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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-04-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191804086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180408
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180408
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-08
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.04.1918
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Riesaer G Tageblatt Montag, 8. April 1918, abends 71. Jatzrg Mschtz. für andere Ware Bekanntmachnnsi. Das Verzeichnis der zu Landessiedlungszwecken angebotenen, im Bezirke der Amtsbauptmannschast Großenhain gelegenen Grundstücke liegt bei der unterzeichnete» Amtsbauptmannschast zur Einsichtnahme für Kriegsbe schädigte aus. GroßeN.hain, am 6. April 1918. Die Königliche AmtShauptmannschaft. 56 Pf. für das Pfund 52 Pf. für das Pfund Die vorstehenden Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betr. Höchstpreise 4. August 1914 in der Fassung' der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 Zurückstellungen betr. Gemäß Verfügung des König!, stellv. Generalkommando Xll vom 31. 3. 18 werden alle kV., gv. F., gv. E„ av. F„ av. E. gemristerten und noch nicht einberufenen Land wirte, landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, einschl. Gemüsegärtuer, bis 1. 8. 18 zurück gestellt. Ausgenommen hiervon sind diejenigen der Jahrgänge 18V7, 18V8, 18VN und 19VV, welche kv. sind; für diese Personen müssen, wenn Zurückstellungen notwendig, entspr. Gesuche eingercicht werden. Die vom Königl. stellv. Generalkommando Xll mit Beschluß vom 13. 2. 18 verfügte Zurückstellung der gv. s. H. und av. s. gemusterten und noch nicht einbernfenen Land wirte, landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, einschl. Gemüseaärtner, bis 1.10.18 (vergl. die in den Amtsblättern des hiesigen Bezirks veröffentlichte Bekanntmachung vom 14.2.18) bleibt in Kraft. Großenhain, den 23. 3. 18. Köuigl. Ersatzkommissio» Großenhain Königs. BczirkSrommando Großenhain. Höchstpreise für Mehl imv Zwieback. Nach Gehör des Bezirksausschusses sind auf Grund von 8 58 der Reichsgetreide- ordnuug für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 folgende Höchstpreise festgesetzt worden: 1. Für Wcizenauszugsmehl 60 M. für den 62 frei HauS anSschl. Sack, 2. für 75 gr Zwieback 2d Pf. In Abänderung,bez. Ergänzung der Bekanntmachung des Kommunalverbands vom 10. August 1917 — Nr. 1804 «b'lla — wird dies mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Zuwiderhandlugen mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zn 50000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft werden. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. G r 0 ß e n h a i n, am 30. März 1918. 39061 Der Kommunalverband. voM ... ... ... ... (RGBl. S. SIS) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (RGBl. S. 25), 23. März 1916 (RGBl. S. 183) und 22. Marz 1917 (RGBl. S. 253). 2. Kleinhändler, die Kaffee-Ersatzmittel in nicht verpackter Form (tose Ware) an den Verbraucher abgeben, sind verpflichtet, durch deutlich sichtbaren Aushang in den Verkaufs räumen den Namen oder die Firma und den Ort der gewerblichen Hauptniederlassung desjenigen, der die Ware herstellt, sowie den Kleinhandelspreis bekanntzugeben. 3. Mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. wird be straft, wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 M. wird bestraft, wer der ihm nach Ziffer 2 obliegenden Pflicht nicht nachkommt oder in dem vorgeschriebenen Aushange Angaben macht, die der Wahrheit nicht entsprechen. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Großenhain, am 6. April 1918. 3S9»lU. Ter Kommunalverband. schwer gefallen sein. Durften doch die meisten dann die übliche Zuckertüte in Empfang nehmerr. Die besten Wünsche begleiten sie auf ihrem ferneren Lebenswege. —* Im Metropol-Lichtspieltheater ge langt gegenwärtig das Filmwerk „Ostpreußen und sein Hinocnourg" zur Aufführung. ÄuS den vorliegenden Presseurteilen über das Derk seien die folgenden Sätze wiedergegeben: „DaS Filmwerk ist sehr gelungen und zum Teil von erschütternder Wirkung- Der Zug, den das Derk demnächst durch die deutschen Städte antritt, wird ein SiegeSzug sein." — „DaS gewaltige Filmwerk mit sei nen fesselnden Bildern aus Ostpreußens Vergangenheit, seinen ergreifenden, lebensvollen Szenen auS den Tagen des Russeneinfalls und der Befreiung des gequälten Lan des aus Not und Brand war von packender, erschütternder Wirkung." — „Das gelungene Werk wird von einer ge schickt komponierten Musik begleitet." —' Der gestrige Son »tag stand im Zeichen des Frühlings. Dm Vormittag hatte sich zwar ein Wolken schleier über das lachende Antlitz der Sonne gelegt, aber am Nachmittag brach sie sich Bahn, die Därme- und Leben- Eier vetr. In Anbetracht des gegenwärtigen Bestands an frischen Eiern wird unter Vorbehalt späterer Kürzung hiermit bestimmt, daß in der Woche vom 8.—14. April 1918-auf den Kopf je ein Ei gegen Marken abgegeben werden darf. Großenhain, am 7. April 1918. 360 r IV. Der Kommnnalverband. speudcrin. Kein Wunder, daß die Menschheit in Hellen Scharen hinausströmte. Die milde Witterung, die in die sem Frühjahr bedeutend früher eingetretcn ist, als im vergangenen Jahre, hat das Wachstum in der Natur schon mächtig gefördert. Die edlen Obstbäume (Pfirsiche, Apriko- scui stehen bereits in Blüte. Der heutige Regen dürfte bei anhaltender Wärme das Frühjahrsklcid der Natur ein weiteres Stück in der Entwickelung vorwärts bringen. —* Bunter Abend. Man schreibt uns: Daß Alfred Meyer und Alexander Wirth, die seit Jahren zu den beliebtesten und besten Künstlern der Dresdner Bühne zahlen, mit ihren köstlichen, vornehm-heiteren Gaben bei Publikum und Presse überall die freundlichste Aufnahme finden, ergibt sich aus allen Besprechungen ihrer heiteren Abende. So schreiben die Dresdner Nachrichten u. a.: Neber zwei Stunden laug war der Saal von solch heiterem Getön erfüllt, einmal von WicrthS männlich klangvoller Stimme, die bald kosend und erregend allerlei süße und leichte Verse liebenswürdig dahin tändeln, bald mit der Kraft des HeldenorganS barte Männerworte dröhnen ließ, dann abwechselnd von Alfred Meyers komischer Tonleiter OertlicheS »uS Sächsisches. Riesa, den 8. Avril 1918. —* Auszeichnung. Utfiz. Arthur S ch e a ck, Sohn des Bürstenmacher Franz Scheack.' hier, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet; er ist bereits im Besitz der Friedrich August-Medaille. —* Personalveränderungen in der Armee. Oberst Vollert, Kommandeur des Feldart.-RegtS. 32, zum Generalmajor mit Patent vom 22. März 1918 befördert, v. Kobyletzki, Oberstleutnant vom Pion.-Bat. 22, in Ge- »ehmignng seines Abschiedsgesuchs mit Pension zur Dis position gestellt und zum Stabsoffizier beim L.-B. U Leip zig ernannt. —* Zum ersten Schulaang. Der erste Schultag der Abc-Schützen ist vorüber. Eine große Zahl Mädchen und Knaben, die an der Grenze des schulpflichtigen Alters »»gelangt sind, trippelten heut, vormittag unter Beglei tung ihrer Mütter den Schulgebäuden zu, um sich dort mit ihrem zukünftigen Lehrer vertraut zu machen. Der erste Schultag wird wohl keinem der kleinen Abc-Schützen allzu SonderverMilnrlett für Herr- rmd Stroh-Liefernngen. Um bei der bestehenden schweren Futternot der Heeresverwaltung an Rauhfutter die Ausbringung und Ablieferung von Heu und Stroh zu fördern, hat sich das Kriegser- nährnngsamt entschlossen, besondere Vergütungen bei freiwilliger Mehrliefernnq von Heu und bei beschleunigter Abnahme von Stroh vorzuseheu. Es hat dazu folgende Anord nungen getroffen: 1. Auf Grund des 8 7 Absatz 2 der Verordnung über den Verkehr mit Heu ans der Ernte 1917 vom 12. Juli 1917 (R.G.Bl. S. 599) zahlt die Heeresverwaltung Erzeu ger», die nach Bescheinigung des LiefernngsverbandeS ihren Verpflichtungen zur Abliefe rung von Heu vollständig nachgekommen sind und noch freiwillig Heu an die HeereSver» O waltung abgeliesert haben oder bis 31. Mai abliefern, neben dem Höchstpreise für jede mehrgeliefenc Tonne eine besondere Vergütung, für die Lieferung bis 31. März 1918 einschl. 120.— M., für Lieferung bis 31. Mai 1918 einschl. 80.— M. 2. Aus Grund des 8 14 Abs. 2 der Verordnung des Verkehrs mit Stroh und Häcksel vom 2. August 1917 (R.G.Bl. S. 685) erhalten Erzeuger, die nach Bescheinigung des LieferungsoerbandeS mehr als die Hälfte der von ihnen auf Grund der Verordnung vom 2. August 1917 und der Verorduung über Ablieferung von Heu und Stroh vom 20. Januar 1918 (R.G.Bl. S. 44) für Zwecke der Kriegswirtschaft aufzubringenden Strobmengen ab- aelicfert haben oder bis 30. April einschl.'ablieftrn, für jede meyrgelicfcrte Tonne neben dem Höchstpreise eine besondere Vergütung von 40.— M. pro Tonne. 3. Die Nachzahlung der besonderen Vergütung für schon abgelieferteS Heu und Stroh findet auf Antrag statt. Der Antrag muß spätestens bis 31. Mai beim LicfernngSverband — AmtShanptmaunschaft Großenhain — cingcreicht sein. Zur Ausführung ist folgendes angeordnet: Zu 1. Zwecks Auszahlung der Vergütung für Heulieferuna wird auf Antrag einzelnen Besitzern, welche ihr gesamtes Lieferungssoll an Heu bereits erfüllt haben und noch weiter Heu an die Heeresverwaltung zur Ablieferung bringen wollen, bei der Königlichen Amts hauptmannschaft eine entsprechende Bescheinigung über die Erfüllnng ihres Lieferungssolls, ausgestellt. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung werden die militärischen Abnahmestellen für die weiteren Belieferungen neben dem Höchstpreis gleichzeitig die besondere Vergütung ausznhlen. Zu 2. ») Die Sondervergütung wird für Stroh, daß an die Heeresverwaltung ge liefert wird, den ablicferuden Besitzern unmittelbar durch die Proviantämter gezahlt. So- weit ein Anspruch auf Nachzahlung von bereits früher an die Proviantämter geliefertes Stroh besteht, wird diese Zahlung ebenfalls durch die Proviantämter geleistet. b) Wegen Zahlung der Sondervergütung für Stroh, das an andere als militärische Stellen geliefert wird, muß unterschieden werden, ob die Lieferung vor oder nach dein 20. März erfolgt ist. Im ersten Falle, also für Lieferungen vor dem 20. März erfolgt die Nachzahlung der Sondervergntuuä durch die Königliche AmtShanptmaunschaft, in: zweiten Kalle, bei Lieferungen nach dem 20. Marz wird die Sondervergütung zunächst durch den Empfänger des Strohes bei Vorlegung der Bescheinigung gezahlt. Dieser kann jedoch durch Vermittelung drr liefernden DmtShauptmannschaft die Erstattung aus Reichs- Mitteln bei dem Ministerium des Innern verlangen. Zu 3. Die Anträge auf Zahlung der Sondervergütung find umgehend von dem Lieferanten bei den; Stodtrat und Gemeindevorstand einznreicheu und von dieser Stelle gesammelt bei der Königlichen AmtShauptmannschaft einzusenden. Aus dem einzelnen Anträge mutz der Tag der Lieferung, die adaelieferte Menge und die Abnahmestelle ersicht lich sem. Soweit die Rechnungsbelege und Lieferung Sscheine bei der AmtShauptmannschaft »och nicht eingereicht, sind selbige »em Anträge beizulegen. Verspätet eingehende oder un vollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Großenhain, am 3. April 1918. 61 ä Vlll Die Königliche AmtShauptmannschaft. Los Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends '/,7 Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. vtZUgSPretS, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schulter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen für tue Nummer de» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahle»; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen^ Preis für di« 43 mm breit« Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 25 Pf., OrtSprei» 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- ferchend höher. NachweisungS» und AermiltelungSarüühr 20 Pf. Fest« Darts«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Detrag verfällt, durch Mage eingezoge» werde» mich oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbs". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de-j Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der vesördeeungSemrichtunarn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de» Be,uq»vreises. Notationsdruck und Verlag: LangerLWtnterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Gocthestraße öS. Verantwortlich für Nedaktlon: Arthur Hähuel, Riesa; für Anzeigenteil: Will,« lni Dittrich, Riesa. G heißi es noch elnmak vor Kriegsende. Nicht in den Kugelregen, L ' nicht in den Granathager! Nicht zum kühnen Handstreich, nicht Wv 0 zu todesmutiger P FH Erkundung! Das Vaterland läutet Sturm: „Kriegsanleihe O A zchchDMt" Wer will Zurückbleiben?? - Darum alle Mann HHHG u/dv VGGv o Freibank Riesa. Morgen Dienstag, den 9. April, von vormittags 8 bis 10 Uhr gelangt auf der Mietbank deS städtischen Schlachthofes Rindfleisch zum Preise von M. 1.25 für das Pfund gegen Fletfchmarken an die Inhaber der weihen Freibankmarken von 4431 bis 4480 zum Verkauf. Riesa, am 8. April 1918. Die Direktion des städt. Schlachthofes. Verteilung von Kaffee-Ersatz betr. 1. Der Preis für den vom 8. laufenden Monats zur Verteilung kommenden Kaffee- Ersatz beträgt Ware, die in verschlossenen Packungen an den Klein händler geliefert worden ist. ») für Kaffee-Ersatz auS Getreide oder Malz L. d) für andere Kaffee-Ersatzmittel 84 «nd Anzeiger sEibebiatt mü> Akytlger). »nchtanschristr Tags««» Nstsa. Postscheckkonto: L«1pz«g «ISSE SttMNl A-- «»- «irokass« Riesa Nr. LL für die Königs. AmtShauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröva. 80
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