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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191802252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-02
- Tag1918-02-25
- Monat1918-02
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.02.1918
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Montag, ZS. Februar 1918, abenvs 47 71. Aabrg Postscheckkonto: Leipzig 2ISStz. «irokasse Riesa Nr. SL Wer die ibm nach N dieser Perordnnng obliegende Auskunft wissentlich unvollständig oder nnricktia erstattet, wird mit Gefängnis bis zn 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis 1500 M. bestraft (8 17 Ziffer 1 der BnndeSratSverordnnng vom 25. September 1915 RGBl. S. 612). Diese Bekanntmachung tritt am 4. März 1918 in Kraft. Großenhain nnd Riesa, am 28. Februar 1918. Königliche Amtshautztmannfchaft. 3OoIll . Die Stadträte zu (itroffenbaiu nnd Niesa. Drachtanschrist: ragchicktt Rief». Fernruf Nr. 20. Ermendorf: Jahnishausen: Ortsteil Langenbcrg: Marksiedlitz: OelSnitz: Prausitz: Glätzchen r Wülknitz: Grotzenhain, am 25. Februar 1918. König! ich e Amts bauvtmannfchast. Amtsbtcrtt für die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröva. Stuf Grund der Verordnung des Königlichen Niinisterinms des Innern vom 20. Fc- ruar 1917 wird hiermit für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Großenhain einschließlich der Städte Großenhain nnd Riesa folgendes bestimmt: I. Die Inhaber von Geschäften, Schank- und Speisewirtschaften usw., in denen Wein zum Verkauf oder zum Ausschank gelangt, habe» au einer in die Augen fallenden Stelle des VerkansSraumeS bez. Schankraumes ein Verzeichnis der Preise sämtlicher zum Verkauf oder Ausschank kommenden Weine auszuhängen bez. auszulegen. Die Preisverzeichnisse sind von der Gemeindebehörde oder der von dieser zu bestim- menden Dienststelle kostenfrei abzustempeln. II. Bei der Vorlegung des Preisverzeichnisses zur Abstempelung find zugleich die Einkaufspreise der Weine, wie sie sich an? den Rechnungen ohne Hinzurechnung irgend welcher Unkosten ergeben, mit einzureichen (8 6 derBundeSratSverordnung vom 25. September 1915 — RGBl. S. 607 —). III. Der Geschäftsinhaber- ist jederzeit berechtigt, abgeänderte Preisverzeichnisse zur Abstempelung vorzulegen. Bis zum Aushang eines dienstlich abgestempelten neuen Preis verzeichnisses bleiben die auSgehängten bez. auSgelegten Preise mit der Wirkung in Kraft, daß keine höheren Preise gefordert oder genommen werden dürfen. Wer den vorstehend unter l und III erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt oder als Verkäufer die im Preisverzeichnis angegebenen Preise überschreitet, wird nach 8 7 der eingangs erwähnten Verordnung, soweit nicht wegen HöcbstpreiSüberschreitung oder Preis wuchers eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu ISO M. und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 25. Februar 1918. —* Auszeichnungen. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse wurden ausgezeichnet: der Reservist Richard Zetz - sche, Albertplatz 11, der Schütze Will« Kotte bei einer Masch.-Gew.-Komp. und der Unteroffizier Max Pfützncr, Sohn des RatSarbciterS Gustav Pfützner. —* Gewaltsame Entführung? Seit Sonntag, den 17. d. M. abends, ist in Niedergorbitz-Dresdrn ein 20 jähriges Mädchen verschwunden unter Umständen, die auf gewaltsame Entführung schließen lassen. Sie war am Sonntag Mittag zum Besuch ihres Bruders nach Riesa ge fahren und hat abends mit dem Zuge 10.39 ad Riesa nach Dresden zurückfahren wollen, ist auch zu genannter Zeit vom Bruder nach dem Bahnhof gebracht worden. Seit die ser Zeit fehlt jede Spur von ihr. Es wird vermutet, daß entweder während der Fahrt oder nach ihrer Ankunft in Dresden sich ihr ein Unbekannter zugesellt bat, dec sie Lurch Verlockungen und Versprechungen getäuscht und entweder ein Verbrechen begangen hat oder sie noch verborgen halt. Selbstmord erscheint ausgeschlossen. Das Mädchen von hübscher Erscheinung, kurz und kräftig, war bekleidet mit braungestreiften Rock, grüngestickter Mullbluse, braun und grün karriertem Jacket und weißem Seidenhut mit schwarz garnierter Unterkrempe, schwarze Lederbandtasche mit schwar zer Samtrosette. Es ergeht an alle diejenigen, die am ge nannten Tage den Zug 10.39 ab Riesa nach Dresden zu benutzten, und an alle, die entweder im Bahnwagen oder auch später in Dresden etwaige Wahrnehmungen gemacht haben, die ergebene Bitte, hiervon Mitteilung umgehend an den Gemeindevorstand zu Riedergorbitz-Dresden zu machen. Jede kleine Mitteilung kann von Nutzen sein. Die Angeyörigen haben eine Belohnung von 100 M. zuge sichert, deren Verteilung Vorbehalten bleibt, falls mehrere Personen Anspruch darauf haben. —* Künstler-Konzert. Man schreibt unS: Wegen Unabkömmlichkeit der Damen vom Ballet, mutz, wie aus dem heutigen Inserat ersichtlich, das Programm eine Aenderung erfahren. Die entstandene Lücke füllt die Harfen-Solistin Frl. Blanea Schurig aus, ihre Virtuosität in einigen Stücken für Harfe solo zeigend. So schmerzlich ein Teil der Konzertbesucher den Ausfall des Ballets emp finden mögen, so dürfte doch — nachdem in den vielen dis- her gegebenen Konzerten, die im Reiche der Töne eine so wichtige Rolle spielende Harfe nicht zu ihrem Rechte kam — gerade dieser Ersatz besonders zu begrüßen sei». Frl. Erna Herwrllp singt eine Opernarie mit Orchester begleitung und Lieder von Volkmar und Reegrr. Herr Professor und Kgl. Konzertmeister Rudolf Bärtich spielt «über einigen Soli d«S L-mvli Konzert für Violine mit Orchesterbegleituna. — Neue R»lchsr»is«brotm«rkeu. Das Direk torium der ReichSgetttidestelle bat, um Fälschungen zu ver hüten, wie schon gemeldet, die ReichSreisebrotmarkeu erneut geändert. Künftig werden Reichsreisebrotmarken auf 50 Gramm und auf 500 Gramm Gebäck lautend ausgegeben. Die alten Marken selten nur noch bis zum 15. März. Die m der Geschäften emgehenden Marken find dadurch »n ent Die unter dem 30. Januar 1918 erlassene Bekanntmachung der Liste der Sachver ständigen zur Ermittelung und Feststellung der Viehseuchen-Entschädigung wird wie folgt berichtigt und ergänzt: Blattersleben: Gemeindeältester Oswald («riinberg, Gutsauszüqler Gustav Keilhauer, Gemeindevorstand (Npündel, Gutsbesitzer Thiele, Rittergutspachter Schaeffer, Privatmann Richter, Fleisch- und Trichinenbeschauer Gustav Fischer, Wirtschaftsbesitzer Karl Dämmig» Gsmeindevorstand Mar Klinger, Gutsbesitzer Oswin Keil, RittergutSbcs. Richard Lenthold, GutsauSziigler Friede. Wilh. Schulze, Gutsbesitzer Rittmstr. Max Däweritz, Gutsbesitzer Richard Hennig, Gemeindevorstand Hermann Hänffchen, Gutsbesitzer Karl Grafe, Gemeindevorstand Klinger, GntSauSzügler Friedr. Claus;. zes am 1. und 2. März dieses Jahres eine opferwillige Unterstützung zuteil werden zn lassen. Die Lage unserer^ Gefangenen wird immer unerträglicher, körperlich und seelisch; für sie bedeutet jede Liebesgabe nicht nur eine materielle Erleichterung, sondern sie ist ihnen auch ein BeiveiS dafür, das; die Heimat sie in der Rot nicht ver gessen hat, sondern ihrer in Dankbarkeit gedenkt. Darum lrelfe jeder dazu, an 'seinem Teile beizntragen, daß die Fürsorge für die bedürftigsten sächsischen Kriegsgefange nen auch weiterhin in der bisherigen Weise fortgesetzt werden kann und gebe dem Roten Kreuz au dem bevor stehenden Roten-Kreur-Opfertag nach seinen geldlichen Mästen die notigen Mittel hierzn. — Bauverdote. Durch Verfügung des stellver tretenden- Generalkommandos vom l>0. Januar 1.918. ist das Bauen noch weiter eingeschränkt worden. Es dürfen nur solche Bauten ausgeführt werden, die im kriegswirt schaftlichen Interesse notwendig oder im ösientlichen In teresse unaufschiebbar sind. Der Einschränkung imterlie-. gen nunmehr vor atl»m auch nicht nur eigenlliclw Bauten,, sondern auch solche Ausbesserungen und Veränderungen <rw Häusern, Schleusen, Siraßen, Flüssen, Gleisen, die bisher? einer baupolizeilichen Genehmigung überhaupt nicht be durften. Bereits begonnene 'Bauten, Herstellungen und. Dergleichen, insoweit sie bisher der Genehmigung nicht bedurften, dürfen jedoch ohne weiteres fortgeführt wer-, den, toenn sie bestimmt noch im Laufe des Februar been det »»erben kömceu. Im übrigen sind von der Genehmi gungspflicht durch dir Mlitörbehörde nur noch ausge nommen die im dringenden öffentlichen Interesse unauf schiebbaren JnstandsetzungSarbeiten an Straßen, Gleisan lagen, Schleusen, Flutzläufen und Häusern, sowie die einer baupolizeilichen Genehmigung nicht bedürftigen unauf schiebbaren Instandsctzungsarbeiten kleineren Umfang- (keine Neuherstellungen!). Alle übrigen Arbeiten dcS Bau gewerbes bedürfen außer der etwa noch erforderlichen baupolizeilichen Genehmigung der Erlaubnis der ArkegS- amt-Sstelle. — Sächsische Gesandte und Konsuln auf der Leipziger Messe. DaS sächsische Ministerium de§ Innern hat in Erkenntnis der Wichtigkeit der Leip ziger Mustermessen die sächsischen Konsuln zu einem Ae» such« der diesjährigen Frühjahrs-Mustermesse aufgefor- dcrt. Da die sächsischen Konsulate vielfach um Auskunft über die Messe angegangen werden nnd sich überhaupt ihre Förderung angelegen sein lassen, so ist die persönliche Kenntnis des Meßbetriebes von der größten Bedeutung für sie. Auf eine Anregung des Zlkeßamtes hat das Mi nisterium auch di- sächsischen Gesandten in Berlin, Mün chen und Wien znm Besuche der Frühjahrs-Mustermesse etngeladcn. — Entlassung von Landwirten aus dem Heeresdienst. Len stellvertretenden Generalkomman dos wurde anheimsegeben. die Entlassung von Landwirten, die in ihrem Milikärverhältnis als arbeitSverwendungS- kühig in dec Heimat (a.-v. Heimat, bezeichnet worden sind, zu verfügen, unter der Voraussetzung, daß ein Not-, stand anerkannt ist und di« Entlassung auf dem Dege der Reklamation erfolgt. werten, daß die Bäcker und Händler auf der Vorderseite der Marken und die Gast- und Schankwirte und Inhaber ähnlicher Wirtschaften auf der Rückseite der Marken ihren Namen- oder Firmenstempel anfdrucken. In Gast- und Gchankwirtschaften hat dies nicht der Bedienende, sondern der, der das Gebäck an diesen anSgibt, zu tun. Der Wirt- schaftSinhaber ist dafür verantwortlich, daß dies geschieht. —* G e fan g e nc nf ü r s o r g e des Roten Kreu zes. Der Landesausschuß des Roten Kreuzes verfolgt den Grundsatz, alle die Gefangenen zu unterstützen, deren Angehörige nicht in der Lage sind, ihnen ans eigenen Mitteln zn helfen. Diese Fürsorge hat einen ungeahn ten Umfang angenommen; denn im Lause deS Krieges vermehrt sich naturgemäß dauernd die Anzahl der Ge fangenen, außerdem aber kommen für die Fürsorge die jenigen Gefangenen hinzu, deren Angehörige infolge dec überall zunehmenden Teuerung nicht mehr in der Lage sind, für sie zu sorgen. Lei allen Ortsbehörden liegen Formulare aus, zur Anbringung von Anträgen auf Un terstützung von <!-efangenen durch das Rote Kreuz, und in der Presse wird in regelmäßigen Zwischenräumen auf dreie Bersorgungsmöglichkeit hingewiesen. Dank der opfer willigen Unterstützung seitens der Bevölkerung bei öf fentlichen Sammlungen des Landesausschusses vom Ro ten Kreuz ist dieser bisl>er in der Lage getvesen, allen ««sehenden Gefangenenfürsorgeanträgen zu entsprechen, bi« von den zuständigen Ortsbedörden, die Einblick in die Verhältnisse der zur Unterstützung zunächst berufe nen Angehörigen haben, befürwortet tvaren. Die Ge- fangenen-Unterstützung des LaudeSauSschusses des Roten Kreuzes ist eine regelmäßige, d. h. aller 2—3 Monate gehen je nach den Wünschen der Gefangene» Liebesgaben in Form von Paketen, oder wenn dies in Rücksicht auf die Defärderunasmöglichkeiten nicht ratsam erscheint, in Form von Geldsendungen ab. Neben dieser regelmäßigen Unterstützung erhielten zu Weihnachten die vom Lanbes- auSschutz in Fürsorge genommenen Gefangenen außer den Gaben, die ihnen aus der deutschen Volksspende ««ge teilt wurden, Pakete oder Geldspenden mit einem heimat lichen DcihnachtSgruß. An dieser Einzelunterstützung der' Gefangenen lind eine große Anzahl von Damen, Herren und auch einige Beremsleitungen beteiligt, wodurch in die Fürsorge ein wertvolles persönliches Moment hinein getragen wird. Außer der Einzelfürsorge für die be dürftigen sächsischen Gefangenen führt der Landesaus schuß des Noten Kreuzes Sammelunterstützungen an Hanze Lager aus, in denen sich besonders viel Sachsen befinden. Da eine Ausfuhr von Lebensmitteln und Ge- brauchsgegenstünden unter den jetzigen Verhältnissen Nicht rstsam ist, hat das Rote Kreuz Vorsorge getroffen, daß die von den Gefangenen benötigten Waren durch beson ders zuverlässige und geschäftskundige Vertrauensleute in verschiedenen neutralen Ländern eingekauft und zur Ver- skirduuD gebracht werden. Der Landesausschuß hat zur Zeit über zehntausend sächsische Gesungene 'in regel mäßiger Fürsorge. ES ist dringend notwendig, die de» bedürftigsten sächsischen Kriegsgefangenen zuteil gewordene Fürsorge auch weiterhin fortzusetzen. Darum wird ge beten, der bevorstehenden Landessammlung des Roten Kreu D«u> rttlesacr Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/»? Uhr mit Ausnahme der Sonn« und Festtage. vei«»»tzre>», gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HnuS oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S Mark, monatlich 1 Mark. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag« aufzugeben und iin voraus zu bezahlen: eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für die 43 mm breit, Grundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., Orwprei» 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent« wrechend höher. Nachweisung», und VermittelungSgebühr 20 Pf., Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eiuqezogen werden mich vder der Auftraggeber in Kontur» gerät. ZahiungS» und Erfüllungsort: Riesa. Dierzehntägige Unterhaltung»beilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt -- Krieg vder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderung-einrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachliefernng der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Notattonsdruck und Verlag: L on g er L Win terlIch, N i » sa steschöttSstelle: Koethestraste US. Verantwortlich für Redaktion! Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeiaenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Mittwoch, (Bufftag), den 27. Februar 1V18 ! bleibt die im Grundstück Hcrrmannstratze 22 befindliche Abteilung znr Ausgabe von Be zugsscheinen für Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren geschlossen. Großenhain, am 25. Febrnar 1918. 138 »L Der Kommunalverband. Der Betrieb der Schrot- und (vraupenmühlc dcS Herrn B. N. Zieger in (Sröda wird hiermit auf Grund von 8 69 der ReichSgetreideordnnng für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917, bis auf weiteres »efchlvffeu. Großenhain, am 23. Februar 1918. 321 e I Der Kommunalverband. Freibank Mesa. Morgen Dienstag, den 26. Febrnar von vormittags 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank dcS städt. SchlachthoseS Kalbfleisch zum Preise von 1 M. für das Pfund gegen Fleischmarken an die Inhaber der weißen Freibankmarkrn von 4150 bis 4200 zum Verkauf. Riesa, den 25. Febrnar 1918/ Die Direktion des städt. SchlachthoseS. Kleinverkaufspreise für Fleifchwnrst. Der in der Bekanntmacknng vom 18. Januar 1918 — IkV — festgesetzte Höchstpreis für Fleischwurst wird auf 2 Mark für das Pfund erhöht. Im übrigen bleiben die in der nngesührten Bekanntmachung festgesetzten Klein verkaufspreise für Fleisch und Wurst unverändert. Ten beteiligten Gewerbetreibenden bleibt es unbenommen, niedrigere Preise zn fordern, ohne dnß es lnerzn einer Gench-l migung bedarf. Großenhain, am 15. Februar 1918. 4RV. Der Kommnnalverband. Sommerfaatgerste nnd Sommersaatweizen betreffend. Den Landwirten des Bezirks wird hiermit bekanntgegebcn, daß die landwirtschaft-' liche Zentralgenosscnschaft sich bereit erklärt hat, auch an Nichtmitglicdcr der Genossenschaft an Stelle des fehlenden SaathaserS Sommersaatgerste und Sommcrsaatweizcn zn liefern. Großenhain, am 23. Febrnar 1918. 49 »I. Der Kommnnalverband. Am
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