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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191805078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-05
- Tag1918-05-07
- Monat1918-05
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1918
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»nH««schMr «-MkM «ch». F«r«nf Rr. SO. AmLsbtcrtt >»vsch«N°>it», »ch,!, ,E «» »L » Nr die K-iiIgL ilmtShaiiptmaimfchist Großenhain, da» KSnigl. Amtsgericht imb den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gcmeknderat Gröda. 10s. Dienstag, 7. Mai 1918, abends. 71 Jahr«. i—i Kr. Marken-Aasgave in Grvva. Die Kohlengrnndkarten auf die Zeit von Mai—September werde,! Mittwoch, den 8. Mai 1918 in den bekannten Markenausgabesteken in der Zeit von 7—8 Nyr abends ausgeqeben. Die Ausgabe der Wohm»ngSznsatzkarte erfolgt später. Gröba, Elbe, äm 0. Mai 1918.Der Gemeindcvorftand. Ganzes billien müsse. Das ErgebnlSder Verhandlun gen sei kurz folgendes: Der Austausch aller kriegsgefangenen Unteroffiziere und Mannschaften, die 18 Monate in Gefangenschaft gewesen seien, erfolge grundsätzlich Kopf um Kopf, außerdem würden ohne ohne Rücksicht auf die Zahlen die Familienväter mit mindestens drei Kindern im Alter zwischen 40 und 45 Jahren, und alle Gefangene» über 45 Jahre in die Heimat entlassen. Die Offi ziere würden nach den gleichen Grundsätzen in der Schweiz interniert werden. Hiernach würden alle deutschen Kriegsge fangenen aus den Jahren 1914, 1915 und 1916 aus der Ge fangenschaft befreit werden. Alle zurzeit in der Schweiz wegen Verwundung oder Krankheit internierten Offiziere, Unteroffi ziere und Mannschaften, die vor dem 1. November 1916 ge- fangenaenommen wotdep feien, würde» in die Heimat ent» 250 e Graupen, ISO s 300 8 Grieß, . 250 8 „ 2. Auf Abschnitt 83 der Warenbezugskarte iil 150 g Marmelade. 3. Vom 1«. laufende« Monats ab ») Gemüsekonserve«. Jeder Haushalt erhält 1 Dose zu 1 Haushaltungen, zu 4 und mehr Personen, können, soweit der Vorrat reicht, eine zweite Dose entnehmen. Die Abgabe erfolgt gegen Vorlegung der Brotanstveiskarte. Bei Selbstversorgern gegen Vorlegung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Zahl der zu ver pflegenden Personen. Die erfolgte Abgabe ist auf der Rückseite der Brotausweiskarte bez. auf der Be scheinigung zu vermerken. b) Kaffee-Ersatz. Es entfallen 25V 8 aus den Kopf für die Zeit bis Ende Juni laufende» Jahres. Die Kleinhändler haben sich zu überzeugen, daß diejenigen Personen, für welche der Kgffee-Ersatz abgefordert wird, in ihre Kundenliste ausgenommen sind. Der Preis beträgt für Graupen 36 Pfg. für das Pfund, Marmelade 92 Grieß 32 „ „ „ Die Verkaufsstellen haben die abgestempelten Abschnitte 18 der gelben Nährmittel karte l zn sammeln, zu 50 Stück zusammenzuschnttren und bis spätestens den 21. laufen de« Monats an Herrn Kommissionsrat Ernst Bitte in Riesa einzusenden, sowie Bestands anzeigen über die Gemüsekonserven bis spätestens den 24. laufenden Monats hierher einzureichen. 53 b, Großenhain, am 6. Mai 1918. 67orUI. Der Kommunalverbaud. 488 o j Die der Gemeinde Wülknitz gehörige Kirschennutzung soll in einem Lose vergeben werden. Angebote sind schriftlich kns 14. Mai beim Gemeindevorstand einzurcichcn. Bc dingungen könne» im Gemeindeamt eingesehen werden. Tie Eröffnung der Gebote erfolgt am 14. Mai abends 6 Uhr im Ortsgasthofe. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die diesjährige Kirschennntznng an den hiesigen Straßen soll an einen Unternehmer verkauft werden. Kaufsangebote werden, verschloßen nnd mit der Aufschrift: „Kirschen nutzung 1918" versehen, bis Sonnabend, den 11. Mai d. I., mittags 12 Uhr erbeten. Die Bedingungen können hier eingeschen, oder abschriftlich gegen eine Gebühr von 60 Pf. bezogen werden. Tie bis zum 15. d. M. nicht beantworteten Angebote gelten als abaelehnt. Poppitz, am 5. Mai 1918.Der Gemeiudevorftand. lassen; man könne damit rechnen, daß n>re Heimkehr in de» nächsten Woche» erfolgen werde, nnd daß im Laufe des Juli die Austauschtransporte aus Frankreich beginnen würden. Es sei selbstverständlich, daß der Transport so großer Mengen sich über eine längere Zeit erstrecken werde. Der Tag der Gefangennahme sei für die Reihenfolge der Transporte maß gebend. Außerdem feie» für die Ernährung, Behandlung und Bestrafung der Kriegsgefangenen eine Reihe von wichtigen bis in alle Einzelheiten gehenden Vereinbarungen getroffen worden, so daß zu hoffen sei, daß das Los unserer Kriegsgefangenen in Frankreich wesentlich verbessert werde. Auch über die in beiden Ländenr zurückgehaltenen Zivilpersonen, die zurzeit interniert sind oder jemals während des Krieges interniert waren, sei eine Einigung dahin erzielt worden, daß alle einschließlich der Wehr pflichtigen in ihre. Heiinqt zurückkehren dürfen. Hiernach würa Da» Riesaer Tageblatt erscheint leben Ta« abrnds '/,? Uhr "üt Ausnahme der Sonn» wnd Festtage. Bezngs-reiS, gegen AorauSzahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter bar Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich ü Mark, monatlich 1 Mark. Anzeige« für die Rümmer de» Ausgabetages stno bi» 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da, Erscheinen an bestimmten Tagen und Plötz«, wird nicht übernommen. Pr-i, für die 48 mm breite Grundschrift-Zeil« (7 Silben) 2S Pf., OrtSpreiS 20 Pf.; zcilraubeiwer und tabellarischer Sag ent- Drecheno höher. Nachweisung»- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. _ Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ing?zvge>i werden muß oder der Auftraggeber i» kvuknr» gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe*. — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtnngen — hat oer Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag! 8 an g er L Wi n terlich, Ri esa Geschäftsstelle: Roethesteaße 59. Verantwortlich für Redaktion! Arthur Hähnel, Riem: s ir Anzeiaenteil: Wilbelm Dittrich, Riesa. HauSelsschnle Riesa. Zn der Freitag, den 1V. Mai 1S18, abends V- 9 Uhr im Gasthaus „Elbterraye* stattfindenden ordentlichen Mitgliederversanimlnng werden die Mitglieder des Vereins „Handelsschule" hierdurch eingeladen. Tagesordnung: 1. Jahresbericht. 2. Rechnungsablegung. 3. Wahlen. 4. Erledigung etwaiger Anträge. (Satzungsgemäß vorher schriftlich einzureichen). Riesa, den 2. Mai 1918. Der Borstand der Handelsschule. Kommerzienrat C. Braune, Vorfitzender. 8 4.- Zuständig ist der Kommunalverband, in dessen Bezirk sich die nach 8 1 beschlag nahmten oder nach 88 2 nnd 3 dem Veräußerungsverbot unterliegenden Gegenstände befinden. 8 5. Der Erwerb der nach 8 1 beschlagnahmten oder nach 88 2 und 3 dem Veräußerungs verbot unterliegenden Gegenstände durch andere Stellen oder Personen als den zuständigen Kommunalverband ist verboten. 8 6. Die Kommunalverbände haben spätestens am 5. jedes Monats der ReichSbekleidungS- stelle — Berwaltungsabteilung — (Abteilung l?) in Berlin 5V. 50, Nnvnbergerplatz 1 über die auf Grund dieser Bekanntmachung erworbenen Gegenstände eine Anzeige zu erstatten. Die Anzeige hat den Anfangsbestand, die Zn- und Abgänge nnd den Endbestand des ab- gelanfenen Monats zn enthalten. ? Die Reichsbekleidungsstelle behält sich vor, Ausnahmen von der Beschlagnahme des 8 1 und dem Verbot der 88 2, 3 nnd 5 zuzulassen, insbesondere kann ans wirtschaftlichen Gründen auf Antrag einem Kommunalverbande der Ankauf auch im Bezirke eines anderen Kommunalbezirks nach dessen Gehör gestattet werden. 3 8. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der 88 1, 2, 3 und 5 werden auf Grund des 8 3 der BundesratSvcrordnung über Befugnisse der Reichsbekleidunasstelle vom 22. März 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe vis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben diesen Strafen kann auf die in 8 3 der genannten BnndesratSverordnung be- zeichneten Nebenstrafen erkannt werden. 8 9- Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 20. April 1918. Reichsbekleidunasstelle. Gebeimer Rat vi Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung. Wüt m KMck ns Sie „k" MM inÄMlniMM. Die Ausgabe von Kartoffeln ans O-Marken wird im Feldspeicher der Firma Herm. Grutzte Mittwoch, de« 8. Mai 1V18, von vormittags 7 bis 1« Uhr fortgesetzt und zwar für diejenigen, di« ihre Brotmarken im „Ratskeller* abholen. Eine vorherige Abholnng der Landeskartoffelkarten in unserer Kartenzentral« ist nicht erforderlich. Diese werden vielmehr an der Verkaufsstelle im vorgenannten Feld speicher zurückgegeben und zwar ist dabei die Brotausweiskarte vorzulegen. Der Kaufpreis, der 8 Mk. 30 Pfg. für den Zentner beträgt, ist — möglichst ab gezählt — sofort zu entrichten. » Transportmittel sind mitzubringen. Der Rat der Stadt Riesa, den 7. Mai 1918. Grasverpachtnnü. Die Verpachtung der Grasnutznng der hiesigen Koinmnnkationswege findet Sonn abend, den 11. ds. Mts., abends 8 Uhr im Gasthof Walther statt. Die einzelnen Parzellen find in der bisherigen Weise eingeteilt und durch Pfähle abgcsteckt. Weida, am 7. Mai 1918. Der Gemeindevorftand. Es wird hiermit das Betreten des Leutewitzer Pfarrholzes — rechts und links der Straße Riesa—Leutewitz — allen Unbefugten ausdrücklich verboten. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Zuwiderhandelnde werden nach dem Forst, und Feldstrafgesetz bestraft. Leutewitz, am 6. Mai 1918.Ter Kirchenvorstand. Nachstehende Bekanntmachung der Reichsbekleidnngsstelle wird hiermit zur allge meinen Kenntnis gebracht. Großenhain, am 3. Mai 1918. 256 s k Der Kommunalverband. Bekanntmachung Ser ReichsbekleiSnngsftette über die Beschlagnahme von Tischwäsche in Gewerbebetrieben nnd den Berkans von Leinen- und Baumwollgcweben. Vom 20. April 1918. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (ReichS-Gesctzbl. S. 257) in Verbindung mit der Bekanntmachung d<r Reichsbekleidnngsstelle über Beschlagnahmen nnd Enteignungen durch die ReichSbe- kleidungsstelle vom 4. April 1917 (Reichsanzeiger Nr. 82) wird folgendes bestimmt: 8 1. Die im Besitz von Gewerbebetrieben befindliche, zur Veräußerung bestimmte, ge brauchte und ungebrauchte Tischwäsche (weiße und farbige, waschbare Tisch- und Mund tücher) die aus Web-, Wirk- und Strickwaren hergestellt ist, wird beschlagnahmt. Ausgenommen von der Beschlagnahme ist diejenige Tischwäsche, dre entweder auS- schueßlich aus Natur- oder Kunstseide oder aus halbseidenen Stoffen, sofern Kette oder Schuß ausschließlich aus Natur- oder Kunstseide besteht, oder aus reinen Papieraarnge- webe hergestellt ist, oder die ungefüttert ist und zur Hälfte oder mehr — die Fläche nach — aus Tüll, Filet, Stickerei oder Spitzenstoff besteht. Die Besitzer der von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände sind verpflichtet, sie aufzubewahren, pfleglich z» behandeln und die zu ihrer Erhaltung erforderlichen Handlungen oorzunehmen. An den beschlagnahmten Gegenständen dürfen unbeschadet der Bestimmungen des Absatzes 3 Veränderungen, insbesondere Ortsveränderungen und Verarbeitungen nicht vorgenommen werden. Rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie find verboten. Den rechts- geschaftlicheil Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Zulässig bleibt die Veräußerung der nach Absatz 1 beschlagnahmten Tischwäsche an den zuständigen Kommunalverband. 8 2- Gebrauchte oder ungebrauchte Tischwäsche der im 8 1 bezeichneten Art, die sich im Besitze von Privatpersonen befindet, darf entgeltlich nur an den zuständigen Kommunal verband veräußert werden. 8 3. Unverarbeitete, gewebte oder gewirkte Stoffe, die ganz oder teilweise aus Leinen oder Baumwolle bestehen und sich im Besitze von Personen befinden, die solche Gewebe weder gewerbsmäßig Herstellen, noch gewerbsmäßig damit Handel treiben, dürfen entgelt lich nur an den zuständigen Kommunalverband veräußert werden. Hauptansschuß des Reichstages. L-eeml, oen 6. Mai 1918. Zu Beginn der heutigen Sitzung des Hauptausschusses de» Reichstags machte General Friedrich vertrauliche Mit teilungen über das noch nicht ratifizierte Berner Ab kommen mit Frankreich betr. den Austausch von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Ge neralmajor Friedrich schrieb das günstige Ergebnis des Mefangeuenaustauschcs hauptsächlich dem Umstande zu, daß die französische Negierung sich letzt zum ersten Male entschlossen Haie, ihr« Delegierten zur unmittelbaren Verhandlung an einem Lisch mit den deutschen Delegierten zu ermächtigen. Grundlage der Verhandlungen sei gewesen, daß deutscherseits die Frage h»t Krieüsaekanarnen und Zivilperson«» ein Unzertrennbares Bekanntmachung. Kriegsteneruugszuschlag für die BezirkSschornstcinfegermeister. Der Bezirksausschuß hat au? Antrag der Bezirksschornsteinfegermeister eine Erhöhung der Kehrlöbne uni 2«°/» als Kriegsteuerungszuschlag bis zum Ende des Jahres, daß dem Jahre des KriegsfchluffeS folgt, bewilligt. Vorstehender Zuschlag tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft und gilt überall da, wo nicht im Wege besonderer Vereinbarung etwas anderes bestimmt worden Ist oder noch bestimmt wird. Großenhain, am 1. Mai 1918. Die Königliche Amtshauvtmauttschast. Die mit der Bekanntmachung des KomiMlnaloerbaichS Großenhain vorn 2. Januar 1918 angeordnete Schließung des Mühlenbetriebs von Moritz Hentzschel in Spansberg wird hiermit mit Wirkung von» IS. Mai 1S18 ab wieder aufgehoben. Großenhain, am 4. Mai 1918. 245 o l. Königliche Auttshauvtmaunschast. Lebensmittelverteilmrg. Es kommen zur Verteilung: 1. In der Woche von» 13.—18. lausenden Monat- auf Abschnitt 18 der grauen Nährmittelkarte I gelben „ 1 roten , I grünen „ l
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