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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191803309
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180330
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-03
- Tag1918-03-30
- Monat1918-03
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1918
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Mesner D Tageblatt «xd Anzeiger Meblatt «nd MMg«). Sdnnaben», so. März 1918, abends. »«Vansckrsttr LagSlatt «q«. L P»stsche«»n1»r «eipzlg ««L Vemrus Nr. L0. «irokaff. Mesa Nr. LL für die Köniql. AmtShaupLmannschast Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemelnderat GröVa. 74. Sonnabend, 30. März 1918. abends. 71. Aabr«. Da» lltle,acr Lageölal: erscheint jeden Tag abend- '/,? Uhr mit Ausnahme der Tonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unser« Träger frei Hau- oder bet Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen siir dir Nummer des Ausgabetages sind bis 16 Nhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die -8 mm breite Grundschrift-Heile (7 Silben) 25 Pf., OctSprei» 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent- brechend höher. Nachweisung», und VermitteumgSaebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Bettag verfällt, durch Klag« eingezogeu werden must oder der Austtaggeber in Konkurs gerat. Zahlung«, und Erfüllungsort: N»«sa. VierzehntLgig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des VrtriebeS der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung ve« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L W> n ter lich. N i e sa. GeschLftSftelle: Noethestraße 59. verantwortlich für Redaktton: Arthnr Hähne!. Nies«; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittricb. Niefa. Nachstehende Verordnung des Herrn Reichskanzlers gegen den Schleichhandel vom 7. März 1018 wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 238118 vi a . Dresden, den 27. März 1918. 1342 Ministerium des Innern. Verordnung gegen den Schleichhandel. Vom 7 März 1918. Der Bundesrat bat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (ReichS-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 1. Wer gewerbsmäßig Lebens- oder Futtermittel, für die Höchstpreise festgesetzt sind oder die sonst einer Verkehrsregelung unterliegen, unter vorsätzlicher Verletzung der zur Regelung ergangenen Vorschriften oder unter Verleitung eines andern zur Verletzung dieser Vorschriften oder unter Ausnutzung der von einem andern begangenen Verletzung dieser Vorschriften zur Weiterveräußerung erwirbt oder wer sich zu solchem Erwerb er bietet, wird wegen Schleichhandels mit Gefängnis bestraft; daneben ist auf Geldstrafe bis zu fünshunderttausend Mark zu erkennen. Ebenso wird bestraft, wer gewerbsmäßig solche Geschäfte vermittelt oder wer sich zu einer solchen Vermittlung erbietet. Neben der Strafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte anerkannt werden: ferner kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Täters öffentlich bekgnntznmachcn ist. 8 2. Wer wegen Vergehens gegen 8 1 bestraft worden ist, darauf wiederum eine solche Handlung begangen hat und wegen derselben bestraft worden ist. wird, wenn er sich abermals einer solchen Handlung schuldig macht, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft. Daneben ist auf Geldstrafe bis zu fünfhunderttausend Mark zu erkennen; ferner ist anzuordncn, daß die Verurteilung auf Kasten des Täters öffentlich bekanntzumachen ist. Neben Zuchthaus ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen. Die Vorschriften in Abs. 1, 2 finden auch Anwendung, wenn die früheren Strafen nur teilweise verbüßt oder ganz oder teilweise erlassen sind. 8 3. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 4. Diese Verordnung tritt mit dem 18. März 1918 in Kraft. Berlin, den 7. März 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow. Bedarfsanmeldung au Strümpfen nnd Hocke». Der RcichSbekleidungSsterle stehen wiederum größere Posten von grauen Männersocken, „ Frauenstrümpfcn, . Kinderstrümpfcn zur Verfügung. Diese Strümpfe werden dem Kommunalverband zur Versorgung der bedürftigen bürgerlichen Bevölkerung für den kommenden Herbst und Winter anqeboten. Diejenigen KlcinhandclSgcschäftr, die von dem Angebot Gebrauch machen wollen, werden hiermit anfgcfordert, bis spätestens Montag, den 8. April 1S18 der König lichen Amtshauptmannschaft — Veklridunasstelle — anzumelden, wieviel Paar von jeder vorgenannten Art benötigt werden. Vollständiger Name, sowie Straße und Ortslisten nummer ist bei der Bestellung genauestens mit anzuführen. Wünsche auf besondere Zusammenstellung der Sortimente können nicht berücksichtigt, Muster nicht verschickt werden. Großenhain, am 25. März 1918. 191 »k. Ter Kommunalverband. Wer vctr. In Anbetracht des gegenwärtigen Bestandes an frischen Eiern wird unter Vorbe halt späterer Kürzung hiermit bestimmt, daß in der Woche vom 1.-7. April 1918 auf den Kopf je rin Ei gegen Marken adaegeben werden darf. Großenhain, am 28. Mürz 1918. 360 k iv.'T«r ttammunalverband. Verlust von Lebensmittelkarten -etr. In der letzten Zeit haben sich di« Anträge auf Ersatz von in Verlust geratenen Lebensmittelkarten aller Art bedeutend vermehrt. Wenn auch an sich für verloren gegangene Lebensmittelkarten grundsätzlich Ersatz nicht geleistet wird, so kann dies doch in besonderen Fällen, wo der Verlust un- verschuldet ist, geschehen. Die Königliche AmtShauptmanuschaft ist aber fortan nicht mehr in der Lage, diesen Ersatz kostenlos zu gewähren. Sie wird deshalb gegebenenfalls für jede von ihr zn er. setzende Karte eine Gebühr von 50 Pf. erheben lassen. Großenhain, am 28. März 1918. 339 aIII. Königliche AmtSbauptmannschast. Auf Blatt löä des Handel»registerS, die Aktiengesellschaft Riesaer Straßenbahnge. sellschaft betr., ist heute eingetragen worden: Friedrich August Bretschneider ist nicht mehr Vorstand. Ter Seilermeistcr Mar Bergmann in Riesa ist »um Vorstand bestellt. Riesa, den 26. März 1818. Königliches Amtsgericht. Bez«» von Rohkohle. Trotz unserer wiederholten Hinweise ist von der Gelegenheit des Bezuges von Roh- kohle, welche im Auftrage des Kommunalverbandes Großenhain im Schuppen der Firma A. G. Hering und Co. in Riesa, Elbstraße 7, zum Preise von 1,07 M. für den Zentner zum Verkauf gelangt, nur sehr wenig Gebrauch gemacht worden. Unsere Einwohnerschaft machen wir besonders darauf aufmerksam, daß trotz der größten Bemühungen, reguläre Kohlen nach Riesa zu bringen, der Kohlencingaug in nächster Zeit aller Dorausfickt nick immer geringer werden wird, sodaß sogar die Beliefe- rung der Koblenornndkarte, Untermieterkarte und aewerblicken Kohleniusatzkarte infrage gestellt ist. Der Bezug von Rohkohle ist daher zur Streckung der regulären Kohle durch aus geboten. Ferner weisen wir darauf hin, daß die Absicht besteht, die hier noch lagernde Roh. kohle demnächst zu anderweiter Verwendung von Riesa wegzubringen. Es wird daher unserer Einwohnerschaft dringend anempfohlen, sich nunmehr sofort reichlich mit Rohkohle einzudecken, nm nicht etwa in einiger Zeit ganz ohne Brennstoffe sei» zu müssen. Nächste Woche erfolgt der Berkans der Rohkohle im Schuppen der Firma A. G. Hering und Co. wiederum Dienstag, Mittwoch «nd Donnerstag vormittags 8—IS Uhr «nd nachmittags 1—S Ulnl. Der Rat der Stadt Riesa, den 30. April 1918. Gßm. Absave von Kohlen im Monat April. Ans Monat April dürfen seitens der Kohlenhändler ebenfags nur die Kohlengrund- karte, die gewerbliche Kohlenzusatzkartc und die Uutermieterkohlenkarte beliefert werden. Nachlieferung auf sämtliche Kohleukarten für Februar und die Kohlengrnndkarten, gewerblichen Zusatzkarten und Untcrmieterkarten für Monat März, die bisher nicht beliefert werden konnten, ist den Kohlenhändlern gestattet, soweit es die Kohlencingänge bei denselben gestatten. Der Rat der Stadt Riesa, den 30. März 1918. Gßm. Ausbruch der Räude »ei Pferden betreffen». Im Gehöft des FleischermcistcrS Otto Müller in Riesa, Kaiscr-Wilhelm-Platz 8, ist bezirkstierärztlich Rande bei Pferden festgestellt worden. Das genannte Gehöft wird deshalb bis zur Beendigung des Seuchenfalles und nach Durchführung der vorschriftsmäßigen Desinfektion bis aus weiteres gesperrt. Der Rat der Stadt Riesa, nm 28. März 1918. Z. MietsbeWlfen für Krisgerfamilien. Die Auszahlung der Mietsbrihilsen erfolgt Mittwoch, den 3. April 1V18 in der Zeit von vormittags 8—1 Uhr in unserer Stadthauptkaffe. Der Zahlungstermin ist unbedingt einznhalten. Der Rat der Stadt Riesa, am 28. März 1918. H. Brennspiritns-Bezugsmarken werden Mittwoch und Donnerstag, den 3. und 4. Avril in unserer Polizeiwache auSge- geben. Es können nur die Inhaber der Ausweise Rr. »Kl—113!» nnd Rr. 1—»IX» eine Bezugsmarke erhalten. Der Rat der Stadt Riesa, den 28. März 1918. Fnd. Zeichnungen ans Vie 8. Kriegsanleihe nehmen wir bis 18. April mittags 1 Uhr entgegen. 5"/, ige Reichsnnleihe — freie Stücke — 98.— v. H. „ Schuldbuchcinträge 97.80 „ „ 4'/, /»ige Scbatzanweisunqen 98.— „ „ » Vermittelung, Aufbewahrung und Verivaltung der Stücke vollständig kostenfrei. Sparkasse der Stadt Riesa. Handelsschule Riesa. Die Aufnahmeprüfung der für die Lehrlings-Abteilung nnd für die Vollschule an gemeldeten Schüler findet Sonnabend, den 6. April, vorm. 8 Uhr, die der Schülerinnen Montag, den 8. April, vorm. 8 llhr, statt. Dabei find die Schnlentlassungszengnisse abzuqeben. Riesa, den 30. März 1918. Die Direktion der Handelsschule. E. Oehme. MMe-WW UM M. - Anter Garantie der Geniemde. 8'!- Prozent. Tägliche Verzinsung Unentgeltliche Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapiere«. Einlagebücher gebührenfrei. K nutl'nUmni'kKN rnr Sicherung gegen unberechtigte Abhebungen unentgeltlich. Gemeinde - Giro - Verkehr. Kostenlose Geldüberweisung innerhalb Deutschland. Verzinsung der Einlagen bis 40^. Einlagen werden in unbeschränkter Höhe «ntgegengruommc» und können sofort oder in kürzester Frist znrnck erdsben werden. Mündelsichere Kapitalanlage. Strengste Verschwiegenheit über «ule GeschäftSvorkommuissc. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—ö Uhr, Sonnabends 8---1 Uhr. Brandkasse. Die Brandverstcherungsbeiträge ans den 1. Termin 1918 rverdcn am 1. April fällig und zwar gelangen zur Erhebung 1 Pfa. für die Einheit bei der Gebäudever sicherung und l'/o Pfg. siir dir Einheit bei der Maschinenoersichernng. Gleichzeitig ist die NeichSstempelabgabe auf den 1. Termin 1918 mit zn entrichten. Die sülligcn Betrüge sind bis spätestens den 1k». April an unsere Steucrkasse zu bezahlen. Der Gemeindcdvrstand. Die Zahlung des Schulgeldes und des Fortbildnngsschulgcldes siir das erste Vierteljahr 1918 wird hiermit in Erinnerung gebracht. Gröba, Elbe, am 26. März 1918. Der Gemeindevorstaud. Erfolg -er Anleihe heißt Erfolg -er Waffen. Erfolg -er Waffe« heißt—- - — Friede«!
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