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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191805153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-05
- Tag1918-05-15
- Monat1918-05
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1918
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Riesaer G Tageblatt Mittwoch, IS. Mai 1S18, aveaos y e) Gemeinde-Sparkaffe Gröba. Tägliche Verzinsung Sn W«zni »i! 8 's, Prozent. «UWer Mkkckki. ÄiirsS-irik» mtiizcliW Vermietung vou Panzerschrank-Zchlieszfächeru. IImtMWe A«sdM«U «s« WniWsirtt» MOMIM. GeuieinUevervands-Girolasse. AM!c KMNkMeisUg Nilj M Ate» Ie»tM«Os. 8»z!sus Ser kickm iss kirckit« bis zu N«. Wagcn,^ wovon drei die Kaimauer herabstnrzicn. Perso- g. Der Gefreite Paul Poche FriedvichMugust-Modaille auZFe-eichuet. ung des Preises für Hofer auf die Lonne. Ter Staatssekretä,' des uen sind nicht verletzt werden. —* Auszeichnung. D " f wurde mit der FriedrichMugust-Medaille ausgezeichnet. -»Er' - - - ...... - - 600 M. MarkenanSgabe in Gröba. Die Brot- und Mehlmarken auf die nächste» 4 Wochen, sowie die Zuckerkarte« wer den DonnsrStag, den 15. Mai 1018, nachmittags 7—8 Uhr in den bekannten Marken ausgabestellen lmsgegeben. Gröba, Elbe, am 14. Mai 1918.Der Gemeindevorstand. Einkommen-, Ergiinznngs- und Stempelsteuer. Der 1. Termin Staatseinkommensteuer und der 1. Termin ErgänzungSfteue» sowie die Stempelsteuer für die am 12. Oktober 1917 in Geltung gewesenen Miet- und Pachtverträge waren am »0. April dieses Jahres fällig. Diese Steuern sind spätestens bis znm 21. Mai dieses Jahres an die hiesige Stenerkafle, Gemeindeamt, Zimmer Nr. 5, abzufnhren. Gröba, Elbe, am 15. Mai 1918.Der Gemetndevorslaud. Oerttiches und Sächsisches. Riesa, den 15. Mai 1918. —* Entgleisung von Eisenbahnwagen. Heute vormittag entgleisten am Elbufer beim Verschieben von Wagen in der Nähe des KntschenstcinS sieben leere Stückeaiisjiave der 7. Kriegsanleihe. Von den bei uns bewirkten Zeichnungen zur 7. Kriegsanleihe halten wir die Stücke zu 100 M. bis einschl. 2000 M., sowie die Schabanweisungen zur Abforderung bereit. Die Vorlegung der s. Zt. erteilten Rechnung als Ausweis ist erforderlich. Kosten lose Verwahrung und Verwaltung dieser oder anderer sicherer Wertpapiere auf Antrag bereitwilligst. Svarkasscn Berwaltnng Riesa, am 10. Mai 1918. —— Von der Brücken- nach der Jnduftrieftratze in Gröba ist ein VerbindungSfußweg bergettellt worden, der von Fnstaiingcrn auf eigene Gefahr benutzt werden kann. Dieser Verbindlmgs-Fustweg ist nur als Privatweg zu benntzen rind ist kein öffentlicher Fuß» weg. Das Befahren mit Wagen aller Art oder mit Fahrrädern ist ausdrücklich ver boten. Das Gehen austerhalb deS Verbindungs-Fustweges und das Betreten der an grenzenden Felder ist ebenfalls verboten und Zuwiderhandlungen werden auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen streng bestraft. G r öba, Elbe, am 15. Mai 1918. Der Gemeindevorstand. Brotkarten und Biehl marken werden Freitag, den 17. Mai 1018, nachmittags 5—7 tthr bei den Vertrauensleuten auöqegeben. Für nicht rechtzeitig abgcholte Marken ist eine Gebühr van 50 Pfa. zu entrichten. Weida, den 15. Mai 1918. Ter Gemeindevorstand. KricgScrnäheungSamteS hat eine Anordnung erlassen, wo nach die Heeresverwaltung ermächtigt wird, für Hafer aus der Ernte 1917, der bis zum 15. Juni 1918 einschließlich noch zur Ablieferung gebracht wird, bis zu 600 M. für die Tonne zn bezahlen. Tie Anordnung ist durch die Not wendigkeit bedingt, für die Fntterversvrgnuq des Heeres Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerein schatzung bekannt gemacht worden sind, werden »ach 8 46 Abs. 2 und 8 des Einkommen- steuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 Abs. 2 des Ergänzungsstcnergesetzes vom 2. Juli 1902 die Beitragspflichtigen, denen die Stenerzettel nicht behändigt werden konnten, ansgefordert, sich bei der OrtSüehörde zu melde». Zeithain, den 15. Mai 1918. Ter Gemsindevorstand. GemeittösratsergiinMNgswahr. Da infolge militärischer Einziehung von Gemeindevertretern die Zahl derselben in einigen Klassen um mehr als die Hälfte gesunken ist, hat der Gemcinderat am 24. April 1918 beschlossen, eine GemernderatsergänznngSwohl auf die Tauer des Krieges vorzu nehmen. Zn wählen hat die 2„ 3. und 5. Klasse. Für jeden durch militärische Einziehung behinderten Gcmeindevcrtreter ist in diesen Klassen ein einstweiliger Stellvertreter auf die Dauer der durch den Krieg hcrbeigeführten Behinderung zu wühlen. Es haben zu wählen: Klasse II- je einen Vertreter für die Mitglieder Möbius und Teichgräber „ lll. einen Vertreter für das Mitglied Günther „ 1'. einen Vertreter für Mitglied Martin. Außerdem ist noch in jeder dieser Klassen ein Ersatzmann zu wähle». Die Wahllisten sind ausgestellt worden und liegen von heute an 14 Tage im Ge- memdcamt während der üblichen Geschäftszeit öffentlich ans. Der Lag der Wahlhand lung wird noch bestimmt. Weida, am 15. Mai 1918.Der Geineindcrak. La» Miesoer Tageblatt erschewt jeden Tag abend- '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung «in Schalter der Kaiser l. Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich l Mark. Anzeigen für die Nummer dr» Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzugcben und irn voraus zu bezahlen; eine iLewühr für vag Erscheinen an bestimmten Togen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grnndschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf., OrtSpreiS 20 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent» Liechend höher. Nachweisung-» und VerniittrlungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eiugezogen werden muß oder der Auftraggeber in AünnrrS gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. VierzehntLgige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen de» vetrirbe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungscinrichmngen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: 8 a n g er L W i n 1« r l ich, R i e s a Geschäftsstelle: Gaethestrasze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel. Rlesa; sür Anzeigenteil: 2üi lhs liu Dittri ch. Riesa. Nach den Bestimmungen in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 des Ergänzunasfteuergesetzcs vom 2. Juli 1802 werden diejenigen Beitrags pflichtigen, denen die Zuschriften über die von ihnen auf das laufende Jahr zu entrichten- Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft richtet an alle Eigentümer, Nutznießer oder Bewirtschafter von Grundstücken, auf denen die Ackerdistel (Oirsium arvcmoa) anzutreffen ist, die dringende Mahnung, diese Distel und — wenn erforderlich — auch andere Distelarte» auf den in ihrem Besitze oder in ihrer Nutznießung befindlichen Grundstücken, als Rainen, Wegen, Dämmen, Gräben, vferrändern, Eisenbahndämmen, brachliegenden Bau plätzen , fowie auf Aeckern, soweit sie ohne Beschädigung des Pflanzenznstandes zugänglich sind, Wiesen, Weiden, Hutungen, Waldblößen und Waldrändern der artig rechtzeitig z« vertilgen, daß dieselben in größerer Anzahl nicht im blühen- . den oder reifen Zustande angetroffe» werde». Hierbei ist zu beachten, daß das bloße Abschueiden und Vernichten der Distelköpfe vor der Reife zwar die Gefahr der Samenverbreikung beseitigt, daß aber dadurch eine Weiterverbreitung dnrch die Wurzelbrut nicht gehindert wird und daher alljährlich diese Arbeit wiederholt werden müßte. Vielmehr ist das Ausstechen der Wurzeln wirksamer und deshalb vorzuziehen. Hier ist freilich die Tiefe des Ausstichs maßgebend für den Erfolg, da an den zurückbleibenden Wurzelteilcn — bis zn 20 bis 25 om hinab — neue Stcumnknospcn entstehen und unter günstigen Umständen sich emporarbeiten, wenn nicht — wie cS schon vielfach geschieht — durch das AuSstcchen der jungen Disteln mit dem Messer im Frühjahr dem Aufkommen der Disteln genügend vorgebeugt werden kann, so ist darauf hinzuweisen, daß man zur Erleichterung des Aussteckens die Distelzangen, mit denen die Wurzel dicht unter der Oberfläche gepackt und-auLgezogen wird (besonders wirksam nach ausgiebigem Regen) und die Difteleisen hat, die, in den Boden eiugeführt, die Wurzeln tief unten abstechen, wo rauf sie laug heransgezoaeu wird. Die ausgezogenen Tistelivurzeln und Distelpflanzen sind zu beseitigen — zn ver füttern —. Zur Verhütung der Ausbreitung der Disteln ist auch auf die Reinheit des Saat gutes zu achten. Im Uebrigen mag auch noch darauf hingcwiesen werden, daß die Säuberung der Felder von Unkraut — und so auch von der Distel — im eigenen Interesse der Feldbe» fttzer liegt, da eine durch AuSrripfeu vou Unkraut befreite Feldstücke nachweislich stets einen höheren Ertrag liefert, als eine gleiche Fläche, auf welcher dasselbe ungestört wuchert. Vernachlässigungen in dem vorstehend Angeordneten werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Tic OrtSbehördeu im Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain haben die Durchführung Ler Vertilgung der Ackerdistel, dort wo nötig, gehörig zu über wachen. Eine Belehrung über die Natur der Nckerdistel, sowie über die Maßregeln der Ver tilgung derselben liegt in der Kanzlei der Königlichen Amtshauptmannschaft zur Einsicht nahme für die Beteiligten aus. Großenhain, am 11. Mai 1918. 1898 »L. Dis Königliche AmtShauPtmannschaft. den Einkommen- und Ergänzungsstcnerbeträge nickt haben behändigt werden können, hierdurch aufgcsordert, sich wegen Mitteilung der Einschätzungsergcbnisse bei der Stadt steuerkaffe zu melden. Weiter machen wir daranf aufmerksam, daß diejenigen Personen, die im Laufe des Jahres eigenen Erwerb ausgenommen habe», einer Beschäftigung, ganz gleich welcher Art —, gegen Bezahlung nachgehe» oder cs künftig tun werden, verpflichtet sind, binnen K Wochen, vom Beginne an, an unsere Stenerkasse Mitteilung zu machen, andernfalls sie die in 88 72 bezw. 41 festgesetzten Strafen zu gewärtigen haben. Der Rat der Stadt Riesa, am 14. Mai 1918. K. Wege» der Pfingstseiertage erfolgt die Ausgabe der Brotkarten und der Mehl marken für die nächsten 4 Wochen bereits am Freitag, den 17. Mai 1018, von vormittags 8 bis mittags 12 Nvr in den bekannten Ausgabestellen. Eine vorherige Belieferung dieser Karten ist jedoch unstatthaft. Eine spätere Ausgabe derselben in unserer Kartenzentrale kann nur ausnahmsweise und nur gegen Zahlung einer Gebühr von 50 Pfg. für besondere Abfertigung erfolgen. Der Rat der Stadt Riesa, nm 15. Mai 1918.K. Schnhvedirrssscheine mW Wflabebnkherttigmrgen betr. Auf Grund der Bekanntmachung der ReichSstette für Schuhversorgnng vom 15. April 1918 wird folgendes bekanntgegeben: 3 1. Die Nusfertigungsstellen haben Vordrucke von SclnchbednrfSscheinen zurückznweisen, auf denen Dnrchstreichungen, Verbesserungen und dergl., entgegen den auf den Sckuh- bedarfsscheiuen abgedruckten Bestimmungen, vorgeuommc» sind, oder ans denen die vor- aeschriebencn AntragSspalten nicht vorschriftsmäßig oder entgegen den auf den Schuh bedarfsscheinen abgedruckten Bestimmungen nusgesnllt sind. 3 2- Jeder SchnhbedarfSschein darf nur auf ein Paar lauten. Die Art des Schnhwerks — insbesondere, ob für Herren, Frauen oder Kinder bestimmt — ist anzugebcn. Schuhwerk -iS einschließlich Größe 35 gilt als K'mderschuhwcrk. 3 3. Ter Schuhbedarfsschein muß vom Gewerbetreibenden zurückgewiesen werden: -») wenn die Namen des Antragstellers und der das Cchrchwcrk benötigenden Per sonen nicht angegeben sind, b) wenn er für mehr als eine Person ausgestellt ist, v) weun er auf mehr als ein Paar lantct, ä) wenn er nicht mit Angabe von Ort und Datum, Stempel der auSfrrtigende» Be hörde und Unterschrift deS mit der Ausfertigung beauftragten Beamten bezw. Angestellten oder dessen Unterschriftsstempel mit seinem von ihm handschriftlich üeigefügten Namenszeichen (Signum) versehen ist, wenn auf ihm die Angaben über die Ware irgendwie geändert sind, eS sei denn, daß die Aendernng durch Beidruck des Stempels von der ausfcrtigenden Stelle auf dem SchnhbedarfSschein selbst bescheinigt ist, wenn durch sonstige Acuderungen der Verdacht einer Uebertragung oder einer sonstigen mißbräuchliche» Verwendung des Schuhbedarfsscheins begründet ist, wenn die zwvlfmonatliche Gültigkeitsdauer des SchuhbcdarfsschcinS abgelanfen ist. 3 4- Die Gewerbetreibenden haben die empfangenen Schuhbedarfsscheine sofort durch deutlichen Vermerk ungültig zu machen (Lochen und dergl.), die ungültigen Scheine zu sammeln und am Ersten jeden Monats an dis für sie zuständige Behörde adzulicfern. Unbenutzt gebliebene SchuhbcdarfssiEcine können innerhalb vierzehn Tagen nach Ablauf der zwölsmonatlichen Gültigkeitsdauer an die Ausjertignngsstelle'a zwecks Berichti gung der Personalkarte zurückgegebcn werden. Die Annahmestellen dürfen Abgabelwschcinigungen nicht ausfertigen, in deren Vor druck Aenderungen vorgenommen sind. 3 7» Die Ausfertigungsstellen haben Abgabebescheinigungen zurückzuweisen, auf denen Name, Stand und Wohnort des Abgebenden mcht angegeben, oder in deren Vordruck Aenderungen vorgenommen sind, wenn der Ausfertigungsvermerk nicht mit Angabe von Ort und Datum sowie mit dem Stempel der ausferUgsnden Behörde und mit der Unter schrift des mit der Ausfertigung beauftragten Beamten bezw. Angestellten oder mit dessen Unterschrifts-Stempel nebst seinem von ihm handschriftlich beigefügten Namenszeichen (Signum) versehen sind oder wenn durch irgendwelche Veränderungen der Verdacht einer Uebertragung oder mißbräuchlichen Benutzung begründet ist. Großenhain, am 8. Mai 1918. 221 o k Der Kommunalverbaud. ««d Arrzriger <Elbtbiatt und Istyetzer). A^gMM L Postscheckkonto: -eipz!- SlSSE Seo-ruf «r. «. «iro ass «sts-SlQ l» flkr die Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 111
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