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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191802218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180221
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-21
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.02.1918
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Riesaer K Tageblatt Donnerstag, ZI. Februar 1S18, abends. 71 Jatzrg ««d Anzeiger Meblatt un- Artiger). Dratztanschrfft: r-sevk-tt Riel«. Postschecktonto: Leipzig «1SSL. Fermul Nr. L0. Di-ok-ff. Riesa N° LZ. für ble Kömql. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröda. .1° 44. Dao l«,einer Tageblatt erschein» jeden La, abends v,7 Uhr mit Ausnahme der Toml- und Festtage. vkjUSSPretS, gegen Vorauszahlung, durch Misere Träger frei Hau« oder bei Abholung a»> Echallcr der Naiserl. Postanstalten vierteljährlich S Mark, monatlich l Mark. An,eigen für die Nummer de« Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und iin voraus zu bezahlen: eine tLcwähr siir da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Platzen wird nicht übernommen. Preu» sl,r die 43 mm breite Grundschrift-Zelle' (7 Silben) 25 Pf., OrtSvreiS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent sprechend höher. NachweisungS» und DcrmittelungSgebUhr 20 Pf Feste Tanse. Dewikligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezaaen werden inns; oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Vierzchntagige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Jui Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der NesörderunoSemrichtuugcn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de? Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g »r L Wi n t« rl ich, N i e sa Geschäftsstelle: Loetbestraste 5S. Verantwortlich für Nedaktion: Arthur Hähncl, Niesa: für Anzeigenteil: VZilhe lni Dlt tri ch !>!icia. Reichsrersevrotmarken. Unter Aufhebung der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 24. März 1917 — Nr. ZO akUlä — wird im Anschluß NN die Bekanntmachung des Kommunalverbands Großenhain vom 24. Oktober 1916 in Verfolg anderweiter Anordnungen des Direktoriums der Reichsgetreidestelle folgendes angeordnet und bekanntgegeben. Das Direktorium der Reicksgetreidestelle bat zur Erzielung von PapierersparuiS und zur Verhütung von Fälschungen eine Aendernng in der Gestaltung der Reicksreise- brotmarken cintrcte» lasse». Die Länge der neuen Marken bleibt die gleiche wie bei den alten Marken; im übrigen sind sie halb so groß. Zur Verwendung gelangt ein Papier mit einem durchlaufenden Wasserzeichen, mit roten und blauen Fasern versehen. Der Wertpapierunterdruck ist in zwei Farben ausgeführt und zwar: 1. Für Marken über 59 gr grauer Adler auf blaugrauem Untergründe. . Im Gegensatz zu den bisherigen Marken erstreckt sieb der Wertpapierunterdruck nicht nur über die einzelne Marke, sondern über de» ganze» Markcnbogcn. Die fünfstelligen Ziffern sind in roter Farbe auSgeführt. Tie Durchlochung der Marken auf der rechten Seite in senkrechter Richtung fällt fort. Marken in Heftform gelangen nicht mehr znr Ausgabe. 2. Für Marken über 500 Öl ¬ grauer Reichsadler aus rotgrauem Grunde. Sie werden insbesondere für die Ausgabe an Binnenschiffer. Arbeiter, die außerhalb ihres Wohnsitzes tätig sind, sowie Reisende, die sich in volle Verpflegung begeben, in Frage kommen. Tie Gemeindebehörden erkalten hierüber noch weitere Anweisung. 3. Tie biSker auSgcgebencn Marken baden, um ihr Aufbrauchen zu ermöglichen, neben den neu auSgcgcbenen Marken Gültigkeit biS zum 1 3. März 1K18 e i» s ch 1 i e s? l i ch. 4. Tic siir die seitherigen Marken mit der Bekanntmachung vom 24. März 1917 vorgeschricbene Art der Entwertung bei Verabfolgung von Gebäck hat sich bei den neu zur Ausgabe gelangenden Marken nickt durchführen lassen. Ans diesem Grunde kommt, wie bereits oben in Ziffer 1 erwähnt, die Durchlochung auf der rechten Seite der Marken in Wegfall. Da aber eine Entwertung Marken, um ihre mitzbräuchliche Verwen dung anSzuschliehen, stattfinden muss, wird hiermit folgendes angeordnet: Bei der Verabfolgung von Gebäck und Mehl auf die neuen Reichsreisebrotmarken sind die Bäcker, Händler-, Gast- und Schankwirte verpflichtet, jede einzelne Marke mittelst kreuzweise» TurchstreichcnS mit Tinte oder Tintenstift oder auch durch Auf druck eines Stempels mit der Aufschrift „Ungültig" zu entwerten. Tie krcuzweiscn Striche habe» sich auf die ganze Marke zu erstrecken und zwar bei den 50 §r Marken bei Einlösung der ganzen Marke auch über den 1V xr-Teil. Wird der 40 gr-Teil getrennt von dem 10 gr-Teil verwendet, so ist jeder einzelne Teil besonders zu durchstreichcn. Bei Verwendung eines Stempels mit der Aufschrift „Ungültig'' ist dieser derart aufzudrucken, daß er bei den 500 sr Marken in der Mitte, bei den 50 »r Marken bei Entwertung der ganzen Marke unmittelbar unter dem Reichsadler zum Abdruck gelaugt und damit sowohl eine Entwertung des 40 zr-TeilS als auch des 10 §r-TeilS der Marken herbeiaeführt wird. Bei einer getrennten Verwendung des 40 xr-TcilS und des 10 gr-TeilS der Rcichs- reisebrotmarkcn ist jeder Teil besonders abzustempeln. Tie Entwertung hat seitens der Bäcker. Händler, Gast- und Schankwirte sofort nach Empfangnahme der Marken bei der Verabfolgung von Gebäck zu erfolgen. Zn den Gast- und Schankwirtschasten hat die Entwertung nicht durch die Be dienung, sondern durch die Person zu erfolgen, die das Gebäck an die Bedienung ausgibt. 5. Die Belieferung entwerteter Reichsreisebrotmarken ist verboten. Im Zwischenhandel dürfen die Reichsreisebrotmarken nur beliefert werden, wenn sie in der vorstehend unter Punkt 4 vorgeschriebenen Weise entwertet sind. Wrotcrzcngcr dürfen sonach an Wiederverkänfer markenpflichtiges Gebäck nur gegen Abgabe entwer teter Reichsreisebrotmarken liefern. Die Bäcker, sowie Verkaufsstellen von Backwaren und Mehl haben die von ihnen vereinnahmten Reichsreisebrotmarken zwecks Bezugs von Mehl wie seither nicht an die Gemeindebehörden, sondern unmittelbar an die Königliche Amtshauptmannschast ein zusenden. Die Gemeindebehörden dürfen deshalb Bescheinigungen über abgeliefertc Reichsreisebrotmarken nicht ausstellen. Seitens der Königlichen Amtshauptmannschaft werden Mehlbezugsscheine nur auf Grund bei ihr aügelieferter entwerteter Reichsreisebrotmarken ausgestellt. Nicht ent wertete Rcisebrvtmarken werden ohne Zubilligung von Mehl innebehaltrn. Bei Revisionen in dcn Bäckereien und Verkaufsstellen Vorgefundene nicht entwer tete Reichsreisebrotmarken werden, ohne -ast hierfür Mehl zugebilligt wird, ringe- zogen. 6. Nach dem 16. März 1V18 werden den Verbraucher» Marken alte« Musters gegen Marken »eue» Musters nicht mehr umgetauscht, es sei denn, daß diese einen LebenSinittelkartenabnieldesäiein vorlegcn, inbaltS dessen sie über den 15. März 1918 hinaus mit Reiscbrotmnrken anstatt mit örtlichen Brotkarten zn ihrer Vrotversorgnug versehen sind. 7. Im Bezirke des KommuualverbandS Großenhain dürfen^ auf den über 500 gr Gebäck lautenden NcichSrctsebrotmarkenbogen bez. auf die um die gleiche Menge Gebäck lantenden Reiscbrotmarkcn 500 xe Roggenbrot (Einheitsbrot) oder 420 xr Wrizenbrot oder 300 er Mehl in 94",-„ igcr Ausmahlung abgegeben werden. ES entfallen daher auf die einzelnen über 40 «r und 10 ^r lautenden Abschnitte der Reichsreisebrotmarkenbogen je 50 xr Roggenbrot (EinheitSbrot) oder 42 §r Weizenbrot oder 30 gr Mehl. 8. Inhaber von Bäckereien und BrotauSgabcstcllcn sind nicht verpflichtet, Gebäck in kleineren Mengen al? 42t» gr abzugeben und zwar sowohl gegen Reisebrotmarken als auch gegen Brotmarken des Kominunalverbauds. 9. Inhaber von Bäckereien und BrotnuSgabeftellen, die Reisebrotmarken, die ihre Gültigkeit verloren Haden, sowie weiter gefälschte Marken, bei denen der Wertpapier- unterdrnck derart mangelhaft auSgeführt worden ist. daß die Marken für jedermann auf den ersten Blick als Fälschungen erkennbar sind, entgegcnnelnne», erhalten ans solche Marken Mehl nicht vergütet und werden nach Befinden zur Bestrafung gezogen werden. ES empfiehlt sich deshalb im eigenen Interesse der Bäckerciinhabcr, bei Entgegen nahme von Reiscbrotmarken das Augenmerk auf das Vorhandensein von Wertpapiere unterdrück, Faserung und Wasserzeichen zn lickten. 10. Diese Bekanntmachung tritt sofort mit ihrem Erscheinen in Kraft. 11. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zn 50000 M. oder mit einer dieser Strafen be straft. Großenhain, am 19. Februar 1918. D er Kommuualverband. Städtische Brennholzabgabe. Anmeldungen find bis Sonnabend nachmittag bei der Firma Hans Ludewig, Elbstr. 1, zn bewirke»,. — Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Februar 1918. Einquartierung vetr. Diejenigen Einwohner, welche die ihnen als Einquartierung zuqewiesencn Militär- Personen auch in, Monat März 1918 im Quartier behalten wollen, werden anfgcfordert, Meldungen darüber bis Montag, den 25. Februar 1918 bei unserem Quartieramt zu erstatten. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Februar 1918. Znckerkarten für Kinder dis zn 2 Jahren vetr. Die für die Kinder bis zu 2 Jahren hier beantragten Zuckerznsatzknrlen sind ein- gegangen und können bis zum 38. Februar 1918 in, Rathaus, LebenSmittcltärton- zentrale, Zimmer Nr. 13, abgebolt werden. Die bis zu diesem Zeitpunkte nickt obgeholten Karten gelten als verfallen. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Februar 1918.E. Die Gemeinde Gröba bekommt in nächster Zeit vom Kommuualverband wieder einen Posten Brennholz und zwar Knüppel und Acste geliefert. Bestellungen auf dieses Holz werden Freitag, den 22. Februar 1918, vormittags von 8 bis 1 Uhr iin Gemeindeamt, Zimmer Nr. 12, entgegengenommen. Haushaltungen, die bei den Belieferungen in letzter Zeit berücksichtigt wurden, sind nicht berechtigt, Bestellungen aufzugeben. Gröba, Elbe, am 20. Februar 1918. Der Gemeindcvorstand. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tclegrnphenlinie iu Röderan liegt beim Postamte daselbst vom 23. ab 4 Wochen ans. DreSden-A., 19. Februar 1918. Kaiserliche Qber-Postdirektion. Holzverstcigernng im Gasthofe zn Lickteusee am DienStag, den 26. Februar, vorn,. 10 Uhr. 2238 rm kief. Stengelrcifig aus Abt. 11 (am ^--Flügel Schneise 10) und Abt. 34 (Lteinsbrcite, preußische Grenze, Schneise 19 außerhalb des Gefahrenbereichs). Kgl. Garnisonverwattnng Zeitkain. Oertttches und Sächsisches. Riesa, Len 21. Februar 1918. —* Auszeichnung. Dec Fahrer Max Winkler wurde mit der Friedrich August-Medaille und der Reservist Paul Beyer mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausge zeichnet. —* Liebesgaben an Kriegsgefangene in Frankreich und Italien. Der LandesauSschuß der Vereine voin Roten Kreuz schreibt uns: ES können bis auf weiteres wieder die auf den Merkblättern des Rotes Kreu zes verzeichneten Normalpakete IVl und IVU an Gefangene rn Frankreich und die Spezialartikel der Preisliste No. 3 mit Ausnahme der No. 11, 12, 13 und 15 für Gefangene in Frankreich und Italien beim LandesauSschuß des Noten Kreuzes bez. bei den Auskunfts-, Orts- und Hilfsstellen vom Roten Kreuze bestellt werden. — Kein Leinen als Packmaterial. Die oft beobachtete Gepflogenheit, gutes Leine» als Packmaterial für Sendungen an Gefangene zu verwenden, ist unter den heutigen Verhältnissen Verschwendung, und geeignet, die Bestrebungen zur Streckung unserer Vorräte auf diesem Gebiete zu durchkreuzen. Zur Verwendung als Packmate rial genügen Papier oder Pappe vollkommen. Ter vor handene Vorrat an Webwaren aber muß unbedingt der Verarbeitung für Kleidung und Wäsche Vorbehalten bleiben. — Die Versorgung der landwirtschaft lichen Arbeiter mit Milch und Butter bildete den Gegenstand eines Antrags, deu ein landwirtschaftlicher Verein an den Landeskulturrat gestellt batte. In der letz ten Sitzung des Ständigen AuSichuffeS des LandeSkultur- rateS wurde nun beschlossen, den Antrag, daß die verhei rateten naturalberechtigtrn landwirtschaftlichen Arbeiter in der Versorgung mit Milch und Butter dem Gesinde gleichgestellt werden sollen, befürwortend an das LandeS- IrbrnSmittelamt wciterzugeben. — Gegendie Landflucht. Nm die immer mehr überhandnehmende Abwanderung landwirtschaftlicher Ar beiter in die Industrie zu unterbinden, wird die AmtS- hauptmannschaft Bautzen künftig allen männlichen und weiblichen Arbeitern, d,e bisher in der Landwirtschaft tätig waren, und solchen jugendlichen Arbeitern, die bisher noch in keinem Berufe gestanden haben, die Genehmigung zum Uebertritt in eine andere als land- oder forstwirtschaftliche Beschäftigung nur dann erteilen, wenn der beim Bautznec städtischen Arbeitsnachweis angemeldete Bedarf an land wirtschaftlichen Arbeitern gedeckt ist. —* Der Sächsische Gewerbekammertag hat in einer am 15. d. Mts. stattgehabten Versammlung zu der Frage der Vertretung des Sächsischen Handwerks, Gewerbes und Kleinhandels in der Ersten Ständekammer Stellung genommen und hierzu einstimmig einen Beschluß gefaßt, in dem u. a. auSgeführt wird, daß der bei den Ständen «in- aegangen« Gesetzentwurf über die Abänderung der Ver- fassungSurkunde bestimmt, daß von 12 Vetretern der In- dustrie, des Handels-und Gewerbestandes, die der Ersten Kammer als Mitglieder angehören, zehn der Industrie oder dem Handel und nur zwei den Gewerbeftänden zu ent nehmen seien. Der Sächsische Gewerbekammertag hält die Forderung einer Gleichstellung des Handwerk, Gewerbes und Kleinhandels mit der Industrie und dem Großhandel für durchaus berechtigt und verlangt mit allein Nachdruck, daß dem Gwerbestande di« gleiche Bedeutung zuerkannt wird und er dieselbe Anzahl von Vertretern für die Erste Ständekammer erhält, wie sie der Industrie und dem Han del zugebilligt worden ist. —MI. Sauerkraut-Kontrolle. Um eine Be lieferung der Bevölkerung mit Sauerkraut von durchgängig guter Beschaffenheit zu gewährleisten, wird, abgesehen von den bisherigen Revisionen der Fabriken, welche seitens der Reichsstell« für Gemüse und Obst fortlaufend erfolge», auf Veranlassung der Landesstell« für Gemüse und Obst eine Ueberwachnng durch die EinkanfSgesrllschaften für Ost- und Westsnchsen hcrbeigesührt werden. Tiefe Kontrolle wird dadurch erfolgen, daß die Vertrauensmänner der Einkaufs gesellschaften das an die Kommunalvcrbände zu liefernde Sauerkraut vor der Lieferung in den Fabriken auf seine Beschaffenheit prüfen, wobei fehlerhafte Waren von vorn- herein zurückzuwciscn sind. —MI. Heimatdan knachrichten. Zu der neusten Nummer der Heimatdanknachriüiten wird über die „Tagung für KriegSbeschädigtenfürsorge".berichtet, die am 26. Januar dieses Jahres in Dresden veranstaltet wurde. Weiter bringt die Nummer einen Aufsatz über die Einricktungen und Leistungen des ReservelazarettS Heimatdank Zwickau, ferner die wichtigsten Abschnitte eines Aufsatzes des De- partementSdirektors im preußischen Kriegsininistcriuin Generalleutnant Freiherrn von Langermann L Erlcncamp über Rentenfraaen. ES folgten sehr beachtliche Betrach tungen von vr A. Schanz, Dresden, über dcn gegenwärtigen Stand der Prothesensrage.' — DasEnde der Fett not würde eingetrcten sein, so wird in der „Sächs. Landw. Ztschr." dargelegt, wen» jeder Landwirt im nächsten Frühjahr etwas Lein anSjäe« würde. Die Bewohner unserer Gebirge haben das Ziel be reits erreicht. In einem dieser Dörfer haben 97 Landwirte Flachs gebaut. Da gestattet ist, zehn Zentner Lein für den eigenen Bedarf zurückzubchalten, stehen einer solchen Wirt schaft 230 Pfd. Leinöl znr Verfügung. Durch Verwendung desselben wird Butter für die Städte frei. Auch der Man gel an Schmieröl ist beseitigt. Ta im nächsten Frühjahr Saatkartoffeln sehr knapp sein werden, kann Lein als paffender Ersatz eintreten. Rechnet man ans einen Hektar Aussaat von drer Zentner Lein 36 Zentner Kartoffeln, so kann man. durch Ankauf von einem Zentner Leinsaat zwölf Zentner Kartoffeln frcimachen. Weitere Vergünstigungen haben die Flachsbauer dadurch, daß sie sür dcn eigenen Bc- dars Ackerleinen und Stricke anfersigen lassen dürfe» und als Prämie Stickstoffdünger erhalten. ...
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