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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191802143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-14
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.02.1918
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Auxeiger (LtbcklM «M^»zeigerj. »uchtanschrfftr LageSkatt Nks«. Postscheckkonto: Leipzig SISSI» ffernruf Str. «. «trokasse Mesa Str. L«. " ftt dke König!. Amtshauptmarmschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. n Donnerstag, 14. Februar 1S18, avrnvs. 71. Iavrg. Das Riesaer Taaeblatt erscheint jeden ran abends »/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vezllg-Ißret-, geaen Vorauszahlung, durch unsere Triiger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages Md bis 10 Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eilte Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 mm breite Grundschrift-Heils (7 Silben) LS Pf., OrtSprerS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung«» und VermittelunaSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer (Hemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der VeförderungSeinrichtungen —. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langeräe Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraste 59. Verantwortlich für Redamon: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verkehr mit Kaffee-Ersatz vetr. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 11. laufenden Monats — 175olil — wird bemerkt, daß alS Großhändler in Riesa weiter noch zugelaffcn worden sind: a) die Firma P. Koschel Nachf.. t>) die Firma E. Schäfer Nachf. Großenhain, am 14. Februar 1918. 175 olll. Der Kommnnalverbaud. Steckzwiebeln detr. Jntereffenten für den Bezug von Steckzwiebeln, die zu dem am 11. Februar 1918 angesetzten Termine in der Königlichen Ämtshauptmannschaft nicht erschienen sind, können — einer gegebenen Anregnng folgend — unter Einsendung der von der Gemeindebehörde auszustellcnden Bescheinigung über die Größe der Zwiebelanbaufläche und Bestätigung, daß die Steckzwiebeln nur zu Saatzwecken verwendet werden (siehe Bekanntmachungen vom 24. 12. 17 — 161 oVl — und 7. 2. 18 — 56 1VI —) umgehend bei der Königlichen Amts- Hauptmannschaft entsprechenden Antrag stellen, die durch die Gemeindebehörden weitere Mitteilung geben wird. G roß cnh ain, am 12. Februar 1918. 56 s Vl. Der Kommunalvcrband. Freigabe der Laudeskartoffelkarte V betreffend. Im Anschluß an die Bekanntmachung des KommunaloerbandS vom 11. Oktober 1917, Verkehr mit Kartoffeln betr., wird folgendes vorläufig bekanntgegeben. 1. Die Landeskartoffelkarte 0 erhält Gültigkeit für 1 Ztr. Kartoffeln und zwar auch für Kinder unter 4 Jahren. 2. Die Landeskartoffelkarte 6 wird, um zunächst die Eindeckuna der Bezirkseiuge. sessenen sicher zu stellen, -um Einkauf im eigenen Kommunalverband deS Besitzers der Landeskartoffelkarte < schon ab 18. Februar 1018 freigcgeben. im übrigen erst ab 1V. März 1018. Ab 10. März 1018 erhält demnach die Markes erst Freizügigkeit im ganzen Lande. Es dürfen demnach vom 18. Februar ab bis 10. März 1018 im Kommunal verband Großenhain nur die Landeskckrtoffclmarke» 6 von Bezirkseingesefsenen und an Bezirkseingcseffcne beliefert werden. Die Belieferung der Landeskartoffelmarke 6 von ausserhalb des Bezirks wohnende» Personen ist während dieser Zeit unbe dingt untersagt und erst ab 1«. März 1018 gestattet. Diejenigen im Bezirk des Kommunalverbandes Großenhain wohnhaften Personen, die Landeskartoffelkarte 6 besitzen, erhalten Aufforderung, sich innerhalb der Zeit vom 18. Februar bis 10. März durch unmittelbaren Einkauf die Kartoffeln auf Marke 0 bei einem Erzeuger im Kommunalverband Grossenhain z» verschaffen der. wenigstens durch entsprechende Vereinbarung mit einem Erzeuger die Belieferung der Marke 0 sichcrzuftellen. 3. Die Kartoffelerzeuger, die noch der Abgabepflicht unterliegende Kartoffeln besitzen, sind unter allen Umständen verpflichtet, die Marke o der Bezirkseingesefsenen des Kommunalverbands Grossenhain zunächst zu beliefern de», vertragliche Verein barungen wegen späterer Belieferung der Marke 6 mit dem Besitzer der letztere» ein zugehen, auch wenn, worauf hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht wird, etwa über die Kartoffeln bereits früher irgend welche Abmachungen mit austerhalb des Kom munalverbands Grostenhain wohnhaften Personen wegen Belieferung -er Marke 6 getroffen worden sind. In diesen Fällen hat unter alle» Umständen die Belieferung der Marken o der BezirkSenigeseffenen voranzngehcn bez. vor jeder Belieferung von Nicht- Bezirkseingesesicnen zu erfolgen. 4. Eine Belieferung der Marke 0 aus den den BedarfSgcmeinden des Bezirks von der Amtshauptmannschaft für die Wochenversorgung Angewiesenen Kartoffelvorräten darf nicht erfolgen, da diese Vorräte ausschliesslich zur Durchführung dieser Versorgung dienen sollen. Jeder Besitzer von Marken 0 ist verpflichtet, zunächst selbst die Belieferung der Marke 0 durch unmittelbaren Einkauf bei einem Erzeuger zu bewirken. Sofern ihm dies nicht möglich sein sollte, muß anhcimgegebcn werden, die Vermittelung des Kommunal- verbandeS anzurufen. 5. Die auf die Landeskartoffelmarken X und L bezogenen 2 Ztr. Kartoffeln müssen bis zum 15. April 1018 reichen. Ein Verbrauch der auf die Marken«' bezogenen Kar toffeln vor diesem Zeitpunkte ist untersagt. Wer die Vorräte auf die Marken 4 und li vorzeitig aufgebraucht hat. hat das Recht der Zentneroersorgung auf die Marke <' ver wirkt und ist für den Rest des Wirtschaftsjahres in Wochenoersorgung zu nehmen. Diejenigen Personen, bei denen ein vorzeitiger Aufbrauch der Kartoffeln auf Marken L und L vorliegt, erhalten Aufforderung, dies bei dem Kommunalverband zu melden. — s - "V ' 1 Die dann eintretrnde Wochenoersorgung ist bei Personen, welche die Hilfe des Kommun^l- verbandeS wegen UeberoerbrauchS vor dem 15. Mürz in Anspruch nehmen, entsprechend niedriger zu bemessen und zwar wenn dies schon vor dem 1. März geschieht, auf 8 Pfund wöchentlich, wenn dies vor dem IS. März geschieht, auf « Pfund wöchentlich. Diejenigen Personen, die sich wegen UeberoerbrauchS jetzt melden, haben demnach zwar eine Kürzung ihrer Wochenration zu gewärtigen, immerhin aber den Vorteil, für den Rest deS Wirtschaftsjahres noch regelmäßig Kartoffeln wöchentlich zugeteilt zu erhalten, wäh- rend diejenigen Personen, die ihre Vorräte zwar ebenfalls vorzeitig aufgebraucht haben, dies aber jetzt unterlassen zu melden und die auf die Marke 6 bezogenen Kartoffeln bereits vorzeitig mit verwenden, später, wenn sie vor Beendigung des Wirtschaftsjahres ihre Kar toffel» aufgebraucht haben, unter keinen Umständen auf weitere Lieferung von Kar toffeln zu rechne» Haven. 6. Jeder sonstige Erwerb oder die Veräußerung von Kartoffeln außer auf 0 Marken oder auf Bezugsschein des KommunaloerbandS Großenhain. insbesondere auch der Ver kauf oder Kauf auf Bezugsscheine auswärtiger Behörden ist innerhalb des Bezirks des Kommunalverbandes Großenhain verboten. 7. Wer den Bestimmungen der vorstehenden Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird nach 8 10 der Bundesratsverordnung vom 7. Februar 1918 mit Gefängnis bis zu 6 Mo naten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Wegen der weiteren VersorgnngSregelung ab 15. April 1918 ergeht später noch weitere Bekanntmachung. Großenhain, am 6. Februar 1918. 58»il Der Kommunalvcrband. , Neber das Vermögen des Ofensetzers August Max Eberwein in Ries» wird heute am IS. Februar 1018, nachmittags 2Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Fischer in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSforderunae» sind bis zum 8. März 1018 bei dem Gericht anzumelden Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines GlüubigerauSschusscS und ein* tretcndenfalls über die in: 8 182 der KonkurSordnung bezeichneten Geoenstäiide auf den 11. März 1018» vormittags 11 Uhr " " S—Z, Die jetzigen Milchkarten sind vorzMegeu. Gröba. Elbe, am 13. Februar 1918. und zur Prüfling der angemeldeten Forderungen auf de« S1. Mär, 1018, vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. . Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz bat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Genieinschuldner verabfolgen oder leisten, mutz auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Be-' friedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 8. März 1018 anzeigen. / Königliches Amtsgericht zu Riesa. MMchkartcn-Ansgade in Gröba. Freitag, den 15. Februar 1918, nachmittags 6—V,8 Ahr, werden die Milchkarten auf die nächsten 4 Wochen ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt in der Schule in folgende» Zimmern: Milchkarten-Buchstabe A—G, Zimmer Nr. 2, ' " 26, Der Gemeindevorstaud. 4 Kohlenausgabe in Gröba. Die bei dem Kohlenhändler Hohne angemeldeten Kunden erhalten auf den Monat Februar die Grundkarte und die gewerbl. Zusatzkarte Freitag, den 15. Februar, von vormittags 8 Nhr ab im neuen Hafen beliefert. Gröba, um 14. Februar 1918. Ter Gemeindevorstand. > Die Hundesteuer für Gröba » au 12.30 Mark einschl..Steuermarke ist nunmehr bis längstens den 15. Februar 1018 abzufübren. Nach Ablauf der Frist erfolgt die zwangsweise Einziehung. Gröba, Elbe, am 13. Februar 1918. Der Gemeindevorstand. Die Abführung des 1. Termins der Staats- «nd Gemeindegrundstener für Gröba wird hiermit in Erinnerung gebracht. Gröba, Elbe, nm 13. Februar 1918. Der Gemeindevorstand. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 14. Februar 1918. -* Empfänger.von reich« gesetzlichen Un- fallrcnten werden auf die Gewäbrung von Zulagen auf Grund der Verordnung deS Bundesrates vom 17. Ja nuar 1918 hingewiesen. Darnach wird Verletzten, die eine Unsallrcnte von zwei Dritteln oder mehr der Vollrrnte be ziehen (also mindestens 66-', Prozent) für die Zeit bis zum 31. Dezember 1918 auf Antrag eine monatliche, im Daraus zahlbare Zulage von acht Mark zu ihrer Rente gewährt, sofern sich die Verletzten im Jnlande aufhalten nnd nicht Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Zulage nicht benötigt wird. Der Antrag ist an den Versicherungsträaer, 'das ist die Berufsaenossenschaft, Knappschaftspensionskasse usw.) oder an ein Versicherungsamt zu richten. Der Der- sicherungsträger entscheidet schriftlich. Gegen die Entschei dung ist binnen 1 Monat nach Zustellung an das Ober- versicherungSamt (Spruchkammer) zulässig. Näheres ist beim zuständigen Versicherungsamt, in Riesa, Rathaus, Zimmer Nr. 8, zu erfahren. —* Ackergeräte nach sehen. Die jetzige stille Zeit ist ganz besonders geeignet, um die vorhandenen Ackergeräte und Maschinen nachsehen und, wenn nötig, in Ordnung bringen zu lassen . Bei den fehlenden Arbeits kräften und der Materialknappheit wird zu solchen Meder- hcrstellungSarbcitcu eine längere "Zeit gebraucht, als im Frieden. Deshalb: Landwirte sorgt vor! Es ist äußerst wichtig, daß in der Bestellung und Ernte Stockungen nicht eintreten. Dringt alles, was reparaturbedürftig ist, je den Pflug, jede Walze und Egge, ebenso die Dünger streuer, Mähmaschinen. Heuwender usw. in die Schmieden, oder die bekannten Reparaturwerkstelleu. Laßt vor al lem auch die Dreschmaschinen in Ordnung bringen. Der Frühdrusck, kommt voraussichtlich wieder. Die Maschinen fabriken und Reparaturwerkstellen werden besonder» darauf Hingewiesen «erden, datz^sie siH^rech t-e itig^nit KrfüA, teilen, neuen Maschinen und sonstigem Material versehen und kaff sie Anträge ans Znrücffkellnng oder Beurlaubung von Monteuren genügende Zeit »orher steilen. Ein neues sächsisches Spartassenge- 7etz. Der Zweiten jiiwmmec ist cws Dekret Nr. 22, der Entwurf eines Svarkassengesetzes, zugegungen, das in sei nen toesentlichen Bestimmungen folgende Vorschriften ent hält: Die Errichtung von Gcmeindespcirkasseu oder Ge- meindeschulsparkassen sowie von Zweiganstalten und An nahmestellen unterliegt der Genehmigung des Ministeri ums. Die Gcmeindesparkasscn und öffentlichen Sparkas sen sind Sparkassen nach 8 1807 Absatz I Ziffer 7 BGB. Die Gemeinden lüften für die Verbindlichkeiten ihrer Spar kassen mit ihrem gesamten Vermögen und ihren Einkünf ten. SparrasseNbramtc und -Angestellte dürfen nicht am Gewinn beteiligt sein. Veränderungen des EinlagenzinS- fußes bedürfen der Genebmigmig des Ministeriums. Grö ßere Einlagen dürfen nicht höher verzinst werden alS kleiner«. Die Gemeindesparkassen müssen mindestens 25 Prozent ihres verzinslich angelegten Vermögens in mün delsicheren Jnhaberpapieren, ruck» zwar mindestens acht Pro zent irr Staatsschuldverschreibungen, anlcgen, sowie eine Sicherheitsrücklage ansammeln. Die hastende Gemeinde darf kein Darlelm aus der Sparkasse entnehmen. Spar- «ssenordnungeu, die den neueh Vorschriften nicht ent sprechen, sind spätestens ein Jahr nach dein Inkrafttreten des Gesetzes mit dessen Vorschriften in Einklang zu bringen, ^u der Begründung zu dem Gesetzentwurf ist n. a. gesagt . Wenn die Staatsresieriorg sich unter lieberwindung vor, Bedenken enffchlosien habe, der Ständeversammlung den Entwurf vorzulegen, so habe sie es nicht nur mir Rück sicht auf ihre Zulage an die Stände getan, sondern sie glaube in der Tat in dem Gesetzentwurf eine Form dec Regelung gefunden zu lmden, die die Bewegungsfreiheit der ^parkassenverwaitungen nicht unnötig einschränke, dem iw« Lande» aber dabei doch feste ein- Hrijliche SkiKtlunrn^rebe.zmh zwar.«UL.seM,_tzie sich bisher schon bei der '.Handhabung der Aufsicht bewährt Hütten. > — B e z u g § schciuerteil u n g aus S o ui in c r ul ä n - 1 el. Infolge der Knappheit au Web-, Wirk- und Sirickwarcn sollen die Bezugsscheiustellen nach den bestehenden .Be stimmungen bei Bewilligung von Bezugsscheinen für Sommermüniel im allgemeinen Zurückhaltung üben. Für besondere Fälle sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. To ist z. B. gestalte,, kränklichen nnd bochbejalirien Perso nen Bezugsscheine für Svmuiermäniet nusznstellen, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, daß die Anschaffung mit Rücksicht ans den Gesundheitszustand dringend notwendig ist. Ferner 'kann jeder, der einen bereits getragenen, aber gut erhaltener! Sommeriuantel vdcr zwei stark abgetragene Sonrmerinäntel abliefert z einen Bezugsschein auf einen neuen Soimncrmantel er halten. Die Annahmestellen sind hierzu von der Reichs- bekleidnngsstclle ersucht worden, bei Beurteilung der Be schaffenheit abgegebener Somiuermäutel, -Jacketts öder -Umhänge fine» möglichst milden Maßstab anznlegcn, der eS ermöglicht, eine Abgabedescheinignng zumeist schon bei Abgabe nur eines Stückes zu erteilen: die Abgabe zweier zur Erlangung einer Abgabebescheinigung soll nurdanu verlangt werden, w e n u das abgegebene Stück auch nach erheblicher Inftandsetzungsarbeil nur eine.ge ringe Brauchbarkeit besitzen würde. * Neuweid a. Dem Unteroffizier Emil Marx, Sohn deS Schmieds Julius Marx, wurde das Eiserne Kreuz 2. Klasse verlieben; er ist bereits im Besitze der Friedrich Au-nst-Medaille in Bronze. * Mergendo r k. Am kommenden Sonntag veran ¬ staltet im hiesigen Gasthof der Verein „Erzberger und Vogtländer" auf vielseitigen Wunsch WohltätigkeitSauf- flidrungcn, die in Theater nnd Gesangsduetkeu bestehen. Ta der Reinertrag dem Heimatdank zufließt, märe ein zahl reicher Besuch erwünscht. Man beachte die diesbezügliche .Anzeige in der Sonnabend-Nummer.—^ - '
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