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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191802082
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-08
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1918
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M. 20 1 32 gelben grünen roten Der Preis für Kunsthonig „ Marmelade „ Graupen » „ Grütze „ Werzengrietz Die Verkaufsstellen haben für das Pfund. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 0. Februar, von vormittags 8 Uhr ab gelangt auf der " Freibank des städtischen ScklachthofcS Kalbfleisch zum Preise von 1 Mark für das Pfund ,> gegen Fleischmarken an die Inhaber der weißen Freibaukmarken von 4101—4150! zum Verkauf. Riesa, am 8. Februar 1918. Die Direktion des städt. Schlachthofes. Steckzwiebeln vetr. Wer am Bezüge der in der Bekanntmachung vom 4. Februar 19l8 — 56äVl — bezeichneten Steckzwiebeln Interesse hat, «volle sich Montag, de« II. Februar 1VI8, Vormittaas V-1L Uhr im Dienstgebäude der Königlichen Amtshauptmannschaft einfinden. " Die an AmtSstclle einzelnen Nachfrageuden mitgeteilten Bestimmungen haben einer Abänderung unterlege,«. Es ist zmeckinäßig, dabei die mit Bekanntmachung vom 24. De zember 1917 —161 o Vl — geforderte Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Grütze der Zwiebelanbaufläche und Bestätigung, datz die Steckzwiebeln zn Saatzweckcn verwendet werden, zwecks Ausstellung einer Saatkarte mitznbringen. Großenhain, am 7. Februar 1918. 56 k VI. Der Kommunalverband. Kohlenabgabe in Gröba. Sonnabend, den 9. Februar 1918, von vormittag V 8 Uhr ab werden an der Elbe für die bei Herrn Carl Heyne, Kleinzschepn, eingetragenen Kunden prima böhmische Braunkohlen abgegeben. In Frage kommen diesmal nur diejenigen, die für die Monate September bis Dezember 1917 noch Hausbrand-Kohle zu erhalten haben. Gröba, Elbe, am 8. Februar 1918. Der Gemeindevorstand. Lebensmittelverteilrmg. Es kommen zur Verteilung: 1. Vorn Sonnabend, den S. lausenden Monats ab auf Abschnitt 11 der selben Warenbezugskarte m ISS er Kunsthonia. 2. In der Woche vom II. bis mit 1«. laufenden MonatS auf Abschnitt 5 der grauen Nährmittclkartc l 50 gr Graupen oder Sago, gelben „ „ -0 g, „ ,, » , grünen „ „ 250 gr Weizengriess, roten „ „ 350 xr „ 3. Boi« Sonnabend, den 1«. lansenden Monats ab auf Abschnitt 12 der gelben Warenbezugskarte Hl ISO xr Marmelade. 4. In der Woche vom 18. bis mit S». laufenden Monats auf Abschnitt 6 der grauen Nährmittclkartc I 125 Grütze, 75 er „ , 250 gr Weizengriess, 300 er „ 75 — 90 Oertliches nnb Sächsisches. Riesa, den 8. Februar 1918. Zur Aufklärung. In den letzten Tagen war in unserer Stadt das Gerücht verbreitet, wonach der Saal des Gasthauses „Zum Stern" mit Einguartierung belegt werden sollte, und sonach die Wobltätigkeitsveranstaltung „Deutsches Volkslied und Singspiel" voraussichtlich in Frage gestellt werden würde. Auf eine Anfrage der Lei tung teilt nun das Stellvertr. General-Kommando des 19. A.-K. in Leipzig unter Ia/254 722 mit, das; eine event. Be legung des „Stern"-Saales erst nach den« 12. Februar in Aussicht genommen ist, so daß der Wobltä-igkcitsabend der Bereinigten Gesangvereine jedenfalls für längere Zeit wieder die letzte größere Veranstaltung in unserer Stadt sein dürfte. —" Unbekannter Betrüger. Am letzten Mitt woch ist am hiesigen Platze ein unbekannter Betrüger ausge treten. Insbesondere k«at er sich in Grünwarengeschäften unter der unwahren Angabe, daß er eine Ladung Kraut abzugeben habe, erhebliche Geldbeträge erschwindelt. Ge schädigte Geschäftsinhaber wollen sich bei der Polizei mel den. —* Dekan ntmachutrg über Lieferung von Saatkartoffeln. Nach der Verordnung über Saat kartoffeln aus der Ernte 1917 vom 16. August 1917 (Reichs-Gesetzvl. S. 711) dürfen Saatkartoffeln aus einem Kommunalverband in einen andern nur geliefert werden, wenn die Lieferung auf Grund eines bis zum 15. November 1917 einschließlich abgeschloffenen und von der zuständigen Stelle genehmigten schriftlichen Vertrages erfolgt. Nachdem sich ergeben hat. daß eine Eindeckung mit Kartoffelsaataut iw Deutschen Reich m einem der Wichtigkeit des Kartoffel- anbaues entsprechenden Umfange noch nicht stattgefunden bat und inzwischen auch von der Preußischen Staatsregie rung denjenigen Kartoffelerzeugern, welche anerkanntes Saatgut beziehen und zugleich ihre Kartoffelanbaufläche gegenüber der Anbaufläche des Jahres 1917 nachweislich vergrößern, staatliche Zuschüsse zur Verbilligung des von ihnen zu beziehenden Saatgutes in Aussicht gestellt sind, hat sich der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts ver anlaßt gesehen, auf Grund des 8 5 Absatz 2 der vorbe zeichnete»« Verordnung eine weitere Frist für de«« Abschluß von Verträgen über die Lieferung von Saatgut durch Be kanntmachung freizugeben. Nach dieser Bekanntmachung dürfen Saatkartoffeln aus einem Kommunalverband in eine»« andere»« auch dann geliefert werden, wenn die Liefe rung auf Grund eines in der Zeit vom 5. Februar 1918 bis zum 15. März 1918 einschließlich abgeschlossenen und von dem Kommunalverband, aus dessen Bezirk die Kar- löffeln geliefert werden, genehmigten schriftlichen Vertrages erfolgt. Der Antrag auf Genehmigung ist alsbald nach Abschluß des Vertrages, spätestens bis zum 20. März 1918, zu stellen. Die Erteilung der Genehmigung vollzieht sich nach Maßgabe der Vorschriften der Verordnung über Saatkartoffeln aus der Ernte 1917 vom 16. August 1917. Die Kommunalverbände habe» bis znm 1, April 1918 der beziehen wollen, benutzt, also von Militärurlanbern, Binnen schiffern, Arbeitern, die auherbalb ihres Wohnortes tätig sind, Reisenden, die sich in volle Verpflegung begeben usw. Wegen StoffcrsparniS werden die Reisebrotmarkcn nur in Bogen zu je 10 Stück ausgegeben, also nicht mehr auch in Heften. Aus dein gleichen Grunde sind die Marken de» bisherigen erheblich verkleinert. Die 50 Gramm-Marken-, bogen zeigen als Wertpapieruntcrdruck einen grauen Reichs adlcr auf graublauem, die 500 Gramui-Markenbogen eine solchen auf rotgrauem Grunde. Zur Verhütung von Fä schungcn ist das Papier mit Wasserzeichen sowie roten unc blauen Fasern versehen. Mit der Ausgabe der neuen Marken werden die bisherigen noch nicht ungültig-, siegel te»« vielmehr neben den neuen noch bis znm 15. März ein schließlich. Erst vom 16. März ab dürfen nur noch die neuen verwendet werden. Ferner hat das Direktorium der Reichsgetreidestelle neue Bestimmuugen über die Entwer tung der eingelösten Marken durch Bäcker, Gastwirte usw. getroffen. Diese haben nämlich die Marken sofort nach Elnvfananahme zn entwerten. Reichen in Zukunft die Bäcker nicht entwertete Reisebrotmarken den Gemeinde«« ei«^ um Mehl darauf geliefert zu erhalten, so werden ihn« solche nicht angercchnct werden. Tie Bäcker werden also, un« sich vor Schaden zu hüten, gut tun, die von den Kom- «nunalvcrbändcn noch ergehenden näheren Bestimmung«' über die Entwertung sorgfältig zn beachten. —"Verkauf m i l i t ä ru n t a u g l i ch er Pfer. durch den Landeskultur rat. Der Zugang dien unbrauchbarer Pferde hat gegenwärtig eine«« derartig. Umfang angenommen, datz es nicht möglich ist, alle Int ressenten einzeln zu benachrichtigen. ES «vird daher bekam» gegeben, datz alle, die dringcnd Spannkräfte für ihren Be trieb benötigen, sich dies vom Gemcindcvorstand oder voi der König!. AintShauptinaunschaft. KriegSwirtschastsstelll bestätigen lasse«« und auf Grund dieser mit amtlichem Stem pcl versehenen Bestätigung berechtigt sind, in der TrcSdne oder Leipziger PferdeverkaufSstclle ein kriegsunbrauchbare' Pferd zu kaufen. Voraussetzung dafür ist, datz jeder Kaust« den ihm vorgelegten Kaufschcin unterschreibt und die darin enthaltenen Bedingungen strenge innehält, vor allein, daß er die gekauften Pferde nicht vor Beendigung des Krieges ohne Genehmigung des LandeSkulturratcs weiter verkauft. Händler find als Käufer ausgeschlossen. , * Neu-Weida. Dec Postschaffner Karl Näubig vo» hier wurde mit den« Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet * Nünchritz. Wie ans den« Inseratenteil zu ersehe- ist, veranstaltet der Wohltätigkeitsvcrein Sächsische Fechi schule, Verband Nünchritz, nächste»« Sonntag einen Lick bildervortrag. Es ist zu diesem Zwecke die Luftschifführer Frl. Riotie gewonnen, welche schon in ganz Sachsen du« ihre überall mit großem Beifall aufgenommene Parfüm rungen bekannt ist. Der Reingewtnn soll wohltätiger Zwecken »««fliehen. Strehla. In nnserer Stadt geht eine Petition an daS Ministerinm des Innern von Hans zn Hans, in welcher «un reichlichere Zuweisung von Nahrungsmitteln, resp. un»! gleichreichliche Versorgung wie in anderen sächsischen Be- Da» Riesaer Tageblatt erscheint ictzeu Lag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung um Schalter da Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich l Mark. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für daS Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird «licht übernommen. Preis für die 43 mm breite Gnindschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSprccS 20 Pf.; zeitraubender uns tabellarischer Sah ent sprechend höher. NachweisungS» und Vermittlungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage cingezogei« werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jin FaNe höherer Gewalt'— Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BefördcrunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win terlich, N i«sa. Geschäftsstelle: Goethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrlch, Riesa. Reichskartoffelstelle eine Uebersicht der von ihnen geneh migten Verträge einznreichen. Ein Austausch von Saatgut innerhalb desselben Kommunalverbandes ist nach wie vor keine«« Einschränkungen hinsichtlich der Zeit und der Ge- nehmiaungspflicht für Verträge unterworfen. —* W eafa ll v o n Schnellzügen an Sonn- und Festtagen. Die Schnellzüge l) 121: ab Dresden Hbf. früh 1.10, in Görlitz 3.07, in Breslau Hbf. 5.58, 0 128: ab Breslau vorm. 11.28, ab Görlitz nach«««. 2.20, in Dres den Hbf. 4.15, l) 63: ab Dresden Hbf. nachin. 1.50, in Berlin Anh. Bf. 5.05, 0 64: ab Berlin Anb. Bf. nachm. 1.08, in DrcSderr Hbf. 4.37 und 76: ab Elster werda 3.26 nach Riesa—Chemnitz fallen vom 10. Februar ab an Sonn- und Festtagen aus und verkehren nur noch an Werktagen. — Der Landesan -Sschutz „Stadtkinder aufs Lau d" (Schutzherr Se. Majestät der König), dem Vertre ter der beteiligte«« Ministerien, der oberster« Kirchcnbehörden, der LandeSverficherungSanstalt Königreich Sachsen, der Land wirtschaft und der Städte, sowie eine Reihe sonstiger Ver söhnlichkeiten angehören, hielt ain Dienstag in Dresden eine Vollsitzung ab. ES wurde Beschluß gefaßt über die diesjährige Arbeit, insbesondere über die rn der« nächsten Tagen zu versendenden Drucksachen. Sowohl die Werbung von Landpflegestellen wie die Auswahl der Stadtkinder «vird alsbald beginnen. In diesem Jahre sollen möglichst 50000 Stadtkinder zur Erholung aufs Land verbracht werden. Auf rvenigstens 35000 außersächsische Pflegestelle«« wird gerechnet; für 15000 Kinder «nutz Unterkunft inner halb Sachsens gesucht werden. — Ferirer wurde die Vertei lung eines künstlerisch ausgeführten Erinnerungsblattes beschlossen, das alle«« Personen auSgehändigt werden soll, die sich im Jahre 1917 um die Unterbringung von Stadt kinder«« verdient gemacht haben, insbesondere ländliche«« Pflegefamilien und Werbern. —"Haltung von Ferkel nun dLäufer sch wei nen für die Hausschlachtung. Die mit Rücksicht auf d«e Sicherstellung der Brotgetreide, und Kartoffelver- sorgnng zurzeit durchgcführte Verminderung der Schweine bestände hat bei den Landwirten die Befürchtung erweckt, die Maßnahme möchte die Selbstversorgung für das kom mende Jahr gefährden. Dem gegenüber sei bemerkt, daß der Staatssekretär des KriegSernahrnngSamtS die Bundes regierungen ermächtigt hat, von der Enteignung neben aller« wirklichen Zuchtschweinen auch die Ferkel und Läuferschweine,' die bereits für die HauSschlachtung im nächste«« Winter an- arstellt sind. auSzunrhinen, sofern sie am 1. Februar ein Lebendgewicht von 25 »e noch nicht erreicht baden und der Nachweis geführt wird, daß ausreichendes zulässiges Futter (insbesondere auch Abfälle von Haushalten, Schlachthöfen usw.) zu ihrer Durchhaltung vorhanden ist. —" Neue Reisebrotmarken. Amtlich wird mit geteilt: In den nächsten Tagen grlangrn neue Reisebrot- marken zur Ausgabe, und zwar außer den bisherigen über 50 Gramm Gebäck auch noch solche über 500 Gramm. Diese 500 Gramm-Marken werde«« zweckmäßig von denen, die Brot nicht in einzelnen Schnitten, sondern im ganzen Markenänsgabe in Gröba. Sonnabend, den 9. Februar 1918, nachmittags 6—7 Uhr, werden in den bekannten Markenausgabestellci« die Zuckcrkarten für die Zeit vom 13. Februar bis 23. Mai 1918, sowie die Fleischkarten und Fleischkontrollkarten nusgegebcn. Tic Fleischkontrvllkarten sind bis spätestens Dienstag, den 12. Februar 1918 bei einem Fleischer zwecks Kunden- listenanineldung abznliefcrn. Tie Ausgabe für den Bezirk Elbwcg, Lauchhammer Str., Svinnereistraße und au der Ueberlandzentrale (bisheriger Ausgeber Herr Stöhr), findet von jetzt ab im Geschäftszimmer des Gaswerks, Lauchhammer Str. 14, statt. Gröba, Elbe, am 7. Februar 1918. Ter Gemcindcvorstand. Die Ausgabe der Fteischkarten, Fleischkontrollmarkerr und Znckerkarten erfolgt Sonnabend, den 9. Februar 1918, uachmittagS 5—7 Uhr durch die bereits bekanntgegebenen Vertrauensmänner. Weida, dei« 7. Februar 1918. Ter (Hcmcindevorstand. die abaestempelten Abschnitte 5 und 6 der gelben Nähr- Mittelkarte i besonders zu sammeln und zn 50 Stück zusaminenzuschnUren und bis späte stens den LS. laufenden Monats an Herrn Kommisfionsrat Ernst Bilke in Riesa ein zusenden. 34 o III Grotzenhain, am 7. Februar 1918. 35 o Ul Der Kommunalverband. Bekanutmachmitz über die Kartoffelversorgung für de« Rest des Erntejahres I9I7 I8. Die Landeskartoffelmarke 0 erhält Gültigkeit für 1 Zentner, auch für Kinder unter 4 Jahren. Sollte sich im Laufe des Sommers Herausstellen, daß die vorhandene«« Kartoffel vorrate noch weitere Zuteilungen gestatten, so werden auf die Nummerkarten, welche am oberer« Rande der Landeskartoffelmarke angebracht sind, noch weitere Mengen abgegeben. Die Landeskartoffelmarke o wird, um die Eindeckung der BezirkSeingeseffenen sicher zustellen, zum Einkauf im eigenen Kommunalverband schon ab 18. Februar 1918 frei- gegeben, im übrigen erst ab 10. März 1918. Ab 1V. März 1V18 erhält also die Marke 0 Freizügigkeit im ganze» Lande. Dresden, den 6. Februar 19l8. 200II8lV Ministerium des Inner»«. 552 Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummer«« 249, 250 und 251 aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden sind wegen Abschwächung znr Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 6. Februar 1918. 187ULl Ministerin«» des Innern. 545 Riesaer Tageblatt (Llbeblatt nn- Än-elger). Postscheckkonto« Leipzig SlS-4 «irokasse Riesa Nr. SL ««d Drahtanschrift: Lagevlatt Kies«. Fernruf Nr. 20. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba.
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