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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191802074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-07
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1918
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Donnerstag, 7. Februar 1918, aveiios Aabrg F. Poftsche-Nonts: Leipzig »ILs«. Virokaff, Riesa Nr. LL Drahtanschrift! Tageblatt Nies«. Fernruf Nr. 80. Waldstreu-Bersteigernng am Montag, den 11. Februar, vorn». 1v Nhr im Gasthofe zur Eisenbahn am Bahn hof Jakobsthal: 100 Streuparzellen ans Abt. 55 an der Berliner Bahn gegenüber dein Militär-Friedhof. Kgl. Garnisonverwaltung Zeithain. Da» Riesaer Lageblatt erscheint jeden Tag abends Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtags. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unser« Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der tkaiserl. Postanslalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen siir die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugebcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSprecS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent- sprechend höher. NachweisungS- und PermittelungSgebühr 20 Pf.. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mns; oder der Auftraggeber in Kontur» gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der DeförderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises, Rotationsdruck und Berlag: L an g er L Wi n te rl ich. N i e i a. (Geschäftsstelle: Goethestrahe 59. Verantwortlich siir Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeiqenteil: i!öill>e lNi Dittrich, Riesa. Rathaus. . Fernruf Nr. SV. Einlagenbestand: 17'/. Millionen Mark. .. , Verzinsung der Einlagen vom Z' 2 PVNLeNk. Tage »er Einzahlung ab bis " * znni Tage der Rückzahlung. Mündelsichere Kapitalanlage nnter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftende» Stadtgemeinde. Vermietung von Stahlschliehfächern. — Einlösung von Ainsscheinen. Aufbewahrung und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung !! Unbedingte Verschwiegenheit über alle GcschäftSvor- schriftlicher Aufträge. !! kommnissaosowohl Behörden wie Privaten gegenüber. l Montags bis mit Freitags: 10—12, 2—4 Uhr Kaffenstunden. Sonnabends : 10-2 llhr. Gemeindeverbands-Girokasse. Kostenlose Geldüberweisungen. Amtsblatt für die König! AmtShanptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht' ugd den Rat der Stadt Mesa, sowie den GcmcinderatGröba. 32 Im kiesigen Handelsregister ist eingetragen worden auf Blatt 3S3, die Firma Her mann Sasse in Riesa betr.. am 5. Januar 1018, und auf Blatt 510, die Firma Max Neumann, Sächsische Zündkerzen- und Spiralfederfabrik in Strehla betr., am 4. Februar 1918: Die Firma ist erloschen. Riesa, den 6. Februar 1918. Königliches Amtsgericht. —_ Nach 8 3 der Verordnung über die Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten vom 29. April 1905 in Verbindung mit den Verordnungen vom 23. Februar 1916 und vom 14. September 1917 ist uns jeder ErkrankungS- und Todesfall an Croup, Diphterie, Genickstarre, Scharlach, TyphkiS, Kindbettsieber und Ruhr sowie jeder Fall des Verdachtes der Genickstarre, des Typhus und der Ruhr, wenn ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zngezogen worden ist, unverzüglich und spätestens binnen 24 Stunden mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind in diesen Fällen: 1. der Haushaltungsvorstand. 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten beschäftigte Person, ' 3. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der ErkrankungS- oder Todes fall sich ereignet bat, 4. bei Todesfällen an Kindbettfieber außerdem noch die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2—4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wenn ein früher Genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Wir weisen hiermit auf diese Anzeigevflicht erneut hin und bemerken, daß Zuwider handlungen an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft ge ahndet werden. Ter Rat der Stadt Riesa, am 6. Februar 1918. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 7. Februar 1918. —* Auszeichnung. Unteroffizier Ehrhardt von hier, Friedrich-Nuguststraßc, wurde mit der Friedrich-August - Medaille in Silber ausgezeichnet. — Gefr. Bruno Sch ulisch, befehligt zum BaonS.-Stab eines Landwehr-Regi ments im Osten, wurde die Friedrich-Angust-Medaille ver liehen. —* „DeutscheS Volkslied und Sinaspiel". Für die WohltätigkeitSveranstaltung der hiesigen Bereinig ten Männergesangvereine am kommenden Dienstag sind noch Eintrittskarten für alle Plätze zu haben. Die Nach träge ist jedoch eine rege und es empfiehlt sich daher, sich rechzeitig einen Platz zu sicher». —"Im gestrigen Konzertbericht ist ein sinn entstellender Druckfehler enthalten. Statt „Mit hervor ragender Eleganz der Haus Haltung . bitten wir zu lesen „Mit hervorragender Eleganz der Hand Haltung . ." Die meisten unsrer Leser dürften den Fehler schon von selbst berichtigt haben. — Wie steht es mit den Saaten? Der nun schon einige Zeit anhaltende Frost hat vielfach die Be fürchtung aufkommen lassen, daß ec den Wintersaaten Schaden zufügen könnte, zumal ja auch die schützende Schneedecke durch die voraufgeaangene milde Witterung verschwunden ist. Solche Befürchtungen sind aber, wie den „Dresd, Nachr." von sachverständiger Seite mitgeteilt wird, zurzeit grundlos. Jedenfalls ist die Kälte bisher nicht so stark gewesen, daß sie hätte den Saaten gefährlich wer den können. Selbstverständlich würde aber mit einer Ge fährdung gerechnet werden müssen, wenn plötzlich fehr starker Frost aufträte. Hierzu ist jedoch kaum noch Aussicht vorhanden, im Gegenteil darf erwartet werden, daß recht bald mildere Temperatur einsetzt. — Das Vorkeimen der Frühkartoffeln. Wer dieses Jahr Frühkartoffeln pflanzen will, kann mit deren Dorkeimen schon im Februar beginnen. Die Knollen werden mit dem Kopfende, in dem sich die meisten Augen befinden, nach oben dicht nebeneinander in einer flachen Kiste ausgestellt, die dann in einen Hellen, möglichst warmen Raum gestellt wird. Die Keime fangen langsam an vor zutreiben und werden bis zum April (bis zur Pflanzzeit) sich derartig kräftig entwickeln, daß sie eine Länge von I V,—2 Zentim. erreicht haben. Das Pflanzen ins freie Land muß sehr vorsichtig geschehen, damit die Keime nicht ab brechen. Vorgekeimte Kartoffeln können 2—3 Wochen früher geerntet werden, als nicht vorgekeimte, weshalb diese Maßnahme von jedem vorgenommen werden sollte, der im Besitz von Frühkartoffeln ist. ES liegt in der Natur der Frühkartoffeln selbst, daß sich die Keime an den Knollen auch im Keller früher zeigen, als bei mittelfrühen und späten Sorten. — Der Bund der Landwirte im Königreich Sachsen konnte am 4. Februar auf ein 25 jähriges Bestehen zurückblicken. —KM. Technische Zeichnungen. Die stellv. Generalkommandos 12. und 19. A.-K. haben auf Grund von 8 Ob des Gesetzes über den Belagerungszustand ver boten, nicht durch Druck vervielfältigte technische Zeich nungen ohne Genehmigung der für den Versandort zu ständigen Kommaudobehöroe auszuführen. Die Genehmi gung ist im Bezirke des stellv. Generalkommandos 12. A.-K. bei der Polizeidirektion Dresden PreffcüberwachungSstelle, im Bezirke des stellv. Generalkommandos 19. A.-K. bei dessen Preffeabteilung in Leipzig Dittrichring 2 nachzu suchen. Die Sendungen dürfen nur Zeichnungen enthalten und sind zur unmittelbaren Weiterleitung postfertig einzu reichen. —* Ein empfehlenswertes Waschmittel. Bekanntlich werden gegenwärtig mitunter Waschmittel von zweifelhafter Beschaffenheit in den Handel gebracht, die auf die Wäsche eine geradezu zerstörende Wirkung ausüben; da her empfiehlt es sich, auf ein Waschmittel zurückzugehen, dessen Vortrefflichkeit seit alterSher erprobt ist. Das ist die Holzaschenlauge. Diese wird dadurch herarstellt, daß gesam- melte reine Holzasche mit abgekochtem Waffen übergossen wird. Alsdann läßt man sie unter öfterem Umrührrn -wölf Stunden abstehen und füllt hierauf mit einem Topf die klare Lauge ab, dis man zur Vorsicht noch durch ein Tuch gießen möge. Durch diese Pottaschenlauge, die man zum Einweichen und Waschen verwendet, wird viel Seife und Seifenpulver erspart. Infolge der billigen Herstellung von Seife und Soda war dieses alte Verfahren in Ver gessenheit geraten. Nnter den heutigen Verhältnissen er scheint es jedoch angebracht, aus dieses Waschmittel, daß außer seiner Güte noch den Vorzug der Billigkeit besitzt, wieder zurückzugreifcu. — Handel und Industrie in der sächsischen Ersten Kammer. Die Handelskammer Leipzig nahm folgende vom Präsidenten Kommerzienrat Schmidt vor gelegte Entschließung zu dem RegierungSdckret über die Neuordnung der Ersten Ständekammcr an: „Im Hinblick auf die Tatsache, daß der Ersten Ständekammer des In dustriestaates Sachsen 27 Vertreter des platten Landes und der Landwirtschaft angchören, von denen 12 aus eigener Wahl ihrer BerufSgcnoffcn hervorgehen, während Industrie und Handel kein Recht auf Sitz und Stimine in der Ersten Kammer besitzen, haben es die sächsischen Handelskammern zu wiederholten Malen — zuletzt im Mai 1017 — für ein Gebot der Gerechtigkeit erklärt, daß dem Handel und der Industrie das Recht auf eine angemessene, verfassungs mäßige Vertretung in der Ersten Kammer verliehen werde. Das jetzt den Ständen vorgclegte Dekret bedeutet keine genügende Erfüllung der in dieser einmütigen Kundgebung der Handelskammern ausgesprochenen Wünsche. Während der Landwirtschaft 22 Sitze zugebilligt find, sind Handel, Industrie und Gewerbe nur durch 12 Mitglieder vertreten. Dieses Verhältnis entspricht nicht der wirtschaftlichen Be deutung der beiden Berufsstände in Sachsen. Gegen fol gende Einzelbestimmungen muß insbesondere Einspruch er hoben werden: Während die Regierungsvorlage der Land wirtschaft auch fernerhin das Recht gewährleisten will, 12 auf Lebenszeit gewählte Rittergutsbesitzer oder Besitzer anderer größerer Güter in die Erste Kammer zu entsenden, sollen von den in die Kammer eintretenden 12 Angehörigen von Handel, Industrie und Gewerbe nur 7 aus Wahlen hervorgehen, während die übrigen 5 der königlichen Er nennung vorbehalten sind. Der sich hierin gegenüber Handel und Industrie bekundete Mangel an Vertrauen in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit ihrer amtlichen Ver tretungskörper muß, weil er ungerechtfertigt ist, in den betroffenen Berufskreisen eine begreifliche Unzufriedenheit erregen. Es ist daher zu fordern, daß nicht nur 5, sondern 10 Angehörige von Handel und Industrie aus Wahlen der Handelskammern hervorgehen. In dem Dekret ist ferner vorgesehen, daß sich unter den 15 vom König auf Lebens zeit zu ernennenden Mitgliedern 5 Besitzer von Ritter gütern befinden müssen. Nach dieser Fassung kann über diese Zahl hinausgegangen werden. Um zu verhindern, daß auf diese Weise eine weitere Verschiebung zuungunsten von Handel, Industrie und Gewerbe eintritt, ist zu fordern, daß unter den 15 vom König auf Lebenszeit zu ernennen den Mitgliedern ebensoviel Vertreter aus Handel und In dustrie wie aus der Landwirtschaft sich befinden müssen." — Die künftigen Eisenbahnfahrpreise. Am 1. April tritt bekanntlich eine Verteuerung des Reisever kehrs im deutschen Reiche in Kraft. Zugunsten der StaatS- eijenbahnverwaltungen wird ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben. Infolgedessen erhöhen sich die kilometrischen Ein- lheitSsätzc in der 4 .Klasse von 2 auf 2,2 Pf., in der 3. Klasse von 3 auf 3,3 Pf., in der 2. Klasse von 4,5 auf 4,95 Pf., in der 1. Klasse von 7 auf 7,7 Pfg. Diese erhöhten Sähe erhöhen sich weiter um die Stasselsätze der Reichs- vcrkehrSsteuer, nämlich in der 4. Klasse um 10 Prozent von 2,2 auf 2,4 Pf., in der 3. Klasse um 12 Prozent von 3,3 auf 3,7 Pf., in der 2. Klasse um 14 Prozent von 4,95 auf 5,7" Pf., in der 1. Klasse um 16 Prozent von 7,7 auf 9 Pf. Bei einer Gegenüberstellung der alten und der neuen Fahrpreise muß weiter die gleichfalls ab 1. April 1918 in Aussicht genommene Erhöhung der festen Schnell- zugSzuschlügr in Rechnung gestellt werden. Auch die Be förderung des Reisegepäcks verteuert sich um durchschnitt lich den 3. Teil deS jetzigen Preises. —" Fürsorge für Kriegsgefangene in Rumänien. Der Landesausschuß der Dereine vom No ten Kreuz in Dresden schreibt uns folgendes: Ungünstige Nachrichten über die Lage der deutschen Kriegsgefangenen m Numänieu lassen es erwünscht erscheinen, die Allgemein heit darüber zu unterrichten, was von der deutschen Ne gierung zur 'Besserung des Loses unserer Gefangenen in Numänieu uutcruommeu worden ist. ES sind grössere Mengen Kleidungsstücke, Wäsche, Kopfbedeckungen und» Schuhwerk überwiesen morden, so das; ans jeden Mann eine Garnitur, bestehend aus Rock, Hose, Mantel, Mühe, Leib wäsche (Hemden, Hosen, Strümpfe, Unterjacken) und Schnln- wcrk, entfällt. Zur Besserung der hngicuischen und sani tären Verhältnisse sind umfangreiche Sendungen an Seife, sowie große Bestände an Arzneimitteln zur Verfügung gestellt worden. Unter den Gefangenen wird jetzt fer ner durch schweizerische Vertreter, welche die Reise nach Rumänien bereits angctrcten haben, eine grössere Geldsumme verteilt werden, wodurch den Gefangenen er möglicht werden soll, notwendige Bedarfsartikel selbst an- zuschaffcn oder für die Verbesserung ihrer Kost zu sorgen. Bei den augenblicklich mit der rumänischen Negierung statt- sindeudeu AuStanschverhandlungcu wird ausserdem dahin gewirkt werden, daß ans den besetzten LandcStcilen Ru mäniens nach der von allem notwendigen stark entblössten Moldau Lebensmittel gesandt werden dürfen, nm die Ge fangenen besser und reichlicher versorgen zu können. Auf Zustimmung der rumänischen Regierung hierzu darf ge rechnet werden. TaS Schwediscbe Rote Kreuz hat ausser dem seit Monaten einen sehr eifrigen und tüchtigen stän digen Vertreter in Rumänien, der die Gefangenenlager besucht und nach besten Kräften auf die Abstellung der Vorgefundenen Missstände hinwirkt, wodurch schon erheb liche Verbesserungen erzielt worden sind. Durch die Ver treter der diplomatischen Schntzmacht und Delegierte, sind» Schutzimpfungen veranlasst und Liebesgaben verteilt wor den. Auch durch schweizerische Delegierte werden alle Kon- zentrationspunkte für Gefangene und etwaige Arbeits stätten besucht, und stir die Verbesserung der gesundheit lichen Maßnalunen gesorgt; zusammen mit dem Veriretsr deS Schwedischen Roten Kreuzes werden durch sie au die Gefangenen Liebesgaben vertritt. Der Zivilgefaugcnen-- Austausch mit Rumänien ist bereits dnrchgesiilnt. Er sind alle deutscl-en Zivilgefangeneu, ndgeseben von den wehrfähigen Männern zwischen 17 und 45 Jahren, frei gelassen worden, lieber den Austausch der Verwundeten und Schroerkranken finden Mr Zeit Verhandlungen statt, die ein baldiges und günstiges Ergebnis erwarten las sen. Die Durchfül-rung des Jnvcckiden-Austansche.S wird alsdann voraussichtlich unter Mitwirkung zweier dänischer Aerzte gleichfalls innerhalb einer kurzen Frist erfolgen^ —Preiserhöhung f n r B or d r u cke im P o st - >und Postscheckvcrkehr. Mit Rücksicht auf dir Ver teuerung der Rohstoffe und die Steigerung der Arbeits löhne werden vom 1. Februar ab die Preise für die ver käuflichen Vordrucke zu Postausirägen, Nachnahmekarten: und Nachnahme-Paketkarten mit anhängendcr Postan weisung oder Zählkarte auf 10 Pf. für je fünf Stück fest gesetzt. Die Geschäftsblättcr mit anhängendcr Zählkarte werden zum Preise von 1 M. 25 Pf. für je 50 Stück ab gegeben. — Äbgabebescheinigungcn und Bezugs- scheinegcgen Abgabebcschcinigung, inSbcion- dcre für Oberkleidung. Zur Beseitigung etwaiger Zweifel darüber, dass gegen Hingabe eines ObcrkleidnngsstückeS ein Bezugsschein offne BedarsSprüfung über ein ander- gestaltetes Kleidungsstück derselben Art bewilligt werde» kann, wird auf folgendes ffingewiesen: Ein Bezugsschein ohne Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung kann erteilt iverdcn für einen Rockanzng oder Gehrockanzug oder Sackanzug oder Sportanzug gegen Hingabe einer Abgabe bescheinigung über einen gut erhaltenen beliebigen dieser Anzüge. Wer zum Beispiel einen gut erhaltenen Rock oder Gehrockcmzug obgibt, kann eine» Bezugsschein über einen Sackanzug oder Sportanzug erhalten und umge kehrt. Ebenso steht es hinsichtlich der Jacken-, Mantel- und garnierten Kleider. Für ein abgegebenes gut erhal tenes garniertes Kleid gibt es also einen Bezugsschein auch über ein Jackenkleid odc? ein Mantellleid und um gekehrt. Das Gleiche gilt siir sonstige glcichverwendbare Kleidungsstücke, so daß also für einen abgegebenen Wetter umhang auch ein Uebcrzieher oder Mantel bewilligt iver-
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