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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-04-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191804241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180424
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180424
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-24
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 24.04.1918
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84 Mittwoch, 24. «pr» 1S18, avenvs 71. Jehr« Rch. in France. Poftscheckkom»; «ch^g «>» »irok«rff, Mesa Rr. »R '-r-L«- . Amtsblatt Kr die KSnIql Amtshalchtmannschast Großenhain, da» Köniql. Amtsgericht mit den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemein berat TMa. Arveiterziihlunff betreffend. Am 1. Mai 1918 findet in der Stadt Riesa die übliche Arbeiterzählung statt. Zählformulare hierzu werden in den nächsten Tagen verteilt. Die Unternehmer haben diese Formulare ani Zahltage, den 1. Mai ausznfülle», zu unterzeichnen und bis zum S. Mai 1S18 im Rathaus, Zimmer Nr. 3 — Polizeiabtcilnug —, zurückzugeben. Die Besitzer von Baugeschäften werden darauf aufmerksam gemacht, daß nur diejenigen Arbeiter zu zählen sind, die am 1. Mai aus dem Bauhöfe (Zinnnervlatz) beschäftigt sind, während die außerhalb desselben bei Bauten Arbeitenden unberücksichtigt zu bleiben haben. Die in zählpflichtigen Betrieben beschäftigten Kriegsgefangenen, einschließlich der freien belgischen 'Arbeiter sind überall gesondert mitzuzählen. In Bäckereibetrieben sind nur die Arbeiter zu zählen, die tatsächlich in solchen be schäftigt sind. Dienstmädchen, Hausmädchen, Verkäuferinnen usw. bleiben außer Betracht. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. April 1918.F. Die Impflinge müssen mit rein gewaschenem Körper und in reinlicher Kleidung zur Impfung gebracht werden, andernfalls sie znrückgewiesen werden. Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. Das Jmpfgesetz vom 8. April 1874 enthält in 8 14 folgende Bestimmung: „Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne ge setzlichen Grund trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder dec ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe lntz zu 50 M. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft." Auf diese Bestimmung wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Riesa, den 24. April 1918. Der Rat der Stadt Riesa. , Levensmittelverteiluiig. . Bom Montag, de« SV. laufenden Monats ab kommt auf Abschnitt 21 der gelben Warenbezugskarte Hl. Marmelade zur Verteilung. Es entfallen SSV g auf den Kopf. Der Preis beträgt 92 Pf. für das Pfund. Großenhain, am 21. April 1918. S2 4IH. Der Kommunalverband. — Die diesjährigen öffentlichen Impfungen des hiesigen Jmpfbezirks (Stadt und . Rittergut Riesa mit Vorwerk GöhliH finden wie folgt statt: Impftermin: Nachschautermin: Erstimpfungen: 3. Mai 10. Mai 6. Mai 13. Mai nachmittags V-4 Uhr- nachmittags 4 Uhr. Wiederimpfungen: 29. Mai 5. Juni (Impflinge des NealprogymnasiumS und der Knabenschule). 1. Juni 8. Juni (Impflinge der Carola- und Albertschule). nachmittags V. 4 Ubr nachmittags 4 Uhr. Die Erstimpfungen finden im Hotel Hopfner, die Wiederimpfungen in der Earolaschule bezw. in der Knabenschule statt. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der impfpflichtigen Kinder werden hiermit aufgefordert, die Impflinge zu den festgesetzten Terminen in den genannten Jmpflokaleu vorzustellen. Befreiungen von den Impfungen sind durch ärztliche Zeugnisse in den Impf terminen nachzuiveisen. Für alte iu de» öffentliche» Impftermine» nicht vorgestellten Kinder ist der AmpfnachweiS sofort nach Empfang desselben im Rathanse, Zimmer Nr. S, vorznlegen. Kür die Erstimpfungen werden besondere Vorladungen ergehen. Sollten jedoch in Riesa 'ne» zugezogenc Personen bis zum letzten Impftermin am 6. Mai keine Vorladung zur Vorstellung ihrer zum ersten Male impspflichtigen Kinder er halten haben, so sind die Kinder zu diesem Termine vorzustellen, Aus einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Dipbterie, Croup, Keuchhusten, FlccktuphuS, roseuartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. OerMchcs und Sächsisches. Riesa, den 24. April 1918. —* Verleihungen. Dem Leutnant d. L. S chulze, Inhaber des Marmorwerkes, wurde das Ritterkreuz vom Militär St.-Heinricbsorden, dem Leutnant Karl Richter, Sohn des Herrn Heizhausvorstehers -Richter, hier, das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen. —* A. Wiesers Rau b t i e r k ar a w a u e ist für kurz: Zeit auf dein Schützenplatz hier eingekehrt. Tie Eröff nungsvorstellung wird heute, Mittwoch, abend gegeben. Die Direktion verfügt, wie auswärtige Blätter berichten, über eine größere Zahl tadelloser Exemplare von Raub tieren und auch andere Tiere aus fremden Zonen. Ten Hauptanziehungs- und Glanzpunkt für die Besucher bildet eine großartige Tierdressur. Die Dressur von 7 starken Löwen ist wirklich stannenerregend und sehenswert. 2 Tierbändigerinnen und 1 Tierbändiger besorgen dies. U. a. trägt die Tierbändigerin die stärksten Löwen, 2—3 Zentner wiegend, die Tiere über Hals und Schultern gelegt um die Arena herum. Die Löwen springen direkt durchs Feuer. —* O e f f c n tl i ch e r.L i ch t b ild e r v o r t r a g. Auf den morgen Donnerstag abend in der Elbterasse stattfin- dendeu öffentlichen Lichtbildervortrag „Im Firnenqlanz des Oberengadin", zum Besten der NuSlandSslüchtigen, sei hiermit nochmals aufmerksam gemacht. — "Kinderhorte als Zwischenglied zwi schen Elternhaus und Fürsorgeerziehung. Die Horttätigkeit hat mit der Fürsorgeerziehung die man nigfachsten Berührungspunkte. Sie wirkt, wenn der Hort den ganzen Tag und vor allem auch iu den Schulferien ge öffnet ist, entlastend auf die große finanzielle Opfer fordernde Fürsorgeerziehung. Aus sittlichen und wirtschaftlichen Gründen ist es zweifellos wertvoller, eine» der Verwahr losung entgegen eilenden Knaben durch die Horterziehung zurückzuhalten, als ihn bis zur richterlich festgestellte» vol lendeten Gefährdung kommen zu lassen und dann durch Für sorgeerziehung zu retten versuchen. Besonders jetzt, wo in vielen Familien der Vater schon jahrelaim seinen Kindern fern seiu muß und selbst beim redlichsten Willen seinen Er- Leherpflichten nicht nachkommen kann und wo auch die im Außenberufsleben wirkende Mutter trotz alle» Bemühens ihren vollen erzieherischen Einfluß nicht mehr geltend machen kann, besonders jetzt hat die Allgemeinheit ein Interesse an der Einrichtung von Kinderhorten. Sie tragen dazu bei, daß das letzte und schärfste Mittel, die Ueoerweisnng in Fürsorgeerziehung, nicht ohne einen humaneren Besserungs versuch angewendet zu werden braucht, ja in vielen Fällen aar nicht notwendig wird. Ein Kinderhort ist durchaus reine Anstalt mit dem Endzweck, die Eltern von ihren Pflichten als Erzieher zu entlasten. Er soll durchaus nicht den bequemen und trägen Eltern dienen, nicht den gedanken losen, die lieber in Sorglosigkeit der Ruhe pflegen und ihre Kinder deswegen der Hortteiterin überlassen. Er soll viel- »ehr den Eltern helfen, die durch den Krieg von dein Zu- ammensein mit ihren Kindern gewaltsam loSgerifsen war en sind. Er soll dazu beitragen, daß die viele Tagesstunden ich allein überlassenen Kinder nicht auf Abwege geraten, ffe so leicht in die Besserungsanstalt führen. Er ist ein PoroeugungSmittel, das in der Not der Verhältnisse, die Vstr Krieg mit sich brachte, seine Begründung findet. -^y Landgericht. Die dritte Strafkammer des DreShner Kgl: Landgerichts beschäftigt eine Untersuchungs sache gegen den aus Ungarn gebürtigen Kaufmann Gr. wegen Urkundenfälschung und Betrugs im Rückfalle. Der Angeklagte verbüßt gegenwärtig eine 4 monatige Gefäng nisstrafe, di« ihm, von dem Landgericht 1 Berlin wegen Da« Ri«,aer Tageblatt erscheint jede« La« abend« '/,7 Uhr mit Ausnahme der Soim- und Festtag«, vrz«,«Preis, aeaen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Haus oder bei Abholung an, Schalter dar Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. A«zei«en für die Nummer de« Ausgabetages find bis 10 Uhr vormittags pufzugeben und im voraus zu bezahlen: «ine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 nun breite Grundschrift-ZeU« (7 Silben) 2L Pf., OrtSpretS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent- buchend Höker. Nachweisung«, und BrrmittelunaSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werdtn muß oder der Auftraggeber in Kmlbrr« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntagtge Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Slbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat oer Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer«-Winterlich, Riesa. GeschöstSftele: Soethestratze Verantwortlich sür Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilke lm Dittr,ch, Riesa. Tngeskinderhort Riesa. Freitag, den L«. April, abends 8 Uhr findet in der Tnrnballe der Knabeuschule eilt Elternabend statt, an dem Herr Schuldirektor Fritzsche einen Bericht über den in der Albertschule geplanten Tageskinderhort erstatten wird. Nach denk Berichte werden Anmeldungen für den Hort cutgegciigenommeu. Die Eltern, die gesonnen Ind, ihre tagsüber aufsichtslosen Kinder im Horte unter- zubriugen, und alle sonstigen Einwohner unserer Stadt, die für die Hortfrage Interesse haben, werden hiermit zu der Veranstaltung eingeladen. Riesa, den 24. April 1918. Der Rat der Stadt Riesa. —* Erzeuger von Stroh, die mehr als die Hälfte der von ihnen nach der Verordnung vom 2. August 1917 und 20. Januar 1918 aufzubringenden Strohmenaen bis einschließlich 30. April abgeliefert bez. verladen haben, er halten eine Sondervergütung von 2 M. pro Zentner für jeden Zentner mehr als die Hälfte der aufzubringenden Strohincnge. Die von jedem Besitzer aufzubringende Menge ist nach festgelegten Verbrauchsfätzen für den Viehbestand durch Miiiisterialverorduung geregelt und durch die Kommissionen bei den Revisionen der Ctrohbestandsauf- nahme für jeden Besitzer, der zur Lieferung verpflichtet ist, festgesetzt worden. Die Anträge zur Auszahlung der Son dervergütung find mit den dazu gehörigen Lieferscheinen oder Rechnungsbelegen sofort bei der Ortsbehörde einzureiche», welche dieselben gesammelt der Königlichen Amtshaupt mannschaft einsendet. ES liegt im eigenen Interesse eines jeden Landwirtes, wenn er die nuferlegte Lieferung von Stroh bis 30. April zur Ausführung bringt, der dann für jeden Zentner Stroh 2 M. mehr also (> M. erhält. —MI. V e r st e i g e r u n g Sv e r b o t f ü r Obst Pach tungen, Enteignung b e i O b st w n ch e r. Im Vor- fahre wurde mit Recht darüber geklagt, daß ifür Obstoach- tungrn unangemessen Hobe Preise erzielt wurden, die später hin beim Verkauf des Obstes notwendigerweise einen großen Anreiz zur Neberschreitung der Höchstpreise und zur Abgabe des Obstes im Schleichhandel ausüben mußten. Besonders mar dies bei öffentlichen Versteigerungen der Fall, bei denen das gegenseitige Ueberbieten und der Zuschlag 'zum Höchst- gebot preisstciyernd wirken. Die bisherigen Bestimmungen über Höchstpreise zur Bekämpfung übermäßiger Preissteige rung boten dagegen keine genügende Handhabe. Die Re- qierung hat sich deshalb genötigt gesehen, die preisan reizenden öffentlichen Versteigerungen von Obst und Obst- imtzunaen bis auf weiteres ganz.zu verbieten. Dieses Ver bot erstreckt sich nur auf die Art der Veräußerung durch öffentliche Versteigerung; die Veräußerung auf jede andere Art bleibt nach wie vor zulässig. Um den Wucher bei dec Verpachtung von Obstnutzungen auch in: freien Verkehr aus schatten zn können, ist der Landesstelle für Gemüse und Obst die Befugnis übertragen morden, Pachtungen, sür welche Preise gefordert oder bezahlt werden, deren Höhe dem vor aussichtlichen Ernteertrag bei Zugrundelegung der behördlich festgesetzten Richtpreise oder Höchstpreise nicht entspricht, zn enteignen. Der Besitzer erhält dann für sein Obst nur den jenigen Preis, der bei Zugrundelegung der amtlichen Richt- oder Höchstpreise für Erzeuger angemessen ist. —MI. Zwecklose Gesuche von Kricgcrwit- wen. In letzter Zeit haben sich die Fülle gehäuft, in denen Kriegerwitwen bei de» verschiedensten Stellen Ge- samteingaben nm Unterstützung oder Erhöhung ihrer Vcr- sorgungSgebührniffe einreichen. Solche Eingaben tragen oft die Unterschrift einer großen Zahl von Gesuchstellerinnen (bis 140). Das stellv. Generalkommando macht darauf auf merksam, daß die Gesuchstellerinnen hierdurch keinesfalls einen anderen Erfolg erzielen als wenn sie einzeln bei den, zuständigen Bezirksrommando oder bei derjenigen stellv. Intendantur, von welcher die VersorgungSgebührniffe be willigt worbt» sind, ihr Gesuch anzubringen. Durch die Gesamteingaben wird lediglich eine Erschwerung des Ge- schäftSgangeS und infolgedessen eine Verzögerung in der Erledigung der Gesuche herbeigefiihrt. Zudem treffen naturgemäß die in den Gesamtemgaben ausgestellten Be- hauptunaen bet den einzelnen Gesuchstellerinnen nicht in gleicher Weise zu, während andererseits wesentliche Uni- stände des Einzelfalls nicht znm AuSdrnck gelangen. Die Kriegerwitwen handeln deshalb in ihrem eigenen Interesse, wenn sie das Mitunterschreiben solcher Sammelgesnche unterlassen. übermäßiger Preissteigerung und unerlaubten Handels zu erkannt worden ist. In dem vorliegenden Falle wurde Gr. für schuldig erkannt, in Riesa und Umgegend Betrügereien bei Bestellungen von Lichtbildern begangen, ferner hierbei Schriftstücke mit falschem Namen und Zeichen unterzeichnet zu haben. Der Angeklagte erhielt eine Zusatzstrafe von 3 Monaten Gefängnis. — Grüner Roggen und grüner Weizen dür fen, wie das Ministerinin des Innern erneut bekannt gibt, nur mit Genehmigung der zuständigen Amtshanptinann- schnst oder in Städten mit revidierter Stüdteordnnng des Stadtrats abgemäht oder verfüttert werden. Zuwider handlungen werden mit Geldstrafe bis zn 1500 Mark be straft. — Sozialdemokratische Interpellation in der Zweiten Kammer: Was hat die Königliche Staats regierung getan und was gedenkt sie noch zu tun, um bei der Ueberleitung der Wirtschaftsverhültnisse in die Frie denswirtschaft auch die Interessen der arbeitenden Klassen zu wahren? —MI. Rücksichtnahme gegeirüber Kriegs beschädigten. Der gegenwärtig starke Andrang zu den Verkehrsmitteln, insbesondere in den großen Städten, bringt es mit sich, daß den in ihren Bewegungen behinder ten und den sichtlich schwer verletzten Kriegsbeschädigten dabei nicht immer die eigentlich selbstverständliche Rücksicht nahme zu teil wird. Auch die Vereine Heimatdank werden diesen Verhältnisse» ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden haben. Jeder möge durch geeignete Einflußnahme, vor allem durch gutes Vorbild zur Erreichung des erstrebten Erfolges beitragen. An die öffentlichen BerkehrZeinrich- tnngcn würde in dem Sinne heranzutreten sein , daß sie ihre Angestellten zu möglichster Rücksichtnahme auf hilfs bedürftige Kriegsbeschädigte uud zu entsprechender Einwiv- knng ans das Publikum anbalten. —* Verlegung von Kriegsgefangenen nach England. Von den englischen KnegSgefangenen- kompagnien in Frankreich sind nachstehend verzeichnete auf gelöst worden: No. 1, 2, 7, 32, 43, 55, 57, 61, 66, 78, 79, 81, 135, 136, 150. ES sind überführt worden die Gefangenen Ser Kriegsgefangenerrkompagnien No. 1, 2, 55 und 57 nach Pattishall, die Gefangenen der Kriegsgefangenen- kompctMien No. 7, 66, 78, 79 und 81 nach Dorchester, die Gefangenen der Kriegsaefangenenkompagnie» No. 32, 61 und 136 nach Cattericr und die Gefangenen der KrtegS- aefangenenkompagnie» No. 43, 135 und 150 nach Hand- forth. Post- und Geldsendungen, die für diese Gefangenen bestimmt sind, können schon jetzt nach den neuen Inter nierungslagern gesandt werden: hierbei muß aber die frühere Gefangenennummer, die die Gefangenen in Frank- reich getragen haben, angegeben werden, B : To the Prisoner of War Heinrich Müller, Jnf.-Regt. 180/4. Komp. Camp Pattishall formerly no 98; 1. Prif. of War Comp. in France. —* Vom Pflanze«. De» kürzlich herauSaegebenen Sondernummer „Bom Säen" hat der Ausschuß ftir Klein- aartenbau der Zentralstelle ftir WohnungSfHrsorge im Landesverein Sächsischer Heimatschutz, DreSd«n-V., Schleß- aasse 24,2 jetzt eine zweite Sondernummer seiner Ratschläge für den Kleingartenoau in der Kriegszeit: „Vom Manzen" zur Belehrung sür Kleingärtner und KneaSlandbefteller folgen lassen, die in ebenso übersichtlicher Weise alles Be achtenswerte bei der Pflanzung der Gemüse z. B. Pflanz weite, PflanzenersparntS, Beschaffenheit der Pflanzen, Pflanzwetter, Pflege usw. enthält.' Einzelnummern davon werden gegen Einsendung von 10 Pfg. überallhin ver schickt. Probeblätter der laufend erscheinende» Ratschläge kostenlos.
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