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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191804091
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180409
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180409
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-09
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1918
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Riesaer G Tageblatt Dienstag, S. April 1S18, avenvs 81 . . , . ick 1 Mark. Anzeige« für die Numir da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht Übernommen. Prei« für die 43 mm Nachweisung«» und Vermittelungsgeb " ' - Mündelsichere Kapitalanlage un Vermietung von < 692» IH L. 1528 und Anzeiger Meblatt Md Än)tlger). »ra-ümschristr Tagedlatt «iefa. EL Postscheckkonto: Leipzig 2132«. Fernruf Ne. S0. Girokaff, Riesa Nr. SL für die Königs. AmLShauptrnannschast Großenhain, das Königs. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GröVa. s. Nachtrag zur Bekanntmachung über die Kartosfelversorgung für den Rest des ErntejahreS 1S17/18 vom 6. Februar 1V18. Die durch die Bekanntmachung vom 28. Februar 1918 für die Bezirke der Amts- Kauptmannschaften Bautzen und Meisten ausgesprochene Sperrung für Belieferung des Abschnittes 0 der Landeskartoffelkarte wird für diese beiden Bezirke vom heutigen Tage ab wieder aufgehoben. Dresden, den 8. April 1918. 1531 Ministerium des Innern. 836II8IV Da« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends 7,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger srei Haus oder bei Abholung am Schalter dar Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. Anzeige« für die Nummer oeü Ausgabetages sind bi« 10 Uhr vormittags aufzugebeu und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für s"- ^7 1? breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 25 Pf., OrtSprei« 20 Pf.; zeitraubender ,md tabellarischer Saiz ent» sprechend höher. Nachweisung«» und Bermittrlungsgrbiihr 20 Pf. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Mag« eingezogen werden mich oder der Auftraggeber in Kontur« gerat. ZahluckgS» und Erfüllungsort: Niesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. NotationSdruck und Verlag: San g er t Win terl ich, N i« s a. «eschSstSstelle: voethestrahe SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Niesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittri ch, Riesa. LmkiMU. PMjW M MnilW des MWIredsks dell. Nachdem in Gärten und auf den Feldern kleinerer Besitzer in Krippen, Prossen, Rathmannsdorf und Kamenz das Auftreten des Kartosfelkrebses (Obrz-soMiotis saäobiotioa), einer außerordentlich gefährlichen Kactosfelkrankbeit, festgestellt worden ist, wird zur Ver hütung seiner weiteren Ausbreitung auf Grund der Bekämpfung von Pflanzenkrankhciten vom 30. August 1917 (RGBl. S. 745) Folgendes verordnet: 1. Die mit Kartoffeln bebauten Felder und die Vorräte an Kartoffeln unterliegen der amtlichen Besichtigung und Prüfung auf das Vorhandensein des Kartoffelkrebses durch die Ortsbehörden und durch Beamte der Landwirtschaftlichen Versuchsanstalt zu Dresden — Hauptstelle für Pflanzenschutzdienst im Königreich Sachsen. Letztere führen zu diesem Zweck einen besonderen Ausweis. In Ausübung dieses Dienstes ist dem damit beauftragten Beamten jederzeit Zu tritt zu den Kartoffelfeldern und Kartoffellagerstellen und die Entnahme von Pflanzen oder Knollen für die erforderlichen Untersuchungen zu gestatten. 2 KrebSverdächtiae Erscheinungen an ausgepflanzten oder aufaespeicherten Kartoffeln Und sofort der OrtSbehörde (dem Gutsvorsteher) anzuzeigen. Die Anzeigepflicht liegt bei den Kartoffelpflanzunaen dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks und in dessen Ab wesenheit dem Vertreter ob, bei Vorräten dem, der sie in Verwahrung hat. Die Anzeige pflicht entsteht nicht, wenn von anderer Seite bereits Anzeige erstattet worden ist. Die OrtSbehörde (der GutSvorsteher) -hat die Anzeigen unverzüglich an die Hanvtstelle für Pslanzenschutzdienst im Königreich Sachsen, Landwirtschaftliche Versuchsanstalt, DreSden-A., Stübelallee 2, weiter zu leiten. Die Merkmale^deS Kartoffelkrebses sind im Anhänge angegeben. Ausführliche Mit teilungen und Abbildungen finden sich im Flugblatt Nr. 53 der Kaiserlich Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft, Dahlem-Berlin. Auf dem Felde, das krebskranke Kartoffeln getragen hat, sollen die Rückstände der Kartoffelpflanzen, insbesondere Knollen, sorgfältig zusammengebracht und verbrannt werden. 4. Die auf einem solchen Felde geernteten Kartoffeln dürfen 1. nicht als Pflanzkartoffeln verwendet, 2. nicht ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem Betriebe, in dem sie gebaut worden sind, entfernt, 3. nur in gekochtem oder gedämpftem Zustande verfüttert werden. Auch die Abfälle solcher Kartoffeln müssen sorgfältig gesammelt und vor dem Ver füttern gekocht oder verbrannt werden. In Betrieben, in denen Fabriken für die Verarbeitung von Kartoffeln bestehen, werden die auf verseuchte» Feldern geernteten Knollen am besten ihnen zugeführt. Im übrigen ist jede Beförderung nach Möglichkeit zu vermeiden, da auch die an den Knollen haftende Erde den Krankheitserreger enthält. Schuhwerk von Personen nnd Hufe von Tieren, die mit Kartoffelkrebs verseuchte Felder betreten haben, und Geräte sind sorgfältig von anhaftender Erde zu reinigen. Auf den verseuchten Feldern sind Tafeln mit der Aufschrift „Vorsicht, Kartoffelkrebs!" in Größe von mindestens 15 zu 40 cn>.aufzustellen. 5. Auf dem Felde, auf dem krebskranke Kartoffeln festgestellt worden sind, dürfen bis auf weiteres nur die von der Hauptstelle für Pflanzenschubdienst im Königreich Sachsen, TreSden-A., Stübelallee 2, genehmigten Kartoffelsorten gebaut werden. « Weitergrbende polizeiliche Anordnungen über die Benutzung des verseuchten Grund stücks sind zulässig. 8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach 8 2 der Bekannt« machuna vom 30. August 1917 (RGBl. S. 745) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und Nlit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen geahndet. 7. Die Verordnung tritt mit dem Tage dec Verkündung in Kraft. Dresden, den 4. April 1918. Ministerium des Inner». Anhang, Der KartoffelkreLs ist daran kenntlich, daß man an den Knollen Wucherungen von verschiedener Größe und Form findet, deren Oberfläche warzig und später oft zerklüftet ist, so daß sie zuweilen an manche Sorten von Badeschwämmen erinnern. Manchmal erscheinen sie nur wie kleine Warzen, oft sind es große Auswüchse, nicht selten endlich ist von der eigentlichen Knolle nichts mehr zu erkennen; an ihrer Stelle finden sich schwamm artige Mißbildungen, die nur durch den Ort ihre« Vorkommens erkennen lassen, daß sie ursprünglich aus jungen Kartoffeln entstanden sind. Anfänglich sind alle diese Mißbildungen hellbraun und fest. Später werden sie dunkelbraun und schwarzbraun und zerfallen allmählich, indem sie bei trockenem Wetter verschrumpfcn und zer- krümem, bei nassem verfaulen. Da die Krankheit alle jungen Gewebe ergreifen kann, so findet man Krebswucherungen außer an den Knollen auch an anderen Teilen der Pflanze. Meisten» werden die Knollen, die Wurzelzweige und die unterirdischen Stengelteile ergriffen. Wenn die junge» Triebe aber längere Zeit brauchen, um aus dem Boden hrrauSzukommen oder wenn längere Zeit feuchtes Wetter herrscht, bilden sich auch an den Dialtknospen der oberirdischen Stengel Geschwülste, an denen man nicht selten noch erkennen kann, daß sie aus Blattanlagen hrrvorgegangen sind. Die oberirdischen Pflanzenteile sind ebenso wie die am Licht liegenden Knollen-Nu-wüchse grün, oft mit einem weißlichen oder röt lichen Ton. Gtzm. Spsnksssv «Isi- 8tz««l4 Mss«. Rathaus. Fernruf Rr. Stt. Einlagenbestand: 17 /, Millionen Mark. -»i »» , Verzinsung Ser Einlagen vom AiZ PkVLKUk. Tage Ser Einzahl««, ab bis znm Tage Ser Rückzahlung. ... l er Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeindc. Stahlschliefffächern. — Einlösung von Zinsscheine». Aufbewahrnnft und Verwaltung sicherer Wertpapiere. Sofortige Erledigung ! Unbedingte Verschwiegenheit über alle Geschäftsvor schriftlicher Aufträge, ü konnnnisic sowohl Behörden wie Privaten gegenüber. KaKenktunden- i Montags bis mit Freitags: 10-12, 2-4 Uhr Kaffcnftttnven. s Sonnabends: 10—2 Uhr. Gemeindeverbands-Gtrokasse. Kostenlose Geldüberweisungen. Unter den Dienstpferden der Nachr.-Erf.-Abtlg. IS, Truppen-Ncbnngsplatz Zeithai» ist die Brnstseuche festgestellt morden. Großenhain, am 9. April 1918. 1565 »L. Die Königliche AmtSbanptmannschaft. Zu der am 1. Mai dieses Jahres vorzunebmenden ArveiterMlnng werben den Ortsbehörden die Vordrucke rechtzeitig zur Verteilung, an die auf diesen bezeichneten Gewerbeunternehmer von hier aus zugeben. Die Unternehmer haben diese Vordrucke am 1. Mai dieses Jahres ordnungsgemäß anszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und hierauf ungesäumt an die OrtSbehörde znrückzugeben. Anlagen, auf welche die Gewerbeordnung keine Anwendung findet und die nicht unter Ziffer 1—4 des Vordruckes fallen (z. B. landwirtschaftliche Ncbcnbetriebe, wie Brannt weinbrennereien^, auch wenn bei ihnen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, sind bei der Zählung nicht zu berücksichtigen. Von den Ortsbehörden sind die ausgesüllten Zäblbogcn nnerinnert längstens bis zum 1«. Mai dieses Jahres hierher einzusenden. Großenhain, am 5. April 1918. 331 6 Königliche Amtshauvtmannschaft. — Brotversorgnug der Selbstversorger vetr. Nach der Bnndesratsverordnung vom 21. März 1918 (RGBL. S. 132) ist die den landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer» zur Ernährung der Selbstversorger zu stehende Brotgetreidemenge für die Zeit vom 1. April bis 15. August 1918 von 87, ü« ans 67- üx für den Kopf »nd Monat herabgesetzt und damit die Brotration der Selbst versorger ungefähr auf die der vcrsorgungsberechtigten Bevölkerung ermäßigt worden. Für den Bezirk des Kommunalverbands Großenhain einschließlich der revidierten Städte Großenhain und Riesa wird infolge dieser Bnndesratsverordnung folgendes be stimmt: Die Selbstversorger, die das Mehl auf die Monate Avril und Mat noch nach der seitherigen monatlichen Berbranchsmenge von 87, pro Kopf zugeteilt erhalten haben, müssen infolge der obigen Herabsetzung der Verbrauchsmenge mit diesem Mehl entsprechend länger, und zwar bis eiuschliefflich 18. Juni 1N18 reichen. Wegen der Mchlzuteilung vom 19. Juni 1918 ab sowie wegen der Bezahlung des seitens der Selbstversorger mehr angelicferten Getreides durch die Mühlen ergeht noch weitere Anordnung. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der Reichsqetreideordnunq mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 50000 Mk. oder mit einer dieser Strafen be straft. Großenhain, am 2. April 1918. 389 dl Der Kommunalverband. Auf Blatt 541 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Max Pöge in Wülknitz betr., ist heute eingetragen: Die Firma ist erloschen. Riesa, den 6. April 1918. Königliches Amtsgericht. Brennesscln. Behufs Förderung der Gewinnung von Neffelfasern ans den ausgewachsenen Brenneffeln sehen wir uns gezwungen, die Entnahme der jungen Brennessel» im sadt- park und an den Bachufern zu verbieten, gleichviel, ob sie zn Fntterzwecken oder zu anderen Zwecken Verwendung finden sollen. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Der Rat der Stadt Niesa, am 9. April 1918. Fnd. Ärikettllusstllve aus der städtischen Kohlerrreserve. Aus der städtische» Kohlenrescrve im Schuppen des Herrn Kohlenhändlers Hans Ludewig, Wilhelm straffe, gelangen Braunkohlenbriketts an diejenigen hiesigen Kohlen karteninhaber zur Ausgabe, welche seitens der Kohlenhändler auf die Lkohlenkarten- «bfchnitte für die Monate Februar «nd März, «nd zwar auf die Kohlengrundkarte, die gewerbliche Kohlenzusatzkarte «nd die Untermictcrkohlenkartc, infolge zu geringer Eingänge bei denselben noch nicht bezw. nicht voll beliefert werden konnten. ES werden beliefert: Die Kunden deS Herrn Hermann Kern: Mittwoch, den 10. April 1918, Nr. 1—250 vormittags 6—11 Uhr und „ 251—500 nachmittags 1—5 Uhr; die Kunden der Firma C. F. Förster: Donnerstag, den 11. April 1918, vormittags 6—11 Uhr; die Kunden des Herrn Dietrich: Donnerstag, den 11. April 1918, nachmittags 1—5 Uhr. Der Rat der Stadt Riesa, den 9. April 1918. i Es eilt nicht mit der Einzahlung! Wer will, kann die Zahlung -er gezeichneten KHeg-anlethe auf die Monate April, Mai, Lum, Luli verleiten. Wer 100 Mark zeichnet, hrauchl fie erst am IS. Luli zu zahlen. Also: jeder kann zeichnen!
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