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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191804119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180411
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-11
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.04.1918
- Autor
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- - XNWj! Riesaer H Tageblatt «nd Anzeiger Meblatt Md Aiyesger). AmtsbLcrLL Postscheckkonto? Leipzig »ISS^ «irokass. Riesa Nr. SL «raytanschrist! »ageekatl Mtesa. Ferrums Nr. LL für die Kvnigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemekn-erat GrvVa. 83. Donnerstag, 1l. April 1918 aneiivs. 71. 3a«r«7' Loo Nlejacr Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter der Naiserl. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich I Mark. Anzeigen für die Nummer de« Ausgabetages sind bis lv Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grunthchrist-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSprerL LS Pf.; zeitraubender und tabellarischer <^ah ent- ^rechend höher Nachweisung»- und VermittclungSgebühr LV Pf. Feste Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrog verfällt, durch Klag« «ingezoge» werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Blerzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle Höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderunaseinrichtungen — hat oer Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: 8 a» g er L Ml n t»rl ich, NI es a Geschäftsstelle: Goetdestraste list Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel. Riesa; für Anzeigenteil: Milbe lm Dittri ch. Nie'a. Die Heeresverwaltung sieht sich genötigt, sämtliche verfügbaren Bestände von Quecken wurzeln sich zu sichern. Den Ankauf der Quecken hat das Königliche Kriegsministerinm den Kauf leuten Gottheimer und Eggen, Berlin-Friedenau, Stubenranchstraße 10, übertragen. Zur Abnahme gelangen alle gesunden, möglichst erdfreicn Qncckenwurzeln. Die lieferbaren Mengen sind an den Kaufmann Hermann Hanke-Großenhain anzumelden, der nach näherer Anweisung über dieselben verfügen wird, und für den Zentner Quecken wurzeln 3.— M. frei Bahnwagcn nächster Verladestation zahlt. Im Interesse der Heeresverwaltung ist es nötig, sämtliche fetzt zur Verfügung stehenden Queckenwurzeln sofort anzumeldc» und zur Ablieferung bereit zu halten. Groben Hain, am 8. April 1918. 57 <l Vlll. Königliche Amtshauptmannschaft. MicktW »SU MMsch R «kütinlkii FlMjM. Das Königliche Ministerium des Innern — LandeSlebenSmittclamt — hat ein Merk- blatt für die Lieferung von Bienenhonig hcrauSgegeden, von dessen Inhalt das Folgende inbesondere den Imkern, die keinem Verein angehören, bekanntgegeben wird. 1. Jeder Jmkerverein und jeder Imker, der durch Vermittelung eines Vereins Futterzucker bezogen hat, ist verpflichtet, Honig abznliefern. Die abznlieferndc Menge ist zunächst auf 8 Pfund für jedes Bienenvolk festgesetzt worden. Das LandeslcbenSmittel- amt behält sich vor, diesen Satz im Laufe des Jahres je nach dem Ausfall der Ernte zu ändern. 2. Die Imker haben den von ihnen abznlieferndcn Honig dem Jmkerverein zur Verfügung zu stellen, durch dessen Vermittelung sie ihren Futterzucker bezogen haben. Dies gilt auch für die sogenannten freien Imker, dis keinem Verein angehören. 3. Die ablieferunqspflichtige Menge wird für jeden Jmkerverein nach der Zahl der Bienenvölker berechnet, für die er den Bezug von Futterzncker beantragt hat. 4. Um die Abwicklung der Abnahme zu erleichtern, ist der Honig nach Möglich keit immer in gröberen Posten abzuliescrn. Den Vorständen der Jmkervereine bleibt es überlassen, den ablieferungspflichtiaen Imkern nähere Anweisungen über den Zeitpunkt der Lieferung zu erteilen und auch sonst die nötigen Anordnungen zu treffen. 5. Der Honig ist bei Abruf in sauberem Zustande und gut verpackt abzusenden. Die Jmkervereine haften für die Echtheit des Honigs. 0. Die Jmkervereine erhalten für den Honig den gesetzlichen Höchstpreis von 2,75 M. für Kx. In diesem Preise sind die Kosten der Versendung bis zur Station des Verkäufers inbegriffen. Die Kosten des Gefäßes können besonders berechnet werden, doch ist der Verkäufer verpflichtet, das Gefäß binnen 3 Monaten zn dem berechneten Preise zurückzuncbmen. 7. Jmkervereine, die ihrer Ablieferungspflicht nicht oder nicht vollständig nachge kommen sind, werden bei der Verteilung der weiteren 10 Pfund Futterzncker. die außer der jetzt verteilten 5 Pfund für jedes Bienenvolk freigesicben sind, nicht berücksichtigt oder erhalten nur eine entsprechend geringere Menge. Die ziveite Verteilung des Zuckers erfolgt voraussichtlich in der Zeit vom 1ö. Juli bis 31. August 1918; bis dahin mutz da her die Ablieferung des Honigs beendet sein. Glaubt ein Jmkerverein, seiner Ablieferungspflicht infolge des schlechten Ausfalls der Ernte oder aus anderen Gründen nicht voll genügen zn können, so hat er einen An trag auf Herabsetzung dec LieferungSpflicht unter eingehender Begründung an den Bienen wirtschaftlichen Hanptvercin in Rauschwitz b. Elstra zu richten. Das Ministerium des Innen? vertraut darauf, das; alle Imker, die nun schon zum dritten Male während des Krieges sehr erhebliche Zuckcrmengen zur Bienenfütterung er halten haben, das Ihrige tun, um zu einer befriedigenden Honigversorgung unserer Kranken und Verwundten bcizutragen. Imker, die den Gesamtinhalt des Merkblattes einsehcn wollen, können dies bei dem Vorstand des nächsten Jmkcrvereins oder bei der Königlichen Amtshauptmannschaft tun. Großenhain, am 10. April 1918. 449-»Hl. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Vom heutigen Tage bis einschließlich 8. Mai 1918 wird auf Anordnung des König lich stellvertretenden Generalkommandos XIX. Armeekorps für den PserdeauShebnngLbczirk Riesa verboten, Pferde aus den Gemeinden — oder GutSbezirken, in denen sie sich jetzt be finden, zu entfernen. Ausnahmsweise kann Genehmigung hierzu von der unterzeichneten Amtshauptmannschaft erteilt werden. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden nach 8 9 b des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand und dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 (ReichSqesetzblatt Seite 813) bestraft. Zum PferdeanShcbungSbezirke Niesa gehören folgende Orte: Bauda, Bobersen, Colmnitz. Forbcrge, Glaubitz, Sageritz und Langenberg, Gostewitz, Gröba, Grödel, Gröditz, Heyda, Jahnishausen, Kleintrcbnitz, Koselitz, Kobeln, Lessa, Lentewitz, Lichtensee, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendors, Merzdorf, Moritz, Nauwalde, Nickritz, NicSka, Nünchritz, Oüerreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Peritz, Pocbra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Pulsen, Rade witz, Neppis, Riesa, Roda, Röderau, Schweinfurth, Spansberg, Streumen, Tiefenau, Weida, Wülknitz, Zeithain, Zschaiten. Großenhain, an, 10. April 1918. F. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Betr. Beschlagnahme von EinrichtnngsgegeuMnden. Unter Bezugnahme auf 88 6 und 7 der Bekanntmachung, betr. Beschlagnahme, Ent eignung und Meldepflicht von EinrichtungSgegenständcn bezw. freiwillige Ablieferung auch von anderen Gegenständen ans Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel, Nickellegierungen, Alu minium und Zinn — Nr. Ll. 8./1. 18. X. K.4. — vom 26. März 1918 (abgedruckt in Nr. 72 des Großenhainer Tageblattes, Nr. 71 des Riesaer Tageblattes und Nr. 37 des Radeburger Anzeigers) werden hiermit die Besitzer der Unter Reihe I aufgeführten Gegen stände aufgefordert, diese sofort und längstens b»» LUNN 81. 0I«i !8IL an die in den Ausführungsbestimmungen des unterzeichneten Kommunalverbands zn obiger Bekanntmachung am Schluß aufgeführten TammelsteUcn abzuliefern. Die Besitzer der in obiger Bekanntmachung unter Reihe lll und IV aufgeführten Gegenstände haben diese mittels des vorgeschrieoenen Vordrucks di» »uni iS. iiHui iSI8 beim Kommunalverband Großenhain zu melden und zu diesen, Zwecke die auSgefülltcu — > l , >17 Vordrucke bei der Ortsbehörde (Stadtrat, Gcmeiudevorstand) einzureichen. Die Ortsbe- hörden haben die auSgesülltcn Meldungen zu sammeln und spätestens btszum 18. Mai an den Kommunalverband einzuscnden. Die Vordrucke zu den Meldungen werden in den nächsten Tagen an die Geschäfts inhaber und Grundstücksbesitzer verteilt werden bez. sind beim Stadtrat oder Gemeinde vorstand zu entnehmen. Die Ablieferung der unter Reihe II aufgeführten Gegenstände bat sofort nach er folgtem Ausbau und spätestens bis znm 31. Juli Ist18 zu geschehen. Die Ablieferung der Gegenstände unter Reihe Hl und IV geschieht erst nach Ersatz beschaffung aus Grund der nach Bestimmung einz« reichenden Meldung. Großenhain, am 10. Avril 1918. , 86 a vir. Der Kommunalverband. Nnterstützmtgsgesnche für Jngenvpflege vetr. Die Königlichen Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des Innern haben für die Einreichung von Gefachen um Unterstützungen aus den in Kapitel 101 Tit. 3 des Staatshaushalts für die Jugendpflege eingestellten Mitteln bestimmt, das; die Gesuche der Bezirks- oder Ortsausschüsse für Jugendpflege und der keinem Landesverbände «»geschlossenen Vereine bei der zuständigen Bezirksschnl- inspektion, die Gesuche der angeschloffenen Vereine an die Vorstände ihrer Sächsischen Landesverbände einzureichen sind. Zu den Gesuchen sind Vordrucke zu verwenden, die von der Buchhandlung C. Heinrich in Dresdcn-N., Kleine Meißner Gasse 4, bezogen werden können. Gesuche ohne Benutzung des Vordrucks werden znrückgcwiesen. Sie sind bei der unterzeichneten Bezirksschulinspektion sowie auch bei den Vorständen des Sächsischen Landesverbands bis spätestens SO. April 1V18 einzureichen. Großenhain, am 4. April 1918. 447 cl 8. Königliche Bezirksschulinsvcktion. Ausbruch der Riiude bei Pferden betreffend. Im Gehöft des Spediteurs Emil Kirsche in Riesa, Meißner Straße Nr. 19, ist be- zirkstierärztlich Räude bei Pferden festgestellt worden. Das genannte Gehöft wird deshalb bis zur Beendigung des Seuchenfalles und nach Durchführung der vorschriftsmäßigen Desinfektion bis auS weiteres gesperrt. Der Rat der Stadt Nietn, am 11. April 1918. F. Berkans von gesalzenem rnmämschen Karpfen. Morgen, Freitag, den 12. April 1918, vormittags, findet in der Fischhandlung von Clemens Bürger, Kaiscr-Wilhclm-Platz 1, wiederum Verkauf non gut gewässertem, rumä nischen gesalzenen Karpfen zum Preise von 1,90 Mark für das Pfund statt. Ter Rat der Stadt Riesa, den 11. April 1918. Gtzm. Die BranSverfichernngsderträge auf 1!. Termin 1918 sind am 1. April fällig geworden und spätestens am 15. April 1st18 an unsere Steuerkaffe zu bezahlen. Es* kommen zur Erhebung bei der GebäudcvcrsichernngSabteilung 1 Pf. für die Einheit, bei der Mobiliar- (Maschinen-) Versicherungsabteilung 1',.. Pf. für die Einheit und die Beitrüge für die Mobiliar- (Fahrnis-) Versicherung, Einbruchsdiebstahl- und Beraubnngsversichernng. Der Rat der Stadt Riesa, am 2. April 1918. K. Mrlchkartenansgave in Gröba. Freitag, den IS. April Ist 18, nachmittags <»—' .8 Uhr werden die Milchkarten auf die nächsten 4 Wochen anSgegeben. Die Ausgabe erfolgt in der Schule in folgenden Zimmern: Milchkarten-Buchstabe Die jetzigen Ntilchkarten sind vorzulegen. Auf Grund der Verordnung der Königlichen AmtShanptmannschast werden wegen Mangels an Vollmilch an Personen über 65 Jahre keine Milchkarten mehr ausgcgeben. Tie Grießkartcn für werdende und stillende Mütter sind Sonnabend, den 13. April 1918 vormittags 8—1 Uhr im Gemeindeamt, Zimmer Nr. 6, abzuhole». Gröba, Elbe, am 10. April 1918. Der Gemcindevorstaud. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und ErgnnzungSsteuerein- schätzung bekannt gemacht worden sind, werden nach 8 46 Abs. 2 und 3 des Einkommen- stenergesetzeS vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des CrgänznnqSsteuergesetzcS von, 2. Inti 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Stcnerzettel nicht behändigt werden konnten, anfgefordert, sich bei der OrtSbehörde zn melden. Heyda und Kobeln, am 11. April 1918. Die Gemeindevorstände. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- nnd ErgänzunaSsteuereiu- schätzung bekannt gemacht worden sind werden nach K 46 Absatz 2 nnd 3 des Einkommen steuergesetzes vorn 24. Juli 1900 nnd 8 28 Abs. 2 deS ErgänzungSstenergesetzeS vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Stcnerzettel nicht behändigt werden konnten, anfgefordert, sich bei der OrtSbehörde zu melden. Oelsitz, den 10. April 1918. Tee Gemcindevorstaud, Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis/daß Herr Pfarster Bocstneck in Nöderan vom I. April d. I. ab die Leitung unserer Kinderkolonie Nöderan übernommen hat. Tic Leitung der Kindrrkolonie Strcumcn hat nach wie vor Herr Pfarrer Tcichmann in Strenmen. Wir bitten, sich wegen Annahme von Pfleqkinderu au die genannten Herren zu wenden. Dresden, am 8. April 1918. Ter Rat zn Teesden. Fnrsorgeuml. A—G, Zimmer 2, H-L. „ 26, M-R, . 12, S-Z, . 13. verhälfen. Oer Erfolg -er siebenten Kriegsanleihe Hai uns zum Der muß -urch -ie „Achte" erzwungen werden - zeichne!
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