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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-01-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191801169
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-01
- Tag1918-01-16
- Monat1918-01
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1918
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Drahtanschrift! kagebkatt Riesa, FrrnrufNr. 20. Amtsblatt Postscheckkonto! Leipzig 2I»Sch Virokaffe Riesa Nr. 52. für die KSnIql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Meso, sowie den Gemeinderat Erika. IS. Mittwoch, 16. Januar 1918, aiiciids. 71. Jatzrg " -7 grietz Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 16. Januar 1918. —* Nichtamtlicher Bericht über die gestern abend von 5 Uhr ab im Realproghmnasium abgchaltenc öffent liche Sitzung der Stadtverordneten. Es wa ren die Mitglieder beider städtischer Kollegien anwesend. Vom Stadtverordnetent'olleginm fehlten die Herren Stadtv. Schneider nnd Richter, vom Ratskollegium Herr Stndtrat Pietschmann. Bürgermeister Dr. Scheider wies zunächst die ckblitt^au^das r. Seine Ausführungen über den eg es im Jahre 1917 schloß er mit 2. daß ohne entsprechende Versorgung eine Fortsetzung der Arbeit nicht möglich erscheint; 3. daß sich der Inhaber des Betriebes der Königlichen Amtshauptmannschaft gegen über verpflichtet, für die Zahlung-aufzukommen. , , Für die Anträge sind Vordrucke zu benutzen, die bis auf weiteres gleichfalls von der Königlichen AmtShauptmannschaft zn beziehen sind. Großenhain, am 14. Januar 1918. 1119 vll.Königliche AmtshanvtmaunsAaft. SIÄW, UMt M Achim! für iie ImlsiiliidMA BuSIInm-. Anträge auf Lieferung von Kleidung, Wäsche oder Schuhwerk für Personen, die in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind, können an die Königliche Amtshauptmannschaft gerichtet werden, die sie an das KriegswirtschaftSamt weitergibt. Eine Gewähr für die Lieferung kann nicht übernommen werden. Voraussetzung der Weitergabe ist insbesondere, 1. daß die beantragten Sachen auf anderem Wege nicht beschafft werden können: Werken ihre Unterstützung geliehen, herzlichen Dank. Die Finanzen der Stadt seien auch im Berichtsjahre gilt gebliebeu. *Die Hoffnung, im laufenden Jahre ohne Sieucrer hö hun g auszukommen, lwbc sich gefestigt, cs ler aber doch vielleicht zu erwägen, ob nicht durch eine kleine Steuererhöhung die Teuerungszulagen der städti schen Beamten für 1918 zn decken seien, anstatt diese auf Kriegsaufwaud zn übernehmen. Redner besprach sodann die im verflossenen Jahre im Nats ko l lc g iu m und in der städtischen Beamtenschaft eingetrctenen Verändernuge n. Die Geschäfte der Stadtver waltung haben im Berichtsjahre wieder eine erhebliche Steigerung erfahren. Bei der letzten Volkszählung ini Dezember wurden in unserer Stadt 16536 Einwohner gezählt, gegen 17047 Ende 1916. Eine Abnahme der Ein wohnerzahl habe aber nicht stattgesunden, lediglich der Wannschastsbestand der Ersatztruppenteile habe sich stark gelichtet, die Zivileinwohnerzahl habe zugenommen. Nur mit den größten Schwierigkeiten sei hinreichend WohnungS- «elegenheit zu beschaffen. Es bestehe iu unserer Stadt tatsächlich ein Wo hnnngsmaugel, den man mit Woh nungsnot bezeichnen könne. Abhilfe sei schwer zu schaf fen, es werde aber Gegenstand der Beratung der städtischen Kollegien sein müssen, wie dem Notstände abzuhelfen fei. Die Einrichtung eines amtlichen WohnungSnachweiseS sei in Aussicht genommen. Es kamen 1917 zur standesamt lichen Eintragung: Geburten 198 (gegen 194 im Vor jahres, Stervesälle 365, (gegen 316 im Vorjahre), E h e- schließnngen 84 (gegen 74 im Vorjahre). Unter den Sterbcfällen befinden sich 64 Kriegsstcrbcfälle, womit de ren Zahl seit Kriegsbcgiun auf 270 gestiegen ist. Die Zahl der Kriegstrauungen seit Kricgsbeginn beträgt 161. Von den kriegsgetrauten Ehepaaren tverden 50 in Riesa oder Umgebung Wohnung zu beziehen gewillt sein, woraus eben falls ein erheblicher Bedarf an Wohnungen sich ergibt. Un sere Steuer erträgnifse haben im Berichtsjahre eine Steigerung erfahren. ZI. a. weist auch die Wertzuwachs steuer eine erfreuliche Steigerung auf. Die Besitzstcucr -ergab in unserer. Stadt '22 279 Mark, die Kriegs steuer 2573094 Mark. .Tie Zahl der baupolizeilichen Ent- kchlics,ungen sank weiter aus 73, gegen 92 im Vorjahre. Das Ncalproghmnasiuiu mit Realschule zählte am Ende des Berichtsjahres 257 Schüler, gegen 246 im Vor jahre, die Knabenschule 1094, gegen 1081 im Vor jahre, die Mädchenschulen 2419, gegen 2452 im Vor jahre. Bezüglich des Gesundheitszustandes der Kinder heißt eS in einem Bericht, daß er sich nicht wesentlich ver schlechtert habe, in einem anderen, daß leine Klagen laut geworden seien. Jin Bericht der Knabenschule wird über den Schulbesuch gesagt, daß er leider zn wünschen übrig lasse. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle Fälle unrechtmäßiger Schulvcrsüumnis zur Anzeige gebracht wer den. Schwere sittliche Strafen brauchten im Berichtsjahre «nicht verhängt zu werden, immerhin sei die Zahl der Schulstrafcn immer noch unverhältnismäßig groß. Die ISchülerzahl. der Fortbildungsschule betrug 454, gegen 439 im Vorjahre. Die Zahl der Lehrlinge ist ge sunken. Die Handelsschule zählte 163 Schüler und Schülerinnen, gegen 160 im Vorjahre. Das Kranken - ' Haus hatte im Jahre 1917 die stärkste Belegung jeit seinem Bestehen. "Ausnahme gefunden lwbcn 447 männ liche (388 im Vorjahre) und 566 weibliche Personen (502 im Vorjahre): insgesamt 1013 Personen an 21811 Ver- lpflegungstagcn, gegen 890 Personen im Vorjahre mit 19488 Vcrpflegungstagcu. Hierzu kommen noch 5600 Ve» Pflcgiingstage des Vercinslazaretts. Die starke Belegung hat zu einer Neberlastung des Krankenhauses geführt. Die Steigerung der Preise für die Lebensmittel und sonstige Bedarfsgegenstände, sowie die Erhöhung der Löhne für das Pflegepersonal haben die Rechnung des Krankenhauses recht ungünstig gestaltet und cs muß mit wesentlich er höhten Aufwendungen gerechnet werden. Es hat infolge dessen u. a. eine Erhöhung der Vcrpflcgssützc, auch derjenigen für. das Verciuslazarett, cintrctcn mimen. Für die Zeit nach dem Kriege ist in Aussicht genommen, dem Krankenhaus einen städtischen Beamten als RechnungSfüh rer zuzuweiscn. Neber die S ä u glin gs fü r s or g e wurde berichtet, daß an 31 Wöchnerinnen 713 Mark Still prämien ausgczahlt wurden. Der Betrieb des Schlacht hofes wurde durch die Rationierung des Fleisches stark beeinträchtigt. Die Gesamtzahl der Schlachtungen ist von > 7706 im Jahre 1916 auf 7010 gesunken. Der Betrieb des Gaswerkes hatte, mit großen Schwierigkeiten zu kämp fen. Tic Einschränkungen in der Straßenbeleuchtung brach ten eine Gasersparnis von 120 000 Kubikmetern. Trotz dem ist die Gaserzeugung von 1 108 300 Kubikmetern auf 1146176 Kubikmeter und die Gasabgabe von 1 106 710 Kubikmetern auf 1146 680 Kubikmeter gestiegen. Das Stadtverordneten auf ein weiteres Jahr und gab sodann den herkömmlichen R ü cl verflossene Verlauf des .... Worten tiefempfundenen Dankes, die den Kämpfen! an der Front und ihren Führern, den Opfern des Krieges, ihren Angehörigen und dem Heimatheer galten. Mr wollten gewiß hoffen, daß das neue Jahr uns den Frieden bringe, aber eS werde uns auch bereit finden, ihn uns, wenn nötig, zu erkämpfen. Das Wirtschaftsleben habe sich wei tere Einschränkungen gefallen lassen müssen. Redner ver wies aus die Wirkungen des Gesetzes über den vaterlän dischen Hilfsdienst, gab Aufklärungen zur Kohlenfrcwe, und besprach die in unserer Stadt zur Regelung der Waren verteilung und des Handelsverkehrs getroffenen Aendc- rungen. An Familienunterstützungen wurden bis her in unserer Stadt 1400 146 Mark ausgezahlt, und zwar 925678 Reichs-, 295 351 Bezirks- und 179117 Mark Ge- meindeuntersttttzung. Hierzu kommen noch 3552 Mark aus dem städtischen Unterstützungsfonds. In der Volksküche wurden täglich durchschnittlich 244 Portionen verabreicht, außerdem durchschnittlich 38 Portionen an bedürftige Schul kinder. Dem Verein „Heimatdank", der auch im verflossenen Jahre seine Einrichtungen weiter ausgebaut und segensreich gewirkt hat, sowie der Ortsgruppe des Bundes dankbarer Frauen und Mädchen, die sich auch auf dem Gebiete der Möbel-Fürsorge zn betä tigen beabsichtigt, hat sich im Jahre 1917 noch der Ju- «enddank hinzugesellt. Ueber die uneigennützige Tä tigkeit des Roten Kreuzes konnte wieder Erfreu liches berichtet werden. Die Goldankaufs st ekle wird demnächst auch den Ankauf von Silbcrsacl-en ausnebmen. Redner zollte allen Damen und Herren, die den Hilfs Mlnuh« pkntill Wms' nl WttM. Auf Grund der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Beschlagnahme der im Besitze von Althändler» und ähnlichen Gewerbetreibenden befindlichen gebrauchten Kleidungs- und Wäschestücke vom 29. Dezember 1917 wird folgendes bestimmt: Gebrauchte Kleidungs- und Wäschestücke, die zur Veräußerung oder anderweitigen Verwertung bestimmt sind und sich im Besitze von Gewerbetreibenden befinden, deren Be trieb auf den Erwerb, die Veräußerung oder anderweitige Verwertung der bezeichneten Gegenstände gerichtet ist, werden beschlagnahmt, soweit sie nicht von den Heeresverwal tungen oder der Marineverwaltung für ihren Bedarf in Anspruch genommen sind. Als solche Gewerbetreibende gelte» insbesondere: Althändler. Trödler, Tandler, MonatSgarderobenhändler «nd Pfandleiher. 8 2^ Die Beschlagnahme wird sofort wirksam. 8 3- Die Besitzer der von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände sind verpflichtet, sie aufzubewahren, pfleglich zu behandeln und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Hand lungen vorzunehmen. 8 4. An den beschlagnahmten Gegenständen dürfen unbeschadet der Bestimmungen des 8 3 Veränderungen, insbesondere OrtSveränderungen, nicht vorgenommen werden. RechtS- aeschäftliche Verfügungen über sie sind verboten. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Trotz der Beschlagnahme find Verfügungen zugunsten des KommunalverbandeS, in dessen Bezirk sich die beschlagnahmten Gegenstände befinden, zulässig. 8 5. Die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände sind der Königlichen AmtS- hauptmannschaft -- Bekleidungsstelle — zu melden. Bei Gegenständen, die von der Beschlagnahme betroffen sind und sich nicht im Ge wahrsam des Besitzers befinden, ist neben dem Besitzer auch der Gewahrsamsinhaber meldepflichtig. 8 6. Die Meldepflicht hat schriftlich bis zum * SI. Januar 1N18 zu erfolgen; die Gegenstände sind nach Art und Stückzahl genau anzuführen. 8 7 Mit der Meldung ist eine Angabe darüber zu verbinden, ob der Besitzer bereit ist, die Gegenstände dem Kominunalverband gegen Gewährung des Taxpreises, der von einem durch die Königliche Amtshauptmannschaft zu bestimmenden Sachverständigen fcstgcstellt wird, freihändig zu übereignen. . Wird die freihändige llebereignung abgelehnt, so kann Enteignung durch die ReichS- bekleidungsstelle erfolgen. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden mit Gefängnis biZ zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Daneben kann auf Einziehung der Vorräte, öffentliche Bekanntmachung der Ver urteilung auf Kosten des Täters und neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Großenhain, am 9. Januar 1918. , 16 ok. Königliche AmtShauptmannschaft. Da, Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten merteljahrlich S Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetage» stno bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eins Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrlSprelS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» sprechend höher. Nachweisung«» und DermittelunaSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung», und Erfüllung»«»!: Riesa. Dierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der VeförderungSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinterlich, Riesa. SlefchästSstelle: Woetheftratze 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Willie lm Dittrich, Riesa. Bollmilchkarten betr. Die erneuten Anträge auf Ausstellung von Vollmilchkarten werden Freitag, den 18. Januar 1V18, nachm. von L—4 Uhr in den bekannten Ausgabestellen im Rathaus« entgegengenommen. Für jede verspätete Entnahme von Lebensmittelmarken sind SV Pfg. Gebühre« z« entrichten. Ter Rat der Stadt Riesa, am 16. Januar 1918. F. Herr Heinrich Richard Schönfeld aus Weida ist als Gemeindevorftand zn Weida auf die Zeit vom 1. Januar 1918 bis 31. Dezember 1923 verpflichtet worden. 137 KL. Königliche AmtShauptmannschaft. Lebensmittelverteilung Die Inhaber der gelben Nährmittelkarten (Volksküchen bez. Maffenküchenteilnehmer) haben ihre Nährmittelkarten sofort bei den Volks- bez. Maffenküchen zur Abstempelung der Abschnitte 1 und 2 vorzulegen. Nicht abgestempelte Abschnitte der gelben Nährmittelkarte l werden b« den nach- stehenden Verteilungen nicht beliefert. ES kommen zur Verteilung: 1. Vom Sonnabend, den 1v. laufenden MonatS Suppenmehl (Gräupchen mit Gemüse) auf Abschnitt 1 der grauen Nährmittelkarte r ISS sw, ,, „ 1 „ gelben , .78 gr, Weizengriess auf Abschnitt 1 der grünen Nahrmittelkarte I S8V gr, „ „ 1 „ roten „ „ 38V gr. Der Preis für das Suppenmehl beträgt 1,40 M. für das Pfund, für den Wetzen» 32 Pf. für das Pfund. Die Entnahme hat bis spätestens den SS. laufende« MonatS zu erfolge». Bestandsanzeigen über Suppenmehl sind bis znm 84. laufende« Monats a« die Königliche AmtShauptmannschaft einzusenden. 2. Vom Freitag, den S8. laufenden Monats Teiglvaren auf Abschnitt 2 der grauen Nährmittelkarte 1 1A8 »r, „ „ 2 „ gelben , » 78 gr, Weizengriess auf Abschnitt 2 der grünen Nährmittelkarte l 28« gr, „ „ 2 „ roten „ „ 88V gr. Der Preis für die Teigwaren beträgt 82 Pf. je Pfund für Auszugsware, SO Pf. je Pfund für Wasserware. Weizengrieß 32 Pf. für das Pfund. Die Entnahme hat bis zum Äv. laufenden Monats zu erfolgen. Bestandsanzeigen für die Teigwaren sind dis 81. laufenden Monats an die König, liche Amtsbauptmannfchaft einzusenden. Die Bestände an Grieß sind für spätere Verteilungen aufzubewahren. Die Äerkaufsstcllcn haben die abgestempelten Abschnitte 1 und 2 der gelben Nähr- Mittelkarte besonders zu sammeln, zu je 50 Stück zusammenzuschnüren und Abschnitt 1 bis spätestens den 2 4., Abschnitt 2 bis spätestens den 31. laufenden Monats an Herrn Kommissionsrat Bilke in Riesa einznsenden. Großenhain, am 15. Januar 1918. 66 K in. Der Kommunalverband.
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