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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191805066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180506
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180506
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-05
- Tag1918-05-06
- Monat1918-05
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.05.1918
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Montag, «. Roi 1918, oliruvs. 194. 71. Jahrg. Vf. - M. 90 1 1 1 2.-» 75 1 Ak. - M. M. 80 Pf. 1 M. 45 Pf. 1 M. 25 Pf. 15 90 3 2 3 2 1 Ak liMche Diözesan-Berfammlmg dn kchme 8rMm findet Montag, den IS. Mai, vormittags 11 Uhr im Saale des Sachsenhofes in Grotzenkain statt und werden die Herren Kirchenpatrone, die Kirchgemeinden, ihre Herren Geistlichen und Kirchenvorsteher auch noch hierdurch zu derselben eingeladen. Königliche Snperintendentur Grokenhain, den 6. Mai 1918. Fiebig, S. Pf. Pf. Pf. Pf. Milchhöchftpreise. Die Berorduuna über Milchhöchstpreise bleibt bis auf weiteres auch für die Zeit nach dem 19. Mai 1918 in der jetzt geltenden Fassung vom 10. Oktober 1917 (Nr. 242 der Sächsischen Staatszeitnng vom 17. Oktober 1917) mit den darin bezeichneten Höchst preisen und Höchstsätzen für Milch bestehen. Dresden, am 2. Mai 1918. 1030H8V Ministerium des Innern.2022 Die Höchstpreise für Schtachtschwcine gelten nur für die unmittelbar zur Schlachtung bestimmten Schweine. Unter den Begriff der Schlnchtschivcine fallen nickt die Autterschtveine, das sind die jenigen, welcke zur Weiterfütterung, z. B. für Hausschlachtungszwecke erworben werden. Durch diese Bekanntmachung wird die Bestimmung des 8 9, Absatz 3 der Verord nung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917 — Reichsgesetzblatt Seite 949 k — nicht berührt, wonach die Veräußerung von Schweinen mit einem Lebendgewicht von mehr als 25 i>s, auch wen» es sich nicht um Schlachtschweine handelt, nur an die staatlich bestimmten Viehabnahmestellen oder deren Beauftragte, d. h. im Königreich Sachsen nur an den ViehhandelSvcrband oder an seine Mitglieder mit großer AnSwciSkarte erfolgen darf. Dresden, am 2. Mai 1918. 2498--HNIII —Ministerium des Innern.2023 Pf. Pf. Plötze, Rotaugen. Güstern, sofern 3 Fische 500 e und darüber wiegen deSgl. sofern 3 Fische unter 500 s wiegen . . Zoppen, Ziegen, Stinte, Kaulbarsche (Sturen), Ukelei (Lauben), Hasel, Gründlinge, sowie kleine Back fische aller Art I Lachs im ganzen Lachs beim Verkauf im Ausschnitt ohne Kopf und Eingeweide Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Verbraucher. Höchstpreise für Süßwasserfische. Auf Grund einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 20. März 1918 Nr. 200 HL. vil werdenZür die Stadt Riesa folgende Höchstpreise festgesetzt: Aale von 500 gr und darüber 3 M. 00 Pf. von 250 8 bis unter 500 3 M. 20 Pi. unter 250 8 Zander (Schill) von 1000 § und dariibcr unter 1000 § . Aeschen Hechte, Schleien Nutten, Treische . . . Barsche, Karauschen, sofern 3 Fische 500 s und da rüber wiegen dcsgl. sofern 3 Fische unter 50 8 wiegen . . Bleie (Brachsen), Barben, Rapfen (Schiede), Döbel «Aitel, Schnuppfische), Zährten (Rußnasen) Alande (Orfen), Nerflinge (Frauenfische) von 2000 s und darüber deSgl. von 1000 g bis unter 2000 8 . . - « desgl. unter 1000 8 . . Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta« abends */,7 Uhr mst Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vezngspret», gegen Vorauszahlung, durch unsere Trager frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaisers Postanstalten vierteljährlich Ü Mark^ monatlich 1 Mark. ANzrigen für die Nummer de- Auöc^abetaaeS sind bis 10 Uhr vormittag- aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plötzen wird nicht übernommen. Preis slir di« 43 mm breit« «Srundschrist-Zeile (7 Silven) 2S Pf., OrtSprerS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Salz en:- Hrechend höher. Nachweisung», und VermittelungSgebühr SO Pf. Feste Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen iverden muß oder der Auftraggeber in Aanmr» gerat. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehutägtg« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe'. — Im Falle höherer Gewalt — Kneg oder sonstiger irgendwelcher Störnngen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderungScinrichtunaen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise?. Rotationsdruck und Verlag: Lang ert Win terltch, Riesa. steschiftSftele: Goetheftratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähn'el, Riesa; für Anzeigenteil: Wilkelm Ditlrich, Ricfu. M. 60 Pf. Ak. 20 Pk. M. 15 Pf. M. 10 Pf. M. 70 Pf. M. 00 Pf. M. M. M. M. 25 60 „ 6 M. 90 Pf. 9 M. 20 Pf. Zuwiderhandlungen gegen" die vorstehenden Bestimmungen werden gemäß 8 5 i .-r Bekanntmachung des Reichskommissars für Fischvcrsorgnng vom 7. Februar 1918 in Ver bindung mit 8 6 der.Bekanntmachung über die Beaufsichtigung der Fischversorgung vom 28. November 1916/22. September 1917 mit Gefängnis bis zn einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben den Strafen können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung be zieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Mai 1918.F. Brennholzverkanf morgen Dienstag, den 7. d. M., vormittags 8 Uhr bei Herrn Klose. Raummeter 33.— M. Das von den einzelnen Einwohnern seinerzeit bestellte Holz muß restlos abgenommen werden, widrigenfalls auf Kosten der Besteller andere Maßnahmen getroffen werden. Weida, am 6. Mai 1918. Der Gcmcindcvorftand. Bekanntmachung. Die diesjährige Kirschenuuhuns an den hiesigen Straßen soll an einen Unternehmer verkauft werden. Kaufsangebote werden, verschlossen und mit der Aufschrift: „Kirschen nutzung 1918" versehen, bis Sonnabend, den 11. Mai d. I., mittags 12 Uhr erbeten. Die Bedingungen können hier eingesehen. oder abschriftlich gegen eine Gebühr von 60 Pf. bezogen werden. Die bis znm 15. d. M. nicht beantworteten Angebote gelten als abgelehnt. Poppitz, am 5. Mai 1918. Der Gemeindevorstand. Riesaer G Tageblatt ««d Anzeiger (Oklbeblatt mü Anzeiger). DiahtanjHMr Tagedlatt Riesa. E! g* Postscheckkonti» Mipzkg «MR «r. so. «irokass, Riesa Nr. L«. für öie Königl. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den GemeinderaLGröva. r >. r ». d k. e, l. lt :e n l. « ss-------- ' ------ Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 6. Mai 1918. —* Auszeichnung. Der Soldat Arno Dege im Jnf.-Reg. 102, Sohn des Herrn Gustav Dege, wurde mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet. Er ist bereits im Besitz der Friedrich August-Medaille. —* Goldene Hochzeit. Am vergangenen Sonn abend konnten der frühere Hutmachermeister, jetzige Priva- tuS Herr Gustav Uhlig und dessen Gattin das goldene Ehejubiläum in seltener Rüstigkeit feiern. Die kirchliche Einsegnung fand in der Wohnung am Nachmittag dnrch Herrn Pfarrer Friedrich statt, der hierbei dem Jubelpaar die ihm von Sr. Majestät dem König verliehene Ehren bibel überreichte. Auch von anderen Seiten sind dem Jubelpaar mannigfache Ehrungen darqebracht worden. —* Fernspr ech a n s ch l u ß erhielten: Balke, Fritz, Schnhwaren- und Schuhmacher-BedarkSar- tikel, Großhdlg., Kaiser Franz Josevhstr. 9, 423 Döllsckcr, Theodor, Fabrikation von Leitern, Treppen leitern und verseh. Holzwaren, Maxstr. neben Schlacht hof, 532 Donner, Alfred, photogr. Atelier, Wettinerstr. 24, 480 Engel, Martha, Inh. Emil Engel , Weiß- Kurz- Woll- und Modewaren, Wettinerstr. 8, .341 Gasthof Mcrgendorf bei Riesa, 186 Gastwirtschaft zum goldenen Engel, Bes. Döderlein, Poppitzerstr. 33, 363 Gebel, Paul, Tapezierermcister und Dekorateur, Albert- straße 7, 442 Müller, Richard, Bäckermstr. Röderau, 118 MRasfs, vr jur. Bernhard, Bismarckstr. 57, 205 ^Richter, Dt. Marketendcrei, Lazarett 0, Zeithain-Truppen- Uebungsplatz, 656 Schautschik, Max, Gasthof „Goldner Löwe", Schützen straße 20, 256 Schwamborn, G. Direktor, Bismarkstr. 33, 655 Sieber, Reinhold, Geschäftsführer d. Fa. Mosebach m. b. H., Maxstr. 6, 446 Siegelt, Karl, Baumstr. Kaiser Wilh. Platz 4 b, 512 Vogel, Hauptmann, Bismarckstr. 57, 268 Wirthgen, Theodor, Viehhändler, Rundteil 25, 503. —* Konzert des Männergesangvereins „Orpheus"- Riesa. Einen besonderen Kunstgenuß bot das vöm Männergesangverein „Orpheus" vorigen Sonn- abend in der Elbterrasse veranstaltete Konzert seinen Mitgliedern und geladenen Gästen. Die Männerchorlieder wurden trotz der besonderen Schwierigkeiten, die die Jetzt- »eit den Gesangvereinen bietet, begeisternd mit guter Aus sprache uuter Leitung des Kriegsliedermeisters, Herrn Ob e r mu sikmeister I. Himmler, vorgetrage«. — Die Pionierkapelle brachte Haydns immer »och jugendfrische Sinfonie mit dem Paukenschlag in -höchst lobenswerter Weise mit gutem Hervorheben der Themen zur Ausführung. — Ganz besonderen Beifall erzielten die Vorträge der Opernsängerin, Fräulein Erna Herwelly aus Dres den, die noch von ihrem ersten Auftreten her (JubiläumS- konzert des Herrn Obermusikmeiftcr Himmler) in gutem Andenken steht. Mit der Ballade a. d. Op. „Der fliegende Holländer — vom Orchester begleitet, nnd Liedern von H. Wolf, R. Strauß und I. Brahms — von Herrn Horst Krause am Flügel begleitet — hatte sich die Sängerin keine leichte, alltägliche Ausgabe gestellt. — Alles in allem war eS eine schöne Aufführung, die von den Zuhörern mit lobenswerter Aufmerksamkeit entgegengeuommcn wurde. —* Preiswerte und zweckmäßige Holzsan - da len. Die Reichsstelle für Schuhversorgung schreibt: Die warmen Tage des Sommers werden weitere Kreise ver anlassen, neben anderem Kriegsschuhwerk besonders auch zn Holzsandalen zn greifen. Leider wurden bislang noch viele Arten von Sandalen in den Verkehr gebracht, die höchst unzweckmäßig und zum Teil auch übermäßig teuer waren. Nm das Publikum vor derartigem Schuhwerk zu schützen, die Verbreitung preiswerter, der Gesundheit zuträglicher Holzsandalen zu fördern und einer Verschwendung wert voller Rohstoffe vorzubengen, hat jetzt die Reichsstelle süc Schuhversorgnng ihre bereits angekündigte Bekanntmachung erlassen, die den Verkehr mit allen Holzschnhen nnd Holz sandalen regelt, ausgenommen jenes Schuhwerk, das schon den Anordnungen des UeberwachunqsanSschuffcs der Schuh industrie unterworfen ist, nnd die sogenannten Klumpen, bezügl. deren besondere Bestimmungen Vorbehalten sind. Danach dürfen vom 5. Mai d. Js. an mir noch solche Holz schuhe und Holzsandalen vom Hersteller vertrieben werden, deren Muster zuvor von der Reichsstelle für Schuhversor gung genehmigt sind; der Verkauf darf nur stattfinden zu Preisen, die von der Reichsstelle für Sckuhversorgung fest gesetzt sind und die den Schuhen oder Stiefeln aufgestempelt werden müssen. Lieferungsverträge, die bereits zn einem höheren Preise abgeschlossen wurden, gelten, soweit die Lieferung vor dem 5. Mai noch nicht erfolgt ist, als zu den festgesetzten Preisen abgeschlossen. Für diejenigen Holzschnhe und Holzsandalen, mit deren Herstellung am 5. Mai v. Js. bereits begonnen war, muß bis spätestens den 12. Mai d. Js. nm Genehmigung »achqesucht werden. In diesem Falle dürfen die Erzeugnisse bis zum Entscheid der.RcichSstelle für Schuhversorgung noch in der bisherigen Art weiter vertrieben werden. Holzschuhe und Holzsandalen, die aus dem Auslande cingcführt werden, sind ebenso wie inlän dische Erzeugnisse der Genehmigung und der Preisfestsetzung durch die Reichsstelle für Schubversorgung unterworfen. Nach Durchführung dieser Neuregelung wird die Bevölke rung mit gröberem Vertrauen als bisher Holzschuhe und Holzsandalen kaufen können, was ihrer Verbreitung, zumal sie bedarfsscheinfrei sind, sicherlich zugutekommen wird. Es ist auch zu hoffen, daß die Schuhwarenbändler zweckmäßige Holzsandalen m reichlichem Maße erhalten nnd daß so Bc- zugSschwiertgkeitcn vermieden werden. —* Beamtenkinder aufs Land! Der Landes- verein^ sächsischer Staatsbeamten für Wohlfahrtseinrich tungen richtet folgende herzliche Bitte an die sächsische Landesbevölkerung: Helft uns, in diesem Sommer auch Äeamtenkinder je während einiger Wochen anf dem Lande unterzubrinssen! Im Vorjahre wurde mit grobem Erfolge mehr als einer halben Million deutschen Stadtkindern, hauptsächlich aus Arbeiterkreisen, ein kräftigender Land- anfenthalt ermöglicht. Diese Vergünstigung möchte nun auch den nicht minder unter Ernährnngsschwierigkeiten leidenden Beamtenkindcrn neben jenen und den Kindern sonstiger BevölkcrnngSkreisc zugute kommen. Haben doch nahmhafte sächsische Schulärzte festgestellt, daß die größte Abmagerung und die größte Zunahme der Blutarmut ge rade bei den Kindern der mittleren nnd unteren Beamten zu beobachten ist, bei denen Sonderzuwcisungen für Schwer arbeiter nnd sonstige außergewöhnliche Zuflüsse an Nahrungsmitteln durchweg ausgeschlossen sind. In der Hauptsache wird es sich hier um die Unterbringung gegen Entgelt in ländlichen Gasthöfen, Pensionen, Landwirtschaf ten und sonstigen als Selbstversorger geltenden Stätten vaterländisch gesinnter Menschenfreunde handeln. Gegebe nenfalls werden Gegenleistungen durch Betätigung von Kindern im Haushalte oder landwirtschaftlichen, gärt nerischen und sonstigen angemessenen Betrieben in Frage kommen. Tie unentgeltliche Aufnahme von Angehörigen unbemittelter, kinderreicher Eltern und von Kriegcrweiscn würde dankbarst begrüßt werden, ebenso jede sonstige hilfs- nnd opferfreudige Unterstützung des LiebesmerkS. Auch der Austausch zwischen Stadt- und Landkindern einzelner Familien wäre willkommen. Es wird zwar die Zeit der großen Schul- und Herbst-Ferien in erster Linie, bei der großen Schar schwächlicher Kinder aber auch die andere Zeit in Aussicht zu nehmen sein. Freundliche Zusagen werden an die Geschäftsstelle des Landesvereins, Dresden-?!. Waisenhausstraße 34, erbeten, wo auch bereits Anmel dungen von Kindern sächsischer Staatsbeamten entqegengc- nommen werden. —" Hinwei S. Die stellvertretenden Generalkomman dos XIl und XIX weisen nochmals darauf hin, daß gemäß der Bekanntmachung Ul- 300,9. 16 KRA. vom 10. Novem ber 1916 sämtliches Flachs- und Hanfstroh der Beschlag nahme unterliegt. Es ist daher jede eigenmächtige Verweil- duug dieses Strohes, selbst der scheinbar minderwertigen Abfälle, streng verboten. Tie Veräußerung nnd Lieferung ist gemäß 8 7 der genannten Bekanntmachung nur an die Kriegsflachsban-Gesellschast m. b. H. Berlin 56, Mark- grafenstraße 36, oder an die znm Verkauf berechtigten Ver- sonen — nicht aber an Verarbeiter (Seiler, Sattler nnd dergl.) — zulässig. Diejenigen Personen, die sich im Besitze derartigen Materials befinden und die gegebenen Bestim mungen nicht beachten, machen sich strafbar. Tie stellver tretenden Generalkommandos würden fick bei Feststellung von Uebertretungen genötigt sehen, gegen die Betreffenden unnachsichtlich einzuschreiten. — KM. Telegramm des Königs. Se. Maj. der König hat dem Kommandeur des Karabinierrcgiincnts nachstehendes Fernschreiben gesendet: „Tas Regiment Hai sich dei der Einnahme von H.... sowie bei H... nnd T... in schwierigsten Lagen hervorragend geschlagen und der Armee im hohen Norden Ehre gemacht. Ich spreche hierfür dem Regiment weine vollste Anerkennung und wärmsten Dank aus." — Se. Maj. der König hatte anläßlich des Heldentodes deS Rittmeisters Frciherrn von Richthofcn ebenfalls dem Kommandeur der Luststreittrüstc sein Herz- lichstcs Beileid.mit Fernschreiben ausgcdrücktt —MF. Vorsicht beim Genuß von Rhabar ber b l ä t t e rn. Nach einem Einzelsalle, dec sich im Vor - jahre ereignet Hai, erscheint cs nicht ausgeschlossen, daß der Genuß von Rhabarbcrblättern erhebliche gesundheits schädigende Wirkungen äußerl. Es ist deshalb Vorsicht bei der Verwendung dieser Blatter zu Nahrnngszwecken gcbo-
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