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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191805083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180508
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180508
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-05
- Tag1918-05-08
- Monat1918-05
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.05.1918
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Bild y»m Journalls»«« und seiner Bedeutung für die Wplittkeiner Nation. ,D«L»rtrao wurde von der zahl- Aichm Zuhörerschaft mit allgemeinem Beifall aufgenommen. Meißen. Der Meißner Dombauverein beschloß unter Vorsitz, von EaellenzffSach.Üeivztg sei«, «ust-sun«, nm», dem srin« Aufaahe al« erfüllt angesehen werben kann. Mr bi« Wiederherstellung de« Dome« wurden über 1600«MM. au«aegeb«n. Die 10 Domvaulotterirn haben über 1800000 Ma» erbracht, hi« Gesamteinnahmen de« Verein« betruaen 1728000 Mark, d«,rn Au«aab,n von rund 1706000Mark aeaenüberstehen. Da« verbleibende VermSge» und die Aktien de« Verein« sollen dem Kapitel de« Hochstift»« Meißen übergeben worden. Dresden. Beim Zentralarbeitsnachweis für den Be zirk der KreiSb-uvtinaNnschaft Dresden (Sckießaaffe 14) wurden im April 1918: 8642 Stellen gesncht, 8525 Stellen angebote und 2848 Stellen besetzt. Dresden. Aus einem Personenwagen 2. Klaffe wurden dieser Lage mehrere Gitzpolfter entwendet. Die Polster haben die Diebe unterwegs entleert und die Fül lungen auf ein Ackerfeld geworfen. Löbau. Ein« Sinbrecherbanbe schlimmster Art sucht seit einigen Tagen die Gegend «m Kleindehsa Helm und und hält durch ihre nächtlichen Raubzüge die ganze Gegend ia Aufregung. Sie bricht in verwegener Weise in die Wirtschaften ein und stiehlt alles, was ihr in den Weg kommt. Geld, Kleidungsstücke, schlachtet Vieh an Ort und Stell« ab und dergleichen mehr. In Großdehsa stabl sie beim Gutsbesitzer Kalauch rin 80 Pfund schweres Ferkel und junge Gänschen. Ein Kommando der Löbauer Garni son wurde aufgeboten. die Waldungen der Dehsaer Berge «ach den Dieben abzusuchrn. In der Näh« von Jauernick wurde ihr Raubnest auch entdeckt, doch waren die Diebe eben wieder unterwegs. Crimmitschau. Eine 82 Jahre alte Handarbeiters ehefrau wies abends in der 9. Stunde ihre beiden 8 und 8 Jahre alten Kinder au« der Wohnung und nahm Ae trotz Bitten der Kinder nicht wieder auf. Als dann von der Polizei der versuch gemacht wurde, die Kinder bei der Mutter wieder unter zu bringen, warf die Frau dem ein schreitenden Beamten noch ihr jüngstes, 1 Jahr altes Kind vor dl« Füße. Zur Aufnahme der Kinder in ihrer Woh nung war die Frau nicht wieder zn bewegen. Zwickau. Der Verein der Fortschrittlichen VolkSpar- tei für Zwickau hat ein« Entschließung angenommen, sich bei der RetchStaaSersahwahl im 18. sächsischen Reichstags wahlkreise am 1». Mai der Stimme zu enthalten, da er weder für die Kandidatur des so weit rechts stehenden BeraztmmerlingS Klug wie für die Kandidaturen der ande- ren Parteien «intreten könne. Leipzig. Die ArbeiterSehefrau Marie Ida Gaudlitz m Letpzig'Lindenan batte wegen Wahrsagens einen Straf befehl über sieben Tage Haftstraf? zuaestellt erhalte», gegen den. st« gerichtliche Entscheidung beantragt hatte. Las Schöffengericht Leipzig verwarf aber den Einspruch und be stätigte den Strafbefehl, es verbleibt bei der siebentägigen Haftstrafe. — Die Kausmannschefran Clara Münnich in Leipzig hatte eine große Zahl ihrer Alumintumgeschirre nicht bei der Bestandsaufnahme angegeben und auch nicht abgrliefert. Wegen Verstoßes gegen die in Frage kommenden Kriegsmahnahmen wnrde sie zu einer Geldstrafe von 800 Mk. venrrteilt. -(Leipzig. Das Reichsgericht verwarf gestern die Revision des Tischlers Karl Koppehl ans Magdeburg, der m den Jahren 1916 und 1017 auf Wedlitzer Flnr gewerbs mäßig gewildert und am 1. Dezember 1018 den Jagdauf seher Emil Loop aus Wedlitz erschossen hat und deshalb vom Schwurgericht Deffau an, 20. Februar d.J. zu lebens länglichem Zuchthaus verurteilt worden ist. Die Geschwo renen hatten nicht Mord, sondern nur Totschlag ange nommen. Leipzig. Dee vereinigte 2. nnd 8. Strafsenat des Reichsgerichts beendete nach sechstägiger Verhandlung einen Hoch- und LandeSverratSprozetz gegen zwölf Personen männlichen nnd weiblichen Geschlechts aus der Dresdner Gegend, welche als Anhänger der Unabhängigen Sozial demokratie verschiedene Flugschriften verbreitet hatten. Die Angeklagten, von denen drei noch nicht 18 Jahre alt sind, wurden verurteilt zu Zuchthausstrafen bis zu 8 Iah ten und zn Gefängnisstrafen dis zn 2 Jahren sechs Mo naten. * * * Gablonz Dadurch, daß die Tschechen ihre eigenen Vorräte zurückhalten, sind infolge Unterernährung im Jahre 1917 in Böhmen 22 842 Personen erkrankt nnd 1028 davon gestorben. Auf Dentschböhmen kommen davon 19651 Krankheitsfälle und 1026 Todesfälle, auf Tschechisch, böhmen 3191 Krankheitsfälle und 2 Todesfälle. Eine Ver- sammluug der Deutschen in Gablonz nahm ein« Ent- schlirßung an, in welcher die österreichische Regierung er sucht wird, an die deutsche Regierung mit dem Ersuchen heranzutretrn, Deutschbohmens Randvoll für die Kriegs- und ueberganaSzeit den reichsdeutschen DerpflegunaSge- bieten anzugliedern. — Während man im tschechischen Teile Böhmens wie im Frieden lebt, mußte Bürgermeister Dr. Bornemann von Aussig erklären, daß die Verhältnisse im Randgebiete und besonder« im Erzgebirge geradezu tröst- !o« find. Wir müssen in den nächsten 6 Wochen die ernstesten und schwersten Besorgnisse bezüglich der Ernäh rung der Bevölkerung hegen. Der Inhalt »es Bukarester Bertrages. DTB. Berlin, 7. Mai. Dec heute unterzeichnete Friedensvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und Rumänien an dererseits besagt in der Einleitung, daß die genannten Mächte beschlossen haben, die in Bufkea am 5. März 1918 unterzeichneten Friedenspräliminarien in einen endgül tigen Friedensvertrag umzugestalten. Das 1. Kapitel betrifft die Wiederherstellung von Frieden uni» Freundschaft und besagt in Artikel 1, daß der Kriegszustand beendet ist, und daß die vertragschließenden Teile entschlossen sind, fortan in Frie den und Freundschaft miteinander zu leben. In Ärmel 2 wird bestimmt, daß die diplomatischen und kon- lularischenBeziehungen -wischen den vertragschlie ßenden Teilen sofort nach der Ratifikation des Friedens vertrages wieder ausgenommen werden und daß wegen der Zulassung der beiderseitigen Konsuln weitere Verein barungen Vorbehalten bleiben. Die Demobilisierung. Kapitel 2 regelt die Demobilisierung der rumänischen Streitkräfte, die unmittelbar nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages nckch Maßgabe der genaueren Bestim mungen durckgesührt werden sollen. Diese besagen im wesentlichen, daß von den Divisionen 1—10 die zurzeit in Bessarabien verwendeten zwei Infanteriedivisionen und die zwei Kavalleriedivtsionen der rumänischen Armee auf Kriegsstärke bleiben, bis infolge der in der Ukraine durch geführten militärischen Operationen der verbündeten Mächte eine Gefahr für die Grenzen Rumäniens nicht mehr be steht. Die übrigen «ficht Divisionen sollen in der Moldau in verringerter Friedensstärke erhalten bleiben. Alle üb rigen rumänischen Truppenteile, die nicht im Frieden be standen haben, werden ausgelöst. Die aktive Dienstzeit bleibt die gleiche wie im Frieden. Reservisten sollen bi» zu» allgemeinen Kriedenssckflutz nicht zu Hebungen «Inge- Deutscher GeuentlftedSvericht. ' Mmkllch.) «raste» Hanptanarst«. 8. Mai ISIS. .Südlich vomÄr^ rt»5a wir bei erfolg ¬ reicher Erkundung Bester gefangen. Auf dem Schlacht feld« in Flandern nnd an der Ly« lebt« der Artilleriekamps am Kemmel, bet und westlich von Bailleul auf. In vor- frldtämvfen auf dem Schlachtfeld« an der Somme »wurden Snaländer und Franzosen gefangen, Beiderseits der Straße Corbie-Brav griff der Feind «ach starker Mtneuvotberei- tung erfolglos an. Bereitstellungen wurden durch unser Feuer wirkungsvoll gefaßt. Bet einem ln der Nacht südlich von der Straße wiederholten Angrtff warfen wir den Feind tm Gegrnstoß zurück. Starte Feuertätigkeit hielt am Luce» bach und auf dem Weftufer der Avre an. An der übrigen Front nichts von Bedeutung. Bon den anderen Kriegsschauplätzen nicht« Neues. Der erste Generalanartleraeettter: Ludeudorsf. tetlun, , „ kebrSeinrichtungen, wie insbesondere Eisen , . Post und Telegraphen, werden bi- auf weiteres kn mili- l.-.-7..:...7: 2s lungen gegen das Besetzungöl-eec iverden von oessen Mi< zogen werden. Die infolge der Herabsetzung oder Auf lösung verfügbaren Geschütze, Maschinengewehre, Handwaf fen, Pferde-, Wagen- und Munitionsbestände werden bis zum Abschluß des allgemeinen Friedens dem Oberkom mando der verbündeten Streitkräfte in dem besetzten ru mänischen Gebiete zur Aufbewahrung übergeben werden, wo sie von rumänischen Depottruppen unter Oberaufsicht d«S Oberkommandos bewacht und verwaltet werden. Die demobilisierten rumänischen Truppen sollen bis zur Räu mung der besetzten rumänischen Gebiete in der Moldau verbleiben. Die demobilisierten Mannschaften und Re- serve-Ofsi-iere können in die besetzten Gebiete zurücklehren. Aktive Offiziere bedürfen dazu der Erlaubnis des Ober kommandos. Zu dem rumänischen Oberbefehlshaber in der Moldau tritt ein Generalstabsoffizier der verbündeten Mächte mit Stab, zu dem Oberkommando der Verbündeten Streitkräfte in den besetzten rumänischen Gebieten ein ru mänischer Generalstabsoffizier mit S!ab als Verbindungs offizier. Die rumänischen Fluß- und Seestreitkräfte wer den bis zur Klärung der Verhältnisse in Bessarabien in ihrer vollen Bemannung nnd Ausrüstung belassen. Dl« Gebietsabtretungen. Kapitel 3 regelt die Gebietsabtretungen. - Heber die nach Nummer 1 der Friedenspräliminarien von Rumä nien abzutre ende Dobrudscha wird bestimmt, daß Ru mänien das ihm nach dem Bukarester Friedensvertrag von 1913 -»gefallene bulgarische Gebiet an Bulgarien mit einer GrenzberichtigungzudessenGunsten wie der äbtritt. Die neue bulgarische Grenze ist auf einer Karte, die einen wesentlichen Bestandteil deS.Friedensver trages bildet, verzeichnet. Eine aus Vertretern der ver bündeten Mächte zusammengesetzte Kommisi on soll alsbald nach der Unterzeichnung deS Friedensvertrages an Ort nnd Stelle die neue Grenzlinie in der Dobrudscha fest stellen und vermarken. An die verbündeten Mächte tritt Rumänien den nördlich der soeben erwähnten neuen Grenzlinie lie genden Teil der Dobrudscha bis zur Donau ab, und zwar zwischen der Gabelung deS Stromes iknd dem Schwarzen Meere bis zum St. Georgsarm. Die verbündeten Mächte tverden dafür Sorge tragen, daß Rumänien einen ge sicherten HandelSweg nach dem Schwarzen Meere über Cernavoda—Konstanza erhält. Rumänien ist ferner damit einverstanden, daß seine Grenze zugunsten Oesterreich-Ungarns «ine Berichtigung erfährt. Die neue Grenze, beginnend beim Eisenbahndurchlaß westlich Turn—Severin, südlich Dudas», ist in Artikel 11 des Fricdensvertrages genau be schrieben, auf einer anliegenden Karte, die ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil des Friedensvertrages bildet, ein getragen, und endet am Pruth, ein Kilometer östlich Lunca. Zwei gemischte Kommissionen sollen unmittelbar nach der Ratifikation des Friedensvertrageö an Ort und Stelle die neue Grenzlinie feststellen und vermarken. Das Staats» er mögen in den abgetretenen ru mänischen Gebieten geht ohne Entschädigung und ohne Lasten, jedoch unter Wahrung der darauf ruhenden Pri vatrechte auf die, diese Gebiete erwerbeirden Staaten über. Aus der früheren Zugehörigkeit der Gebiete zu Rumänien sollen sich weder für diese selbst noch für die erwerbenden Staaten irgendwelche Verpflichtungen ergeben. Im üb rigen werden diejenigen Staaten, denen die abgetretenen Gebiete zufallen, mit Rumänien unter anderem Verein barungen über folgende Punkte treffen: 1. Ueber die Staatsangehörigkeit der bisherigen ru mänischen Bewohner dieser Gebiete, wobei ihnen jedenfalls rin Ovtions- und Abzngsrecht gewährt werden mutz; 2. über die Auseinandersetzung wegen des Vermögens der durch die neuen Grenzen zerfchnittenen Kommunalbezirke; 3. über die Auseinandersetzung wegen der Archive; 4. Über die Behandlung der neuen Grenzen; 2. und 6. über die Wir kung der GebietSLnderungen aus die Diözesanbezirke und die Staatsverträge. Kapitel 4behandelt die Kriegsentschädigungen und besagt: Artikel 13: Die vertragschließenden Teile verzichten gegenseitig auf den Ersatz ihrer Kriegskosten d. h. der staatlichen Aufwen dungen für die Kriegführung. Wegen der Regelung von Kriegsschäden bleiben besondere Vereinbarungen vorbel-al- len. Die Trage« der RSnmnng. Kapitel 5 betrifft die Räumung der besetzten Gebiete. Art. 14. Die von den Streitkräften der verbündeten ME« besetzten rumänischen Gebiete werden vorbehaltlich der Bestimmungen über die Gebietsabtretungen zu einem später zu vereinbarenden Zeitpunkt geräumt werben. Wäh rend der Zeit der Besetzung wird die Stärke des Be- setzungsheereS, abgesehen von den im Wirtschaftsbetrieb verwendeten Formationen, sechs Divisionen nicht über steigen. Art. 15. MS zur Ratifikation des Friedensvertrages bleibt die gegenwärtige Onupationsverwaltung mit den von ihr bisher auSgeübten Befugnissen bestehen. Doch ist die rumänische Regierung alsbald nach der Unterzeichnung de» FrtedenSvertrageS befugt, zur Ergänzung des Bram- tenkörperS die ihr geeignet erscheinenden Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen. Art. 16. Nach der Ratifikation des Friedensvertrags wird die Zivilverwaltung der besetzten Gebiete den ru mänischen Behörden nach Maßgabe der Artikel 17 bis 23 wieder übergeben werden. In diesen Artikeln wird u. a. bestimmt, daß dem Wunsche der rumänischen Regierung ent- sprechend bis zur Räumung der besetzten Gebiete den ru mänischen Ministerien je ein Zivilbeamter der Okkupations verwaltung beigeordnet werden, um den Uebergang der Zi- vtlverwaltung auf die rumänischen Behörden tunlichst zu »erleichtern. Ferner haben di« rumänischen Behörden d«n Anordnungen zu entsprechen, welche die Befehlshaber des BesetzunaSyeeres im Interesse der Sicherheit der besetzten Gebiete sowie der Sicherheit, de» Unterhalt- und der Ver teilung ihrer Truppen für erforderlich erachten. Die Ber ke brSeinrichtungen, wie insbesondere EtsenLahnen, Post und Telegraphen, werden bi- auf weiteres kn mili tärischer Berwaltungblekben. S rasla^e Hand lungen gegen das Besetzungöl-eec iverden von oessen Mi- NtäraertchtSbarkett abgeurteilt »verden; das gleiche gilt für Zuwwerhastdlungen gegen Anordnungen der Oklupa- tionSverwaltuna. Die Rückwanderung In die besetzten Ge biete soll nur m dem Maße erfolgen, wie die rumänische Negierung den Unterhalt der Rückwanderer durch «ine ent sprechend« Einfuhr von Lebensmitteln aus der Moldau odc, au- Bessarabien sicherstem. Nach der Ratifikation deS Frie- ben-vertrage- wird da» Be'atzunaShrer Regutst tonen sticht mehr vornehmen. Das Recht des Oberkommando^ zup Requisition von Getreide, Hülsenfrüchten. Futtermftiel«, Wolle, Vieh und Fleisch au» den Erzeugnissen des Jahre» 1918, ferner von Hölzern sowie von Erdöl und Erdöler- zeugnifsen bleibt jedoch bestehen. Von der Ratifikation des Fricdensvertrages an ^ivird der Unterhalt des Bc- sehuttgSbeeres, mit Einschluß der dafür vorgenommenen Requisitionen, auf Kosten 'Rumäniens erfolgen. Dio an deren requirierten Gegenstände werden von den Verbün deten Mächten aus eigenen Mitte'» bezahlt werden. Die Aufwendungen, die aus Mitteln der verbündeten.Mächte in den besetzten Gebieten für öffentliche Arbeiten, mit Einschluß der gewerblichen Unternehmungen gemacht wor den sind, werden diesen Mächten bei der Uebergabe ersetzt werden. Bis zur Räumung der besetzten Gebiete werden diese gewerblichen Unternehmungen in militärischer Ver waltung bleiben. Sine neue Donauschiffahrtsntte. Kapitel 6 enthält die Regelung der Donanschifsabrt. Danach wird Rumänien mit den verbündeten Mächten eine neue Donanschiffahrtsakte abschließen. Die Verhandlungen darüber sollen möglichst bald nach der Ratifikation des FriedenSoertrag« in München beginnen. Für den Strom von Braila abwärt« mit Einschluß diese« Arms wird die europäische Donankommlssion unter dem Namen Donau- mündungS-Kommisston al« dauernde Einrichtung aufrecht erhalten werden. Sie wird fortan nur an« Vertretern von Staaten be- stehen, die an der Donau oder an der europäischen Küste des Schwarzen Meeres gelegen sind. Rumänien gewähr leistet den Schiffen der anderen vertragschließenden Teile den freien Verkehr auf dem rumänischen Teil der Donau mit Einschluß der zugehörigen Häfen und wird von ihren Schiffen und Flößen und von deren Landung keine Gebühr erheben, die sich lediglich auf die Tatsache der Befahrung de« Stromes gründet; auch wird Rumänien künftig auf dem Strome keine anderen Gebühren und Abgaben al« die durch die neue Donauschiffahrtakte »naelaffenen erheben. Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien, die Türkei und Rumänien haben das Recht auf der Donau Kriegsschiffe zu halten. Diese dürfen stromab wärts bis zum Meere, stromaufwärts bis zur oberen Grenze des eigenen Staatsgebiets fahren; sie dürfen aber mit dein Ufer eines anderen Staates nur mit Zustimmung dieses Staates in Verkehr treten. Jede der in der Donau mündungskommission vertretenen Mächte bat das Recht, je zwei leichte Kriegsschiffe als Stationsschiffe an den Tonanmiindungen zu halten. Diese können ohne besondere Ermächtigung vis nach Braila binanS Aufenthalt nehmen. Kapitel VI behandelt die Gleichstellung der Religions bekenntnisse in Rumänien. ES wird u. a. bestimmt, daß die Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses in Rumä nien keinen Einfluß auf die Rechtstcllung der Einwohner, insbesondere auf ihre politischen und bürgerlichen Rechte anSüben. Dieser Grundsatz wird auch insoweit zur Durch führung gebracht werden, als es sich um die Einbürgerung der staatenlosen Bevölkernng Rumäniens mit Einschluß der Inden handelt. Zu diesem Zweck wird in Rumänien bis zur Ratifikation des Friedensvcrtrages ein Gesetz erlassen werden, wonach jedenfalls alle Staatenlosen, die am Kriege, sei es im aktiven Militärdienst, sei es im Hilfs dienst, teilgenommen haben oder die im Lande geboren nnd dort ansässig find und von dort geborenen Elter» stammen, ohne weiteres als vollberechtigte rumänische Staatsangehörige angesehen werden sollen. Kapitel VM enthält die Schlußbestiinmungcn. Danach werden die wirtschaftlichen Beziehungen in Einzelverträgen geregelt, die, soweit nicht ein anderes be stimmt ist, gleichzeitig mit dem Friedensvertrag in Kraft treten. Das gleiche gilt von der Wiederherstellung der RecktSbeziehungen, der Regelung von Kriegs- nnd Zivil» schäden, dem Austausch der Kriegsgefangenen nnd Zivil- Internierten usw. Die Ratifikationsurkunden sollen tun» lichst bald in Wien ausgetauscht werden. Taftesgeschichte. Deutsche» Reich. Vorträge beim Kaiser. Amtlich wird aus Berlin ge meldet: Se. Majestät der Kaiser empfing vorgestern den indischen Rajah Kumar-Pratap, hörte den Vortrag de« Chefs deS Zivilkabinetts nnd den Generalstabsvortrag und empfing zur Meldung den dänische» Militärattache« Obersten von Kestonnier. Die zweite Lesung der preußischen Ber- faskungsvorlagen beendet. Das preußische Slb- georonetenhauS hat gestern den Gesetzentwurf betr. Ab änderung der Verfassung sowie das Mantelgesetz, in dxrn die drei Wahlrechtsvorlagen vereinigt sind, nach den Kom missionsbeschlüssen angenommen. Damit ist die zweite Le sung der Vorlagen beendet. Die 3. Lesung beginnt Mon tag, den 13. Mai. — Weiter wird aus Berlin gemeldet: Das Abgeordnetenhaus lehnte gestern in fortgesetzter Be ratung des Gesetzentwurfes, betreffend die Verfassungsän derungen, die Sicherungsanträge des Zentrums zur Wahl reform gegen die Stimmen deS Zentrums, der Polen, sowie der Abgeordneten v. Kardoff (ü. k. F.). Bredt (Frei- kons.) und Dr. Arendt (Freitons.) ab. Der Antrag Bredt, nach dem für die Abänderung der Verfassung nnd de» Landtag»- und Gemeindewahlrechts eine Zweidrittelmehr heit erforderlich sein soll, wurde zurückgezogen. — Zur Beendigung der zweiten Lesung der Berfassungsvorkagen wird uns a»S Ber.in geschrieben: In der DicnStagssitzung des preußischen Abgeordnetenhauses wurde die zweite Le sung der gesamten Verfassungsvorlagen beendet. Sie hat eine volle Woche in Anspruch genommen, zur Klärung der innerpolitischen Lage aber nicht in erforderlichem Matze beigetragen. Der letzte Beratungstag erwieS besonders die zerfahrene parteipolitische Situation und die Schwie rigkeit mit Aussicht auf Erfolg bis zur dritten Lesun« ein Kompromiß anzubahnen. Es galt die einstweilige Ent scheidung über die vom Zentrum gestellten, vom Abg. Dr. Bell nochmals eifrig befürworteten Stch'rungSver- träge. Sie fanden fast nirgends Geg^n'iebe im Sause, uüd wenn der Zentrumsredner sich gleichwohl Hoffnung auf Annahme in dritter Le ung machte, so li tz der national liberale Wortführer Boisly schon jetzt k-ine Zweifel datz diese Anträge zunächst präziser gefaßt werden müßten. Dem Wahlrechtsvorschlag der Regierung dürften sie in« dessen schwerlich in letzter Stunde eine G Ütze schassen, weil die konservativen Partei'« auf Mlehnung beharren. Da» gleiche Wahlrecht ist diesen wie auch der Linken eben in höherem Grad« Gewissensfrage, als dem Zentrum die Siche rungsanträge. Die folgende B ratung der Bersa'sungS» änderungen und des MantelgeseheS-führt« zur Ablehnung eines fortschrittlichen Antrages zugunsten einer Auflösbar keit d«S HerrerrbauscS. Ein Gegcnblock sämtlicher ande ren bürgerlichen Fraktionen ssnmmte ihn nieder. Die Be schlüsse deS Ausschusses behielten ferner die Oberhand gegenüber einem Zentrumsantrag, bei Differenzen eine gemeinsame Sitzung beider Häuser entscheiden zu 1as'«n, nnd e nem soz a d"mol atischen, wonach vom Ab-eor'neen- hauS angenomm ne Gesetzentwürfe gegen den W d.rchruch des Herrenhauses durch königliche Zustimmung Gesetz wer-
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