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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191804276
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180427
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-27
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1918
- Autor
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Riesaer M Tageblatt Sonnabend, 87. April 1918, abends. Do« Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abend» >/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn» mid Festtage. BezugsPretS, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger jrei Haus oder bei Abholung ain Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S Mark, monatlich 1 Mark. Anzeige« für die Nununer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugebsn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Gilbens 25 Pf., ürtSprerS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Gai; ent- sprechend höben Nachweisung»- und VermittrlungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« eiugezogen werden inutz oder der Auftraggeber i.i KoanrrS gerät. Zahlung-- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle Höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungLeinrichtungen — hat oer Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Nückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa Geschäftsstelle: Goetbestraste äst Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, SNestr. und Anzeiger sLlbeblatt and Aryeigerf. / MtzchRnWW, L ff» LL v-pscheckkontor «p,tz v««f «irokaff. Riesa Nr. «. für die König!. AmtShauptmännschast Großenhain, -aS König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Niesa, sowie den Gemeinderat GMa. S7. Sonnabrud, 87. April 1918. abends. 71. Aahrg. KleiahandelsySchftpreis« für Kortoffeln betr. Nach Gehör der zuständigen Preisprüfungsstellen werden für die Abgabe von Kar toffeln im Kleinhandel folgende Höchstpreise festgesetzt: ») bei Abgabe von Mengen unter 1 Ztr. 9 Mk. für den Ztr. oder 9 Pfg. für das Pfund, d) bei Abgabe von 1—10 Ztr. 8,30 Mk. für den Ztr. Im übrigen wird für den Verkauf noch folgendes bestimmt: Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht mehr als IO Ztr. zum Gegenstaude hat. Der Verkauf nach Hohlmaß ist nicht zulässig, er darf nur nach Gewicht erfolgen. , Wer als Erzeuger bez. Händler Kartoffeln im Kleinhandel feilhält oder feilbietet, ist verpflichtet, auf Verlangen der Verbraucher diese, sofern die zur Verfügung stehende» Vorräte ausreichen, in Mengen von mindestens 1 Ztr. zu verabfolgen. Zuwiderhandlungen werden, was Ziffer ll und Hl anlangt, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zn 1500 Mk., im übrigen mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Bei Uebersckreitnng der Höchstpreise kann neben den anaedrohten Strafen angeord- ,net werden, daß die Verurteilnug auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen ist; außerdem kann neben Gefängnisstrafe der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte er kannt werden. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Großenhain und Riesa, am 24. April 1918. .432 all. Die Königliche Slmtshauvtmannschaft Großenhain und dw Stadträte zn Großenhain und Riesa. Sammlung getragener Oöerkleidung vetr. Um den Bedarf an Öbcrkleidnny der in den kriegswichtigen Betrieben, insbesondere auch bei der Eisenbahn und in der Landwirtschaft, beschäftigten Arbeiter teilweise zn decken, hat die Reichsbekleidungsstello im Einvernehmen mit den Landeszentralbehörden angeordnet, daß alsbald eine allgemeine Sammlung von getragener Obcrkleidung für Männer im ganzen Reiche veranstaltet werde. Der Kommnnalverband sott hierzu eine von der LaudeSzentralbehörde festgesetzte Anzahl von Anzügen beistenern. Hochgeschlossene Joppe und Hosen sind als Anzug anzu sehen; Fracks, Smokings und Uniformen sind jedoch von dieser Abgabe ausgeschlossen. Es wird erwartet, daß die erforderlichen Anzüge im Wege der freiwilligen Abgabe auf gebracht werden, um so strengere Maßnahmen der NeichSbekleidungsstelle zu erübrigen. Die Kommunalverbände sind jedoch ermächtigt morden, Personen, von denen anzu nehmen ist, daß sie eine größere Anzahl Oberklcider besitzen, die Vorlegung eines Ver- zeichnisseS über ihren Bestand au Obcrkleidern und zur Anfertigung solcher geeigneten Stoffen anfzuerlegen, falls sie nicht wenigstens einen Anzug abliefern sollten; auch sind sie ermächtigt, solchenfalles die Richtigkeit des Verzeichnisses nachznprüfen und die hierzu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Bei der Abgabe der Kleidungsstücke wird dem Abliefernden eine Bescheinigung er teilt, welche eine amtliche Zusicherung enthält, daß die jtztzt abgegebenen Oberkleider bei einer im weiteren Verlauf des Krieges etwa notwendig werdenden auderweiten Einforde rung getragener Oberkleider in Anrechnung gebracht werden. Eine Bescheinigung dieser Art wird jedoch demjenigen nicht erteilt, der eine Abqabebescheinigung zwecks Erlangung eines Bezugsscheins ohne Prüfung der Notwendigkeit der Anschaffung auf seinen Wunsch erhalten hat. Die abqelieferten Anzüge werden nach einem geordneten Schätzungsverfahren ange messen bezahlt. Die Schätzungs- und Annahmestellen sind angewiesen, für Oberkleidungen, die innerhalb 3 Wochen nach Erlaß dieser Bekanntmachung abqelicfert werden, einen be sonderen Zuschlag von 10°'„ zu den regelmäßigen SchätzungSbeträgen zu bewilligen. An alle Einwohner des Bezirkes, die dazu in der Lage sind, wird das dringende Ersuchen gerichtet, diese Sammlung, deren Ergebnis für das wirtschaftliche Durchhalten unseres Volkes im Kriege von hoher Bedeutung ist, opferfreudig zu unterstützen und möglichst viele Anzüge abznliefern. — Es wird von diesen Kreisen erwartet, daß sie ihre entbehrlichen Oberkleidungen diesem großen Zweck zur Verfügung stellen. Tie Annahmestellen und deren GcschäftSstunven sind in: Großenhain, Auenstraße 1: Mittwochs und Sonnabends: 9—12, 2—4 Uhr; Riesa, Ratshof, Altes Brauerei-Wohnhaus: Mittwochs und Sonnabends: 9—12, 2—3 Uhr; Radeburg, Albertftraße 1«9: Mittwochs und Sonnabends: 9—12, 2—4 Uhr. Etwaige Anfragen sind an die Königliche Amtshauptmannschaft — BekleidungS- ftelle — zu richten. Großenhain, am 24. April 1918. 236»L. Der Kommunalverband. Verkauf da« FrauenhemSe». Demnächst wird mit der Veräußerung der von der ReichsbekleidungSstrlle dem Kommunalverband in geringer Menge zuaewiesenen Frauenhemden begonnen werden. Diese Waren sollen nur den Kreisen der bürgerlichen Bevölkerung zugeführt werden, die dringendste» Bedarf haben, diesen auf andere Weise nicht decken rönnen und im Bezirke deS Kommunalverbaudes, einschließlich der Städte Großenhain und Riesa, wohnen. Als Höchstpreis wird für 1 Franenhemd 6,SS Mark festgesetzt. Die Fraueuhemden werden in den Geschäften des Bezirkes verkauft und dürfen nur abgegeben werden, wenn der Verbraucher 1. einen Bezugsschein und außerdem 2. eine Bescheinigung des Stadtrates, des Gemeindevorstandes oder GutsvorfteherS darüber vorlegt, daß er der Hemden dringend bedürftig ist und den Bedarf nur durch Kauf der dem Koinmunalver- band für die bedürftige Bevölkerung zur Verfügung stehenden Reichsware decken kann. Diese Bescheinigungen haben nur Gültigkeit in: Kommnnalverband Großenhain und sind am 1. eines jeden Monates der Königlichen NmtShauptmannschaft — Bclleiduugsstelle -* unaufgefordert cinzusenden. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, insbesondere ^inen höheren Preis for dert öder sich bezahlen läßt oder an Personen außerhalb des Bezirkes verkauft, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen vorzugehen ist. Großenhain, am 24. April 1918. Der Kommnnalverband. Einschränkung des Weizerrmehlverkanfs. Für den Bezirk der Königlichen AmtSkauptmannschaft Großenhain einschließlich der revidierten Städte Großenbaiu und Riesa wird folgendes bestimmt: Die Abgabe von Weizenmehl auf die Abschnitte der Brotkarte und auf die Reichsreisebrotmarken wird hiermit untersagt. Die Abgabe von Weizenmehl darf nur noch auf die neben den Brotkarten auSgc- gebenen besonderen Mehlmarke« erfolgen. Die Abgabe von Roggenmehl kann nach wie ver sowohl auf die Brotkarte als auch auf die Reichsreisebrotmarken erfolgen. ' Diese Bekanntmachung tritt sofort iu Kraft. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu SO 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Großenhain, am 26. April 1918. 488 b I. Der Kommnnalverband. Ngck nn NMÄ sni dik „k" Ricks der sandMckWck». Da uns nunmehr ein Teil der bestellten Kartoffel» zugegangen ist, kann mit der Abgabe auf O-Markcn begonnen werden. Sie muß bezirksweise geschehen, da die Kar toffeln nur nach und nach eingehen. Zunächst können nur die nachgeuannten Bezirks-Einwohner berücksichtigt werden. Die Ausgabe erfolgt Montag, de» 29. April 1918 im Aeldspeicher der Firma Herrn. Grüble, hier an der Kirchbachstraße, und zwar für diejenigen, die ihre Brotmarken abholen in der Polizeiwache vorm. von 7 bis 9 Uhr, im Realprogymnasium „ „ 9 „ 10 Uhr, im Gasthof zum Stern und in der Earolaschule uachm. von 1 bis 3 Uhr. Eine vorherige Abholung der Landeskartoffelkarten in unserer Kartenzentrale ist nicht erforderlich. Diese werden vielmehr an der Verkaufsstelle im vorgenannten Feld speicher zurückgegeben und zwar ist dabei die Vroiausweiskarte vorzulegen. Der Kaufpreis, der 8 Mk. 30 Pfg. für den Zentner beträgt, ist — möglichst abge- zählt — sofort zu entrichten. Transportmittel sind mitzuhringeu. Wegen der weiteren Kartoffelabqaüe erfolgt auderweite Bekanntmachung. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. April 1918. K. Wir geben hiermit bekannt, daß von uns heute auf die Dauer von 3 Jahren in Pflicht genommen worden sind: Herr Kaufmann Alfred König als BezirkSvorstehcr für den I. Bezirk und Herr Brauerei-Direktor Arno Friede als stellvertretender Bczirksvorsteher für den U- Bezirk. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. April 1918. Ham. TagrskinSerhort Riesa. Die geehrten Einwohner unserer Stadt werden herzlich gebeten, den in der Albert- schule geplanten Kinderhort nach Kräften zn unterstützen. Viele unbedingt nötige Hort gegenstände sind gegenwärtig nur zu den teuersten Preisen, manche überhaupt nicht zu haben. Bemittelte Eltern werden von ihren erwachsenen Kindern noch mancherlei besitzen, was keinen Wert mehr für sic besitzt und in den Bodenkammern herumliegt. Im Hort erwachen diese Sachen zu neuem Leben und bringen Lust und Sonne in manches sonst an Freuden arme Kiuderhcrz. Freundliche Spender wollen ihre Gaben rocht bald vormittags von 10—12 oder nachmittags von 3—5 im Kinderhort im Hintergebäude der Albertsckule Zimmer Nr. 23 abliefern. Auch kleinste Zumeuduugeu werden dankbar entgegengcnommen. Riesa, den 25. April 1918. Der Rat der Stadt Niesir. Reh. Erhebrmr; über lserstcherrve Wohmmgerr. Am 1. Mai soll eine Erhebung über 1. die in der Stadt Riesa am 1. Mai 1918 leerstehenden Wohnungen, 2. die am 1. Mai 1918 ständig außerhalb der Stadt Riesa in Arbeit stehenden, aber hier wohnhaften HaushaltuugSvvrstäude, 3. die nach Kriegsende in Niesa voraussichtlich fccimcrdcnden Wohnungen, 4. die nach Kriegsende voraussichtlich von Kriegsgetranten und zur Zeit Wohnungslosen benötigten selbständigen Wohnungen stattfinden. Die Vordrucke hierfür werden den Hausbesitzern bczm. deren Stellvertretern von Montag, den 29. April ab zugcstellt. Sollte Jemand den Vordruck nickt zugestellt erhalten, so ist er,verpflichtet, einen solckeu in der Polizeiwache abzuholeu. Die genaue Ausfüllung der Vordrucke ist im Interesse der Allgemeinheit dringend nötig. Allen Grundstücksbesitzern oder -Verwaltern wird deshalb die wahrheitsgemäße Ausfüllung der Vordrucke zur Pflicht gemackt. Die Abholung der Vordrucke erfolgt Montag, den 6. Mai. Wer die Vordrucke für diese Erhebung nickt oder nicht ordnungsmäßig ausfüllt, wird mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. April 1918. ' Fnd. BstMNwmchmrst. Der Bedarf an Papierstrickeu als Garbeubünder, Pslugleiuen, Acker und Fahrleincn, Heuleinen und Vichstricke nsw. ist bis spätestens 1. Mar 1918 im Gemeindeamte auzumciden. Weida, am 26. April 1918. Der Gemeinoedvrstand. FaMilimmtterWtziMß, NerttemMtttmMit. Infolge dienstlicher Ne Hinderung des Unterzeichneten am 1. Mai erfolgt die Aus zahlung der Familieminterstützung schon Montag, den 29. dieses Monates von vormittags 8—1 Uhr. Die Bescheinigung der Nentcnguittungeu erfolgt am 1. Mai von vormittags 7-9 Uhr. Weida, am 26. April 1918. Der Gcmcindevorstand. HslMrsteiMNMg. R. Mai 19 L«, vorm. 19 Uhr, Gasthof zn Gröditz. 30 w. Stämme bis 15 cw, 09 h. Klötze 12/22 <ur, 20 w. Terbstangen 10/12 em. 220 na w. Nlstischcite, 70 rm >>. und 200 rw w. Nutzknüppel. Schlag : Abt. !)4, Ginzels),: Abt. 84, 85, 86, 88. 102, 106. 112, 116, 122, 124. L vorur. 9,9 Uh? ab findet im obengenannten Gasthofe die Vereinnahmung der ÄreSiaü^ii Wrewnpachtgelder statt. Kgl. Forstrevier-Verwaltung Weißig a. R„ LS. Aprrl, 1918. Kgl. ForstrenGmt Dresden.
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