Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191801128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-01
- Tag1918-01-12
- Monat1918-01
- Jahr1918
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- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1918
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Riesaer G Tageblatt Postscheckkonto: Leipzig S1SSS. Virokasse Riesa Nr. VL und Anzeiger Meblatt und Ayelger). «raytanschrist: Tagrdlatt Riesa. 6. t* LL srlr die KSni^l. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grwa. SonnabenS, IS: Januar 1918, avends 1» WieindiWU im 8mcktzHiismitn vi m kisiWimni. Alle bisherigen Gemeindemaisenräte und Ersatzmänner des Amtsgerichtsbezirks, die auf die Zeit vom 1. Januar 1918 bis mit dem 31. Dezember 1920 wiedergewählt oder wiedcrbeftimmt worden sind, werden hiermit unter Hinweis auf das Gelöbnis treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung bei ihrer früheren Verpflichtung erneut zu diesen Aemtern bestellt. Von der Wiederbestellung werden die Gemeindewaisenräte, die Ersatzmänner und dl» Gemeindebehörden nur hierdurch benachrichtigt. Riesa, den 11. Januar 1918. —— Das Königliche Amtsgericht. Lpsnstass« 8nüka. Unter Garantie der Gemeinde. EirilaMzinsfntz 3 /-°/» Tiigliche Verzinsung Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Unentgeltliche Aufbewahrung uud Verwaltung von Wertpapieren» Einlagebücher gebührenfrei. Kontrollmarken zur Sicherung gegen unberechtigte Abhebungen unentgeltlich. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—5 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. Schrift und Rede alle Fremd vermeiden, die ohne Beeinträchtigung und der Deutlichkeit des Äus- Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 8 Mark, monatlich I Mark. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewahr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSprels 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent. drechend höher. Nachweisung«, und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der V »rag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Rtesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle Höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der DeförderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L au g er L Win t« rlich, R ies a. Geschäftsstelle: Goethestratze 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhe lm Dittricb. Riesa. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 12. Januar 1918. — Ein heftiges Winterge Witter entlud sich bei Sturm und ausgiebigem Schneegestöber gestern mittag über der Dresdner und Freiberger Gegend. TaS Thermo- Meter sank innerhalb 5 Minuten um 2 Grad. Der Tem peraturrückgang machte sich auch bei uns bemerkbar. Heute war aber bereits wieder Tauwetter zu verzeichnen, das im Verein mit Regen den Boden mit dem leidigen Schnee schlicker überzog, gegen den nur ganz wasserdichtes Schuh werk schützt. 88 Einstel luug der HauSschlachtunaen in Sachsen. Aus Dresden wird MlS berichtet: Wie aus zuverlässiger Quelle verlautet, beabsichtigt die sächsische Re gierung vom 1. Februar d. I. die Hausschlachtungen zu untersagen. Dieses Verbot wird deshalb erlassen werden, um die Abschlachtung der Schweine zu beschleunigen, denn nach dem 31. Januar wird die Erlaubnis zu Hausschlach tungen nur dann noch erteilt werden, wenn der Abschlach tung der Schweine besondere Hindernisse im Wege gestanden haben. Das Vorhandensein derartiger Hindernisse ist in glaubhafter Weise nachzuweiseu. — Sächsischer Lehrerverein. In der letzten Vor- standssitzung kamen bedenkliche Erscheinungen auf dem Ge biete der Jugenderziehung zur Erörterung. ES wurden Eingaben an Regierung und Stände beschlossen. Der Zu- sammenschlutz des Sächsischen Lehreroereins mit den Staats beamtenverbänden wurde beschlossen. Die Vertreteroer sammlung findet in den kommenden Pfingstferien statt. — Verkehrsstörungen durch Schneever wehungen. Der in der Nacht zum 11. Januar wütende Sturm hat im Erzgebirge mancherlei Verkehrsstörungen durch Schneeverwehungen zur Folge gehabt. So muhte der Eisenbahnverkehr eingestellt werden auf den Strecken Klmgenberg C.—Frauenstcin, Buchholz—Weipert, Buchholz —Walthersdorf, Scheibenberg—Hermannsdorf, Zwönitz— Löbnitz ob. Bf. und Stollberg Zwönitz. —* Das 2. Pfennig - Stück. Man schreibt unS: Durch die Einführung von Postwertzeichen im Werbe von 7'/^Pfennig ist es notwendig geworden, auch eine Münze zu Massen, die den Erwerb eines einzelnen solchen Post- Wertzeichens ermöglicht. Es wurde daher die Einführung einer neuen Münze im Werte von 2Pfennig beschlossen. Von der Durchführung dieses Beschlusses wird aber einst weilen Abstand genommen werden müssen, weil die für eine solche Münze in Betracht kommenden Metalle zur Zeit nicht zur Verfügung stehen. Das 2'/,-Pfennig-Stück wird mithin erst nach dem Kriege zur Ausprägung gelan gen. Mit seinem Erscheinen im Zahlungsverkehr wird das 2-Pfennig-Ttück entbehrlich, da es zwecklos ist, zwei Mün zen, deren Zahlwert so dicht beieinander liegt, gleichzeitig im Verkehr zu haben. Auch kann das I-Pfennig-Stück bei ausreichender Prägung das 2-Pfennig-S1ück vollkommen ersetzen. —* Kohlenmangel für den Hausbrand. Man schreibt unS: In einer ganzen Reihe von Städten herrscht ausgesprochener Mangel an Kohlen für den Hans- brand. So wird aus München gemeldet, daß nur noch für wenige Tage Kohlenvorräte vorhanden sind. Auch in der Reichshauptstadt ist eS zahlreichen Familien in den letzten Wochen nicht gelungen, die ihnen nach der Kohlenkarte zu stehenden Mengen zu erhalten, weil viele Händler nur in durchaus unzureichendem Umfang Zufuhren erhalten haben. Unter diesen Umständen scheint es erwähnenswert, auf die Vorräte derjenigen Verbraucher zurückzugreisen, denen es im vergangenen Sommer gelungen war, sich weit über den nächsten Bedarf hinaus mit Brennmaterial zu versorgen. Die Bestandsaufnahmen haben sestgestellt, daß teilweise auch in Haushaltungen Vorräte vorhanden sind, die sogar über die Wintermonate herüberreichen. Nach den Bestim mungen über die Kohlenverteilung dürfen solche Ver braucher über ihre Vorräte nicht frei verfügen, sonderu müssen sie, falls es notwendig erscheint, den Gemeinde behörden überlassen. Von dieser Äestimmmia sollte man jetzt da überall Gebrauch machen, wo ein Kohlenmangel herrscht, der nicht sofort zu beheben ist. Auch wenn sich auf diese Weise nur ein geringer Teil des vorhandenen dringenden Bedarfs decken ließe, sollte man vor einer sol chen Maßregel nicht zurückschrecken, denn es scheint den Verbrauchern, die unter Kohlenmangel leiden, schwer ver ständlich, daß andere über überreiche Vorräte verfügest, für die sie in absehbarer Zeit keinen Bedarf haben. — Rechts ge hen !. Diese Mahnung ist in gegen wärtiger Zeit für den Verkehr in den Straßen bei der großen Dunkelheit in den Abendstunden besonders ange bracht nnd zn befolgen, um nnucbsame Anrempelungen zu verhüten. — Zur weiteren Förderung der Sprach - Peinigung hat das Ministerium des Innern im An schluß an die Verordnung vom 31. März 19i7, Bekämpfung der Fremdtümelei, im Geschästsleben bctr. (Sächsische Staatszcitung" 1R7 Nr. 101), durch Verordnung vom 31. Oktober 1917 den Behörden und Dienststellen der inne ren Verwaltung aufgegeben, auch die Verdeutschung der Amtssprache tatkräftig durchzusührcn. Allen Be ¬ amten ^und Angestellten wird^ nachdrücklichst^ zur ^Pflicht Wörter zn der Schärfe . . druckcs durch deutsche Wörter ersetzbar sind. Als Weg weiser rind Hilfsmittel hierzu ist der Verordnung ein reichhaltiges Verzeichnis von Fremdwörtern, die im amt lichen Verkehre Vorkommen und durch deutsche Ausdrücke ersetzt werden können, beigefügt. — Durch möglichste Ver deutschung des Staatshaushaltplanes uiid durch verän derte Bezeichnung verschiedener Behörden und Beamten ist das Ministerium selbst voraugegangen. So hat es er setzt: Amtshauptmannschaftliche Delegation durch Nnits- hauptmannschaftliches Zweigamt, Generalkommissiou für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen durch Bundesamt für Grundstückszusammculcgttugcu, Lpezialkommrssion durch Zusammenlegungsamt, Kommission zur Erhaltung der Kunstdenkmäler durch Königl. Landesamt für Denkmal pflege, Technische Deputation durch Technischen Rat, Direk- torial-Registrandc durch Vorstaudstanzlci, Prüfungskommis sion durch Prüfungsamt, Bib iothek durch Bücherei, Spor- telkassc durch Gebührenkasse, Juristischer Spczialkommissar durch Rechtsamtmaun, Qckonomischer Spcziallommifsar durch Laudamtmann, VcrmcssungSrevisor durch Vcrmci- lungsprüfcr, Burcaudiener durch Ämtsdiener, Bureau durch Kanzlei, Burcauakzessist durch Kanzleianwärtcr, Ncgistraude durch Kanzlciliste bcz. Aanzleistellc usw. Die Beachtung der Verordnung vom 31. Oktober 1917 wird auch den Ge meindebehörden und -Verwaltungsstellen an- gelegentlichst empfohlen. Denn mir wenn auch die Bc- Hörden und öffentlichen Dienststellen ihrerseits sich der Sprachreinigung befleißigen und selbst mit gutem Beispiel beharrlich voraugehen, wird das schwere liebel der Fremd tümelei im Geschästsleben mit Erfolg bekämpft werden können. — .KM. DaS stellvertretende Gcncralko m- ,iuando 12. Armeekorps hat vor einiger "Zeit eine teilweise Neuaufnahme der BclegungSfähigkeit zu mililü- rischen Zwecken in den Städten uud Gemeinden des Korps- bcrcichcs augeorduct. Die dadurch entstandenen Vermu tungen über unmittelbar bevorstehende Eiuguarticrungeu sind unzutreffend. — Vorsicht beim Vorzcigcn der Ausweise. Auf begucme Weise gelang es, wie aus Weida gemeldet wird, ciucm Schwindler, sich in den Besitz eines Passes zu setzen. Als angeblicher „Zugrcvisor" von Abteil zu Abteil gehend, liest er sich die Ausweise vorzeigeu. "Einen Paß nahm er an sich und sagte, er käme sogleich wieder. Betriebe ist bei der zuständigen Kriegsamtsstelle Dresden oder Leipzig, die Anerkennung der Betriebe als solche, d im Interesse des öffentlichen Lebens und der öffentlichen Sicherheit dringend notwendig sind, bei der zuständigen Amtshauptmannschaft zu bean» tragen, die hierüber im Einvernehmen mit dem Vertrauensmanns entscheidet. 4. Neuanschlüffe und Erweiterungen elektrischer Anlagen dürfen nicht bergestellt werden. Der Vertrauensmann kann in dringenden Fällen Erweiterungen kleiner Anlagen und Anschlüsse bis zu 10 Kw. Stunden genehmigen; bei höherem Anschlußwert ist für die Genehmigung nur die Kriegsamtsstelle im Einvernehmen mit dem Vertrauensmann zuständig. 5. - > Anträge im Sinne von Ziffer 2 Absatz 2, Ziffer 4 Absatz 2 dieser Bekanntmachung find in jedem Aaste an den zuständigen Vertrauensmann — zu vergl. Punkt 8 — zu richten, 6. Verbraucher, die von einem Stromversorgungsunternehmer elektrische Arbeit gegen Bezahlung erhalten, haben für jede trotz besonderer Warnung über die zugelassene Meng» hinaus verbrauchte Kw. Stunde einen Aufpreis von 50 Pfennig zn zahlen. 7. Wer trotz besonderer Warnung mehr elektrische Arbeit verbraucht, als nach dieser Bekanntmachung oder den getroffenen Anordnungen des Vertrauensmannes zulässig ist oder den auf Grund dieser Bekanntmachung erlassenen Bestimmungen zuwiberhanoelt, wird nach 8 10 der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilunavom 2. November 1917 mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8. Als Vertrauensmann für die Durchführung dieser Bestimmungen sind im Strom« lieierungSbereich des Elektrizitätsverbandes Gröba Herr Direktor Korff, Gröba, des städ tischen Elektrizitätswerkes Riesa Herr Direktor Ketzer, Riesa, des Elektrizitätswerkes Strehla Herr Werkmeister Otto Krause, Strehla, des Elektrizitätswerkes Wermsdorf Herr Architekt Hugo Liebers in Wermsdorf, verpflichtet worden. Diese Bekanntmachung tritt am 15. Januar 1918 in Kraft. Döbeln, Großenhain, Meißen, Oschatz, am 12. Januar 1918. Der Kommunalverband. , HansschlachwnM. Auf Anordnung des KriegSernährungSamtS wird zur notwendigen Sicherung der Brot getreide- und Kartosfelversorgnng bestimmt, daß Hausschlachtungen von Schweinen nur noch bis zum 31. Januar ds. Js. vorgenommen werden dürfen, und die Erteilung von HausschlachtungSgenehmigungen uud die Vornahme von Hausschlachtungen nach diesem Zeitpunkte bis auf weiteres verboten. Ausnahmen von diesem Verbot zu bewilligen, be halt sich das Ministerium des Innern lediglich selbst vor. Die Kommunalverbände sind bereits ermächtigt, in bestimmten Fällen die Hausschlachtung auch dann zu genehmigen, wenn noch Vorräte aus früheren HauSschlachtunaen vorhanden sind nnd die vorgeschriebene Haltefrist von 3 Monaten dann abzutürzcn, wenn das zu schlachtende Schwein bereits am 1. Dezember 1917 im Besitz des Hausschlachtenden sich befunden hat. Dresden, nm 8. Januar 1918. 127 IISIH Ministerium deS Innern. 133 Die Bekanntmachung des Ministeriums deS Innern vom 28. November 191^s „Spanferkel markenfrei", nach der der Verkauf von Spanferkelfleisch ohne Fleischmarken zugelassen und der Aufkauf von Spanferkeln von allen Beschränkungen befreit worden war, wird mit Wirkung vom 15. Januar d. I. ab wieder aufgehoben. Die vor dem 28. No vember 1917 gültig gewesenen Vorschriften treten wieder in Kraft, der Höchstpreis für das Kilogramm Lebendgewicht Spanferkel wird auf 2,20 M. festgesetzt. Dresden, am 8. Januar 1918. 177118111 Ministerium deS Innern. 134 Ortsvorschriften über die Einschränkung deS Verbrauchs elektrischer Arbeit bei Selbsterzeugern nnd Stromabnehmern im Versorgungsbereiche des Elektrizitätsverbandes Gröba und der Elektrizitätswerke Riesa, Strehla und Wermsdorf. Auf Grund der Bekanntmachung des NeichSkommissarS für die Kohlenverteilung, Abteilung Elektrizität, über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 2. November 1917 wird zur Sicherstellung des ungehinderten Betriebes der Elektrizitäts werke nnd zwecks Ersparung von Kohlen bei Sclbsterzcngeru elektrischer Arbeit hiermit folgendes bestimmt: Der Verbrauch elektrischer Arbeit, worunter aller elektrischer Strom für Kraft und Beleuchtung und sonstige Zwecke zu verstehen ist, wird im Allgemeinen auf des Verbrauchs wie im gleichen Monate des KalcnderjrhreS INI« herabgesetzt. ES bleibt Vorbehalten, im einzelnen Falle noch erweiterte Einschränkungen anznwenden. 2. Kriegsnotwcndigc Betriebe, deren Verbrauch infolge von Erweiterungen gegenüber den des gleichen Monats des Jabrcs 1916 wesentlich gestiegen ist, werden ans 80 v. H. des DurchschnittSverbranchs der Monate Augnst, September und Oktober des Jahres 1917 eingeschränkt. Können diese Durchschnittszahlen nicht festgestellt werden, so wird der Verbrauch nach billigem Ermessen geregelt. Auf Antrag kann die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit durch die Kriegsamtsstelle im Einvernehmen mit dem Vertrauensmann ganz oder teilweise in sol chen Betrieben nachgelassen werden, welche besonders kriegsnotwendig sind, oder deren uneingeschränkte Aufrechterhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Kleinverbraucher mit einem Jahresverbrauche von weniger als 250 Kw. Stunden unterliegen der Einschränkung nicht; jedoch haben auch diese ihren Stromverbrauch auf dgs äußerste zu beschränken. An das Elektrizitätswerk Riesa angeschlossene Elektromotoren in allen der Ein schränkung unterworfenen Betrieben dürfen bis auf weiteres in der Zeit von nachmittags 4—6'/, Uhr nicht benutzt werden. 3. Die Anerkennung der Betriebe als kriegsnotmendige und besonders kriegsnotwendige
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