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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191805165
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19180516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19180516
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-05
- Tag1918-05-16
- Monat1918-05
- Jahr1918
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.05.1918
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«rrd Anzeiger (Libcdlatt und Äiyeiger). Muchtzuckchelstr r<VRM «Ich». Kemrul Nr. SV AmLsbL'crtt Postscheck»,««»: Setpzsg 21S5U. «lrokass« Nies» Nr. 5L für die Köniqk. Amtshauptmannschast Großenüain, das Kvnial. Amtsgericht und den Rat -er Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvva. Donnerstag, 16. Mai 1918, avenvs 3.30 2.40 3.80 33 27 20 14 7 2.60 M. 2.30 „ 3.40 . Pfennige, Pfennige, Pfennige, Pfennige, Pfennige. i M. geschloffenen Flaschen 1.85 - 1.70 . 1.80 - 2.70 . 3.15 Sorte: Steinkohle: Oelsnitzer Königl. Zauckerodcr Werke Schmiedckohle Böhmische Braunkohle Braunkohlenbriketts: Marken Kraft, Beuna. Victoria Die übrigen Marken Steinkohlenbriketts Gesiebte Rohkohle Klarkohle _ Grudekoks d Schmiedekoks Straßenkampf in Moskau. Reuter meldet aus Peters burg: Ein Kampf zwischen Bolschewisten und Anarchisten bat Sonntaguacht in Moskau begonnen. Die Sowjet truppen umzingelten die Gebäude der Anarchisten, darunter ihr Hauptquartier, den früheren Kaufmännischen Klub, auf dem eine grobe schwarze Fahne mit der Aufschrift „Anarchie" lochte. Die Anarchisten lehnten die Uebergabe ab und ver teidigten sich mit Geschützen, Panzerwagen und Handgra nate». Achnliche Kämpfe sanden in anderen Straßen statt. Die sogenannten anarchistischen Föderalisten zogen nach halbstündiger Vcschicbnng die weihe Flagge auf. Die beider seitigen Verluste sind bisher noch nicht ockannt. Beim Kre wel, dem Sitze der Volkskommissare, sind viele Geschütze aufgcstcllk. Sonntag mittag dauert der Kampf noch an. Zur Franc der japanischen Intervention. „Times" meldet ans Tokio, daß Delegierte von Japanern, die in Si birien ansässig sind, sich nach Tokio begeben haben, um der japanischen Regierung über, die Lage in Sibirien Bericht zu erstatten. Lie sind der Ansicht, das; man den Dingen nicht langer ehren Laus lassen dürfe. In einem anderen Tele gramm aus Tokio wird dm „Times" berichtet, das; Mar quis Cato ul einer Rede über die sibirische Frage auf einer Partewcrsammlung der Kcnsei-Kai-Partei m Magoja er klärte, das; die japanischen Interessen in erster Linie berück- sichtcgt werden mußten. Die Politik Japans dürfe nicht durch die Wunsche anderer Länder beeinflußt werden; er riges Schiedsgericht in Bukarest geschlichtet werden. Die Interessen Deutschlands sind hiernach gut gewährt. Nach der Rückkehr Kaiser Karls nach Wie» bat zwischen ihm und Kaiser Wilhelm ein Telcgrammwechsel stattgefunden. Im Telegramm Kaiser Karls heisst es: Hoch befriedigt über unsere cmverstiindliche Aussprache rufe ich Dir von Herzen und in treuer Freundschaft auf baldiges Wiedersehen zu. - Kaiser Wilhelm antwortete: Ich freue mich herzlich, daß Du von Deinem hiesigen Besuch so be friedigt bist. Auch mir war es eine große Freude, Dich ge sehen und in unseren eingehenden Besprechungen aufs neue unsere volle Uebcreinstimmung für die uns leitenden Ziele festgestellt zu haben. Ihre Verwirklichung rvird unseren Reichen großen Segen bringen. „Die Eroberungspolitik des Herrn Poiucare" betitelt sich ein Artikel der „Nordd. Allgem. Ztg.", worin von einem Brief des französischen Präsidenten an den Prinzew Sir.tns von Parma die Rede ist. In dem Briefe bezeichnet Poiucare die Rückgabe Elsaß-Lothringens als ungenügend und ver- > laugt die Wiederherstellung der Grenze von 1814 und das s linke Nheinufer, d. h., ec stellt sich völlig auf den Boden der mit dem zaristischen Rußland geschlossenen Gchcimverträge. Auch soll er dem Präsidenten Wilson den Briefwechsel ver heimlicht und auch Kerenski und die belgische Negierung vollständig in Unkenntnis über die wichtigen Vorgänge ge lassen haben. ck. s. b. v. Richtpreise für Moikeueiweiß. Für -en Verkauf von Molkeneiweiß an Verbraucher wird ein Preis von 1 Mark für das Pfund festgesetzt. Die Händler können höhere Preise fordern, wenn sie nachweisen, daß sie das Molken eiweiß zn einem höheren Preise als 80 Mark für 1 Zentner eingckauft haben. Großenhain und Riesa, am 14. Mai 1018. 599 e IV. Die Königliche Slmtshanvtmaunschast. Die Stadträtc zu Großenbain und Riesa. Kohlenverkaufspreise. 1. An die Stelle der unterm 15. April 1918 festgesetzten KohlenverkaufSpreise treten von Donnerstag, den 16. Mai 1918 ab bis auf weiteres folgende Klcinverkaufsrichtpreise: Preis frei oors Haus 1 Ztr. 3.90 M. 3.40 „ 3.40 „ 2.70-2.75 M. Preis ab Lager des Kohlenhändlers 1 Ztr. 3.50 M. 3.- „ 3- „ 2.30-2.35 M. 2.20 M. 2.10 „ 3- „ 1.40 „ 130 . 2.- , 3.40 .. Verteilung des Zwirnes. Auf Grund des 8 3 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 14. März 1918 — 08 o L — wird bekanntgegeben, daß Freitag, den 17. Mai 1S18 Wit der Verteilung des Zwirnes begonnen werden kau». l. Verteilung auf die Verbraucher. Nach dem ausgestellten VcrteilungSplan entfallen auf jede» Verbraucher 4K Meter. Die Abholung nun; in dem Geschäft erfolgen, in dem man sich in die Kundenliste einge tragen hat. Hierbei ist die Zwirukartc vorzulcgen: die Abgabe darf mir gegen Abgabe der Nummer 1 der Zwirnmarke erfolgen. Die Geschäftsinhaber haben diesen Abschnitt abzutrenncn und znmergleichen, ob die Zahl der abgegebenen Zwirumarken Nr. 1 mit der in der Kundenlistc angegebenen Pcrsonenzahl übereinstimmt. Die abgegebenen Zwirnmarkcn Nr. 1 sind, gut verpackt uno auf der Außenseite der Umhüllung mit Namen oder Stempel des Geschäfts zu versehen, . .. biS spätestens 15. Juni 1918 a» die Königliche Amtshauptmanuschaft — Bekleidungsstelle — abzuliefern. Da die für das 1. Vierteljahr zur Verteilung kommenden Baumwollnähfäden nnr in Rollen zu 200 Meter geliefert worden sind, so rann die Verteilung, um hierbei alle Familie» und auch Eiuzelpersoncn berücksichtigen zu tönnen, nicht anders erfolgen, als daß sich die Kunden eines Geschäfts so zusammenschließen, daß sie 1 oder 2 oder 3 Rollen Knegsttlrchrichtett. Oesterreichisch-nngarischer Generalttabsbericht. Amt lich wird aus Wien vom 15. Mai verlautbart: Im Gebiete des Monte Corno haben sich erneut örtliche kleine Kämpfe entwickelt, wobei sich der Italiener in einem unserer Feld wachennester festsetzte. Der Chef des Generalstabs. — Er eignisse zur See: Vor dem Hafen von Pola wurde ein italienisches Torpedomotorboot versenkt. F > otteiikommando. Das Wirtschaftsabkommen mit Rumänien sieht vor, daß alle Ueberschüffe des Landes an Getreide aller Art einschließlich Oclsaaten, Futtermittel, Hülsenfrüchte, Ge flügel, Vieh und Fleisch, Gespinstpflanzen und Wolle für die Ernten der Jahre 1918 und 1919 an Deutschland, Oesterreich und Ungarn verkauft werden müssen. Für sieben Jahre nach 1919 sieden diese Ueberschüffe gleichfalls den Mittelmächten zur Verfügung, falls sie sie verlangen. Die Kaufpreise werden alljährlich von einer Kommission bestimmt, die aus Vertretern der beteiligten Staaten be steht und, falls man sich über den Vorsitzenden nicht einigen kann, von einem Schweizer geleitet wird, den der Präsident des schweizerischen BundeZperichts zu ernennen hat. Die Mittelmächte verpflichten sich, als Gegenleistung die Aus fuhr aller in Rumänien benötigten Waren, Ganz- und Halberzeugnisse, Rohstoffe etc. zu fördern. Streitigkeiten «US diesem Wirtschaftsvertrag sollen durch ein dreiglicdc- AttsfslhrimgSverorditrmg -ur Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 18. März 1918 über den Slbsatz vo» Obstwein. (Deutscher Neicbsanzeiger Nr. 71 v. 23. 3. 1918.) Für das Gebiet des Königreichs Sachsen wird in Ausführung der Bekanntmachung -«Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 18. März 1918 über den Absatz vo» Obstwein, auf die im übrigen Bezug genommen will), und unter Abänderung der Vorschriften dieser Bekanntmachung unter 8 1 IV mit Ermächtigung der ReichSsrellc für Gemüse und Obst -»lgendes angeordnet: Bei der Abgabe von Obstwein in Gastwirtschaften dürfe» für die hierunter ver zeichneten Obstweine (auch Rhabarbcrwein) des Jahrgangs 1917 folgende Preise uicht überschritten werden: sink-sni-in / je I offen oder in offenen Flaschen M. Apfelwem s und je 0,7 I in geschloffenen Flaschen 1.85 Birnenwein Apfel- m. Birnen gemischt Heidelbeerwein Johannisbeerwein l Stachelbeerwein j Brombeerwein l Kirschwcin 1 Himbeerwein 1 Erdbeerwein - - 3.60 Rhabarber wein - - 1-65 Beim Verkauf in kleineren als 0,7 Liter fassenden Flaschen müssen die Preise dem Flascheninhalt entsprechend ermäßigt werden. Dabei darf der Preis auf 5 Pfg. nach oben abgerundet werden. 8 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden gemäß 8 9 der Verordnung üb« die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 23. 1. 1918 in Verbindung mit 8 6 der Bekanntmachung der Neichsstelle für Gemüse und Obst v. 18. 3. 18 über den Absatz von Obstwein bestraft. 8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, am 13. Mai 1918. 548bllSVIII Ministerium des Innern.2185 IIS Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Taa abends '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Boran«zahlung, durch unsere Träger frei Haus »der bei Abholung ain Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 3 Mrrk, monatlich l Mark. Anzeigen für dir Nummer de« Ausgabetages sind di? 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voran? zu bezahlen; eine Gewähr siir da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis siir die 43 mm breite Gnmdschrift-Zeile (7 Silben) 2", Pf., OrlSpreiS llä Ps.; zeitraubender und tabellarischer Satz eni- ferchend höher. Nachweisung?» und Bermitteumgsgebühr 20 Pf. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Mage eingezogcn werden muh oder der Auftraggeber in Kmrkur« gerat. Zahlung?» und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen de? Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder d«r VesörderungScinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de? Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetücftraße 59. Verantwortlich für Redaktion; Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilde lm Dittrich, Niesa. KAmckiterzullW an die in da MnmWst WiiWen Personen. Die Gewährung der Brotzulage für Schwerarbeiter au die in der Landwirtschaft Leschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, sowie an die Selbstversorger ist, nachdem die Feldbestellung in der Hauptsache beendet ist, vom 2V. Mai Ä. ad bis auf weiteres Ueber den Zeitpunkt der Wicdergewährung der Brotzulage für die Dauer der Heu ernte ergeht noch weitere Bekanntmachung. Großenhain, am 16. Mai 1918. 587 a l. Der Kommunalverband. Saatrmckerr. Der Kommunalverband hat noch eine nicht allzugroße Menge Saatwicken zur Ver fügung gestellt bekommen. Bestellungen hierauf sind bis spätestens den 21. laufenden Monats, abends hier her einzureichen. Dis Zuteilung erfolgt gegebenenfalls verhältnismäßig. Großenhain, am 16. Mai 1918. 593 a 1. Ter Kommunalverband. erhalten (also 5, 10 oder 15 Personen) und daß sie dann unter sich die Verteilung be wirken. Den Geschäftsinhabern wird hicrzn empfohlen, die Verbraucher durch Aekannt- gabc der in ihrer Knndculiste eingetragenen Personen zn unterstützen, damit möglichst leicht eine Verbindung zu gemeinsamem Bezug geschaffen werden kann. II. Verteilung ans die Verarbeiter nnd Anstalten. Die Verarbeiter und Anstalten haben ihre Vnumwollnähfadcn in dem Geschäft zu entnehmen, bei dem die BezugSbcrecbtignug abgegeben worden ist. Bei dieser Verteilung kommen nnr imnzc Rollen in Betracht. Nnr muß. falls dem Geschäftsinhaber Zweifel be züglich der Person, die die Baumivollnähfäden abholt, beigehcn, ans Forderung dcs'Ge- schäftsinhaberS ein Ausweis vorgelegt werden. > Ul. Verkaufspreis. y Der Verkaufspreis beträgt für eine Rolle zu 200 Nieter (5 Personen) für 160 Meter (4 Personen) für 120 Meter (3 Personen) für 80 Meter (2 Personen) für 40 Meter (1 Person) „ IV. Strafbcstimmnngc». Auf die in der anfnngsgenanuten Bekanntmachung des Kommunalverbandes ge nannten Strafbestimmungen wird besonders hingewicseu. Großenhain, am 15. Mai 1918. 2176L Der Kommunalverband. 8» Denjenigen Kohlenhändlern, deren Verkaufsstelle» nicht entlang der Elbe liegen, ist nachgelassen, pro Zentner Braunkohlenbriketts 10 Pfg. mehr zu fordern. 2. Für das Bringen der Koble» in den Kcllerraum des Empfängers darf der Kohlenhändler einen weiteren Zuschlag von 10 Pfg. pro Zentner berechnen. 3. Beabsichtigte Ueberschreitungen der vorstehenden Preise nnd Zuschläge sind von den Händlern rechtzeitig schriftlich zn begründen. Kalkulationsvordrucke sind im Kohlen amte unentgeltlich zn entnehmen. Den Kalkulationen sind Lriginalrechnungen, Fracht briefe nnd sonstige Unterlagen beizufügen. Ter Rar der Stadt Riesa, den 16. Mai 1918. Gßm. Die Staats- nnd Eintommenstencr, die Ergänzungsstencr, die Gemeinde-Ein kommensteuer auf den 1. Termin 1018 und die Stempelsteuer für die Miet- und Pachtverträge sind am 30. April 1918 fällig und spätestens bis znm 21. Mai INI8 an unsere Steuerkaffe abzuführen. Die Steuerzettcl sind bei -er Zahlung in allen Fällen vorzulegen. Der Rat der Stadt Riesa, den 29. April 1918. Die Stücke der 7. Kriegsanleihe sind ciugegnngen und können zu den Kaffenstnnden in Empfang genommen werden. Sparkasse Glaubitz. Die Kirschcnnutzungen an den Staatsstraßen sollen auf Grund von schriftlichen Angeboten verkauft werden. Angcbotsvordrucke und Bedingungen sind hier, sowie bei den AmtSstraßenmeistcrn in Döbeln, Leisnig, Hainichen (Crumbach), Mügeln und Oschatz zu erhalten. Die Angebote sind schriftlich, verschlossen und postfrci bis 27. Mai vorn«. 12 Nhr hier einznreichcn. Mit der Abgabe eines Angebots unterwirft sich jeder deu Ver- kaufsbedingungen. Die Auswahl unter den Bietern sowie die Ablehnung einzelner oder sämtlicher Angebote bleiben Vorbehalten. Auf die Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917, S. 307 des R. G. Bits, sowie auf die Verordnungen über die Kirschenernle vom 20./4. 18. und 27.,'4. 18. wird besonders lüngewiescn. Kla. Straßen- und Wasscr-Banamt Döbeln.
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