelbaren Genuß oder zum Wurzen von' Suppen, Soßen, Gemüse oder anderen Speisen zu liefern, dürfen auf der Packung oder dem Behältnis, in denen sie an den Verbraucher abgegeben werden, nur dann die Bezeichnung „Fleischbrühe" oder eine gleichartige Bezeichnung (Brühe, Kraft brühe, Bouillon, Hühnerbrühe usw.) ohne das Wort „Ersatz" enthalten, wenn 1. sic aus Fleischextrakt oder eingedickter Fleischbrühe und aus Kochsalz mit Zu sätzen von Fett oder GemüseauSzüge» oder Gewürzen bestehen; . 2. ihr Gehalt an Gcsamtkrcatiuiu mindestens 0,45 vom Hundert und au Stick ¬ stoff (als Bestandteil der den Genußwert bedingten Stoffe) mindestens 3 vom Hundert betrügt; 3. ihr Kochsalzgebalt 65 vom Hundert nicht übersteigt: 4. Zncker uud Sirup jeder Art zu ihrer Herstellung nicht verwendet worden sind. § 2. Erzeugnisse der iiu 8 1 geuannteu Bestimmung in fester oder loser Form, die den Anforderungen im 8 1 Nr. 1 bis 3 nicht entsprechen, dürfen nur gewerbsmäßig her- Lrssing'schcr andertbalb Jabrhnni wieder »euer trügsknnft. Der"Beifäll für die beiden Jnterpretinnrn tief- wnrzelnder, edler Volkskunst steigert« sich und durfte als .Bunter Abend". Weil infolge Spirlplan- Aipziger Stadttheater das Ballettkorps am
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