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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191802189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-18
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.02.1918
- Autor
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Riesaer G Tageblatt ««d A«?»1grr (LlbedlM md A«;eiger). »v«" «4»- v»stsch«a°nt», »»a^ Fermuf 99. Gtrokass« Mesa Str. »L für die KZniql. AmtShauptmannschaft Großenhain, dar König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. K- 41. Montag, 18. Februar 1918, abenvs. 71. Fahr«. Dach viiesarr Tageblatt erscheint jede« Tag abend« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» und Fasttage. 8ez»g«pert«, gegen Vorauszahlung, durch unsere Tröger frei Hau» oder bei Abholung an, Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 8 Mark, monatlich I Mark. Anzeige» für di« Nummer des Ausgabetages sind big Ist Uhr vornnttag» aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 48 nun bmite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) SS Pf., OrtSpreiS Sst Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- vrechend Hüber. Nachweisung»- und DermtttelungSaebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt «lischt, w«nn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Dierzehntägige Unterhaltung-beilag« „Erzähler an d« Elbe". — Am Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten »der der BeförderunaSeinrichtunoen — hat oer Bezieh«! kemrn Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Notationsdruck und Verlag: Lon g er t Din t«rlich, Ni e sa. Geschäftsstelle: Gaethestraste 89. Verantwortlich für Redaktion: Arthnr Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittri ch. Riesa I- i II 1 -N-r^-r n > >--- Divktberie-Serum mit der Kontrollnummer 348 aus dem Sächsischen Gerumnrerk in Dresden ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 15. Februar 1Sl8. 231HK. Ministerium de- Inner«. G 688 Regelung des Verkehrs mit Giern. 1. Zur Erfassung der Gier im Eierwirtschaftsjahr 1918/19 wird hiermit folgendes bestimmt: 2. Wer gewerbsmässig Sier zur Weiterveräusserung oder gewerbliche» Ver arbeitung auskauft oder an Verbraucher vermitteln will, bedarf dazu der besonderen Erlaubnis der Königlichen AmtShanptmannschaft. 3. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt durch Ausstellung eines Ausweises. An gestellte bedürfen eines besonderen NebenanSweiseS, der auf Antrag des GeschäitSherrn ausgestellt wird. Der Ausweis ist bei Ausübung des Geschäfts mitzuführen und auf Ver langen dem Beamten der Polizei und den mit der Neberwachung des Verkehrs mit Eiern beauftragten Personen vorznzcigen. 4. Die Uebertragung der Aufkauf-befugniS an einen anderen und die Benntzung deS auf einen anderen ausgestellten Ausweises ist verboten. 5. Die unmittelbare Abgabe von Giern seitens der Oestugelkalter an die Ver braucher ist verboten. 6. Die Eierkarten geben keinen Anspruch auf den Bezug von Eiern, sie sind lediglich Sverrkarten gegen einen Ueberverbrauch. 7. lieber die nach Befinden notwendige Erhöhung deS EierbezugS für Kranke wird die Königliche AmtShanptmannschaft auf besonderes Ansuchen und eingereichtes ärzt liches Zeugnis von Fall zu Fall Entschliessung fassen. 8. Grossverbraucher» insbesondere Bäckereien, Konditoreien, Gastwirtschaften und andere gewerbliche Betriebe, Lazarette, Genesungsheime und Krankenhäuser erhalten anstelle der Eierkarten nach dem Umfange ihres Betriebes und des bisherigen EierverbranchS auf Antrag Bezugsscheine. 9. Der Antrag ist bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen. 10. Bäckereien, Konditoreien, Gastwirtschaften und andere gewerbliche Betriebe haben hierbei ihren Bedarf mit anzngeben. Die Gemeindebehörden haben den Bedarf genau nachzuprüfen und dann über die von ihnen festgesetzte, möglichst knapp zu bemessende Anzahl Eier einen Bezugsschein nach dem bekannten Muster auSznstellen, auf Grund dessen Eier abgegeben und entnommen werden dürfen, Der Bezugsschein darf nur auf einen Monat ausgestellt werden. Bei Stellung d<S Antrags auf Ausstellung eines Bezugsscheines für den folgenden Monat ist der Bezugs schein für den vergangenen Monat an die Gemeindebehörde zurückzugeben. Die Gemeinde behörden haben die Ausweise zu sammeln nnd alsbald an die Königliche AmtShaupt- mannschaft weiterzugeben. 11. Die weitere Verabfolgung von Eiern in den vorgenannten gewerblichen Be trieben darf nur gegen Vorlegung der Eierkarte und Abtrennung der entsprechenden Zahl von Karteuabschnitten erfolgen. Die Kartenabschnitte find zu sammeln nnd an die Amtshauptmannschaft mit abzuliesern. 12. Die Abgabe von Speisen, in denen Eier nur als Zutaten verwendet werden, unterliegt dem Eterkartenzwange nicht. 13. Der Bedarf der Lazarette, Genesungsheime und Krankenanstalten ist unter Zu grundelegung des für die allgemeine Versorgung bestimmten Satzes nach der Kopfzahl der Insassen zu bemessen. Bei vorhandenem Bedarf (Kranke mit erhöhtem GierbezugSrecht) kann ans Antrag eine grössere Belieferung zugrstanden werden. 14. Selbstversorger haben nur gegen Verzicht auf das Recht der Selbstversorgung und nur dann Anspruch auf Eterkarten, wenn sie nachweisen, daß sie durch die Selbstver sorgung, einen der allgemeinen Verbranchsregelung entsprechenden Anspruch auf Eier nicht befriedigen können. 22. Die Eieraufkäufer haben den EierversorgungSberechtiaten in denjenigen Ge meinden, in denen sie Eier aufkaufen, solche auf Ansuchen gegen Marken abzulaffen. Die uni iuli ieptember 60 „ „ 90 ,, „ 95 „ „ und 100 „ „ 15. Sämtliche Eier find von den Geflügelhaltern den Aufkäufern zuzuführen, die durch die betreffende Gemeindebehörde für ihren Bezirk ortsüblich bekannt gemacht wird. 16. Den Mitgliedern der Hausfrauenvereine bleibt jedoch unbenommen, die Eier in den Verkaufsstellen der Hausfrauenvereine unmittelbar abzuliesern. 17. Ueber den Aufkauf und die Abgabe von Eiern haben die Geflügelhalter, die Aufkäufer sowie die Verkaufsstellen der Hausfrauenvereine Buch zu führen. Die Eierbücher werden den Geflügelhaltern durch die Gemeindebehörde auSgehandigt. Dabei wird ihnen mit bekannt gegeben, wieviel Eier im laufenden Jahre zu liefern sind. 18. Der Geflügelhalter hat ferner bei Abgabe von Eiern einen Lieferschein und der Aufkäufer bez. die Verkaufsstelle des Hausfrauenvereins darüber eine GmpsangSbeschetni- anng auszustellen. Vordrucke zu Lieferscheinen halten die Aufkäufer und die Verkaufs stellen der Hausfrauenvereine zur unentgeltlichen Abgabe zur Verfügung. 19. Der Geflügelhalter hat seine vom Aufkäufer bez. der Verkaufsstelle des HauS- srauenvereins erhaltenen Empfangsbescheinigungen mindestens aller 14 Tage einmal mit dem Eierbnch der Gemeindebehörde nach deren näherer Anweisung vorzulegen, die di« Einträge m dem Buche mit den Empfangsbescheinigungen vergleicht, die Ergebnisse in der Eieräuf- bringungsliste danach etnträgt und die Empfangsbescheinigungen daraufhin am 1. nnd 16. des Monat« gesammelt an die AmtShanptmannschaft einsenvet. 20. Die AmtShauptmannschaft wird eine genaue Aufficht darüber führen, daß jeder Geflügelhalter mindestens die ihm darnach aufrrlrgte Sierpflichtmenge liefert. Im Zu- widerhandlungSfalle werden hiermit Zwangsmaßnahmen angedroht. 21. Don der Mindestpflichtmenge hat jeder Geflügelhalter bis zum 30. April insgesamt 20 v. H. I» tt K 1» abzuliefern. . Abgabe hat in der bisherigen Menge lauf je 2 Eierkartenabschnitte 1 Eif zu geschehen. Die übrigen Eier sind den noch zu bestimmenden Verkanfsstellen znznfnhrr». Die Eier preise werden bis ans weitere« wie folgt festgesetzt: 35 Pfg. Erzeugerpreis j 38 „ AufkäufrrprriS und? für 1 Ei. 40 „ Verbraucherpreis I 38. Di« in der Zeit von« 1.—15. deS Monats emvsanaenben Lieferscheine, Eier- kartenabschnitte Und GmpfanaSbescheinipnngen der Verkaufsstelle haben die Aufkäufer bez. die Verkaufsstellen der HauSsrauenvereme alsdann am 16. des Monats und die in der Zeit vom 16.—30. (31.) deS Monats empfangenden Lieferscheine, Eierkartenabschnitte und Empfangsbescheinigungen der Verkaufsstellen am 1. des folgende» Monats pünktlich an die AmtShauptmannschaft einzusenden. Die erstmalige Einsendung der vorstehenden Unter lagen hat am 1. Mär- zu geschehen. Bei unpünklicher Einsendung dieser Unterlagen be hält sich die AmtShauptmannschaft die Entziehung der AufkaufSbefugniS vor. 24. Die Ausfuhr von Eiern aus dem Bezirke ist nnr mit Genehmigung des Kom munalverbandes zulässig. 25. Zur Versendung nut der Bost oder Eisenbahn dürfe«! Eier nur abgegeben wer den, wen» der Absender «ine Bescheinigung des KonnnunalverbandeS Großenhain beifügt, daß di« Beförderung gestattet ist. Außerdem hat er die Sendung in deutlich sichtbarer Weise als Eierfendung zn bezeichnen. 26. Im übrigen wird auf die BundeSrotSverordnuim über E»er vom 12. August 1916 und di« hierzu erlassene Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom SS. August 1-16 anSdrücklich hing,wiesen. 27. ZuwtdeHandlmigen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werde» nach 8 17 Ziffer 4 der BundeSratSverordnung vom 12. August 1916 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bi« zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. 28. Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft. Die Bestimmungen der Dekanntmachnng deS Kommnnalverbands vom 19. September inin werden hiermit aufgehoben. Grohenhain, am 15. Februar 1918. ( 186k/s lV- Der Kommunatverwnch.— Herr Stadtrat Dr. jur. Johannes Arthur Fröde ist durch die Königliche Kreis- Sauptmannschaft Dresden als Standesbeamter für den zusammengesetzten StandcSamtS- BezirkS Riesa bestellt und von uns in Pflicht genommen worden. Der Rat der Stadt Mesa, am 16. Februar 1918. Fnd. Simck n) Mus m MM-n mssln mir HM. In den vergangenen Jahren ist leider das der Bienenzucht nnd damit Volksernäh« rung schädliche Sammeln (Abreißer») von Weidenkätzchen, vielfach zwecks Verkaufs, zu be obachten gewesen. Sammeln und Verkauf von Weidenkätzchen ist verboten und strafbar. Durch Bekanntmachmm der stellvertretenden Generalkommandos des Xll. und XIX. Armeekorps vom 10. Oktober 1917 (Sächs. StaatSzeitung Nr. 236 und Leipziger Zeitung Nr. 237 vom gleichen Tage) sind Weiden, Weidenstöckc, Wcidcnschienen und Weidenrinden mit beschränkter VeranberungSerlaubniS in 8 4 der Bekanntmachung be schlagnahmt worden. Jede Veränderung an den Weid««, die nickt durch die VeräußerungSerlaubniS des 8 4 gedeckt ist, ist nach 8 3 verboten und wird nach Absatz 1 der Bekanntmachung in Ver bindung mit der Bekanntmachung deS Reichskanzlers über die Sickerstellung von Kriegs bedarf in der Fassung vom 26. April 1917 RGBl. S. 376 mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, soweit nicht nach den all. gemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind. Strafbar ist nach 8 6 dieser Be> kanntmnchnng vom 26. April 1917 unter anderem: wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseite schafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Vcräntzcrungs- oder ErwerbSgeschäst über ihn abschliesst; werter: wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt. Diese Strafvorschriften, die weit über das Verbot und das Strafmaß des 8 7 (nicht auch V«S 8 8) des Sächsischen Forst- und Feldstrafgesetzes hinansgehen. ergreifen nickt nur -en, der »»befugt Weidenkätzchen abreisst, sondern auch den Händler nud Geschäfts inhaber, der sie nicht im Rahmen der Erlaubnis deS 8 4 der Bekanntmachung der beide» Generalkommandos vom 1V 1V 17 erworben und schliesslich selbst den Grund- stückdesttzer, der entgegen der Einschränkung des 8 4 Weidenkätzchen an dritte Personen vrränssert hat. Der Rat der Stadt Rief», am 16. Fcbrtuir 1918. Petrolenmverteilung m Gröva. Auf Anordnung der Königlichen AmtSbauotmannschaft ist die Verteilung des Petro- leuinS neu zu regeln gewesen. Petroleum erhalten künftig nnr noch diejenigen Haushal- tungtti, denen eine andere BeleuchtnngSart nicht zur Verfügung steht. Nnr für diese SanHaltunaen erhalten wir Petroleum überwiesen. Mit Rücksicht ans die geringe zur VerteUuna kommende Menge, sowie zur Durchführung einer wirksamen Kontrolle ist es nicht möglich, sämtlichen Händlern, die bisher mit Petroleum gehandelt haben, auch ferner hin solches zuzuweisen. Mit der Verteilung des Petroleums an die Verbraucher werden zunächst nachstehende Händler beauftragt: Otto Ulbricht, Konsumverein, Karl Bobcrach, Theodor Zimmer, Paul Richter und Earl Galle, sowie für Schiffer Alfred Otto. Die Petroleumkarten au diejenigen Haushaltungen, denen eine andere VeleuchtnngS- art nickt zur Verfügung steht, werden Dienstag, den 10. Februar 1918, vormittags 8—1 Uhr im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 0 ausgegcben. Gröba, Elbe, am 16. Februar 1918. Der Gcnneindcvorstand. Der Fortgang der Ereignisse. Don einem militärischen Mitarbeiter wird uns ge schrieben: Die Verwickelung der kriegerischen Ereignisse ruht leinen Augenblick; sie schreiten mit innerer Folgerichtig keit dem unerbittlichen Schicksal entgegen. Die großen Kämpfe drücken nur das äußere Siegel des Erfolges auf Entwicklungen, di« längst vorbereitet und unvermeidlich 'geworden waren. Die Arbeit» die gegenwärtig mit fie berhafter Anspannung überall geleistet wn-d, die poli tischen und militärischen Entschlüsse, die von beiden Seiten gefaßt, die Maßnahmen, die zu ihrer Durchführung ge troffen werden, die Einigkeit oder Zwietracht, die sich in diesem Augenblicke bemerkbar machen, der Wille zur äußer sten Anstrengung oder das Nachlassen der Kräfte: in ihnen liegt da» Geheimnis der Zukunft. Die kommenden Er eignisse bringen nur die Auflösung einer mathematischen Wleichung, deren Wert ans den Größen beruht, die sie enthält. Darum sind jetzt die Zeiten gekommen, die unsere ganze Spannung in Anspruch nehmen, unsere Nusmerk-- lamkeit erfordern und unser Ohr aufhorchen machen aus jede Aeußernng, die zu ihm dringt. » Bedeutsamer als die kleinen Geiechte in: Westen, die nur leichte Vorbereitungen für den großen Zufammen- vrall der Heere sind, sind die Geschehnisse in nnd hinter den Fronten, in den Kabinetten der Staarsmänner, in den Zimmern der Generalstäbe, die Arbeit in den Fa briken, in den Kasernen und in den Speichern, das Nollen der Bahnzüge, der Tritt der Massen auf den Heerstraße« . Selbst Heu und Stroh, können eine .Bedeutung gewinnen für den Fortgang der kriegerischen Ereignisse. In England ist-der Kampf bemerkenswert, den Lloyd George niil einem großen Teil des Parlaments und der Presse seines Landes fuhrt. Um die Einheit des Oberbefehls yerzustellen — er behauptet: im Hinblick aus eine bestimmte Aktion — hat er den Generatstabsckes Robertson zum Rücktritt gezwungen und durch Eener«! Milsyn ersetzt, dec seine Anschmnnigen ünh die des nerals Foch teilt, der leitenden Seele der künftigen Ope rationen bei unseren Feinden. Durch die Indiskretionen des Oberst Netzington hören wir mil Freude, daß viele Stimmen die -stärke des englischen Heeres in Frankreich für ungenügend ballen, nnd andererseits, daß Lloyd George vergebens versnchl bal, neue Verstärkungen sirr die Ux- «ernehmnng des englische» Heeres in Palästina zu ge winnen. Er mag immerhin auch dafür guie Gründe ge-> iabl haben. Aber was England letzt noch zur Vermehrung seiner Slreiltrutie aus dein Iulande berbrischasfeu will, wird schwerlich noch zur passenden ijeir bereit sein. Dagegen scheint inan in Amerika mir äußerster Kraft zu arbeiten, nm möglichst große Streitkräfte nach Frankreich binüberznwersen. Wenn Wi.svu setzt rede Aus fuhr aus Amerika von einer besonderen Bewilligung ab hängig macht, so vergißt er nichr, diese imrle Maßregel dadurch zu begründen, daß die Beförderung der Armee .über den Ozean nnd die Aufrecktertmllnng eines nnnnter- Vrochenen.Stromes von.Vorräten und Munition jede ir gend,nie entbehrliche Tonne an Schiffsraum erfordern.
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